EIDGENÖSSISCHE ÄNDERUNGEN Firmenstamm/GAV Schreiner

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1 EIDGENÖSSISCHE ÄNDERUNGEN 2019 Firmenstamm/GAV Schreiner BORM-INFORMATIK AG Mit System zum Erfolg vom

2 1 Grundsätzliche Informationen 3 2 Eidg. Änderungen 2019 im Firmenstamm 4 3 Individuelle Änderungen, je nach Kanton Kinderzulagen 5 4 GAV Schreiner Vollzugskostenbeitrag (Berufsbildungsbeitrag) Auslagenersatz (Spesen): Wichtige Ansätze und Kennzahlen im Überblick (wie bisher): 6 Seite 2

3 1 Grundsätzliche Informationen 1. Säule AHV / IV / EO / ALV Beitragssätze: AHV Alters- und Hinterlassenenversicherung 8.40 % IV Invalidenversicherung 1.40 % EO Erwerbsersatzordnung 0.45 % Total % Arbeitgeberbeitrag 50% % Arbeitnehmerbeitrag 50% % ALV 1 Arbeitslosenversicherung (Jahreslohn bis CHF ) 2.20 % Arbeitgeberbeitrag 50% 1.10 % Arbeitnehmerbeitrag 50% 1.10 % ALV 2 Arbeitgeberbeitrag 50% 0.50 % ALV 2 Arbeitnehmerbeitrag 50% 0.50 % 2. Säule: Berufliche Vorsorge BVG Eintrittslohn pro Jahr CHF 21'330.- Minimal versicherter Lohn nach BVG pro Jahr CHF Oberer Grenzbeitrag nach BVG pro Jahr CHF Koordinationsabzug pro Jahr CHF Maximal versicherter Lohn nach BVG pro Jahr CHF 60'435.- Maximal versicherbarer Lohn pro Jahr CHF 853'200.- Seite 3

4 2 Eidg. Änderungen 2019 im Firmenstamm Legende: Gelb: Gleich bleibende Beiträge für das Jahr 2019, keine Korrektur notwendig. Blau: Je nach Betrieb unterschiedlich, evtl. individuelle Änderung notwendig, bitte prüfen. Rot: Ansätze ändern im Jahr 2019, bitte korrigieren. Seite 4

5 3 Individuelle Änderungen, je nach Kanton 3.1 Kinderzulagen Laut Bundesgesetz werden in allen Kantonen mindestens die folgenden Zulagen pro Kind und Monat ausgerichtet: eine Kinderzulage von CHF für Kinder bis 16 Jahre eine Ausbildungszulage von CHF für Kinder von 16 bis 25 Jahren Die Kantone können höhere Ansätze vorsehen und auch Geburts- und Adoptionszulagen einführen. Der Anwendungsbereich des Bundesgesetzes beschränkt sich auf Arbeitnehmende und auf Nichterwerbstätige mit tiefem Einkommen. Je nach Kanton besteht aber auch Anspruch auf Familienzulagen Falls ihre Gemeinde oder Kanton die Kinderzulagen erhöhen wird, bitte unbedingt, im Firmenstamm/FAK- Tabellen ihr Kanton aufrufen und die neuen Sätze hinterlegen: Die Zahlen für Luzern sind nur ein Beispiel! Legende: Blau: Die FAK-Tabelle ist je nach Kanton unterschiedlich. Die Kantone können die Ansätze beliebig anpassen. Bitte für den jeweiligen Kanton selber prüfen. Seite 5

6 4 GAV Schreiner Der GAV Schreiner wird per erneuert und behält seine Gültigkeit bis am Änderungen GAV 2019 Die per 1. Januar 2018 geltenden Bruttolöhne aller dem GAV Schreinergewerbe unterstellten Arbeitnehmenden werden generell um CHF / Mt. (CHF 0.50 / h) erhöht. Alle Mindestlöhne der dem GAV Schreinergewerbe unterstellten Arbeitnehmenden werden um CHF angehoben. Die Lohnerhöhungen, welche die Unternehmen seit bis zum Inkrafttreten dieser Zusatzvereinbarung gewährt haben, können mit der generellen Lohnerhöhung gemäss Ziffer 1 dieser Zusatzvereinbarung vollumfänglich verrechnet werden. Diese Lohnerhöhungen gelten ab Datum der Allgemeinverbindlicherklärung dieser Zusatzvereinbarung zum geltenden GAV Schreinergewerbe und -65 Stunden können in das neue Jahr übernommen werden. Für Überstunden zählt die Fahrzeit nicht. Weiterbildung neu 3 Tage (bisher 2). 4.2 Vollzugskostenbeitrag (Berufsbildungsbeitrag) Bezeichnung Grundbeitrag Arbeitgeber Beitrag Arbeitnehmer gelernt Beitrag Arbeitnehmer ungelernt 4.3 Auslagenersatz (Spesen): CHF / Jahr CHF 24.- / Monat CHF 19.- / Monat Morgenessen Mittagessen Nachtessen Übernachtung Tagespauschale Auto per km mindestens 0.65 Motorrad per km mindestens 0.30 Mofa per km mindestens 0.20 HINWEIS: Bei Einsatz der Branchenlösung und Übergabe der Zeiten und Spesen an die Lohnbuchhaltung, müssen die Ansätze in der Branchenlösung angepasst werden! 4.4 Wichtige Ansätze und Kennzahlen im Überblick (wie bisher): Jahresarbeitszeit Durchschnittliche Sollstunden pro Monat Durchschnittliche Sollstunden pro Woche Durchschnittliche Sollstunden pro Tag Ferien Normal Ferien bis 20J / ab 50J Feriengeld Stundenlohn Normal Feriengeld Stundenlohn bis 20J / ab 50J 2164 Std. Feiertagsentschädigung 3.58% 13. Monatslohn monatlich 8.33% 2164 Std. / 12 Mt. = Std. pro Monat 2164 Std. / Wo. = 41.5 Std. pro Woche 2164 Std. / Wo. / 5 = 8.3 Std. pro Tag 23 Tage (190.9 Std.) 28 Tage (232.4 Std.) 9.7% (23 Tage) oder 8.33% (20 Tage) 12.07% (28 Tage) oder 10.63% (25 Tage) Gerne stehen wir Ihnen für weitere Auskünfte unterstützend zur Verfügung und wünschen Ihnen ein erfolgreiches Jahr 2019! *Änderungen vorbehalten Seite 6

Total AHV / IV / EO 5.125% 5.125% 9.65%*

Total AHV / IV / EO 5.125% 5.125% 9.65%* JANUAR 2019 1 / 5 1.SÄULE (AHV / ALV / IV / EO) Lohnbeiträge in % vom Einkommen Arbeitnehmer Arbeitgeber Selbständigerwerbende AHV / IV / EO Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) 4.20% 4.20% 7.80%*

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