Soll 2012 a) Betrag Betrag Ist 2011 b) für für Titel. Ist 2010 c) Tit. Gr. FKZ Zweckbestimmung Tsd. EUR Tsd. EUR Tsd.
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- Maike Geiger
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1 V o rb eme rku ng: Das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) sieht Leistungen an Schüler und Studierende vor. Schüler werden stets in Form des Zuschusses gefördert; Studierende erhalten ihre Leistungen im Regelfall zu 50 v. H. als Darlehen und zu 50 v. H. als Zuschuss. Die Mittel für die Leistungen hat zu 35 v. H. das Land aufzubringen, 65 v. H. trägt der Bund. In einer Vereinbarung zwischen dem Land Baden-Württemberg und der Landesbank Baden-Württemberg (bzw. deren Rechtsvorgängerin) ist vereinbart worden, dass die Landesbank die Finanzierung des Landesanteils der Darlehensförderung für Studierende übernimmt. Die Rückzahlung der verauslagten Beträge erfolgt jeweils nach fünf Jahren. Die Beträge sind zu verzinsen. In den Jahren 2007 bis 2011 hat das Land folgende Förderbeträge in Anspruch genommen, die ab dem Haushaltsjahr 2012 zurückgezahlt werden: 2007: 24,2 Mio. EUR 2008: 22,6 Mio. EUR 2009: 28,9 Mio. EUR 2010: 32,7 Mio. EUR 2011: 36,9 Mio. EUR In den Folgejahren wird mit Förderbeträgen in Höhe von 37,7 Mio. EUR in 2012, 42,7 Mio. EUR in 2013 und 43,0 Mio. EUR in 2014 gerechnet. Die jährlich fälligen Rückzahlungsbeträge sind bei Tit , die fälligen Zinszahlungen bei Tit veranschlagt. Einnahmen Verwaltungseinnahmen Vermischte Einnahmen 0,0 a) 0,0 0,0 0,0 b) 0,0 c) Zinsen aus Darlehen und Erstattungsansprüchen 130,0 a) 130,0 130,0 209,8 b) 198,8 c) Erläuterung: Hier werden die Zinsen aus Darlehen und Erstattungsansprüchen vereinnahmt. Veranschlagt ist das voraussichtliche Aufkommen Tilgung von Darlehen ,0 a) , , ,3 b) ,5 c) Erläuterung: Hier werden die Tilgungsrückflüsse aus Darlehen vereinnahmt. Der dem Land Baden-Württemberg zustehende Anteil wird vom Bundesverwaltungsamt ermittelt und überwiesen. Veranschlagt ist das voraussichtliche Aufkommen. Zwischensumme Verwaltungseinnahmen ,0 a) , ,0-80-
2 Übrige Einnahmen Anteil des Bundes an der Ausbildungsförderung ,1 a) , ,7 für Schüler ,8 b) ,1 c) Erläuterung: Veranschlagt ist der Bundesanteil an der Ausbildungsförderung für Schüler Anteil des Bundes an der Ausbildungsförderung ,3 a) , ,2 für Studierende ,4 b) ,1 c) Erläuterung: Veranschlagt ist der Bundesanteil an der Ausbildungsförderung für Studierende (Zuschuss). Mehr entsprechend den höheren Ausgaben bei Tit Bundesanteil zur rückwirkenden Kostenerstattung ,0 a) 0,0 0,0 an die Kommunen für die ausbildungsbedingte aus ,2 b) wärtige Unterbringung von Schülern mit Behinderung 0,0 c) Anteil des Bundes an der Darlehensförderung für ,3 a) , ,2 Studierende ,4 b) ,9 c) Erläuterung: Veranschlagt ist der Bundesanteil an der Darlehensförderung für Studierende. Mehr entsprechend den höheren Ausgaben bei Tit Zwischensumme Übrige Einnahmen ,7 a) , ,1 Gesamteinnahmen ,7 a) , ,1 Ausgaben Die Tit bis sind übertragbar. Tit und sind gegenseitig deckungsfähig. Sächliche Verwaltungsausgaben Kosten für die Technische Durchführung des 30,0 a) 29,3 29,3 Bundesausbildungsförderungsgesetzes 17,0 b) 13,0 c) Erläuterung: Weniger zum Ausgleich des Haushalts. Die Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz werden maschinell berechnet. Veranschlagt sind die voraussichtlichen Kosten für die Beschaffung der nach der Formblatt-Verordnung erforderlichen Vordrucke. -81-
3 Kosten der Programmpflege und Verfahrensbetreuung 440,0 a) 430,3 430,3 376,9 b) 303,2 c) Mehrausgaben sind bis zur Höhe von Einsparungen bei Tit und (Landesanteil) zulässig. Mehrausgaben sind in Höhe von Einnahmen bei Tit zulässig. Erläuterung: Weniger zum Ausgleich des Haushalts. Veranschlagt sind die Kosten für die Pflege und Weiterentwicklung der zur Durchführung des BAföG eingesetzten EDV-Verfahren. Zwischensumme Sächliche Verwaltungsausgaben 470,0 a) 459,6 459,6 Zuweisungen und Zuschüsse Ersatz von Aufwendungen der Landesbank Baden ,0 a) 3.484, ,8 Württemberg für die Finanzierung des Landesanteils ,7 b) bei den Darlehen an Studierende ,2 c) Erläuterung: Der bei der Landesbank Baden-Württemberg durch die Finanzierung des Darlehensanteils des Landes bei der Ausbildungsförderung für Studierende entstehende Aufwand für Zinsen und Bearbeitung wird vom Land jährlich erstattet. Veranschlagt ist der Aufwand, der für die seit 2007 zur Verfügung gestellten Mittel voraussichtlich entstehen wird. Die Tilgung für den Landesanteil wird ab 2013 bei Tit N veranschlagt Erstattung der Verwaltungskosten aus der Durch ,0 a) , ,6 führung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes ,9 b) ,7 c) Mehrausgaben sind bis zur Höhe von Einsparungen bei Tit und (Landesanteil) zulässig. Erläuterung: Veranschlagt sind die Verwaltungskosten, die den Ämtern für Ausbildungsförderung bei den Studentenwerken für die im Auftrag des Landes vorzunehmende Durchführung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes entstehen. Den Ämtern für Ausbildungsförderung kann hieraus auch die erforderliche EDV- Ausstattung erstattet werden. Mehr wegen steigender Antragszahlen Ausbildungsförderung für Schüler ,4 a) , , ,5 b) ,1 c) Erläuterung: Aus den Mitteln werden Zuschüsse gewährt (Einnahmen vgl. Tit ). Erstattungen aus übergegangenen Ansprüchen nach den 37, 38 BAföG fließen den Mitteln zu. Für Beihilfen und sonstige Förderungsbeiträge für Schüler, die nicht nach dem BAföG gefördert werden können, sind im Einzelplan 04 weitere Haushaltsmittel veranschlagt. Vgl. Vermerk bei Tit und
4 Ausbildungsförderung für Studierende ,4 a) , , ,0 b) ,4 c) Erläuterung: Aus den Mitteln werden Zuschüsse gewährt (Einnahmen vgl. Tit ). Erstattungen aus übergegangenen Ansprüchen nach den 37, 38 BAföG fließen den Mitteln zu. Für Beihilfen und sonstige Förderungsbeiträge für Studierende, die nicht nach dem BAföG gefördert werden können, und an studentische Selbsthilfeeinrichtungen sind bei Kap und in den Hochschulkapiteln weitere Haushaltsmittel veranschlagt. Vgl. Vermerk bei Tit und Mehr wegen steigender Studierendenzahlen Rückwirkende Kostenerstattung an die Kommunen für ,0 a) 0,0 0,0 die ausbildungsbedingte auswärtige Unterbringung 3.801,8 b) von Schülern mit Behinderung 0,0 c) Erläuterung: Die rückwirkende Kostenerstattung an die Kommunen erfolgt aufgrund der Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom BVerwG 5 C ab dem Jahr Der Bundesanteil wird bei Tit vereinnahmt. Zwischensumme Zuweisungen und Zuschüsse ,8 a) , ,4 Ausgaben für Investitionen Darlehensförderung für Studierende (Bundesanteil) ,3 a) , , ,6 b) ,3 c) Erläuterung: Veranschlagt sind Ausgabemittel in Höhe des Bundesanteils (65 v. H.) an der Darlehensförderung für Studierende. (Einnahmen vgl. Tit ). Mehr wegen steigender Studierendenzahlen N 142 Darlehensförderung für Studierende (Landesanteil) 0,0 a) , ,2 0,0 b) 0,0 c) Erläuterung: Der Landesanteil an der Darlehensförderung für Studierende wird nach einer Vereinbarung zwischen dem Land Baden-Württemberg und der Landesbank Baden-Württemberg von der Landesbank vorfinanziert. Die Rückzahlung der verauslagten Beträge erfolgt jeweils nach fünf Jahren. Veranschlagt ist die Tilgung für den Landesanteil 2007 (im Jahr 2013) und 2008 (im Jahr 2014). Der Aufwand für Zinsen und Bearbeitung ist bei Tit ausgebracht. Zwischensumme Ausgaben für Investitionen ,3 a) , ,4 Gesamtausgaben ,1 a) , ,4-83-
5 Abschluss Kapitel 1408 Verwaltungseinnahmen ,0 a) , ,0 Übrige Einnahmen ,7 a) , ,1 Gesamteinnahmen ,7 a) , ,1 Sächliche Verwaltungsausgaben 470,0 a) 459,6 459,6 Zuweisungen und Zuschüsse ,8 a) , ,4 Ausgaben für Investitionen ,3 a) , ,4 Gesamtausgaben ,1 a) , ,4 Kapitel 1408 Zuschuss ,4 a) , ,3-84-
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