Belaria. Bafa- und KfW-Förderung Stand: März Heizen mit Erneuerbaren Energien

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1 Luft Geld / vom Was-Staapumpeser-Wärme- Belaria Bafa- und KfW-Förderung Stand: März 2015 Heizen mit Erneuerbaren Energien

2 Gut informiert Die Nutzung erneuerbarer Energien für Heizung und Warmwasser schont das Klima und macht unabhängig von Öl und Gas. Deshalb unterstützt der Staat im Rahmen des Marktanreizprogramms (MAP) die Anschaffung von erneuerbaren Energieträgern beim Heizungsaustausch mit attraktiven Zuschüssen. Sie erhöhen sich ab April 2015 deutlich. Damit wirkt das MAP als veritable Abwrackprämie für alte Heizungen. Nach heutigem Stand der Technik kommen besonders moderne Gas- und Öl- Dazu einige Fakten Rund 40% der gesamten Endenergie in Deutschland werden im Gebäude verbraucht. Ca. 85% davon fallen auf die Gebäudebeheizung und Trinkwarmwasserbereitung. Die durch Austausch veralterter Heizungsanlagen zu erzielenden Energie- und CO 2 -Einsparungen können bis zu 50% betragen. Ministerien Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) Brennwertkessel, Scheitholz-, Hackschnitzel- und Pelletkessel, Wärmepumpen sowie Mikro- und Mini-KWK-Anlagen zum Einsatz. Alle Technologien lassen sich mit solarthermischen Anlagen und Lüftungssystemen kombinieren. Bei der energetischen Modernisierung von Gebäuden ist aber immer das Gesamtsystem von der Wärmeerzeugung,-verteilung und -übergabe einschließlich dem Abgassystem zu betrachten und aufeinander abzustimmen. KfW Bankengruppe Hotline: (0800) (kostenfrei) Energieberatung und Infos Deutsche Energie Agentur GmbH (dena) BINE Informationsdienst Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle Hotline: (06196) (Markenanreizprogramm) (06196) (Investitionszuschuss) Stand März 2015, ohne Gewähr auf Vollständigkeit und Aktualität. Förderprogramme können sich jederzeit ändern, angepasst oder durch andere Programme ausgetauscht werden. Ein Rechtsanspruch des Antragstellers auf die Förderung besteht nicht. Das BAFA und die KfW entscheiden auf Grund ihres pflichtgemäßen Ermessens 1

3 KfW-Förderprogramme KfW-Programm-Energieeffizient Bauen (Nr.153) Was wird gefördert? Antragsberechtigt Alle Träger von Investitionsmaßnahmen an neuen selbst genutzten oder vermieteten Wohngebäuden sowie Eigentumswohnungen Die Einrichtung, Herstellung oder der Ersterwerb von KfW-Effizienzhäusern. Als Herstellung gilt auch die Erweiterung bestehender Gebäude durch abgeschlossene Wohneinheiten sowie die Umwidmung bisher nicht wohnwirtschaftlich genutzter Gebäude zu Wohngebäuden. Ersterwerber von neu errichteten Wohngebäuden oder Eigentumswohnungen Förderung Zinsbildende Kredite (mit Tilgungszuschuss) Finanzierungsanteil: 100% der Bauwerkskosten (Baukosten ohne Grundstück), max ,-Euro pro Wohneinheit Förderfähige KfW-Effizienzhäuser Anforderung KfW-Effizienzhaus 70 : 70% des Wertes für das Referenzgebäude nach EnEV Transmissionswärmeverlust H Ṫ : 85% des Wertes für das Referenzgebäude nach EnEV KfW-Effizienzhaus 55 : 55% des Wertes für das Referenzgebäude nach EnEV Transmissionswärmeverlust H Ṫ : 70% des Wertes für das Referenzgebäude nach EnEV KfW-Effizienzhaus 55 (Passivhaus) : 40 kwh/m 2 a nach Passivhaus-Projektierungspaket (PHPP) Jahresheizwärmebedarf Q h : 15 kwh/m 2 a nach Passivhaus-Projektierungspaket (PHPP) KfW-Effizienzhaus 40 : 40% des Wertes für das Referenzgebäude nach EnEV Transmissionswärmeverlust H Ṫ : 55% des Wertes für das Referenzgebäude nach EnEV KfW-Effizienzhaus 40 (Passivhaus) : 30 kwh/m 2 a nach Passivhaus-Projektierungspaket (PHPP) Jahresheizwärmebedarf Q h : 15 kwh/m 2 a nach Passivhaus-Projektierungspaket (PHPP) Tilgungszuschuss Antragsstellung, Durchführung und Nachweis einer energetischen Fachplanung und Baubegleitung durch einen Sachverständigen erforderlich - 5% 5% 10% 10% 2

4 KfW-Förderprogramme KfW-Programm-Energieeffizient Sanieren (Nr.430, 151, 152, 167, 431) Was wird gefördert? Gefördert wird die energetische Sanierung zum KfW-Effizienzhaus Erneuerung der Heizungsanlage, Erneuerung/ Einbau einer Lüftungsanlage 1) Förderfähige Gebäude Für das zu sanierende Gebäude wurde vor dem der Bauantrag gestellt oder die Bauanzeige erstattet Antragsberechtigt bei Kreditvariante mit Tilgungszuschuss (Nr. 151, 152) Alle Träger von Investitionsmaßnahmen an selbst genutzten oder vermieteten Wohngebäuden sowie Eigentumswohnungen Ersterwerber von sanierten Wohngebäuden oder Eigentumswohnungen Träger von Investitionsmaßnahmen sind z.b. Privatpersonen, Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften, Bauträger, Eigentümer/Betreiber von Wohnheimen, Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts sowie Contracting-Geber (Investoren). bei Zuschussvariante (Nr. 430) Eigentümer (natürliche Personen) von Selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern mit maximal zwei Wohneinheiten Selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen in Wohneigentümergemeinschaften Ersterwerber (natürliche Person) von neu sanierten Ein- und Zweifamilienhäusern sowie Eigentumswohnungen Wohneigentümergemeinschaften mit natürlichen Personen als Wohneigentümer 1) Erneuerung der Fenster/Außentüren, Wärmedämmung von Wänden Dachflächen, Geschossdecken, Optimierung des Heizsystems bei bestehenden Heizungsanlagen 3

5 Förderung Zuschuss oder zinsverbilligtes Darlehen (mit Tilgungszuschuss) Basis: 100% der förderfähigen Investitionskosten max ,-Euro pro Wohneinheit bei Sanierung zum KfW-Effizienzhaus max ,-Euro pro Wohneinheit bei Einzelmaßnahmen Einzelmaßnahmen Anforderung KfW-Effizienzhaus 115 : 115% Transmissionswärmeverlust H Ṫ : 130% KfW-Effizienzhaus Denkmal : 160% KfW-Effizienzhaus 100 : 100% Transmissionswärmeverlust H Ṫ : 115% KfW-Effizienzhaus 85 : 85% Transmissionswärmeverlust H Ṫ : 100% KfW-Effizienzhaus 70 : 70% Transmissionswärmeverlust H Ṫ : 85% KfW-Effizienzhaus 55 : 55% Transmissionswärmeverlust H Ṫ : 70% Tilgungszuschuss bei Kreditvariante 7,5% 7,5% 10% 12,5% 17,5% 22,5% Zuschuss 10% (max. 5000,-Euro pro Wohneinheit) 10% (max ,-Euro pro Wohneinheit) 10% (max ,-Euro pro Wohneinheit) 12,5% (max ,-Euro pro Wohneinheit) 15% (max ,-Euro pro Wohneinheit) 20% (max ,-Euro pro Wohneinheit) 25% (max ,-Euro pro Wohneinheit) Antragsstellung, Durchführung und Nachweis einer energetischen Fachplanung und Baubegleitung durch einen Sachverständigen erforderlich 4

6 KfW-Förderprogramme Antragsstellung vor Vorhabensbeginn Kredit und Tilgungszuschüsse: über eine Hausbank Ihrer Wahl Zuschuss: direkt bei der KfW Energieeffizient Sanieren - Baubegleitung (Nr. 431) In diesem Rahmen wird folgende Maßnahme gefördert: die energetische Fachplanung und Baubegleitung durch einen Sachverständigen mit einem Zuschuss in Höhe von 50% der förderfähigen Kosten, aber max. 4000,-Euro je Antragssteller und Investitionsvorhaben. Energieeffizient Sanieren - Ergänzungskredit (Nr. 167) Das Förderprogramm dient der Finanzierung von Heizungsanlagen zur Nutzung erneuerbaren Energien und kann in Ergänzung zu Zuschüssen aus dem Marktanreizprogramm zur «Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien» des BAFA genutzt werden. Maßnahme Energieeffizient Bauen (Nr. 153) Errichtung/Herstellung eines KfW-Effizienzhauses Energieeffizient Sanieren (Nr. 430, 151) Sanierung zum KfW-Effizienzhaus Energieeffizient Sanieren (Nr. 430, 152) Heizungserneuerung als Einzelmaßnahme konventioneller Energieträger in Kombination mit erneuerbarer Energie Energieeffizient Sanieren (Nr. 430, 152) Heizungserneuerung als Einzelmaßnahme erneuerbarer Energie Energieeffizient Sanieren (Nr. 167) Ergänzungskredit für Heizungserneuerung als Einzelmaßnahme mit erneuerbaren Energien KfW- Förderung BAFA Förderung ja 2) ja 1) ja 2) ja 2) ja 2) ja 2) nein ja 2) ja 2) ja 2) BAFA-Förderprogramme Anlagen welche unter die Basisförderung fallen, werden nur im Gebäudebestand gefördert. Besonders innovative Technologien, welche unter die Innovationsförderung fallen, werden auch bei der Errichtung im Neubau gefördert. 1) nur Innovationsförderung 2) gleichzeitige Förderung über KfW und BAFA ist nicht möglich Liegt die Inbetriebnahme einer durch das MAP geförderten Anlage über 3 Jahre, jedoch nicht länger als 7 Jahre zurück, kann einmalig für Maßnahmen zur Optimierung dieser Anlage ein Investitionszuschuss von max. 200,-Euro in Höhe der förderfähigen Kosten gewährt werden (Durchführung, hydraulischer Abgleich, Optimierung der Heizkurve und Pumpenleistung etc.) 5

7 Förderung von Solarkollektoranlagen 1. Basisförderung Anlagenart Errichtung von Anlagen von 3 bis 40 m 2 Bruttokollektorfläche zur ausschließlichen Warmwasserbereitung Errichtung von Anlagen bis 40 m 2 Bruttokollektorfläche für alle sonstigen Verwendungszwecke (Raumheizung, komb. Warmwasserbereitung und Raumheizung, Kälteerzeugung, Bereitstellung von Prozesswärme) a) Erweiterung von Anlagen von 4 bis 40 m 2 Bruttokollektorfläche (alle Verwendungszwecke) 2. Innovationsförderung Anlagenart Errichtung von großen Solaranlagen mit einer Bruttokollektorfläche von 20 m 2 bis 100 m 2 zur ausschließlichen Warmwasserbereitung b) Errichtung von großen Solaranlagen zur Raumheizung, komb. Warmwasserbereitung und Raumheizung, solaren Kälteerzeugung und Zuführung von Wärme in ein Wärmenetz mit einer Bruttokollektorfläche von 20 m 2 bis 100 m 2 b) Beträge 50 - je m 2 mind je m 2 mind je m 2 zusätzlicher Fläche Beträge je m 2 im Gebäudebestand 75 - je m 2 im Neubau je m 2 im Gebäudebestand je m 2 im Neubau Errichtung und Erweiterung von Solarkollektoranlagen für solare Prozesswärme mit einer Mindestbrut- 50% der Nettoinvestitionskosten tokollektorfläche von 20 m 2 Alternativ: ertragsabhängige Förderung Förderbetrag = Anzahl Module x 0,45 x jährl. Kollektorertrag Mögliche Bonusförderung Mögliche Bonusförderung ab 30 m 2 Kollektorfläche sind Wärmemengenzähler bei Flachkollektoren zu installieren; bei Vakuumröhren ab 20 m 2 Kollektorfläche a) Mindestkollektorfläche von 9 qm (Flachkollektoren) bzw. 7 qm (Vakuumröhren- und Vakuumflächenkollektoren) und Mindestspeichervolumen von 40 l/qm (Flachkollektoren) bzw. 50 l/qm (Vakuumröhren- und Vakuumflächenkollektoren) b) bei solarer Raumheizung oder Warmwassererwärmung: Förderung nur bei mindestens drei Wohneinheiten oder bei Nichtwohngebäuden mit mindestens 500 qm Nutzfläche oder bei solarem Deckungsgrad von mind. 50% in Gebäuden mit H T` < 70% Förderbeispiel: Sanierung eines Einfamilienhauses mit 20 kw Gas-Brennwertkessel UltraGas, Pufferspeicher und 8 UltraSol-Flachkollektoren. Produkt m 2 Förderung 8x UltraSol 20,2 2940,-Euro Kombinationsbonus 0500,-Euro 3440,-Euro EB (Gebäude-Effizienzbonus) gilt nicht für Neubauten und Nichtwohngebäuden, 0,5-fache der Basis- bzw. Innovationsförderung, Anforderungen an ein KfW-Effizienzhaus 55 müssen erfüllt werden (siehe Seite 5) KB (Kombinationsbonus) Kombination mit Austausch eines Heizkessels (öl, Gas) ohne Brennwertnutzung durch Brennwerttechnik, bei gleichzeitiger Errichtung einer förderfähigen Biomasseanlage oder effiziente Wärmepumpe, Anschluss an ein Wärmenetz, 500,-Euro je Anlage OHB (Bonus Optimierung Heizungsanlage) 10% der förderfähigen Investitionskosten (max. 50% der Basisförderung) Optimierungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der Errichtung einer Solaranlage (z.b. Sanierung Abgasanlage, Einbau Hocheffizienzpumpe, Einbau NT-Heizkörper, Austausch Tank etc.), siehe auch 6

8 Förderung von effizienten Wärmepumpen bis 100 kw 1. Basisförderung (nur für Altbau) Anlagenart Luft-/Wasser-Wärmepumpen (JAZ > 3,5) (leistungsgeregelt und/oder monovalent) (sonstige Anlagen) Sole-/Wasser- und Wasser-/Wasser-Wärmepumpen (JAZ > 3,8 bei Wohngebäuden, JAZ > 4,0 bei Raumheizung in Nichtwohngebäuden Erdwärme mit Erdsondebohrung sonstige Erdwärme und Wasser Sorptionswärmepumpen und gasmotorisch betriebene Wärmepumpen (alle Wärmequellen) (JAZ > 1,25 bei Wohngebäuden, JAZ > 1,3 bei Raumheizung in Nichtwohngebäuden) Beträge 40,- - je kw Nennwärmeleistung mind. 1500,- pro Anlage mind. 1300,- pro Anlage 100,- je kw Nennwärmeleistung mind. 4500,- pro Anlage mind. 4000,- pro Anlage mind. 4500,- pro Anlage Mögliche Bonusförderung zusätzlich 500,-Euro pro Anlage, wenn neuer Pufferspeicher von mind 30 l/kw errichtet und Anlage lastmanagementfähig ist JAZ = Jahresarbeitszahl Fördervoraussetzungen: Wärmepumpe muss BAFA - gelistet sein Separater Stromzähler Wärmemengenzähler Jahresarbeitszahl Sole-/Wasser-Wärmepumpe: >= 3,8 (Nachweis mit Online JAZ-Rechner) Jahresarbeitszahl Luft-/Wasser-Wärmepumpe: >= 3,5 (Nachweis mit Online JAZ-Rechner) Hydraulischer Abgleich (Nachweis) Anpassung der Heizkurve 7

9 2. Innovationsförderung a) Anlagenart Unter 1. «Basisförderung» geförderte effiziente Wärmepumpen mit hohen Jahresarbeitszahlen (JAZ > 4,5 bzw. JAZ > 1,5 bei gasbetriebenen Anlagen) oder verbesserter Systemeffizienz (Anlagen nach BAFA-Liste) Beträge jeweils Basisförderung mit einem Zuschlag von 50% in Bestandsgebäuden jeweils Basisförderung in Neubauten Mögliche Bonusförderung KB, OHB zusätzlich 500,-Euro pro Anlage, wenn neuer Pufferspeicher von mind 30 l/kw errichtet und Anlage lastmanagementfähig ist Bereitstellung von Prozesswärme a) Neubauten sind nur förderfähig nach den Innovationsförderkriterien 30% der Nettoinvestitionskosten (max ,- ) KB, OHB Förderbeispiel: Sanierung eines Einfamilienhauses mit 20 kw Heizlast Luft-/Wasser-Wärmepumpe Belaria SRM und Pufferspeicher. Produkt Belaria (11 kw) EnerVal (800) + Schnittstellenmodul Förderung 1500,-Euro 1500,-Euro EB (Gebäude-Effizienzbonus) gilt nicht für Neubauten und Nichtwohngebäuden, 0,5-fache der Basis- bzw. Innovationsförderung, Anforderungen an ein KfW-Effizienzhaus 55 müssen erfüllt werden (siehe Seite 5) KB (Kombinationsbonus) bei gleichzeitiger Errichtung einer förderfähigen Solarkollektoranlage oder effizienten Wärmepumpe und dem Anschluss an ein Wärmenetz, 500,- - je Anlage OHB (Bonus Optimierung Heizungsanlage) 10% der förderfähigen Investitionskosten (max. 50% der Basisförderung) Optimierungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der Errichtung einer Solaranlage (z.b. Sanierung Abgasanlage, Einbau Hocheffizienzpumpe, Einbau NT-Heizkörper, Austausch Tank etc.), siehe auch ,-Euro 8

10 Förderung von Anlagen zur Verbrennung fester Biomasse für die thermische Nutzung bis 100 kw 1. Basisförderung b) Anlagenart Errichtung von automatisch beschickten Holzpelletanlagen und Pellet-Kombinationskesseln von 5 kw bis 100 kw bei Pelletöfen mit Wassertasche bei Pelletkesseln bei Pelletkesseln mit Pufferspeicher 1) Errichtung von automatisch beschickten Hackschnitzelanlagen von 5 kw bis 100 kw Errichtung von emissionsarmen Scheitholzvergaserkesseln von 5 kw bis 100 kw Beträge 80,- - je kw Nennwärmeleistung mind. 2000,- mind. 3000,- mind. 3500,- pauschal 3500,- pro Anlage 1) pauschal 2000,- pro Anlage 2) Mögliche Bonusförderung b) Fördervoraussetzung ist der Nachweis des hydraulischen Abgleichs der Heizungsanlage 1) nur Anlagen mit Pufferspeicher(n) mit einem Mindestvolumen von 30 Liter pro kw 2) nur Anlagen mit einem Staubemissionsgrenzwert von max. 15 mg/m3 (Typprüfung) sowie mit Leistungs- und Feuerungsregelung, Pufferspeicher mit Mindestvolumen von 55 l/kw erforderlich Fördervoraussetzungen: Kessel von 4 kw bis 100 kw Emissionswerte für Kessel bis 100 kw und im Normzustand (13% Sauerstoffgehalt): Kohlenmonoxid: 200mg/m 3 bei Nennwärmeleistung; 250 mg/m 3 m 3 bei Teillast staubförmige Emission: 20 mg/m 3 ; Ausnahme Scheitholzkessel: 15 mg/m 3 Kesselwirkungsgrad: min. 89%; Ausnahme für Pelletöfen mit Wassertasche: 90% Leistungs- und Feuerungsregelung Scheitholzkessel mit Inbetriebnahme ab nur mit Schornsteinfegerabnahmebescheinigung Kombinationskessel Scheitholz und Pellet/Hackgut (nur als Scheitholzvergaser) Hydraulischer Abgleich und Anpassung der Heizkurve ist Voraussetzung Es wird nur einer der zwei möglichen Optimierungsboni je Anlage gewährt 9

11 2. Innovationsförderung Anlagenart Errichtung einer unter 1. "Basisförderung" förderfähigen Biomasseanlage mit "Brennwertnutzung" bei Kesseln Errichtung einer unter 1. "Basisförderung" förderfähigen Biomasseanlage mit "Brennwertnutzung" bei Kesseln und neu errichtetem Pufferspeicher 1) Errichtung einer unter 1. "Basisförderung" förderfähigen Biomasseanlage mit "sekundärer Partikelabscheidung" Beträge bis zu 4500,- in Bestandsgebäuden 2) bis zu 3000,- in Neubauten bis zu 5250,- in Bestandsgebäuden 3) bis zu 3500,- in Neubauten Bestandsgebäude / Neubau Mögliche Bonusförderung EB, KB, OHB KB, OHB EB, KB, OHB KB, OHB bei Pelletöfen mit Wassertasche bei Pelletkesseln bei Pelletkesseln mit Pufferspeichern 1) bei Hackschnitzel-Anlagen bei Scheitholz-Anlagen bis zu 3000,- / 2000,- bis zu 4500,- / 3000,- bis zu 5250,- / 3500,- bis zu 5250,- / 3500,- bis zu 3000,- / 2000,- (EH), KB, OHB Bereitstellung von Prozesswärme Nachrüstung einer Einrichtung zur Abgaskondensation und sekundären Partikelabscheidung 30% der Netto Investitionskosten (max ,- ) pauschal 750,- pro Anlage Förderbeispiel: Sanierung eines Einfamilienhauses mit 15 kw Pelletkessel BioLyt, Pufferspeicher und 8 Ultra- Sol-Flachkollektoren. Produkt m 2 Förderung 8x UltraSol 20,2 2940,-Euro BioLyt 3500,-Euro Kombinationsbonus 500,-Euro2 EB (Gebäude-Effizienzbonus) gilt nicht für Neubauten und Nichtwohngebäuden, 0,5-fache der Basis- bzw. Innovationsförderung, Anforderungen an ein KfW-Effizienzhaus 55 müssen erfüllt werden (siehe Seite 5) KB (Kombinationsbonus) Kombination mit Austausch eines Heizkessels (öl, Gas) ohne Brennwertnutzung durch Brennwerttechnik, bei gleichzeitiger Errichtung einer förderfähigen Biomasseanlage oder effiziente Wärmepumpe, Anschluss an ein Wärmenetz, 500,-Euro je Anlage OHB (Bonus Optimierung Heizungsanlage) 10% der förderfähigen Investitionskosten (max. 50% der Basisförderung) Optimierungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der Errichtung einer Solaranlage (z.b. Sanierung Abgasanlage, Einbau Hocheffizienzpumpe, Einbau NT-Heizkörper, Austausch Tank etc.), siehe auch ,-Euro 10

12 Förderübersicht Solar (Basis-, Innovations- und Zusatzförderung) Maßnahme Basisförderung Innovationsförderung 5 Zusatzförderung: 6 Errichtung einer Solarkollektoranlage zur... Optimierungs- Gebäudebestand Gebäudebestand Neubau Kombinationsbonus Gebäudeeffizienzbonus 7 maßnahme 8 Biomasseanlage, Wärmenetz Kesseltausch 8 Wärmepumpenanlage... ausschließlichen Warmwasserbereitung 1... kombinierten Warmwasserbereitung und 2 Heizungsunterstützung, solare Kälteerzeugung oder Wärmenetzzuführung... Wärme- oder Kälteerzeugung (Alternative) 3 ertragsabhängige Förderung 3 bis 10 m² Bruttokollektorfläche bis 40 m² Bruttokollektorfläche 50 /m² Bruttokollektorfläche 20 bis 100 m² Bruttokollektorfläche 100 /m² Bruttokollektorfläche 75 /m² Bruttokollektorfläche bis 14 m² Bruttokollektorfläche m² bis 40 m² Bruttokollektorfläche 140 /m² Bruttokollektorfläche 20 bis 100 m² Bruttokollektorfläche 20 bis 100 m² Bruttokollektorfläche 200 /m² Bruttokollektorfläche 150 /m² Bruttokollektorfläche 0,45 jährlicher Kollektorertrag Anzahl Kollektoren zusätzlich 0,5 Basis- oder Innovationsförderung mit Errichtung: 10 % der Nettoinvestitionskosten 8.1 nachträglich (nach 3 7 Jahren): 100 bis max /m² zusätzlicher Erweiterung einer bestehenden Solarkollektoranlage 4 Bruttokollektorfläche Es gelten die Bestimmungen der Richtlinien vom 11. März Gebäudebestand: Ein Gebäude, in dem zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme der beantragten Anlage seit mehr als zwei Jahren ein anderes Heizungs- oder Kühlsystem installiert ist. 1 Mindestvoraussetzungen in der Basisförderung: Bruttokollektorfläche mind. 3 m² bis max. 40 m², Pufferspeichervolumen mind. 200 Ltr. (beides gilt für alle Kollektortypen) 2 Mindestvoraussetzungen in der Basisförderung: Flachkollektoren: Bruttokollektorfläche 9 m², Pufferspeichervolumen 40 l/m²; Vakuumröhren- u. Vakuumflachkollektoren: Bruttokollektorfläche 7 m², Pufferspeichervolumen 50 l/m²; Luftkollektoren: keine Mindestanforderungen 3 Die ertragsabhängige Förderung kann alternativ zur Innovationsförderung für große Solarkollektoranlagen (20 bis 100 m²) beantragt werden. Grundlage des jährlichen Kollektorertrages (kwh/a/kollektor) ist das Datenblatt 2 der Solar-Keymark-Programmregeln (Standort Würzburg, 50 C). 4 Erweiterung einer bestehenden Solarkollektoranlage um mind. 4 m² bis zu 40 m² Bruttokollektorfläche. 5 Solarkollektoranlagen im Bereich Innovationsförderung. Errichtung auf einem Wohngebäude mit mind. 3 Wohneinheiten oder auf einem Nichtwohngebäude mit mind. 500 m² Nutzfläche (auch Mischgebäude mit Wohn- und Gewerbenutzung, Gemeinschaftseinrichtungen zur sanitären Versorgung und Beherbergungsbetriebe mit mind. 6 Zimmern können gefördert werden). Oder auf Ein- und Zweifamilienhäusern mit einem solaren Deckungsgrad von mind. 50 % in denen der auf die wärmeübertragende Umfassungsfläche bezogene Transmissionswärmeverlust das 0,7-fache des entsprechenden Wertes des jeweiligen Referenzgebäudes nicht überschritten wird. Es gelten die gleichen Mindestanforderungen an das Pufferspeichervolumen wie unter 1 bzw Die verschiedenen Zusatzförderungen können zusätzlich zur Basis- und Innovationsförderung gewährt werden und sind miteinander kumulierbar. Ausnahme: Gebäudeeffizienzbonus und Optimierungsmaßnahme nur im Gebäudebestand. 7 Bonus für effiziente Wohngebäude im Gebäudebestand. Voraussetzungen: Anforderungen an ein KfW-Effizienzhaus 55 (d. h. der auf die wärmeübertragende Umfassungsfläche bezogene Transmissionswärmeverlust beträgt maximal das 0,7-fache des entsprechenden Wertes des jeweiligen Referenzgebäudes; es gelten die Höchstwerte der EnEV 2013 Anlage 1 Tabelle 2), hydraulischer Abgleich, Anpassung der Heizkurve, Online-Bestätigung eines zugelassenen Sachverständigen. 8 Einzelmaßnahmen zur energetischen Optimierung der Heizungsanlage und der Warmwasserbereitung in Bestandsgebäuden. 8.1 Zusammen mit der Errichtung einer Solarkollektoranlage. Begrenzung auf höchstens 50 % der Basisförderung. 8.2 Nachträglich nach 3 bis 7 Jahre nach Inbetriebnahme. Begrenzung auf die Höhe der förderfähigen Kosten. 9 Die Mindestförderung gilt nicht für Luftkollektoren. Diese werden mit 140 /m² Bruttokollektorfläche gefördert. Stand:

13 Förderübersicht Wärmepumpe (Basis-, Innovations- und Zusatzförderung) Maßnahme Basisförderung Innovationsförderung 1 Zusatzförderung: 2 Wärmepumpen (WP) bis 100 kw Nennwärmeleistung Gebäudebestand Gebäudebestand Neubau Lastmanagementbonus 3 bonus 5 maßnahme Kombinationsbonus Gebäudeeffizienz- Optimierungs- 6 Solarkollektoranlage, Biomasseanlage PVT- Wärmenetz Kollektoren 4 Elektrisch betriebene Luft/ Wasser-WP JAZ 3,5 Elektrisch betriebene Wasser/ Wasser- oder Sole/Wasser-WP, Sorptions-WP und alle Arten von gasbetriebenen WP JAZ Wohngebäude: gasbetrieben: 1,25 elektrisch: 3,8 JAZ Nichtwohngebäude (Raumheizung): gasbetrieben: 1,3 elektrisch: 4,0 40 /kw Mindestförderbetrag bei leistungsgeregelten und/ oder monovalenten WP Mindestförderbetrag bei anderen WP (bis 37,5 kw) (bis 32,5 kw) 100 /kw Mindestförderbetrag bei Sorptions- und gasbetriebenen WP Mindestförderbetrag bei elektr. Sole-WP mit Erdsondenbohrungen Mindestförderbetrag bei anderen elektrisch betriebenen WP (bis 45,0 kw) (bis 45,0 kw) (bis 40,0 kw) zusätzlich 0,5 Basisförderung entspricht der Basisförderung im Gebäudebestand zusätzlich 0,5 Basis- oder Innovationsförderung mit Errichtung: 10 % der Nettoinvestitionskosten 6.1 nachträglich (nach 3-7 Jahren): 100 bis max nachträglich (nach 1 Jahr): bis Es gelten die Bestimmungen der Richtlinien vom 11. März 2015 Gebäudebestand: Ein Gebäude, in dem zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme der beantragten Anlage seit mehr als zwei Jahren ein anderes Heizungs- oder Kühlsystem installiert ist. 1 Innovationsförderung: Voraussetzung ist eine verbesserte Systemeffizienz oder eine höhere Jahresarbeitszahl (JAZ) der beantragten Wärmepumpe: elektrisch betriebene Wärmepumpen mind. 4,5, gasmotorisch betriebene Wärmepumpen mind. 1,5 2 Die verschiedenen Zusatzförderungen können zusätzlich zur Basis- und Innovationsförderung gewährt werden und sind miteinander kumulierbar. Ausnahme: Gebäudeeffizienzbonus und Optimierungsmaßnahme nur im Gebäudebestand. 3 Die Wärmepumpenanlage ist lastmanagementfähig. Voraussetzung: Errichtung eines Pufferspeichers mit mind. 30 Ltr./kW und das Zertifikat Smart Grid Ready. 4 PVT-Kollektoren und andere nicht förderfähige Kollektoren müssen einen Beitrag als Wärmequelle für die Wärmepumpe leisten. Bruttokollektorfläche mind. 7,0 m². 5 Bonus für effiziente Wohngebäude im Gebäudebestand. Voraussetzungen: Anforderungen an ein KfW-Effizienzhaus 55 (d. h. der auf die wärmeübertragende Umfassungsfläche bezogene Transmissions-wärmeverlust beträgt maximal das 0,7-fache des entsprechenden Wertes des jeweiligen Referenzgebäudes; es gelten die Höchstwerte der EnEV 2013 Anlage 1 Tabelle 2), hydraulischer Abgleich, Anpassung der Heizkurve, Online-Bestätigung eines zugelassenen Sachverständigen. 6 Einzelmaßnahmen zur energetischen Optimierung der Heizungsanlage und der Warmwasserbereitung in Bestandsgebäuden. 6.1 Zusammen mit der Errichtung einer Wärmepumpe. Begrenzung auf höchstens 50 % der Basisförderung. 6.2 Nachträglich nach 3 bis 7 Jahre nach Inbetriebnahme. Begrenzung auf die Höhe der förderfähigen Kosten. 6.3 Nachträglich nach mind. einem Jahr (Wärmepumpencheck). Begrenzung auf die Höhe der förderfähigen Kosten. Stand:

14 Förderübersicht Biomasse (Basis-, Innovations- und Zusatzförderung) Maßnahme Basisförderung Innovationsförderung Zusatzförderung: 7 Brennwertnutzung 4 Optimierungs- Partikelabscheidung 5 Nachrüstung 6 Kombinationsbonus Gebäudeeffizienzbonus 8 maßnahme 9 Anlagen von 5 bis max. 100,0 kw Nennwärmeleistung Gebäudebestand Gebäudebestand Neubau Gebäudebestand Neubau Solarkollektoranlage, Wärmenetz 9 Wärmepumpenanlage 5 kw bis 25,0 kw Pelletofen mit Wassertasche ,1 kw bis max. 100 kw 80 /kw mit Errichtung: 1 5 kw bis 37,5 kw Pelletkessel 1 37,6 kw bis max. 100 kw 80 /kw Pelletkessel 1 mit einem Pufferspeicher von mind. 30 l/kw Hackschnitzelkessel 2 mit einem Pufferspeicher von mind. 30 l/kw Scheitholzvergaserkessel 3 mit einem Pufferspeicher von mind. 55 l/kw 5 kw bis 43,7 kw ,8 kw bis max. 100 kw 80 /kw pauschal je Anlage pauschal je Anlage zusätzlich 0,5 Basis- oder Innovationsförderung 10 % der Nettoinvestitionskosten 9.1 nachträglich (nach 3 7 Jahren): 100 bis max Es gelten die Bestimmungen der Richtlinien vom 11. März 2015 Gebäudebestand: Ein Gebäude, in dem zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme der beantragten Anlage seit mehr als zwei Jahren ein anderes Heizungs- oder Kühlsystem installiert ist. 1 Unter die Pelletkessel fallen auch Kombinationskessel zur Verbrennung von Biomassepellets und Scheitholz. Kombinationskessel müssen über ein Mindest-Pufferspeichervolumen von 55 Liter je Kilowatt Nennwärmeleistung für den handbeschickten Teil der Anlage verfügen. 2 Unter die Hackschnitzelanlagen fallen auch Kombinationskessel zur Verbrennung von Hackschnitzeln und Scheitholz. Kombinationskessel müssen über ein Mindest-Pufferspeichervolumen von 55 Liter je Kilowatt Nennwärmeleistung für den handbeschickten Teil der Anlage verfügen. 3 Es sind nur besonders emissionsarme Scheitholzvergaserkessel förderfähig (staubförmige Emissionen: max. 15 mg/m³). 4 Innovationsförderung Brennwertnutzung: Zusätzlich zum Pellet- oder Hackschnitzelkessel besteht eine Einrichtung zur bestimmungsgemäßen Nutzung der bei der Abgaskondensation anfallenden Wärme (Brennwertnutzung). Angegeben ist der Gesamtförderbetrag (inkl. Basisförderung bei Gebäudebestand). 5 Innovationsförderung Partikelabacheidung: Zusätzlich zur Biomasseanlage besteht eine Einrichtung zur sekundären Abscheidung der im Abgas enthaltenen Partikel. Angegeben ist der Gesamtförderbetrag (inkl. Basisförderung bei Gebäudebestand). 6 Nachrüstung einer unter 4) oder 5) beschriebenen Einrichtung für eine bereits bestehende Biomasseanlage. Angegeben ist der Innovationsförderbetrag. 7 Die verschiedenen Zusatzförderungen können zusätzlich zur Basis- und Innovationsförderung gewährt werden und sind miteinander kumulierbar. Ausnahme: Gebäudeeffizienzbonus und Optimierungsmaßnahme nur im Gebäudebestand. 8 Bonus für effiziente Wohngebäude im Gebäudebestand. Voraussetzungen: Anforderungen an ein KfW-Effizienzhaus 55 (d. h. der auf die wärmeübertragende Umfassungsfläche bezogene Transmissionswärmeverlust beträgt maximal das 0,7-fache des entsprechenden Wertes des jeweiligen Referenzgebäudes; es gelten die Höchstwerte der EnEV 2013 Anlage 1 Tabelle 2), hydraulischer Abgleich, Anpassung der Heizkurve, Online-Bestätigung eines zugelassenen Sachverständigen. 9 Einzelmaßnahmen zur energetischen Optimierung der Heizungsanlage und der Warmwasserbereitung in Bestandsgebäuden. 9.1 Zusammen mit der Errichtung einer Biomasseanlage. Begrenzung auf höchstens 50 % der Basisförderung. 9.2 Nachträglich nach 3 bis 7 Jahre nach Inbetriebnahme. Begrenzung auf die Höhe der förderfähigen Kosten. Stand:

15 Notizen 14

16 Worauf Sie sich verlassen dürfen. über legenen EntwicklunVerantwortung für gen. Energie und Umwelt. Die Verantwortung für Energie undmaximierung Umwelt. der Die Marke Hoval zählt in über 50 Länder exportiert werden. Energie und international zu den fühdie Marke Hoval zählt international zueffizienz den führenden Unternehmen für Raumklimadamit die Schonung der renden Unternehmen für E Lösungen. Rund 70 Jahre rfahrung befähigen und motivieren immer wieder zu Umwelt sind dabei ÜberRaumklima-Lösungen. a ussergewöhnlichen Lösungen und technisch über legenen Entwicklungen. zeugung und Ansporn Rund Die Maximierung 70 Jahre E rfahrung der Energie effizienz und damit die Schonung der Umwelt sind dabei zugleich. Hoval hat sich befähigen undund motivieren Überzeugung Ansporn zugleich. Hoval hat sich als Komplett anbieter intelligenter als Komplett a nbieter immerund Heizwieder Klimasysteme zu etabliert, die in über 50 Länder e xportiert werden. intelligenter Heiz- und Kli aussergewöhnlichen masysteme etabliert, die Lösungen und technisch Hoval Hallenklima-Systeme. Hallenklima-Systeme sorgen für beste Luftqualität und wirtschaftliche Nutzbarkeit. Seit vielen Jahren setzt Hoval auf dezentrale Systeme. Dahinter stecken Kombinationen von mehreren auch unterschiedlichen Klimageräten, die individuell geregelt, aber gemeinsam gesteuert werden. So reagiert Hoval flexibel auf unterschiedlichste Anforderungen zum Heizen, Kühlen und Lüften. Kompetente Unterstützung bei der Planung. Profitieren Sie von der Kompetenz unserer erfahrenen Fachleute. Gerne unterstützen wir Sie bei der Planung Ihrer Anlage in allen Projektphasen. In enger Kooperation mit Ihnen und unter Berücksichtigung aller Vorgaben des Energielieferanten erarbeiten wir die wirtschaft lichste und kosteneffizienteste Lösung. Hoval Servicekompetenz. Die fachgerechte Inbetriebnahme der Anlage wird aus schliess lich durch speziell geschulte und erfahrene Hoval Service fachleute ausgeführt. Dies garantiert Ihnen eine einwandfreie Funktion vom ersten Tag an. Für die Wartung und Störungsbehebung steht Ihnen ein versierter Kundendienst vor Ort zur Verfügung. Die ganze Hoval-Welt Hoval.com Anlagenbauer/Anlagenplaner Hoval.tv auf einen Klick: Hoval 360 App Facebook.com / Hoval YouTube.com / HovalTV Hoval GmbH Humboldtstr. 30 Hoval GmbH Aschheim-Dornach Humboldtstr. 30 Tel: aschheim-dornach info.de@hoval.com Tel: info.de@hoval.com Hoval GmbH Klimatechnik Hoval GmbH Freiherr-vom-Stein-Weg 15 Klimatechnik Rottenburg/Neckar Freiherr-vom-Stein-Weg 15 Tel: Rottenburg/Neckar info.hallenklima@hoval.com Tel: info.hallenklima@hoval.com

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