Krankheit oder Unfall wie weiter im Job?

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2 Krankheit oder Unfall wie weiter im Job?

3 Stand Gesetze und Rechtsprechung: Januar 2015 Beobachter-Edition 2015 Axel Springer Schweiz AG, Zürich Alle Rechte vorbehalten Herausgeber: Der Schweizerische Beobachter, Zürich Lektorat: Käthi Zeugin, Zürich Umschlaggestaltung und Layout: Cornelia Federer, Zürich Umschlagillustration: illumueller.ch Druck: CPI Books GmbH, Ulm ISBN Mit dem Beobachter online in Kontakt:

4 Gitta Limacher Krankheit oder Unfall wie weiter im Job? Das gilt, wenn Sie nicht arbeiten können Ein Ratgeber aus der Beobachter-Praxis

5 Die Autorin Gitta Limacher, dipl. Wirtschaftsjuristin FH und Sozialversicherungs-Fachfrau mit eidg. Fachausweis, studierte nach ihrer kaufmännischen Versicherungslehre Wirtschaftsrecht an der ZHAW. Heute arbeitet sie beim Beobachter-Beratungszentrum als Beraterin/ Redaktorin für die Bereiche Arbeit und Sozialversicherungen. Dank Ein grosses Dankeschön an Irmtraud Bräunlich Keller, Anita Hubert, Regina Jäggi, Dana Martelli, Anne Sciavilla vom Beobachter-Beratungszentrum für das Fach lektorat und die grosse Unterstützung; Hans-Jakob Mosimann, Kurt Pärli, Sabine Steiger-Sackmann für die kompetente Beantwortung ver schiedener Fragen; Käthi Zeugin für das professionelle Lektorat und die wertvollen Inputs. Download-Angebot zu diesem Buch Unter (Code 8899) finden Sie weitere Informationen sowie eine Reihe von Musterbriefen, die Sie herunterladen und an Ihre Situation anpassen können.

6 Inhalt Vorwort Krankmeldung und Arztzeugnis...13 Krank? Informieren Sie den Arbeitgeber...14 Was muss der Arbeitgeber wissen?...15 Einen Stellvertreter suchen?...16 Zentral: das Arztzeugnis...17 Ab wann braucht es ein Arztzeugnis?...17 Wenn das Arztzeugnis angezweifelt wird...18 Einfach oder detailliert: Was gehört ins Arztzeugnis?...20 Teilarbeitsunfähigkeit...23 Was heisst 50 Prozent?...23 Teilarbeitsunfähig im Teilzeitjob...26 Arbeitsplatzbezogene Arbeitsunfähigkeit...27 Kein Problem im Zweitjob...28 Zumutbare Ersatzarbeit...29 Was Sie bei Stress, Mobbing und Berufskrankheit tun können Achtung, Kontrolle!...36 Krankenbesuche und Kontrollanrufe...37 Der Termin beim Vertrauensarzt...39 inhalt 5

7 Weiterarbeiten trotz Arbeitsunfähigkeit?...42 Arbeiten bis zum Umfallen: Präsentismus...42 Der Arbeitgeber muss Präsentismus verhindern...43 Müssen Kranke zu Hause bleiben? Freizeit, Ferien, Feiertage...49 Freizeit: Sie sind nicht ans Bett gefesselt...50 Diese Tätigkeiten sind erlaubt...50 Was Sie lieber lassen sollten...51 Krank in die Ferien?...52 Ferien nachholen...52 Ferien beziehen trotz Arbeitsunfähigkeit...53 Ferienkürzung bei längerer Absenz...55 Arbeitsunfähig an Feiertagen oder am freien Tag...57 Feiertage und vorgeholte Tage...58 Häufige Fragen bei Teilzeitarbeit...59 Wieder arbeitsfähig: Was gilt für Arztbesuche und Therapie?...61 Fixe Arbeitszeit oder Gleitzeit?...61 Längere Therapien Lohn, Taggeld und Versicherungen...65 Woher kommt das Geld?...66 Unfall oder Krankheit?...67 Die richtige Meldung ist entscheidend...69 Berufskrankheit und unfallähnliche Köperschädigung...70 Wenn die Zuständigkeit nicht klar ist...72

8 Bei Unfall: umfassende Unfallversicherung...74 Heilungskosten, Hilfsmittel und weitere Vergütungen...74 Taggeld, Rente, Integritätsentschädigung...78 Bei Krankheit: Lohnfortzahlung des Arbeitgebers...82 Es kommt auf den Arbeitsvertrag an...82 Das sagt das Gesetz...83 Kein Krankenlohn für «Frischlinge»...85 Wie viel Geld erhält man wie lange?...86 Was gilt bei Stundenlohn?...90 Wenn eine Krankentaggeldversicherung besteht...91 Die Lösung muss gleichwertig sein...91 Wie kommt man zu den Leistungen?...95 Vollmacht für die Versicherung...96 Die Krankenkasse kommt ins Spiel...98 Das zahlt die Grundversicherung...98 Mehr abdecken mit Zusatzversicherungen Auch Kranke dürfen die Krankenkasse wechseln Was ist mit dem Dreizehnten, den Spesen und Zulagen? Monatslohn, Gratifikation, Bonus Trinkgelder, Spesen, Schichtzulagen, Überstunden Familienzulagen Die Beiträge an die Sozialversicherungen Beitrags- und Versicherungslücken vermeiden Achtung, Versicherungslücken Lücken und Probleme bei der Unfallversicherung inhalt 7

9 Wenn die Krankentaggeldversicherung fehlt oder nicht genügt Wenn die Versicherung einen Berufswechsel verlangt Die Arbeitsunfähigkeit dauert länger Case Management Wann ist eine Anmeldung bei der IV sinnvoll? Die Abklärungen der IV Wenn die IV eine Rente spricht IV und Unfallversicherung spielen zusammen Die Rolle der Pensionskasse Kündigung und Arbeitslosigkeit Kündigungsschutz bei Krankheit und Unfall So lange sind Sie vor Kündigung geschützt Und der Lohn? Selber kündigen? Pensumskürzung, Funktionsänderung, Vertragsanpassung Wenn der Job Sie krank macht Gekündigt! Finanzielle Situation und Versicherungsschutz Haben Sie noch Taggeld zugut? Falls keine Taggeldversicherung Sie auffängt Jobsuche und Arbeitsunfähigkeit Was gilt für das Arbeitszeugnis? Was muss man im Vorstellungsgespräch sagen?...157

10 Neuer Job, neue Versicherung Gesundheitsfragebogen korrekt ausfüllen Vorbehalte bei der Pensionskasse Vorbehalte bei der Krankentaggeldversicherung Krank und arbeitslos Sind Sie wirklich arbeitslos? Haben Sie genug Beitragszeit? Sind Sie vermittlungsfähig? Spezialregelung nach der Anmeldung bei der IV Wenns falsch läuft: der Rechtsweg Zuerst Hilfe holen Vor dem Rechtsstreit das Gespräch Wenn Sie klagen müssen Klage gegen die Arbeitgeberin Der Rechtsweg der Sozialversicherungen Speziell geregelt: das IV-Verfahren Klage gegen die Pensionskasse Klage gegen die Krankentaggeldversicherung Kein Geld für einen Prozess? Unentgeltliche Rechtspflege Anhang Links und Adressen Literatur inhalt 9

11

12 Vorwort Ein Unfall, eine Krankheit, eine Operation, ein Burn-out: Viele Angestellte sehen sich plötzlich vor die Situation gestellt, dass sie für eine gewisse Zeit am Arbeitsplatz ausfallen. Dann tauchen Fragen und Ängste auf viele davon arbeitsrechtlicher und finanzieller Art. Anfragen rund um das Thema Arbeitsunfähigkeit gehören denn auch zu den häufigsten und vielseitigsten Problemstellungen an den Hotlines für Arbeit und für Sozialversicherungen im Beobachter-Beratungszentrum. Für Betroffene ist es schwierig, sich im Gesetzes- und Versicherungsdschungel zurechtzufinden. Gehören Sie selbst dazu? Dann hilft Ihnen dieser Ratgeber, die Orientierung (wieder) zu erlangen. Er begleitet Sie von der ersten Krankmeldung im Betrieb bis zur Genesung, aber auch zu einem möglichen Jobwechsel oder einer Anmeldung bei der IV. Dabei erklärt das Buch nicht nur die Grundlagen von Lohnersatz und Kündigungsschutz, sondern beantwortet auch Fragen zur Freizeitgestaltung, zur Möglichkeit, Ferien zu nehmen, und zum schrittweisen Wiedereinstieg bei Teilarbeitsfähigkeit. Zudem erfahren Sie, wann eine Absenz oder ein Leiden im Arbeitszeugnis oder gar im Bewerbungsgespräch für einen neuen Job erwähnt werden muss. Und schliesslich helfen Ihnen verschiedene Musterbriefe, die online für Sie bereitstehen, sowie die Adressen von spezialisierten Anlaufstellen, Ihre Situation zu bewältigen. Ich wünsche Ihnen alles Gute und hoffentlich eine baldige Genesung. Gitta Limacher im Mai 2015 vorwort 11

13

14 1 Krankmeldung und Arztzeugnis

15 Krank? Informieren Sie den Arbeitgeber Wer arbeitsunfähig ist, muss sich im Betrieb krankmelden. Schon dabei können erste Konflikte entstehen. Es ist deshalb wichtig, den Chef rechtzeitig und richtig zu informieren. In den meisten Betrieben gibt es geschriebene oder ungeschriebene Regeln darüber, wie man die Krankmeldung vornehmen muss. So kann es an einem Ort absolut normal sein, mit einer kurzen SMS Bescheid zu geben; ein anderer Chef könnte Ihnen das hingegen übel nehmen. Erkundigen Sie sich nach den Gepflogenheiten, wenn Sie eine neue Stelle angetreten haben. Gibt es in Ihrem Betrieb keine Regeln, rufen Sie Ihre direkte Vorgesetzte an. Ist die Chefin nicht da, wenden Sie sich an deren Stellvertreter. In einem Grossbetrieb müssen Sie mit Ihrer Abmeldung nicht gleich an die Personalabteilung gelangen, aber es reicht auch nicht, wenn Sie bloss einen Kollegen informieren. Die Information muss bei Ihrer Vorgesetzten ankommen, und zwar rechtzeitig. Nur so kann diese bei Bedarf einen Ersatz organisieren oder Termine absagen. Die Briefpost ist also nicht der richtige Weg, um sich krankzumelden, und auch eine kann ungelesen bleiben. Wichtig ist, dass die Vorgesetzte die Information rasch und sicher erhält. Das Arztzeugnis können Sie bei Bedarf später nachreichen. ACHTUNG Wenn Sie sich selbst nicht krankmelden können, sollte dies wenn möglich eine Vertrauensperson für Sie! erledigen. Jedenfalls müssen Sie die Krankmeldung nachholen, sobald Sie dazu wieder in der Lage sind. Wenn Sie ohne Abmel- 14

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