LANDKREIS REUTLINGEN. Begleiteter Umgang. an den Beratungsstellen für Jugend- und Erziehungsfragen. Eltern Info

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1 LANDKREIS REUTLINGEN Begleiteter Umgang an den Beratungsstellen für Jugend- und Erziehungsfragen Eltern Info

2 Trennung und Scheidung sind nicht das Ende Trennung und Scheidung sind nicht das Ende bestehender sozialer Beziehungen der Betroffenen erst recht nicht für die Kinder, die aus der gescheiterten Paarbeziehung stammen. Viele wissenschaftliche Untersuchungen haben die akuten aber auch die Langzeit-Belastungen für die von Trennung und Scheidung betroffenen Kinder bis hin ins Erwachsenenalter nachgewiesen. Auch die Gesetzgebung hat unter anderem mit dem neuen Kindschaftsrecht (1998) diesen Erkenntnissen Rechnung getragen. Den Kindern geht es am Besten, wenn die Eltern - trotz bestehender Differenzen als Mann und Frau - als Vater und Mutter vernünftig und freundlich miteinander ihre Erziehungsverantwortung weiterhin wahrnehmen - und - wenn die Kinder zu Vater und Mutter beständigen Kontakt haben. Die Beziehungen zu den Kindern und den Umgang mit dem anderen Elternteil in eigener Verantwortlichkeit und Absprache positiv zu regeln ist manchmal eine schwere Aufgabe. Hilfe können die Eltern dabei durch verschiedene Beratungsangebote des Kreisjugendamtes bei den Allgemeinen Soziale Diensten und den Erziehungsberatungsstellen erhalten. Wenn beim Umgang des Kindes mit dem Elternteil (oder zu einer anderen berechtigten Person (1) ), bei dem es nicht lebt, schwer-wiegende Auffälligkeiten beobachtet werden oder wenn eine massive Gefährdung des Kindeswohl vermutet wird z.b. durch Mißhandlung oder sexuelle Gewalt dann besteht unter bestimmten Voraussetzungen und in Absprache mit dem Jugendamt oder dem Familiengericht die Möglichkeit des begleiteten Umgangs. Hierbei findet der Umgangskontakt für eine begrenzte Zeit in Anwesenheit und unter Aufsicht einer fachkundigen Person an einem neutralen Ort statt. Notwendiger Bestandteil ist dabei die intensive Beratung der Eltern zur Wiederherstellung eigener Verantwortlichkeit und Eigenständigkeit bei der Regelung des Umgangs. (1) Siehe Anmerkung Seite 4 2

3 I. Grundlagen des begleiteten Umgangs (1) rechtlich Kinder und Eltern haben einen Rechtsanspruch auf Beratung und Unterstützung bei der Ausübung des Umgangsrechts ( BGB 1 684, 4.3 ). Begleiteter Umgang ist für alle Berechtigten (1) ( Stiefeltern, Großeltern, Geschwister, Pflegeeltern) möglich. psychologisch Begleiteter Umgang ermöglicht Kindern nach Trennung und Scheidung der Eltern auch in strittigen und konfliktreichen Situationen den Kontakt zu beiden Eltern aufrecht zu erhalten. In der aktuellen Situation mag dies oft unmöglich erscheinen, doch gibt es zahlreiche positive Erfahrungen, dass ein normaler Umgang der Kinder mit beiden Eltern durch einen begleiteten Umgang möglich wurde. Von besonderer Bedeutung ist die Normalisierung des Umgangs mit beiden Elternteilen. Das ist - langfristig gesehen positiv für eine stabile Persönlichkeitsentwicklung der Kinder. In der Persönlichkeitsanlage des Kindes sind beide Elternteile vertreten. Wichtig ist es für die Kinder zu lernen, mit b e i d e n Anteilen möglichst in Frieden zu leben. Dazu gehört es auch, sowohl die Sonnen- als auch die Schattenseiten der Eltern zu kennen. Wesentliche Bedeutung hat diese Selbst-Annahme für das zukünftige Gelingen eigener Partnerschaften der Kinder. formal Begleiteter Umgang kann von den Beteiligten selbst organisiert oder erbeten werden, durch die MitarbeiterInnen des Kreisjugendamtes, von Anwälten oder vom Familiengericht empfohlen werden oder durch das Familiengericht in Absprache mit dem Allgemeinen Sozialen Dienst des Kreisjugendamtes angeordnet werden. 3

4 II. Ziele der Umgangsbegleitung Der Kontakt zwischen dem Kind und dem Umgangsberech-tigten sollen aufgebaut, wiederhergestellt und/oder weiter-geführt werden. Ziel des begleiteten Umgang ist, dass die Eltern selbständig und eigenverantwortlich den Umgang mit dem nicht betreuenden Elternteil organisieren. Bei der Umsetzung des Umgangs steht das Wohl des Kindes im Vordergrund. Das Kind soll vor den Konflikten zwischen den Eltern geschützt werden. Loyalitätskonflikte der Kinder sollen verhindert bzw. reduziert werden. Umgangsbegleitung stellt einen geschützten Rahmen für die Umgangskontakte bereit, die sonst nicht bzw. nur schwer zustande kommen könnten, zum Beispiel auch bei Verdacht auf Misshandlung oder sexuellen Missbrauch. Betreuter Umgang unterstützt das Kind in seinem Anspruch auf Umgang mit dem nicht betreuenden Elternteil. (1) Zur besseren Lesbarkeit wird im gesamten Text jeweils nur von einem Kind gesprochen auch wenn der begleitete Umgang mehrere Kinder betrifft. Mit Eltern sind sowohl die Eltern gemeinsam als auch als einzelne Elternteile in getrennter Weise gemeint. Ebenso wird zur Vereinfachung nur zwischen betreuendem Elternteil und besuchendem Elternteil unterschieden auch wenn es im konkreten Fall andere berechtigte Personen sind, die am begleiteten Umgang beteiligt sind. Weiterhin wird aus gleichem Grund lediglich die männliche Formulierung des Umgangbegleiters gewählt auch wenn ebenso weibliche Fachkräfte als Umgangsbegleiterin den BU begleiten. 4

5 III. Rahmenbedingungen des begleiteten Umgangs Begleiteter Umgang wird in den Beratungsstellen für Jugend- und Erziehungsfragen nur im Zusammenhang mit Beratungsgesprächen mit den Eltern mit dem Ziel der Normalisierung des Umgangs durchgeführt. Die Eltern werden vor dem begleiteten Umgang von dem Umgangsbegleiter ausführlich über die Bedingungen und den Ablauf informiert. Besondere Fragen werden dabei besprochen und geregelt. Die Eltern müssen den Bedingungen zustimmen und einen entsprechenden Vertrag unterschreiben. In der Regel findet der begleitete Umgang in den Räumen der Beratungsstelle statt. Der begleitete Umgang ist in der Regel zeitlich begrenzt, richtet sich aber nach den Gegebenheiten des Falles. 5

6 IV. Die Phasen der Umgangsbegleitung Vorbereitungsphase Beide Elternteile melden sich für den begleiteten Umgang in der Beratungsstelle an. Die Eltern, Familien, Richter, Anwälte oder die Mitarbeiter des Sozialen Dienstes informieren die Fachkräfte der Beratungsstelle vorab über die Sachlage und über bereits bestehende Vereinbarungen, Beschlüsse oder Konflikte. Die Beratungsstelle entscheidet, welche Fachkraft die Eltern begleitet und berät. Es ist möglich, dass auch zwei Fachkräfte die Eltern beraten. Ebenso ist es möglich, dass Beratung und Umgangsbegleitung durch verschiedene Fachkräfte erfolgen. In ersten Gesprächen mit den Beteiligten werden die Einzelheiten zur Durchführung des begleiteten Umgangs besprochen und diese Vereinbarungen schriftlich festgelegt. Der Umgangsbegleiter informiert dabei über die Ziele und Bedingungen der Durchführung. Die Eltern werden darin unterstützt den Blick von ihren partnerschaftlichen Konflikten (Paar-Ebene) auf die Bedürfnisse der Kinder (Eltern-Ebene) zu lenken. Sie sollen Verständnis dafür entwickeln für die langfristig positive Wirkung auf die Persönlichkeitsentwicklung ihrer Kinder, wenn sie Kontakt zu beiden Elternteilen aufrecht erhalten können. Eltern haben in der Beratung auch die Möglichkeit, über ihre Enttäuschungen und Verletzungen aus der Partnerschaft zu reden. Die Aufarbeitung des Paarkonfliktes (Mann-Frau-Konflikt) ist jedoch nicht zwingender Bestandteil der Beratungsgespräche, auch wenn es für alle Beteiligten und besonders auch für die Kinder und für die Normalisierung der Umgangskontakte förderlich ist. Eltern und Kinder lernen die Räumlichkeiten für den Umgangskontakt kennen. 6

7 Durchführungsphase Die Kontakte werden entsprechend den Vereinbarungen durchgeführt. In der Regel hält sich der Umgangsbegleiter im Hintergrund. Er unterstützt in Situationen, in denen es nötig ist. Der Umgangsbegleiter sorgt dafür, dass die getroffenen Absprachen eingehalten werden. Zusätzlich zu den vereinbarten Beratungsgesprächen können die Eltern oder der Umgangsbegleiter Zwischengespräche vereinbaren.. Abschlußphase Im Idealfall wird zum Abschluss eine private Regelung zur eigenständigen Durchführung des Umgangs zwischen den Eltern erarbeitet. Nach und nach können Schritte zu weniger Begleitung erarbeitet werden, bis schließlich die Unterstützung nicht mehr nötig ist. Im Falle eines Abbruchs der Umgangsbegleitung ist ein Abschlussgespräch notwendig, um den Verlauf zu reflektieren. Ein Abschlussgespräch mit dem Kind ist sehr sinnvoll. Informationen vom begleiteten Umgang über den Verlauf, den Abschluss oder den Abbruch werden je nach Vereinbarung an die Eltern, das Familiengericht oder den Sozialen Dienst weitergeleitet. 7

8 V. Begleiteter Umgang aus Sicht der Eltern Ich hatte am Anfang allergrößte Bedenken, mich auf diesen Umgang einzulassen, da der Vater des Kindes erst ab diesem Zeitpunkt Kontakt mit dem Kind haben wollte, und er eigentlich während meiner Schwangerschaft dieses Kind total abgelehnt hat. Ein Gespräch mit dem Berater hat den Ausschlag gegeben, in dem er mir klar gemacht hat, dass man auch auf zukünftige Phasen im Leben des Kindes schauen soll....ich wollte mich im Hinblick auf die Pubertät nicht Vorwürfen meiner Tochter aussetzen, ihr das Kennenlernen und den Umgang mit ihrem leiblichen Vater nicht ermöglicht zu haben....so stand das erste Treffen relativ schnell vor der Tür und wir drei waren sehr aufgeregt. Die Kinder hatten ihren Vater länger nicht gesehen und es war nicht klar, was wieder schief gehen würde. Meine Aufgabe lag darin, die Kinder pünktlich zu bringen und abzuholen. Alles andere gab ich vertrauensvoll in die Hände von Frau... Mir kamen die zwei Stunden sehr lange vor und ich war froh, als ich meine Beiden wieder abholen durfte. Ich freute mich sehr, als ich sah, dass mein Kleiner mit Frau... Eisenbahn spielte, während meine Große mit ihrem Vater malte. Zu Anfang war es ein bisschen ein mulmiges Gefühl, weil ich nicht wusste, was auf mich zu kommt und wie meine Tochter reagiert. Früher sind wir immer ganz schnell aneinander geraten, wir waren beide noch so sauer. Zusammen mit dem Berater hat sich jeder mehr zurückgehalten, so haben wir mehr Kompromisse gefunden. Für Marc war es oft furchtbar, wenn er unsere Streitigkeiten mitbekommen hat. Jetzt besprechen wir so etwas nur noch, wenn er nicht dabei ist. 8

9 Früher hab ich wirklich nicht viel mit meinen Kindern gemacht. Nach der Trennung war das dann anders. Jetzt bin ich bestimmt auch kein Supervater, aber mir sind die Kinder jetzt wichtiger. B hat mir das erst gar nicht abgenommen und war ziemlich zickig. Der Berater hat uns beiden auch schon mal ganz schön den Kopf gewaschen. Wie erleben Kinder den begleiteten Umgang? Das ist wie im Kindi. Nur der Papa ist noch dabei wenn ich spiele. - Wir haben mit den Playmos gepielt und mit den Pfeilen geworfen... Erst wars ganz komisch. Da wußte ich gar nicht, was ich sagen sollte. Später haben wir mit Papa Tischtennis gespielt und gekickt. Das war dann besser.... Mama hat jetzt nen Freund. Der war nicht dabei. Wie erleben Berater den begleiteten Umgang? Manche Eltern sind nach der Trennung schon ganz schön verbohrt. Da lässt sich nur schwer was bewegen. Wenn es aber wieder zwei schaffen, halbwegs normal miteinander umzugehen, dann lohnt sich die Arbeit. Da freue ich mich mit für die Eltern und auch für die Kinder. Die sind ja sonst die Leidtragenden. Ich glaub, wenn die Eltern sich von außen betrachten könnten, würden sie sich oft anders verhalten. Es ist schon seltsam, wenn eine Mutter meint, der Kontakt zum Vater sei dem Kind unwichtig. Und dann geht dieses Kind beim Besuchskontakt freudig auf den Vater zu und beide spielen zwei Stunden einträchtig auf dem Boden. 9

10 16 Bitten von Kindern nach der Trennung der Eltern Vergesst nie: Ich bin das Kind von euch beiden. Ich habe jetzt zwar ein Elternteil, bei dem ich hauptsächlich wohne und der mich die meiste Zeit versorgt. Aber ich brauche auch den anderen genauso. Regelt euren Streit als Mann und Frau alleine und haltet mich da raus. Ich bin nur euer Kind. Fragt mich nicht, wen von euch beiden ich lieber mag. Ich habe euch gleich lieb, macht den anderen also nicht schlecht vor mir. Denn das tut mir weh. Helft mir, zu dem Elternteil, bei dem ich nicht ständig bin, Kontakt zu halten. Wählt für mich seine Telefonnummer oder schreibt die Adresse auf einen Briefumschlag. Redet wie erwachsene Menschen. Aber redet und benützt mich nicht als Boten zwischen euch besonders nicht für Botschaften, die den anderen traurig oder wütend machen. Seid nicht traurig, wenn ich zum anderen gehe. Der von dem ich weggehe soll auch nicht denken, dass ich es in den nächsten Tagen schlecht habe, weil manches nicht so ist oder so gemacht wird wie bei dir. Am liebsten würde ich ja bei euch beiden sein. Aber ich kann mich nicht in zwei Stücke reißen nur weil ihr euch getrennt und unsere Familie beendet habt. Seid nicht enttäuscht oder böse, wenn ich beim anderen bin und mich bei euch nicht melde. Ich habe jetzt zwei Zuhause. Die muss ich gut auseinanderhalten sonst kenne ich mich in meinem Leben überhaupt nicht mehr aus. Gebt mich nicht wie ein Paket vor der Haustüre des anderen ab. Streitet euch nicht vor mir. Seid wenigstens höflich miteinander. 10

11 Einigt euch fair übers Geld. Ich möchte nicht, dass einer von euch viel Geld hat der andere ganz wenig. Es soll euch beiden gut gehen. Versucht mich nicht um die Wette zu verwöhnen. Soviel Schokolade kann ich nämlich gar nicht essen. Macht nicht immer so viel Action mit mir. Es muss nicht immer etwas Tolles oder Neues sein, wenn ihr etwas mit mir unternehmt. Wichtig ist, dass ich DICH habe und du Zeit für mich hast. Lasst möglichst viel in meinem Leben so, wie es vor eurer Trennung war. Das fängt bei meinem Kinderzimmer an und hört bei den kleinen Dingen, die ich ganz allein mit Vater oder Mutter gemacht habe, auf. Seid lieb zu den anderen Großeltern auch wenn sie bei eurer Trennung mehr zu ihrem Kind gehalten haben. Ihr würdet doch auch zu mir halten, wenn es mir schlecht ginge! Ich will nicht auch noch meine Großeltern verlieren. Seid fair zu dem neuen Partner, den einer von euch findet oder schon gefunden hat. Mit diesem Menschen muss ich mich ja auch arrangieren. Das kann ich besser, wenn ihr euch nicht gegenseitig anfeindet. Schön ist es, wenn ihr mich lieb habt. Denkt daran, dass ich aber nur euer Kind bin. Eine/n Große/n zum Liebhaben kann ich euch nicht ersetzen. Versucht mich nicht auf eure Seite zu ziehen, weil ihr der Bessere seid. Sonst denke ich später selber noch, dass alle anderen (Männer oder Frauen) auch doof sind. Damit verletze ich dann meinen Partner/ meine Partnerin. 11

12 Soziale Dienste des Kreisjugendamtes Region Reutlingen Region Echaz-Neckar-Erms Sekretariat Soziale Dienste Region Alb Sekretariat Soziale Dienste Tel.: / Schloßhof Münsingen Tel.: / Bismarckstr Reutlingen Beratungsstellen für Jugend- und Erziehungsfragen des Landkreises Reutlingen Reutlingen Charlottenstr. 25 Tel.: / zuständig für die Regionen Reutlingen und Echaz-Neckar Dettingen Bahnhofstr. 5 Tel.: / zuständig für die Region Ermstal Münsingen Karlstr. 36 Tel.: / zuständig für die Region Alb Landkreis Reutlingen Kreisjugendamt Beratungsstellen für Jugend- und Erziehungsfragen Januar 2012

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