Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst 1409 Aufwendungen für die Förderung der Studierenden im Hochschulwesen

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1 V o r b e m e r k u n g : Im Kapitel 1409 sind die Haushaltsmittel für die Förderung und Betreuung der Studierenden an den Universitäten, Pädagogischen Hochschulen, Fachhochschulen, Kunsthochschulen und Berufsakademien veranschlagt. Daneben sind Haushaltsmittel für die Förderung der Studierenden bei Kap und in den Hochschulkapiteln enthalten. Einnahmen Verwaltungseinnahmen Vermischte Einnahmen 50,0 a) 50,0 18,1 b) 48,5 c) Erläuterung: Hier werden insbesondere Rückflüsse aus nicht verwendeten Zuschüssen vereinnahmt Tilgung von Darlehen aufgrund des Graduierten- 50,0 a) 30,0 förderungsgesetzes des Bundes vom ,3 b) 36,3 c) Erläuterung: Veranschlagt ist das voraussichtliche Aufkommen. Zwischensumme Verwaltungseinnahmen 100,0 a) 80,0 Übrige Einnahmen Zuwendungen Dritter für Stipendien 0,0 a) 0,0 7,0 b) 31,4 c) Erläuterung: VgI. Vermerk und Erläuterungen zu Tit Zwischensumme Übrige Einnahmen 0,0 a) 0,0 Ausgaben Zuweisungen und Zuschüsse Gesamteinnahmen 100,0 a) 80, Stipendien aus Zuwendungen Dritter 0,0 a) 0,0 7,0 b) 31,4 c) Ausgaben sind in Höhe der Einnahmen bei Tit zulässig. Erläuterung: Die Stiftung Volkswagenwerk hat ein Programm zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses in geisteswissenschaftlichen Fächern aufgelegt. Mit diesem Programm möchte die Stiftung einen Beitrag zur Aus- und Fortbildung des wissenschaftlichen Nachwuchses in der Bundesrepublik Deutschland leisten. Das Programm soll dazu beitragen, wissenschaftlichen Nachwuchs durch die Förderung ihrer Promotion oder in der Zeit unmittelbar danach für die Forschung zu gewinnen. Die Stipendien werden von der Stiftung nicht unmittelbar den Studierenden bewilligt, sondern werden den Universitäten als Projektmittel zur Verfügung gestellt, aus denen sie die Einzelstipendien in eigener Verantwortung vergeben. Aus den genannten Gründen sind die von der Stiftung zur Verfügung gestellten Mittel als Drittmittel i. S. des Haushaltsrechts anzusehen und sind daher über den Landeshaushalt abzuwickeln. Da evtl. von anderer Seite noch mit derartigen Zuwendungen gerechnet werden kann, wurde die Zweckbestimmung weit gefasst. 58

2 Zur Förderung des wissenschaftlichen und 4.986,1 a) 4.986,1 künstlerischen Nachwuchses 3.891,5 b) 4.445,7 c) Die Mittel sind übertragbar. Erläuterung: 2004 Veranschlagt sind: 1. Zur Durchführung des Landesgraduiertenförderungsgesetzes 2 438,8 2. Für ein Stipendium am Zentralinstitut für Kunstgeschichte in München 11,1 3. Zur Finanzierung von Promotionskollegs an den Universitäten 2 536,2 zus , Zuschuss an die Studienstiftung des Deutschen 375,8 a) 379,5 Volkes 375,8 b) 373,2 c) Erläuterung: Der Berechnung des Zuschusses an die Studienstiftung des deutschen Volkes sind 7 Pfennig/3,58 Cent je Kopf der Bevölkerung von Baden- Württemberg zugrunde gelegt. Der Stand der Bevölkerung betrug am Einwohner. Mit dem Zuschuss an die Studienstiftung des deutschen Volkes wird auch der baden-württembergische Anteil an der Förderung Hochbegabter im Ausland abgedeckt. Mehr wegen der höheren Bevölkerungszahl. Zwischensumme Zuweisungen und Zuschüsse 5.361,9 a) 5.365,6 Besondere Finanzierungsausgaben Haushaltstechnische Verrechnungen 0,0 a) 0,0 605,7 b) Ausgaben sind bis zur Höhe von Einsparungen bei Tit und bei Tit.Gr. 88 zulässig. Erläuterung: Für Maßnahmen soweit sie an Universitäten durchgeführt werden. Zwischensumme Besondere Finanzierungsausgaben 0,0 a) 0,0 Titelgruppen 87 Zur Förderung der sozialen Belange der Studierenden Die Mittel sind übertragbar. Die Titel , B, , und sind gegenseitig deckungsfähig. Erläuterung: Die soziale Betreuung und Förderung der Studierenden sowie die Wirtschaftsführung der Studentenwerke sind im Gesetz zur Reform der Studentenwerke und zur Änderung der Landeshochschulgesetze vom 19. Juli 1999 (GBl. S. 299) geregelt. Der sozialen Betreuung und Förderung der Studierenden dienen insbesondere folgende Bereiche, Einrichtungen und Maßnahmen: Verpflegungsbetriebe, studentisches Wohnen, Förderung kultureller, sportlicher und sozialer Interessen, Kinderbetreuung, Gesundheitsförderung und Beratung, soziale Betreuung ausländischer Studierender und die Vermittlung finanzieller Studienbeihilfen. Die Studentenwerke erhalten hierfür Finanzhilfen. Außerdem können die Hochschulen selbst Betreuungsaufgaben wahrnehmen. 59

3 Schuldendiensthilfen für den Wohnheimbereich der 515,0 a) 515,0 Studentenwerke 376,7 b) Erläuterung: Veranschlagt sind insbesondere die Aufwendungen im Rahmen der Ablösung von angemieteten Wohnheimen A 142 Finanzhilfe ,0 a) , ,0 b) Erläuterung: Die Zuwendungen für den laufenden Betrieb werden als Finanzhilfe gewährt, deren Höhe aufgrund von 12 Abs. 5 Satz 1 StWG durch Verwaltungsvorschrift für 5 Jahre bis einschließlich dem Haushaltsjahr 2004 für jedes Studentenwerk betragsmäßig festgeschrieben ist B142 Sonstige Zuschüsse zu den laufenden Ausgaben 800,0 a) 800,0 184,8 b) Erläuterung: Veranschlagt sind Bedarfszuweisungen für den laufenden Betrieb zum Ausgleich unterschiedlicher wirtschaftlicher Verhältnisse oder struktureller Sonderfaktoren, die bei einer rein pauschal bemessenen Finanzhilfe nicht berücksichtigt werden können Zuschüsse für Investitionen an die Träger von 0,0 a) 0,0 Studentenwohnheimen 300,0 b) 9.373,8 c) Zuschüsse an die Studentenwerke des Landes für 6.100,0 a) 6.100,0 Investitionen 4.818,6 b) -46,9 c) 2004 Verpflichtungsermächtigung 3.200,0 Davon zur Zahlung fällig im Haushaltsjahr bis zu 3.200,0 Erläuterung: Die veranschlagten Mittel sind insbesondere für Sanierungs- und Rationalisierungsmaßnahmen im Bereich der Verpflegungsbetriebe bestimmt Zuführung an Kap Tit für 0,0 a) 0,0 Baumaßnahmen ,0 b) Erläuterung: Durch Einsparungen bei Tit. Gr. 87 sollen Baumaßnahmen für den Verpflegungsbereich der Studentenwerke im Einzelplan 12 finanziert werden können. Summe Titelgruppe ,0 a) ,0 60

4 88 Zur Förderung der Interessen der Studierenden Die Mittel sind übertragbar. Die Gruppentitel sind gegenseitig deckungsfähig. Erläuterung: Das Ist-Ergebnis 2002 im Bereich der Universitäten betrug 605,7. Vgl. Tit Personalaufwand 270,0 a) 270,0 22,7 b) 97,2 c) Erläuterung: Die bei den Tit und veranschlagten Mittel sind für die Weiterentwicklung der Studienberatung und deren Evaluation und für die Förderung des Vorfachstudiums von ausländischen Studierenden, wie z. B. Deutschkurse zur Vorbereitung auf die Deutsche Sprachprüfung sowie für Informationsschriften, wie z. B. Studium im Ausland und Informationsbroschüre für ausländische Studieninteressenten bestimmt. Hierzu gehören auch die bundesweite Informationsschrift Studien- und Berufswahl (Herausgeber Bund- Länder-Kommission für Bildungsplanung und Forschungsförderung und Bundesanstalt für Arbeit), die anteilig von Bund und Ländern finanziert wird sowie die Landesbroschüre Kursbuch Studium Ausbildung Beruf, die gemeinsam mit dem Landesarbeitsamt herausgegeben und je zur Hälfte aus Mitteln der Bundesanstalt für Arbeit und Landesmitteln finanziert wird. Alle Broschüren werden auch als WWW-Service angeboten; hierfür sind Entwicklungs- und Pflegearbeiten notwendig Sachaufwand 100,0 a) 100,0 75,8 b) 317,6 c) Ersätze fließen den Mitteln zu. Erläuterung: Vgl. Erläuterungen zu Tit Studienbeihilfen und Zuschüsse für laufende Zwecke 450,0 a) 380,0 203,3 b) 345,9 c) Erläuterung: 2004 Veranschlagt sind: 1. Mittel für die Gewährung von Studienbeihilfen an deutsche und ausländische Studierende (z. B. Reisekostenzuschüsse für einen Studienaufenthalt oder ein Praktikum im Ausland) 275,0 2. Zuschuss an das Sprachenkolleg für studierende Ausländer Freiburg 105,0 zus. 380,0 Summe Titelgruppe ,0 a) 750,0 Gesamtausgaben ,9 a) ,6 61

5 Abschluss Kapitel 1409 Verwaltungseinnahmen 100,0 a) 80,0 Gesamteinnahmen 100,0 a) 80,0 Personalausgaben 270,0 a) 270,0 Sächliche Verwaltungsausgaben 100,0 a) 100,0 Zuweisungen und Zuschüsse ,9 a) ,6 Ausgaben für Investitionen 6.100,0 a) 6.100,0 Gesamtausgaben ,9 a) ,6 Kapitel 1409 Zuschuss ,9 a) ,6 62

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