Konzernrechnung Modul 2
|
|
- Götz Martin
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Konzernrechnung Modul 2 Dr. Aldo C. Schellenberg Universität Bern WS 2006/2007 Mittwoch Uhr schellenberg@iuc.unibe.ch 1
2 Agenda > Nationale Regelwerke > Internationale Regelwerke 2
3 Grundfragen der Konzernrechnung Nationale und internationale Regelwerke zur Konzernrechnung in der Schweiz 3
4 Konsolidierungsvorschriften Gesetze und Normen Swiss GAAP FER Aktienrecht EURL nationale NORMEN internationale Kotierungsreglement SWX US GAAP IFRS 4
5 Übersicht zu den Regelwerken Regelwerk Ziel Charakter Ausrichtung Anerkennung Umfang Swiss GAAP FER Fair Presentation / True and Fair View Prinzipienorientiert, übersichtlich Unternehmen mit nationaler Ausstrahlung Schweiz 200 Seiten IFRS Fair Presentation / True and Fair View Prinzipienorientiert, detailliert Publikumsgesellschaften mit internat. Ausstrahlung Fast weltweite Akzeptanz, insbes. EU Seiten US GAAP Fair Presentation Case Law, extreme Regelungsdichte Publikumsgesellschaften an US-Börsen Pflicht für Kotierung in den USA Zahlreiche Bücher 5
6 Beispiel: DaimlerChrysler Durch den Gang an die NYSE besteht die Möglichkeit, neben privaten Anlegern auch Investoren und Fondsgesellschaften als Kapitalgeber anzusprechen. Dazu müssen jedoch bestimmte Anforderungen erfüllt werden. Kapitalmarkt Investoren Rechnungslegung nach einem Internat. Standard (U.S. GAAP) - true & fair view - Vergleich von Unternehmen - Vergleich von Geschäftsjahren - Cash Flow Statement - zeitnahe Publizität wesentlicher Ereignisse risikoadäquate Verzinsung Ausrichtung auf nachhaltige Ergebniserzielung wertorientierte Steuerung - wertsteigernde Investitions- und Beteiligungspolitik - Wertorientierung in der operativen Steuerung 6
7 schweizerisches Aktienrecht Art. 663e - 663h OR nein Fasst die Gesellschaft durch Stimmenmehrheit oder auf andere Weise eine oder mehrere Gesellschaften unter einheitlicher Leitung zusammen? (Art. 663e Abs. 1 OR) nein ja ja ja Überschreitet die Gesellschaft zusammen mit ihren Untergesellschaften in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren zwei der folgenden Grössen: a) Bilanzsumme von CHF 10 Mio b) Umsatzerlös von CHF 20 Mio c) Arbeitnehmeranzahl 200 im Jahresdurchschnitt (Art. 663 e Abs. 2 OR) a) Hat die Gesellschaft Anleihenobligationen ausstehend? b) Sind die Aktien an der Börse kotiert? c) Verlangen Aktionäre, die 10% des Aktienkapitals vertreten, eine Konzernrechnung? d) Ist die Konzernrechnung für die möglichst zuverlässige Beurteilung der Vermögens- und Ertragslage notwendig? (Art. 663 e Abs. 3 OR) ja Wird die Gesellschaft in eine nach schweizerischen oder gleichwertigen ausländischen Vorschriften erstellte und geprüfte Konzernrechnung einer Obergesellschaft einbezogen und wird die Konzernrechnung ihren Aktionären und Gläubigern wie die eigene Jahresrechnung bekannt gemacht? (Art. 663f Abs. 1 OR) nein ja keine Konsolidierungspflicht Konsolidierungspflicht Muss die Gesellschaft die Jahresrechnung veröffentlichen (Kotierung, Anleihenoblig.), oder verlangen Aktionäre, die zusammen mindestens 10% des Aktienkapitals vertreten, eine Konzernrechnung? (Art. 663f Abs. 2 OR) Konsolidierungspflicht keine Offenlegungspflicht nein ja Offenlegungspflicht Handelt es sich um eine Gesellschaft, die Anleihenobligationen ausstehend hat oder ihre Aktien an einer Börse kotiert hat? (Art. 697h OR) Offenlegung der Konzernrechnung im Schweizerischen Handelsamtsblatt oder Ausfertigung an jeden, der es verlangt (innerhalb eines Jahres seit Abnahme) (Art 697h OR) 7
8 Schweizerisches Aktienrecht Art. 663e - 663h OR Art. 663g OR Die Konzernrechnung untersteht den GoR (> Art. 662a OR). Der Anhang zur Konzernrechnung muss die Konsolidierungs- und Bewertungsregeln nennen. Wird davon abgewichen, ist im Anhang darauf hinzuweisen und auf andere Weise Einblick in die Vermögens- und Ertragslage zu vermitteln. Verweis auf Art. 662a OR (GoR) Verzicht auf konkrete Konsolidierungsregeln. Grosser Freiraum, der von der Praxis auszufüllen ist (z.b. HWP) Bildung und Auflösung von stillen Willkürreserven ist erlaubt (Art. 669 OR). True and fair view wird nicht verlangt. 8
9 Vorentwurf Rechnungslegungsrecht History Revision des Aktien- und Rechnungslegungsrechts > 1998: Vorentwurf zu einem Bundesgesetz über die Rechnungslegung und Revision (RRG) > Vernehmlassung: Heftige Kritik am VE RRG (ungenügende Berücksichtigung der Verhältnisse bei KMU) > Januar 2003: Aufteilung des RRG in 2 Teilprojekte: RAG (Revisions- und Revisionsaufsichtsgesetz) (In Kraft per ) Revision des Aktien- und Rechnungslegungsrechts > Seit Anfang 2001: Zahlreiche parlamentarischer Vorstösse, insbesondere betreffend die Verbesserung des schweizerischen Rechts im Bereich Corporate Governance > Dezember 2005: Vorentwurf zur Revision des Aktien- und Rechnungslegungsrechts. > Mai 2006: Ablauf der Vernehmlassungsfrist und Auswertung der Vernehmlassungsergebnisse 9
10 Vorentwurf Rechnungslegungsrecht Kernpunkte > Einheitliche Regelung für alle Rechtsformen des Privatrechts Streichung der speziellen Rechnungslegungsvorschriften des Aktienrechts (Art. 662 ff. OR) Ersatz der bisherigen allgemeinen Bestimmungen zur kaufmännischen Buchführung (Art. 957 ff. OR) durch ein rechtsformübergeifendes Rechnungslegungsrecht > Differenzierte Anforderungen je nach wirtschaftlicher Bedeutung der Unternehmen > Gliederungs- und Bewertungsvorschriften > Beibehaltung des Massgeblichkeitsprinzips und damit steuerneutrale Regelung > Verbesserung der Transparenz und Stärkung des Minderheitenschutzes durch einen zusätzlichen Abschluss nach einem anerkannten Regelwerks > Neuregelung der Konzernrechnung: Abschluss nach einem anerkannten Regelwerk 10
11 Vorentwurf Rechnungslegungsrecht Rechtsformneutrale Regelung > Die neuen Vorschriften zur Buchführung und Rechnungslegung gelten grundsätzlich für alle Rechtsträger der Privatrechts und die Pflicht zur Buchführung wird weiterhin an die Pflicht zur Eintragung ins Handelsregister geknüpft (Art. 957 VE OR, Art. 69a VE ZGB, Art. 83a VE ZGB); > Für nicht eintragungspflichtige Unternehmen, Vereine, Stiftungen genügt eine einfache Buchhaltung, die lediglich Einnahmen und Ausgaben erfasst und die Vermögenslage wiedergibt (Art. 957 VE OR); > Sie enthalten jedoch klar differenzierte Anforderungen je nach wirtschaftlicher Bedeutung des Unternehmens der Vereins oder der Stiftung: Erster Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen (Art e VE OR) Zweiter Abschnitt: Jahresrechnung (Art f VE OR) Dritter Abschnitt: Rechnungslegung für grosse Unternehmen (Art b VE OR) Vierter Abschnitt: Abschluss nach Regelwerk (Art a VE OR) Fünfter Abschnitt: Konzernrechnung (Art c VE OR) 11
12 Vorentwurf Rechnungslegungsrecht Differenzierung nach Unternehmensgrösse > KMU: Die Rechnungslegung erfolgt im Geschäftsbericht. Dieser enthält für KMU nur noch die Jahresrechnung (Einzelabschluss) bestehend aus Bilanz, Erfolgsrechnung und Anhang (Art. 958 VE OR); Ein Jahresbericht ist nicht (mehr) notwendig; Geldflussrechnung ist nicht vorgeschrieben. > Grossunternehmen: Als Grossunternehmen gelten Unternehmen, die von Gesetzes wegen zu einer ordentlichen Revision verpflichtet sind, also im Jahresdurchschnitt in zwei aufeinander folgenden Geschäftsjahren zwei der folgenden drei Kriterien überschreiten ( Regel) 10 Millionen Franken Bilanzsumme; 20 Millionen Franken Umsatzerlös; 50 Vollzeitstellen im Jahresdurchschnitt (Art. 961 Abs. 1 VE OR) Für Grossunternehmen gelten folgende zusätzlichen Bestimmungen (Art. 961 VE OR): zusätzliche Angaben im Anhang zur Jahresrechnung (Art. 961 VE OR) Erstellung einer Geldflussrechnung als Teil der Jahresrechnung(Art. 961a VE OR) Verfasssung eines Lageberichts im Geschäftsbericht (bisher: Jahresbericht ) (Art. 961b VE OR) 12
13 Vorentwurf Rechnungslegungsrecht Gliederung- und Bewertung > Orientierung am Konzept der IFRS (International Financial Reporting Standards) > Klare, leicht verständliche Bewertungsvorschriften > Vgl. Zweiter Abschnitt, Art f VE OR 13
14 Vorentwurf Rechnungslegungsrecht Steuerneutrale Regelung > Jahresabschluss nach Obligationenrecht dient wie im geltenden Recht der Festlegung des ausschüttbaren Gewinns und als Grundlage der Steuerbemessung. > Jahresabschluss nach Obligationenrecht ist für die Feststellung eines Kapitalverlusts und einer Überschuldung massgebend (Art. 725 VE OR) > Für das Verhältnis zwischen Handels- und Steuerrecht wird grundsätzlich am geltenden Massgeblichkeitsprinzip festgehalten (Art. 960f VE OR): Von den Steuerbehörden nicht anerkannte Abschreibungen, Wertberichtigungen oder Rückstellungen müssen erfolgswirksam aufgelöst werden Wertberichtigungen, Abschreibungen oder Rückstellungen sind im Abschluss nach Obligationenrecht zu erfassen, damit sie steuerlich anerkannt werden Damit wird die Steuerneutralität der Neuordnung gewährleistet Allerdings wird damit die Transparenz des Abschlusses grundsätzlich beeinträchtigt (keine true and fair view) 14
15 Vorentwurf Rechnungslegungsrecht Erhöhung der Transparenz (true and fair) > Wahrung der Steuerneutralität und Ziel der true and fair view schliessen sich aus > Unter bestimmten Voraussetzungen muss deshalb zusätzlich zum Jahresabschluss nach OR ein Abschluss nach einem anerkannten privaten Regelwerk erstellt werden, der dem Grundsatz von true and fair view verpflichtet ist, steuerlich jedoch unbeachtlich bleibt (Swiss GAAP FER, IFRS, US-GAAP) > Voraussetzungen (Art. 962 Abs. 1 VE OR): Publikumsgesellschaften, wenn die Börse dies verlangt Genossenschaften mit mindestens 2000 Genossenschaftern Vereine, Stiftungen die die Regel erfüllen > Auf Verlangen von (Art. 962 Abs. 2 VE OR): Gesellschaftern, die mindestens 10 Prozent des Grundkapitals vertreten 10 Prozent der Genossenschafter oder 20 Prozent der Vereinsmitglieder Gesellschaftern oder Mitglieder, die einer persönlichen Haftung oder Nachschusspflicht unterliegen > Ausnahme: Pflicht entfällt, wenn nach OR eine Konzernrechnung erstellt wird 15
16 Vorentwurf Rechnungslegungsrecht Konzernrechnung > Kontrolliert eine juristische Person, die rechnungslegungspflichtig ist, andere Unternehmen, so muss sie im Geschäftsbericht eine konsolidierte Jahresrechnung (Konzernrechnung) erstellen (Art. 963 VE OR): Einzelunternehmen, Personengesellschaften sind nicht konsolidierungspflichtig Konsolidierungskreis: Weltabschluss Control-Konzept (Art. 963 Abs. 2 VE OR) bloss vorübergehend kontrollierte Unternehmen (2-Jahresregel) müssen nicht konsolidiert werden (Art. 963b Abs. 1 Ziff. 1 VE OR) Unternehmen, die langfristigen Beschränkungen des Mitteltransfers unterworfen sind, müssen nicht konsolidiert werden (Art. 963b Abs. 1 Ziff. 2 VE OR) > Bestandteile der Konzernrechnung: Konzernbilanz, Konzernerfolgsrechnung, Anhang zur Konzernrechnung Geldflussrechnung (grössenabhängig) > Anwendung anerkannter Normen zwingend (true and fair view) (Art. 963c VE OR) 16
17 Swiss GAAP FER 2007 Grundsätze Grundsätze der Swiss GAAP FER: > Ziele: Fokussierung auf die Rechnungslegung kleiner und mittelgrosser Organisationen(inkl. Non-Profit-Organisationen, Pensionskassen u.a.) und Unternehmensgruppen mit nationaler Ausstrahlung Förderung eines Verhaltenskodexes für Organisationen in ihrer Rechnungslegung ohne Drohung mit rechtlichen Sanktionen Förderung der Vergleichbarkeit der Jahresrechnungen zwischen den Organisationen und über die Zeit Förderung der Kommunikation mit Investoren, Banken und anderen interessierten Kreisen Annäherung des Informationsgehaltes sowie des Konzepts der schweizerischen Rechnungslegung an ein international übliches Niveau > Oberstes Prinzip: Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage (true an fair view); 17
18 Swiss GAAP FER 2007 Konzept > Modularer Aufbau mit vier Bausteinen: Rahmenkonzept Kern-FER Weitere Standards Swiss GAAP FER 30 für Konzerngruppen > Für kleine Organisationen ( Regel) besteht die Möglichkeit, lediglich das Rahmenkonzept und ausgewählte, zentrale Fachempfehlungen (Kern-FER) zu beachten; > Mittelgrosse Organisationen haben die Kern-FER und die weiteren Swiss GAAP FER einzuhalten; > Konzerngruppen haben zusätzlich Swiss GAAP FER 30 Konzernrechnung anzuwenden 18
19 Swiss GAAP FER 2007 Kern-FER Geldflussrechnung Darstellung und Gliederung Ausserbilanzgeschäfte Rahmenkonzept Grundlagen Bewertung Anhang 19
20 Swiss GAAP FER 2007 Kern-FER Swiss GAAP FER Rahmenkonzept Grundlagen (Swiss GAAP FER 1) Bewertung (Swiss GAAP FER 2) Darstellung und Gliederung (Swiss GAAP FER 3) Geldflussrechnung (Swiss GAAP FER 4) Ausserbilanzgeschäfte (Swiss GAAP FER 5) Anhang (Swiss GAAP FER 6) 20
21 Swiss GAAP FER 2007 Übrige FER Immaterielle Werte (Swiss GAAP FER 10) Steuern (Swiss GAAP FER 11) Zwischenberichterstattung (Swiss GAAP FER 12) Leasinggeschäfte (Swiss GAAP FER 13) Konzernrechnung von Versicherungsunternehmen (Swiss GAAP FER 14) Transaktionen mit Nahestehenden (Swiss GAAP FER 15) Vorsorgeverpflichtungen (Swiss GAAP FER 16) Wertbeeinträchtigungen (Swiss GAAP FER 20) Rechnungslegung für gemeinnützige, soziale NPO (Swiss GAAP FER 21) Langfristige Aufträge (Swiss GAAP FER 22) Rückstellungen (Swiss GAAP FER 23) Eigenkapital und Transaktionen mit Aktionären (Swiss GAAP FER 24) Rechnungslegung Personalvorsorgeeinrichtungen (Swiss GAAP FER 26) Derivative Finanzinstrumente (Swiss GAAP FER 27) Vorräte (Swiss GAAP FER 17) Sachanlagen (Swiss GAAP FER 18) Konzernrechnung (Swiss GAAP FER 30) 21
22 Swiss GAAP FER 2007 Würdigung > Gesamtwerk zur Regelung der Kernfragen der Rechnungslegung; > Einfach, knapp, leicht verständlich; > In Bezug auf Kapitalmarkt/Kapitalbeschaffung gewinnt Swiss GAAP FER zunehmend an Bedeutung als faktischer Standard für KMU; > Bei entsprechender Durchsetzung in der Praxis können die Empfehlung zu einem allgemein anerkannten kaufmännischen Grundsatz werden. 22
23 International Financial Reporting Standards (IFRS) > Geschlossenes Regelwerk zur Rechnungslegung > Vision: Entwicklung von Rechnungslegungsstandards mit weltweiter Akzeptanz zwecks Verbesserung und Harmonisierung von Rechnungslegungsgrundsätzen, -methoden und -verfahren > Aktuelle Ziele: erreichen einer Konvergenz der weltweit unterschiedlichen Rechnungslegungssysteme wahlrechtsfreie, einheitliche Rechnungslegung Annäherung von IFRS und US-GAAP > Anwendung: freiwillig praktiziert und / oder von nationalen Gesetzgebern zugelassen / empfohlen oder vorgeschrieben 23
24 Stil der Standards > Standards sind ohne sachliche Ordnung in der Reihenfolge ihrer erstmaligen Verabschiedung aneinander gereiht und durchnummeriert > Jeder Standard regelt in sich abgeschlossen ein bestimmtes Rechnungslegungsproblem > Verweise auf Regelungen anderer Standards finden kaum Anwendung, was zu grosser Redundanz führt > Standards sind im Vergleich zu gesetzlichen Regeln sehr ausführlich und detailliert und grundsätzlich identisch aufgebaut (gegliedert) > Einige Standards gewähren offene Wahlrechte (benchmark treatment vs. allowed alternative treatment) > Originalsprache ist Englisch, es existieren offizielle Übersetzungen > Nach Umbenennung von IAS in IFRS behalten die bisherigen Standards Namen und Gültigkeit, neue und überarbeitete Standards nennen sich IFRS. Aber das Gesamtregelwerk heisst neu IFRS. 24
25 Akzeptanz der IFRS > Zunehmende Akzeptanz europa- und weltweit (Ausnahme: USA) > EU: EU-Verordnung vom : Kapitalmarktorientierte Unternehmen sind verpflichtet seit einen Konzernabschluss nach internationalen Rechnungslegungsgrundsätzen aufzustellen Problem: IASB ist eine privatrechtliche Organisation und daher ohne legislative Kompetenz Vor Umsetzung in europäisches Recht werden die IFRS daher in einem Anerkennungsverfahren (Endorsement Mechanism) auf Übereinstimmung mit den EU-Richtlinien überprüft > CH: Konzernrechungslegung nach IFRS vom Gesetzgerber gestattet Von 150 kotierten Schweizer Gesellschaften praktiziert (Stand 2004) An der SWX im Hauptsegment mit Beteiligungsrechten kotierte Gesellschaften müssen seit 2005 nach den IFRS (oder nach US GAAP) abschliessen (vgl. nächste Folien) 25
26 IFRS / IAS versus US-GAAP IFRS / IAS Vorteile > Konsistente und überschaubare Regelungen > Unterstützung durch die EU- Kommission > Befreiender Konzernabschluss grundsätzlich problemlos möglich Nachteile > Keine Anerkennung an US-Börsen > Lücken im Regelwerk, insb. bei Branchenstandards US-GAAP Vorteile > Grössere Erfahrung in der Anwendung > Marktmacht aufgrund der Akzeptanz an US-Börsen > Hohe Durchsetzung bei US- Börsennotierung Nachteile > Sehr detaillierte und unübersichtliche Regelungen > Befreiender Konzernabschluss wegen teilweise grosser Abweichungen zu EU-Richtlinien problematisch 26
27 Vorschriften SWX SWX Segment Beschluss der SWX Zulassungsstelle vom (in Kraft seit 1. Januar 2005) SWISS GAAP FER IFRS US GAAP Hauptsegment x x SWX Local Caps x x x Immobiliengesellschaften x x x Investmentgesellschaften x x x Die neue Regelung ist nur von Emittenten mit kotierten Aktien anzuwenden. Die übrigen, welche nur Forderungsrechte (Anleihen) kotiert haben, können Swiss GAAP FER als Minimalstandard benutzen. 27
28 Konsequenzen für die Konzernrechungslegung CH Für alle Gesellschaften gelten derzeit Art. 663e - 663h OR Für börsenkotierte Gesellschaften (Hauptsegment) gelten zusätzlich IFRS oder US GAAP Als Minimalstandard gewinnt Swiss GAAP FER für KMU s in Zukunft immer mehr an Bedeutung Der Einzelabschluss nach OR ist massgebend für die Dividendenbestimmung und die Steuerbemessung 28
29 Ausblick nächste Veranstaltungen (15./ ) ( : keine Vorlesung) > Konsolidierungskreis > Kapitalkonsolidierung > Purchase Price Allocation > Goodwill Accounting > Behandlung von Zwischengewinnen > Übungen 29
Konzernrechnung Modul 2 Grundfragen der Konzernrechnung
Konzernrechnung Modul 2 Grundfragen der Konzernrechnung Dr. Aldo C. Schellenberg Universität Bern HS 2008 23.9.2008: 08-12 Uhr schellenberg@iuc.unibe.ch 1 Agenda Grundfragen der Konzernrechnung > Obligationenrechtliche
MehrNeuerungen im Schweizer Rechnungslegungsrecht. Botschaft zur Änderung des Obligationenrechts vom 21. Dezember gemäss. Dr. Aldo C.
Neuerungen im Schweizer Rechnungslegungsrecht gemäss Botschaft zur Änderung des Obligationenrechts vom 21. Dezember 2007 Dr. Aldo C. Schellenberg schellenberg-consulting.ch accounting-a-z.ch Erlenbach,
MehrKonzernrechnung Modul 2
Konzernrechnung Modul 2 Dr. Aldo C. Schellenberg Universität Bern HS 2007 Mittwoch 12-16 Uhr schellenberg@iuc.unibe.ch 1 Agenda Grundfragen der Konzernrechnung > Obligationenrechtliche Vorschriften zur
MehrHerzlich willkommen zum 6. Semester! Finanz-Controlling. Konzernrechnung (Konsolidierung) Controlling Budgetierung Finanzplanung Balanced Scorecard
Herzlich willkommen zum 6. Semester! Martin (Wiss) http://homepage.swissonline.ch/wiss Finanz-Controlling Konzernrechnung (Konsolidierung) Controlling Budgetierung Finanzplanung Balanced Scorecard Roadmap
MehrRechnungslegungshandbuch
Rechnungslegungshandbuch für die Erstellung eines Jahresabschlusses nach Swiss GAAP FER 21 Version 2017 Mit Unterstützung durch PricewaterhouseCoopers AG, Bern Inhaltsverzeichnis 1. Allgemein... 3 1.1
MehrNeues Schweizer Rechnungslegungsrecht
Neues Schweizer Rechnungslegungsrecht Was bleibt, was ist neu für KMU? Business-Bereich Management Personal Führung Erfolg & Karriere Kommunikation Marketing & Vertrieb Finanzen IT & Office Sofort-Nutzen
MehrNEUE RECHNUNGSLEGUNG GEMÄSS BOTSCHAFT ZUM OBLIGATIONENRECHT Rechnungslegung wird gesetzlich modernisiert
MARKUS WANDELER DANIEL SUTER Der Bundesrat verabschiedete die Botschaft zur Änderung des Obligationenrechts und will mit dem Gesetzesentwurf u. a. das veraltete Rechnungslegungsrecht rechtsformneutral
MehrKonzernrechnung. F. Angst M. Fehr G. Nagel. Building Competence. Crossing Borders.
Konzernrechnung F. Angst M. Fehr G. Nagel Building Competence. Crossing Borders. 1 Konzern- und Einzelabschluss Was ist ein Konzern? Konsolidierungskreis Konzern Holding AG 1 AG 2 AG 3 AG 4... AG N 100%
MehrGrundlagen der Konsolidierung (2)
Advanced Financial Accounting Grundlagen der Konsolidierung (2) Inhaltsübersicht Wesen und Zweck der Konsolidierung Konsolidierungspflicht Regelwerke zur Konsolidierung Copyright: beim Autor. Jedes Veräussern,
MehrGrundlagen der Konsolidierung (2)
Advanced Financial Accounting Grundlagen der Konsolidierung (2) Inhaltsübersicht Konsolidierungspflicht Regelwerke zur Konsolidierung Copyright: beim Autor. Jedes Veräussern, Verleihen oder sonstige Verarbeiten
MehrAufgabe 1 (a) IAS Übung 1: Rahmenbedingungen. Was ist unter Rechnungslegung zu verstehen? Wozu Rechnungslegungsstandards? Wer legt diese fest?
Aufgabe 1 (a) Aufgabe 1 (a) 1 2 3 Was ist unter Rechnungslegung zu verstehen? Wozu Rechnungslegungsstandards? Wer legt diese fest? Übung_1_IAS_FS09_final Seite 7 Aufgabe 1 (a) 1 Was ist Rechnungslegung?
MehrConrad Meyer (Hrsg.) Swiss GAAP FER. Erläuterungen, Illustrationen und Beispiele 2., überarbeitete und ergänzte Auflage VERLAG:SKV
Conrad Meyer (Hrsg.) Swiss GAAP FER Erläuterungen, Illustrationen und Beispiele 2., überarbeitete und ergänzte Auflage VERLAG:SKV Vorwort ^ Geleitwort von Giorgio Behr, Präsident des Stiftungsrats und
MehrDas System des Rechnungslegungsrechts (I/IV): Überblick. Gesetzesrecht. Richtlinien von Branchenverbänden. Private Rechnungslegungsstandards
Das System des Rechnungslegungsrechts (I/IV): Überblick Gesetzesrecht Richtlinien von Branchenverbänden Private Rechnungslegungsstandards Recht der Börsen 63 Das System des Rechnungslegungsrechts (II/IV)
MehrNeues Rechnungslegungsgesetz (nrlg)
Treuhand Wirtschaftsprüfung Gemeindeberatung Unternehmensberatung Steuer- und Rechtsberatung Informatik - Gesamtlösungen Neues Rechnungslegungsgesetz (nrlg) Referent Roman Bosetti Mandatsleiter & Teamleiter
MehrAnhang 1 zum FINMA-RS 15/xy
Tabellarische Übersicht der Bestimmungen des Obligationenrechts und deren Anwendung auf Abschlüsse nach den Schweizer Rechnungslegungsvorschriften für Banken und nach den durch die FINMA anerkannten internationalen
MehrUniversity of Zurich. Das Konzept der Swiss GAAP FER: aussagekräftiger Abschluss mit vernünftigem Kosten-/Nutzen-Verhältnis
University of Zurich Zurich Open Repository and Archive Winterthurerstr. 190 CH-8057 Zurich http://www.zora.uzh.ch Year: 2008 Das Konzept der Swiss GAAP FER: aussagekräftiger Abschluss mit vernünftigem
MehrAgenda I. Begriffliches. Zweck. Grundsätze. Aufbau
Swiss GAAP FER 21 1 Swiss GAAP FER 21 FER 21 ist ein Instrument der Fachkommission für Fachempfehlungen zur Rechnungslegung Herkunft von der Finanzseite Grundsätze und Aufbau wie börsenkotierte Unternehmen
MehrJean-Pierre Chardonnens. Rechnungslegung. nach OR und Swiss GAAP FER. Adoc Editions SA
Jean-Pierre Chardonnens Rechnungslegung nach OR und Swiss GAAP FER Adoc Editions SA Vom selben Autor Auf Französisch Comptabilité générale, 10. Auflage, 2016. Comptabilité des sociétés, 7. Auflage, 2015.
MehrRichtlinie betr. Rechnungslegung. (Richtlinie Rechnungslegung, RLR) I. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN. Art. 1 Zweck. Art.
Richtlinie Rechnungslegung Richtlinie betr. Rechnungslegung (Richtlinie Rechnungslegung, RLR) Vom Regl. Grundlage. Oktober 00 Art. 49 bis 5 KR I. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN Art. Zweck Diese Richtlinie bezweckt,
MehrTHEORIE 19. Inhaltsverzeichnis. TEIL I: Grundlagen. TEIL II: Bilanzierung von Aktiven und Passiven
THEORIE 19 TEIL I: Grundlagen 1. Die Rechnungslegungsnormen 22 1.1. Die Vorschriften des Obligationenrechtes 22 Die Buchführung 22 Die Rechnungslegung 23 Die Bewertung der Bilanzpositionen 25 1.1.4. Die
MehrTitel: OR-Revision zum Rechnungslegungsrecht Analyse und Bewertung. Fabienne Eppenberger. Prof. Dr. Marcus Hauser oec. HSG
Abstract Titel: OR-Revision zum Rechnungslegungsrecht Analyse und Bewertung Kurzzusammenfassung: Ein neues zeitgemässes Buchführungs- und Rechnungslegungsrecht für die Schweiz? Der Gesetzgebungsprozess
MehrFinanzen I Finanzielles Rechnungswesen
Herzlich willkommen! Martin (Wiss) www.homepage.swissonline.ch/wiss Unser Thema: Finanzen I Finanzielles Rechnungswesen Roadmap Datum Skript Thema (Kapitel) 02.05.09 RW 1 Grundlagen der doppelten Buchhaltung
MehrUmstellung auf Swiss GAAP FER. G. Briccola veb.anlass Juni 2017
Umstellung auf Swiss GAAP FER Fragen, die sich stellen 1. Warum soll der Wechsel auf Swiss GAAP FER erfolgen? 2. Wie soll die Organisation des Projektes aussehen? 3. Sind die ganzen FER oder nur KERN-FER
MehrBerichterstattung für klassische Stiftungen
Berichterstattung für klassische Stiftungen Stand: 1. Januar 2018 Für klassische Stiftungen, die der Aufsicht der Bernischen BVG- und Stiftungsaufsicht (BBSA) oder einer bernischen Gemeinde unterstehen,
MehrKONZERNRECHNUNGSLEGUNG
RECHTLICHE RAHMENBEDINGUNGEN DER RECHNUNGSLEGUNG KONZERNRECHNUNGSLEGUNG Universität Wien Institut für Recht der Wirtschaft WS 2017/18 Univ.-Prof. DDr. Arthur Weilinger Dr. Christian Knauder Zeit- und Themenplan
MehrRichtlinie betr. Rechnungslegung. (Richtlinie Rechnungslegung, RLR) I. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN. Art. 1 Zweck. Art.
Richtlinie Rechnungslegung Richtlinie betr. Rechnungslegung (Richtlinie Rechnungslegung, RLR) Vom Regl. Grundlage 9. Oktober 008 Art. 49 bis 5 KR I. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN Art. Zweck Diese Richtlinie
MehrNeues Rechnungslegungsrecht Enttäuschender als der Entwurf, aber besser als sein Ruf?
Neues Rechnungslegungsrecht Enttäuschender als der Entwurf, aber besser als sein Ruf? Florian Zihler Rechtsanwalt, Dr. iur., LL.M.Eur. Bundesamt für Justiz (BJ) Eidg. Amt für das Handelsregister (EHRA)
MehrHerzlich willkommen zum 6. Semester! Finanz-Controlling Konzernrechnung (Konsolidierung) Controlling Budgetierung Finanzplanung Balanced Scorecard
Herzlich willkommen zum 6. Semester! Martin (Wiss) http://homepage.swissonline.ch/wiss Finanz-Controlling Konzernrechnung (Konsolidierung) Controlling Budgetierung Finanzplanung Balanced Scorecard Roadmap
MehrDas Rechnungswesen der Unternehmung (Accounting 1) Ueberleitung Swiss Gaap OR, Swiss Gaap FER
Das Rechnungswesen der Unternehmung (Accounting 1) Ueberleitung Swiss Gaap OR, Swiss Gaap FER Prof. Ernst Bruderer bde@zhwin.ch Building Competence. Crossing Borders. Überleitung eines Jahresabschlusses
MehrRechnungslegungshandbuch
Rechnungslegungshandbuch für die Erstellung eines Jahresabschlusses nach Swiss GAAP FER 21 Version 2015 Mit Unterstützung durch PricewaterhouseCoopers AG Inhaltsverzeichnis 1. Allgemein... 3 1.1 Einleitung...
MehrRichtlinie betr. Rechnungslegung. (Richtlinie Rechnungslegung, RLR) I. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN. Art. 1 Zweck. Art.
Richtlinie Rechnungslegung Richtlinie betr. Rechnungslegung (Richtlinie Rechnungslegung, RLR) Vom Regl. Grundlage 0. Juni 0 Art. 49 bis 5 KR I. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN Art. Zweck Diese Richtlinie bezweckt,
MehrAbt I/l. Dr. Joachim Schulze-Osterloh. bearbeitet von. Universitätsprofessor (em.) an der Freien Universität Berlin. Verlag i Dr.
Abt I/l bearbeitet von Dr. Joachim Schulze-Osterloh Universitätsprofessor (em.) an der Freien Universität Berlin Verlag i Dr.OttoSchmidt iköln Rechtsgrundlagen des Jahres- und des Konzernabschlusses 2.
MehrFINANZIELLE BERICHTERSTATTUNG AG FÜR DIE NEUE ZÜRCHER ZEITUNG
FINANZIELLE BERICHTERSTATTUNG AG FÜR DIE NEUE ZÜRCHER ZEITUNG Erfolgsrechnung 64 Bilanz 65 Anhang zur Jahresrechnung 66 Antrag zur Verwendung des Bilanzgewinns 68 Bericht der Revisionsstelle 69 ERFOLGSRECHNUNG
MehrSwiss GAAP FER: Umsetzung und Mehrwert für das Kantonsspital Aarau
17. Mai 2011, Seite 1 Swiss GAAP FER: Umsetzung und Mehrwert für das Kantonsspital Aarau 17. Mai 2011, Seite 2 Agenda Ausgangslage Entscheid für Swiss GAAP FER Einführung und Übersicht über das Vorgehen
MehrZwischenbericht der Schweizerischen Nationalbank per 30. September 2018
Kommunikation Postfach, CH-8022 Zürich Telefon +41 58 631 00 00 communications@snb.ch Zürich, 31. Oktober 2018 Zwischenbericht der Schweizerischen Nationalbank per 30. September 2018 Die Schweizerische
MehrWelcher Rechnungslegungsstandard ist wann der Richtige?
H+ Die Spitäler der Schweiz Konferenz Rechnungswesen und Controlling Welcher Rechnungslegungsstandard ist wann der Richtige? Beat Blaser Inhalt 1. Brauchen Spitäler einen Rechnungslegungsstandard? 2. Welche
MehrFranz Carlen Franz Gianini Anton Riniker. Finanzbuchhaltung. Praxis der Finanzbuchhaltung VERLAG:SKV
Franz Carlen Franz Gianini Anton Riniker Finanzbuchhaltung Praxis der Finanzbuchhaltung i VERLAG:SKV Inhaltsverzeichnis Theorie» 11 Das Rechnungswesen des Unternehmens 111 des Rechnungswesens 112 Teilbereiche
MehrZwischenbericht der Schweizerischen Nationalbank per 30. Juni 2018
Kommunikation Postfach, CH-8022 Zürich Telefon +41 58 631 00 00 communications@snb.ch Zürich, 31. Juli 2018 Zwischenbericht der Schweizerischen Nationalbank per 30. Juni 2018 Die Schweizerische Nationalbank
MehrZwischenbericht der Schweizerischen Nationalbank per 31. März 2016
Kommunikation Postfach, CH-8022 Zürich Telefon +41 58 631 00 00 communications@snb.ch Zürich, 28. April 2016 Zwischenbericht der Schweizerischen Nationalbank per 31. März 2016 Die Schweizerische Nationalbank
MehrBilanzierung und Rechnungslegung nach Handels- und Steuerrecht
Bilanzierung und Rechnungslegung nach Handels- und Steuerrecht in tabellarischen Übersichten von StB Norbert Leuz, WP StB Prof. Dr. Heinz Stehle, WP StB Dr. Anselm Stehle 7., überarbeitete und erweiterte
MehrZwischenbericht der Schweizerischen Nationalbank per 30. September 2016
Kommunikation Postfach, CH-8022 Zürich Telefon +41 58 631 00 00 communications@snb.ch Zürich, 31. Oktober 2016 Zwischenbericht der Schweizerischen Nationalbank per 30. September 2016 Die Schweizerische
MehrKonzernrechnung und Konzernrechnungslegung
I ' 1 " Konzernrechnung und Konzernrechnungslegung Grundlagen - Technik - Analyse Franz Gianini Anton Riniker 3. Auflage _, ^ HOCHSCHULE LIECHTENSTEIN Bibliothek Versus Zürich Inhaltsverzeichnis 1 Grundlagen
MehrZwischenbericht der Schweizerischen Nationalbank per 30. September 2017
Kommunikation Postfach, CH-8022 Zürich Telefon +41 58 631 00 00 communications@snb.ch Zürich, 31. Oktober 2017 Zwischenbericht der Schweizerischen Nationalbank per 30. September 2017 Die Schweizerische
MehrZwischenbericht der Schweizerischen Nationalbank per 30. Juni 2016
Kommunikation Postfach, CH-8022 Zürich Telefon +41 58 631 00 00 communications@snb.ch Zürich, 29. Juli 2016 Zwischenbericht der Schweizerischen Nationalbank per 30. Juni 2016 Die Schweizerische Nationalbank
MehrKONZERNBERICHTERSTATTUNG NACH AKTUELLEM RECHNUNGSLEGUNGSRECHT Gesetzliche Grundlagen und praktische Vorgehensweise
ANDREA ZANETTI KONZERNBERICHTERSTATTUNG NACH AKTUELLEM RECHNUNGSLEGUNGSRECHT Gesetzliche Grundlagen und praktische Vorgehensweise Die Vorschriften über Konzernrechnungslegung sind im Rechnungslegungsrecht
MehrZwischenbericht der Schweizerischen Nationalbank per 30. Juni 2017
Kommunikation Postfach, CH-8022 Zürich Telefon +41 58 631 00 00 communications@snb.ch Zürich, 31. Juli 2017 Zwischenbericht der Schweizerischen Nationalbank per 30. Juni 2017 Die Schweizerische Nationalbank
MehrRichtlinie betr. Beschlüsse vom 11. November 2002 und 29. Oktober 2007 Inkraftsetzung am 1. Januar 2003 und 1. Januar 2008
Richtlinie Darstellung von komplexen finanziellen Verhältnissen im Kotierungsprospekt Richtlinie betr. Darstellung von komplexen finanziellen Verhältnissen im Kotierungsprospekt (Richtlinie komplexe Verhältnisse,
MehrOffenlegung von Abschlussunterlagen. I. Größenklassen und Offenlegungspflichten
Offenlegung von Abschlussunterlagen I. Größenklassen und Offenlegungspflichten Der Umfang der offenzulegenden Abschlussunterlagen hängt von der Größe des offenlegungspflichtigen Unternehmens ab. Das Handelsgesetzbuch
MehrVerzicht auf Revision (Opting-Out) bei KMU: Handelsregisterbelege
Handelsregisteramt Kanton Zürich Merkblatt Verzicht auf Revision (Opting-Out) bei KMU: Handelsregisterbelege Kleinen und mittleren Unternehmen gewährt das Schweizerische Obligationenrecht seit 2008 die
MehrFINANZIELLE BERICHTERSTATTUNG AG FÜR DIE NEUE ZÜRCHER ZEITUNG
FINANZIELLE BERICHTERSTATTUNG AG FÜR DIE NEUE ZÜRCHER ZEITUNG Erfolgsrechnung 52 Bilanz 53 Anhang zur Jahresrechnung 54 Antrag zur Verwendung des Bilanzgewinns 56 Bericht der Revisionsstelle 57 NZZ-Mediengruppe
MehrDr. oec. Hans Peter Bieri
Mitglied der Steuer-, Finanz- und Wirtschaftsberatung Gesellschaftsgründungen und umwandlungen Unternehmensbewertungen Nachfolgeregelungen Revisionen Buchhaltungen, Abschlussberatungen Mattenstrasse 34,
MehrInhaltsverzeichnis XIII
Geleitwort... Vorwort zur zweiten Auflage... Vorwort zur ersten Auflage.... Die Autoren... Inhaltsübersicht... Abbildungsverzeichnis... Abkürzungsverzeichnis... XXVII A. Einleitung... 1 B. Finanzberichterstattung....
MehrHRM2 Eine Übersicht und Standortbetrachtung Gerhard Schmied Direktor ROD Treuhandgesellschaft des Schweizerischen Gemeindeverbandes AG
Gerhard Schmied Direktor ROD Treuhandgesellschaft des Schweizerischen Gemeindeverbandes AG Folie 1 Inhalt des Referates Rückblick Begründung der Reform Ziele der Reform Kriterien für die Reform Modellansätze
Mehr2. IFRS für KMU Internationale Rechnungslegung auch für Mittelständler?
Deutscher Genossenschafts- und Raiffeisenverband e. V. Universität Osnabrück Fachgebiet Bilanz-, Steuer- und Prüfungswesen Berlin, 27. September 2007 1. Internationale Rechnungslegungsstandards 2. IFRS
MehrJahresbericht Angestellten-Fürsorge-Stiftung der Stiftung Schloss Regensberg. Inhaltsverzeichnis
Jahresbericht 2016 Inhaltsverzeichnis Revisionsbericht Seite 2 Bilanz Seite 3 Erfolgsrechnung Seite 4 Geldflussrechnung Seite 5 Rechnung über die Veränderung des Kapitals Seite 6 Anhang Seite 7 Seite 1
MehrRichtlinie betr. Rechnungslegung. (Richtlinie Rechnungslegung, RLR) I. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN. Art. 1 Zweck. Art.
Richtlinie Richtlinie betr. (Richtlinie, RLR) Vom Regl. Grundlage 5. September 06 Art. 49 bis 5 KR I. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN Art. Zweck Diese Richtlinie bezweckt, durch die Festlegung entsprechender Anforderungen
MehrSwiss GAAP FER 30 Konzernrechnung. Dr. Daniel Suter
www.pwc.com 30 Konzernrechnung Dr. Daniel Suter FER 30 Definition der Kontrolle Beherrschung = Tochterorganisation Direkt / indirekt mehr als 50% der Stimmen Weniger als 50% der Stimmen plus z.b. Aktionärsbindungsvertrag,
MehrKonzernrechnung. in die Systematik des konsolidierten Abschlusses. 2., überarbeitete Auflage. Prof. Dr. Conrad Meyer
Konzernrechnung in die Systematik des konsolidierten Abschlusses 2., überarbeitete Auflage Prof. Dr. Conrad Meyer Schriftenreihe der Treuhand-Kammer Band 178 Meyer, Conrad 1949- (DE-588)130316563 Konzernrechnung
MehrKonsolidierte Erfolgsrechnung IFRS IFRS Differenz FER in HJ 1. HJ % 1. HJ 12 Mte. TCHF TCHF TCHF TCHF
Orell Füssli: Finanzbericht 1. Semester 2006 Konsolidierte Erfolgsrechnung IFRS IFRS Differenz FER 2006 2005 in 2005 2005 1. HJ 1. HJ % 1. HJ 12 Mte. TCHF TCHF TCHF TCHF Total Erlöse 154'452 142'748 8.2
MehrWas ist der HGB-Jahresabschluss? 9. Der HGB-Jahresabschluss als Trio 21. Aktivseite der Bilanz 69. Bewertung des Anlagevermögens 71
Schnellübersicht Was ist der HGB-Jahresabschluss? 9 Der HGB-Jahresabschluss als Trio 2 2 Grundlagen der Bilanzierung und Bewertung im HGB-Jahresabschluss 47 3 Aktivseite der Bilanz 69 4 Bewertung des Anlagevermögens
MehrKotierung von Aktien, Partizipationsscheinen und/oder Anleihensobligationen
Börsenkotierung (I/II) Kotierung von Aktien, Partizipationsscheinen und/oder Anleihensobligationen "börsenkotierte Gesellschaft" Begriff der Publikumsgesellschaft Börsenkotierung als Tatbestandsvoraussetzung
MehrZwischenbericht der Schweizerischen Nationalbank per 31. März 2015
Kommunikation Postfach, CH-8022 Zürich Telefon +41 44 631 31 11 communications@snb.ch Zürich, 30. April 2015 Zwischenbericht der Schweizerischen Nationalbank per 31. März 2015 Die Schweizerische Nationalbank
MehrJahresbericht Angestellten-Fürsorge-Stiftung der Stiftung Schloss Regensberg. Inhaltsverzeichnis
Jahresbericht 2015 Inhaltsverzeichnis Revisionsbericht Seite 2 Bilanz Seite 3 Erfolgsrechnung Seite 4 Geldflussrechnung Seite 5 Rechnung über die Veränderung des Kapitals Seite 6 Anhang Seite 7 Seite 1
MehrUniversität Basel WWZ HS 14. V3. Gesetzliche Grundlagen zur Rechnungslegung und Prüfung
Universität Basel WWZ HS 14 1 Dr. M. Jeger Wirtschaftsprüfung V3. Gesetzliche Grundlagen zur Rechnungslegung und zur Prüfung Inhalt 2 1. Gesetzliche Grundlagen zur Rechnungslegung 1. Änderungen durch das
MehrInformationsschreiben an alle klassischen Stiftungen
Westschweizer BVG-und Stiftungen Aufsichtsbehörde Avenue de Tivoli 2 Postfach 5047 1002 Lausanne Lausanne, Januar 2017 N 2017-01 1. Rechtsgrundlagen 1 2. Vorzuweisende Dokumente 2 2.1 Stiftungen mit einer
MehrGemeinde Murten. Projekt HRM2. Pierre Spielmann 8. November 2011
Projekt HRM2 Pierre Spielmann 8. November 2011 Inhaltsübersicht Einführung Projekt Musterrechnung HRM2 Erkenntnisse aus dem Projekt Weiteres Vorgehen Einführung Was ist HRM2? Harmonisiertes Rechnungslegungsmodell
MehrInhaltsübersicht. V. Assoziierte Unternehmen 100. XVI. Ereignisse nach dem Bilanzstichtag 180. Geleitwort. Die Autoren. Inhaltsverzeichnis
Inhaltsübersicht Geleitwort Vorwort Die Autoren Inhaltsverzeichnis Abbildungsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis V VII IX XIII XIX XXVII A. Einleitung 1 B. Finanzberichterstattung 3 I. Verantwortlichkeiten
Mehr4 Aufgaben. Aufgabe Titel Richtzeit (Minuten) 1 Kaufmännische Buchführung und Rechnungslegung 20 10
Modulprüfung für Steuerexperten 2018 Modul: BWL Die Prüfung umfasst 13 Seiten. Zeitvorgabe: Punkte: 90 Minuten 45 Punkte 4 Aufgaben Aufgabe Titel Richtzeit (Minuten) Punkte 1 Kaufmännische Buchführung
MehrKonzernrechnung Modul 3
Konzernrechnung Modul 3 Dr. Aldo C. Schellenberg Universität Bern HS 2007 Mittwoch 12-14 Uhr schellenberg@iuc.unibe.ch 1 Agenda > Übungen zu Modul 1 und 2 2 Aufgabe 1 Ausgangslage Die Elektro Holding AG
MehrB & P Special. MicroBilG: Vereinfachter Jahresabschluss für Kleinstkapitalgesellschaften 02/2013. I. Überblick
02/2013 B & P Special MicroBilG: Vereinfachter Jahresabschluss für Kleinstkapitalgesellschaften I. Überblick Am 29.11.2012 hat der Deutsche Bundestag das Kleinstkapitalgesellschaften- Bilanzrechtsänderungsgesetz
MehrBundesgesetz betreffend die Ergänzung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (Fünfter Teil: Obligationenrecht)
Bundesgesetz betreffend die Ergänzung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (Fünfter Teil: Obligationenrecht) 220 vom 30. März 1911 (Stand am 1. Oktober 2012) Bestimmungen des Obligationenrechts zur Rechnungslegung
MehrAFRAC-Stellungnahme 17. Geschäftsjahr des Konzernabschlusses (UGB, IFRS, BörseG)
Juni 2018 Geschäftsjahr des Konzernabschlusses (UGB, IFRS, BörseG) Stellungnahme Geschäftsjahr des Konzernabschlusses UGB vs. BörseG Das Austrian Financial Reporting and Auditing Committee (AFRAC, Beirat
MehrBerichterstattung zum Konzernbericht von Versicherungsgruppen und Versicherungskonglomeraten
Rundschreiben 2008/31 Versicherungskonzernbericht Berichterstattung zum Konzernbericht von Versicherungsgruppen und Versicherungskonglomeraten Referenz: FINMA-RS 08/31 Versicherungskonzernbericht Erlass:
MehrAuch Einzelunternehmer und andere Personengesellschaften (OG, KG) sind zur Bilanzierung verpflichtet, wenn:
Bilanzierung Gesetzliche Grundlage UGB Mit dem Begriff Rechnungslegungspflicht wird die Verpflichtung zur Erstellung einer doppelten Buchführung und eines Jahresabschlusses (mit Bilanz und Gewinn- und
MehrBILANZIERUNG GESETZLICHE GRUNDLAGE UGB RECHNUNGSLEGUNGSPFLICHTIGE UNTERNEHMEN. Was ist bei der Bilanzerstellung zu beachten?
BILANZIERUNG Was ist bei der Bilanzerstellung zu beachten? Bilanz von A-Z GESETZLICHE GRUNDLAGE UGB Mit dem Begriff Rechnungslegungspflicht wird die Verpflichtung zur Erstellung einer doppelten Buchführung
MehrStille Reserven. Inhaltsverzeichnis
Vincent Studer, dipl. Wirtschaftsprüfer Partner, Leiter Wirtschaftsprüfung T+R AG, Gümligen Inhaltsverzeichnis Gesetzliche Grundlagen Ermittlung der stillen Reserven Tabellarische Führung Buchhalterische
Mehr2/15. Unternehmung. Hauptbetrieb Nebenbetrieb Betriebsfremd Ausserordentlich. Hauptzweck/ Kernbereich. Profit Center innerhalb des Betriebs
2/15 Unternehmung Betrieb Neutral Hauptbetrieb Nebenbetrieb Betriebsfremd Ausserordentlich Hauptzweck/ Kernbereich Profit Center innerhalb des Betriebs Nicht betriebstypisch, aber wiederkehrend Nicht wiederkehrend
MehrInternationales Rechnungswesen:
Internationales Rechnungswesen: Aufstellung und Auswertung des Jahresabschlusses nach EU-Richtlinien, IAS und US-GAAP Von Professor Dr. Werner Müller ROldenbourg Verlag München Wien Inhaltsverzeichnis
MehrZusatzreglement für die Kotierung von Immobiliengesellschaften ZUSATZREGLEMENT FÜR DIE KOTIERUNG VON IMMOBILIENGESELLSCHAFTEN
Zusatzreglement für die Kotierung von Immobiliengesellschaften ZUSATZREGLEMENT FÜR DIE KOTIERUNG VON IMMOBILIENGESELLSCHAFTEN Zulassung von Effekten an der SWX Swiss Exchange SWX Swiss Exchange 07/01 Inhaltsverzeichnis
MehrVerzeichnis der Autorinnen und Autoren... Hinweise für den Gebrauch... Abkürzungsverzeichnis... Verzeichnis abgekürzt zitierter Literatur...
Verzeichnis der Autorinnen und Autoren.............................. Hinweise für den Gebrauch........................................ Abkürzungsverzeichnis........................................... Verzeichnis
MehrFinanzberichterstattung Swisscom
Finanzberichterstattung 1997 Swisscom Inhalt 1 3 11 12 13 14 15 17 18 39 40 41 42 Wichtiges in Kürze Finanzkommentar Konzernrechnung Bericht der unabhängigen Prüfer Konsolidierte Erfolgsrechnung Konsolidierte
MehrVII. Rechnungslegung im internationalen Kontext B. VII. Rechnungslegung im internationalen Kontext (IFRS)
B. VII. Rechnungslegung im internationalen Kontext (IFRS) 89 VII. Rechnungslegung im internationalen Kontext B. VII. Rechnungslegung im internationalen Kontext (IFRS). Internationaler Kapitalmarkt und
MehrTotal Umlaufvermögen
01 S Bilanz BILANZ Aktiven % % Flüssige Mittel 6 298 918.49 7 785 258.49 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Gegenüber Dritten 2 629 181.00 2 317 662.17 Gegenüber Aktionären 8 515 320.35 7 815 420.63
MehrDas neue Rechnungslegungsrecht
Mattig-Suter und Das neue Rechnungslegungsrecht Dies gilt es zu beachten Das neue Rechnungslegungsrecht Dies gilt es zu beachten Um was geht es? Die Eidgenössischen Räte haben am 23. 12. 2011 das neue
MehrKonzernrechnung 2015
Konzernrechnung 2015 Raurica WAld AG Die Konsolidierung der Konzernrechnung ist freiwillig. Inklusive Bericht des Wirtschaftsprüfers zur Review (prüferische Durchsicht). www.rauricawald.ch Bilanz Bilanz
MehrDas neue Rechnungslegungsrecht. Inhalt. Anwendung Anwendung Bilanzierungspflicht Bewertung Gliederung Anhang
Das neue Rechnungslegungsrecht Inhalt Anwendung Bilanzierungspflicht Bewertung Gliederung Anhang Anwendung Artikel OR 957-963 Ab Geschäftsjahr beginnend mit 01.01.2015 anzuwenden Betroffene: Einzelunternehmen
MehrRechnungslegung und Offenlegung für die GmbH & Co. KG
Rechnungslegung und Offenlegung für die GmbH & Co. KG Das Kapitalgesellschaften- & Co. Richtlinie-Gesetz 106/00 Nr. verantwortlich: RA Oliver Baumbach Geschäftsbereich Recht Steuern der IHK Nürnberg für
MehrELEMENTE DER GELDFLUSSRECHNUNG Empfehlung zur freiwilligen Erstellung einer Geldflussrechnung auch für KMU
STEFAN TRABER CHRISTIAN SIEGFRIED ELEMENTE DER GELDFLUSSRECHNUNG Empfehlung zur freiwilligen Erstellung einer Geldflussrechnung auch für KMU Mit dem Rechnungslegungsrecht wird die Geldflussrechnung nun
MehrKOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN. Vorschlag für eine. VERORDNUNG (EG) Nr.../2008 DER KOMMISSION
KOMMISSION R EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN Brüssel, den 2.6.2008. Vorschlag für eine VERORDNUNG (EG) Nr..../2008 R KOMMISSION vom [ ] zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 809/2004 der Kommission zur Umsetzung
MehrWorkload: 150 h ECTS Punkte: 5
Modulbezeichnung: Modulnummer: DLFIAC Modultyp: Pflicht International Accounting Semester: -- Dauer: Minimaldauer 1 Semester Regulär angeboten im: WS, SS Workload: 150 h ECTS Punkte: 5 Zugangsvoraussetzungen:
MehrAnhang 3: Folien Referat CFO inkl. Rede
Anhang 3: Folien Referat CFO inkl. Rede Erfolgsrechnung in Mio. CHF 2008 2009 Nettoumsatz 12 198 12 001 1,6% Betriebsergebnis (EBITDA) 4 789 4 666 2,6% Betriebsergebnis (EBIT) 2 640 2 678 1,4% Reingewinn
MehrRichtlinie betr. Darstellung von komplexen finanziellen Verhältnissen im Kotierungsprospekt (Richtlinie komplexe finanzielle Verhältnisse, RLKV)
Richtlinie komplexe finanzielle Verhältnisse Richtlinie betr. Darstellung von komplexen finanziellen Verhältnissen im Kotierungsprospekt (Richtlinie komplexe finanzielle Verhältnisse, RLKV) Vom Regl. Grundlage.
MehrJahresabschluss. IFRS und Konzernabschluss. Prof. Dr. Werner Müller
Jahresabschluss IFRS und Konzernabschluss Prof. Dr. Werner Müller Konzern + Konzernabschluss 18 Abs. 1 Satz 1 AktG: Sind ein herrschendes und ein oder mehrere abhängige Unternehmen unter der einheitlichen
MehrSystematischer Praxiskommentar Bilanzrecht
Systematischer Praxiskommentar Bilanzrecht Rechnungslegung Offenlegung herausgegeben von Karl Petersen, Diplom-Kaufmann, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, München Dr. Christian Zwirner, Diplom-Kaufmann
Mehr