Kollektiv-Krankentaggeld Meldung
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- Sophia Straub
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1 4. Quellen- Unterliegt Ihr Arbeitnehmer der Quellensteuerpflicht? steuer nein ja Der Quellensteuerabzug ist auch während der Zeit der Taggeldzahlungen durch den ARBEITGEBER vorzunehmen. Bitte geben Sie uns bekannt, an welche kantonale Steuerbehörde der Quellensteuerabzug von Ihnen überwiesen wird. 5. Andere Hat der Versicherte bereits Anspruch auf Taggeld oder Rente bei Krankenkasse, SUVA oder anderer obligatorischer Sozialver- Unfallversicherung, Invalidenversicherung, Alters- und Hinterlassenenversicherung, Militärversicherung, Arbeitslosenkasse? sicherungs- nein ja Wenn ja, wo? leistungen Hat die Erkrankung Leistungen aus weiteren Versicherungspolicen zur Folge? nein ja Wenn ja, Police-Nr. 6. Beginn der Tag Monat Jahr Erwerbsunfähigkeit 7. Arzt- Erstbehandelnder Arzt bzw. Spital / Klinik Nachbehandelnder Arzt bzw. Spital / Klinik adressen 8. Arbeitszeit Tage je Stunden je Betriebsübliche wöchentdes Woche Woche liche Arbeitsstunden Erkrankten 9. Lohn Fr. pro Std. Tag Monat Jahr Barlohn Grundlohn (brutto) Teuerungszulage Akkord / Provision Kinder- / Familienzulagen Ferien- / Feiertagsentschädigung % oder Andere Lohnzulagen Gratifikation / 13. Monatslohn % oder Naturallohn Art: Quellensteuerpflichtig ja nein Sonderfälle Familienmitglied Gesellschafter freiwillig Versicherter Saisonnier Weitere Arbeitgeber: 10. Taggeld- Kontoinhaber auszahlung Postcheckkonto Bankkonto Name der Bank PLZ / Ort Postcheckkonto der Bank Bei Erkrankung eines Arbeitnehmers ist diese Meldung unverzüglich der Schafer Assurances SA zuzustellen.
2 Doppel für den Arbeitgeber 4. Quellen- Unterliegt Ihr Arbeitnehmer der Quellensteuerpflicht? steuer nein ja Der Quellensteuerabzug ist auch während der Zeit der Taggeldzahlungen durch den ARBEITGEBER vorzunehmen. Bitte geben Sie uns bekannt, an welche kantonale Steuerbehörde der Quellensteuerabzug von Ihnen überwiesen wird. 5. Andere Hat der Versicherte bereits Anspruch auf Taggeld oder Rente bei Krankenkasse, SUVA oder anderer obligatorischer Sozialver- Unfallversicherung, Invalidenversicherung, Alters- und Hinterlassenenversicherung, Militärversicherung, Arbeitslosenkasse? sicherungs- nein ja Wenn ja, wo? leistungen Hat die Erkrankung Leistungen aus weiteren Versicherungspolicen zur Folge? nein ja Wenn ja, Police-Nr. 6. Beginn der Tag Monat Jahr Erwerbsunfähigkeit 7. Arzt- Erstbehandelnder Arzt bzw. Spital / Klinik Nachbehandelnder Arzt bzw. Spital / Klinik adressen 8. Arbeitszeit Tage je Stunden je Betriebsübliche wöchentdes Woche Woche liche Arbeitsstunden Erkrankten 9. Lohn Fr. pro Std. Tag Monat Jahr Barlohn Grundlohn (brutto) Teuerungszulage Akkord / Provision Kinder- / Familienzulagen Ferien- / Feiertagsentschädigung % oder Andere Lohnzulagen Gratifikation / 13. Monatslohn % oder Naturallohn Art: Quellensteuerpflichtig ja nein Sonderfälle Familienmitglied Gesellschafter freiwillig Versicherter Saisonnier Weitere Arbeitgeber: 10. Taggeld- Kontoinhaber auszahlung Postcheckkonto Bankkonto Name der Bank PLZ / Ort Postcheckkonto der Bank Bei Erkrankung eines Arbeitnehmers ist diese Meldung unverzüglich der Schafer Assurances SA zuzustellen.
3 Arztzeugnis Arbeitgeber Name und Adresse mit Postleitzahl Tel.-Nr. Police-Nr. Erkrankte Person Geburtsdatum AHV-Nummer (11 stellig) Anstellung Datum der Anstellung Übliche berufliche Tätigkeit 1. Beginn der Behandlung 2. Diagnose 3. Wann und wie hat sich das Leiden erstmals angekündigt? (evtl. Rückfall) 4. War der Patient wegen dieser Krankheit schon früher in ärztlicher Behandlung? Wenn ja, wann und bei welchem Arzt? 5. Haben frühere Krankheiten, Verletzungen oder Gebrechen auf das Leiden einen Einfluss? Wenn ja, inwiefern? 6. Liegt ein Unfall, Unfallfolgen oder eine Berufskrankheit vor? 7. Arbeitsunfähigkeit (unter Berücksichtigung der beruflichen Tätigkeit im Betrieb) 8. Spitalaufenthalt? Wo? Dauer des Spitalaufenthaltes? 9. Vorgesehene Operationen? 10. Durchgeführte Operationen? Handelt es sich um ein Leiden, für das ein UVG-Versicherer, die IV oder EMV aufzukommen hat? Wenn ja, wer? 11. Bemerkungen des Arztes
4 Krankenkarte Weisungen für den Arbeitgeber Wenn Arbeitsunfähigkeit vorliegt, die Krankenkarte der erkrankten Person zustellen, damit der Arzt die Konsultationen bestätigen und die Arbeitsunfähigkeit bescheinigen kann. Dauert die Arbeitsunfähigkeit weniger als 30 Tage, die Krankenkarte bei Arbeitswiederaufnahme des Angestellten umgehend an die Schafer Assurances SA weiterleiten. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als 30 Tage, die Krankenkarte monatlich bei der erkrankten Person einfordern und umgehend an die Schafer Assurances SA weiterleiten. WICHTIG: Untenstehende Fragen vor Rücksendung unbedingt beantworten! Sie ermöglichen uns damit eine Schadenerledigung ohne Rückfragen und Verzögerungen! Hat die erkrankte Person die Arbeit wieder aufgenommen? ja Wann? Zu wieviel %? nein Das Arbeitsverhältnis wurde per aufgelöst. Weisungen für die erkrankte Person Karte in jede Konsultation mitnehmen und dem Arzt vorlegen. Die Karte bleibt im Besitz der erkrankten Person. Bei Arbeitsaufnahme, spätestens 30 Tage nach Beginn der Arbeitsunfähigkeit, dem Arbeitgeber zustellen.
5 Krankenkarte Strasse Telefon PC oder Bankkonto Krankenkasse Bitte an den Arzt: Bei jeder Konsultation ausfüllen Datum der Arbeitsunfähigkeit Datum der Arbeitsunfähigkeit Konsultation % seit Konsultation % seit Bei der Arbeitswiederaufnahme oder für Zwischenabrechnungen nach 30 Tagen ausfüllen. Der Versicherte war infolge Krankheit / Unfall (nicht zutreffendes streichen) arbeitsunfähig % vom bis inkl. vom vom bis inkl. bis inkl. in Behandlung vom bis inkl. im Spital vom bis inkl. Datum des Arztes
Stellung: Höheres Kader Mittleres Kader Verhältnis: unbefristeter Arbeitsvertrag
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