Speditions-Richtlinie Unternehmensgruppe Welser Profile

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1 Inhaltsverzeichnis 1. Zweck Adresse, Kontaktdaten und Warenannahmezeit Adresse Kontaktdaten Warenannahmezeit Abholrichtlinien Allgemeine Unterlagen und Richtlinien Transport-Rahmenvertrag Abholaviso Ladefenster Management (Transporeon) Ladezeiten Laderaum Verladung Ladungssicherung Allgemeine Informationen und Verhaltensregeln Anmeldung Sicherheit Pausenbereich Sanitäre Einrichtungen Bereiche für externes Fuhrpersonal Werksgelände Zustand des Fuhrparks Verladerichtlinien Lageplan Lageplan Werk Bönen... 9 Geprüft/Freigabe: Datum: Name: Harald Kirchberger Unterschrift: Gedruckt: Datum: Name: Erika Zahnt Dokument gilt nur am Tag des Druckes! HM-SPEW:15-05 Ausgabe 03 Seite 1 von 9

2 1. Zweck Dieses HM dient zur Sicherstellung der zeitgerechten Avisierung der Abholungen und zur eindeutigen Zuordnung des Abholauftrages zum zutreffenden Kundenauftrag und gilt grundsätzlich für Speditionen, die im Auftrag unserer Kunden Abholungen durchführen. Des weiteren sind diverse Verhaltensregeln innerhalb des Werksgeländes festgelegt. 2. Adresse, Kontaktdaten und Warenannahmezeit 2.1 Adresse Austria GmbH Wieselburgerstraße 1 A-3264 Gresten Deutschland GmbH Edisonstraße 23 D Bönen GmbH Profilsysteme Edisonstraße 4 D Bönen Welser AG Seestraße 96 CH-9326 Horn Tel: / Tel: 5239 Tel: 9228 Tel: / Kontaktdaten Unsere Ansprechpartner in den Funktionen erreichen Sie über folgende Telefonnummer: Versand-Disposition International National Wareneingang / / / / / / Warenannahmezeit Montag bis Donnerstag: 07:30 16:30 Uhr 06:00 20:00 Uhr 06:00 13:30 Uhr 07:30 16:30 Uhr Freitag: 07:30 15:00 Uhr 06:00 20:00 Uhr 06:00 13:30 Uhr 07:30 12:00 Uhr HM-SPEW:15-05 Ausgabe 03 Seite 2 von 9

3 3. Abholrichtlinien 3.1 Allgemeine Unterlagen und Richtlinien Auf der Homepage der werden die jeweils gültigen Verhaltensrichtlinien und weiterführende Informationen über speziellen Korrosionsschutz und ähnliches im Download-Bereich zur Verfügung gestellt. 3.2 Transport-Rahmenvertrag Beauftragungen als Spediteur bzw. Frachtführer durch setzen die Unterzeichnung unseres Transport-Rahmenvertrages voraus. Dieser wird auf Anforderung in der jeweils gültigen Fassung zugesandt. 3.3 Abholaviso Die Sendungen müssen mindestens einen Tag vor der Abholung per mit Angabe der Lieferscheinnummer an folgende Mailadressen avisiert werden: Ab Ab Werk Bönen Ab Logistikcenter Horn 3.4 Ladefenster Management (Transporeon) Um eine rasche und reibungslose Be- und Entladung zu gewährleisten, setzen wir in den beiden Werken Gresten (Standort A) und Bönen (Standort D) für alle Ladetätigkeiten, an denen unser Logistikpersonal beteiligt ist, das Ladefenster- Management von TRANSPOREON ein ( Die Buchung dieser Ladefenster erfolgt ausschließlich durch den Spediteur bzw. Frachtführer und nicht durch Personal der Unternehmensgruppe Welser. Werden keine entsprechenden Ladefenster gebucht, dann müssen diese Ladetätigkeiten nachrangig behandelt werden. Eine dadurch entstehende Standzeit geht somit zu Lasten des Frachtführers bzw. Spediteurs. Die lehnt jeglichen Anspruch auf Vergütung dieser Standzeit ab. Weiterführende Informationen zu Ladefenster-Buchungen in Bezug auf Transporte bei erhalten Sie unter den Telefonnummern der Versand-Disposition (Abschnitt Kontaktdaten ). 3.5 Ladezeiten Montag bis Donnerstag: 06:00 20:00 Uhr 06:00 20:00 Uhr 06:00 13:30 Uhr 07:30 16:30 Uhr Freitag: 06:00 20:00 Uhr 06:00 20:00 Uhr 06:00 13:30 Uhr 07:30 12:00 Uhr HM-SPEW:15-05 Ausgabe 03 Seite 3 von 9

4 Sendungen mit Zolldokumenten können nur innerhalb unserer Bürozeiten abgeholt werden: Montag bis Donnerstag: 07:30 16:00 Uhr 07:00 16:15 Uhr 07:30 15:30 Uhr 07:30 16:30 Uhr Freitag: 07:30 14:30 Uhr 07:00 14:45 Uhr 07:30 12:00 Uhr 07:30 12:00 Uhr 3.6 Laderaum Bereitstellung von ausreichendem Laderaum unter Berücksichtigung der Stablängen und der gesetzlichen Achslasten, sowie die Durchführung der Ladungssicherung. 3.7 Verladung Um den gesetzlichen Bestimmungen Folge zu leisten ist es erforderlich, das Ladegut so zu verstauen, dass die Beförderungssicherheit gewährleistet ist. (22.KFG Novelle 101 Abs.1) Die Verladung erfolgt mit Formschluss (Blockieren der Ladung), damit die Ladungssicherung durch das Lkw-Personal gewährleistet ist. Die Mithilfe des externen Fuhrpersonals in Absprache mit unserem internen Logistik- Personal ist ausdrücklich gefordert. 3.8 Ladungssicherung Das Fuhrpersonal ist entsprechend den gesetzlichen Regelungen für die verkehrssichere Ladungssicherung verantwortlich. Dazu zählt auch das Mitführen und Einsetzen von entsprechenden Hilfsmitteln: 1 Stk. Spanngurte / Tonne 4 Stk. Antirutschmatten / Tonne 2 Stk. Kantenschutz / Tonne 2 Stk. Kanthölzer / Tonne (wenn möglich) 3 Stk. Europaletten (zur Verladung von Teilmengen mit Formschluss, sofern nicht an die Stirnwand geladen werden kann) Siehe Ladungssicherung Methoden M Sollten nicht ausreichend Hilfsmittel mitgeführt werden so besteht die Möglichkeit, diese bei Welser zu Selbstkosten zu erwerben. HM-SPEW:15-05 Ausgabe 03 Seite 4 von 9

5 4. Allgemeine Informationen und Verhaltensregeln 4.1 Anmeldung Betriebsfremde dürfen das Werksgelände nur nach Anmeldung beim Portier betreten. Die Zufahrt erfolgt: am Standort A in Gresten über die Wieselburgerstraße am in Bönen über die Edisonstraße am in Bönen über die Edisonstraße am in Horn über die Tübacherstraße Nach dem Abstellen des Fahrzeuges am Parkplatz meldet sich das Fuhrpersonal beim Portier und nennt den Grund der Anfahrt und das KFZ-Kennzeichen. Der Portier erteilt dann die weiteren Anweisungen. Am erfolgt die Anmeldung bei der Warenannahme. Am erfolgt die Anmeldung über die Gegensprecheinrichtung bei der Schranke. 4.2 Sicherheit Zum Schutz unserer Mitarbeiter, Kunden Lieferanten und Besucher legen wir einen besonderen Schwerpunkt auf das Thema Sicherheit. Unsere aufgestellten Verhaltensregeln für KFZ und betriebsfremde Personen am Werksgelände (HM-SWW:15-01) müssen eingehalten werden. Bei Zuwiderhandlung kann es zum Verweis aus dem Werksgelände führen. Die entsprechenden Verhaltensregeln sind beim Portier in schriftlicher Form erhältlich. Das Werksgelände ist umzäunt, mit Schranken und verschließbaren Türen gesichert und videoüberwacht. Übernachtungen sind nur außerhalb des Betriebsareals möglich. 4.3 Pausenbereich Für unsere Mitarbeiter und externes Fuhrpersonal stehen Automaten mit Imbissen sowie Kalt-und Heißgetränken zur Verfügung. Die Getränke müssen in diesem Bereich verzehrt werden. 4.4 Sanitäre Einrichtungen Externes Fuhrpersonal kann die sanitären Einrichtungen (Toilette und Dusche) neben der Zufahrt nutzen. HM-SPEW:15-05 Ausgabe 03 Seite 5 von 9

6 4.5 Bereiche für externes Fuhrpersonal Neben dem Pausenbereich und den allgemein zugänglichen sanitären Einrichtungen dürfen sich betriebsfremde Personen auch in den Ladebereichen aufhalten, um der Be-/Entladung beizuwohnen. Sie sind zu besonderer Vorsicht verpflichtet, da dort starker Staplerverkehr herrscht. Die externen Personen halten sich in den zugewiesenen Bereichen auf. 4.6 Werksgelände Das Werksgelände steht für die logistischen Funktionen zur Verfügung. Daher gibt es ausgewiesene Funktionsflächen. Die Steuerung aller Verkehre und Zuweisung von Parkräumen erfolgt über das Logistikpersonal der Fa. Welser. Am gesamten Werksgelände gilt die Geschwindigkeitsbegrenzung von 10 km/h. 4.7 Zustand des Fuhrparks Wir behalten uns vor - falls der Zustand des Fahrzeugs keine fachgerechte Ladungssicherheit zulässt - eine Verladung abzulehnen (fehlende Bordwände, ). Weitere technische Mängel, die ebenfalls eine Verladung verhindern sind z.b.: Beschädigte Plane (Korrosionsgefahr) Offensichtliche technische Mängel am Fahrzeug bzw. Sattelaufleger/Hänger defekte Beleuchtung abgefahrene Bereifung extreme Rostschäden an tragenden Bauteilen HM-SPEW:15-05 Ausgabe 03 Seite 6 von 9

7 5. Verladerichtlinien Ladung L > mm Standard Ladung Paletten Ladung ACHSLASTEN BEACHTEN Auf den vorderen 6 lfm ca. 10 Tonnen Auf den hinteren 7,6 lfm ca. 14,5 Tonnen 10 HM-SPEW:15-05 Ausgabe 03 Seite 7 von 9

8 Kantenschutz verwenden! Antirutschmatten verwenden! Wand aufstellen und Kopfschlinge anbringen! Packstücke NICHT betreten! seitlichen Formschluss sicherstellen! Niederzurren! Bei Formschluss 1 Gurt je kg HM-SPEW:15-05 Ausgabe 03 Seite 8 von 9

9 5.1 Lageplan 5.2 Lageplan Werk Bönen LKW- Parkplatz HM-SPEW:15-05 Ausgabe 03 Seite 9 von 9

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