Richterlicher Geschäftsverteilungsplan ab 01. Oktober 2012

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Richterlicher Geschäftsverteilungsplan ab 01. Oktober 2012"

Transkript

1 Amtsgericht Güstrow - Präsidium - Richterlicher Geschäftsverteilungsplan ab 01. Oktober Mahnsachen, Zivilprozesssachen, einschließlich Rechtshilfe - Nachbarschaftssachen sowie Schuldrechtsanpassung und Bodenrecht der neuen Länder - Bau/Architektensachen (ohne Architektenhonorarsachen) - Verkehrsunfallsachen - Wohnungsmietsachen - sonstige allgemeine Zivilsachen und selbständige Beweisverfahren 1.1. alle Sachen mit Az.-Endziffern 4, 5, 6, 7, 8 sowie alle Wohnungseigentumssachen Richter am AG Gehrke 1. Vertreter: Richter am OLG Millat 1.2. alle Sachen mit Az.-Endziffern 9, 0 und 3, Richter am OLG Millat 1. Vertreter: Richter am AG Gehrke 1.3. alle Sachen mit Az.-Endziffern 1 und 2, Vorsitzende: Richterin Wolf 1. Vertreter: Richter am OLG Millat 2. Vertreter: Richter am AG Gehrke 2. Zwangsvollstreckungssachen, Zwangsversteigerungssachen, auch aus dem Bereich des öffentlichen Rechts, einschließlich Rechtshilfe 2.1. alle Sachen mit Az.-Endziffern 9, 0 und 3 Richter am OLG Millat 1. Vertreter: Richter am AG Gehrke 2.2. alle Sachen mit Az.-Endziffern 4, 5, 6, 7 und 8 Richter am AG Gehrke 1. Vertreter: Richter am OLG Millat 2.3. alle Sachen mit Az.-Endziffern 1 und 2 Vorsitzende: Richterin Wolf 1. Vertreter: Richter am OLG Millat 2. Vertreter: Richter am AG Gehrke

2 Strafsachen, einschließlich Rechtshilfe a) Strafsachen gegen Erwachsene - Beschleunigte Verfahren - Anträge auf Erlass eines Strafbefehls - Wirtschafts- und Steuerstrafsachen vor dem Strafrichter - Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung vor dem Strafrichter - Strafsachen allgemein vor dem Strafrichter - Ermittlungsrichtertätigkeit - Führungsaufsicht - Stellungnahmen zu Gnadengesuchen - Bewährungsaufsicht b) Strafsachen gegen Jugendliche/Heranwachsende; Sonstige Verfahren in Strafsachen sowie sämtliche Bewährungsaufsichten - Jugendschutzsachen vor dem Jugendrichter - Jugendschutzsachen/Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung vor dem Jugendrichter - vorsätzliche Körperverletzung vor dem Jugendrichter - Strafsachen allgemein vor dem Jugendrichter - Bewährungsaufsicht - Vollstreckungssachen, Arrest, Jugendstrafen, sonstige jugendrichterliche Maßnahmen - Haftrichtertätigkeit und haftbegleitende Maßnahmen - Ermittlungsrichtertätigkeit - Führungsaufsicht - Gnadensachen c) Schöffensachen gegen Jugendliche/Heranwachsende und Erwachsene - Umweltschutz-, Wirtschaftsstraf- und Steuerstrafsachen vor dem Schöffengericht - Jugendschutzsachen/Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung vor dem Schöffengericht - Straftaten allgemein vor dem -auch erweiterten- Schöffengericht - BTM-Sachen, Serien- und Bandenkriminalität, Gewaltkriminalität mit mehreren Tätern vor dem Jugendschöffengericht - Jugenschutzsachen/Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung vor dem Jugendschöffengericht - Strafsachen allgemein vor dem Jugendschöffengericht - Ermittlungsrichtertätigkeit - Führungsaufsicht - Gnadensachen und Bewährungsaufsicht 3.1. alle Sachen gegen Angeklagte, deren Nachname mit A-F beginnt, Vorsitzende: 1.Vertreterin: 2.Vertreter: Richterin Wolf Richterin am AG Petersen Richter am AG Kröhnert 3.2. alle Sachen gegen Angeklagte, deren Nachname mit G-L beginnt, Vorsitzende: Richterin am AG Petersen 1. Vertreter: Richter am AG Kröhnert 3.3. alle Sachen gegen Angeklagte, deren Nachname mit M-Z beginnt, Richter am AG Kröhnert

3 Vertreterin: Richterin Wolf 2. Vertreterin: Richterin am AG Petersen 3.4. Gehen Anklagen gegen mehrere Angeklagte ein, entscheidet der Nachname des ältesten Angeklagten. Bei Anklagen sowohl gegen Erwachsene als auch Jugendliche oder Heranwachsende entscheidet der Nachname des ältesten Jugendlichen oder Heranwachsenden 3.5. Ä - wird eingetragen wie Ae Ö - wird eingetragen wie Oe Ü - wird eingetragen wie Ue 3.6. Erweitertes Schöffengericht 1. Richter am AG Kröhnert 2. Vorsitzende: Richterin Wolf Vertreterin zu 1.: Richterin am AG Petersen Vertreterin zu 2.: Richterin am AG Steding 3.7. Gesamtstrafenbildung Die Bildung von Gesamtstrafen obliegt dem Richter, der die höchste Strafe ausgesprochen hat "Richter beim Amtsgericht" im Sinne der 38 bis 40, 45, 52 und 53 GVG ist der aufsichtsführende Richter Den Vorsitz im Schöffenwahlausschuß gem. 40 GVG, 35 Abs. 4 JGG führt Richter am AG Kröhnert als Jugendrichter, ansonsten der aufsichtsführende Richter "Richter beim Amtsgericht" im Sinne der 54 und 56 GVG sind Richterin Wolf, Richter am AG Kröhnert und Richterin am AG Petersen jeweils für die für sie ausgelosten Schöffen Bei Abtrennungen verbleibt das abgetrennte Verfahren in dem bisherigen Dezernat, unabhängig von der Zuständigkeit gemäß Ziff bis 3.3., außer der gem. Ziff bis 3.3. zuständige Richter übernimmt das Verfahren 4. Ordnungswidrigkeiten, einschließlich Rechtshilfe 4.1. Ordnungswidrigkeiten einschließlich der gegen Jugendliche und Heranwachsende, auch wenn eine Bußgeldsache in ein Strafverfahren übergeht sowie sämtliche damit im Zusammenhang stehende Ermittlungssachen Vertreter: Richter am AG Dr. Hauptmann Richter am AG Kröhnert 4.2. Erzwingungshaftsachen Richter am AG Dr. Hauptmann Vertreter: Richter am AG Kröhnert

4 Grundbuchsachen, Hinterlegungssachen, Beratungshilfe sowie alle nicht gesetzlich geregelten Angelegenheiten, ohne Ziffer 10. Vertreter: Richter am AG Gehrke Richter am OLG Millat 6. Familiensachen, einschließlich Rechtshilfe - Scheidungsverbundsachen - Güterrechtliche Verfahren, auch als Folgesachen - Unterhaltsverfahren, auch als Folgesachen - Sorge- und Umgangsrechtsverfahren, auch als Folgesachen - Adoptionsverfahren - Sonstige isolierte F-Verfahren und sonstige Anträge in Familiensachen 6.1. alle Sachen mit Aktenzeichenendziffern 1, 3, 5, 7 und 9 Vorsitzende: Vertreter: Richterin am AG Matzat Richter am AG Laufer 6.2. alle Sachen mit Aktenzeichenendziffern 2, 4, 6, 8 und 0 Vertreterin: Richter am AG Laufer Richterin am AG Matzat 6.3. Die in den Dezernaten 72 und 76 bis eingegangenen Verfahren bleiben in den bisherigen Dezernaten. Die bis zum in dem Dezernat 71 (ehemals Kunkel) eingegangen Verfahren werden wie folgt verteilt: Der Bestand an offenen Verfahren wird beginnend mit Richter am Amtsgericht Laufer im Wechsel mit Richterin am Amtsgericht Matzat aufgeteilt. Die jeweiligen Verfahren ergeben sich aus der Anlage I zum Geschäftsverteilungsplan Soweit Unterhaltsklagen bzw. Sorge- oder Umgangsrechtsanträge eingehen, werden diese in dem Dezernat eingetragen, in welchem die Scheidungsklage anhängig ist Soweit Ehescheidungsanträge eingehen, werden diese in dem Dezernat eingetragen, in welchem das Sorge- oder Umgangsrechtsverfahren bzw. Unterhaltsrechtsverfahren noch anhängig ist Soweit ein Familien- und/oder Vormundschaftsverfahren bezüglich eines Kindes anhängig ist, werden alle, dieses Kind betreffende, folgende Verfahren, außer Unterhaltsverfahren in dem Dezernat eingetragen, welches zuerst zuständig war (ein Kind - ein Richter) Soweit ein Einstweiliges Anordnungsverfahren anhängig ist, wird die Hauptsache in dem Dezernat eingetragen, in dem die Einstweilige Anordnung anhängig ist. Ist bereits ein Hauptsacheverfahren anhängig und geht eine Einstweilige Anordnung ein, wird diese in diesem Dezernat eingetragen.

5 Ausgesetze Verfahren über den Versorgungsausgleich werden nach Wiedereröffnung oder Neueintrag in dem Dezernat geführt, in welchem das Eheverfahren anhängig war, unabhängig von der Aktenzeichenendziffer mit Ausnahme der von Richterin am Amtsgericht Petersen eröffneten Verfahren, diese werden in Abteilung 75 F eingetragen Bis zum bereits in 71 F und 72 F wiedereröffnete und neu eingetragene Verfahren über den Versorgungsausgleich gehen unabhängig vom Verfahrensstadium in das Dezernat von Richterin am Amtsgericht Petersen über Bis zum in 76 F noch nicht wiedereröffnete und neu einzutragende Verfahren über den Versorungsausgleich gehen - jeweils im Wechsel - beginnend mit Richterin am Amtsgericht Matzat - in die Dezernate von Richterin am Amtsgericht Matzat und Richterin am Amtsgericht Petersen über Bis zum in 71 F noch nicht wiedereröffnete und neu einzutragende Verfahren über den Versorgungsausgleich gehen - jeweils im Wechsel - beginnend mit Richter am Amtsgericht Laufer - in die Dezernate von Richter am Amtsgericht Laufer und Richterin am Amtsgericht Matzat über Richterin am Amtsgericht Petersen wird in den Familiensachen vertreten 1. Vertreter: Richter am AG Laufer 2. Vertreterin: Richterin am AG Matzat 6.9. Für Anträge auf Zwangsvollstreckung gem. 33 FGG sowie 880 ZPO ist der Richter zuständig, der die zu vollstreckende Entscheidung erlassen hat. 7. Nachlasssachen Testamentssachen, Rechtshilfe, Abnahme der eidesstattlichen Versicherungen gem Abs. 2 BGB, 2057 BGB, soweit nicht aufgrund des FGG das Nachlassgericht ohnehin zuständig ist. Richter am AG Gehrke Vertreterin: Richterin am AG Matzat 8. Angelegenheiten der Freiwilligen Gerichtsbarkeit Rechtliche Betreuungen, Betreuungsgerichtliche Zuweisungssachen, alle Freiheitsentziehungen mit Ausnahme der Abschiebehaft, Erinnerungen in Todeserklärungsverfahren, familiengerichtliche Angelegenheiten, soweit nicht die Zuständigkeit des Familiengerichtes gem. 23b GVG begründet ist, sonstige Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit, einschließlich Rechtshilfe 8.1. Soweit der Betroffene seinen Aufenthalt hat im Bereich des Amtes Krakow am See,

6 - 6 - des Amtes Mecklenburgische Schweiz, der Stadt Teterow, des Amtes Gnoien der Stadt Güstrow - Häuslichkeit - westlich der Rostocker Chaussee, der Liebnitzstraße sowie der Goldbergerstraße, einschließlich der Rostocker Chaussee und Liebnitzstraße - psychosoziales Wohnheim Clara-Dieckhoff-Haus, Grüne Str. 21/22 - Betreutes Wohnen DRK Seniorenzentrum, Neue Straße 1 WGG, Magdalenenluster Weg 6 Seniorenpension "Am Stadtrand", Thünenweg 31/32 Seniorenresidenz "Gertrudenhof", Gertrudenstr. 27/28 einschl. Lindenstr. 1, 1a und Friedrich-Schult-Weg 1 - Pflegeheime Pflegeheim AWO, Magdalenenluster Weg 7 Pflegeheim "Haus Lindeneck", St.-Jürgensweg 19 Pflegeresidenz Wutschke, Am Schloßberg 1 Pflegeheim des ASB, Weinbergstr. 4 Vorsitzende: Vertreterin: Richterin am AG Steding Richterin am AG Woik 8.2. Soweit der Betroffene seinen Aufenthalt hat im Bereich des Amtes Laage des Amtes Bützow des Amtes Güstrow-Land der Stadt Güstrow - Häuslichkeit - östlich der Rostocker Chaussee, Liebnitzstraße, Goldbergerstraße, einschließlich der Goldbergerstraße - Betreutes Wohnen Diakonieverein Güstrow e.v., Schnoienstr. 11 Wohnheim Caritas, Domplatz 2 Wohnheim Diakonieverein e.v., Kastanienstr. 6-7 DRK Seniorengarten, Tolstoiweg Lebenshilfe e.v., Ebereschenweg 5 DRK-Seniorenzentrum "Viertes Viertel" - Pflegeheim Diakonie-Pflegeheim, Schnoienstr. 20 Pflegeheim des KMG-Klinikums, Fr.-Trendelenburg Allee 1 DRK-Seniorenzentrum "Viertes Viertel" Vorsitzende: Vertreterin: Richterin am AG Woik Richterin am AG Steding Soweit der Betroffene seinen derzeitigen Aufenthalt im Krankenhaus Güstrow hat, aber nicht im Altkreis Güstrow wohnt, richtet sich die Zuständigkeit nach der Reihenfolge der Eingänge wie folgt: 1. Eingang-Vorsitzende: Richterin am AG Steding 2. Eingang-Vorsitzende: Richterin am AG Woik und fortlaufend im Wechsel

7 Soweit der Betroffene seinen derzeitigen Aufenthalt im Krankenhaus Bützow hat, aber nicht im Altkreis Güstrow wohnt, ist zuständig: Vorsitzende: Richterin am AG Woik Soweit der Betroffene seinen derzeitigen Aufenthalt im Krankenhaus Teterow hat, aber nicht im Altkreis Güstrow wohnt, ist zuständig: Vorsitzende: Richterin am AG Steding Die Vertretung richtet sich nach Ziffern 8.1. bis Abschiebehaft Richter am AG Kröhnert 1. Vertreterin: Richterin Wolf 2. Vertreterin: Richterin am AG Petersen 10. alle nicht geregelten Verfahren in Familiensachen bzw. der freiwilligen Gerichtsbarkeit Vorsitzende/ erste eingehende Sache Richter am Amtsgericht Laufer, zweite eingehende Sache Richterin am Amtsgericht Steding, dritte eingehende Sache Richterin am Amtsgericht Matzat, vierte eingehende Sache Richterin am Amtsgericht Woik und fortlaufend in diesem Turnus Vertretungen richten sich nach Ziff und Ablehnungen Über die Ablehnung des zweiten Richters im erweiterten Schöffengericht entscheidet der Vorsitzende des Schöffengerichts, im Verhinderungsfalle der aufsichtsführende Richter Über die Ablehnung eines Richters gem. 27 Abs. 3 StPO entscheidet, sofern sie nicht als unzulässig zu verwerfen ist, der aufsichtsführende Richter, bei dessen Verhinderung seine Vertreterin Über die Ablehnung eines Richters gem. 45 Abs. 2 ZPO entscheidet Richter am AG Laufer, wenn sich das Ablehnungsgesuch gegen einen Zivilrichter richtet, und Richter am AG Gehrke, wenn sich das Ablehnungsgesuch gegen einen Familienrichter oder gegen einen Richter der freiwilligen Gerichtsbarkeit richtet, bei deren Verhinderung der/die jeweiligen Vertreter

8 Dezernatsübergreifende Regelungen Eingang in Zivil- und Familiensachen Die Vergabe der Aktenzeichen in Zivilprozesssachen und Familiensachen erfolgt nach dem zeitlichen Eingang in der Eingangsstelle (Wache oder Geschäftsstelle). Jeder eingehende Antrag, jede eingehende Klage wird deswegen mit der Uhrzeit des Eingangs neben dem Eingangsstempel versehen. Gehen zwei oder mehrere Anträge/Klagen gleichzeitig ein oder lässt sich eine zeitliche Reihenfolge nicht mehr feststellen, erfolgt die Vergabe des Aktenzeichens nach der alphabetischen Reihenfolge des Antragsgegners/Beklagten, bei mehreren Antragsgegnern/Beklagten nach dem ersten in dem Antrag/in der Klage Benannten weitergehende Vertretung Sind die vorstehend geregelten Vertreter verhindert, erfolgt die Vertretung in alphabetischer Reihenfolge - nach dem letzten Vertreter beginnend und zwar wie folgt: 1. Gehrke 2. Dr. Hauptmann 3. Kröhnert 4. Laufer 5. Matzat 6. Millat 7. Petersen 8. Steding 9. Woik 10. Wolf Güstrow, den Das Präsidium des Amtsgerichts gez. Millat gez. Matzat Richter am Oberlandesgericht Millat Richterin am Amtsgericht Matzat gez. Gehrke gez. Kröhnert Richter am Amtsgericht Gehrke Richter am Amtsgericht Kröhnert gez. Steding... Richterin am Amtsgericht Steding

9 Anlage I zum GVP-Richter ab F 458/03 71 F 118/07 71 F 394/08 71 F 185/09 71 F 395/09 71 F 615/09 71 F 448/10 71 F 562/10 71 F 682/10 71 F 738/10 71 F 822/10 71 F 988/10 71 F 8/11 71 F 35/11 71 F 62/11 71 F 205/11 71 F 248/11 71 F 315/11 71 F 330/11 71 F 338/11 71 F 378/11 71 F 402/11 71 F 442/11 71 F 458/11 71 F 510/11 71 F 515/11 71 F 582/11 71 F 602/11 71 F 618/11 71 F 668/11 71 F 698/11 71 F 715/11 71 F 730/11 71 F 745/11 71 F 765/11 71 F 785/11 71 F 795/11 71 F 805/11 71 F 812/11 71 F 818/11 71 F 822/11 71 F 830/11 71 F 835/11 71 F 845/11 71 F 852/11 71 F 862/11 71 F 928/11 71 F 942/11 71 F 946/11 71 F 995/11 71 F 1005/11 71 F 1015/11 71 F 1032/11 71 F 1038/11 71 F 8/12 71 F 11/12 71 F 13/12 71 F 30/12 71 F 32/12 71 F 34/12 71 F 38/12 71 F 48/12 71 F 68/12 71 F 88/12 71 F 95/12 71 F 120/12 71 F 125/12 71 F 131/12 71 F 133/12 71 F 135/12 71 F 137/12 71 F 139/12 71 F 142/12 71 F 152/12 71 F 168/12 71 F 175/12 71 F 192/12 71 F 201/12 71 F 203/12 71 F 204/12 71 F 206/12 71 F 208/12 71 F 211/12 71 F 215/12 71 F 222/12 71 F 228/12 71 F 232/12 71 F 238/12 71 F 245/12 71 F 262/12 71 F 268/12 71 F 275/12 Vertreterin: Richter am AG Laufer Richterin am AG Matzat F 345/05 71 F 408/07 71 F 632/08 71 F 318/09 71 F 432/09 71 F 290/10 71 F 528/10 71 F 595/10 71 F 688/10 71 F 752/10 71 F 875/10 71 F 1005/10 71 F 12/11 71 F 48/11 71 F 172/11 71 F 245/11 71 F 295/11 71 F 320/11 71 F 332/11 71 F 368/11 71 F 398/11 71 F 425/11 71 F 445/11 71 F 502/11 71 F 512/11 71 F 555/11 71 F 592/11 71 F 605/11 71 F 632/11 71 F 682/11 71 F 712/11 71 F 718/11 71 F 732/11 71 F 755/11 71 F 778/11 71 F 792/11 71 F 798/11 71 F 808/11 71 F 815/11 71 F 820/11 71 F 825/11 71 F 832/11 71 F 842/11 71 F 848/11 71 F 858/11 71 F 892/11 71 F 930/11 71 F 945/11 71 F 985/11 71 F 998/11 71 F 1012/11 71 F 1018/11 71 F 1035/11 71 F 2/12 71 F 10/12 71 F 12/12 71 F 14/12 71 F 31/12 71 F 33/12 71 F 35/12 71 F 42/12 71 F 65/12 71 F 85/12 71 F 92/12 71 F 118/12 71 F 122/12 71 F 128/12 71 F 132/12 71 F 134/12 71 F 136/12 71 F 138/12 71 F 140/12 71 F 145/12 71 F 155/12 71 F 172/12 71 F 182/12 71 F 198/12 71 F 202/12 71 F 204/12 71 F 205/12 71 F 207/12 71 F 210/12 71 F 212/12 71 F 220/12 71 F 225/12 71 F 230/12 71 F 235/12 71 F 242/12 71 F 248/12 71 F 265/12 71 F 272/12 Vorsitzende: Richterin am AG Matzat Vertreter: Richter am AG Laufer

Richterlicher Geschäftsverteilungsplan ab 5. Oktober 2015

Richterlicher Geschäftsverteilungsplan ab 5. Oktober 2015 - 1 - Amtsgericht Güstrow - Präsidium - Richterlicher Geschäftsverteilungsplan ab 5. Oktober 2015 1. Mahnsachen, Zivilprozesssachen, einschließlich Rechtshilfe - Nachbarschaftssachen sowie Schuldrechtsanpassung

Mehr

Richterlicher Geschäftsverteilungsplan ab 1. Januar 2018

Richterlicher Geschäftsverteilungsplan ab 1. Januar 2018 Amtsgericht Güstrow - Präsidium - - 1 - Richterlicher Geschäftsverteilungsplan ab 1. Januar 2018 1. Mahnsachen, Zivilprozesssachen, einschließlich Rechtshilfe - Nachbarschaftssachen sowie Schuldrechtsanpassung

Mehr

Vergleich der Basiszahlen ab 2016 / bis 2015

Vergleich der Basiszahlen ab 2016 / bis 2015 1 Zivilsachen alt Bezugsgröße Basiszahl Zivilsachen neu Bezugsgröße Basiszahl Nachbarschaftssachen, Nachbarschaftssachen, Bau-/Architektensachen (ohne Bau-/Architektensachen (ohne RA 015 330 RA 015 322

Mehr

Beschluss über die Geschäftsverteilung

Beschluss über die Geschäftsverteilung Beschluss über die Geschäftsverteilung der Richterinnen und Richter des Amtsgerichts Neunkirchen für die Zeit vom 01. Januar 2018 bis 31. Dezember 2018 Allgemeine Bestimmungen Soweit sich die Verteilung

Mehr

Amtsgericht Speyer. Richterliche Geschäftsverteilung. für das Geschäftsjahr in der konsolidierten Gesamtfassung

Amtsgericht Speyer. Richterliche Geschäftsverteilung. für das Geschäftsjahr in der konsolidierten Gesamtfassung Amtsgericht Speyer Richterliche Geschäftsverteilung für das Geschäftsjahr 2018 in der konsolidierten Gesamtfassung gültig ab 01.03.2018 Richterdezernat I Stricker, Direktor des Amtsgerichts 1. Jugendrichter

Mehr

Beschluss. (der vollständige Beschluss ist auf der Verwaltungsgeschäftsstelle einsehbar)

Beschluss. (der vollständige Beschluss ist auf der Verwaltungsgeschäftsstelle einsehbar) G5243/1a Beschluss (der vollständige Beschluss ist auf der Verwaltungsgeschäftsstelle einsehbar) Der Geschäftsverteilungsplan für die richterlichen Geschäfte bei dem Amtsgericht Bingen am Rhein wird daher

Mehr

Beschluss 320 E 1. Amtsgericht Geldern. Das Präsidium

Beschluss 320 E 1. Amtsgericht Geldern. Das Präsidium 320 E 1 Amtsgericht Geldern Das Präsidium Beschluss Im Hinblick auf die bevorstehende Pensionierung der Richterin am Amtsgericht Eichholz wird die richterliche Geschäftsverteilung mit Wirkung ab 01.04.2014

Mehr

Richterlicher Geschäftsverteilungsplan des Amtsgerichts Greifswald ab

Richterlicher Geschäftsverteilungsplan des Amtsgerichts Greifswald ab Anlage II. zum Präsidiumsprotokoll vom 19.09.2012 Richterlicher Geschäftsverteilungsplan des Amtsgerichts Greifswald ab 01.10.2012 A. Allgemeiner Teil: 1. Für nicht verteilte Angelegenheiten ist der Direktor

Mehr

Präsidiumsbeschluss. Richterliche Geschäftsverteilung am Amtsgericht Bad Dürkheim

Präsidiumsbeschluss. Richterliche Geschäftsverteilung am Amtsgericht Bad Dürkheim G 5362 17/17 Präsidiumsbeschluss Richterliche Geschäftsverteilung am Amtsgericht Bad Dürkheim Die richterliche Geschäftsverteilung am Amtsgericht Bad Dürkheim ab 01.01.2018 wird wie folgt geregelt ( 21

Mehr

Sa - 1 XIV 14 Geschäftsverteilungsplan der Richter des Amtsgerichts St. Wendel ab dem Beschluss des Präsidiums vom

Sa - 1 XIV 14 Geschäftsverteilungsplan der Richter des Amtsgerichts St. Wendel ab dem Beschluss des Präsidiums vom 1 Sa - 1 XIV 14 Geschäftsverteilungsplan der Richter des Amtsgerichts St. Wendel ab dem 01.01.2015 Beschluss des Präsidiums vom 18.12.2015 -----------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Mehr

Amtsgericht Wismar. Richterliche. Geschäftsverteilung

Amtsgericht Wismar. Richterliche. Geschäftsverteilung 1 Amtsgericht Wismar Richterliche Geschäftsverteilung 2014 2 Inhaltsübersicht A Allgemeiner Teil 1. Grundsätze 2. Behandlung eingehender Sachen 3. Vertretung 4. Bereitschaftsdienst 5. Richter beim Amtsgericht

Mehr

Geschäftsverteilung im richterlichen Dienst des Amtsgerichts Jever ab dem 01. Januar 2018

Geschäftsverteilung im richterlichen Dienst des Amtsgerichts Jever ab dem 01. Januar 2018 Das Präsidium des J e v e r, den 07.12.2017 Amtsgerichts Jever Geschäftsnummer: 320 a E Beschluss Geschäftsverteilung im richterlichen Dienst des Amtsgerichts Jever ab dem 01. Januar 2018 I. Zuständigkeiten

Mehr

Richterliche Geschäftsverteilung 2019

Richterliche Geschäftsverteilung 2019 Das Präsidium des Amtsgerichts Waren (Müritz) 32.0 E-3 Richterliche Geschäftsverteilung 2019 A. Allgemeiner Teil 1. Hauptstandort / Zweigstelle Das Amtsgericht Waren (Müritz) nimmt Aufgaben an seinem Hauptstandort

Mehr

Präsidium des Amtsgerichts Kandel/Pfalz

Präsidium des Amtsgerichts Kandel/Pfalz G 5383 a 1/18 Das Präsidium des Amtsgerichts Kandel/Pfalz nimmt zur Kenntnis, dass Richter Zwick seit dem 11. Juli 2016 bis auf Weiteres und Richter Dr. Schilpp ab dem 15.01.2018 bis auf Weiteres ein Dienstleistungsauftrag

Mehr

Das Präsidium des Amtsgerichts Coesfeld E - Coesfeld, den

Das Präsidium des Amtsgerichts Coesfeld E - Coesfeld, den Das Präsidium des Amtsgerichts Coesfeld - 3204 E - Coesfeld, den 15.12.2017 Das Präsidium des Amtsgerichts Coesfeld fasst für die richterliche Geschäftsverteilung bei dem Amtsgericht Coesfeld mit Wirkung

Mehr

Amtsgericht Zweibrücken

Amtsgericht Zweibrücken G 5394 I/1 4/18 Amtsgericht Zweibrücken Geschäftsverteilung des richterlichen Dienstes 2018 Stand: 01.11.2018 2 A. Aufteilung der Referate Referat I Direktor des Amtsgerichts Biehl Richter am Amtsgericht

Mehr

Amtsgericht Zweibrücken

Amtsgericht Zweibrücken G 5394 I/1 3/18 Amtsgericht Zweibrücken Geschäftsverteilung des richterlichen Dienstes 2018 Stand: 01.08.2018 2 A. Aufteilung der Referate Referat I Direktor des Amtsgerichts Biehl Richter am Amtsgericht

Mehr

Richterliche Geschäftsverteilung 2017 (Fassung vom ) A. Allgemeiner Teil

Richterliche Geschäftsverteilung 2017 (Fassung vom ) A. Allgemeiner Teil Das Präsidium des Amtsgerichts Waren (Müritz) 32.0 E-3 Richterliche Geschäftsverteilung 2017 (Fassung vom 28.12.2016) A. Allgemeiner Teil 1. Hauptstandort/Zweigstelle Das Amtsgericht Waren (Müritz) nimmt

Mehr

P r ä s i d i u m s b e s c h l u s s. Richterin Brandt tritt zum ihren Dienst bei dem Amtsgericht Viersen an.

P r ä s i d i u m s b e s c h l u s s. Richterin Brandt tritt zum ihren Dienst bei dem Amtsgericht Viersen an. 3204 E 1-58 P r ä s i d i u m s b e s c h l u s s Richterin Brandt tritt zum 05.05.2014 ihren Dienst bei dem Amtsgericht Viersen an. Für die richterliche Geschäftsverteilung wird daher mit Wirkung zum

Mehr

B e s c h l u s s. Geschäftsverteilung im richterlichen Dienst des Amtsgerichts Jever ab dem 01. Februar 2017

B e s c h l u s s. Geschäftsverteilung im richterlichen Dienst des Amtsgerichts Jever ab dem 01. Februar 2017 Das Präsidium des J e v e r, den 13. Januar 2017 Amtsgerichts Jever Geschäftsnummer: 320 a E B e s c h l u s s Geschäftsverteilung im richterlichen Dienst des Amtsgerichts Jever ab dem 01. Februar 2017

Mehr

Beschluss 320 E 1. Amtsgericht Geldern. Das Präsidium

Beschluss 320 E 1. Amtsgericht Geldern. Das Präsidium 320 E 1 Amtsgericht Geldern Das Präsidium Beschluss Infolge des am 01.09.2017 beginnenden Dienstleistungsauftrages für die Richterin Staczan wird die richterliche Geschäftsverteilung mit Wirkung ab 01.09.2017

Mehr

Amtsgericht Wismar. Richterliche. Geschäftsverteilung

Amtsgericht Wismar. Richterliche. Geschäftsverteilung Amtsgericht Wismar Richterliche Geschäftsverteilung 2015 Seite 1 Inhaltsübersicht A. Allgemeiner Teil 1. Grundsätze 2. Behandlung eingehender Sachen 3. Vertretung 4. Bereitschaftsdienst 5. Richter beim

Mehr

Amtsgericht Zweibrücken

Amtsgericht Zweibrücken G 5394 I/1 1/18 Amtsgericht Zweibrücken Geschäftsverteilung des richterlichen Dienstes 2018 Stand: 01.02.2018 2 A. Aufteilung der Referate Referat I Direktor des Amtsgerichts Biehl Richter am Amtsgericht

Mehr

Beschluss. Vertreter für die Geschäfte 1. bis 6. und 8. in der Reihenfolge der Aufzählung: a) Richter am Amtsgericht Schneyer

Beschluss. Vertreter für die Geschäfte 1. bis 6. und 8. in der Reihenfolge der Aufzählung: a) Richter am Amtsgericht Schneyer Beschluss I. Bei dem Amtsgericht Warburg werden die richterlichen Geschäfte ab dem 01. Januar 2019 anlässlich der Abordnung der Richterin Filippi an das Amtsgericht Paderborn wie folgt verteilt: Dezernat

Mehr

AMTSGERICHT NETTETAL BESCHLUSS

AMTSGERICHT NETTETAL BESCHLUSS 32-458 AMTSGERICHT NETTETAL BESCHLUSS Für das Geschäftsjahr 2018 hat das Präsidium des Amtsgerichts Nettetal folgende Geschäftsverteilung im richterlichen Dienst beschlossen: I. 1.) Emmrich-Ipers, Direktorin

Mehr

Jahresgeschäftsverteilung

Jahresgeschäftsverteilung 320 Eb Jahresgeschäftsverteilung Die richterlichen Geschäfte bei dem Amtsgericht ldstein werden ab 01.01.2019 wie folgt verteilt: A. Allgemeine Bestimmungen für Zivilsachen 1) Bei Klagen und sonstigen

Mehr

G 5367a 35/18. Amtsgericht Speyer. Richterliche Geschäftsverteilung. für das Geschäftsjahr in der konsolidierten Gesamtfassung

G 5367a 35/18. Amtsgericht Speyer. Richterliche Geschäftsverteilung. für das Geschäftsjahr in der konsolidierten Gesamtfassung G 5367a 35/18 Amtsgericht Speyer Richterliche Geschäftsverteilung für das Geschäftsjahr 2018 in der konsolidierten Gesamtfassung gültig ab 01.09.2018 Richterdezernat I Stricker, Direktor des Amtsgerichts

Mehr

Beschluss: A: Coesfeld, den Das Präsidium des Amtsgerichts Coesfeld E -

Beschluss: A: Coesfeld, den Das Präsidium des Amtsgerichts Coesfeld E - Das Präsidium des Amtsgerichts Coesfeld - 3204 E - Coesfeld, den 7.04.2017 Das Präsidium des Amtsgerichts Coesfeld fasst wegen der Abordnung des Richters Braun an ein anderes Gericht für die richterliche

Mehr

Geschäftsverteilungsplan des Amtsgerichts Ottweiler ab dem I. Allgemeines

Geschäftsverteilungsplan des Amtsgerichts Ottweiler ab dem I. Allgemeines - Sa. 1b -Ow- 1061/13 Geschäftsverteilungsplan des Amtsgerichts Ottweiler ab dem 1.1.2014 I. Allgemeines A. 1. Es werden 7 Geschäftskreise gebildet. 2. Zivilsachen und Familiensachen werden den Geschäftskreisen

Mehr

Richterliche Geschäftsverteilung 2018

Richterliche Geschäftsverteilung 2018 Das Präsidium des Amtsgerichts Waren (Müritz) 32.0 E-3 Richterliche Geschäftsverteilung 2018 A. Allgemeiner Teil 1. Hauptstandort/Zweigstelle Das Amtsgericht Waren (Müritz) nimmt Aufgaben an seinem Hauptstandort

Mehr

P r ä s i d i u m s b e s c h l u s s

P r ä s i d i u m s b e s c h l u s s G 5366 17/17 P r ä s i d i u m s b e s c h l u s s Unter Hinweis auf 21 a Abs. 1, Abs. 2 Nr. 4 und 21 e GVG werden die richterlichen Dienstgeschäfte bei dem Amtsgericht Neustadt an der Weinstraße für das

Mehr

Richterliche Geschäftsverteilung. des Amtsgerichtes Neubrandenburg. für das Geschäftsjahr Besetzung und Zuständigkeit der Abteilungen

Richterliche Geschäftsverteilung. des Amtsgerichtes Neubrandenburg. für das Geschäftsjahr Besetzung und Zuständigkeit der Abteilungen Richterliche Geschäftsverteilung des Amtsgerichtes Neubrandenburg für das Geschäftsjahr 2015 Besetzung und Zuständigkeit der Abteilungen gültig ab 01. Februar 2015 1 A. Allgemeiner Teil 1. Besondere Zuständigkeiten

Mehr

Amtsgericht Wismar. Richterliche. Geschäftsverteilung

Amtsgericht Wismar. Richterliche. Geschäftsverteilung Amtsgericht Wismar Richterliche Geschäftsverteilung 2017 Seite 1 Inhaltsübersicht A. Allgemeiner Teil 1. Grundsätze 2. Behandlung eingehender Sachen 3. Vertretung 4. Bereitschaftsdienst 5. Richter beim

Mehr

Richterliche Geschäftsverteilung 2017 (Fassung vom )

Richterliche Geschäftsverteilung 2017 (Fassung vom ) Das Präsidium des Amtsgerichts Waren (Müritz) 32.0 E-3 A. Allgemeiner Teil 1. Hauptstandort/Zweigstelle Richterliche Geschäftsverteilung 2017 (Fassung vom 22.08.2017) Das Amtsgericht Waren (Müritz) nimmt

Mehr

1. Vorsitzender des Jugendschöffengerichts mit VRJs aus diesen Verfahren

1. Vorsitzender des Jugendschöffengerichts mit VRJs aus diesen Verfahren Präsidium des Amtsgerichts Seesen 38723 Seesen Wilhelmsplatz 1 Postfach 1151, 38711 Seesen Tel.: (05381) 786-0 Durchwahl Verwaltungsgeschäftsstelle: Herr Illemann: (05381) 786-140 Frau Prust: (05381) 786-132

Mehr

P r ä s i d i u m s b e s c h l u s s

P r ä s i d i u m s b e s c h l u s s G 5366 9/18 P r ä s i d i u m s b e s c h l u s s Im Hinblick auf die Versetzung von am Oberlandesgericht Dr. Fitterer zum am Amtsgericht als ständiger Vertreter eines Direktors werden die richterlichen

Mehr

Beschluss. 2. die Strafsachen einschließlich der Gs-Sachen gegen Jugendliche und Heranwachsende,

Beschluss. 2. die Strafsachen einschließlich der Gs-Sachen gegen Jugendliche und Heranwachsende, Beschluss I. Bei dem Amtsgericht Warburg werden die richterlichen Geschäfte ab dem 01. Januar 2018 anlässlich der Abordnung der Richterin am Amtsgericht Möllenberg an das Amtsgericht Marsberg sowie der

Mehr

B e s c h l u s s. Die richterlichen Geschäfte werden für das Jahr 2018 wie folgt verteilt:

B e s c h l u s s. Die richterlichen Geschäfte werden für das Jahr 2018 wie folgt verteilt: - 320 E - a - B e s c h l u s s Die richterlichen Geschäfte werden für das Jahr 2018 wie folgt verteilt: I.1. Direktorin des Amtsgerichts Wagner übernimmt: a) die bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten einschließlich

Mehr

Das Präsidium des Amtsgerichts Dülmen, den Sdh. B e s c h l u s s

Das Präsidium des Amtsgerichts Dülmen, den Sdh. B e s c h l u s s Das Präsidium des Amtsgerichts Dülmen, den 19.09.2018 320-32.33 Sdh. B e s c h l u s s I. Direktor des Amtsgerichts Dr. Wrobel scheidet mit Ablauf des 30.09.2018 aus den Diensten des Amtsgericht Dülmen

Mehr

Amtsgericht Grevenbroich

Amtsgericht Grevenbroich 320 E SH 1-65 Amtsgericht Grevenbroich Aus Anlass der Abordnung von Richterin Ley an das Amtsgericht Grevenbroich zum 03.02.2014 wird der richterliche Geschäftsverteilungsplan mit Wirkung ab dem 03.02.2014

Mehr

Amtsgericht Wittlich Richterliche Geschäftsverteilung Geschäftsjahr /14. B e s c h l u s s

Amtsgericht Wittlich Richterliche Geschäftsverteilung Geschäftsjahr /14. B e s c h l u s s Amtsgericht Wittlich Richterliche Geschäftsverteilung Geschäftsjahr 2018-3 1/14 5259 B e s c h l u s s Die richterliche Geschäftsverteilung des Amtsgerichts Wittlich für das Geschäftsjahr 2018 wird aufgrund

Mehr

Geschäftsverteilung der Richter. Die richterlichen Geschäfte bei dem Amtsgericht Bad Schwalbach werden mit Wirkung ab wie folgt geregelt:

Geschäftsverteilung der Richter. Die richterlichen Geschäfte bei dem Amtsgericht Bad Schwalbach werden mit Wirkung ab wie folgt geregelt: 320 Ea- IV -2016/3 Geschäftsverteilung der Richter Die richterlichen Geschäfte bei dem Amtsgericht Bad Schwalbach werden mit Wirkung ab 01.01.2017 wie folgt geregelt: Es übernehmen: I. Direktor des Amtsgerichts

Mehr

Richterlicher Geschäftsverteilungsplan. des Amtsgerichts Bremen-Blumenthal. ab 1.4. und

Richterlicher Geschäftsverteilungsplan. des Amtsgerichts Bremen-Blumenthal. ab 1.4. und Richterlicher Geschäftsverteilungsplan des Amtsgerichts Bremen-Blumenthal ab 1.4. und 15.4.2009 2 A. I. Vorprüfung der Gesuche über die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen im Ausland Entscheidungen

Mehr

Richterlicher Geschäftsverteilungsplan. des Amtsgerichts Bremen-Blumenthal. ab

Richterlicher Geschäftsverteilungsplan. des Amtsgerichts Bremen-Blumenthal. ab Richterlicher Geschäftsverteilungsplan des Amtsgerichts Bremen-Blumenthal ab 17.6.2009 2 A. I. Vorprüfung der Gesuche über die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen im Ausland Entscheidungen über Ablehnungsgesuche

Mehr

B e s c h l u s s. Die richterlichen Geschäfte bei dem Amtsgericht Saarburg werden ab dem. 1. Januar 2019

B e s c h l u s s. Die richterlichen Geschäfte bei dem Amtsgericht Saarburg werden ab dem. 1. Januar 2019 B e s c h l u s s Die richterlichen Geschäfte bei dem Amtsgericht Saarburg werden ab dem wie folgt verteilt: 1. Januar 2019 A. Es bearbeiten: I. Direktor des Amtsgerichts Schmitz 1. Strafsachen gegen Jugendliche

Mehr

Geschäftsverteilungsplan des Amtsgerichts Ottweiler ab dem I. Allgemeines

Geschäftsverteilungsplan des Amtsgerichts Ottweiler ab dem I. Allgemeines - AGOTW 321-1-S#003 - Geschäftsverteilungsplan des Amtsgerichts Ottweiler ab dem 1.1.2017 I. Allgemeines A. 1. Es werden 7 Geschäftskreise gebildet. 2. Zivilsachen und Familiensachen werden den Geschäftskreisen

Mehr

Beschluss über die 3. Änderung des Geschäftsverteilungsplans 2011

Beschluss über die 3. Änderung des Geschäftsverteilungsplans 2011 Beschluss über die 3. Änderung des Geschäftsverteilungsplans 2011 Es ist eine Änderung der Geschäftsverteilung für die Richter/-innen erforderlich, weil RAG Hoffmann beim Amtsgericht Bremen-Blumenthal

Mehr

Beschluss über die 4. Änderung des Geschäftsverteilungsplans 2011

Beschluss über die 4. Änderung des Geschäftsverteilungsplans 2011 Beschluss über die 4. Änderung des Geschäftsverteilungsplans 2011 Es ist eine Änderung der Geschäftsverteilung für die Richter/-innen erforderlich, weil Richterin Varelmann ab dem 01.05.2011 ihren Dienstleistungsauftrag

Mehr

DAS PRÄSIDIUM DES AMTSGERICHTS KÖTHEN

DAS PRÄSIDIUM DES AMTSGERICHTS KÖTHEN DAS PRÄSIDIUM DES AMTSGERICHTS KÖTHEN (auszugsweiser) Beschluss über die richterliche Geschäftsverteilung bei dem Amtsgericht Köthen im Geschäftsjahr 2016 (Stand: 01.01.2016) Das Präsidium des Amtsgerichts

Mehr

Amtsgericht Bad Iburg. Beschluss

Amtsgericht Bad Iburg. Beschluss Amtsgericht Bad Iburg - 32 E - Beschluss [. ] und zum Ausgleich unterschiedlicher Belastungen gilt ab dem 03.04.2018 folgender richterlicher Geschäftsverteilungsplan: 32 E - Richterlicher GVP Dez.: Tätigkeiten:

Mehr

Richterliche Geschäftsverteilung beim Amtsgericht Brakel für das Jahr I. Allgemeine Bestimmungen zur Geschäftsverteilung

Richterliche Geschäftsverteilung beim Amtsgericht Brakel für das Jahr I. Allgemeine Bestimmungen zur Geschäftsverteilung 32-20.26 Richterliche Geschäftsverteilung beim Amtsgericht Brakel für das Jahr 2018 I. Allgemeine Bestimmungen zur Geschäftsverteilung 1. Allgemeine Hinweise Bei der Verteilung nach Buchstaben entscheidet

Mehr

Amtsgericht Grevenbroich

Amtsgericht Grevenbroich 320 E SH 1-67 Amtsgericht Grevenbroich Richterin am Amtsgericht Meyburg befindet sich in Mutterschutz und wird sodann ihren Erziehungsurlaub antreten. Aus diesem Anlass sowie aus Anlass des Dienstantritts

Mehr

Amtsgericht Bad Iburg. Beschluss

Amtsgericht Bad Iburg. Beschluss Amtsgericht Bad Iburg - 32 E - Beschluss [ ] zum Ausgleich unterschiedlicher Belastungen gilt ab dem 01.11.2018 folgender richterlicher Geschäftsverteilungsplan: 32 E - Richterlicher GVP Dez.: Tätigkeiten:

Mehr

Beschluss. (der vollständige Beschluss ist auf der Verwaltungsgeschäftsstelle einsehbar)

Beschluss. (der vollständige Beschluss ist auf der Verwaltungsgeschäftsstelle einsehbar) G5243/1a Beschluss Der Geschäftsverteilungsplan für die richterlichen Geschäfte bei dem Amtsgericht Bingen am Rhein wird mit Wirkung vom 01.01.2019 wie folgt geregelt: (der vollständige Beschluss ist auf

Mehr

Beschluss über die 4. Änderung des Geschäftsverteilungsplans 2012

Beschluss über die 4. Änderung des Geschäftsverteilungsplans 2012 Beschluss über die 4. Änderung des Geschäftsverteilungsplans 2012 Zum 15. Oktober 2012 kehrt Richter König aus Elternzeit und Urlaub zurück. Richterin Sperner ist durch den in Vollzeit tätigen Richter

Mehr

Amtsgericht Einbeck Das Präsidium

Amtsgericht Einbeck Das Präsidium Amtsgericht Einbeck Das Präsidium Beschluss Die richterlichen Dienstgeschäfte werden beim Amtsgericht Einbeck ab dem 01.08.2017 wie folgt geregelt: Dezernat I (Direktor des Amtsgerichts Döhrel) 1. Bis

Mehr

Verteilung der richterlichen Dienstgeschäfte ab dem 3. September 2018

Verteilung der richterlichen Dienstgeschäfte ab dem 3. September 2018 Amtsgericht Northeim Northeim, den 31.8.2018-320 E 5 - Verteilung der richterlichen Dienstgeschäfte ab dem 3. September 2018 -----------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Mehr

PRÄSIDIUMSBESCHLUSS. Die richterliche Geschäftsverteilung am Amtsgericht Frankenthal (Pfalz) wird ab wie folgt geregelt ( 21 a ff GVG):

PRÄSIDIUMSBESCHLUSS. Die richterliche Geschäftsverteilung am Amtsgericht Frankenthal (Pfalz) wird ab wie folgt geregelt ( 21 a ff GVG): G 5363-25/18 PRÄSIDIUMSBESCHLUSS Die richterliche Geschäftsverteilung am Amtsgericht Frankenthal (Pfalz) wird ab 01.01.2019 wie folgt geregelt ( 21 a ff GVG): - 2 - Dr. STEITZ DirAG Vertreter: 1. Registersachen

Mehr

2. Änderungsbeschluss zur Geschäftsverteilung bei dem Amtsgericht Herford im Jahre 2018

2. Änderungsbeschluss zur Geschäftsverteilung bei dem Amtsgericht Herford im Jahre 2018 320 a E 2. Änderungsbeschluss zur Geschäftsverteilung bei dem Amtsgericht Herford im Jahre 2018 Richter Dr. Simonet ist dem Amtsgericht Herford vom 1. April 2018 an zugewiesen. Aus diesem Anlass wird die

Mehr

Beschluss des Präsidiums des Amtsgerichts Bremen-Blumenthal

Beschluss des Präsidiums des Amtsgerichts Bremen-Blumenthal Beschluss des Präsidiums des Amtsgerichts Bremen-Blumenthal Der Dienstleistungsauftrag der Richterin Vogdt beim Amtsgericht Bremen-Blumenthal ist beendet. Ab dem 01.03.2019 erhält Richterin Thomsen stattdessen

Mehr

Am endet der Dienstleistungsauftrag für Richter Dr. Schnelle beim Amtsgericht Bremen-Blumenthal. Richter Dr. Anselm Dierkes erhält zum

Am endet der Dienstleistungsauftrag für Richter Dr. Schnelle beim Amtsgericht Bremen-Blumenthal. Richter Dr. Anselm Dierkes erhält zum Am 14.04.2017 endet der Dienstleistungsauftrag für Richter Dr. Schnelle beim Amtsgericht Bremen-Blumenthal. Richter Dr. Anselm Dierkes erhält zum 15.04.2017 einen Dienstleistungsauftrag beim Amtsgericht

Mehr

Beschluss des Präsidiums des Amtsgerichts Bremen-Blumenthal

Beschluss des Präsidiums des Amtsgerichts Bremen-Blumenthal Beschluss des Präsidiums des Amtsgerichts Bremen-Blumenthal Am 15.06.2014 endet der Dienstleistungsauftrag von Richter Zimmermann beim Amtsgericht Bremen-Blumenthal. Die Abordnung von RAG Dr. Florstedt

Mehr

Richterlicher Geschäftsverteilungsplan. des Amtsgerichts Bremen-Blumenthal. für (ab )

Richterlicher Geschäftsverteilungsplan. des Amtsgerichts Bremen-Blumenthal. für (ab ) Richterlicher Geschäftsverteilungsplan des Amtsgerichts Bremen-Blumenthal für 2018 (ab 01.01.2018) A. I. Vorprüfung der Gesuche über die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen im Ausland RAG Heiland II.

Mehr

Beschluss Nr. 1/2018

Beschluss Nr. 1/2018 320 E (R) Beschluss Nr. 1/2018 Die richterlichen Geschäfte bei dem Amtsgericht Emden werden für das Jahr 2018 wie folgt verteilt: A. Direktor des Amtsgerichts Bergholz 1. Jugendschöffengerichtssachen (bls),

Mehr

Beschluss. Geschäftsverteilungsplan zum 01. Januar 2017

Beschluss. Geschäftsverteilungsplan zum 01. Januar 2017 1 Beschluss Geschäftsverteilungsplan zum 01. Januar 2017 für den richterlichen Dienst beim Amtsgericht Luckenwalde Erster Teil A) Allgemeine Hinweise I. Bei der Verteilung nach Buchstaben ist bestimmend

Mehr

Geschäftsverteilungsplan

Geschäftsverteilungsplan 32 E / 1 Geschäftsverteilungsplan für den richterlichen Dienst bei dem Amtsgericht Friedberg (Hessen) für das Jahr 2019 A. Dezernate I. Direktor des Amtsgerichts Tritt Zivilsachen mit den Registerzeichen

Mehr

Geschäftsverteilung. beim. Amtsgericht Neustrelitz. für die Zeit

Geschäftsverteilung. beim. Amtsgericht Neustrelitz. für die Zeit 1 AZ.: 32.04 E-1 Geschäftsverteilung beim Amtsgericht Neustrelitz für die Zeit vom 01.09.2013 bis zum 31.12.2013 - Richterlicher Dienst - 2 I. Allgemeine Regeln für die Zuständigkeit 2 A. Allgemeines 1.

Mehr

1. anhängige und neu eingehende C- und H-Sachen Abteilung 8, Turnuszahl: 6,

1. anhängige und neu eingehende C- und H-Sachen Abteilung 8, Turnuszahl: 6, 3204 E-1212 Im Hinblick darauf, dass Richter am Amtsgericht Pohl in den Ruhestand versetzt wird und Richter am Amtsgericht Zekl sowie Richterin Dr. Neiseke den Dienst bei dem Amtsgericht Duisburg-Hamborn

Mehr

Amtsgericht Schleiden. Richterliche Geschäftsverteilung für das Jahr Teil I: Allgemeine Regelungen

Amtsgericht Schleiden. Richterliche Geschäftsverteilung für das Jahr Teil I: Allgemeine Regelungen Schleiden Richterliche Geschäftsverteilung für das Jahr 2018 Teil I: Allgemeine Regelungen A) Die Geschäftsverteilung, die nach Dezernaten erfolgt, gilt grundsätzlich für die ab Anfang des Geschäftsjahres

Mehr

Amtsgericht Bruchsal E 320

Amtsgericht Bruchsal E 320 Amtsgericht Bruchsal E 320 Geschäftsverteilung für das Jahr 2015 (Stand: 01.10.2015) Richterinnen und Richter - 2 - Inhaltsverzeichnis Richterinnen und Richter 1. Abteilungen für Strafsachen 3-9 Turnusregelung

Mehr

Amtsgericht Wittlich Richterliche Geschäftsverteilung Geschäftsjahr /13. B e s c h l u s s

Amtsgericht Wittlich Richterliche Geschäftsverteilung Geschäftsjahr /13. B e s c h l u s s Amtsgericht Wittlich Richterliche Geschäftsverteilung Geschäftsjahr 2016-4 1/13 5259 B e s c h l u s s Die richterliche Geschäftsverteilung des Amtsgerichts Wittlich wird infolge Abordnung von Richter

Mehr

1. Änderungsbeschluss der richterlichen Geschäftsverteilung beim Amtsgericht Lübbecke für das Jahr 2018 ab dem

1. Änderungsbeschluss der richterlichen Geschäftsverteilung beim Amtsgericht Lübbecke für das Jahr 2018 ab dem 32-Sdh.1 1. Änderungsbeschluss der richterlichen Geschäftsverteilung beim Amtsgericht Lübbecke für das Jahr 2018 ab dem 03.04.2018 aus Anlass des Endes der Abordnung der Richterin Krütt und Abordnung der

Mehr

Verteilung der richterlichen Dienstgeschäfte ab dem 1. Januar 2019

Verteilung der richterlichen Dienstgeschäfte ab dem 1. Januar 2019 Amtsgericht Northeim Northeim, den 17.12.2018 Verteilung der richterlichen Dienstgeschäfte ab dem 1. Januar 2019 -----------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Mehr

Verteilung der richterlichen Dienstgeschäfte ab dem 01. Januar 2017

Verteilung der richterlichen Dienstgeschäfte ab dem 01. Januar 2017 Amtsgericht Northeim Northeim, 16.12.2016-320 E 5 - Verteilung der richterlichen Dienstgeschäfte ab dem 01. Januar 2017 -----------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Mehr

Beschluss. (der vollständige Beschluss ist auf der Verwaltungsgeschäftsstelle einsehbar)

Beschluss. (der vollständige Beschluss ist auf der Verwaltungsgeschäftsstelle einsehbar) G5243/1a Beschluss Das Präsidium nimmt zur Kenntnis, Der Geschäftsverteilungsplan für die richterlichen Geschäfte bei dem Amtsgericht Bingen am Rhein wird daher mit Wirkung vom 26.11.2018 wie folgt geregelt:

Mehr

Amtsgericht Waldshut-Tiengen

Amtsgericht Waldshut-Tiengen Amtsgericht Waldshut-Tiengen -Präsidium- E 320 a Das Präsidium des Amtsgerichts Waldshut-Tiengen beschließt gemäß 21 e GVG wegen der Zuweisung von Frau Direktorin des Amtsgerichts Goj mit Wirkung vom 29.09.2017

Mehr

Das Präsidium des Amtsgerichts Dülmen, 14. Dezember Sdh. B e s c h l u s s

Das Präsidium des Amtsgerichts Dülmen, 14. Dezember Sdh. B e s c h l u s s Das Präsidium des Amtsgerichts Dülmen, 14. Dezember 2016 320-32.33 Sdh. B e s c h l u s s Die Verteilung der richterlichen Geschäfte bei dem Amtsgericht Dülmen für das Geschäftsjahr 2017 wird wie folgt

Mehr

Verteilung der richterlichen Dienstgeschäfte ab dem 01. Sept. 2017

Verteilung der richterlichen Dienstgeschäfte ab dem 01. Sept. 2017 Amtsgericht Northeim Northeim, 31.08.2017-320 E 5 - Verteilung der richterlichen Dienstgeschäfte ab dem 01. Sept. 2017 -----------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Mehr

Das Präsidium des Amtsgerichts Dülmen, Sdh. B e s c h l u s s

Das Präsidium des Amtsgerichts Dülmen, Sdh. B e s c h l u s s Das Präsidium des Amtsgerichts Dülmen, 13.12.2017 320-32.33 Sdh. B e s c h l u s s Die Verteilung der richterlichen Geschäfte bei dem Amtsgericht Dülmen für das Geschäftsjahr 2018 wird wie folgt geregelt:

Mehr

Verteilung der richterlichen Dienstgeschäfte ab dem 1. Januar 2018

Verteilung der richterlichen Dienstgeschäfte ab dem 1. Januar 2018 Amtsgericht Northeim Northeim, den 15.12.2017-320 E 5 - Verteilung der richterlichen Dienstgeschäfte ab dem 1. Januar 2018 -----------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Mehr

A m t s g e r i c h t H a m b u r g A l t o n a

A m t s g e r i c h t H a m b u r g A l t o n a A m t s g e r i c h t H a m b u r g A l t o n a Richterliche Geschäftsverteilung 2016 Aufsichtführender Richter: Ständige Vertreter/innen: DirAG Herr Dr. Buhk Frau Betz Herr Kloß Herr Rußer Geschäftsleiterin

Mehr

Beschluss. 21. Dezember G 5384 a I - 10/2017. Das Präsidium des Amtsgerichts Landau in der Pfalz beschließt in seiner Sitzung vom

Beschluss. 21. Dezember G 5384 a I - 10/2017. Das Präsidium des Amtsgerichts Landau in der Pfalz beschließt in seiner Sitzung vom G 5384 a I - 10/2017 Beschluss Das Präsidium des Amtsgerichts Landau in der Pfalz beschließt in seiner Sitzung vom an der teilgenommen haben 21. Dezember 2017 Direktor des Amtsgerichts Richter am Amtsgericht

Mehr

der richterlichen Geschäfte bei dem Amtsgericht Kitzingen für das Geschäftsjahr 2017

der richterlichen Geschäfte bei dem Amtsgericht Kitzingen für das Geschäftsjahr 2017 1 32/II a V e r t e i l u n g der richterlichen Geschäfte bei dem Amtsgericht Kitzingen für das Geschäftsjahr 2017 1. Direktor des Amtsgerichts D r. K o n r a d (Zivilreferat 3 C) a) Zivilsachen des Referats

Mehr

Stand: Strafabteilung II (Jugendschöffen-, Jugendrichter- und Ermittlungsrichtersachen) Richterliche Geschäftsverteilung

Stand: Strafabteilung II (Jugendschöffen-, Jugendrichter- und Ermittlungsrichtersachen) Richterliche Geschäftsverteilung E 3210_1/4-792/19 Stand: 01.04.2019 Strafabteilung II (Jugendschöffen-, Jugendrichter- und Ermittlungsrichtersachen) Richterliche Geschäftsverteilung 1 Übersicht und Besetzung 1 Übersicht und Besetzung

Mehr

Das Präsidium des Amtsgerichts Altena. Beschluss

Das Präsidium des Amtsgerichts Altena. Beschluss Das Präsidium des Amtsgerichts Altena Beschluss über die Verteilung der Dienstgeschäfte der Richter bei dem Amtsgericht Altena ab dem 10.10.2018 anlässlich der Überlastung eines Richters nach 21 e Abs.

Mehr

Beschluss. Das Präsidium des Amtsgerichts Landau in der Pfalz nimmt in seiner Sitzung vom. 09. April 2018

Beschluss. Das Präsidium des Amtsgerichts Landau in der Pfalz nimmt in seiner Sitzung vom. 09. April 2018 G 5384 a I 3/2018 Beschluss Das Präsidium des Amtsgerichts Landau in der Pfalz nimmt in seiner Sitzung vom an der teilgenommen haben 09. April 2018 Direktorin des Amtsgerichts Winstel Lintz Wagner Steinel

Mehr

Geschäftsgliederung: Richter an Oberlandesgerichten

Geschäftsgliederung: Richter an Oberlandesgerichten Geschäftsgliederung: Richter an Oberlandesgerichten Bemerkung PRODUKTBEREICH RECHTSPRECHUNG Zivilsachen Berufungen in allgemeinen Zivilsachen, Staatshaftungssachen sowie gegen Urteile der Kammer für Handelssachen

Mehr

V e r t e i l u n g. der richterlichen Geschäfte bei dem Amtsgericht Kitzingen. für das Geschäftsjahr 2018

V e r t e i l u n g. der richterlichen Geschäfte bei dem Amtsgericht Kitzingen. für das Geschäftsjahr 2018 32/II a V e r t e i l u n g der richterlichen Geschäfte bei dem Amtsgericht Kitzingen für das Geschäftsjahr 2018 1. Direktorin des Amtsgerichts M ü l l e r (Zivilreferat 3 C) a) Zivilsachen des Referats

Mehr

G 5383 a 20/18. Das. Präsidium des Amtsgerichts Kandel/Pfalz

G 5383 a 20/18. Das. Präsidium des Amtsgerichts Kandel/Pfalz G 5383 a 20/18 Das Präsidium des Amtsgerichts Kandel/Pfalz nimmt zur Kenntnis, dass Richter Sebastian Zwick seit dem 11. Juli 2016 bis auf Weiteres, Richterin Lisa Blumenstiel ab dem 16.04.2018 bis auf

Mehr

Geschäftsverteilung. der. Richter am Amtsgericht Aichach. für das. Jahr 2011

Geschäftsverteilung. der. Richter am Amtsgericht Aichach. für das. Jahr 2011 Geschäftsverteilung der am Amtsgericht Aichach für das Jahr 2011 Über die Besetzung, die Vertretung und die Verteilung der Geschäfte im Jahre 2011 hat das Präsidium gemäß 21 e GVG folgendes beschlossen:

Mehr

Das Präsidium des Amtsgerichts Dülmen, 20. Juni 2016 Az.: Sdh. B e s c h l u s s

Das Präsidium des Amtsgerichts Dülmen, 20. Juni 2016 Az.: Sdh. B e s c h l u s s Das Präsidium des Amtsgerichts Dülmen, 20. Juni 2016 Az.: 320-32.33 Sdh. B e s c h l u s s Die Verteilung der richterlichen Geschäfte bei dem Amtsgericht Dülmen für das Geschäftsjahr 2016 wird wegen der

Mehr

Beschluss Nr. 3 / Geschäftsverteilungsplan des Amtsgerichts Eisenhüttenstadt für das Geschäftsjahr 2015

Beschluss Nr. 3 / Geschäftsverteilungsplan des Amtsgerichts Eisenhüttenstadt für das Geschäftsjahr 2015 Beschluss Nr. 3 / 2014 Geschäftsverteilungsplan des Amtsgerichts Eisenhüttenstadt für das Geschäftsjahr 2015 A. Allgemeine Grundsätze zur Verteilung der richterlichen Geschäfte I. Allgemeines 1) Die Zuständigkeit

Mehr