Rechtliche Rahmenbedingungen für den Einsatz von Kleinwindenergieanlagen in den USA
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- Krista Waltz
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1 Rechtliche Rahmenbedingungen für den Einsatz von Kleinwindenergieanlagen in den USA dena Informationsveranstaltung: Kleinwindkraft in den USA Dr. Sven Schubert 29. Oktober 2013
2 Vorstellung CORVEL Ausgründung der internationalen Rechtsanwaltssozietät Freshfields Bruckhaus Deringer Rechtliche Begleitung von: Energieprojekten (Realisierung und Verkauf) Kraftwerks- und Anlagenbau Joint Ventures und Unternehmenskäufe Projekt-/Akquisitionsfinanzierungen Weltweite Beratung von Projekten und Transaktionen; besonderer Schwerpunkt USA
3 Rechtliche Rahmenbedingungen in den USA: Grundsätze (1) Föderalismus stärker ausgeprägt als in Deutschland bundesstaatliche Regelungen (state level) divergieren stark voneinander und von der Bundesverwaltung (federal level) Kein US-einheitlicher (federal level) Einspeisetarif; kein EEG Renewable Portfolio Standards (RPS) auf Bundesstaatenebene schaffen dennoch Nachfrage
4 Rechtliche Rahmenbedingungen in den USA: Grundsätze (2) Die meisten EE-Projekte werden über langfristige Power Purchase Agreements (PPA) finanziert. Zusätzlich benötigen viele EE-Projekte weitere Investitionsanreize: Steuervergünstigungen (Federal Tax Credits) Grünstomzertifikate (Renewable Energy Credits, kurz: RECs) Lokale Förderregime (vereinzelte Einspeisetarife) Netzanschluss und durchleitung problematisch und teuer
5 Renewable Portfolio Standards (RPS) und Renewable Energy Credits (RECs) (1) 29 Bundestaaten sowie D.C. haben derzeit RPS und REC-Systeme Renewable Portfolio Standard Policies.. / March states,+ Washington DC and 2 territories,have Renewable Portfolio Standards (8 states and 2 territories have renewable portfolio goals).
6 Renewable Portfolio Standards (RPS) und Renewable Energy Credits (RECs) (2) Ziel: Förderung von Stromerzeugung aus EE EVUs müssen festgelegten Anteil an Strom aus erneuerbaren Energien beziehen. Sehr unterschiedliche Regelungen in den Bundesstaaten; Beispiele: Ohio erkennt bestimmte Atomstromerzeugung als EE-Strom an. Hawaii: 40% bis 2030; Kalifornien: 33% bis 2020; Arizona: 15% bis 2025 RECs sind handelbar, besonders in sog. compliance markets (mit RPS-Systemen)
7 Vermarktung von Strom: Power Purchase Agreement (PPA) oder Eigenverbrauch Stromlieferungsvertrag Käufer häufig EVU bei großen Anlagen, lokaler Abnehmer bei kleineren Anlagen Lange Laufzeit, häufig 20 Jahre Preisgleitklausel Grundlage für Projektfinanzierung Vermarktungsalternative: Eigenverbrauch
8 Netzanschluss und -durchleitung Kein Anspruch auf Netzanschluss oder kürzesten Weg zum Netz Netzanschluss und durchleitung sind einzelvertraglich zu regeln. Kosten für Netzanschluss, durchleitung und ertüchtigung sind von Projekteigentümer zu tragen. Vorteil von Kleinwindanlage: lokale Abnahme kann im Einzelfall komplexe Netzanschluss- und durchleitungsthemen verringern.
9 Genehmigungsrecht Kein einheitliches Genehmigungsrecht (entsprechend deutschem BImschG), sondern nebeneinander von federal, state und local law Starke Differenzierungen nach Bundesstaaten und lokalen Sandorten Vorteile/Nachteile von Kleinwindanlage: Häufig größere lokale Akzeptanz Geringe Erfahrung der lokalen Behörden
10 Finanzierung Projektfinanzierungen für Großprojekte möglich (Projekt-)Finanzierung von Kleinprojekten über Banken wegen mangelnder Größe schwierig Alternative Finanzierungsformen (crowd-funding und ähnliches) möglich Stichwort Überzeugungstäter, z.b. Schulen/Universitäten
11 Investitionsanreize: Bundestaatliche Ebene (1) American Recovery and Reinvestment Act (ARRA) Section 1603: 30% cash grant nicht mehr verfügbar. Production Tax Credit (PTC) Steuerreduzierung um derzeit $ 0,23 pro erzeugte Kilowattstunde Verlängerung über 2013 hinaus ungewiss (Wahljahr 2014) Investment Tax Credit (ITC) 30% der Projektkosten als Steuerreduzierung Inbetriebnahme bis 31. Dezember 2016 erforderlich
12 Investitionsanreize: Bundestaatliche Ebene (2) United States of Agriculture (USDA) Rural Energy for America Program (REAP); Mischung aus Zuschüssen und Darlehen 2013 Renewable Grants: von $ 2.500,00 bis $ , Efficiency Grants: von $ 1.500,00 bis $ ,00 Maximal 25% der Projektkosten
13 Bundesstaatliche Förderung: Kalifornien Hohe RPS-Anforderungen (33% bis 2020) Monatliches Net Metering; Grundsatz: zu echten Endkundenpreisen (retail rate) RECs stehen Betreiber der Anlage zu, jedoch nicht für Strom, für den EVU Betreiber im Rahmen von Net Metering vergütet hat (nach Zwölfmonatszyklus) Diverse lokale Förderprogramme erfahrener Markt
14 Praxisbeispiel: Palm Springs, Kalifornien Einer der ersten und größten (Klein-)Windparkparks in den USA Errichtet in den 80er Jahren Derzeit Anlagen mit einer Leistung von 615 MW
15 Bundesstaatliche Förderung: Einspeisetarife Hawaii: $ 0,161 pro Kilowattstunde für Anlagen < 20 kw $ 0,138 pro Kilowattstunde für Anlagen 20 bis 100 kw Laufzeit 20 Jahre Nur für nördliches Indiana: NIPSCO bietet $ 0,17 pro Kilowattstunde Einspeisetarif begrenzt auf 30 MW und 50% des Caps für jede Technologie Weitere lokale Einspeisetarife in verschiedenen Bundesstaaten, die häufig schnell überzeichnet sind
16 Ausgewählte rechtliche Aspekte bei Geschäftstätigkeit in den USA Teilweise hohe Rechtsberatungskosten Höhere Komplexität des rechtlichen Umfelds Stundensätze/Arbeitsweise amerikanischer Anwälte Niedrige Schwelle für Klagen Teilweise hohe Schadenersatzahlungen ( McDonalds-Fall ) Haftungsrisiken für deutsche Muttergesellschaften Visabestimmungen
17 Zusammenfassung Der US-Markt bietet gute Marktchancen für EE-Projekte; aber: Konsequenzen aus ausgeweiteter Förderung fossiler Energien in den USA bleibt abzuwarten. Die rechtlichen Rahmenbedingungen in den USA unterscheiden sich zum Teil erheblich von Deutschland. Das Verständnis für die unterschiedlichen Rahmenbedingungen ist entscheidend für den Erfolg eines Projekts bzw. den Markteintritt. Unternehmen, die die rechtlichen Rahmenbedingungen beherrschen, haben einen Wettbewerbsvorteil.
18 Ihr Ansprechpartner Dr. Sven Schubert, LL.M. (Tulane) Rechtsanwalt und Attorney at Law (Louisiana) Gründungspartner von CORVEL Associate bei Freshfields Bruckhaus Deringer, Hamburg (corporate / M&A) Associate bei Miller & Williamson, New Orleans (litigation / arbitration) Studium in Deutschland und USA T + 49 (40) F + 49 (40) M + 49 (172) E schubert@corvel.de
19 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit
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