Vierter Haushaltplan der Verfassten Studierendenschaft für das Haushaltsjahr bis
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1 Vierter Haushaltplan der Verfassten Studierendenschaft für das Haushaltsjahr bis
2 Inhalt Präambel... 2 Anmerkungen der Finanzreferenten... 2 Allgemeine Vorschriften zur Haushaltssystematik des Landes Baden-Württemberg... 3 Gruppierungsplan... 4 Einnahmen... 4 Ausgaben... 5 Haushaltsplan Einnahmen... 6 Ausgaben... 7 Anhang Stellenplan für das Haushaltsjahr 16/ Rücklagen Aufwandsentschädigungen
3 Vierter Haushaltplan der Verfassten Studierendenschaft für das Haushaltsjahr bis Präambel Der vorliegende Haushaltsplan mit einer Geltungsdauer vom 01. April 2017 bis 31. Dezember 2017 wurde durch die Verfasste Studierendenschaft (VS) der Universität Hohenheim auf Grundlage der Finanzordnung vom 04. Juli 2017 der Verfassten Studierendenschaft der Universität Hohenheim erstellt und am 05. Juli 2017 beschlossen. Die Beteiligung des Beauftragten für den Haushalt gemäß 65 b Abs. 2 Satz 1 Landeshochschulgesetz ist erfolgt. Das Rektorat der Universität Hohenheim hat den Haushaltsplan am 18. Juli 2017 genehmigt. Anmerkungen der Finanzreferenten Der Haushaltsplan wird gem. 4 der Finanzordnung (FO) für ein Haushaltsjahr aufgestellt. Die Aufstellung erfolgt gemäß 3 (1) der Finanzordnung (FO), wobei der zur Erfüllung der Aufgaben der VS notwendige Bedarf berücksichtigt wird. Der Haushalt bildet die Grundlage der Verwaltung aller Erträge und Aufwendungen. Der aktuelle Haushaltsplan wurde auf der Grundlage aktueller Erfahrungswerte erstellt. Nachdem das vierte Studierendenparlament der Änderung der Finanzordnung in der 8. Sitzung am zugestimmt hat und vom Rektorat am 04. Juli dieser Änderung zugestimmt worden ist, wurde das Wirtschaftsjahr der VS an das Kalenderjahr angepasst. Aufgrund dieser Umstellung hat das Finanzreferat einen Haushalt für das Rumpfwirtschaftsjahr vom bis aufgestellt. Gemäß 2 der Landeshaushaltsordnung (LHO) werden bei der Aufstellung und Ausführung des Haushaltsplans die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit beachtet. Der Entwurf des Haushaltsplanes ist durch den AStA-Vorstand, den Finanzreferenten und den Haushaltsbeauftragten zu erstellen. Nach Beratung und Bestätigung mit einfacher Mehrheit im AStA, muss der Haushalt dem StuPa bis spätestens drei Monate vor Beginn des Haushaltsjahres zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Diese zeitliche Fristsetzung konnte für den Haushaltsplan nicht eingehalten werden. Daher erfolgte die Aufstellung nachträglich. Ein Nachtragshaushalt ist laut FO 18 (1) dann zu erstellen, wenn die Ausgaben einer Hauptgruppe um 5% höher sind als erwartet. Ausgaben können nur mit einem genehmigten Finanzantrag von der VS übernommen werden. Hierbei sind die Formalitäten der FO und der LHO zu beachten und einzuhalten. Die VS der Universität Hohenheim hat als eine rechtsfähige Körperschaft des öffentlichen Rechts und Gliedkörperschaft der Universität Hohenheim das Recht Beiträge zu erheben, um ihre Aufgaben erfüllen zu können. Diese Aufgaben beinhalten u. a. die Förderung der politischen Bildung, sportlichen Aktivitäten, der überregionalen und internationalen Studierendenbeziehung, sowie die Verbesserung des studentischen Lebens auf dem Campus der Universität Hohenheim. Gemäß der Beitragsordnung der VS werden 10 pro Studierende eingezogen. Hierbei wurde mit 8600 beitragspflichtig Studierende im Sommersemester 2017 und 9500 beitragspflichtig Studierende im Wintersemester 2017/2018 kalkuliert. Hohenheim, Roland Hufmann Lukas Groß 2
4 Allgemeine Vorschriften zur Haushaltssystematik des Landes Baden-Württemberg 1. Gruppierungsplan 1.1 Hauptgruppen, Obergruppen und Gruppen Der Gruppierungsplan gliedert sich nach der Haushaltssystematik übereinstimmend in Hauptgruppen - Gliederungseinheit bestehend aus einer Ziffer Obergruppen - Gliederungseinheit bestehend aus zwei Ziffern Gruppen - Gliederungseinheit bestehend aus drei Ziffern Die Hauptgruppen beginnen mit der Ziffer 0 bis 9. Dabei stehen die Ziffern 0 bis 3 auf der Einnahmenseite und die Ziffern 4 bis 9 auf der Ausgabenseite. Die zweite und dritte Ziffer aus der Obergruppe bzw. Gruppe beginnt jeweils mit der Ziffer 1 bis 9. Die Ordnung der Einnahme- und Ausgabearten nach dem Gruppierungsplan orientiert sich in erster Linie an Kriterien der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen für die Darstellung wirtschaftlicher Vorgänge. 1.2 Zuordnungen der Einnahmen und Ausgaben Einnahmen oder Ausgaben sollen dann zusammengefasst werden, wenn ersichtlich ist, dass die Trennung in Form von verschiedenen Titelnummern nicht auf ein geringstes Maß an Titelnummern zurückführt. 1.3 Titel Die Titelnummer entspricht der dreistelligen Gruppe des Gruppierungsplans und enthält fünf Stellen. Sie entsteht indem an die jeweilige Gruppe des Gruppierungsplans (3 Stellen), unter Freilassung eines Zwischenraums, weitere zwei Stellen angehängt werden. Bsp.: Titelnummer: Die erste Ziffer "4" beinhaltet die Information, dass die Hauptgruppe auf der Ausgabeseite ist und für Personalausgaben steht. Die ersten beiden Ziffern 42 stehen für die Obergruppe: Bezüge und Nebenleistungen. Die ersten drei Ziffern 425 stehen für die Gruppe: Vergütungen der Angestellten. An den Gruppentitel wurde die Ziffern 01 hinzugefügt, somit wird die Titelnummer erzeugt. Also bedeutet dies, dass unter der Gruppe 425 die erste Titelnummer ist. Die Titelnummern werden für den Haushaltsplan erzeugt und definieren, für welche Einnahmen oder Ausgaben sie stehen. Aus dem Haushaltsplan kann man entnehmen, dass die Titelnummer für Vergütungen der Angestellten steht. Die Titelnummern dienen somit einer genaueren Definition, woraus die Einnahmen oder Ausgaben bestehen. Außerdem können so Einnahmen oder Ausgaben in einer Gruppe differenziert werden, sofern innerhalb einer Gruppe min. zwei Titelnummern existieren. 3
5 Gruppierungsplan Einnahmen 1 Verwaltungseinnahmen, Einnahmen aus Schuldendienst und dgl. Hauptgruppe 1 11 Verwaltungseinnahmen Obergruppe Gebühren, sonstige Entgelte Gruppe Einnahmen aus wirtschaftlicher Tätigkeit und aus Vermögen Obergruppe Erlöse aus der Veräußerung von beweglichen Sachen und Diensten aus wirtschaftlicher Tätigkeit Gruppe Einnahmen aus Schuldenaufnahmen, aus Zuweisungen und Zuschüssen für Investitionen, besondere Finanzierungseinnahmen Hauptgruppe 3 35 Entnahmen aus Rücklagen, Fonds und Stöcken Obergruppe Entnahmen aus der Betriebsmittelrücklage Gruppe Haushaltstechnische Verrechnungen Obergruppe Durchlaufende Posten Gruppe 382 Ausgaben 4 Personalausgaben Hauptgruppe 4 41 Aufwendungen für Abgeordnete und ehrenamtlich Tätige Obergruppe Aufwendungen für ehrenamtlich Tätige Gruppe Bezüge und Nebenleistungen Obergruppe Vergütung der Angestellten Gruppe Sächliche Verwaltungsausgaben, militärische Beschaffungen usw., Ausgaben für den Schuldendienst Hauptgruppe 5 51 Sächliche Verwaltungsausgaben Obergruppe Geschäftsbedarf und Kommunikation sowie Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände, sonstige Gebrauchsgegenstände Gruppe Bewirtschaftung der Grundstücke, Gebäude und Räume Gruppe Sächliche Verwaltungsausgaben Obergruppe Dienstreisen Gruppe Sächliche Verwaltungsausgaben Obergruppe Sonstiges Gruppe 531 4
6 6 Ausgaben für Zuweisungen und Zuschüsse mit Ausnahmen für Investitionen Hauptgruppe 6 68 Sonstige Zuschüsse für laufende Zwecke an sonstige Bereiche Obergruppe Zuschüsse für laufende Zwecke an soziale oder ähnliche Einrichtungen Gruppe Baumaßnahmen Hauptgruppe 7 71 Baumaßnahmen für die Verfasste Studierendenschaft Obergruppe Baumaßnahmen für die Verfasste Studierendenschaft Gruppe Besondere Finanzierungsausgaben Hauptgruppe 9 91 Zuführung an Rücklagen, Fonds und Stöcke Obergruppe Zuführungen an Betriebsmittelrücklage Gruppe Haushaltstechnische Verrechnungen 982 Durchlaufende Posten 5
7 Haushaltsplan 2017 Einnahmen 111 Gebühren, sonstige Entgelte Studierendenbeiträge ,00 Summe Obergruppe , Erlöse aus der Veräußerung von beweglichen Sachen und Diensten aus wirtschaftlicher Tätigkeit Einnahmen aus wirtschaftlicher Betätigung ,00 Summe Obergruppe ,00 Summe Hauptgruppe , Entnahmen aus der Betriebsmittelrücklage Entnahmen aus der Betriebsmittelrücklage ,00 Summe Obergruppe , Durchlaufende Posten Durchlaufende Posten Skriptenbüro ,00 Summe Obergruppe ,00 Summe Hauptgruppe ,00 Gesamteinnahmen ,00 6
8 Ausgaben Alle Ausgabentitel ausgenommen Hauptgruppe 6 sind innerhalb der Hauptgruppe gegenseitig deckungsfähig und übertragbar. Die Ausgabenermächtigung erhöht oder vermindert sich um die Mehr- oder Mindereinahmen der Hauptgruppen 1 und Aufwendungen für ehrenamtlich Tätige Ehrenamtspauschalen und Aufwandsentschädigungen ,00 Summe Obergruppe , Vergütungen der Angestellten Vergütung der Angestellten ,00 Summe Obergruppe ,00 Summe Hauptgruppe , Geschäftsbedarf und Kommunikation sowie Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände, sonstige Gebrauchsgegenstände Erwerb von Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen , Bewirtschaftung der Grundstücke, Gebäude und Räume Betriebskosten der Thomas-Müntzer-Scheuer ,00 Summe Obergruppe , Dienstreisen Reisekosten ,00 Summe Obergruppe , Sonstiges Sächliche Verwaltungsausgaben , Ausgaben für wirtschaftliche Betätigung ,00 Summe Obergruppe ,00 Summe Hauptgruppe ,00 7
9 Die Ausgabentitel sind gegenseitig deckungsfähig und übertragbar, sofern ein Beschluss des AStA und die Einwilligung der Referatsleitung vorliegen. 684 Zuschüsse für laufende Zwecke an soziale oder ähnliche Einrichtungen Ausgaben Umweltreferat 1.500, Ausgaben Gleichstellungsreferat 1.500, Ausgaben Sportreferat 1.500, Ausgaben Politische Bildung 1.500, Ausgaben Öffentlichkeitsreferat 1.500, Ausgaben Kulturreferat 4.500, Ausgaben Hochschulpolitik 1.500, Ausgaben Chancengleichheit und Soziales 1000, Zuschüsse Fachschaften und Promovierendenkonvent 4.500,00 Summe Obergruppe ,00 Summe Hauptgruppe , Baumaßnahmen für die Verfasste Studierendenschaft Ausgaben für Baumaßnahmen ,00 Summe Obergruppe ,00 Summe Hauptgruppe , Zuführungen an Betriebsmittelrücklage Zuführung zur Betriebsmittelrücklage 0,00 Summe Obergruppe 91 0, Durchlaufende Posten Durchlaufende Posten Skriptenbüro ,00 Summe Obergruppe ,00 Summe Hauptgruppe ,00 Gesamtausgaben ,00 8
10 SALDO 0,00 9
11 Anhang Stellenplan für das Haushaltsjahr 16/17 Bezeichnung Stellenzahl TV-L Tariflich Beschäftigte E12 Haushaltsbeauftragter 0,1 E9 Verwaltungsangestellte_r 0,5 E6 Verwaltungsangestellte_r 0,5 E5 Geringfügig Beschäftigte studentische Hilfskraft 1 E3 Geringfügig Beschäftigte studentische Hilfskräfte 8 Rücklagen Art der Rücklage voraussichtlicher Stand zu Beginn des Haushaltsjahres 16/17 voraussichtlicher Stand zum Ende des Haushaltsjahres 16/17 1. Allgemeine Betriebsmittelrücklage , ,92 2. Zweckgebundene Rücklagen , ,41 Rücklagen gesamt , ,33 Aufwandsentschädigungen Empfangsberechtigt Monatlicher Betrag pro Person AStA-Vorstand (aktuell 2 Personen) Max. 200 AStA-Finanzreferent (aktuell 2 Personen) Max. 200 StuPa-Präsidium (aktuell 3 Personen) Max
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