Basics Haushaltsplan der Studierendenschaft der HS Niederrhein zum Haushaltsjahr 13/14. AStA der HS Niederrhein Seite 1

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1 Haushaltsplan der Studierendenschaft HHJ: 15/16 Das HHJ beginnt zum eines jeden Jahres und endet am des folgenden Jahres. Die Spalten Ansatz 15/16 geben die Höhe der zum jeweiligen Titel zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel an. Die Spalten Nachtr 14/15 geben die Höhe der im Nachtragshaushalt des vergangenen Haushaltsjahres zum jeweiligen Titel zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel an. Die Spalten RE 05/14 geben die Höhe der im verganganen Haushaltsjahr bis zum genannten Monat vereinnahmten bzw verausgabten Mittel an. Die nachfolgend als Basics aufgeführten Größen dienen als Übersicht und als Grundlage der Kalkulationen zum Haushaltsplan. Basics: Studierendenschaftsbeitrag: WS15/16: SS 16: Geschätzte Studierendenzahl zum: WS 15/16 SS 16 Geschätzte Anzahl ausländischer Studierender: 13,00 Euro 13,00 Euro Studierende Studierende Studierende Ca. 10% aller Studierenden Semesterticket: VRR Ticket Anteil WS15/16: NRW Ticket Anteil WS15/16: VRR Ticket Anteil SS 15: NRW Ticket Anteil SS15: 126,36 Euro 48,10 Euro 129,06 Euro 48,10 Euro Härtefallbeitrag (Semesterticketrückerstattung nach Antrag B): WS 15/16: 1,00 Euro AStA der HS Niederrhein Seite 1

2 SS 16: 1,00 Euro Aufwandsentschädigung: AStA Referent*in: 200,00 Euro/ Monat Vorstand: 200,00 Euro/ Monat Vorstand Nettogehalt 490,00 Euro/ Monat LMR Mitarbeiter*innen: 8,80 Euro/ h AStA Keller Mitarbeiter*innen (Theke): 8,80 Euro/ h AStA Keller Reinigung 50,00 Euro/ Einsatz StuPa StuPa Präsident*in 200,00 Euro/ Monat stellv. StuPa Präsident*innen 60,00 Euro/ Monat Härtefallbearbeitung 200,00 Euro/ Monat Protokollführung 25,00 Euro/ Protokoll Mitgliedschaften und Beiträge: FZS 0,80 Euro/ Studierende*r LAT NRW 0,15 Euro/ Studierende*r BAS 0,10 Euro/ ausl. Studierende*r Referate und Anzahl der Stellen je Referat Politische Bildung und Hochschulpolitik Datenverarbeitung/ Webmaster Studienfinanzierung Antidiskriminierung Kultur Öffentlichkeitsarbeit/ Presse Sozialberatung Sport Umwelt und Ökologie Verwaltung und Organisation LMR Koordination Selbstbewirtschaftungsmittel der FSRs: Gesamtsumme Sockelbetrag je FSR 3 ohne Standortbindung 2 ohne Standortbindung 2 1 x MG, 1 x KR 5 ohne Standortbindung 7 3 x MG, 2 x KR Süd, 2xKR West 2 1 x MG, 1 x KR 2 1 x MG, 1 x KR 2 1 x MG, 1 x KR 2 ohne Standortbindung 2 1xMG, 1xKR 1 1 x MG ,00 Euro 1.200,00 Euro Haushaltsvermerke und Erläuterungen: E0/ A0 Finanzverwaltung AStA der HS Niederrhein Seite 2

3 E01 01/A01 01 (Überschuss/ Fehlbetrag) Hier wird ein Überschuss bzw. Fehlbetrag des Vorjahres aufgeführt. E02/A02 (Kontoführung) E02 01 (Zinsen) Die Kalkulation basiert auf den Vorjahren. E02 03/ A02 03 (Sonstiges) Hier werden sonstige Einnahmen bzw. Ausgaben, die mit der Kontoeinrichtung, -führung usw. verbunden sind, geführt. Hierbei rechtfertigen Mehreinnahmen bei E0203 Mehrausgaben bei A0204. E03/ A03 Rücklagen E031/A031 (Betriebsmittelrücklage) Die Betriebsmittel Rücklage beläuft sich auf mindestens 5% der eingenommenen Beiträge. E06/ A06 (Verbindlichkeiten) Zweckgebundene Mittel, mit denen Belastungen vergangener HHJ beglichen werden. E1/ A1 Semesterbeiträge Die zur Kalkulation verwendeten Zahlen bitte den Basics entnehmen. Die Ansätze werden anhand der erwarteten Studierendenzah von der HS Niederrheinl geschätzt. Abweichende Einnahmen begründen sich in der Fluktuation der ordentlichen Studierenden. E12/ A12 (Sozialbeitrag) Der Sozialbeitrag ist zweckgebunden und darf nur für Semesterticketrückerstatungen im Härtefall ausgegeben werden. Die zurückgestellte Summe aus Vorsemestern wird für Folgesemester verwendet. Die Differenz der Einnahmen und Ausgaben bildet die in diesem HHJ zu bildende Rückstellung. AStA der HS Niederrhein Seite 3

4 E2/ A2 Semesterticket Die zur Kalkulation verwendeten Zahlen bitte den Basics entnehmen. Die Ansätze werden anhand der geschätzten Studierendenzahl berechnet. Abweichende Einnahmen und Ausgaben sind nicht auszuschließen. Somit sind die Mehreinnahmen (E1) im Umfang der Mehrausgaben (A1) und umgekehrt zulässig. Desweiteren deckt die Haushaltsstelle Erstattungen die Haushaltsstelle Auszahlungen, da die Anzahl der Erstattungen nicht abschätzbar ist. Die hier erhaltenen Beitragszahlungen sind zweckgebundene Gelder und sind im engeren Sinne ein durchlaufender Posten. Die Summe der Einnahmen muss somit gleich der Summe der Ausgaben sein. Deshalb wird die Rückstellung des Vorjahres am Anfang dieses HHJ komplett aufgelöst und den Einnahmen des WS zugerechnet. Eine mögliche Differenz am Haushaltsjahres Ende begründet sich mit einer noch nicht erfolgten Spitzabrechnung mit dem Ticketanbieter. Somit wird die Differenz in voller Höhe als Rückstellung gebildet. E3/ A3 Personal Hier werden die Zahlungen an die Geschäftsführer der Standorte Krefeld und Mönchengladbach und an den Vorstand aufgeführt. Die Beträge errechnen sich anhand der Lohnsteuer-Tabelle und Sozialversicherungs-Abgabenordnung. Diese wurden auf 12 Monate hochgerechnet. Die Erhöhung im Vergleic begründet sich durch eine geplante Änderung der Arbeitsverträge. Der Lohn soll entsprechend der Entgeltgruppe 8 Stufe 5 TV-L gezahlt werden. Die Arbeitszeit entspricht 75,3 eine Jahressonderzahlung (Weihnachtsgeld) erfolgen. Berechnungsgrundlage für diese sind 95% des Durchschnittsgehalts in den Monaten Juli, August und September. E4/ A4 Aufwandsentschädigungen A41 - A47 Die Kalkulation ist den Basics zu entnehmen. Die Aufwandsentschädigung für die Protokollierung der StuPa Sitzungen (A 45 4) wird jeweils nach Verabschiedung des Protokolls ausgezahlt/ überwiesen. Die Protokollierung wird mit einer Aufwandsentschädigung von 25 versehen. Referentinnen und Referenten, sowie Projektleiter und Projektleiterinnen dürfen 3 Monate ohne StuPa Beschluss auf Genehmigung des AStA Vorstandes beschäftigt werden. Für diese Frist gilt eine Maximal-Aufwandsentschädigung von 200. AStA der HS Niederrhein Seite 4

5 E5/ A5 Sachkosten E511/ A511 Es werden die Verwaltungskosten, die im lfd. Geschäftsbetrieb anfallen, aufgeführt. Mehrausgaben sind im Rahmen von Mehreinnahmen zulässig. E512/ A512 Medien werden nach Bücher, Zeitschriften und Sonstiges unterteilt. Es wird eine Gesamtsumme veranschlagt, damit die einzelnen Positionen bedarfsweise in Anspruch genommen werden können. E513/ A513 Die Ausgaben für Porto, Telefon und Domainkosten werden in einer Gesamtsumme dargestellt, da diese einzeln variieren können. E514/ A514 Gutachten, Gerichts- und Rechtsanwaltkosten sind aufgrund fehlender Erfahrungen als Gesamtsumme dargestellt. Die Rechtsanwaltkosten für die Darlehensbetreuung sind hier nicht berücksichtigt. (Siehe Beitreibungskosten) E515/ A215 (Versicherungen) Es sind alle vom AStA abgeschlossenen Versicherungen außer Kfz-Versicherung nach Policen aufgeführt. E516/ A516 (Reisekosten) Reisekosten sind hier als Gesamtsumme veranschlagt. Neben effektiven Reisekosten werden auch Fortbildungs-, Seminar- und Tagungskosten über diesen Topf gedeckt. E517/ A517 (Veröffentlichungen und Werbemarial) Hierunter fallen sowohl Plakate, Flyer, Broschüren etc. als auch Werbematerial im Sinne von Kugelschreibern, Beuteln und anderen Dingen die verschenkt werden. AStA der HS Niederrhein Seite 5

6 E52/ A52 (Kultur) Hier sind Veranstaltungen aufgeführt, die der AStA im Rahmen ihren Aufgaben organisiert. Zweck dieser Veranstaltungen ist keinesfalls die maximale Gewinnerzielung, es sind jedoch Einnahmen vorhanden. Mehreinnahmen (E52) rechtfertigen Mehrausgaben (A52). E 527/ A527 (studentische Projekte) Mit diesen veranschlagten Mitteln werden studentische Projekte auf Antrag in Form einer Bezuschussung für Sachmittel unterstützt. Der Antrag ist bis zu einem Betrag von 500,01 an den AStA Vorstand zu stellen,bei Überschreitung dieses Betrages Ist eine Zustimmung durch das StuPa erforderlich. E528/A528 (Erstsemestereinführung) Mit den Mitteln wird die Erstsemesterwoche des AStA gestaltet. Mehreinnahmen im Bereich E5281 rechtfertigen Mehrausgaben im Bereich A5282 E529/A529 (Aktionswochen) Mit den Mitteln werden Aktionswochen finanziert. Mehreinnahmen im Bereich E5291 rechtfertigen Mehrausgaben im Bereich A5292. E53/ A53 (Ausstattungen und Geräte (Sachanlagevermögen) für AStA-Büro, EDV, Lernmittelräume, und AStA-Keller) Gegenstände sind in inventurpflichtige (über 250 ) und nicht inventurpflichtige unterteilt. Die Unterteilung ist nach aktuellen Buchhaltungsregeln vorzunehmen (z. B. Buchung der kompletter Anlage und nicht einzelner Teile). A54 (Überregionale Zusammenarbeit) Unterteilt nach Mitgliedsbeiträgen (Verpflichtung) und Unterstützungen (freiwillig); separiert nach einzelnen Vereinen/Organisationen und Sonstigem aufgeführt. Die Beiträge für fzs (A5411) sind anhand der Studierendenzahlen veranschlagt (Basics). Die Beitragshöhe für das LAT sind anhand der Studierendenzahlen veranschlagt (Basics). Der Betrag entspricht dem zu zahlenden Maximum. AStA der HS Niederrhein Seite 6

7 A55 (Zuwendungen an Personen und Stellen außerhalb der Studierenschaft) Unterteilung nach Stellen außerhalb der HSNR und studentischen Vereinigungen, differenziert nach Mitgliedschaften und Unterstützungen. Weiterhin ist hier die Website mit Erstellung und Erneuerung und der Wartung aufgeführt. Sowie die Kulturflatrate und geplante weitere Kooperationen im Bereich Kultur als "Kulturticket". E6/ A6 Sozialdarlehen und soziale Leistung E611/ A612 Rückzahlungen und Auszahlungen nach AStA Darlehen und StuPa-Darlehen unterteilt. A613 (Betreibungskosten) Hier wurden Kosten für Gericht, Rechtsanwalt und Sonstige Kosten in gesamter Summe veranschlagt. A62 (Soziale Leistungen) Leistungen an Studierende, die per StuPa Beschluss ausgezahlt werden. E7/ A7 Zuweisungen an die Fachschaften A71 Zuweisungen an die Fachschaften, die auf Antrag des jeweiligen FSR bewilligt werden. Die Zuweisung der Mittel an die Fachschaften erfolgt nach folgendem Schlüssel: Die Mittel sind auf Euro begrenzt. Pro Semester stehen den FSRs Euro zur Verfügung. Jede Fachschaft bekommt einen Sockelbetrag von 600 Euro je Semester zugewiesen. Die Differenz zwischen der Summe der Sockelbeträge und des zur Verfügung stehenden Gesamtbetrages wird abhängig von der Studierendenanzahl auf die einzelnen Fachschaften verteilt. Auf Entscheid des Finanzreferenten / der Finanzreferentin können die Mittel als Selbstbewirtschaftungsmittel ausgezahlt werden, Wenn die organisatorischen Voraussetzungen ausreichen, um die HWVO einzuhalten. A72 (Veranstaltungen/Projekte) Projektgelder für die FSRs als Gesamtsumme, die beim StuPa von den FSRs zu beantragen sind.der Antrag ist bis zu einem Betrag von 500,01 an den AStA Vorstand zu stellen,bei Überschreitung dieses Betrages Ist eine Zustimmung durch das StuPa erforderlich. E8/ A8 Kultur, Bildung, Interaktion AStA der HS Niederrhein Seite 7

8 Hier sind die Ausgaben und Einnahmen für die Teilbetriebe des AStAs aufgeführt. Diese Teilbetriebe sind in Rahmen der Aufgaben des AStAs aufgestellt worden. Der Zweck der Betriebe ist keinesfalls die maximale Gewinnerzielung, jedoch werden hier Einnahmen generiert, die teilweise die Ausgaben übersteigen können. Mehrausgaben im Titel 8 sind im Rahmen der Mehreinnahmen des Titels 8 zulässig, dies gilt analog für die jeweiligen Untertitel. AStA der HS Niederrhein Seite 8

9 AStA der HS Niederrhein Seite 9

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12 ch zu den Vorjahren 32 %. Außerdem soll auch AStA der HS Niederrhein Seite 12

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AStA der HS Niederrhein Seite 17 von 24

AStA der HS Niederrhein Seite 17 von 24 E0 Finanzverwaltung 51.800,00 35.000,00 1.469,54 A0 22.171,96 24.854,00 11.694,17 E01 Überschuss / Fehlbetrag 50.000,00 30.000,00 0,00 A01 01 Überschuss 50.000,00 30.000,00 01 02 Fehlbetrag 02 03 Ausgleich

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