Arbeitsgruppe 3: Ansätze sozialräumlich orientierter, örtlicher Teilhabeplanung

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1 Arbeitsgruppe 3: Ansätze sozialräumlich orientierter, örtlicher Teilhabeplanung Referentin: Christine Blankenfeld, Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden- Württemberg Moderation: Timo Wissel, ZPE der Universität Siegen Ablauf der Arbeitsgruppe: Die Arbeitsgruppe wurde eingeleitet durch Thesen zur Teilhabeplanung von Prof. Dr. Albrecht Rohrmann (s. unten). Daran schloss sich die Präsentation von Frau Christine Blankenfeld, Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg (KVJS) über die Aktivitäten des KVJS im Zusammenhang mit der örtlichen Teilhabeplanung in Baden- Württemberg an (s. unten). Nachfragen und Anmerkungen der Teilnehmer/innen der Arbeitsgruppe bezogen sich auf finanzielle Ressourcen bzw. Grenzen im Kontext von Teilhabeplanung die Möglichkeiten der Einbeziehung von Menschen mit Behinderungen in Planungsprozesse die Abgrenzung des Begriffs Sozialraum gegenüber Planungsräumen die Planung von Teilhabe für Menschen mit Behinderungen vs. die Planung von Einrichtungen und Diensten die Ermittlung von Zahlen für Bedarfsvorausschätzungen den Umgang mit großen stationären Einrichtungen Vor- und Nachteile der Bindung individueller Hilfe an einen Sozialraum Einleitende Thesen des ZPE: 1. Im Unterschied zu anderen Feldern der Sozialpolitik hat die Planung von Hilfen für Menschen mit Behinderung noch keine ausgeprägte Tradition. Die Dominanz der stationären Versorgung und die Struktur des Hilfesystems haben es bis vor einigen Jahren entbehrlich erscheinen lassen, eine über die Angebotsentwicklung durch einzelne Träger hinausgehende Planung zu entwerfen. 2. Die Planungsrealität der Fachplanung ist in vielen Regionen von einer kleinen Zahl starker Träger geprägt, die ihr Angebot nach verbandsbezogen entwickelten fachlichen Prinzipien gestalten. Das Subsidaritätsprinzip räumt den Trägern ein hohes Maß an Autonomie hinsichtlich der Planung ihrer Angebote ein. In den Kommunen ist vor diesem Hintergrund die Kompetenz im Feld der Hilfen für Menschen mit Behinderung und der Gestaltung eines inklusiven Gemeinwesens häufig nur unzureichend vorhanden. Planungen finden häufig lediglich punktuell und anlassbezogen statt. 3. Teilhabeplanung als zielgerichteter Veränderungsprozess benötigt eine Orientierung. Eine Orientierung kann nur bedingt aus gesetzlichen Grundlagen gewonnen werden. Eine allgemeine Zielperspektive kann aus dem Auftrag der kommunalen Daseinsvorsorge oder 1

2 auch aus übergreifenden Übereinkünften (UN-Konvention, Erklärung von Barcelona) gewonnen werden. 4. Ein auf die Einschränkung der Teilhabe bezogenes Verständnis von Behinderung zieht die Notwendigkeit einer Neuorientierung des Unterstützungssystems für Menschen mit Behinderung insgesamt nach sich. Mit dieser Perspektive steht die Überwindung ausgrenzender Verhältnisse im Mittelpunkt der Bemühungen. Damit verändern sich die Aufgabenstellung für die Sozialleistungsträger, die Anforderungen an die Anbieter von Leistungen und die Herausforderungen für alle öffentlichen Institutionen und Einrichtungen grundlegend. Ein Unterstützungsbedarf in einem bestimmten Lebensbereich kann insofern nicht isoliert betrachtet werden, er muss vielmehr im Kontext ausgrenzender Bedingungen in anderen gesellschaftlichen Systemen verstanden und bearbeitet werden. Damit findet eine Entgrenzung von Teilhabeplanung statt, da eine solche Planung nicht als Fachplanung betrieben werden kann. Die damit verbundene Planungsperspektive lässt sich als gemeinwesen- und partizipationsorientierte Planung kennzeichnen. 5. Die konkrete Gestaltung von Planungsprozessen zur Verbesserung von Teilhabechancen kann sich an den folgenden Leitprinzipien orientieren: Lebenslauforientierung: Im Planungsprozess kann aus dem Anspruch, dass Menschen mit Behinderung eine möglichst selbstbestimmte Gestaltung des individuellen Lebenslaufes ermöglicht werden soll, ein Anforderungsprofil entwickelt werden. Es orientiert sich an den Aufgaben, die sich Menschen mit Behinderung und ihren Angehörigen in ihrem Lebenslauf stellen. In ihm konkretisieren sich fachliche und normative Merkmale im Hinblick auf Planungsprozesse und die Aufgaben der beteiligten Akteure. Prozessorientierung: Im Prozess der Teilhabeplanung wird nicht die Erstellung eines Planes in den Vordergrund gestellt, sondern die Institutionalisierung von Planung als kontinuierlicher Veränderungsprozess. Beteiligungsorientierung: Die Beteiligung der Betroffenen ist eine Grundvoraussetzung dafür, dass Teilhabeplanung tatsächlich nutzerorientierte und bedürfnisorientierte Ergebnisse erbringt. Daher muss in geeigneter Weise dafür Sorge getragen werden, dass Menschen mit Behinderung an den Planungsprozessen beteiligt sind. Mainstreaming: Wesentliche Herausforderung für die Institutionalisierung einer regionalen Teilhabeplanung ist die Einbindung von Akteuren, die bislang keine oder zumindest keine gemeinsame Orientierung auf die Realisierung einer regionalen Teilhabe von Menschen mit Behinderung entwickelt haben. Daher muss die Planung möglichst kleinräumig organisiert sein. 2

3 Tagung Wie betreut man Wohnen? am 3. März 2009 an der Universität Siegen Arbeitsgruppe 3.2: Ansätze sozialräumlich orientierter, örtlicher Teilhabeplanung Die Aktivitäten des KVJS im Zusammenhang mit der örtlichen Teilhabeplanung Referentin: Christine Blankenfeld Service-Angebot des KVJS - seit dem Jahr 2005 (Verwaltungsreform) - an seine Mitglieder, die Stadt- und Landkreise - gegen Entgelt 3

4 Zielgruppen Menschen mit wesentlicher Behinderung - geistige und mehrfache Behinderung - psychische Erkrankung und seelische Behinderung Alte Menschen - Leben im Alter (Kreisseniorenpläne) Kommunale Sozialplanung mit Unterstützung des KVJS geistige Behinderung 15 Stadt- und Landkreise Mannheim Main-Tauber-Kreis Heidelberg Neckar-Odenwald-Kreis Hohenlohekreis Rhein-Neckar-Kreis Heilbronn Land Karlsruhe Karlsruhe Land Heilbronn Schwäbisch Hall psychische Erkrankung 7 Stadt- und Landkreise Leben im Alter /Senioren 2 Landkreise Freiburg Ortenaukreis Emmendingen Baden-Baden Rastatt Freudenstadt Rottweil Enzkreis Pforzheim Calw Schwarzwald-Baar-Kreis Tuttlingen Tübingen Zollernalbkreis Ludwigsburg Rems-Murr-Kreis Stuttgart Böblingen Esslingen Reutlingen Sigmaringen Göppingen Alb-Donau-Kreis Biberach Ostalbkreis Ulm Heidenheim Breisgau-Hochschwarzwald Konstanz Bodenseekreis Ravensburg Stand 02/2009 Lörrach Waldshut 4

5 Erfahrungen nach vier Jahren - große Nachfrage - vielfältige Erfahrungen mit lokalen Planungsprozessen und unterschiedlichen Partnern - Erarbeitung von Kennziffern zur Vergleichbarkeit der Kreise untereinander - Ergebnisse werden in einigen Stadt- und Landkreisen bereits umgesetzt Mannheim Main-Tauber-Kreis Heidelberg Neckar-Odenwald-Kreis Rhein-Neckar-Kreis Hohenlohekreis Heilbronn Land Karlsruhe Land Heilbronn Stadt Schwäbisch Hall Karlsruhe Stadt Rems-Murr-Kreis Enzkreis Rastatt Ludwigsburg Pforzheim Ostalbkreis Baden-Baden Stuttgart Göppingen Böblingen Esslingen Calw Heidenheim Ortenaukreis Freudenstadt Tübingen Alb-Donau-Kreis Reutlingen Ulm Zollernalbkreis Rottweil Emmendingen Freiburg Schwarzwald-Baar Biberach Tuttlingen Sigmaringen Breisgau-Hochschwarzwald Konstanz Bodenseekreis Ravensburg Lörrach Waldshut Stationäre Einrichtungen für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mit geistigen und mehrfachen Behinderungen Belegung in Baden- Württemberg zum Weltanschauliche Ausrichtung katholisch evangelisch anthroposophisch sonstige <= <= <= <= <=

6 Kennziffern je Regierungsbezirk Stuttgart am Zahl der Personen 229 0,6 Stationäre Einrichtungen für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mit geistigen und mehrfachen Behinderungen Karlsruhe Freiburg ,4 1,5 Belegung in Baden- Württemberg zum Tübingen ,3 Baden- Württemberg ,1 Erwachsene mit wesentlichen geistigen, körperlichen und Sinnesbehinderungen im Baden-Württemberg Stationäre Plätze je am Karte: KVJS 2006; Datenbasis: Einrichtungsverzeichnis KVJS zum Stichtag *Leistungstypen I.2.1, I.2.2 Emmendingen Freiburg 6 Mannheim 76 6 Main-Tauber-Kreis Heidelberg Neckar-Odenwald-Kreis 6 Hohenlohekreis Rhein-Neckar-Kreis Heilbronn Land 11 1 =< Heilbronn Schwäbisch Hall Karlsruhe Land 5 Karlsruhe 5 Enzkreis 7 Ludwigsburg Pf orzheim Ostalbkreis Rems-Murr-Kreis Baden-Baden Stuttgart Rastatt Calw Esslingen Göppingen Heidenheim Böblingen Plätze je Einw. 9 9 Lörrach =< =< =< =< 20 Ortenaukreis 4 Breisgau-Hochschwarzwald Freudenstadt 9 Rottweil 4 Schwarzwald-Baar-Kreis 4 8 Tuttlingen Tübingen Alb-Donau-Kreis 6 Reutlingen 4 Ulm Zollernalbkreis 5 42 Sigmaringen Konstanz Bodenseekreis 10 Waldshut Biberach 36 Rav ensburg 6

7 Ziele eine von allen Beteiligten getragene Entscheidungsgrundlage für die Weiterentwicklung der Angebote schaffen eine empirisch fundierte Bestandsaufnahme zur Nutzung der Angebote im Kreis durchführen gemeinsame Handlungsempfehlung zur Weiterentwicklung des Unterstützungssystems im Kreis entwickeln Ziele Sozialplanung als kontinuierlichen Prozess stärken, der sich laufend an die sich verändernden Rahmenbedingungen anpassen kann Politik und Öffentlichkeit über die Situation von Menschen mit Behinderung fachlich fundiert informieren KVJS 01/2008 7

8 Arbeitskreis Planung als gemeinsamer Prozess aller Beteiligten: Verwaltung Wohlfahrtverbände/Träger öffentliche Einrichtungen Betroffene und ihre Angehörigen Politik Bildung eines begleitenden Arbeitskreises Vorgehen Planungsprozess ist intensive Phase des Austauschs, die mit einem schriftlichen Bericht abgeschlossen wird Datenerhebung und -auswertung, Aufbereitung der Ergebnisse (Karten, Grafiken) Einrichtungsbesuche und Trägergespräche Bedarfsvorausschätzung 8

9 Zentrale Fragen Wie soll die Regelversorgung in einem Landkreis sichergestellt werden? Wo sollen spezielle Bedarfsgruppen zukünftig versorgt werden? Inhaltsverzeichnis I Grundlagen 1 Auftrag und Ziele 2 Zielgruppe 2.1 Behinderung 2.2 Schwerbehinderung 2.3 Wesentliche Behinderung 3 Planungsprozess 3.1 Begleitender Arbeitskreis 3.2 Einrichtungsbesuche 3.3 Datenerhebung 3.4 Planungsräume 9

10 Inhaltsverzeichnis II Standort Landkreis 1 Kinder und Jugendliche 1.1 Frühförderung 1.2 Kindergärten Allgemeine Kindergärten Schulkindergärten 1.3 Schulen Allgemeine Schulen Sonderschulen 1.4 Stationäres Wohnen Inhaltsverzeichnis II Standort Landkreis 2 Erwachsene 2.1 Arbeit, Beschäftigung und Betreuung Allgemeiner Arbeitsmarkt - Integrationsunternehmen Werkstätten Förder- und Betreuungsbereiche Tages- bzw. Seniorenbetreuung 2.2 Wohnen Wohnen in Privathaushalten Betreutes Wohnen Stationäres Wohnen 2.3 Bedarfsvorausschätzung 10

11 Inhaltsverzeichnis Inhalte II Standort Landkreis 3 Offene Hilfen 3.1 Beratung 3.2 Familienentlastende Dienste 3.3 Kurzzeit-Unterbringung 4 Persönliches Budget III IV Leistungsträger Landkreis Fazit und Perspektiven Planungsräume - Ziele möglichst wohnortnahe Versorgung für Menschen mit geistiger Behinderung räumliche Grundlage für die Vorausschätzung des Bedarfs aus dem Landkreis Zuordnung der Gemeinden anhand plausibler fachlicher und sachlicher Zusammenhänge 11

12 Planungsräume - Kriterien geographische Bezüge und Entfernungen Zahl der (i.d.r bis ) Verkehrsverbindungen (z.b. Straßen, Schienenverkehr) Einzugsbereiche der Werkstätten Teilhabeplan Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald Vogtsburg Eichstetten Bötzingen March Ihringen Gottenheim Breisach Umkirch Merdingen Heuweiler Glottertal Gundelfingen St. Peter Stegen St. Märgen Neuenburg Auggen Schallstadt Merzh ausen Ebringen Au Pfaffenweiler Wittnau Ho rben Hartheim Sölden Bad Krozingen Bollschweil Ehrenkirchen Eschbach Heitersheim Staufen Buggingen Ballrechten Münstertal Müllheim Sulzburg Badenweiler Buchenbach Eisenbach Kirchzarten Titisee-Neustadt Breitnau Friedenweiler Oberried Hinterzarten Feldberg Lenzkirch Löffingen Sch luchsee 12

13 Railway Railway Railway Railway Railway Railway Fachtagung: Wie betreut man Wohnen? - Teilhabeplan für Menschen mit geistigen Behinderungen Breisgau-Hochschwarzwald Planungsräume Behindertenhilfe Neuenburg Auggen Vogtsburg Eichstetten Bötzingen March Ihringen Gottenheim Breisach Umkirch Merdingen Schallstadt Merzh ausen Ebringen Au Pfaffenweiler Wittnau Ho rben Hartheim Sölden Bad Krozingen Bollschweil Ehrenkirchen Eschbach Heitersheim Staufen Buggingen Ballrechten Münstertal Müllheim Sulzburg Badenweiler Heuweiler Glottertal Gun delfingen Stegen Buch enbach Kirchzarten Oberried St. Peter Hinterzarten Feldberg St. Märgen Breitnau Sch luchsee Titisee-Neustadt Lenzkirch Dreisamtal Hochschwarzwald Kaiserstuhl/Freiburg Umland Mittlerer Breisgau Müllheim/Markgräflerland Südlicher Breisgau Eisenbach Friedenweiler Löffingen Teilhabeplan Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald Kriterien für die Bildung der Planungsräume Primat der Topographie deshalb nachrangig Zahl der pro Planungsraum Einzugsbereiche der Werkstätten (z.b. Zuordnung St. Märgen und St. Peter) 13

14 Teilhabeplan Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald Planungsräume: ausdrücklich nicht Ziel Zuordnung von Menschen mit geistigen Behinderungen zu Planungsräumen (individuelles Wunsch- und Wahlrecht) Zuordnung des Bedarf zu Trägern der Behindertenhilfe Entscheidung über Bedarfszusagen für konkrete Projekte (investive Förderung) Teilhabeplan für Menschen mit geistigen Behinderungen Breisgau-Hochschwarzwald Werkstätten Werkstatt Geistigbehinderte, March Caritasverband Freiburg-Stadt Vogtsburg Eichstetten Werkstatt Körperbehinderte, Umkirch 111 Caritasverband Freiburg-Stadt Bötzingen Ihringen March Gottenheim 73 Heuweiler Glottertal Breisach Umkirch Merdingen Gun delfingen St. Peter Dreisamtal Hochschwarzwald Kaiserstuhl/Freiburg Umland Mittlerer Breisgau Müllheim/Markgräflerland Südlicher Breisgau Stegen St. Märgen Hartheim 121 Schallstadt Merzh ausen Ebringen Au Wittnau Pfaffenweiler Ho rben Sölden Bad Krozingen Bollschweil Ehrenkirchen Heitersheim Staufen Ballrechten Buggingen Münstertal Werkstatt Geistigbehinderte, Eisenbach Titisee-Neustadt Buch enbachcaritasverband Freiburg-Stadt Kirchzarten 93 Breitnau Titisee-Neustadt Oberried Hinterzarten Lenzkirch Feldberg Friedenweiler Löffingen Auggen Müllheim Neuenburg 38 Sulzburg Badenweiler Werkstatt Geistigbehinderte Müllh eim-niederweiler Christop h o rus-gemeinschaft Werkstatt Geistigbehinderte, Heitersheim Caritasverband Freiburg-Stadt Sch luchsee 14

15 Teilhabeplan für Menschen mit geistigen Behinderungen Breisgau-Hochschwarzwald Wohnorte Werkstatt-Beschäftigte Vogtsburg Eichstetten Bötzingen March Ihringen Gottenheim Umkirch Breisach Merdingen Schallstadt Merzh ausen Ebringen Au Hartheim Pfaffenweiler Wittnau Ho rben Sölden Bad Krozingen Bollschweil Ehrenkirchen Heuweiler Glottertal Gundelfingen Stegen Buch enbach Kirchzarten Oberried St. Peter St. Märgen Breitnau Eisenbach Titisee-Neustadt Friedenweiler Staufen Heitersheim Buggingen Ballrechten Münstertal Hinterzarten Feldberg Lenzkirch Löffingen Neuenburg Auggen Müllheim Sulzburg Badenweiler Sch luchsee Teilhabeplan für Menschen mit geistigen Behinderungen Breisgau-Hochschwarzwald Werkstätten - Kennziffern Planungsräume Standort Perso nen Personen je Dreisamtal Hochschwarzwald Titisee-Neustadt Kaiserstuhl/Freiburg Umland March Mittlerer Breisgau Müllheim/Markgräflerland Südlicher Breisgau Müllheim Heitersheim Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald

16 Teilhabeplan für Menschen mit geistigen Behinderungen Breisgau-Hochschwarzwald Wohnorte privates Wohnen Auggen Hartheim Müllheim Neuenburg Vo g tsburg Eichstetten Bötzingen Ihringen March Gottenheim Heuweiler Glottertal Breisach Umkirch Merdingen Gundelfingen St. Peter Auspendler aus Breisgau-Hoch. in die Stadt Freiburg Stegen St. Märgen 38 Personen Schallstadt Merzh ausen Ebringen Au Wittnau Pfaffenweiler Ho rben Sölden Bad Krozingen Bollschweil Ehrenkirchen Heitersheim Staufen Ballrechten Buggingen Sulzburg Badenweiler Buch enbach Kirchzarten Oberried Breitnau Hinterzarten Münstertal Feldberg 242 privat wohnende Erwachsene besuchen eine Tagesstruktur (Werkstatt etc.) im Breisgau-Hochschwarzwald, davon Titisee-Neustadt 192 aus dem Breisgau-Hochschw. Sch luchsee 50 Einpendler aus anderen Kreisen, davon 19 Landkreis Emmendingen 15 Landkreis Lörrach 12 Stadt Freiburg 3 Landkreis Waldshut 1 Schwarwald-Baar-Kreis Lenzkirch Dreisamtal Hochschwarzwald Kaiserstuhl/Freiburg Umland Mittlerer Breisgau Müllheim/Markgräflerland Südlicher Breisgau Eisenbach Friedenweiler Löffingen Problem-Anzeigen Wohnortnähe versus fachlich spezialisierte Versorgung: Wo soll welches Angebot realisiert werden (Land Kreis Planungsraum Sozialraum Nachbarschaft)? Kommunale Sozialplanung hat eine begrenzte Reichweite. Sie kann eine gute Basis legen. Die Umsetzung ist auch von anderen Faktoren als der bestmöglichen Versorgung abhängig (z.b. Kosten, Politik, Trägerhaltung). Planungsprozesse setzen viel in Bewegung. Manchmal ruft man damit Geister auf den Plan, die man gar nicht haben will. 16

angebotene Ankünfte insgesamt geöffnete Betriebe* Anzahl

angebotene Ankünfte insgesamt geöffnete Betriebe* Anzahl * 1 2015 111 SK Stuttgart Hotels 64 10 678 1 093 181 2 015 862 52,0 2 2015 111 SK Stuttgart Hotels garnis 66 5 541 589 641 1 072 632 56,7 3 2015 111 SK Stuttgart Gasthöfe 14 466 36 506 74 986 43,8 4 2015

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