Landtag Mecklenburg-Vorpommern Petitionsausschuss Lennéstr Schwerin

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1 Landtag Mecklenburg-Vorpommern Petitionsausschuss Lennéstr Schwerin Betr.: Sozialpolitik/Sozialrecht Pet.-Nr. 2014/00382 Bezug: Ihr Schreiben vom / Posteingang Rostock, den Sehr geehrte Frau Berckemeyer, danke für die Zusendung Ihres Schreibens zu unserer Petition Opferschutz als Pflichtaufgabe. Der Landesfrauenrat M-V nimmt hiermit die Gelegenheit einer Erwiderung zur Stellungnahme des Ministeriums für Arbeit, Gleichstellung und Soziales wahr, da aus unserer Sicht in der Stellungnahme einige Punkte falsch, unvollständig und missverständlich dargestellt worden sind. Zudem möchten wir unsere Forderung nach einem bedarfsgerechten Zugang für alle zum Beratungs- und Hilfenetz bei häuslicher und sexualisierte Gewalt konkretisieren und auf die Versorgungslücken im Hilfesystem verweisen. Denn auf Seite 2 der Stellungnahme des Ministeriums steht, wir hätten in der Petition das Vorhandensein eines flächendeckenden Hilfesystems in M-V anerkannt. Das ist, wie Sie dem beigefügten Dokument (Online-Petition) entnehmen können, nicht richtig. Wir haben lediglich auf der Landespressekonferenz in Schwerin am zur Petition anerkannt: Wir haben in Mecklenburg-Vorpommern zwar bereits ein funktionierendes Beratungs- und Hilfenetz, doch es mangelt an zentralen Bausteinen des Opferschutzes. Wir haben in der Fläche noch so einige weiße Flecken. Und viele Betroffene erreichen wir nicht, weil das Hilfenetz nicht über die entsprechenden Ressourcen verfügt. Hinzu kommt die permanente finanzielle Unsicherheit angesichts der knappen öffentlichen Kassen. Wir möchten darauf hinweisen, dass aus der Stellungnahme des Ministeriums für Arbeit, Gleichstellung und Soziales nicht hervorgeht, wie genau diesen o.g. Problemlagen nachgegangen wird und wie die Empfehlung nach einem Konzept zur finanziellen Planungssicherheit weiter verfolgt werden soll (vgl. Evaluation des Beratungs- und Hilfenetzes, Landtags- Drucksache M-V 5/4368). Der Landesregierung M-V wird in dem Evaluierungsbericht 2011 empfohlen: Lösungswege für das Finanzierungsproblem zu sondieren, die den Einrichtungen des Hilfesystems zumindest mittelfristige Planungssicherheit gewährleisten. Aus der uns nun vorliegenden Stellungnahme geht kein solcher Lösungsweg hervor.

2 Die zahlreichen Bemühungen der Leitstelle für Frauen und Gleichstellung, die Versorgungslücken in dieser Hinsicht zu schließen, sind ausdrücklich positiv hervorzuheben. Doch diese Anstrengungen scheitern regelmäßig an der fehlenden Kofinanzierung durch die kommunalen Gebietskörperschaften. Opferschutz darf aber nicht an den Städte- und Landkreisgrenzen enden. Es braucht von daher ein landesweites Konzept, ein bedarfsorientiertes und flächendeckendes System, welches den Opfern von Straftaten in der eigenen Familie und im Bekanntenkreis in rechtlichen und psychosozialen Fragen zur Seite steht. Wir fordern deshalb in unserer Petition keinen individuellen Rechtsanspruch, sondern einen vertraulichen und unbürokratischen Zugang zum Beratungs- und Hilfenetz, unabhängig vom Aufenthaltstitel, den finanziellen Möglichkeiten, dem Herkunftsort, der gesundheitlichen Einschränkung oder des Alters der von Gewalt betroffenen. Dieser Zugang ist nämlich einem großen Teil der Betroffenen nicht möglich. Der Landesfrauenrat spricht in der Petition auch nicht von einer Tagessatz-Finanzierung. Vielmehr ist in Mecklenburg-Vorpommern die Kofinanzierung durch die Landkreise und kreisfreien Städte das Hauptproblem. Versorgungslücken im Hilfesystem Wir möchten an dieser Stelle auch darauf hinweisen, dass der Landtagsbeschluss 1 der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und FDP aus dem Jahr 2011 ( alle Beratungsstellen, die für Opfer sexualisierter Gewalt tätig werden, für diese Arbeit angemessen auszustatten ) bis heute nicht umgesetzt wurde. Die Fachberatungsstellen gegen sexualisierte Gewalt in Schwerin, Greifswald und Neubrandenburg arbeiten mit nur einer Vollzeitstelle (VZÄ = 37,5 Std.). Bei der schwierigen Thematik und dem Aufgabenvolumen ist das nicht angemessen, sondern völlig unzureichend. Darüber hinaus sind die Landkreise Nordwestmecklenburg und Ludwigslust-Parchim ohne ein solches spezialisiertes Angebot für Betroffene sexualisierter Gewalt, da die Landkreise bzw. Kommunen sich bisher nicht an der Finanzierung beteiligen. Die prekäre Situation in Bezug auf die Personalressourcen setzt sich in den Frauenhäusern und Beratungsstellen bei häuslicher Gewalt fort. In fünf von neun Frauenhäusern unseres Bundeslandes gibt es nur zwei Personalstellen (Schwerin, Neubrandenburg, Wismar, Ludwigslust und Nordvorpommern). Das sind zwei Personalstellen für ein Frauenhaus mit je 12 Plätzen als stationäre Kriseneinrichtung für von Gewalt traumatisierte Frauen mit ihren Kindern und einer 24 Std. Erreichbarkeit 365 Tage im Jahr. Mit dem Arbeitszeitgesetz lässt sich z.b. die Betreibung eines Frauenhauses mit zwei Mitarbeiterinnen bei 12 Plätzen und einer 24/7 Bereitschaft nicht vereinbaren. Eine Kinderund Jugendberatung im Frauenhaus gibt es lediglich im Rostocker Frauenhaus. In allen anderen acht Frauenhäusern fehlen die Ressourcen für ein solch spezialisiertes Angebot. Dabei wäre gerade dies bei der beobachteten wiederholten Gewalt in der zweiten und dritten Generation dringend notwendig (Kinder lernen von ihren Eltern). 1 DR 5/4406 2

3 Die fünf von acht Beratungsstellen gegen häusliche Gewalt, welche vor allem im ländlichen Bereich aufsuchende sowie mittel- und längerfristige psychosoziale Beratung, Beratung zu Fragen der Existenzsicherung, der Wohnungs- und Arbeitssuche, Begleitung zu Ämtern und Behörden etc. anbieten, sind mit nur jeweils einer Vollzeitstelle besetzt. Leider lässt sich dieses Szenario im Bereich der Täterarbeit in M-V fortsetzten: Es gibt lediglich eine Männer- und Gewaltberatung in Güstrow, in Greifswald und in Neubrandenburg und auch hier nur mit je einer Personalstelle. In Schwerin und Rostock sowie in den Landkreisen Nordwestmecklenburg und Vorpommern-Rügen gibt es kein solches Angebot, da auch hier die kommunale Kofinanzierung fehlt. Ebenso ist für die landesweit tätige Beratungsstelle gegen Menschenhandel und Zwangsverheiratung (ZORA) eine zweite Personalstelle für akute Kriseninterventionen notwendig. Die Barrierefreiheit in den Frauenhäusern und Beratungsstellen in M-V ist nicht gewährleistet. Kein Frauenhaus ist barrierefrei, das trifft auch auf die meisten Beratungsstellen zu; viele kompensieren dies teilweise mit dem Angebot der mobilen Beratung, dadurch entstehen zusätzliche Fahrkosten und Fahrzeiten. Konkretisierung unserer Forderungen In der Stellungnahme des Ministeriums für Arbeit, Gleichstellung und Soziales wird zudem lückenhaft auf nicht erreichte Betroffenengruppen Bezug genommen. Es wird lediglich auf Frauen mit Beeinträchtigung und Behinderung, auf Männer als Opfer und auf die Täterarbeit hingewiesen. Diese Zielgruppen würden insbesondere im 3. Landesaktionsplan gegen häusliche und sexualisierte Gewalt fokussiert. Die in unserer Petition und im o.g. Evaluierungsbericht genannten Zielgruppen Frauen mit eigenen finanziellen Ressourcen, Frauen im ländlichen Raum, Migrantinnen, ältere Frauen mit Gewalterfahrungen (darunter Frauen, die Kriegsvergewaltigungen ertragen mussten) und Frauen mit Suchtproblemen [ ] sind in der Stellungnahme nicht mehr erwähnt, sollten unseres Erachtens jedoch ebenso Berücksichtigung finden. Wir möchten an dieser Stelle darauf hinweisen, dass es lt. Aussage der Leitstelle für Frauen und Gleichstellung nicht geplant ist, den 3. Landesaktionsplan gegen häusliche und sexualisierte Gewalt mit finanziellen Mitteln zu untersetzen. Der Plan beinhaltet bisher lediglich Empfehlungen und Anregungen. Der dritte Landesaktionsplan muss, will er sich all den genannten Problemfeldern ernsthaft und nicht nur symbolisch widmen, mit ausreichend finanziellen Mitteln ausgestattet werden, damit entwickelte Maßnahmen umgesetzt werden können. In der Stellungnahme des Ministeriums wird auch dargestellt, dass das Land die Zuschüsse für die Einrichtungen kontinuierlich erhöht bzw. nicht gesenkt habe. Tatsächlich wurde jedoch die Förderung der Personalkosten für die Einrichtungen im Jahr 2005 auf eine Pauscha- 3

4 le festgesetzt ( ) und im Jahr 2013 für einen Teil der Einrichtungen einmalig erhöht ( ). 2 Das ist keine kontinuierliche Erhöhung. Die Deckelung durch das Land bedeutet vielmehr, dass die Last von erhöhten Kosten (Raummiete, Löhne, Nebenkosten, Fahrtkosten etc.) zur Gebietskörperschaft bzw. den Trägern abgeschoben wird. Wenn die Gebietskörperschaft auch deckelt oder kürzt, entsteht ein Fehlbetrag für den Träger. Viele Träger sind deshalb schon vor Jahren aus dem Tarifvertrag ausgestiegen. Eine zeitgemäße Anpassung an die gestiegenen Lebenserhaltungskosten und Löhne ist dringend erforderlich. Der zunehmende Beratungsbedarf ist mit seit 2001 stagnierenden Personalressourcen nicht mehr zu bewältigen. Ein praktisches Beispiel dafür sind die Interventionsstellen gegen häusliche Gewalt und Stalking: Seit der Anerkennung der Interventionsstellen im Jahr 2002 wurden bis 2012 im Bundesland Fälle häuslicher Gewalt durch die Interventionsstellen bearbeitet und Hilfs- und Schutzangebote unterbreitet. 3 Gegenüber 2002 mit 648 Betroffenen, die landesweit beraten wurden, hat sich bis 2013 (1.947 Betroffene) die Zahl verdreifacht. Mit Beginn des Jahres 2010 wurde der Aufgabenbereich der Interventionsstellen um das Aufgabengebiet Stalking ( Stalking-Erlass ) erweitert, das ist auch fachlich sinnvoll. Jedoch gab es dafür keine zusätzlichen personellen Ressourcen. Seit Arbeitsbeginn der Interventionsstellen 2001 ist der Personalschlüssel für die Beratung Erwachsener gleich geblieben (1,6 bis 1,8 Personalstellen je Interventionsstelle). Es bedarf aufgrund der Vielzahl an ungelösten Problemen im Bereich des Schutzes für Betroffene dringend eines neuen verlässlichen Konzeptes der Landesförderung in M-V, um langfristig Hilfen jederzeit unbürokratisch und bedarfsgerecht anbieten zu können. Ein Anspruch ergibt sich dabei aus dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland Art. 1, in dem das Recht auf ein gewaltfreies Leben verankert ist. Und in Art. 2I, Satz 2 wird betont: Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. Trotzdem werden diese Rechte insbesondere Frauen und Kindern, die von häuslicher oder sexualisierter Gewalt betroffen sind, aufgrund fehlender Hilfsangebote verwehrt. Die in Ihrem Schreiben erwähnte Mitarbeit des Ministeriums für Arbeit, Gleichstellung und Soziales an einer länderoffenen Arbeitsgruppe der GFMK zu der Finanzierungsthematik ist sehr zu begrüßen. Das wird jedoch, realistisch betrachtet, die Finanzierungsmängel in unserem Bundesland nicht in den nächsten Jahren beheben. Parallel sollte sich die Landesregierung zeitnah mit dem Städte- und Gemeindetag, sowie dem Landkreistag M-V zur Sicherung eines flächendeckenden Hilfesystems bei häuslicher 2 Vgl. Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Frauenhäusern und Beratungsstellen für Opfer sexualisierter und häuslicher Gewalt, Interventionsstellen, einer Koordinierungsstelle und MännerberatungsstellenVerwaltungsvorschrift der Parlamentarischen Staatssekretärin für Frauen und Gleichstellung Vom 1. Januar 2009 Fundstelle: AmtsBl. M-V 2009 S. 70. Zuletzt geändert durch Verwaltungsvorschrift vom (AmtsBl. M-V 2010 S. 838). Die Richtlinie wurde am 10. September 2012 außer Kraft gesetzt und befindet sich derzeit (Stand Januar 2015) in Überarbeitung. 3 Best, Gisela: Häusliche Gewalt und Kindeswohl: pro-aktive Interventionsstellen in Mecklenburg-Vorpommern In: Häusliche Gewalt gegen Frauen: Lücken im Hilfesystem. Archiv für Wissenschaft und Praxis der sozialen Arbeit 4/2013, Lambertus Verlag. 4

5 und sexualisierter Gewalt beraten und gemeinsam darüber verständigen, wie die Situation nachhaltig verbessert werden kann. Es muss zeitnah und fraktionsübergreifend daran gearbeitet werden, wie ein verlässlicher Opferschutz und konsequente Täterarbeit in unserem Flächenland nachhaltig zu gewährleisten ist. Mit freundlichen Grüßen Ulrike Bartel stellvertretende Vorsitzende Landesfrauenrat Anlage: Petitionstext der Online Petition 5

6 Anlage Petition: Opferschutz als Pflichtaufgabe Menschen, die in den eigenen vier Wänden Opfer von Gewalt werden, brauchen besonderen Schutz durch Staat und Gesellschaft. Wir fordern deshalb einen bedarfsgerechten ZUGANG FÜR ALLE zum Beratungs- und Hilfenetz bei häuslicher und sexualisierte Gewalt. Für Hilfesuchende ist ein vertraulicher und unbürokratischer Zugang nötig. Sie brauchen Schutz und Beratung, unabhängig von ihrem Aufenthaltstitel, ihren finanziellen Möglichkeiten, ihrem Herkunftsort, ihrer gesundheitlichen Einschränkung oder ihres Alters. Die Evaluation des Beratungs- und Hilfenetzes durch die Landesregierung M-V hat 2011 ergeben, dass Frauen insbesondere mit eigenen finanziellen Ressourcen, Frauen im ländlichen Raum, Migrantinnen, Frauen mit Behinderungen, ältere Frauen mit Gewalterfahrungen (darunter Frauen, die Kriegsvergewaltigungen ertragen mussten) und Frauen mit Suchtproblemen [ ] schwerer zu erreichen sind (Vgl. Landtags-Drucksache M-V 5/4368). Darüber hinaus ist keine der Einrichtungen barrierefrei. Diese Hürden im Zugang zu Hilfe und Recht gilt es abzubauen! Der Landesregierung M-V wird im Evaluierungsbericht auch empfohlen, Lösungswege für das Finanzierungsproblem zu sondieren, die den Einrichtungen des Hilfesystems zumindest mittelfristige Planungssicherheit gewährleisten. Die Unterzeichnenden rufen die Verantwortlichen dazu auf, Schutz, Beratung, Prävention und die Arbeit mit Gewalttätern im Bereich häuslicher und sexualisierter Gewalt langfristig finanziell abzusichern. Dabei sollten Bund, Länder und Kommunen das Problem Hand in Hand gemeinsam lösen. Denn es braucht einen bundesweiten Anspruch auf Schutz und Beratung, der als Pflichtaufgabe rechtlich verankert wird! Unterstützen Sie unser Anliegen: Zugang für alle - Recht auf Schutz vor Gewalt! Unterzeichnen Sie unsere Petition, die am 25. November 2014 der Gleichstellungs- und Sozialministerin Birgit Hesse und der Landtagspräsidentin Sylvia Bretschneider übergeben werden soll! Nehmen Sie auch an unserer Aktion am Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen am 25. November 2014 in Schwerin teil. Treffpunkt ist um 10:15 Uhr vor dem Schweriner Hauptbahnhof. Von dort aus geht es mit einem Demonstrationszug bis zum Schloß. Weitere Informationen zum landesweiten Aktionstag finden Sie auf der Homepage des Landesfrauenrates M-V. V.i.S.d.P.: Eva-Maria Mertens, Landesfrauenrat M-V e.v. Heiligengeisthof Rostock Pressekontakt: Landeskoordinierungsstelle CORA cora@fhf-rostock.de Tel: 0381 /

7 Erstunterzeichnende: Landesfrauenrat M-V e.v., LIGA der Wohlfahrtsverbände M-V, Gewerkschaft der Polizei (GdP) Landesfrauengruppe M-V, Landesarbeitsgemeinschaft der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten M-V, Allgemeiner Behindertenverband M-V, Beratungs- und Hilfenetz bei häuslicher und sexualisierter Gewalt M-V, Flüchtlingsrat M-V, bff: Bundesverband Frauenberatungsstellen Frauennotrufe - Frauen gegen Gewalt e.v, Frauenhauskoordinierung e.v, Zentrale Informationsstelle Autonomer Frauenhäuser, Deutscher Kinderschutzbund M-V, Deutsche Kinderhilfe e.v., Deutsche Gesellschaft für Prävention und Intervention bei Kindesmisshandlung und -vernachlässigung e.v. Begründung: Wir sehen dringenden Handlungsbedarf, die bestehenden Versorgungslücken für Betroffene, sowie die Finanzierung des Beratungs- und Hilfenetzes bei häuslicher und sexualisierter Gewalt abzusichern. Gewalt ist keine Privatsache. Der Schutz vor Gewalt ist ein Menschenrecht, das auch zu Hause gilt. Von Gewalt Betroffene sind nicht alle gleich, ihre Lebenslagen, ihre rechtliche Situation, ihr Einkommen, ihr Gesundheitszustand, ihre sexuelle Orientierung etc. sind unterschiedlich. Betroffene haben deshalb verschiedene Beratungs- und Unterstützungsbedarfe, denen das Beratungs- und Hilfenetz gerecht werden muss und will. Frauen mit Beeinträchtigungen und Behinderungen sind besonders häufig von körperlicher, psychischer und sexueller Gewalt betroffen. So erfahren fast 50% der Frauen mit Behinderung sexuelle Gewalt in ihrer Kindheit, Jugend oder im Erwachsenenalter. Nach Artikel 6 und 16 der UN-Behindertenrechtskonvention muss der Staat geeignete Maßnahmen treffen, um Frauen und Mädchen mit Behinderungen sowohl innerhalb als auch außerhalb der Wohnung vor jeder Form von Ausbeutung, Gewalt und Missbrauch zu schützen. Jede dritte Frau hat seit ihrem 15. Lebensjahr körperliche und/oder sexualisierte Gewalt erfahren. 22% erlebten Gewalt innerhalb der Partnerschaft. Bezüglich der Häufigkeit sexualisierter und psychischer Gewalt liegt Deutschland leicht über dem EU-Durchschnitt. 40,8% der Frauen, die im Jahr 2012 getötet wurden, wurden laut BKA durch den eigenen (Ehe-)Partner oder ehemaligen (Ehe-)Partner getötet. Gemäß Innenministerium M-V kam es im Jahr 2011 zu acht Tötungen an Frauen durch (Ex-)Partner und zu zehn Tötungen durch (Ex-)Partner im Jahr In ca. 60% der gewaltbelasteten Paarbeziehungen leben auch Kinder und Jugendliche im Haushalt. Eine Umfrage mit Kindern zeigte, dass 92% der Kinder diese Gewalttaten mit angesehen haben; 77% haben direkt Gewalt erfahren. Bezüglich der Betroffenheit von sexualisierter Gewalt gehen Dunkelfeldstudien davon aus, dass jedes Mädchen sowie jeder Junge bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres sexuelle Übergriffe erlebt. 7

8 Für Männer, die Opfer von häuslicher und sexualisierter Gewalt werden, sind die Hürden, sich Hilfe zu suchen, hoch. Es entspricht, gesellschaftlich betrachtet, nicht der männlichen Rolle geschlagen zu werden. Nur wenige männliche Opfer wenden sich an das Hilfenetz in M-V, sie werden dort aber beraten und begleitet. Leider liegen repräsentative Studien über Männer als Opfer dieser Gewaltarten für Deutschland bislang nicht vor. Ebenso ist häusliche und sexualisierte Gewalt im Leben von Lesben, Schwulen und Transgender ein großes Tabuthema. Auch Menschenhandel ist in M-V ein Problem. Betroffene werden mittels Täuschung, Drohungen und Gewaltanwendung angeworben und zu sexuellen Dienstleitungen gezwungen. Das Dunkelfeld ist groß. Dies ergab auch der Fachtag Prostitution des Ministeriums für Arbeit, Gleichstellung und Soziales M-V am 9. April 2014 in Güstrow. Die Gewaltausübenden müssen jedoch kaum Konsequenzen fürchten. Selten kommen diese Taten zu einer Anzeige oder werden als Verletzungsursache erkannt. Die meisten Betroffenen schweigen aus Scham und Angst. Sie erleiden Drohungen, Beleidigungen, werden eingeschüchtert und kontrolliert, vergewaltigt, sexuell genötigt oder geschlagen. Das Hilfenetz in M-V bietet bei häuslicher und sexualisierter Gewalt Schutz und Beratung, leistet Prävention und Öffentlichkeitsarbeit und bietet auch Beratung für Gewaltausübende an. Jährlich finden knapp Erwachsene (überwiegend Frauen) im Hilfenetz in M-V Unterstützung. Durchschnittlich Mädchen und Jungen werden jährlich als Betroffene von häuslicher und sexualisierter Gewalt im Hilfenetz in M-V bekannt. Mit über 200 gewalttätigen Personen werden jährlich in M-V Beratungen durchgeführt, um die Gewaltausübung zu beenden. Gewalt in Paarbeziehungen und sexualisierte Gewalt sind sicherheits- und gesundheitsrelevant! Für die Leistungen des Beratungs- und Hilfenetzes existiert jedoch kein Rechtsanspruch auf Finanzierung. Sie sind seit über 20 Jahren als Projekte eingestuft, deren finanzielle Unterstützung jederzeit eingestellt werden kann. Sie sind aufgrund von Sparmaßnahmen öffentlicher Haushalte permanent von Kürzungen bedroht. Viele Einrichtungen arbeiten am Limit und kämpfen jährlich ums Überleben. Sie können auch direkt etwas tun, wenn Sie mit dem Thema in Berührung kommen: Sollten Sie selbst betroffen sein, so zeigen Sie Mut und holen sich die notwendige Unterstützung. Sie können sich kostenfrei und anonym an die Hilfseinrichtungen wenden. Das Hilfenetz in M-V richtet sich nicht nur an betroffene Frauen, Männer und Kinder, sondern genauso an Menschen aus deren persönlichen Umfeld. Frei leben ohne Gewalt ist ein Grund- und Menschenrecht! Im Namen aller Unterzeichner/innen. Rostock, (aktiv bis ) Quelle: 8

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