1. Sicherheitsleitbild, Sicherheitsziele

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1 1. Sicherheitsleitbild, Sicherheitsziele Wer sichere und gesunde Arbeitsplätze will, muss sich dazu bekennen, Ziele setzen und entsprechend handeln. 1 Erstellen Sie ein Sicherheitsleitbild. 10 MA Setzen Sie sich mindestens ein betriebsspezifisches Sicherheitsziel pro Jahr. Das Ziel muss messbar oder überprüfbar sein. Besprechen Sie das Sicherheitsleitbild und die Sicherheitsziele mit den Mitarbeitenden. Überprüfen Sie den Zielerreichungsgrad und kommunizieren Sie diesen an die Mitarbeitenden. Beispiel für ein Leitbild Sicherheit, Gesundheit und das Wohlbefinden unserer Mitarbeitenden sind uns wichtig. Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz haben den gleichen Stellenwert wie die Leistung der Arbeitnehmenden und die Qualität der Produkte. Vorlage 1.1 Beispiel für Sicherheitsziele Festlegen an welchem Arbeitsplatz welche persönlichen Schutzmittel getragen werden müssen. Arbeitsplätze kennzeichnen und Mitarbeitende instruieren Erstellen eines Instandhaltungsplanes für die Einrichtungen und Geräte Bearbeiten von mindestens einer Checklisten zusammen mit den betroffenen Mitarbeitenden und Behebung allfällig festgestellter Mängel Regelmäßige Kontrolle von... (z.b. der konsequenten Anwendung der Absauganlagen) Konsequentes Tragen der Sicherheitsschuhe bei... (z.b. im Lagerbereich) Staplerführerschulung der Mitarbeitenden. Instruktion und Sensibilisierung r Mitarbeitenden bezüglich.. (z.b. dem Tragen von Schutzbrille) Vorlage ist abhängig von der Firmengrösse, gemäss EKAS-Richtlinie 6508 (Beizug von ASA) Ersetzt Version vom - Dokument: WSD_Kapitel_1_11_ Seite 1 von 12

2 2. Sicherheitsorganisation Für die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz in einem Unternehmen ist der Arbeitgeber verantwortlich. Er kann jedoch bestimmte Aufgaben delegieren und Unterstützung beiziehen. Es macht Sinn, im Betrieb eine/-n Sicherheitsbeauftragte/-n (Sibe) oder eine Kontaktperson für Arbeitssicherheit (KOPAS) zu bestimmen und sie speziell für diese Aufgabe schulen zu lassen. Hauptaufgaben des Arbeitgebers der Branchenlösung im Betrieb sicherstellen KOPAS unterstützen Mittel (Zeit, Finanzen) zur Verfügung stellen Kontrolle der der Branchenlösung und der Zielerreichung Sicherheitsverantwortung und Vorbildfunktion wahrnehmen Hauptaufgaben der Mitarbeitenden Den Arbeitgeber und den KOPAS unterstützen Sicherheitsbestimmungen / -anordnungen befolgen Mängel sofort beheben bzw. falls nicht möglich, melden Mitdenken und Mitspracherecht wahrnehmen Eigenverantwortung wahrnehmen Bestimmen Sie eine Kontaktperson für die Arbeitssicherheit (KOPAS). Bezeichnen Sie Mitarbeitende, die bestimmte Aufgaben und Verantwortungen übernehmen. Informieren Sie Dritte von Fremdfirmen über die Gefährdungen in Ihrem Betrieb und halten Sie diese zu sicherheitsgerechtem Verhalten an. Wenn Sie Situationen im Betrieb antreffen, deren Risiko Sie nicht beurteilen können, wenden Sie sich an einen Spezialisten, zum Beispiel Ihre Fachstelle für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz. 10 MA Beispiel für Pflichtenheft KOPAS Vorlage 2.1 Sicherheitsorganisation Vorlage 2.2 Ersetzt Version vom - Dokument: WSD_Kapitel_1_11_ Seite 2 von 12

3 3. Ausbildung, Instruktion, Information Sicheres und gesundheitsbewusstes Handeln setzt entsprechendes Wissen voraus. Dieses Wissen wird durch gezielte und permanente Schulung r Mitarbeitenden sichergestellt. Dank systematischer Ausbildung und Instruktion verfügen die Mitarbeitenden über die notwendigen Kenntnisse, sie werden dadurch mitverantwortlich für die sichere Ausführung ihrer Arbeit. Instruieren, informieren und bilden Sie Ihre Mitarbeitenden bezüglich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz aus. Hilfsmittel: Checklisten, Sicherheitsdatenblätter, Bedienungsanleitungen, Branchenpublikationen Schulungsunterlagen, Schulungsplanung, Teilnahmebestätigungen Lassen Sie Mitarbeitende, die besondere Kenntnisse benötigen (z. B. Kranführer, Staplerfahrer), an geeigneten Ausbildungsstätten ausbilden. Ausweise, Bewilligungen, Ausnahmebewilligungen Besprechen Sie mit Ihren Mitarbeitenden regelmässig Fragen der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes. : Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz als fixer Traktandenpunkt bei periodischen Besprechungen oder Mitarbeitergesprächen Führen Sie Neueintretende und Temporärbeschäftigte an ihrem Arbeitsplatz ein. Es hat sich bewährt auch nach der ersten Einweisung am Arbeitsplatz dem neuen Mitarbeitenden eine erfahrene Person beizustellen, welche ihn während einigen Wochen beobachtet und nfalls spezielle Arbeitstechniken beibringt und ihn auf nicht beachtet Gefahren aufmerksam macht (Göttisystem). Hilfsmittel: Suva Checkliste / Übertragen Sie Arbeiten mit besonderen Gefahren nur an Mitarbeitende, die dafür ausgebildet sind. Eine Ausbildung ist insbesondere für folgende Arbeiten, Aufgaben oder Tätigkeiten erforderlich: (Die Liste ist nicht abschliessend, weitere Auskünfte können bei der Suva eingeholt werden) - Gefahrgutbeauftragter - Transport von gefährlichen Gütern/Chemikalien - Verwendung v. Holzschutzmitteln - Umgang mit Kältemitteln - Verwendung von Pflanzenbehandlungsmitteln - Schädlingsbekämpfung - Führen von Flurförderzeugen (Stapler) Liste für den Nachweis von Ausbildung, Instruktionen, Information Vorlage 3.1 Vorlage 3.2 Ersetzt Version vom - Dokument: WSD_Kapitel_1_11_ Seite 3 von 12

4 4. Sicherheitsregeln Sicherheitsregeln ermöglichen es den Mitarbeitenden, sich jederzeit sicherheitsgerecht zu verhalten. Vor m bei risikoreichen und aussergewöhnlichen Aufgaben und Tätigkeiten sind betriebsund arbeitsplatzspezifische Regeln unerlässlich. Regeln Sie insbesondere, wo und bei welchen Arbeiten persönliche Schutzausrüstungen zu tragen sind (z. B. Schutzbrillen, Sicherheitsschuhe, ). Bringen Sie Sicherheitszeichen an und sorgen Sie dafür, dass die Verbote, Gebote und Hinweise befolgt werden. Regeln Sie die Beschaffung von sicheren Arbeitsmitteln (beispielsweise Maschinen und persönliche Schutzausrüstungen). Hilfsmittel: Suva Checkliste Verlangen Sie beim Kauf einer neuen Maschine die Konformitätserklärung und Bedienungsanleitung. 10 MA Konformitätserklärungen und Betriebsanleitungen liegen vor Regeln und dokumentieren Sie die Instandhaltung von Gebäuden, Anlagen, Maschinen, Schutzeinrichtungen und persönlichen Schutzausrüstungen. Erstellen Sie einen Instandhaltungsplan. Führen Sie die Instandhaltung der Maschinen, Einrichtungen und Geräte gemäss den Regeln der Hersteller fachgerecht aus und dokumentieren Sie die Instandhaltung 10 MA Arbeitsrapporte, Rechnungen usw. liegen vor Muster für Sicherheitsregeln Muster Instandhaltungsplan Vorlage 4.1 Vorlage 4.2 Ersetzt Version vom - Dokument: WSD_Kapitel_1_11_ Seite 4 von 12

5 5. Gefahrenermittlung, Risikobeurteilung Gefahren können nur bewältigt werden, wenn sie bekannt sind. Zu den zentralen Aufgaben der Sicherheitsarbeit gehören das Ermitteln der Gefahren im Betrieb und das Beurteilen der entsprechenden Risiken. Die Risikobeurteilungen wurden nach der Methode Suva für die verschiedenen Sparten der Branche erstellt. Zur Reduktion und Beherrschung wurden den einzelnen Risiken Checklisten (CL) zugeordnet. Mit diesen kann das Unternehmen auf einfache Weise die vorhandenen betriebsspezifischen Gefahren ermitteln und, falls notwendig, entsprechende Massnahmen umgesetzen. Überprüfen Sie den gesamten Betrieb und auch externen Tätigkeiten anhand der Checklisten (CL) auf Gefährdungen bearbeitete Checklisten (CL) Berücksichtigen Sie die Sicherheitshinweise in den Bedienungsanleitungen und die Sicherheitsdatenblätter zu den gefährlichen Stoffen. (z.b. erhältlich beim Lieferanten) Sicherheitsdatenblätter und Bedienungsanleitungen liegen vor Klären Sie unerwünschte Ereignisse (Unfälle, Beinahe-Unfälle, Sachschäden usw.) ab und definieren Sie Schutzmassnahmen, die ein gleichartiges Ereignis inskünftig möglichst verhindern 10 MA Melden Sie Unfälle unverzüglich der Unfallversicherung Übersicht Checklisten (CL) nach Tätigkeitsbereichen zugeordnet Checklisten (CL) Ereignisprotokoll für Unfallabklärungen Suva Ersetzt Version vom - Dokument: WSD_Kapitel_1_11_ Seite 5 von 12

6 6. Massnahmenplanung und Realisierung Mit geeigneten Massnahmen sind die ermittelten Gefahren zu beseitigen, bzw. auf ein akzeptables Mass zu reduzieren. Es ist sicherzustellen, dass die getroffenen Massnahmen langfristig wirksam bleiben. Die Massnahmen werden anhand der abgearbeiteten Checklisten, den Betriebsanleitungen und Sicherheitsdatenblättern, den Unfallabklärungen den Mitarbeiterfeedbacks und anhand der festgelegten Zielen abgeleitet. AS/GS-Probleme sind in nachstehender Prioritätenreihenfolge zu lösen (3-Stufen-Prinzip): 1. (T) Technische Massnahmen (z.b. Geländer, Verschalung, Absaugung) 2. (O) Organisatorische Massnahmen (z.b. getrennte Geh-/Fahrstreifen, Instruktion) 3. (P) Personelle Massnahmen (z.b. Schutzbrille, Gehörschutz, Si-Schuhe) Je besser Sie die Mitarbeitenden bei der Gefahrenermittlung und Massnahmenplanung einbeziehen, desto höher ist die Akzeptanz für die Schutzmassnahmen. Dies fördert die Motivation für sicheres Verhalten und damit die Sicherheitskultur in Ihrem Unternehmen. Legen Sie die notwendigen Massnahmen fest, die sich aus der Gefahrenermittlung (Checklisten, Unfallabklärungen, etc.) ergeben. Legen Sie auch die Massnahmen fest, welche aufgrund der Sicherheitshinweise in den Bedienungsanleitungen der Maschinen und Geräte und aufgrund der Sicherheitsdatenblätter notwendig sind. Massnahmenliste, Protokolle, Rechnungskopien Besprechen Sie die Gefahren und die Massnahmen mit den betroffenen Mitarbeitenden. Damit gewähren Sie ihnen die vorgeschriebene Mitwirkung und leisten einen Beitrag zur Schulung. Bearbeitete Checklisten Setzen Sie die festgelegten Massnahmen systematisch um. Je grösser das Gefahrenpotenzial (bzw. die mögliche Verletzung), desto kürzer die Frist für die der Massnahme. Budgetieren Sie regelmässig die finanziellen Mittel, um die erforderlichen Schutzmassnahmen so rasch wie nötig umsetzen zu können. Die notwendigen Massnahmen und die für die der Massnahmen beauftragten Personen, sowie der Termin sind festzulegen und die Termine sind regelmässig zu überwachen. 10 MA Liste für die Massnahmenplanung Vorlage 6.1 Ersetzt Version vom - Dokument: WSD_Kapitel_1_11_ Seite 6 von 12

7 7. Notfallorganisation Unfälle, akute Erkrankungen am Arbeitsplatz, Brände oder andere unerwünschte Ereignisse können jedes Unternehmen treffen. In solchen Fällen tragen eine gute Notfallorganisation, funktionierende Erste-Hilfe-Massnahmen und gut instruiertes Personal viel zur Schadensminderung bei. Erstellen Sie einen Alarmierungsplan mit wichtigen Adressen und Telefonnummern und hängen Sie ihn gut sichtbar, idealerweise bei jedem Telefonapparat, auf. Befolgen Sie die nötigen Massnahmen gemäss Suva-Checklisten für ortsfeste und nicht ortsfeste Arbeitsplätze. Hilfsmittel: Suva Checklisten 67061, Suva Formular 67062/1 Stellen Sie das Erste-Hilfe-Material gut erreichbar bereit und achten Sie darauf, dass es immer komplett ist. Sorgen Sie dafür, dass in Ihrem Betrieb ausgebildete Nothelfer vorhanden und während der Arbeitszeit einsatzbereit sind. Stellen Sie die Alarmierung und Erste Hilfe für in Arbeitende durch zusätzliche Massnahmen sicher. Hilfsmittel: Suva Checklisten Feuerlöschgeräte sind periodisch prüfen zu lassen. (z. B. Handfeuerlöscher 3 Jahre) 10 MA Nachweis: Wartungsvertrag, Wartungsplakette Löschgerät Instruieren Sie die Handhabung der Feuerlöscher periodisch. Verbinden Sie dies z.b. jeweils mit der Wartung der Feuerlöscher. Stellen Sie sicher, dass die Standorte der Feuerlöscher gut sichtbar gekennzeichnet und die Feuerlöscher jederzeit leicht zugänglich sind. Stellen sie sicher, dass die örtliche Feuerwehr über allfällige Gefahrenstoffe im Betrieb dokumentiert ist (Lagerort, Menge). Was ist zu tun bei einem Unfall oder Brand Vorlage 7.1 Ersetzt Version vom - Dokument: WSD_Kapitel_1_11_ Seite 7 von 12

8 8. Mitwirkung Bei der Mitwirkung geht es für den Betrieb vor m darum, das Wissen der Mitarbeitenden optimal zu nutzen und die Betroffenen zu Beteiligten zu machen. Gemeinsam getroffene Entscheidungen werden besser akzeptiert. Die aktive Mitwirkung der Mitarbeitenden wird namentlich durch deren Einbezug beim Ausfüllen der Checklisten, d. h. bei der Gefahrenermittlung und Massnahmenplanung sichergestellt. Machen Sie die Mitarbeitenden auch auf ihr Mitspracherecht und ihre Pflichten aufmerksam. Beziehen Sie Ihre Mitarbeitenden beim Ermitteln von Gefahren im Betrieb mit ein. Hilfsmittel: SECO Merkblatt Mitwirkung Informieren Sie die Mitarbeitenden, dass sie festgestellte Sicherheitsmängel sofort beheben oder - wenn dies nicht möglich ist - den Vorgesetzten melden müssen. Beziehen Sie Ihre Mitarbeitenden beim Festlegen von organisatorischen Massnahmen (Arbeitsabläufe, Arbeitszeiten, ) mit ein. Mitwirkung Die Mitwirkung des Personals hat zum Ziel eine gute Zusammenarbeit zu fördern. Die Arbeitnehmenden haben ein Anrecht darauf, dass die Geschäftsleitung ihre Meinung zu n Aspekten des Gesundheitsschutzes, der Arbeitsicherheit und zur Organisation der Arbeitszeit anhört und mit Ihnen bespricht. Dazu gehört auch ein Vorschlagsrecht und der Anspruch auf Begründung des Entscheids, wenn ihre Einwände nicht oder nur teilweise berücksichtigt wurden. Ersetzt Version vom - Dokument: WSD_Kapitel_1_11_ Seite 8 von 12

9 9. Gesundheitsschutz Der Arbeitgeber muss für gesundheitsverträgliche Arbeitsbedingungen sorgen (Hygiene, Ergonomie, Arbeitszeiten, kein krank machender Stress usw.). Weitere Aspekte des Gesundheitsschutzes sind u.a. im Kapitel 5, Gefahrenermittlung und Risikobeurteilung, integriert. Mobbing und andere Belästigungen - Schutz der persönlichen Integrität am Arbeitsplatz Mobbing, Diskriminierung und sexuelle Belästigung sind drei Beispiele für problematische Verhaltensweisen, die zu Verletzungen der persönlichen Integrität führen können. Führungsverantwortliche tragen die Verantwortung für eine Personalführung, die solche Belästigungen verhindern. Sonderschutz Das Arbeitsgesetz sieht weitergehende Schutzmassnahmen für schwangere Frauen und stillende Mütter sowie für jugendliche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor. Tatsächlich sind diese zwei Kategorien von Arbeitnehmenden bestimmten Risiken stärker ausgesetzt als andere. Mutterschutz Eine schwangere Frau muss sich schonen, um die Gesundheit ihres Kindes zu schützen. Nach der Geburt des Kindes braucht sie zudem Zeit, um sich auszuruhen, ihr neues Leben zu organisieren und um ihr Kind zu stillen. Zudem existieren Arbeitsbedingungen, die für die schwangere Frau besonders schädlich sind, sie darf z.b. auf keinen Fall Stoffen ausgesetzt werden, die Missbildungen des Fötus auslösen könnten. Vorgehen bei Schwangerschaft Jugendarbeitsschutz Junge Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen ebenfalls geschützt werden. Erstens, weil in Bezug auf ihr Alter bestimmte Arbeiten anstrengender sein können. Zweitens besuchen sie häufig nebenbei eine Schule, was bei der Arbeitseinteilung berücksichtigt werden muss. Drittens ist es wichtig, ihre physische, soziale und psychische Entwicklung vor schädigenden Einflüssen zu schützen. Die Verordnung 5 zum Arbeitsgesetz (Jugendarbeitsschutzverordnung ArGV5) regelt den Jugendschutz für Jugendliche bis zum 18. Altersjahr. Arbeitsverbot für Jugendliche < 15 Jahre Für Jugendliche bis 15 Jahre gilt ein generelles Arbeitsverbot. Ausnahme: unter bestimmten Voraussetzungen dürfen Jugendliche unter 15 Jahren bei kulturellen, künstlerischen und sportlichen Darbietungen eingesetzt werden. Ersetzt Version vom - Dokument: WSD_Kapitel_1_11_ Seite 9 von 12

10 Gefährliche Arbeiten Gefährliche Arbeiten sind für Jugendliche grundsätzlich verboten. Ausnahmen sind im Rahmen der beruflichen Grundbildung möglich. Die Tätigkeiten sind in der Verordnung über gefährliche Arbeiten für Jugendliche vom 4. Dez aufgelistet (z.b. Arbeit mit Maschinen, Ausrüstungen oder Werkzeugen, die mit Unfallgefahren verbunden sind). Nacht- und Sonntagsarbeit Nacht- und Sonntagsarbeit wird für Jugendliche bis 18 Jahre nur dann bewilligt, wenn es zum Erreichen der Ausbildungsziele der beruflichen Grundbildung notwendig ist. Ausnahmen sind in der Verordnung über die Ausnahmen vom Verbot von Nacht- und Sonntagsarbeit während der beruflichen Grundbildung vom 4. Dez geregelt. Wenden Sie auch Checklisten an, die den Gesundheitsschutz betreffen (z. B. Stress, Suchtmittel, Lärm, Hautschutz usw.). Nachweis: Bearbeitete Checklisten Gestalten Sie die Arbeitsplätze nach ergonomischen modernen Standards und sorgen Sie für ein gutes Arbeitsumfeld. Hinterfragen Sie häufige Abwesenheiten bezüglich möglicher Ursachen am Arbeitplatz. Bei Anzeige einer Schwangerschaft arbeiten Sie die Checkliste Mutterschutz durch. Prüfen Sie, ob der Jugendarbeitsschutz in Ihrem Betrieb sichergestellt ist. Achten Sie im Betrieb auf ein Klima, welches den Schutz der persönlichen Integrität der Mitarbeitenden gewährleistet Hilfsmittel: SECO Merkblatt Mobbing und andere Belästigungen SECO Mutterschutz und Schutzmassnahmen (Übersichtstafel) Checkliste Mutterschutz SECO Jugendarbeitsschutz Informationen für Jugendliche bis 18 Jahre Checkliste Suchtmittel Ersetzt Version vom - Dokument: WSD_Kapitel_1_11_ Seite 10 von 12

11 10. Kontrolle / Audit Um sich nachhaltig zu verbessern, braucht es periodische Überprüfungen der Wirksamkeit der getroffenen Massnahmen. Dazu geeignet sind "Sicherheitsinspektionen" an ausgewählten Arbeitsplätzen oder Arbeitsprozessen. Im Mittelpunkt steht dabei das Verhalten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Durch systematisches Beobachten und Gespräche am Arbeitsplatz können organisatorische und sicherheitstechnische Mängel entdeckt und die Bedingungen für sicheres Verhalten nachhaltig verbessert werden. Prüfen Sie periodisch und systematisch, ob die getroffenen Massnahmen wirksam sind und die Arbeitsanweisungen befolgt werden. Dokumentieren Sie das Ergebnis durchgeführter Kontrollen in Stichworten. 10 MA Kontrollplan Vorlage 10.1 Ersetzt Version vom - Dokument: WSD_Kapitel_1_11_ Seite 11 von 12

12 11. Freizeitsicherheit (nicht kontrollpflichtig) Erfahrungsgemäss hat der Betrieb weniger Einfluss auf Nichtberufsunfälle und Krankheiten und den damit verbundenen Ausfällen und Kosten. Obwohl der Betrieb keinen direkten Einfluss hat, kann mit einigen Massnahmen eine deutliche Reduktion von Ausfalltagen erreicht werden. Mit Unterstützung durch die Beratungsstelle für Unfallverhütung (bfu) und die Suva zeitgemässe Prävention betreiben (Velohelm, Vorbereitung auf Skisaison, Grümpelturniere, etc). Bestellen Sie bei der bfu oder Suva die aktuellen Unterlagen zur Freizeitsicherheit. Planen Sie die auf Ihre Mitarbeitenden und die Jahreszeit abgestimmten Aktionen. Ersetzt Version vom - Dokument: WSD_Kapitel_1_11_ Seite 12 von 12

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