Aseptische Herstellung und Prüfung applikationsfertiger Parenteralia mit CMR-Eigenschaften der Kategorie 1A oder 1B
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- Carl Krüger
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1 Leitlinie Kommentar Arbeitshilfe Leitlinie der Bundesapothekerkammer zur Qualitätssicherung Aseptische Herstellung und Prüfung applikationsfertiger Parenteralia mit CMR-Eigenschaften der Kategorie 1A oder 1B Stand der Revision:
2 Inhaltsübersicht I II III IV V Zweckbestimmung und Geltungsbereich Regulatorische Anforderungen Zuständigkeiten Aseptische Herstellung und Prüfung applikationsfertiger Parenteralia mit CMR- Empfehlung für zu erstellende Standardarbeitsanweisungen Stand der Revision Seite 2 von 7
3 I Zweckbestimmung und Geltungsbereich Diese Leitlinie zur Qualitätssicherung beschreibt die Verfahrensweise zur aseptischen Herstellung und Prüfung applikationsfertiger Parenteralia mit CMR-Eigenschaften der Kategorie 1A oder 1B in patientenindividueller Dosierung in der Apotheke, z. B. Zytostatika, Virustatika, Immunsuppressiva und monoklonale Antikörper. Es handelt sich in der Regel um die aseptische Einzelherstellung mit niedrigem oder mittlerem Risiko nach der USP-Monographie <797> zur unverzüglichen Verwendung (1*). Für Parenteralia ohne CMR- gilt: Leitlinie zur Qualitätssicherung Herstellung und Prüfung applikationsfertiger Parenteralia ohne CMR- II Regulatorische Anforderungen Zur Sicherstellung der ordnungsgemäßen Qualität der in Apotheken hergestellten applikationsfertigen Parenteralia sind die anerkannten pharmazeutischen Regeln zu beachten. Insbesondere sind zu beachten: Arzneibücher USP-Monographie <797> (1*) PIC/S-Guide to good practices for the preparation of medicinal products in healthcare establishments (2*) Zytostatika im Gesundheitsdienst Informationen zur sicheren Handhabung von Zytostatika der BGW (3*) TRGS 525 Umgang mit Gefahrstoffen in Einrichtungen zur humanmedizinischen Versorgung (17*) Apothekenbetriebsordnung (4, 5*) Für die rezepturmäßige Herstellung gelten darüber hinaus die Regelungen nach 6, 7 und 35 ApBetrO (4, 5*). Demnach müssen Arzneimittel, die in der Apotheke hergestellt werden, die nach der pharmazeutischen Wissenschaft erforderliche Qualität haben ( 6 Abs. 1 ApBetrO). Werden in der Apotheke applikationsfertige Parenteralia mit CMR- hergestellt, muss für die Herstellung ein Qualitätsmanagementsystem gemäß 2a ApBetrO vorhanden sein. * Literaturverzeichnis siehe Kapitel VI Hilfsmittel/Literatur im Kommentar der Leitlinie Stand der Revision Seite 3 von 7
4 Festlegungen sind entsprechend 35 Abs. 1 ApBetrO insbesondere zu treffen zu den einzusetzenden Arzneimitteln sowie den primären Verpackungsmaterialien und ihren Qualitätsprüfungen, zu den technischen und zu den organisatorischen Maßnahmen, um Kontaminationen, Kreuzkontaminationen und Verwechslungen zu vermeiden, einschließlich der Überprüfung ihrer Wirksamkeit, zur Kalibrierung, Qualifizierung, Wartung und Reinigung der Ausrüstungen und des Herstellungsraums, zur Validierung der die Produktqualität beeinflussenden Prozesse Methoden und Systeme und zur Revalidierung; bei aseptischen Herstellungsprozessen am Ende jedes Arbeitstages unter Einbeziehung des betroffenen Herstellungspersonals, zu den kritischen Ausrüstungsgegenständen oder Geräten, zu den Herstellungsanweisungen und Herstellungsprotokollen gemäß 7 oder 8, zu einem eventuellen Transport der hergestellten Arzneimittel, zu den Hygienemaßnahmen sowie zum hygienischen Verhalten des Personals am Arbeitsplatz und zur Art der Schutzkleidung für die Arzneimittelherstellung, einschließlich der Art und Weise und der Häufigkeit der Umkleidevorgänge. III Zuständigkeiten Die aseptische Herstellung applikationsfertiger Parenteralia ist gemäß 1a Abs. 3 ApBetrO eine pharmazeutische Tätigkeit und darf nur von ausreichend geschultem und qualifiziertem pharmazeutischen Personal gemäß 3 Abs. 5 ApBetrO vorgenommen werden. Für die ordnungsgemäße Herstellung, Prüfung und Abgabe trägt der zuständige Apotheker die Verantwortung. Nichtpharmazeutisches Personal darf das pharmazeutische Personal im Rahmen der pharmazeutischen Tätigkeiten unterstützen ( 3 Abs. 5a ApBetrO). Stand der Revision Seite 4 von 7
5 IV Aseptische Herstellung und Prüfung applikationsfertiger Parenteralia mit CMR- Vorliegen einer ärztlichen Verordnung (patientenindividuelle Zusammensetzung einer Einzeldosis) I-1 Prüfung der Verordnung auf Plausibilität durch den Apotheker Bedenken/ Unklarheiten bzw. unvollständige Angaben Bedenken, Nachfragen Rücksprache des Apothekers mit dem verordnenden Arzt I-1 Plausibilitätsprüfung der Verordnung - Name, Vorname, Geschlecht und Geburtsdatum des Patienten - Körpergewicht, Körpergröße und ggf. Körperoberfläche des Patienten - Patientenindividuelle Faktoren - Name und Zusammensetzung des gesamten Therapieschemas - Verordnete Arzneimittel, Wirkstoffe (Art und Menge) - Regeldosierung und individuelle Dosierung - Trägerlösung (Art und Menge) - Applikationsart, -system, -zeiten - Behandlungszeitraum - Korrekturfaktor für angezeigte Dosisreduktion - Inkompatibilitäten, Instabilitäten - Interaktionen - Haltbarkeit der Lösung Die Plausibilitätsprüfung ist von einem Apotheker durchzuführen und zu dokumentieren. - Dokumentation des Gesprächs Angaben vollständig, keine Bedenken I-3.2 Umsetzung in eine Herstellungsanweisung I-3.4/I-3.5 Hygieneplan und Arbeitsschutzmaßnahmen beachten I-3.2 Herstellungsanweisung - Beachtung der allgemeinen Herstellungsanweisung für einzelne Produkte gemäß Fachinformation und ggf. Sicherheitsdatenblatt - Einordnung der Rezeptur gemäß USP-Monographie <797> in eine Risikogruppe - Erstellung einer individuellen Herstellungsanweisung aus der allgemeinen Herstellungsanweisung und den Daten der Verschreibung - Freigabe durch Apotheker I-3.4/III-2 Hygienemaßnahmen Schriftliche Hygienepläne für Betriebsräume, Geräte und Personal erstellen Festlegungen treffen zu: - Häufigkeit und Art der Reinigung - Häufigkeit der Desinfektion, sofern erforderlich - Einzusetzenden Mitteln und Geräten - Hygienischem Verhalten am Arbeitsplatz - Schutzkleidung des Personals I-3.5 Arbeitsschutzmaßnahmen - Gefahrstoffverzeichnis - Gefährdungsbeurteilung - Betriebsanweisung - Unterweisung der Mitarbeiter - Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung (III-4) I-2 Bereitstellen der benötigten Materialien I-2 Ausgangsstoffe - Sterile Ausgangsstoffe - Sterile Hilfsmittel (geeignet für die Herstellung) - Sterile Behältnisse für Parenteralia I-3/I-5 Herstellung und Herstellungsdokumentation Verweis auf Leitlinien zur Qualitätssicherung - Prüfung der Fertigarzneimittel und apothekenpflichtigen Medizinprodukte - Prüfung und Lagerung der Primärpackmittel I-5 Herstellungsprotokoll - Dokumentation gemäß 7 Abs. 1c ApBetrO schriftlich oder elektronisch Herstellungsprotokoll: - Kopie der Verordnung - Name, Vorname, Geburtsdatum des Patienten - Körpergewicht, Körpergröße, Körperoberfläche - Ergebnis der Plausibilitätsprüfung - Bezeichnung des Arzneimittels, wirksame Bestandteile nach Art und Menge, ggf. Antioxidanzien, Stabilisatoren, Konservierungsstoffe - Bezeichnung des FAM, Charge, Verfallsdatum - Darreichungsform - Gebrauchsanweisung - Ggf. Wägeprotokoll - Ergebnisse der Inprozesskontrollen, soweit vorgesehen - Apothekeninterne Herstellungsnummer - Datum, Uhrzeit der Herstellung - Lagerungshinweise - Verwendbarkeitsdatum bzw. -zeitraum - Name des herstellenden pharmazeutischen Mitarbeiters Stand der Revision Seite 5 von 7
6 Fortsetzung Mängel beseitigen Durchführung und Dokumentation der Inprozessprüfungen gemäß Herstellungsanweisung Sind die Mängel nachträglich zu beseitigen? Keine Ansatz vernichten Mängel festgestellt Inprozessprüfungen sind ohne Mängel? Keine Mängel festgestellt I-4 Kennzeichnung nach 14 ApBetrO sowie weiteren aus Gründen der Arzneimittelsicherheit erforderliche Angaben - Bei Mängeln diensthabenen Apotheker hinzuziehen I-4 Kennzeichnung - Name und Anschrift der Apotheke - Name, Vorname, Geburtsdatum des Patienten - Ggf. Name der anfordernden Praxis bzw. Krankenhausstation - Bezeichnung des Arzneimittels - Wirksamen Bestandteile nach Art und Menge, ggf. Antioxidanzien, Stabilisatoren, Konservierungsstoffe bzw. Name des FAM - Inhalt nach Gewicht, Rauminhalt, Stückzahl - Art und ggf. Dauer der Applikation (Gebrauchsanweisung) - Ggf. Anwendungshinweise - Lagerungshinweise - Datum und Uhrzeit der Herstellung - Datum und Uhrzeit der vorgesehenen Applikation - Aufbrauchsfrist - Sonstige qualitätssichernde Hinweise - Herstellungsnummer der Dokumentation Keine Mängel festgestellt I-6 Endprüfung durch den Apotheker Endprüfung ist ohne Mängel? I-6 Endprüfung - Endprüfung gemäß den Anforderungen an die vorliegende Risikogruppe - Prüfung auf Unversehrtheit der Behältnisse - Sichtprüfung, z. B. Farbe, Klarheit, Abwesenheit sichtbarer Partikel, Phasentrennung, Verklumpung - Prüfung der Berechnungen durch eine zweite Person oder validierte elektronische Verfahren - Wägung von Stichproben - Übereinstimmung der Deklaration mit dem Herstellungsprotokoll und der Verordnung - Prüfung auf richtige Trägerlösung, Behältnis - Prüfung auf ggf. erforderliche Hinweise (Verwendung eines Filters, Lichtschutzbesteck, PVC-freies Besteck) - Vollständigkeit der Etikettierung - Lagerbedingungen Mängel festgestellt Rezeptur vernichten Keine Sind die Mängel nachträglich zu beseitigen? Mängel beseitigen Freigabe der Rezeptur zur Abgabe I-7 Lagerung vor der Abgabe Abgabe I-6 Endprüfung - Dokumentation der Freigabe des Apothekers, z. B. auf dem Herstellungsprotokoll I-7 Verpackung, Lagerung und Transport - Bevorzugt Kühllagerung (abh. von der Stabilität) - Begrenzte Haltbarkeit - Ggf. Lichtschutz - Ordnungsgemäße Kennzeichnung des Transportbehältnisses - Beachtung der Transportvorschriften - Evtl. Kühlkettenpflicht - Geeignete Transportbehälter Stand der Revision Seite 6 von 7
7 V Empfehlung für zu erstellende Standardarbeitsanweisungen Prüfung der ärztlichen Verordnung auf Vollständigkeit und Plausibilität Reinigungs- und Desinfektionsplan Hygieneanweisung für das Personal, inkl. korrektes Anlegen, Lagern und Reinigen der Bereichskleidung Bedienungsanleitungen aller für die Herstellung verwendeter Geräte (Verweis auf Standort in der Apotheke ist ausreichend) Herstellungsanweisungen Vorschriften zur Endprüfung Mikrobiologische Validierungen (Prozessvalidierung, Umgebungsprüfungen) Empfehlungen zur Lagerung der Arznei- und Hilfsmittel und von sterilem Einmalmaterial Stand der Revision Seite 7 von 7
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