STREITFALL DES TAGES Wenn die Aufsicht die Krankenkasse schließt

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1 15. November 2011 STREITFALL DES TAGES Wenn die Aufsicht die Krankenkasse schließt von Ulrich Lohrer Mit der BKK für Heilberufe schließt das Bundesversicherungsamt dieses Jahr bereits den zweiten großen gesetzlichen Krankenversicherer. Und weitere Kassen wackeln. Den Kunden droht Ärger. Womit Versicherte rechnen müssen. Der Fall Zum 1. Juli 2011 schloss das Bundesversicherungsamt (BVA) die gesetzliche Krankenkasse City BKK mit Versicherte. Die Kasse musste Insolvenz anmelden, weil ihre Versicherten überdurchschnittlich alt und deshalb häufig krank waren. Viele der betroffenen Kassenmitglieder hatten in Folge Schwierigkeiten bei anderen Kassen wie AOK, der Hanseatischen Krankenkasse (HEK) und Barmer GEK unterzukommen. Die Wechselwilligen wurden unter anderem mit Argumenten wie die Kasse sei schon voll und das laufende Therapien nur beim Wechsel zu einer anderen Betriebskrankenkasse (BKK) bezahlt würden, abgewimmelt. Auch wurden unnötige Nachweise verlangt. Der Sprecher der City BKK kritisierte damals das Verhalten dieser Krankenkassen und verwies darauf, dass jeder gesetzlich Versicherte bei Schließung seiner Kasse den Anspruch habe, ohne Benachteiligung zu einer anderen Kasse seiner Wahl wechseln zu dürfen. Nun beschloss das Bundesversicherungsamt (BVA) die Schließung einer weiteren großen Krankenkasse: Die BKK für Heilberufe wird wegen fehlender dauerhafter Leistungsfähigkeit mit Ablauf des 31. Dezember 2011 schließen. Die Relevanz Von der Schließung der City BKK waren rund Versicherte betroffen. Die BKK für Heilberufe hat rund Mitglieder. Versichert sind sind knapp Menschen. Grundsätzlich kann die Schließung für keine Krankenkasse ausgeschlossen werden.

2 Aktuell sehen Experten jedoch auch die BKK Hoesch gefährdet. Eine Einmalbelastung im hohen Millionenbereich hatte die Schieflage Ende 2010 ausgelöst, weshalb sich die Kasse gezwungen sah, einen Zusatzbeitrag von 15 Euro einzuführen. Die Folge war jedoch ein Mitgliederschwund. Seither sucht die Kasse eine andere Kasse zu finden, die mit ihr fusioniert oder die sie übernimmt. Andernfalls wären von einer Schließung etwa Versicherte betroffen. Das Bundesversicherungsamt äußerte sich am Montag (26. September 2011) neutral zur Überlebenschance der Dortmunder Krankenkasse. Zur Konsolidierung kann auch eine Fusion beitragen. Aus diesem Grund würde das BVA eine Fusion begrüßen, erklärte BVA- Pressesprecher Tobias Schmidt. Grundsätzlich stellt sich aber für viele Versicherte gesetzlicher Kassen die Frage, was im Falle einer Schließung ihre Kasse passiert und welche Rechte und Möglichkeiten sie bei einem Kassenwechsel haben. Die Gesetzliche Krankenversicherung in Zahlen Anzahl der Krankenkassen Nach den aktuellsten Stand der Statistik (2009) gibt es 202 Krankenkassen in Deutschland. Der Trend ist vor allem durch Fusionen und gegenseitige Übernahmen der Kassen eindeutig fallend: Zwei Jahre zuvor gab es noch 248 Krankenkassen (Stand 2009, Bundesministerium für Gesundheit). Kassenmitglieder und Versicherte Inklusive Rentnerinnen und Rentner sind in Deutschland 51,23 Millionen Menschen in Deutschland Mitglieder von Krankenkassen. Über das Prinzip der Versicherung von Familienangehörigen sind weitere 18,78 Millionen Menschen in den Kassen versichert (Stand 2009, Bundesministerium für Gesundheit). Größte Krankenkasse Die Barmer GEK ist mit rund 8,6 Millionen Versicherten die größte Krankenkasse in Deutschland. Kassen mit Beitragsrückzahlung Einige Kassen geben ihren Mitgliedern eine Beitragsprämie. Spitze ist die G&V BKK mit 72 Euro pro Jahr. Eine Rückzahlung von 60 Euro pro Jahr bieten die BKK Wirtschaft & Finanzen und die hkk, 30 Euro zahlt derzeit die BKK A.T.U.

3 Bemessungsgrenzen Der bundeseinheitliche Beitragssatz von 15,5 Prozent richtet sich nach dem sozialversicherungspflichtigen Einkommen. Allerdings werden die Beiträge für Angestellte nur bis zur sogenannten Beitragsbemessungsgrenze erhoben. Auf den Monat umgerechnet ist die Beitragsbemessungsgrenze 3712,50 Euro (2011) beziehungsweise ab nächstes Jahr 3825 Euro. Eine Pflichtversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung besteht für abhängig Beschäftigte allerdings bis zur sogenannten Verdienstgrenze in Höhe von 4125 Euro im Monat (2012: 4237,50 Euro). Krankheiten und Ausgaben nach Region Die gesündesten Mitglieder gesetzlicher Krankenversicherungen leben in Baden- Württemberg, die kränksten in Sachsen. Dies ergibt sich aus dem Morbiditätsatlas der Barmer GEK. Allerdings gibt es nach Krankheiten große Unterschiede. Bei den Depressionen ist es jedoch exakt umgekehrt. Hier liegt der Osten weit unter dem Durchschnitt, während insbesondere in Bayern überdurchschnittlich viele depressive Versicherte leben. Nach den Ausgaben je Versicherten wird im Landkreis Vechta mit 1718 Euro am wenigsten und im Landkreis Bad Kissingen mit 2735 Euro am meisten für Krankenbehandlung ausgegeben. Was Versicherten droht Die Gegenseite Das Bundesversicherungsamt (BVA) hat zur Schließung der BKK für Heilberufe mit Ablauf des 31. Dezember 2011 folgende Stellungnahme abgegeben: Bedauerlicherweise haben die in den letzten Jahren ergriffenen Sanierungsmaßnahmen letztlich nicht zum Erfolg geführt, so dass wir diese insbesondere für die Versicherten und Beschäftigten der Krankenkasse schmerzhafte Entscheidung treffen mussten, erklärte der Präsident des Bundesversicherungsamtes, Maximilian Gaßner. Die BKK für Heilberufe habe bereits seit mehreren Jahren und damit auch schon vor Einführung des Gesundheitsfonds unter erheblichen wirtschaftlichen Problemen und deutlich rückläufigen Mitgliederzahlen gelitten. Die bisherigen Versicherten der BKK für Heilberufe müssten sich um ihren Versicherungsschutz jedoch keine Sorgen machen. Dieser bleibt lückenlos bestehen. Sie können unabhängig von Alter und Gesundheitszustand in jede in ihrem Bundesland geöffnete gesetzliche Krankenkasse wechseln, die sie ohne weiteres aufnehmen muss.

4 Den Versicherten rate ich dazu, sich sorgsam über die in Frage kommenden Krankenkassen zu informieren und sich am besten vor Ablauf der Schließungsfrist für eine neue Krankenkasse zu entscheiden, so Gaßner weiter. Ich erwarte, dass die Krankenkassen und ihre Verbände aus den Vorgängen rund um die Schließung der City BKK gelernt haben. Sie werden dafür Sorge tragen, dass der Krankenkassenwechsel für die Versicherten der BKK für Heilberufe problemlos und unbürokratisch funktioniert. Das BVA wird das Verhalten der Krankenkassen genau beobachten. Sollte es wieder Krankenkassen geben, die sich rechtswidrig verhalten und versuchen, Versicherte abzuwimmeln, wird das BVA mit allen ihm zur Verfügung stehenden Mitteln hiergegen vorgehen. Die Rechtslage Im Sozialbesetzbuch ist eindeutig festgelegt, dass sich gesetzlich Versicherte für eine Kasse ihre Wahl entscheiden können und die Krankenkasse sie aufnehmen muss: Die Ausübung des Wahlrechts ist gegenüber der gewählten Krankenkasse zu erklären. Diese darf die Mitgliedschaft nicht ablehnen. ( 175 Abs. 1 SGB V (1)) Die gewählte Krankenkasse hat nach Ausübung des Wahlrechts unverzüglich eine Mitgliedsbescheinigung auszustellen. ( 175 Abs. 1 SGB V (2)). Bei der Schließung einer gesetzlichen Krankenkasse behalten also deren Mitglieder ihren Versicherungsschutz. Nachdem sie die persönliche Information erhalten haben, können sie sich eine andere Kasse suchen. Dieses Wahlrecht besteht bis zu zwei Wochen, nachdem die Kasse geschlossen wurde. Die zweiwöchige Frist läuft ab dem in der amtlichen Mitteilung bekannt gemachten Tag der Schließung. Der Experte In einem Anschreiben an ihre Mitglieder und in einer Übersicht in der Website der BKK für Heilberufe werden die geöffneten Krankenkassen aufgeführt. Grundsätzlich kann jede geöffnete Kasse ausgewählt werden, doch empfehlen Experten die Wahl nach den eigenen Bedarf auszurichten. Auswahlkriterien für eine Kasse sollten der Beitrag und die Leistung sein, erläutert Thomas Adolph, Geschäftsführer der Kassensuche GmbH in Frankfurt, dem Betreiber des gleichnamigen Internetportals - des Portals Zwar gilt ein einheitlicher Beitragssatz von 15,5 Prozent, doch gewähren einige wenige Kassen ihren Mitgliedern eine Beitragsprämie, also aufgrund erwirtschafteter Überschüsse eine Teilrückzahlung der Beiträge, wogegen einige andere Kassen einen Zusatzbeitrag erheben.

5 Spitze ist die G&V BKK mit 72 Euro pro Jahr. Zum Teil finanziell noch interessanter können jedoch so genannte Bonusprogramme sein. Diese gewähren einige Kassen beispielsweise für gesundes und vorsorgendes Verhalten, wie etwa für die Teilnahme an Präventionsmaßnahmen, Krebsvorsorge oder weil sie Mitglied eines Sportvereins oder Fitnessstudio sind. Auch in den Leistungen können sich die Krankenkassen durch so genannte Zusatzleistungen, spezielle Naturheilverfahren oder Modelle zur integrierten Versorgung unterscheiden. Schließlich können auch Serviceleistungen, wie die Zahl und Präsenz von Geschäftsstellen oder die Erreichbarkeit per Telefon oder für die Versicherten wichtig sein. Was bei einer Schließung zu beachten ist Das Fazit Grundsätzlich können sich gesetzlich Krankenversicherte bei Schließung ihrer Kasse sich in einer anderen Kasse versichern lassen. Sinnvoll ist es, zuvor kurz zu prüfen, welche Kasse nach Leistung und Beitragshöhe am bedarfsgerechtesten ist. Nützliche Adressen Informationen zu Schließung von Kassen wie im Fall der BKK für Heilberufe finden sich im Internetauftritt der zuständigen Behörde, dem Bundesversicherungsamt ( unter Pressemeldungen) und der BKK für Heilberufe ( Einen Vergleich der Beiträge, Leistungen und Bonusprogramme der in den jeweiligen Bundesländern geöffneten Krankenkassen bietet das Vergleichsportal Neutrale Beratung zur Krankenversicherung bieten auch die Verbraucherzentralen der Bundesländer ( an Handelsblatt GmbH - ein Unternehmen der Verlagsgruppe Handelsblatt GmbH & Co. KG Verlags-Services für Werbung: (Mediadaten) Verlags-Services für Content: Content Sales Center Sitemap Archiv Realisierung und Hosting der Finanzmarktinformationen: vwd Vereinigte Wirtschaftsdienste AG Verzögerung der Kursdaten: Deutsche Börse 15 Min., Nasdaq und NYSE 20 Min.

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