Erwerbsbezogene Reha-NAchsorge - Psychosomatik

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1 Erwerbsbezogene Reha-NAchsorge - Psychosomatik der Deutschen Rentenversicherung Rheinland-Pfalz (Stand: März 2012) Seite 1 von 12

2 Inhaltsverzeichnis 1 Einführung 3 2 Indikationen 4 3 Vorbereitung der Nachsorgeleistungen Nachsorgeplan Spezifische Nachsorgeziele 6 4 Fallbetreuung im Rahmen der stufenweisen Wiedereingliederung 6 5 Leistungsangebot innerhalb der Erwerbsbezogenen Psychosomatischen Reha- Nachsorge-Psychosomatik 7 6 Zeitpunkt und Dauer von medizinischen Nachsorgeleistungen 9 7 Finanzierung 9 8 Nachsorgeeinrichtungen 10 9 Qualitätssicherung Personelle und strukturelle Voraussetzungen Dokumentation Kooperation, Zusammenarbeit und Ansprechpartner 11 Seite 2 von 12

3 1 Einführung Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, die durch die Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz erbracht werden, sollen die Folgen oder Auswirkungen von Erkrankungen beseitigen oder mindern und haben die Wiedereingliederung in das Erwerbsleben zum Ziel. Im Anschluss an eine medizinische Rehabilitationsleistung, ob stationär oder ambulant durchgeführt, können insbesondere nachgehende Leistungen erforderlich sein, um den durch die vorangegangene Leistung eingetretenen Erfolg weiter zu verbessern beziehungsweise auf Dauer zu sichern. Das bedarfsentsprechende und zielgerichtete Angebot der Deutschen Rentenversicherung Rheinland-Pfalz für die medizinische Nachsorge bei psychosomatischen Erkrankungen erweitert das bisherige Versorgungsangebot und orientiert sich im Wesentlichen am Curriculum Hannover. Die am häufigsten in der psychosomatischen Rehabilitation zu behandelnden Krankheitsbilder entstammen den affektiven Störungen (ICD-10, F3) sowie den neurotischen Belastungsstörungen und somatoformen Störungen (ICD-10, F4), die durch Antriebsminderung und Vermeidungsverhalten gekennzeichnet sind. Aus diesem Grund ist für Versicherte mit psychischen oder psychosomatischen Erkrankungen eine wohnortnahe und / oder arbeitsplatznahe medizinische Nachsorgeleistung für eine erfolgreiche berufliche Wiedereingliederung bedeutsam. Dabei kommt der Kooperation und engen Zusammenarbeit aller Beteiligten, wie zum Beispiel Rehabilitationseinrichtung, Nachsorgeeinrichtung, Rehabilitationsträger, Rehabilitationsfachberatung beziehungsweise die Gemeinsamen Servicestellen für Rehabilitation, Hausarzt und Betriebsarzt sowie Arbeitgeber große Bedeutung zu. Die Nachsorgeeinrichtungen halten ein flexibles und modernes Leistungsspektrum vor. Erfolgreiche Reha-Nachsorge für die Versicherten beginnt nicht erst mit dem Antritt der nachsorgenden Leistungen sondern mit einer guten Vorbereitung und Planung. Berufsorientierte und erwerbsbezogene Elemente der medizinischen Rehabilitation sind auch in der Reha-Nachsorge fortzusetzen. Das Nachsorgeangebot muss auf die jeweiligen Anforderungen am Arbeitsplatz zugeschnitten werden. Entsprechende Gruppenangebote sollten den Umgang mit kritischen Situationen am Arbeitsplatz thematisieren. Beratung durch die Nachsorgeeinrichtung unter Einbeziehung des Beratungsangebotes der Reha- Fachberatung oder der Gemeinsamen Servicestellen für Rehabilitation kann den Versicherten dabei unterstützen, trotz gegebenenfalls noch bestehender Krankheitsfolgen weiter seine bisherige berufliche Tätigkeit auszuüben. Dabei ist auch sein Arbeitgeber und - soweit vorhanden - der Betriebsarzt mit einzubeziehen. Für Versicherte mit psychosomatischen Erkrankungen ist nach längerer oder andauernder Erkrankung die schrittweise Wiederheranführung an die volle Arbeitsleistung von besonderer Bedeutung. Ihnen soll ein spezielles Angebot im Rahmen der medizinischen Nachsorge - die Fallbetreuung während einer stufenweisen Wiedereingliederung - angeboten werden (siehe Punkt 5). Dadurch können krisenhafte Situationen am Arbeitsplatz besser bewältigt und das Risiko eines Abbruchs einer Wiedereingliederung minimiert werden. Seite 3 von 12

4 2 Indikationen Eine Empfehlung zur Teilnahme an einer medizinischen Reha-Nachsorgeleistung wird durch den Arzt der psychosomatischen Rehabilitationseinrichtung, in der die medizinische Hauptleistung durchgeführt wurde, ausgesprochen und eignet sich insbesondere bei Indikationen, die sich an der Entlassungsdiagnose / den Entlassungsdiagnosen orientieren. (In der Regel handelt es sich um affektive Störungen (ICD-10, F3) sowie neurotische, Belastungsstörungen und somatoforme Störungen (ICD-10, F4), die durch Antriebsminderung und Vermeidungsverhalten gekennzeichnet sind.) Beispiele: depressive Störungen, Belastungs- und Anpassungsstörungen, Angststörungen, somatoforme Störungen, psychosomatische Erkrankungen wie zum Beispiel Essstörungen, körperliche Störungen, bei denen psychische Faktoren eine wesentliche Rolle spielen, Teilgruppen weiterer psychischer Störungen wie zum Beispiel Persönlichkeitsstörungen sowie beispielhaft bei folgenden Kriterien: bei Arbeitsunfähigkeit im Zeitpunkt der Entlassung aus der medizinischen Rehabilitation, bei Problemen im Zusammenhang mit Arbeitslosigkeit oder bei drohendem Verlust des Arbeitsplatzes, bei spezifischen berufsbezogenen Problemen (zum Beispiel Mobbing -Erleben), wenn ausschließlich das Rentenbegehren der Versicherten / des Versicherten im Vordergrund steht sowie bei ambivalenter Motivation in Bezug auf die Rückkehr in das Erwerbsleben. Entsprechend dieser Kriterien orientiert sich das Leistungsangebot in den Gruppen. 3 Vorbereitung der Nachsorgeleistungen Zeichnet sich die Notwendigkeit einer Reha-Nachsorge ab, ist die Planung der Aktivitäten schon während des Aufenthaltes in der Rehabilitationseinrichtung unerlässlich. Dazu muss die Rehabilitationseinrichtung alle erforderlichen Informationen für die Versicherten / den Versicherte bereitstellen und einen konkreten Nachsorgeplan erarbeiten. Bei der Vorbereitung und Gestaltung des gesamten Nachsorgeprozesses ist die Versicherte / der Versicherte aktiv mit einzubeziehen. Seite 4 von 12

5 In der letzten Woche des Aufenthaltes in der Rehabilitationseinrichtung wird die Versicherte / der Versicherte zum einen durch psychoedukative Gruppeneinheiten ( Wie geht es zu Hause weiter? ) oder zum anderen in Form von spezifischen Informationen durch den Bezugstherapeuten im Einzelgespräch auf die empfohlene Nachsorge vorbereitet. Informationen zu Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, zur Fallbetreuung während einer stufenweisen Wiedereingliederung oder zu MERENA stehen im Mittelpunkt des Vorbereitungsgesprächs. Versicherte, die an einer stufenweisen Wiedereingliederung teilnehmen, sind im Vorfeld durch die Rehabilitationseinrichtung gezielt darauf vorzubereiten. 3.1 Nachsorgeplan Entscheidet sich die Versicherte / der Versicherte, die Nachsorgeleistung in Anspruch zu nehmen, erstellt die Rehabilitationseinrichtung spätestens in der letzten Supervision den Nachsorgeplan. Es werden konkrete und realistische Ziele (bezogen auf Symptome, Kompetenzdefizite sowie Defizite im Erwerbsleben) vereinbart und im Formular gms 910 schriftlich festgehalten. Der Nachsorgeplan enthält darüber hinaus Informationen über Institutionen, die im Nachsorgezeitraum herangezogen werden (wie zum Beispiel Psychosozialer Dienst, Gemeinsame Servicestelle für Rehabilitation). Im Nachsorgeplan sind detaillierte Angaben erforderlich über: motivationale, fertigkeitsbezogene und erwerbsbezogene Ziele sowie über weitere vereinbarte Maßnahmen (wie zum Beispiel ambulante Psychotherapie, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben oder Erziehungshilfen). Die getroffenen Vereinbarungen sind für alle Beteiligten verbindlich. Der Nachsorgeplan gegebenenfalls mit detaillierter Arbeitsplatzbeschreibung ist zusammen mit dem Reha-Nachsorgepass in der Regel durch den Bezugstherapeuten mit der Versicherten / dem Versicherten zu besprechen. Die Rehabilitationseinrichtung gibt den Nachsorgeplan, gegebenenfalls mit weiteren Informationen und einer detaillierten Arbeitsplatzbeschreibung der Versicherten / des Versicherten, unter Beachtung datenschutzrechtlicher Bestimmungen, zeitnah an die Nachsorgeeinrichtung weiter. Darüber ist die Versicherte / der Versicherte zu informieren (Schweigepflichtentbindung). Der Nachsorgeplan wird durch die Rehabilitationseinrichtung der Versicherten / dem Versicherten ausgehändigt. Seite 5 von 12

6 3.2 Spezifische Nachsorgeziele Psychosomatische Nachsorgeleistungen sollen insbesondere zur Verstetigung des Rehabilitationserfolges, zur Unterstützung beim Transfer des Erlernten in den Alltag, zur weiteren Verbesserung der kommunikativen und sozialen Kompetenzen (wie zum Beispiel soziale Angst, Selbstunsicherheit), zur Bewältigung erwerbsbezogener Anforderungen bei der beruflichen Reintegration, zur Verstetigung der Konfliktlösungsfähigkeit und Problemlösungsfähigkeit, zum besseren Krisenmanagement sowie zur Stärkung von Selbstmanagementkompetenzen der Versicherten / des Versicherten im Alltag beitragen. Den Versicherten ist grundsätzlich die Teilnahme an einer Selbsthilfegruppe zu empfehlen. Dazu muss die Rehabilitationseinrichtung, die die Nachsorge vorbereitet, den Versicherten / die Versicherte intensiv beraten. Nach Möglichkeit ist bereits ein Erstkontakt zu vermitteln. 4 Fallbetreuung im Rahmen der stufenweisen Wiedereingliederung Wird für den Versicherten / die Versicherte eine stufenweise Wiedereingliederung eingeleitet, besteht im Rahmen der medizinischen Rehabilitationsnachsorge indikativ und zusätzlich die Möglichkeit, dem Versicherten / der Versicherten beratende und fallbegleitende Unterstützung zu bieten. Dadurch können krisenhafte Situationen besser bewältigt und die Gefahr von Abbrüchen minimiert werden. Die Fallbetreuung richtet sich an Personen, bei denen Probleme am Arbeitsplatz erkennbar sind, die die Kommunikation betreffen oder auf ungünstige organisatorische Rahmenbedingungen zurückzuführen sind und bei denen hinsichtlich der eigenen Einschätzung des Leistungsvermögens eine Diskrepanz zur ärztlichen Einschätzung besteht und deren Motivationslage als ambivalent und förderungsbedürftig erscheint und die das Rehabilitationsergebnis als negativ einschätzen. Seite 6 von 12

7 5 Leistungsangebot innerhalb der Erwerbsbezogenen Psychosomatischen Reha- Nachsorge-Psychosomatik Das Leistungsangebot muss sich immer an der Indikation und dem mit der Nachsorge verbundenen Rehabilitationsziel orientieren. Es können Leistungen erbracht werden, die bereits während der vorangegangenen Rehabilitationsleistung begonnen wurden. Kernleistungen sind grundsätzlich psychotherapeutisch orientierte Gruppenangebote, die individuell durch spezifische erwerbsbezogene Maßnahmen, Trainingseinheiten und maximal bis zu 4 Einzelgespräche, (einschließlich Aufnahmegespräch und Entlassungsgespräch), ergänzt werden können. Es können je nach individuellem Bedarf indikativ krankheitsbezogene / störungsbezogene sowie erwerbsbezogene / berufsbezogene Gruppen gebildet werden. Hierzu gehören auch Maßnahmen zur Information, Motivation, Schulung sowie zur Sozialberatung und Berufsberatung. Zusätzlich können von Seiten der Rehabilitationseinrichtung über Telefon und Internet Beratung und Unterstützung des Versicherten bei der beruflichen Wiedereingliederung sowie bei der Erörterung von Fragen zur beruflichen Perspektive angeboten werden. Dabei steht jedoch der therapeutisch-beratende Aspekt im Mittelpunkt. Das ergänzende Angebot richtet sich insbesondere an Versicherte, die die Reha-Nachsorge bei anerkannten niedergelassenen Psychotherapeuten durchführen. Das Nachsorgeangebot ersetzt aufgrund seiner besonderen Zielsetzung keine ambulante Psychotherapie. Die Teilnahme an einer Erwerbsbezogenen Reha-Nachsorge- Psychosomatik kann jedoch zur Stabilisierung und Überbrückung bis zur Aufnahme der Psychotherapie hilfreich sein. Beispielhaft können folgende KTL-Leistungen erbracht werden: 1 Gruppenpsychotherapie (KTL-Gruppe G): Psychotherapie, zum Beispiel Psychotherapie in der Gruppe, psychodynamisch: KTL G020 Psychotherapeutische Krisenintervention KTL G042 Psychoanalytisch-interaktionelle Gruppe KTL G046 Arbeitsweltbezogene Problematik Psychotherapie in der Gruppe, verhaltenstherapeutisch, störungsunspezifisch: KTL G062 Training sozialer Kompetenzen und Fertigkeiten KTL G063 Arbeitsweltbezogene Problematik Seite 7 von 12

8 Psychotherapie in der Gruppe, verhaltenstherapeutisch, störungsspezifisch und problemspezifisch: KTL G071 bei Angst, Phobie KTL G072 bei Schmerz KTL G073 bei Depression KTL G074 bei Adipositas, Binge Eating Disorder KTL G075 bei Zwang KTL G076 bei Anorexie, Bulimie KTL G077 bei Beeinträchtigung der Körperwahrnehmung 2 Psychotherapie in der Gruppe, psychodynamisch, störungsspezifisch: KTL G081 bei Angst, Phobie KTL G082 bei Schmerz KTL G083 bei Depression KTL G084 bei Adipositas, Binge Eating Disorder KTL G085 bei Zwang KTL G086 bei Anorexie, Bulimie 3 Im Einzelfall können bedarfsentsprechend bis zu 4 Einzelgespräche KTL F02X therapeutische Einzelintervention mit Patienten und Angehörigen (KTL D060) durchgeführt werden. 4 Entspannungstraining in Anlehnung an KTL F0xx, wie zum Beispiel progressive Relaxation und autogenes Training (F081x und F09x): KTL F08X, F09X 5 Information, Beratung, Motivation: KTL C52X Patientenschulung KTL D03X Berufliche Beratung KTL C020 Motivationsförderung 6 Fallbetreuung während der stufenweisen Wiedereingliederung: Nach der Klassifikation therapeutischer Leistungen (KTL) kommen im Rahmen der Fallbetreuung folgende Leistungen in Betracht: Gespräch mit Versicherten und Betriebsangehörigen (KTL C041), Einzelgespräche mit Versicherten und Betriebsangehörigen, mindestens 45 Minuten, orientierende Sozialberatung einzeln (KTL D010), mindestens 15 Minuten, Beratung zur Teilhabe am Arbeitsleben (Berufliche Rehabilitation), stufenweise Wiedereingliederung inklusive Kontakt zum beruflichen Umfeld (KTL D034), mindestens 15 Minuten sowie Beratung: Arbeitsplatzbesuch, Dienstgang (KTL D035), mindestens 15 Minuten. Seite 8 von 12

9 Die Nachsorgeeinrichtungen sollen ein flexibles und ressourcenschonendes Leistungsspektrum vorhalten. Dabei kommt insbesondere in strukturschwachen Gegenden der Einsatz moderner Kommunikationsmittel wie Internetberatungsangebote, die Etablierung eines Nachsorge-Chat s oder die telefonische Beratung durch die Rehabilitationseinrichtung, die die Nachsorge durchführt, in Frage. Die Koordination des flexiblen Beratungsangebotes in strukturschwachen Gegenden obliegt den stationären Rehabilitationseinrichtungen, bei der der Versicherte zuvor die medizinische Hauptleistung durchgeführt hat. 6 Zeitpunkt und Dauer von medizinischen Nachsorgeleistungen Die Nachsorgeleistungen schließen sich in der Regel unmittelbar an die psychosomatische Rehabilitation an. Nahtlosigkeit und Kontinuität sind wichtige Faktoren, um die Ziele der Nachsorge zu erreichen. Häufigkeit, Dauer und tageszeitliche Organisation sind der individuellen Situation der Versicherten / des Versicherten (zum Beispiel Belastbarkeit, Berufstätigkeit) anzupassen. Die Nachsorgeleistungen sollen berufsbegleitend, das heißt am späten Nachmittag, in den Abendstunden oder auch samstags, in Anspruch genommen werden. Die medizinische Rehabilitationsnachsorge wird ambulant durchgeführt. Die Anzahl der Termine beträgt maximal 26, einschließlich eines Aufnahmegesprächs und Abschlussgesprächs in einem Zeitraum von maximal einem Jahr nach Ende der Leistung zur medizinischen Rehabilitation. Für jedes Gruppengespräch ist eine Zeitdauer von 90 Minuten vorgesehen, für Einzelgespräche 50 Minuten. Die Durchführung erfolgt grundsätzlich in Form von Gruppentherapie. Es können auch bis zu 4 Einzelgespräche angeboten werden, zum Beispiel zum Zwecke der Krisenintervention bei drohendem Abbruch. Die Gruppengröße beträgt maximal 12 Personen. 7 Finanzierung Auf der Grundlage einer Gruppengröße von etwa 6 bis maximal 12 Personen wird im Rahmen der vorgegebenen Leistungsinhalte eine Vergütung von 24 Euro pro Behandlungstag abgerechnet. Darüber hinaus werden für alle Versicherte bis zu 4 Einzelgespräche mit je 46 Euro übernommen. Mit diesen Beträgen, die regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst werden, sind auch die Erstellung der Nachsorgedokumentation, notwendige Aufnahmegespräche und Abschlussgespräche sowie alle Nebenleistungen wie Ablauf, Organisation beziehungsweise Koordination der Therapeuten abgegolten. Jeder Versicherte erhält pro Nachsorgetermin einen Fahrkostenzuschuss von 5 Euro in der Regel durch die Nachsorgeeinrichtung ausgezahlt. Die Erstattung von Verdienstausfall ist ausgeschlossen. Seite 9 von 12

10 Die Leistungen bei der Fallbetreuung im Rahmen der stufenweisen Wiedereingliederung (siehe Punkt 5) werden pro Kontakteinheit von 50 bis 60 Minuten mit 46 Euro vergütet. Eine Abrechnung von Teil-Kontakteinheiten ist möglich. Die Vergütung bei telefonischer Beratung (einschließlich Beratung per Internet) erfolgt in Anlehnung an die Fallbetreuung bei stufenweiser Wiedereingliederung in Form von Teilkontakteinheiten zu je 15 Minuten. 8 Nachsorgeeinrichtungen Nachsorgeleistungen können von allen von der Deutschen Rentenversicherung Rheinland- Pfalz zugelassenen Rehabilitationseinrichtungen empfohlen und durchgeführt werden. Die Inanspruchnahme der Reha-Nachsorgeleistungen erfolgt wohnortnah. Die in Frage kommende Einrichtung muss in der Regel innerhalb einer für die Versicherte / den Versicherten zumutbaren Fahrzeit von maximal 45 Minuten erreicht werden können. In der Regel sollte die zugelassene Rehabilitationseinrichtung die Nachsorge erbringen, die auch zuvor die medizinische Hauptleistung erbracht hat (Beziehungskonstanz und Einrichtungskonstanz). Ist dies aufgrund der Entfernung zum Wohnort der Versicherten / des Versicherten nicht möglich, kann die Nachsorgeleistung auch in einem anerkannten ambulanten Rehabilitationszentrum oder bei einem rehabilitationserfahrenen anerkannten Ärztlichen beziehungsweise Psychologischen Psychotherapeuten vor Ort erbracht werden. 9 Qualitätssicherung 9.1 Personelle und strukturelle Voraussetzungen Die personellen und strukturellen Voraussetzungen sowie die Anforderungen an die Qualifikation des Nachsorge-Teams orientieren sich an der stationären und ganztägig ambulanten Rehabilitation unter Berücksichtigung des Auftrages der gesetzlichen Rentenversicherung. Zusätzlich sind Verwaltungsaufgaben, Urlaubsvertretung und Krankheitsvertretung zu leisten und sicherzustellen. Verantwortlich für die Erstellung, Überprüfung und Anpassung des Nachsorge-Planes ist die Leitende Ärztin / der Leitende Arzt unter Beteiligung des Nachsorge-Teams. Dazu gehören in der Regel folgende Berufsgruppen: Arzt Psychologischer Psychotherapeut gegebenenfalls weitere Therapeuten (Ergotherapeut, Physiotherapeut, Sporttherapeut) Sozialarbeiter / Sozialpädagoge (in Kooperation mit der Reha-Fachberatung der Deutschen Rentenversicherung). Seite 10 von 12

11 Eine qualifizierte Ausbildung und eine mindestens 3jährige Berufserfahrung sowie Rehabilitationserfahrung in einer Rehabilitationseinrichtung sind erforderlich. Erbringen anerkannte niedergelassene Psychotherapeuten Leistungen im Rahmen der Erwerbsbezogenen Reha-Nachsorge-Psychosomatik, ist von Seiten der Deutschen Rentenversicherung Rheinland-Pfalz Rehabilitationserfahrung von mindestens 3 Jahren und sozialmedizinisches Verständnis erforderlich. Niedergelassene Psychotherapeuten, die bei der Erbringung der Nachsorgeleistungen mitwirken, müssen die Approbation als Ärztlicher oder Psychologischer Psychotherapeut sowie einen Beleg für 3 Jahre Rehabilitationserfahrung als Grundlage für eine Anerkennung vorlegen. Die Koordination der psychosomatischen Nachsorge liegt in diesem Fall bei der Rehabilitationseinrichtung. Diese unterstützt den niedergelassenen Psychotherapeuten bei seiner Arbeit im Zusammenhang mit der Erbringung der Nachsorgeleistungen und ermöglicht durch verbindliche Absprachen einen regelmäßigen Austausch in Form von Treffen und / oder sozialmedizinische Fallbesprechung von Problempatienten. 9.2 Dokumentation Die erbrachten Leistungen sowie das Ergebnis der durchgeführten Nachsorge sind zu dokumentieren. Entwicklungstendenzen der Versicherten / des Versicherten vom Zeitpunkt der Entlassung aus der medizinischen Rehabilitation bis zum Zeitpunkt des Abschlusses der medizinischen Nachsorgeleistungen sind darzustellen. Indikativ und im begründeten Einzelfall sollte zum Abschluss der Erwerbsbezogenen Reha- Nachsorge-Psychosomatik eine nochmalige sozialmedizinische Leistungsbeurteilung durch den Arzt der Nachsorgeeinrichtung erfolgen. Diese wird in geeigneter Form dokumentiert, berichtet und zusätzlich vergütet. 10 Kooperation, Zusammenarbeit und Ansprechpartner Die Nachsorgeeinrichtungen sowie die an der Nachsorge Beteiligten arbeiten mit Zustimmung der Versicherten / des Versicherten eng und im gegenseitigen Austausch zusammen. Durch zweckmäßige Organisationsformen und Kooperationsformen stellen sie unter Federführung der Deutschen Rentenversicherung Rheinland-Pfalz sicher, dass die medizinische Nachsorge als integrativer Bestandteil der regionalen Versorgungsstruktur zur möglichst raschen und dauerhaften beruflichen Eingliederung der Versicherten beiträgt. Bei somatischer Komorbidität besteht grundsätzlich die Möglichkeit der Zusammenarbeit der Nachsorgeeinrichtung mit einer ambulanten Rehabilitationseinrichtung. Seite 11 von 12

12 Die Versicherte / der Versicherte ist ins Selbstmanagement überzuführen und dabei zu begleiten. Sie / er muss aktiv auf die Zeit nach der Nachsorge vorbereitet werden. Selbsthilfeverbände sowie gegebenenfalls die örtlichen Gemeinsamen Servicestellen für Rehabilitation sind dabei mit einzubeziehen. Erste Kontakte sind herzustellen. Jede Rehabilitationseinrichtung, die Nachsorge empfehlen kann, muss einen Nachsorgebeauftragten etablieren. Er ist zentraler Ansprechpartner rund um das Thema medizinische Nachsorge für die Versicherte / den Versicherten, leitet die Nachsorge ein und benennt Nachsorgeeinrichtungen. Darüber hinaus steht bei der Deutschen Rentenversicherung Rheinland-Pfalz ein Ansprechpartner für Fragen, die sich aus dem Konzept ergeben, sowie zum Verfahrensablauf unter der Adresse nachsorge@drv-rlp.de zur Verfügung. Seite 12 von 12

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