Hartz III und Hartz IV* Hartz IV: Arbeitslosenhilfe ist Vergangenheit. Arbeitslosengeld II

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Hartz III und Hartz IV* Hartz IV: Arbeitslosenhilfe ist Vergangenheit. Arbeitslosengeld II"

Transkript

1 28. November 2003 Schä-Co Ausgabe 3 Thema: Hartz III und Hartz IV Ansprechpartner: Volker Cosfeld Hartz III und Hartz IV* Am hat der Bundestag mit den Stimmen von SPD und Grünen Hartz III und IV beschlossen. Kurz vor der entscheidenden Abstimmung wurden die ursprünglichen Gesetzentwürfe vom nochmals an einigen Punkten geändert. Die nachfolgende Übersicht stellt die Wichtigsten Neuregelungen dar. Die letzten Änderungen sind berücksichtigt (siehe Geändert... ) und werden ausführlich behandelt. Dem Arbeitslosengeld II (Hartz IV) muss der Bundesrat zustimmen. Weitere Verschlechterungen sind somit möglich. Hartz IV: Arbeitslosenhilfe ist Vergangenheit Arbeitslosengeld II Die Arbeitslosenhilfe in Höhe von 53% (mit Kind 57%) des letzten Nettoverdienstes wird abgeschafft. Bezieher von Arbeitslosenhilfe sowie erwerbsfähige Sozialhilfeberechtigte erhalten künftig ein einheitliches Arbeitslosengeld II (Alg II) in Höhe der Sozialhilfe. Ein Paar mit Kind im Westen erhält beispielsweise 829 (Osten: 795 ), zuzüglich der angemessenen Kosten für Miete und Heizung. Anders als bei der Sozialhilfe sind zusätzliche, einmalige Beihilfen (wie z. B. Waschmaschine, Wintermantel) weitgehend ausgeschlossen. Vielmehr beinhaltet das Alg II dafür bereits eine niedrigere Pauschale von monatlich 48 (46 ). So wird das reale Leistungsniveau der Sozialhilfe vielfach unterschritten. Das Alg II bringt erhebliche Einkommensverluste. Beispiel: Er ist arbeitsloser Maurer, die Partnerin arbeitet als Kauffrau im Einzelhandel (1.600 brutto), das Paar hat ein Kind. Im Vergleich zur Arbeitslosenhilfe sinkt das Haushaltseinkommen bei Bezug von Alg II um 350 im Monat! * aktualisierte Übersicht aus A-info, Tipps zur gewerkschaftlichen Arbeitslosenarbeit; November 2003; FÖRDERVEREIN GEWERKSCHAFTLICHE ARBEITSLOSENARBEIT E.V

2 Zuschlag nur für Wenige Ehemalige Bezieher von Arbeitslosengeld erhalten einen befristeten und absinkenden Zuschlag von maximal 160 (Paare 160, pro Kind 60 ). Er wird aber nur gezahlt, wenn das alte Arbeitslosengeld höher war als der neue Alg II-Anspruch (für den gesamten Haushalt). Im Klartext: Mehrpersonen-Haushalte werden den Zuschlag kaum bekommen, obwohl sie deutlich weniger Geld zum Leben haben. Denn Bezugspunkt ist nicht das alte Haushaltseinkommen - also die Summe aus Arbeitslosengeld, Kinder- und Wohngeld, Erwerbseinkommen des Partners, sondern nur das alte Arbeitslosengeld. Verschärfte Anrechnung anderer Leistungen Kinder- und Wohngeld wird beim Alg II vollständig angerechnet, d. h. der Leistungsanspruch entsprechend gekürzt. Bei der Arbeitslosenhilfe waren diese Einkommen bislang anrechnungsfrei. Des Weiteren sinkt der künftig von der Haushaltsgröße abhängige Freibetrag für den erwerbstätigen Partner im Vergleich zur Arbeitslosenhilfe deutlich: Er beträgt für einen 3-Personen-Haushalt nur noch maximal 207 statt bisher mindestens 482. Unterhaltspflicht Ursprünglich sollten auch Unterhaltsansprüche zwischen Eltern und Kindern nach dem bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) berücksichtigt werden. Das Arbeitsamt hätte die Unterhaltspflichten heranziehen und sich von diesen die Kosten für gewährte Leistungen erstatten lassen können. Diese Regelung wurde entschärft: Herangezogen werden nur noch Eltern für ihre Kinder, wenn diese minderjährig oder unter 2 25 Jahre alt sind und sich in der Erstausbildung befinden. Der ursprüngliche Wille von Rot-Grün, Angehörige in Sippenhaft zu nehmen und die soziale Absicherung weitergehend zu privatisieren, war zu erschreckend. In der Praxis wäre die geplante vorrangige Unterhaltspflicht allerdings ohnehin nicht durchsetzbar gewesen. Denn der Bundesgerichtshof und das Bundessozialgericht hatten in der Vergangenheit entschieden, dass erwachsene und erwerbsfähige Arbeitslose in der Regel gar keine Unterhaltsansprüche geltend machen können. Diese Rechtssprechung wird nun berücksichtigt. Im Wortlauf: Unterhaltspflicht zwischen Eltern und Kindern Der Übergang eines Unterhaltsanspruchs nach bürgerlichem Recht darf nicht bewirkt werden, wenn die unterhaltspflichtige Person mit dem Verpflichteten verwandt ist und den Unterhaltsanspruch nicht geltend macht; dies gilt nicht für Unterhaltsansprüche a) minderjähriger Hilfebedürftiger, b) von Hilfebedürftigen, die das 25. Lebensjahr noch nicht abgeschlossen haben, gegen ihre Eltern Abs. 2 Nr. 2 SGB II Berücksichtigung von Vermögen Für Arbeitslose und deren Partner gilt ein Grundfreibetrag von jeweils 200 pro Lebensjahr, maximal Geschützt ist ebenfalls die private Altersvorsorge im Rahmen der Riester-Rente. Lebensversicherungen über dem allgemeinen Frei-

3 betrag sollten ursprünglich den Bezug von Alg II ausschließen und für den Lebensunterhalt verbraucht werden. Nun soll es einen zweiten, zusätzlichen Freibetrag für die Altersvorsorge geben: Dieser beträgt ebenfalls 200 pro Lebensjahr und maximal Diese Änderung stellt unbestritten eine Verbesserung gegenüber dem Gesetzentwurf da. Allerdings bleibt sie weiterhin hinter dem Rechtsstand von 2002 der Arbeitslosenhilfe mit einem Freibetrag von 520 pro Lebensjahr zurück. Übrigens steht noch eine Entscheidung des Bundessozialgerichts aus, das dem Gesetzgeber sowieso vorschreiben könnte, eine angemessene Alterssicherung nicht anzurechnen. Bezieher von Alg II sind verpflichtet, (fast) jede Arbeit anzunehmen. Dies schließt auch 400 -Minijobs ein, die keinen Sozialversicherungsschutz bieten. Ebenso entfällt der bisherige, minimale Einkommensschutz, nachdem der Nettolohn einer angebotenen Stelle zumindest der Arbeitslosenhilfe entsprechen musste. Künftig sind auch Stellen zumutbar, mit denen der Lebensunterhalt nicht gesichert werden kann und die nur einen Lohn unterhalb des Alg II bieten. Alg II-Bezieher können auch zu kommunaler Pflichtarbeit, so genannten Arbeitsgelegenheiten, wie etwa Park fegen, herangezogen werden. Neu ist, dass eine Arbeit nur zumutbar ist, wenn der ortsübliche Lohn gezahlt wird. Der Bezug zum Tarifeinkommen (siehe Kasten) ist faktisch ohne Bedeutung. Denn: Betrachtet wird immer ein konkretes Stellenangebot. Handelt es sich um eine Stelle bei einem tarifgebundenen Arbeitgeber, dann muss dieser sowieso das Tarifeinkommen zahlen, egal wie die Zumutbarkeitsfrage für Arbeitslose geregelt ist. Im Wortlaut: Altersvorsorge-Freibetrag Vom Vermögen sind abzusetzen geldwerte Ansprüche, die der Altervorsorge dienen, soweit der Inhaber sie vor dem Eintritt in den Ruhestand aufgrund einer vertraglichen Vereinbarung nicht verwerten kann und der Wert der geldwerten Ansprüche 200 je vollendetem Lebensjahr des erwerbsfähigen Hilfsbedürftigen und seines Partners, höchstens jedoch jeweils nicht übersteigt 12 Abs. 2 Nr. 3 SGB II Fast jede Arbeit ist zumutbar Im Wortlauf: Zumutbarkeit Eine Arbeit ist nicht zumutbar, wenn für die Arbeit nicht das maßgebliche tarifliche Arbeitsentgelt oder mangels einer tariflichen Regelung das ortsübliche Arbeitsentgelt gezahlt wird Abs. 1 Nr. 5 SGB II Drakonische Strafen Das Arbeitsamt kürzt den Alg II-Anspruch um 30%, wenn Arbeitslose erstmals ihre Pflichten verletzen. Unter 25-jährigen wird die Leistung für den Lebensunterhalt sogar komplett gestrichen. Gezahlt wird dann nur noch die Miete dierekt an den Vermieter. Beim zweiten Fehlverhalten beträgt die Kürzung 60% und es wird auch die Leistung für Miete und Heizung reduziert. Die Strafen gelten generell für drei Monate, auch wenn die Pflichtverletzung längst beendet wurde. 3

4 In letzter Minute hat Rot-Grün dann noch das soziale Gewissen gepackt. Eine Änderung sieht vor, dass die abgestraften Erwerbslosen nun doch nicht verhungern sollen: Wird das Alg II gekürzt oder gestrichen, dann sollen Sachleistungen oder Gutscheine eine angemessene (Lebensmittel) Versorgung sicherstellen. Ursprünglich war dies nur für Erwerbslose vorgesehen, die mit minderjährigen Kindern zusammen leben. Alle Alg II-Änderungen sollen für neue Anträge ab dem gelten, ansonsten, wenn die laufende Bewilligung der Arbeitslosenhilfe endet, spätestens jedoch ab dem Hartz III: Keineswegs nur Umbau der Arbeitsämter Hohe Hürden aufgestellt Um Arbeitslosengeld zu bekommen, müssen die Arbeitnehmer generell mindestens zwölf Monate sozialversicherungspflichtig gearbeitet haben. Heute sind z. B. Saisonarbeiten bereits nach sechs Monaten leistungsberechtigt. Die erforderlichen zwölf Monate müssen innerhalb der letzten zwei Jahre erreicht werden. Bisher beträgt diese so genannte Rahmenfrist drei Jahre. Wer immer nur befristet einige Wochen oder Monate arbeiten kann, der hat es erheblich schwerer, einen Anspruch zu erwerben. Für (vorübergehend) Selbständige gilt heute eine verlängerte Rahmenfrist von bis zu fünf Jahren. Bei Personen, die Angehörige pflegen, entfällt jede zeitliche Beschränkung. Diese sinnvollen Sonderregelungen entfallen. 4 Zeiten des Wehr- und Zivildienstes gelten künftig als normale Beschäftigungszeiten. Dass bringt aber nur denjenigen etwas, die noch andere Beschäftigungszeiten vorweisen können. Denn aus den neun Monaten Dienstzeit allein entsteht noch kein Leistungsanspruch, während Wehrund Zivildienstleistende bisher über eine Sonderregelung sehr wohl Arbeitslosengeld erhalten können. Diese Neuregelungen sollen ab dem gelten. ABM-Kräfte verlieren Anspruch Beschäftigte in Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (ABM) sind nicht mehr arbeitslosenversichert. Sie erwerben somit auch keine Ansprüche mehr auf Arbeitslosengeld. Bisher fördern die Arbeitsämter ABM, indem sie bis zu 100 Prozent vom ABM-Verdienst als Zuschuss gewähren. Dieser einkommensabhängige Zuschuss wird durch feste Pauschalen in vier Qualifikationsstufen ersetzt (ab 2004). So steigt die Gefahr, dass die ABM-Einkommen a- bermals sinken. Nebenverdienst Der anrechnungsfreie Nebenverdienst für Arbeitslose beträgt einheitlich 165 monatlich. Der bisherige, alternative Freibetrag in Höhe von 20% der Arbeitslosenunterstützung entfällt. Dadurch werden alle Arbeitslosen schlechter gestellt, die 825 oder mehr vom Arbeitsamt erhalten. Mehr Sperrzeit Das Arbeitsamt verhängt künftig bereits eine Sperrzeit, wenn Arbeitslose einen Meldetermin versäumen oder die geforderten Eigenbemühungen nicht nachweisen können. Mit diesen zusätzlichen Sperrzeiten erhöht sich die Gefahr, dass Arbeitslo-

5 se die Gesamtsperrzeit von einundzwanzig Wochen erreichen womit ihr Leistungsanspruch vollständig verloren geht. Bestandsschutz aufgeweicht Arbeitslose, die eine schlechter bezahlte Arbeit annehmen, erhalten trotzdem ihre alte, höhere arbeitslosenunterstützung, wenn sie erneut Arbeitslos werden. Bedingung: Die zwischenzeitliche Beschäftigung war kürzer als drei Jahre. Künftig geht dieser Bestandsschutz bereits nach zwei Jahren verloren. Soweit nicht anders angegeben, sollen die Regelungen ab dem gelten. Bereits endgültig beschlossen: Kürzere Laufzeiten von Arbeitslosengeld Arbeitslose ab 45 Jahren bekommen nur noch 12 Monate lang Arbeitslosengeld, ab 55 Jahren 18 Monate. Bisher waren je nach Alter bis 32 Monate möglich. Eine arbeitslose Kauffrau (früher brutto, Steuerklasse III), verliert durch die verkürzte Bezugszeit bis zu an Arbeitslosengeld. Gilt ab dem Diese dramatische Kürzung des Arbeitslosengeldes ist nicht in Hartz III und IV enthalten, sondern im Gesetz für Reformen am Arbeitsmarkt. Dieses wurde bereits Ende September 2003 endgültig vom Bundestag beschlossen. Es ist somit durch, da das Gesetz im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig ist. Betriebräte in der IG BAU: Kompetent Kritisch - Selbstbewusst 5

Wirkungen des Arbeitslosengeldes II auf Familien (mit Beispielen)

Wirkungen des Arbeitslosengeldes II auf Familien (mit Beispielen) Wirkungen des Arbeitslosengeldes II auf Familien (mit Beispielen) Derzeit wird vielfach der Eindruck erweckt, durch die Einführung des Arbeitslosengeldes II würden Familien in finanzielle Bedrängnis geraten

Mehr

DER BEFRISTETE ZUSCHLAG AUF DAS ARBEITSLOSENGELD II

DER BEFRISTETE ZUSCHLAG AUF DAS ARBEITSLOSENGELD II Kurzfassung DER BEFRISTETE ZUSCHLAG AUF DAS ARBEITSLOSENGELD II Diese Informationsschrift führt in den befristeten Zuschlag auf das Arbeitslosengeld II (ALG II) ein. Der befristete Zuschlag ist eingeführt

Mehr

Grundsätzliche Fragen zum ALG II 5

Grundsätzliche Fragen zum ALG II 5 2 Inhalt Grundsätzliche Fragen zum ALG II 5 Wer erhält Unterstützung? 6 Grundsicherung für Arbeitsuchende 8 Auf welche Leistungen habe ich Anspruch? 21 Welche Pflichten habe ich als Leistungsempfänger?

Mehr

1. Übersicht Sanktionen gegen erwerbsfähige Leistungsbeziehende (elb) Quelle: Bundesagentur für Arbeit

1. Übersicht Sanktionen gegen erwerbsfähige Leistungsbeziehende (elb) Quelle: Bundesagentur für Arbeit 1. Übersicht Sanktionen gegen erwerbsfähige Leistungsbeziehende (elb) Quelle: Bundesagentur für Arbeit 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Bestand elb gesamt Jahresdurchschnitt 5.277.639

Mehr

Inhalt Grundsätzliche Fragen zum ALG II

Inhalt Grundsätzliche Fragen zum ALG II 2 Inhalt Grundsätzliche Fragen zum ALG II 5 Wer erhält Unterstützung? 6 Grundsicherung für Arbeitsuchende 9 Auf welche Leistungen habe ich Anspruch? 23 Welche Pflichten habe ich als Leistungsempfänger?

Mehr

SGB II: Grundsicherung für Arbeitssuchende

SGB II: Grundsicherung für Arbeitssuchende Grundzüge Gesetzesinhalte: SGB II: Grundsicherung für Arbeitssuchende 2 SGB II Fördern und Fordern Zwang zum Abschluss einer Eingliederungsvereinbarung Übernahme zumutbarer Arbeitsgelegenheiten Einsatz

Mehr

Anlage zu 27e der Satzung der DAK. Wahltarife Krankengeld

Anlage zu 27e der Satzung der DAK. Wahltarife Krankengeld Anlage zu 27e der Satzung der DAK Wahltarife Krankengeld Stand: 01.04.2010 zuletzt geändert durch den 2. Nachtrag Inhaltsverzeichnis Seite ABSCHNITT A 2 Wahltarif, Beginn und Ende 2 ABSCHNITT B 3 Bindungsfrist

Mehr

Arbeitslosengeld II. Antrag. Hilfestellung bei der Beantragung von Arbeitslosengeld II

Arbeitslosengeld II. Antrag. Hilfestellung bei der Beantragung von Arbeitslosengeld II Antrag Hilfestellung bei der Beantragung von Arbeitslosengeld II Wechsel von der Arbeitslosenhilfe zum Arbeitslosengeld II Bis 31.12.04 Anspruch auf Arbeitslosenhilfe für alle Bedürftigen, im Anschluss

Mehr

Nach Höhe des Elterngeldanspruchs im ersten Bezugsmonat, nach Geschlecht der Empfänger,

Nach Höhe des Elterngeldanspruchs im ersten Bezugsmonat, nach Geschlecht der Empfänger, Elterngeld Höhe in Euro Prozent Prozent Höhe in Euro 300 15,0 100 100 28,5 300 90 90 300 bis 500 500 bis 750 6,5 9,7 80 80 750 bis 1.000 13,6 70 70 21,0 300 bis 500 60 Väter: 167.659 60 1.000 bis 1.250

Mehr

Die Neuordnung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe durch Hartz IV

Die Neuordnung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe durch Hartz IV Die Neuordnung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe durch Hartz IV von Brigitte Steck, Dr. Michael Kossens, Dr. Angelika Schmidt, Frank Wollschläger 1. Auflage Die Neuordnung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe

Mehr

Das neue Elterngeld - Regelungen und Wirkungen des neuen Gesetzes. Telefonvortrag am 25.10.2006 für das Portal

Das neue Elterngeld - Regelungen und Wirkungen des neuen Gesetzes. Telefonvortrag am 25.10.2006 für das Portal Das neue Elterngeld - Regelungen und Wirkungen des neuen Gesetzes Telefonvortrag am 25.10.2006 für das Portal www.mittelstand-und-familie.de Elena de Graat, Geschäftsführerin work&life, Bonn www.mittelstand-und-familie.de

Mehr

Wesentliche Änderungen 41

Wesentliche Änderungen 41 Wesentliche Änderungen 41 Fachliche Hinweise zu 41 SGB II - Weisung Wesentliche Änderungen Fassung vom 20.05.2011: Gesetzestext aktualisiert Rz. 41.13: Anpassung an die Rechtslage ab 01.01.2011: grundsätzlich

Mehr

Fragen zu Regelungen zum Kinder- und Elterngeld in Deutschland

Fragen zu Regelungen zum Kinder- und Elterngeld in Deutschland Fragen zu Regelungen zum Kinder- und Elterngeld in Deutschland 2016 Deutscher Bundestag Seite 2 Fragen zu Regelungen zum Kinder- und Elterngeld in Deutschland Aktenzeichen: Abschluss der Arbeit: 8. März

Mehr

Eine Information des Bezirkserwerbslosensenausschuss ver.di Pfalz

Eine Information des Bezirkserwerbslosensenausschuss ver.di Pfalz Eine Information des Bezirkserwerbslosensenausschuss ver.di Pfalz Vorsicht: Jobcenter dürfen Hartz-IV-Empfänger vorzeitig in den Ruhestand schicken! Es drohen massive Abschläge und noch einiges mehr! Wie

Mehr

Die Höhe der versorgungsrechtlichen Höchstgrenze bestimmt sich nach dem Grund Ihres Ruhestandseintrittes bzw. Ihrer Ruhestandsversetzung.

Die Höhe der versorgungsrechtlichen Höchstgrenze bestimmt sich nach dem Grund Ihres Ruhestandseintrittes bzw. Ihrer Ruhestandsversetzung. Versorgungsrechtliche Auswirkungen der Aufnahme einer nichtselbständigen befristeten Tätigkeit beim Freistaat Sachsen zur Unterstützung bei der Erstaufnahme von Flüchtlingen und Asylbewerbern 1. Allgemeine

Mehr

Wesentliche Änderungen

Wesentliche Änderungen Wesentliche Änderungen 43 Wesentliche Änderungen Fassung vom 30.12.2004: Rz 43.2: Klarstellung, welche Forderungen gemäß 43 aufgerechnet werden können. Kapitel 2 (neu): Darlegung der Voraussetzungen für

Mehr

S a t z u n g über die Aufwandsentschädigung der ehrenamtlich tätigen Bürger der Gemeinde Salzatal

S a t z u n g über die Aufwandsentschädigung der ehrenamtlich tätigen Bürger der Gemeinde Salzatal S a t z u n g über die Aufwandsentschädigung der ehrenamtlich tätigen Bürger der Gemeinde Salzatal Aufgrund der 8 und 35 des Kommunalverfassungsgesetzes LSA (KVG LSA) vom 17.06. 2014 (GVBl. LSA Nr. 12/2014

Mehr

Gesetz zur Anhebung des Grundfreibetrags, des Kinderfreibetrags, des Kindergeldes und des Kinderzuschlags

Gesetz zur Anhebung des Grundfreibetrags, des Kinderfreibetrags, des Kindergeldes und des Kinderzuschlags 1202 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2015 Teil I Nr. 30, ausgegeben zu Bonn am 22. Juli 2015 Gesetz zur Anhebung des Grundfreibetrags, des Kinderfreibetrags, des Kindergeldes und des Kinderzuschlags Vom 16.

Mehr

Mit Elterngeld kein Kinderzuschlag #Pressemitteilung. Mit Elterngeld kein Kinderzuschlag

Mit Elterngeld kein Kinderzuschlag #Pressemitteilung. Mit Elterngeld kein Kinderzuschlag Mit Elterngeld kein Kinderzuschlag #Pressemitteilung Mit Elterngeld kein Kinderzuschlag Elterngeld führt zum Wegfallen des Kinderzuschlages (jur). Erhalten einkommensschwache Eltern Elterngeld, müssen

Mehr

16 SGB II Leistungen an erwerbsfähige Hilfebedürftige nach dem SGB II

16 SGB II Leistungen an erwerbsfähige Hilfebedürftige nach dem SGB II SGB II Arbeitshilfen Darlehen 16 Abs. 4 16 SGB II Leistungen an erwerbsfähige Hilfebedürftige nach dem SGB II Hinweise zu 16 Abs. 4 SGB II Darlehen Als Anlage sind die mit dem Bundesministerium für Wirtschaft

Mehr

Zwischen. der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA), vertreten durch den Vorstand, einerseits. und

Zwischen. der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA), vertreten durch den Vorstand, einerseits. und Änderungstarifvertrag Nr. 3 vom 27. Juli 2009 zum Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten der kommunalen Arbeitgeber in den TVöD und zur Regelung des Übergangsrechts (TVÜ-VKA) vom 13. September

Mehr

Unterhaltspflicht unter Verwandten nicht nur für Kinder

Unterhaltspflicht unter Verwandten nicht nur für Kinder Elternunterhalt Unterhaltspflicht unter Verwandten nicht nur für Kinder Verwandte in gerader Linie sind einander zum Unterhalt verpflichtet das legt das Bürgerliche Gesetzbuch klar fest ( 1601 BGB). Das

Mehr

Bericht über die Energiekosten als Teil der sozialen Sicherung

Bericht über die Energiekosten als Teil der sozialen Sicherung Sozialausschuss TOP 8 Bericht über die Energiekosten als Teil der sozialen Sicherung 10. März 2009 1 * Was ist das und wo ist es geregelt? Ausbildungsförderung (BAföG) Grundsicherung für Arbeitsuchende

Mehr

Schweizerisches Zivilgesetzbuch Vorentwurf (Juli 2012) (Kindesunterhalt)

Schweizerisches Zivilgesetzbuch Vorentwurf (Juli 2012) (Kindesunterhalt) Schweizerisches Zivilgesetzbuch Vorentwurf (Juli 2012) (Kindesunterhalt) Änderung vom... Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom...

Mehr

Arbeitslosengeld II / Hartz IV. FAQ-Katalog zur Vereinbarung eines Verwertungsausschlusses. Stand: Mai 2010.

Arbeitslosengeld II / Hartz IV. FAQ-Katalog zur Vereinbarung eines Verwertungsausschlusses. Stand: Mai 2010. FAQ-Katalog zur Vereinbarung eines Verwertungsausschlusses. Stand: Mai 2010. Seite 1. Was versteht man unter Arbeitslosengeld II? 3 2. Wer hat Anspruch auf Arbeitslosengeld II? 3 3. Welche Leistungen beinhaltet

Mehr

Unterhaltsberechnungen

Unterhaltsberechnungen 1 Unterhaltsberechnungen Dr. Dietmar Mönch Februar 2011 2 Dr. Dietmar Mönch, 2011 Das vorliegende Werk ist in all seinen Teilen urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte vorbehalten. Jede Verwertung außerhalb

Mehr

Finanzielle Hilfen der Bundesagentur für Arbeit Leistungen für Unternehmen

Finanzielle Hilfen der Bundesagentur für Arbeit Leistungen für Unternehmen erkennen planen handeln Finanzielle Hilfen der Bundesagentur für Arbeit Leistungen für Unternehmen I. Einstellung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern Allgemeine Hinweise Auf die Leistungen besteht

Mehr

Wie man einen ALG II Bescheid richtig liest und versteht Seite 1

Wie man einen ALG II Bescheid richtig liest und versteht Seite 1 Wie man einen ALG II Bescheid richtig liest und versteht Seite Hier sieht man die erste Seite eines Jobcenterbescheides. Oben links ist der Name des Empfängers bzw. des Mitgliedes der Familie / Bedarfsgemeinschaft,

Mehr

Inhalt: Deutscher Gewerkschaftsbund. Bundesvorstand. Beispiele zu den Auswirkungen der Reform Seite 2 auf einzelne Haushaltstypen

Inhalt: Deutscher Gewerkschaftsbund. Bundesvorstand. Beispiele zu den Auswirkungen der Reform Seite 2 auf einzelne Haushaltstypen Abteilung Arbeitsmarktpolitik Deutscher Gewerkschaftsbund Bundesvorstand Berlin, 10.04.2003 Inhalt: Beispiele zu den Auswirkungen der Reform Seite 2 auf einzelne Haushaltstypen Fakten zur Arbeitslosenhilfe

Mehr

Zwischen... (ggf.: vertreten durch. ) Herrn/Frau... wohnhaft... Das Arbeitsverhältnis wird für die Dauer der diesjährigen Sommersaison, beginnend mit

Zwischen... (ggf.: vertreten durch. ) Herrn/Frau... wohnhaft... Das Arbeitsverhältnis wird für die Dauer der diesjährigen Sommersaison, beginnend mit Befristeter Arbeitsvertrag (Bitte prüfen Sie, welche individuellen Vertragsbestimmungen für Sie passen und übernommen werden wollen. Gegebenenfalls sind Anpassungen und Ergänzungen zu empfehlen.) Zwischen...

Mehr

Arbeitslosenhilfe (alt) Arbeitslosengeld II ab Sozialhilfe (alt) Armutsvermeidung für erwerbsfähige Arbeitssuchende und ihre Angehörigen

Arbeitslosenhilfe (alt) Arbeitslosengeld II ab Sozialhilfe (alt) Armutsvermeidung für erwerbsfähige Arbeitssuchende und ihre Angehörigen Gerhard Bäcker/Angelika Koch Universität Duisburg-Essen Fassung vom Oktober 2004 Absicherung bei Langzeitarbeitslosigkeit: Zentrale Unterschiede zwischen zukünftigem Arbeitslosengeld II, bisheriger Arbeitslosenhilfe

Mehr

Fragen und Antworten zum ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus

Fragen und Antworten zum ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus http://www.bmfsfj.de/bmfsfj/familie,did=208758.html Fr 05.12.2014 Fragen und Antworten zum ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus Mit dem ElterngeldPlus wird es für Mütter und Väter künftig einfacher,

Mehr

Berücksichtigung von Vermögen im SGB II

Berücksichtigung von Vermögen im SGB II Strukturprinzip: Grundsatz der Nachrangigkeit der Leistungen nach Vorrangiger Einsatz u. a. von Vermögen Im Rahmen der rechtlichen Bestimmungen nach Orientiert am bisherigen Recht der Arbeitslosenhilfe

Mehr

vom 23. Juli 1979 (BGBl. I S. 1184), in der Fassung der Bekanntmachung vom 02. Januar 2002 ( BGBl, l S. 2, 615 ) 1 Berechtigte

vom 23. Juli 1979 (BGBl. I S. 1184), in der Fassung der Bekanntmachung vom 02. Januar 2002 ( BGBl, l S. 2, 615 ) 1 Berechtigte Gesetz zur Sicherung des Unterhalts von Kindern allein stehender Mütter und Väter durch Unterhaltsvorschüsse oder -ausfalleistungen (Unterhaltsvorschussgesetz) vom 23. Juli 1979 (BGBl. I S. 1184), in der

Mehr

Arbeitslos ohne Anspruch auf Arbeitslosengeld. Arbeitnehmer 303. Informationen und Tipps. Logo

Arbeitslos ohne Anspruch auf Arbeitslosengeld. Arbeitnehmer 303. Informationen und Tipps. Logo Arbeitnehmer 303 Arbeitslos ohne Anspruch auf Arbeitslosengeld Informationen und Tipps Logo Die wichtigsten Infos auf einen Blick Sie sind arbeitslos und suchen eine Beschäftigung, haben aber keinen Anspruch

Mehr

2.5 Jugendarbeitsschutzgesetz

2.5 Jugendarbeitsschutzgesetz 2.5 Jugendarbeitsschutzgesetz A B C Verzeichnis beschäftigter Jugendlicher gemäß 49 JArbSchG Belehrung über Gefahren gemäß 29 JArbSchG Aushang über Arbeitszeit und Pausen gemäß 48 JArbSchG Jugendlicher

Mehr

Bundeselterngeldund Elternzeitgesetz

Bundeselterngeldund Elternzeitgesetz Bundeselterngeldund Elternzeitgesetz (BEEG) Konrad-Zuse-Str. 19 99099 Erfurt Telefon: (0361) 789 51-10 Telefax: (0361) 789 51-20 info@zds-schornsteinfeger.de www.zds-schornsteinfeger.de Liebe Kollegin,

Mehr

Christina Klein. Alles zur Altersteilzeit. interna. Ihr persönlicher Experte

Christina Klein. Alles zur Altersteilzeit. interna. Ihr persönlicher Experte Christina Klein Alles zur Altersteilzeit interna Ihr persönlicher Experte Inhalt 1. Einleitung... 5 2. Rechtliche Grundlagen... 6 2.1 1 AltTZG... 6 2.2 2 AltTZG... 6 2.3 3 AltTZG... 7 2.4 4 AltTZG... 7

Mehr

Arbeitslosengeld II und die Miete Mittwoch, den 12. Oktober 2011 um 07:52 Uhr - Aktualisiert Freitag, den 13. Januar 2012 um 13:47 Uhr

Arbeitslosengeld II und die Miete Mittwoch, den 12. Oktober 2011 um 07:52 Uhr - Aktualisiert Freitag, den 13. Januar 2012 um 13:47 Uhr Allgemein spricht man bei Beziehern von Arbeitslosengeld II (ALG II) von Hartz-IV-Empfängern. Auch in dieser Gruppe gibt es solche und solche. Die einen sind rechtschaffene Leute, die unverschuldet diese

Mehr

Vergleich. Einkommenssicherung nach der abgeschafften Arbeitslosenhilfe, Sozialhilfe und im Arbeitslosengeld II

Vergleich. Einkommenssicherung nach der abgeschafften Arbeitslosenhilfe, Sozialhilfe und im Arbeitslosengeld II Materialien zum Sozialrecht Vergleich Einkommenssicherung nach der abgeschafften Arbeitslosenhilfe, Sozialhilfe und im Arbeitslosengeld II Gisela Tripp, Bertrix Heßling, Jonny Bruhn-Tripp Februar 2004

Mehr

Informationen für Eltern, Schülerinnen und Schüler zum Brandenburgischen Ausbildungsförderungsgesetz

Informationen für Eltern, Schülerinnen und Schüler zum Brandenburgischen Ausbildungsförderungsgesetz Informationen für Eltern, Schülerinnen und Schüler zum Brandenburgischen Ausbildungsförderungsgesetz Der Landtag hat am 02. Juni 2010 das Brandenburgische Ausbildungsförderungsgesetz verabschiedet. Am

Mehr

Das neue Arbeitslosengeld II (Alg II)

Das neue Arbeitslosengeld II (Alg II) Das neue Arbeitslosengeld II (Alg II) Arbeitslosenhilfe gibt es nur bis Ende 2004 und was dann? Mehr als zwei Millionen Menschen beziehen Arbeitslosenhilfe. Das ist inzwischen die wichtigste Leistung der

Mehr

Arbeitsrechtsregelung zur Regelung flexibler Arbeitszeiten für ältere Mitarbeitende (Altersteilzeitordnung ATZO)

Arbeitsrechtsregelung zur Regelung flexibler Arbeitszeiten für ältere Mitarbeitende (Altersteilzeitordnung ATZO) Altersteilzeitordnung ATZO 6.220 Arbeitsrechtsregelung zur Regelung flexibler Arbeitszeiten für ältere Mitarbeitende (Altersteilzeitordnung ATZO) Vom 29. September 2010 (Beschluss Nr. 144) (GVM 2010 Nr.

Mehr

Inhalt. Vorwort... 6 Die wichtigsten (neuen) Begriffe... 14

Inhalt. Vorwort... 6 Die wichtigsten (neuen) Begriffe... 14 Inhalt Vorwort.............................................................. 6 Die wichtigsten (neuen) Begriffe......................................... 14 Kapitel A: Für wen Arbeitslosengeld II in Frage

Mehr

Sperrzeiten beim Arbeitslosengeld nach Grund

Sperrzeiten beim Arbeitslosengeld nach Grund Sperrzeiten beim Arbeitslosengeld nach Grund Abbruch einer beruflichen 3.853 0,5% Meldeversäumnis Arbeitsaufgabe 180.297 (24,6%) 8.787 1,2% Ablehnung einer beruflichen 244.648 (33,3%) 11.880 1,6% unzureichende

Mehr

Die Verkürzung der täglichen Ruhezeit für Saisonbetriebe

Die Verkürzung der täglichen Ruhezeit für Saisonbetriebe Die Verkürzung der täglichen Ruhezeit für Saisonbetriebe. 1. Für welche Mitarbeiter kann die Ruhezeit auf 8 Stunden verkürzt werden? Die Ruhezeit kann nur für diejenigen Mitarbeiter auf 8 Stunden verkürzt

Mehr

64 Wann kann ich zusätzliche Leistungen erhalten?

64 Wann kann ich zusätzliche Leistungen erhalten? 64 Wann kann ich zusätzliche Leistungen erhalten? sich jedoch um einen unabweisbaren Bedarf handeln also einen solchen, der keinen Aufschub duldet. In 24 Absatz 1 SGB II heißt es: 24 Absatz 1 SGB II Kann

Mehr

Anlage 3. Hartz IV. Viertes Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt vom Stand: 02.November Anlage 3

Anlage 3. Hartz IV. Viertes Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt vom Stand: 02.November Anlage 3 Anlage 3 Hartz IV Viertes Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt vom 24.12.2003 Stand: 02.November 2004 Anlage 3 (VVROOWHKHUDXVNRPPHQ =XVDPPHQI KUXQJ YRQ$UEHLWVORVHQKLOIHXQG6R]LDOKLOIH Å+LOIHQXUQRFKDXVHLQHU+DQG

Mehr

Hilfen nach den 34, 35, 35 a Abs. 2 Nr. 4 und 41 SGB VIII; Festsetzung der monatlichen Barbeträge (Taschengeld)

Hilfen nach den 34, 35, 35 a Abs. 2 Nr. 4 und 41 SGB VIII; Festsetzung der monatlichen Barbeträge (Taschengeld) Hilfen nach den 34, 35, 35 a Abs. 2 Nr. 4 und 41 SGB VIII; Festsetzung der monatlichen Barbeträge (Taschengeld) RdErl. d. MS v. 29.09.2008 301.13-51436 - VORIS 2 11 33-1. Anlass Nach 39 Abs. 2 SGB VIII

Mehr

Wer die Wahl hat, hat die Qual

Wer die Wahl hat, hat die Qual Wer die Wahl hat, hat die Qual Ich-AG, Überbrückungsgeld oder Existenzgründungsbeihilfe? Drei Förderinstrumente, eine Zielgruppe Existenzgründungszuschuss Ich-AG Voraussetzungen arbeitslos und Bezug von

Mehr

A. Zusammenfassung der wesentlichen Aussagen

A. Zusammenfassung der wesentlichen Aussagen Stellungnahme der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege e. V. zum Entwurf eines Siebten Gesetzes zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (BT-Drs. 16/7460) A. Zusammenfassung der

Mehr

Warum ist die Erwerbsquote der älteren Arbeitnehmer so niedrig? Welche Reformoptionen bestehen?

Warum ist die Erwerbsquote der älteren Arbeitnehmer so niedrig? Welche Reformoptionen bestehen? Warum ist die Erwerbsquote der älteren Arbeitnehmer so niedrig? Welche Reformoptionen bestehen? Prof. Bernd Fitzenberger, Ph.D. Albert Ludwigs Universität Freiburg, ZEW, IZA, IFS 18. März 2008 Übersicht

Mehr

Antrag auf Gewährung von Jugendhilfe nach 19, 20, 27 35 / 35a SGB VIII

Antrag auf Gewährung von Jugendhilfe nach 19, 20, 27 35 / 35a SGB VIII Landkreis 1 Prignitz Der Landrat Berliner Straße 49 19348 Perleberg 19341 Postfachleitzahl Tel. 03876-713-255/ Fax 03876/ 713-1723/ E-Mail: info@landkreis-prignitz.de Antrag auf Gewährung von Jugendhilfe

Mehr

Altersteilzeit Meldungen an die Zusatzversorgungskasse (siehe auch Handbuch für Personalsachbearbeiter, Seiten 97ff, 134ff)

Altersteilzeit Meldungen an die Zusatzversorgungskasse (siehe auch Handbuch für Personalsachbearbeiter, Seiten 97ff, 134ff) Altersteilzeit Meldungen an die Zusatzversorgungskasse (siehe auch Handbuch für Personalsachbearbeiter, Seiten 97ff, 134ff) Stand: Juli 2007 Bei Beginn einer Altersteilzeit wird das bis dahin bestehende

Mehr

Arbeitslos!!! Was passiert mit der Geldanlage??? Bild: Benjamin Thorn / pixelio.de

Arbeitslos!!! Was passiert mit der Geldanlage??? Bild: Benjamin Thorn / pixelio.de Arbeitslos!!! Was passiert mit der Geldanlage??? Bild: Benjamin Thorn / pixelio.de Agenda Arbeitslos Was passiert mit der Geldanlage? 1. Arbeitslosengeld I 2. Arbeitslosengeld II 3. Schutz vor Verwertung

Mehr

Minijob - Chance oder Sackgasse? Tipps und Informationen. Was Sie über "kleine Jobs" wissen sollten!

Minijob - Chance oder Sackgasse? Tipps und Informationen. Was Sie über kleine Jobs wissen sollten! Minijob - Chance oder Sackgasse? Tipps und Informationen Was Sie über "kleine Jobs" wissen sollten! Minijob - Chancen und Risiken Minijob - was ist das überhaupt? Der Minijob ist eine geringfügig entlohnte

Mehr

Verordnung zur Vermeidung unbilliger Härten durch Inanspruchnahme einer vorgezogenen Altersrente (Unbilligkeitsverordnung)

Verordnung zur Vermeidung unbilliger Härten durch Inanspruchnahme einer vorgezogenen Altersrente (Unbilligkeitsverordnung) Referentenentwurf Verordnung zur Vermeidung unbilliger Härten durch Inanspruchnahme einer vorgezogenen Altersrente (Unbilligkeitsverordnung) A. Problem und Ziel Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende

Mehr

Mehr Geld in der Haushaltskasse: Zusätzliche Sozialleistungen ergänzend zum Lohn

Mehr Geld in der Haushaltskasse: Zusätzliche Sozialleistungen ergänzend zum Lohn Mehr Geld in der Haushaltskasse: Zusätzliche Sozialleistungen ergänzend zum Lohn Welche Sozialleistungen gibt es für Arbeitnehmerinnen + Arbeitnehmer? Wohngeld = Zuschuss zur Miete Abhängig von Einkommen

Mehr

Grundlegende Informationen zum Arbeitslosengeld II

Grundlegende Informationen zum Arbeitslosengeld II Grundlegende Informationen zum Arbeitslosengeld II Inhaltsübersicht Allgemein Bedarfe Einkommen Vermögen Sonstiges Seite 1 von 13 Allgemein Was ist Arbeitslosengeld II? Das Arbeitslosengeld II (ALG II

Mehr

Bremisches Gesetz über die Gewährung von Pflegegeld an Blinde und Schwerstbehinderte (Landespflegegeldgesetz) in der Fassung vom 10.

Bremisches Gesetz über die Gewährung von Pflegegeld an Blinde und Schwerstbehinderte (Landespflegegeldgesetz) in der Fassung vom 10. Bremisches Gesetz über die Gewährung von Pflegegeld an Blinde und Schwerstbehinderte (Landespflegegeldgesetz) in der Fassung vom 10. Januar 2013 Landespflegegeldgesetz Zum 11.04.2016 aktuellste verfügbare

Mehr

WBA - Wirtschaftsdienst für Beamte und Akademiker

WBA - Wirtschaftsdienst für Beamte und Akademiker Pflegeversicherung Beigesteuert von Sunday, 13. April 2008 Letzte Aktualisierung Tuesday, 27. May 2008 Die Pflegeversicherung Sind Sie für den Fall der dauerhaften Pflegebedürftigkeit abgesichert? Die

Mehr

Anforderungen des DGB an Ein-Euro-Jobs Vorgelegt zur Veranstaltung Chancen für Beschäftigung nach dem SGB II am 24. November 2004

Anforderungen des DGB an Ein-Euro-Jobs Vorgelegt zur Veranstaltung Chancen für Beschäftigung nach dem SGB II am 24. November 2004 Anforderungen des DGB an Ein-Euro-Jobs Vorgelegt zur Veranstaltung Chancen für Beschäftigung nach dem SGB II am 24. November 2004 Ein-Euro-Jobs: Weder Teufelszeug noch Wundermittel 207 Mio stehen in Schleswig-Holstein

Mehr

Hartz und die Folgen für Film- und Fernsehschaffende

Hartz und die Folgen für Film- und Fernsehschaffende connexx.av Hartz und die Folgen für Film- und Fernsehschaffende Treffen der Berliner Medienschaffenden Second Tuesday am 10.02.2004 von Olaf Hofmann connexx.av Hamburg Die Interessenvertretung von Medienschaffenden.

Mehr

E n t s c h ä d i g u n g s s a t z u n g der Stadt Ahrensburg

E n t s c h ä d i g u n g s s a t z u n g der Stadt Ahrensburg E n t s c h ä d i g u n g s s a t z u n g der Stadt Ahrensburg 1. Änderungssatzung vom 29.08.2005 (in Kraft seit dem 01.09.2005) *1) 2. Änderungssatzung vom 19.11.2007 (in Kraft seit dem 01.01.2008) *2)

Mehr

Fragen und Antworten zur Mütterrente

Fragen und Antworten zur Mütterrente Liebe Freundinnen und Freunde, lange habe ich als Bundesvorsitzende der Frauen Union dafür gekämpft, nun ist es erreicht: Die Mütterrente ist da! 9,5 Millionen Mütter und etwa 150.000 Väter bekommen mehr

Mehr

Übersicht über die Mitbestimmung bei Stufenzuordnung nach dem TVöD-Bund, TVöD-VKA und TV-L

Übersicht über die Mitbestimmung bei Stufenzuordnung nach dem TVöD-Bund, TVöD-VKA und TV-L Übersicht über die Mitbestimmung bei Stufenzuordnung nach dem TVöD-Bund, TVöD-VKA und TV-L zusammengestellt von Rechtsanwalt Michael Kröll Die folgenden Übersichten zeigen, ob die sich aus den jeweiligen

Mehr

Auch Jahre nach der Einführung der Hartz-Reformen stehen diese immer noch im Blickpunkt der Kritik.

Auch Jahre nach der Einführung der Hartz-Reformen stehen diese immer noch im Blickpunkt der Kritik. Menschenwürdig? Auch Jahre nach der Einführung der Hartz-Reformen stehen diese immer noch im Blickpunkt der Kritik. So hielt z.b. der 14. Senat des Bundessozialgerichts die Regelung, wonach die Regelleistung

Mehr

Änderungen Gesundheitsreform

Änderungen Gesundheitsreform Änderungen Gesundheitsreform Beigesteuert von Monday, 21. April 2008 Letzte Aktualisierung Friday, 6. June 2008 Die wichtigsten Änderungen der Reform 2007 im Überblick Änderungen in der Gesetzlichen Krankenversicherung

Mehr

Pauschalen für Arbeitslosengeld I (ALG I), Arbeitslosengeld II (ALG II) und Leistungen für Sozialversicherung

Pauschalen für Arbeitslosengeld I (ALG I), Arbeitslosengeld II (ALG II) und Leistungen für Sozialversicherung Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration EUROPÄISCHER SOZIALFONDS 2014-2020 Pauschalen für Arbeitslosengeld I (ALG I), Arbeitslosengeld II (ALG II) und Leistungen

Mehr

Musterprüfungsaufgabe

Musterprüfungsaufgabe Musterprüfungsaufgabe Kaufmann / Kauffrau für Büromanagement Teil 2 der gestreckten Abschlussprüfung Prüfungsbereich Fachaufgabe in der Wahlqualifikation Wahlqualifikation 6 - Personalwirtschaft Sachverhalt:

Mehr

Mit starker Stimme für die Arbeitnehmer

Mit starker Stimme für die Arbeitnehmer Maiaufruf der Arbeitnehmer-Union der CSU (CSA) zum Tag der Arbeit am 1. Mai 2014 Mit starker Stimme für die Arbeitnehmer Die Wirtschafts- und Arbeitsmarktpolitik der CSU ist nach wie vor eine Erfolgsgeschichte.

Mehr

Rente für Hinterbliebene Stand: Januar 2016

Rente für Hinterbliebene Stand: Januar 2016 Rente für Hinterbliebene Stand: Januar 2016-1 - Rente für Hinterbliebene Eine Hinterbliebenenrente wird gezahlt, wenn die Wartezeit von 60 Umlagemonaten erfüllt ist und die versicherte Person noch keine

Mehr

Entgelt im Krankheitsfall 22 TV-L Seite 5 B1

Entgelt im Krankheitsfall 22 TV-L Seite 5 B1 Entgelt im Krankheitsfall 22 TV-L Seite 5 B1 Rn. 11 Anspruch auf Krankengeldzuschuss ( 22 Abs. 2 TV-L)... 151 161.3 11.1 Allgemeines... 151 157 11.2 Steuerrechtliche, sozialversicherungsrechtliche und

Mehr

BERGISCHES STUDIENINSTITUT FÜR KOMMUNALE VERWALTUNG Sozialrecht

BERGISCHES STUDIENINSTITUT FÜR KOMMUNALE VERWALTUNG Sozialrecht Klausur 3; Schwierigkeitsgrad Lösungsskizze Zu 2.1 Grundsicherung für Arbeitsuchende für Familie Barth -Angaben ohne Nennung des Gesetzes sind solche des SGB II I. Feststellen der Hilfeart Fraglich ist,

Mehr

BASTA! Erwerbsloseninitiative Meißen

BASTA! Erwerbsloseninitiative Meißen Kultur, Sport, Mitmachen: Bedürftige Kinder sollen in der Freizeit nicht ausgeschlossen sein, sondern bei Sport, Spiel oder Kultur mitmachen. Deswegen wird zum Beispiel der Beitrag für den Sportverein

Mehr

Arbeitslosigkeit droht was tun? Infos und Tipps für Mitglieder der IG Metall

Arbeitslosigkeit droht was tun? Infos und Tipps für Mitglieder der IG Metall Arbeitslosigkeit droht was tun? Infos und Tipps für Mitglieder der IG Metall Stand 2013 Inhalt Vorwort 3 Kurze Einführung 4 Meldefristen beachten 7 Frühzeitige Arbeitsuch-Meldung 8 Krankheit vor Eintritt

Mehr

Kanzlei Königstraße. Das neue Elterngeld. Vortrag am 29.10.2008. VHS Leinfelden-Echterdingen. Rechtsanwalt Thomas Luther, Dipl.-Pol.

Kanzlei Königstraße. Das neue Elterngeld. Vortrag am 29.10.2008. VHS Leinfelden-Echterdingen. Rechtsanwalt Thomas Luther, Dipl.-Pol. Das neue Elterngeld Vortrag am 29.10.2008 VHS Leinfelden-Echterdingen Rechtsanwalt Thomas Luther, Dipl.-Pol. Königstraße 64 70173 Stuttgart Telefon: 0711 24 83 83-0 Telefax: 0711 24 83 83-19 e - Mail:

Mehr

- Der betriebliche Bedarf an der Arbeitsleistung besteht nur vorübergehend.

- Der betriebliche Bedarf an der Arbeitsleistung besteht nur vorübergehend. Zweckbefristeter Arbeitsvertrag für gewerbliche Arbeitnehmer Vorbemerkung Zwingende Schriftform Der Abschluss eines solchen befristeten Arbeitsvertrages bedarf zu seiner Wirksamkeit der Schriftform. Gesetzliche

Mehr

Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit der Stadt Freyburg (Unstrut)

Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit der Stadt Freyburg (Unstrut) Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit der Stadt Freyburg (Unstrut) Gemäß 35 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (Kommunalverfassungsgesetz - KVG LSA) vom 17.06.2014

Mehr

Inhalt Kapitel 1 Arbeitslosengeld II Wer erhält es?

Inhalt Kapitel 1 Arbeitslosengeld II Wer erhält es? Kapitel 1 Arbeitslosengeld II Wer erhält es? Wer kann Arbeitslosengeld II erhalten?... 14 Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld Spielt das Alter eine Rolle?... 16 Erwerbsfähigkeit Muss ich arbeiten können,

Mehr

Pendlerpauschale Fahrtkostenzuschuss. Stand Jänner 2013

Pendlerpauschale Fahrtkostenzuschuss. Stand Jänner 2013 Pendlerpauschale Fahrtkostenzuschuss Stand Jänner 2013 Pendlerpauschale - Fahrtkostenzuschuss Wichtig! Der Anspruch auf den Fahrtkostenzuschuss ist an den Anspruch auf die Pendlerpauschale ab dem Tag der

Mehr

AHV stärken Frauen stärken

AHV stärken Frauen stärken AHV stärken Frauen stärken Frauen sagen JA zu AHVplus Obwohl die Schweiz immer reicher wird, droht das Rentenniveau zu sinken. Weil die zweite Säule immer weniger abwirft. Weil die AHV-Renten immer mehr

Mehr

Marianne Loibl 02.05.2012. Finanzielle Leistungen der aktiven Arbeitsförderung

Marianne Loibl 02.05.2012. Finanzielle Leistungen der aktiven Arbeitsförderung Marianne Loibl 02.05.2012 Finanzielle Leistungen der aktiven Arbeitsförderung Finanzielle Leistungen der aktiven Arbeitsförderung Inhalt: 1.Leistungen der aktiven Arbeitsförderung an Arbeitgeber 1.1 Eingliederungszuschuss

Mehr

Minijob - Chance oder Sackgasse? Tipps und Informationen. Was Sie über "kleine Jobs" wissen sollten!

Minijob - Chance oder Sackgasse? Tipps und Informationen. Was Sie über kleine Jobs wissen sollten! Minijob - Chance oder Sackgasse? Tipps und Informationen Was Sie über "kleine Jobs" wissen sollten! Minijob - Chancen und Risiken Minijob - was ist das? Der Minijob ist eine geringfügig entlohnte Beschäftigung.

Mehr

Oberste Bundesbehörden. Abteilung Z und B - im Hause - nachrichtlich: Vereinigungen und Verbände. Alt-Moabit 101 D, 10559 Berlin 11014 Berlin

Oberste Bundesbehörden. Abteilung Z und B - im Hause - nachrichtlich: Vereinigungen und Verbände. Alt-Moabit 101 D, 10559 Berlin 11014 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium des Innern, 11014 Berlin Oberste Bundesbehörden Abteilung Z und B - im Hause - nachrichtlich: Vereinigungen und Verbände HAUSANSCHRIFT POSTANSCHRIFT TEL FAX Alt-Moabit 101

Mehr

Satzung der Gemeinde Jade. über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit. in der Gemeinde Jade

Satzung der Gemeinde Jade. über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit. in der Gemeinde Jade Satzung der Gemeinde Jade über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit in der Gemeinde Jade Veröffentlicht im Amtsblatt für den Landkreis Wesermarsch Nr.34 vom 23.12.2011, in Kraft getreten am 01.11.2011

Mehr

1 Dienstrechtliche Bestimmungen

1 Dienstrechtliche Bestimmungen 53.3 Gesetz über die finanziellen Leistungen an die Mitglieder des Regierungsrates vom 7.03.00 (Stand 0.0.003) Der Grosse Rat des Kantons Bern, auf Antrag des Regierungsrates, beschliesst: Dienstrechtliche

Mehr

Der Kinderzuschlag. Unterstützung für Familien mit geringem Einkommen. Wir helfen Familien

Der Kinderzuschlag. Unterstützung für Familien mit geringem Einkommen. Wir helfen Familien Der Kinderzuschlag Unterstützung für Familien mit geringem Einkommen. Wir helfen Familien Die Anspruchsvoraussetzungen für den Kinderzuschlag. Es besteht ein Anspruch auf Kindergeld für ihr unverheiratetes

Mehr

Satzung über die Entschädigung der Ratsfrauen und Ratsherren sowie der ehrenamtlich Tätigen in der Stadt Laatzen

Satzung über die Entschädigung der Ratsfrauen und Ratsherren sowie der ehrenamtlich Tätigen in der Stadt Laatzen Satzung über die Entschädigung der Ratsfrauen und Ratsherren sowie der ehrenamtlich Tätigen in der Stadt Laatzen Aufgrund der 10, 44, 54, 55, 58 und 91 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes

Mehr

Die Reform des Pendlerpauschales

Die Reform des Pendlerpauschales Die Reform des Pendlerpauschales Die bisherige Regelung Das Pendlerpauschale in seiner bis 2012 geltenden Form hatte dringenden Reformbedarf. Besserverdienende und AutofahrerInnen profitierten überproportional,

Mehr

Was ändert sich für Arbeitslose? Arbeitslosengeld (I) und Hartz IV. Änderungen Frühjahr 2006 (SGB III und SGB II)

Was ändert sich für Arbeitslose? Arbeitslosengeld (I) und Hartz IV. Änderungen Frühjahr 2006 (SGB III und SGB II) Was ändert sich für Arbeitslose? Arbeitslosengeld (I) und Hartz IV Änderungen Frühjahr 2006 (SGB III und SGB II) Liebe Bürgerinnen und Bürger, in keinem Politikbereich ändern sich die Gesetze so häufig

Mehr

Arbeitsvertrag für gewerbliche Arbeitnehmer

Arbeitsvertrag für gewerbliche Arbeitnehmer Arbeitsvertrag für gewerbliche Arbeitnehmer Vorbemerkung Schriftform Zwar ist der Abschluss eines Arbeitsvertrages für gewerbliche Arbeitnehmer nicht zwingend schriftlich vorgeschrieben. Nach den Bestimmungen

Mehr

Einkommensanrechnung für Versorgungsberechtigte mit Erwerbs- oder Erwerbsersatzeinkommen

Einkommensanrechnung für Versorgungsberechtigte mit Erwerbs- oder Erwerbsersatzeinkommen Einkommensanrechnung für Versorgungsberechtigte mit Erwerbs- oder Erwerbsersatzeinkommen Seite 1. Allgemeines 2 2. Beispiele (zur Vereinfachung wurde nur mit pauschalierten Beträgen gerechnet z.b. ohne

Mehr

Gesetzentwurf. Deutscher Bundestag 12. Wahlperiode. Drucksache 12/4907. der Fraktion der SPD

Gesetzentwurf. Deutscher Bundestag 12. Wahlperiode. Drucksache 12/4907. der Fraktion der SPD Deutscher Bundestag 12. Wahlperiode Drucksache 12/4907 12.05.93 Sachgebiet 800 Gesetzentwurf der Fraktion der SPD Entwurf eines Gesetzes zur Vereinheitlichung der Kündigungsfristen von Arbeitern und Angestellten

Mehr

Neue Fluggastrechteverordnung der EG (Verordnung 261/2004)

Neue Fluggastrechteverordnung der EG (Verordnung 261/2004) Neue Fluggastrechteverordnung der EG (Verordnung 261/2004) Ab 17.02.2005 gelten nach Inkrafttreten der neuen Fluggastrechte-Verordnung (Verordnung 261/2004) im gesamten EU Raum verbesserte Rechte von Flugpassagieren

Mehr

1/11. Dauer des Leistungsbezugs. Frauen und Männer beziehen Leistungen ähnlich lange

1/11. Dauer des Leistungsbezugs. Frauen und Männer beziehen Leistungen ähnlich lange 1/11 und beziehen Leistungen ähnlich lange und nach bisheriger Bezugsdauer von Arbeitslosengeld (ALG I) nach Haushaltskontext in Deutschland (Januar 14), in Prozent 9 8 7 6 5 4 7,2 7, 22,3 22,9 21,7 27,7

Mehr

Besoldung 2010. Das neue Besoldungsrecht in Hamburg. Kurzeinführung zum Überleitungsrecht für vorhandene Beamtinnen und Beamte

Besoldung 2010. Das neue Besoldungsrecht in Hamburg. Kurzeinführung zum Überleitungsrecht für vorhandene Beamtinnen und Beamte GEW Landesverband Hamburg Besoldung 2010 Das neue Besoldungsrecht in Hamburg Kurzeinführung zum Überleitungsrecht für vorhandene Beamtinnen und Beamte GEW Landesverband Hamburg - Rothenbaumchaussee 15-20148

Mehr

Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung (VorstAG)

Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung (VorstAG) Bundesrat Drucksache 592/09 BRFuss 19.06.09 Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages R - Wi Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung (VorstAG) Der Deutsche Bundestag hat in seiner 227. Sitzung

Mehr

GA Seite 1 (09/2012) 147. Änderungen

GA Seite 1 (09/2012) 147. Änderungen GA Seite 1 (09/2012) 147 Aktualisierung, Stand 09/2012 Wesentliche Änderungen Änderungen Die Ermittlung des Lebensalters bei Nachweis eines unvollständigen Geburtsdatums wird künftig in der GA zu 136 SGB

Mehr

Abriss. Umbau oder. ozialstaat noch zu retten? Ist der Sozialstaat noch zu retten? Informationen zur Agenda 2010

Abriss. Umbau oder. ozialstaat noch zu retten? Ist der Sozialstaat noch zu retten? Informationen zur Agenda 2010 Umbau oder Abriss Ist der Sozialstaat noch zu retten? ozialstaat noch zu retten? Informationen zur Agenda 2010 1 Die Reform - Agenda Agenda 2010: Hartz III, IV, Gesundheitsreform, Gemeindefinanzreform,

Mehr