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1 Hygiene Stand 2006

2 Inhaltsverzeichnis Hygiene... 1 Inhaltsverzeichnis Zielsetzung Hygienerelevante Bereiche Allgemeine Grundlagen und Hinweise Sauberkeit im Innenbereich Handhygiene Hygieneartikel Infektionsschutz Flächenreinigung Flurreinigung Hilfsmittelreinigung Textile Bodenbeläge Belüftung Trinkwasserhygiene Hygiene in den Unterrichtsräumen Hygiene im Sanitärbereich Hygiene in Gemeinschaftsräumen Hygiene in der Lehrküche Allgemeine Anforderungen Lebensmittelhygiene Personenhygiene Hygiene bzgl. Einrichtungsgegenstände Raumhygiene, Flächenreinigung und -desinfektion Hygiene in Schwimmbad und Turnhalle Hygiene bei pflegerischen Tätigkeiten Erste Hilfe Außenbereich Anhang A1: Händehygiene allgemein A2: Reinigungs- und Desinfektionsplan für Unterrichtsräume A3: Reinigungs- und Desinfektionsplan für Sanitärbereiche A4: Reinigungs- und Desinfektionsplan für Gemeinschaftsräume A5: Reinigungs- und Desinfektionsplan für Erste-Hilfe-Raum Literaturhinweise

3 1. Zielsetzung Die Hygiene ist ein wichtiger Bestandteil der Infektionsprophylaxe. Unter Hygiene versteht man die Gesamtheit aller Verfahren und Verhaltensweisen, mit dem Ziel, die Erkrankungen zu vermeiden und der Gesunderhaltung des Menschen und der Umwelt zu dienen. Im Mittelpunkt steht die Gesunderhaltung der Schüler/innen und der Schulbediensteten, insbesondere die Vermeidung von ansteckenden Krankheiten. Ziel des Hygieneplanes ist der Schutz aller Schüler/innen und Mitarbeiter/innen vor Infektionen. Durch das Ergreifen entsprechender Maßnahmen soll das Infektionsrisiko minimiert werden. Alle Beteiligten tragen dazu bei. Die allgemeine Hygiene fängt mit der persönlichen Hygiene an. Aus diesem Grunde sollten den Schülern wo möglich Hygiene als Werkzeug fürs Leben nahe gebracht werden. Hierbei ist die Händehygiene von besonderer Bedeutung. Hygiene findet in den verschiedenen Bildungsplänen Berücksichtigung. Mittlerweile gibt es auch im Internet Lernprogramme für Schüler zur persönlichen Hygiene. Für alle neuen Mitarbeiter/innen findet eine Einweisung in die Hygiene statt. Verantwortlich sind dafür die Krankenpfleger/in. Darüber hinaus werden alle Mitarbeiter/innen regelmäßig schriftlich auch zur Einhaltung des Hygieneplans verpflichtet und zwar im Zusammenhang mit der Belehrung zum Infektionsschutzgesetz. Der Hygieneplan ist Bestandteil der Schulordnung und basiert auf den rechtlichen Grundlagen des neuen Infektionsschutzgesetzes. 2. Hygienerelevante Bereiche - Unterrichtsräume - Sanitärbereiche - Gemeinschaftsräume (Endesi-Raum, Bällchenbad) - Erste-Hilfe-Raum - Lehrküche - Kantine mit Essensausgabe - Schwimmbad / Turnhalle - Entsorgung Abfall - Außenbereich (Spielsand, Spielgeräte) 3

4 3. Allgemeine Grundlagen und Hinweise 3.1 Sauberkeit im Innenbereich Für die Sauberkeit im Innenbereich (Fußböden) sind alle verantwortlich. Beim Betreten des Gebäudes muss auf das Reinigen von Schuhen, Rollstühlen und Rollatoren besonders geachtet werden. Besonders im Winter ist das Tragen von Hausschuhen empfehlenswert. 3.2 Handhygiene Hände sind die Hauptüberträger von Infektionswegen. Händewaschen und ggf. Händedesinfektion gehören zu den wichtigsten Maßnahmen der Infektionsverhütung und der Bekämpfung von Infektionen. Händewaschen reduziert die Keimzahl auf den Händen. Die hygienische Händedesinfektion dient der Abtötung von Infektionserregern. Um effektive Hygieneerziehung zu erreichen, sind alle Mitarbeiter/innen dazu angehalten, eine gute Vorbildfunktion gegenüber den Schülern einzunehmen. (Siehe auch Anhang). 3.3 Hygieneartikel Schutzkittel und Einmalkrankenunterlagen sind bei dem/der Krankenpfleger/in erhältlich. Hand- und Flächendesinfektionsmittel, Papierrollen für die Liegen, Einmalhandschuhe, Einmalwaschhandschuhe, Küchenrollen und Seife sind beim Hausmeister erhältlich. Die Papierhandtücher und das Toilettenpapier werden vom Reinigungspersonal gefüllt. 3.4 Infektionsschutz Beim Auftreten oder Bekannt werden übertragbarer Krankheiten und/oder Ungezieferbefall (z.b. Läuse) sind umgehend Schulleitung und Krankenpfleger/in zu informieren, die über die weitere Vorgehensweise entscheiden und bei Notwendigkeit mit dem zuständigen Gesundheitsamt Kontakt aufnehmen werden. Um die Gefahr der Übertragung von Ungeziefer zu verringern, muss der Abstand zwischen den Garderobehaken so groß sein, dass sich die dort aufgehängten Kleidungsstücke nicht berühren. 4

5 3.5 Flächenreinigung Bestandteil des Hygieneplans ist der Reinigungsplan, den der Schulträger für/zusammen mit dem Reinigungsunternehmen erstellt. Eine Kopie des Reinigungsplans erhält die Schule/Schulleitung bei jeder Änderung vom Schulträger. Materialien, die auf dem Boden stehen oder liegen, müssen mindestens einmal wöchentlich umgestellt oder oben gelagert werden, damit der gesamte Fußboden gereinigt werden kann. 3.6 Flurreinigung Zur Flurreinigung werden wöchentlich alle Hilfsmittel so umgestellt, dass eine gründliche Bodenreinigung möglich ist. 3.7 Hilfsmittelreinigung Die in der Schule verbleibenden Rollstühle und Hilfsmittel werden in regelmäßigen Abständen gereinigt, bei Kontamination ist eine sofortige Reinigung notwendig. Verantwortlich für die regelmäßige Reinigung ist der/die Klassenlehrer/in bzw. die Klassenkonferenz. Zusätzlich werden die Geräte in den Ferien gereinigt. 3.8 Textile Bodenbeläge Vom Reinigungsunternehmen werden die Teppiche täglich abgesaugt. Die Verantwortlichen für die Räume müssen auch hier ist darauf zu achten, dass Sitzpolster und ähnliches einmal wöchentlich umgestellt werden. Mindestens einmal jährlich wird jeder Teppich mit einem Spezialgerät nass gereinigt. Bei Kontamination ist eine sofortige Reinigung erforderlich. Dies ist Aufgabe der Hausmeister und entsprechender Hilfskräfte. 3.9 Belüftung In allen Räumen der Schule sollen unter Aufsicht regelmäßige Stoßlüftungen durchgeführt werden. Vor allem in den Unterrichtsräumen ist für ausreichende Frischluftzufuhr zu sorgen. Abgestandene Luft ist zwar nicht gesundheitsschädlich, sie beeinträchtigt jedoch das Behaglichkeitsempfinden, vermindert die Konzentrations- und Leistungsfähigkeit und kann bei empfindlichen Personen zu Kopfschmerzen, Unwohlsein und Ermüdungserscheinungen führen 3.10 Trinkwasserhygiene Nach langen Stagnationszeiten, insbesondere Schulferien, sind die Trinkwasser-Entnahmepunkte und Duschen durchzuspülen, um bakteriologischen Belastungen entgegenzuwirken. Dies ist Aufgabe der Hausmeister. 5

6 4. Hygiene in den Unterrichtsräumen - Verantwortlich für die Einhaltung der Hygienemaßnahmen ist bei Klassenzimmern der/die Klassenlehrer/in bzw. die Klassenkonferenz, sonst der/die für den jeweiligen Raum verantwortliche Lehrkraft. - Beim Essen geben können zum Eigenschutz Einmalhandschuhe und Schutzkittel getragen werden. - Nur in begründeten Ausnahmefällen darf die Körperpflege - unter Beachtung der Intimsphäre - im Klassenzimmer stattfinden. - Zahnbürsten, Handtücher und Waschlappen müssen so aufbewahrt werden, dass sie keinen Kontakt zueinander haben. - Kämme dürfen jeweils nur für einen Schüler benutzt werden (Ungezieferübertragung). Zahnputzbecher sind regelmäßig zu reinigen; Zahnbürsten werden bei Bedarfsfall ausgetauscht. - Beim Lagern der Schüler/innen muss darauf geachtet werden, dass für jeden eine eigene oder abwaschbare Unterlage verwendet wird (z.b. Wolldecke, Handtuch, Airex-Matte). - Bei stark speichelnden Schülern sollte zusätzlich eine Einmalkrankenunterlage für den Kopfbereich benutzt werden. - Spielsachen, Polster, Lagerungsmaterial, Matten müssen bei Kontamination mit Körperausscheidungen sofort gereinigt und desinfiziert werden. - Das Geschirr ist sachgemäß mit ausreichend heißem Wasser und Spülmittel zu spülen und in Schränken, nicht in offenen Regalen aufzubewahren. - Geschirrtücher, Spüllappen und Händehandtücher werden regelmäßig ausgetauscht und gewaschen. - Die Mülleimer für den Restmüll werden vom Reinigungspersonal geleert; für die anderen Abfallbehälter ist das Lehrpersonal zuständig. - Kühlschränke werden regelmäßig gereinigt. Vor den Ferienabschnitten werden sie, auch aus Gründen des Energiesparens abgetaut. 5. Hygiene im Sanitärbereich In diesem Bereich ist eine gezielt durchgeführte Händereinigung sehr wichtig. Alle diese Räume sind mit Seifenspendern und Einmalpapierhandtüchern unmittelbar bei den Handwaschbecken ausgestattet. Schüler/innen sind dazu anzuhalten, beim Verlassen der Toiletten die Hände gründlich zu waschen. Schülerinnen und Schülern, die gewindelt/gewickelt/frisch gemacht werden, müssen bei Bedarf die Hände gründlich gewaschen werden, evtl. auch desinfiziert werden. 6

7 Wenn Händewaschen dem Prinzip der Normalisierung für diese Schüler/innen sinnvoll ist, sollte dies durchgeführt werden. In Reichweite der Liegen jedoch unerreichbar für Schüler/innen befinden sich Hände- und Flächendesinfektionsmittel sowie Einmalhandschuhe in jeder Größe (siehe Anhang bzw. Aushang über den Liegen). Die individuell genutzten Urinflaschen werden Benutzung im Desinfektionsautomat gereinigt. In den Toiletten müssen Hygienebeutel für Monatsbinden vorhanden sein. Die benutzten Windeln werden möglichst klein zusammengepackt und mit den Klebern wieder verschlossen. Anschließend werden sie in den entsprechenden Mülleimern mit Deckel entsorgt. 6. Hygiene in Gemeinschaftsräumen Beim Lagern der Schüler/innen muss darauf geachtet werden, dass für jeden eine eigene oder abwaschbare Unterlage verwendet wird (z.b. Wolldecke, Handtuch, Airex-Matte). Spielsachen, Polster, Lagerungsmaterial, Matten und Textilböden müssen bei Kontamination mit Körperausscheidungen sofort gereinigt werden. Bei stark speichelnden Schüler/innen sollte zusätzlich eine Einmalkrankenunterlage für den Kopfbereich benutzt werden. Abwaschbare Unterlagen müssen regelmäßig, insbesondere bei Kontamination gereinigt werden. Zu Beginn jedes Schuljahres wird die Verantwortlichkeit für die entsprechenden Gemeinschaftsräume wie z.b. den Endesi-Raum mit der Schulleitung vereinbart. Die verantwortlichen Personen sind für die regelmäßige Reinigung bzw. das Waschen der dort befindlichen Materialien zuständig. 7. Hygiene in der Lehrküche 7.1 Allgemeine Anforderungen Beim Umgang mit Lebensmitteln besteht eine erhöhte Infektionsgefahr durch Krankheitserreger, die direkt oder indirekt auf den Menschen übertragen werden können. Mitarbeiter/innen, die - an einer Infektionserkrankung im Sinne des 42 Infektionsschutzgesetzes (IfSG) erkrankt oder dessen verdächtig sind, 7

8 - an infizierten Wunden oder an Hautkrankheiten erkrankt oder dessen verdächtig sind und bei denen die Möglichkeit besteht, dass deren Krankheitserreger über Lebensmittel oder Bedarfsgegenstände übertragen werden können, dürfen in der Küche nicht beschäftigt werden. Deshalb werden die für den hauswirtschaftlichen Unterricht verantwortlichen Lehrkräfte zu Beginn des Schuljahres zum IfSG belehrt. Schülerinnen und Schüler, die - an infizierten Hautveränderungen, - einer ansteckenden Magen-/ Darmerkrankung leiden, dürfen am Kochunterricht nicht teilnehmen. Auch stark speichelnde Schüler/innen sollen die Möglichkeit haben, am Hauswirtschaftsunterricht teilzunehmen. Es liegt in der Verantwortung der Lehrkraft, dies unter Beachtung der Hygiene zu ermöglichen. Für die Küche ist von der Fachkonferenz für Hauswirtschaft ein/e Küchenbeauftragte/r zu wählen. Ansonsten muss diese/r von der Schulleitung ernannt werden. Die/Der Küchenbeauftragte hat in enger Zusammenarbeit mit einer von der Schulleitung benannten Betreuenden Kraft sowie mit dem Hausmeister darauf zu achten, dass folgende Kontrollen in regelmäßigen Zeiträumen durchführt werden: - Warenkontrolle (Zuständig nur für die von der Allgemeinheit verwendeten Lebensmittel): Verpackung, Haltbarkeit, Schäden, Schädlinge - Überprüfung der Mindesthaltbarkeitsdaten (wöchentlich) - Temperaturüberwachung in den Kühl- (< 7 ) und Gefrierschränken (mindestens 17 ) - Überprüfung der Spender für Flüssigseife, Desinfektionsmittel und Einmalhandtücher - Kontrolle der Umsetzung des Reinigungs- und Desinfektionsplans für Küchen einschließlich sachgerechter Lagerung von Reinigungsmitteln. - Abfallentsorgung - Kontrolle der ordnungsgemäßen Nutzung von Spülbürsten, Spüllappen, Geschirrtüchern 7.2 Lebensmittelhygiene - Lebensmittel sind sachgerecht aufzubewahren und zu verpacken. - Verdorbene Lebensmittel sind sofort zu entfernen. 8

9 - Die Verpackungen sind mit dem Anbruchdatum/Verarbeitungsdatum und einer Inhaltskennzeichnung zu versehen, um einem Qualitätsverlust von Lebensmitteln durch den Befall mit Schädlingen vorzubeugen. - Transportverpackungen sind zu entfernen und dürfen nicht in die Kühlschränke oder in den Lagerraum gebracht werden, um den Eintrag von Schädlingen (z.b. Schaben) zu vermeiden. - Unabhängig von der Kontrolle durch die/den Küchenbeauftragte/n ist die Lehrkraft für die Lebensmittelkontrolle verantwortlich. - Rohes Fleisch, Rohmilch, Speisen mit rohen Eiern dürfen nicht zum Essen angeboten werden (Salmonellengefahr). - Rohes Fleisch und roher Fisch dürfen nicht mit bloßen Händen angefasst werden (Einmalhandschuhe, Besteck ) - Saubere und ungewaschene Lebensmittel dürfen nicht zeitgleich an einem Arbeitsplatz verarbeitet werden. - Speisen müssen ausreichend (70-80 ) erhitzt werden, damit alle hitzeempfindlichen Keime sicher abgetötet werden. Dieses gilt auch für das Erwärmen kühl gelagerter Speisen, die heiß ausgegeben werden. - Lange Warmhaltephasen von Lebensmitteln sind zu vermeiden. - Gegarte Speisen dürfen nicht mit der Hand angefasst werden. - Offene Speisen sind abzudecken. 7.3 Personenhygiene - Körper und Kleidung sind sauber zu halten, dazu gehört auch spezielle Arbeitskleidung (Schürze/Kittel, saubere Schuhe/Schuhe für Innenräume ). - Ein Mundschutz wie im OP ist nicht nötig, aber Niesen und Husten auf Lebensmittel ist tabu! - Lange Haare müssen zusammengebunden werden oder es muss eine Kopfbedeckung getragen werden. - Kleine, saubere Wunden an Händen und Armen müssen mit wasserundurchlässigem Pflaster abgedeckt werden. - Auf besonders gründliche Handreinigung ist zu achten (s. Anhang). - Eine Händereinigung und ggf. -desinfektion für die in der Küche Beschäftigten ist in folgenden Fällen erforderlich: o bei Arbeitsbeginn o Pausen o jedem Toilettengang o Schmutzarbeiten 9

10 o Arbeiten mit kritischen Rohwaren wie z. B. rohes Fleisch, Geflügel o Husten und Niesen in die Hand, jedem Gebrauch des Taschentuches 7.4 Hygiene bzgl. Einrichtungsgegenstände - Arbeitstische müssen leicht abwaschbar und ohne Risse sein. - Vor jedem Ferienabschnitt, zwischenzeitlich evtl. auch Bedarf (s. Kontrolle) werden Kühl- und Gefrierschränke abgetaut, Backöfen gründlich gereinigt - Zum Zerlegen von Fisch und Fleisch dürfen keine Schneidebretter aus Holz benutzt werden. - Alle Geräte, die mit rohem Fleisch, Fisch oder Geflügel in Berührung gekommen sind, müssen vor jedem weiteren Gebrauch gründlich mit sehr heißem Wasser und Spülmittel gereinigt werden, am besten in der Spülmaschine. - Flächendesinfektion ist durchzuführen Arbeiten mit kritischen Rohwaren (rohes Fleisch, Geflügel) sowie Arbeitsende auf Oberflächen, auf denen Lebensmittel verarbeitet wurden. - Bei der Anschaffung von Spüllappen und Geschirrtüchern ist auf kochfestes Material zu achten. Geschirrtücher müssen arbeitstäglich gewaschen werden. Spülbürsten müssen spätestens zu jedem Ferienabschnitt ausgetauscht werden. - Halbjährlich wird durch die Klassen, die die Schulküche nutzen, eine Grundreinigung organisiert und durchgeführt (Kühlschränke, Vorratsschränke, Geschirrschränke, Arbeitsplätze ). 7.5 Raumhygiene, Flächenreinigung und -desinfektion - Die regelmäßige Reinigung von Decken, Fußböden, Wänden, Türen und Fenstern ist im Reinigungsplan des Schulträgers sowie in den Ausschreibungen für die Grundreinigung sowie die Fensterreinigung festgelegt. - Auf eine gute Abfallentsorgung ist im Küchenbereich besonders zu achten - Auf sachgemäße Nutzung und Lagerung von Reinigungsmitteln ist zu achten. 8. Hygiene in Schwimmbad und Turnhalle Vor dem Betreten der Umkleideräume ist nochmals auf die Sauberkeit von Schuhen, Rollstühlen und Rollatoren zu achten. 10

11 Die Kleidungsstücke der einzelnen Schüler/innen sollten im Umkleideraum möglichst getrennt voneinander liegen bzw. aufgehängt werden. Für Turnhalle und Schwimmbad gelten selbstverständlich zunächst die für andere Bereiche geltenden hygienischen Bestimmungen (s. Wickelbereich, Umgang, Reinigung und Desinfektion von Matten, Rollen ). Für das Schwimmbad gilt außerdem: - Der Dusch- und Schwimmbadbereich darf nicht mit Straßenschuhen betreten werden. - Vor der Benutzung des Bades müssen sich alle einer gründlichen Körperreinigung unterziehen bzw. unterzogen werden, sofern sie dies nicht können. - Schülerinnen und Schüler, bei denen während des Aufenthaltes im Schwimmbecken Inkontinenz bestehen könnte, dürfen nur mit angemessener Bekleidung ins Wasser (Aquawindeln, Neoprenanzüge ). - Im Schwimmbadbereich sollten Badeschuhe getragen werden. - Nach der Benutzung des Bades ist ein erneutes gründliches Duschen und Abtrocknen, auch in den Zehenzwischenräumen, erforderlich. - Personen mit Warzen und sonstigen infizierten Hautveränderungen dürfen die Schwimmbadräume nur mit ärztlicher Unbedenklichkeitserklärung betreten (s. Infektionsschutzgesetz). - Vor und Benutzung des Schwimmbads haben die verantwortlichen Lehrkräfte das Wasser auf sichtbare Verunreinigungen (Fäkalien) zu prüfen. Die Schwimmbadbenutzung kann dann erst Reinigung und einer entsprechenden Zeit für die Umwälzung des Wassers fortgesetzt werden. Hausmeister und Schulleitung sind umgehend zu informieren. - Fußsprühanlagen sind abgestellt worden, da viele Schüler/innen am Boden liegend abgeduscht werden. Bei Benutzung bestünde ansonsten die Gefahr, dass Schüler/innen im Gesichtsbereich mit dem Desinfektionsmittel in Kontakt kämen. Für die Turnhalle gilt außerdem: - Der Duschbereich darf nicht mit Straßenschuhen betreten werden. - Die Turnhalle darf nicht mit Straßenschuhen betreten werden. Für die Mehrzahl unserer Schüler/innen ist der Turnhallenboden das wichtigste Sportgerät. Durch Straßenschuhe wird der Boden verschmutzt, so dass unhygienische Verhältnisse entstehen! Für alle, die auf dem Hallenboden krabbeln, liegen, sich auf Rollbrettern fortbewegen, wäre das eine Zumutung! 11

12 Auch Sportschuhe, die als Alltagsschuhe getragen werden, sind Straßenschuhe. Auch bei Rollstühlen sollte auf Sauberkeit der Reifen geachtet werden. 9. Hygiene bei pflegerischen Tätigkeiten Bei besonderen pflegerischen Tätigkeiten (Katheterisieren, Sondieren usw.) sind eine vorherige Einweisung sowie eine unterschriebene Einverständniserklärung der Eltern notwendig. Der/die Krankenpfleger/in führt Rücksprache mit den Eltern die Einweisung der entsprechenden Mitarbeiter/innen durch. - Katheterisieren: Nach durchgeführter Händehygiene werden die Einmalhandschuhe angezogen. Das Katheterisieren wird dann je häuslicher Vorgabe und Einweisung durchgeführt oder beaufsichtigt. - Sondieren: Nach durchgeführter Händehygiene werden die Einmalhandschuhe angezogen. Das Sondieren wird laut Ernährungs- bzw. Medikamentenplan durchgeführt. Anschließend wird das benutzte Sondenmaterial (z.b. Sondenspritzen) mit warmem Wasser gut ausgespült und getrocknet. Kontaminiertes Sondenpflaster muss erneuert werden. - Inhalieren: Das in Desinfektionslösung eingelegte Inhalationszubehör wird vor Gebrauch sehr gut mit warmem Wasser ausgespült und Inhalation wieder zurück in die Lösung gelegt. Die Inhalationslösung wird regelmäßig erneuert (Dokumentation in der Klasse). 10. Erste Hilfe Beim Versorgen offener Wunden sind stets Einmalhandschuhe zu tragen. Kommt der/die Ersthelfer/in trotzdem mit Blut oder sonstigen Exkreten in Kontakt, ist eine Händedesinfektion notwendig. Kontaminierte Flächen müssen sofort regelrecht desinfiziert werden. Das Erste-Hilfe-Material gemäß Unfallverhütungsvorschrift GUV Erste Hilfe O, 3 ist Verbrauch umgehend zu ersetzen, die Erste-Hilfe-Kästen im ganzen Schulhaus werden alle vier Wochen überprüft und mit Datum dokumentiert. Alle Verletzungen, bei denen zunächst kein Arztbesuch erforderlich ist, werden in das Verbandbuch eingetragen. Das Verbandbuch wird von dem/der Krankenpfleger/in geführt. 12

13 11. Außenbereich Zuständigkeit: Hausmeister Abfallbehälter werden regelmäßig bzw. bei Bedarf gereinigt. Insbesondere ist auf die Entfernung von Essensresten zu achten, um nicht Ungeziefer (?)(wie Ratten, Mäuse, Fliegen, Wespen ) anzulocken. Kompostanlage: Für die sachgemäße Kompostierung sorgt der Hausmeister in Zusammenarbeit mit der Klasse/Gruppe, die im laufenden Schuljahr die Betreuung der Kompostanlage übernommen hat. Frische organische Abfälle dürfen nur in einen geschlossenen Abfallbehälter gefüllt werden. Um den Abfallkomposter ist auf größtmögliche Sauberkeit zu achten. Spielplatz: - Der Zustand des Spielplatzes, der Spielgeräte und des Spielsandes werden während Unterrichtszeiten und Benutzerzeiten vom Hausmeister arbeitstäglich überprüft. - Der Zulauf von Hunden und Katzen ist zu unterbinden, deshalb sind alle Tore geschlossen zu halten, die Zäune und Hecken regelmäßig auf Dichtigkeit zu überprüfen. - Der Spielsand wird zur Reinigung und Belüftung regelmäßig geharkt - Der Spielsand wird bei Bedarf (i. d. R. alle zwei Jahre) ausgetauscht. Bei Neubefüllung des Sandspielplatzes muss vom Lieferanten die Qualität des Spielsandes durch Zertifikat ausgewiesen werden. - Sandspielsachen sind im Schuppen auf dem Pausengelände untergebracht. Die Notwendigkeit der Reinigung wird vom Hausmeister regelmäßig geprüft und ggf. veranlasst. Sie werden bei Bedarf sowie regelmäßig gründlich gereinigt. - Die Spielgeräte werden regelmäßig (mindestens zweimal jährlich) gründlich gereinigt sowie auf Sicherheit und technische Funktion überprüft. 13

14 Anhang A1: Händehygiene allgemein Was? Wann? Wie? Womit? Wer? Nach jedem Toilettengang Hände waschen Vor dem Umgang mit Lebensmitteln Bei Verschmutzung waschen Waschlotion Lehrpersonal / Schüler Nach dem Wickeln Nach Tierkontakt Nach Kontakt mit Körperausscheidun gen und Sekreten Hände desinfizieren Nach Verunreinigung mit infektiösem Material Vor und pflegerischen Tätigkeiten wie Sondieren, Katheterisieren Ca. 3-5 ml Händedesinfektions mittel in den Händen gut verreiben Händedesinfektionsmittel Lehrpersonal Hände pflegen So oft wie möglich Hände gut eincremen Hautcremes Lehrpersonal 14

15 A2: Reinigungs- und Desinfektionsplan für Unterrichtsräume Was? Wann? Wie? Womit? Wer? Waschbecken Stühle/Tische Schränke/Regale Schulende Schulende / bei Bedarf 1-2 x jährlich / bei Bedarf feucht wischen Reinigungsmittel Reinigungspersonal feucht wischen Reinigungsmittel Reinigungspersonal feucht wischen Reinigungsmittel Lehrpersonal Fenster 1 x jährlich feucht wischen Reinigungsmittel Reinigungspersonal Fensterbänke bei Bedarf feucht wischen Reinigungsmittel Reinigungspersonal Fußböden Bezüge (Polster, Kissen) Wolldecken Teppichböden Spielsachen Abfalleimer organische Abfälle Schulende 1 x monatlich u. bei Bedarf Jeweils vor den Ferien bzw. bei aktuellem Bedarf 1-2 x jährlich u. bei Bedarf Jeweils vor den Ferien bzw. bei aktuellem Bedarf Schulende 2 x pro Woche u. bei Bedarf Saugen / feucht wischen Bei 60 Grad waschen Waschanweisun g Reinigungsmittel Waschpulver Waschpulver Reinigungspersonal Lehrpersonal Lehrpersonal nass reinigen Reinigungsmittel Lehrpersonal feucht abwischen Desinfektionsmittel Lehrpersonal leeren Reinigungsmittel Reinigungspersonal leeren, Behälter auswaschen Reinigungsmittel Lehrpersonal 15

16 A3: Reinigungs- und Desinfektionsplan für Sanitärbereiche Was? Wann? Wie? Womit? Wer? WC / WC-Sitze bei Verschmutzung sofort Schulende feucht wischen Sanitärreiniger Lehrpersonal Reinigungspersonal Handwaschbecken Schulende feucht wischen Reinigungsmittel Reinigungspersonal Fußböden Schulende feucht wischen Reinigungsmittel Reinigungspersonal Duschen Gebrauch feucht wischen Reinigungsmittel Reinigungspersonal Wickelliegen Abfallbehälter für Schmutzwindeln Verunreinigung feucht abwischen Desinfektionsmittel Lehrpersonal Schulende Leeren/reinigen Desinfektionsmittel Reinigungspersonal 16

17 A4: Reinigungs- und Desinfektionsplan für Gemeinschaftsräume Was? Wann? Wie? Womit? Wer? Airex-Matten Wolldecken Fußboden Waschbecken 1 x monatlich u. bei Bedarf bei Bedarf Schulende Schulende nass abwischen Reinigungsmittel Lehrpersonal Waschanweisung Waschpulver Lehrpersonal feucht wischen Reinigungsmittel Reinigungspersonal feucht wischen Reinigungsmittel Reinigungspersonal Regale 1 x monatlich feucht wischen Reinigungsmittel beauftragte betreuende Kräfte 17

18 A5: Reinigungs- und Desinfektionsplan für Erste-Hilfe-Raum Was? Wann? Wie? Womit? Wer? Liege Oberflächen des Mobiliars Waschbecken Fußboden 1 x monatlich u. bei Bedarf bei Kontamination Schulende Schulende / bei Kontamination sofort feucht wischen feucht wischen Desinfektionsmittel Krankenpfleger/in Desinfektionsmittel Krankenpfleger/in feucht wischen Reinigungsmittel Reinigungspersonal feucht wischen Reinigungsmittel Desinfektionsmittel Reinigungspersonal Krankenpfleger/in Literaturhinweise - Musterhygieneplan für Schulen und ähnliche Gemeinschaftseinrichtungen - Rahmenhygieneplan Niedersächsisches Gesundheitsamt - Hygiene-Tipps für Kids vom Institut für Hygiene und öffentliche Gesundheit - Reinigungsplan des Landratsamtes Schwarzwald-Baar-Kreis Erarbeitung: Inga Krause, Kinderkrankenschwester Jürgen Kreuz, Technischer Lehrer und Sicherheitsbeauftragter Günther Müller, Sonderschulkonrektor Marianne Winkler, Sonderschulrektorin 18

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