Fragen zur Lohnpfändung. Mag. Elfriede Köck

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1 Fragen zur Lohnpfändung Mag. Elfriede Köck

2 Vorschüsse und Darlehen Drittschuldnererklärung Vorschüsse und Dienstgeberdarlehen* sind bezüglich der Rangordnung den (Ver-)Pfändungen gleichgestellt Zur Wahrung des Ranges sind sie in der Drittschuldnererklärung anzugeben Widrigenfalls keine Wahrung des Ranges! exaktes Ausstellungsdatum wichtig Die Vorschussgewährung ist auch bei bereits laufenden Exekution möglich, sofern damit keine Umgehung des Exekutionsrechts erfolgt (zb Rückdatierung!) * gesetzliche Gleichstellung, im Folgenden nur Vorschuss genannt 2

3 Vorschüsse und Darlehen Berechnung des Existenzminimums Keine Berücksichtigung bei der Berechnung des Existenzminimums Pfändungsberechnung für andere Gläubiger bleibt unberührt Für die Rückzahlung von Vorschüssen ist vorrangig der Unterschiedsbetrag zwischen dem normalen Existenzminimum und dem Geldexistenzminimum heranzuziehen (2015: 436,--) Der Unterschiedsbetrag ist unabhängig von der Rangordnung immer zuerst heranzuziehen Restbeträge sind nach dem Rang zu berücksichtigen 3

4 Vorschüsse und Darlehen Gewöhnliche Forderung gewöhnlich pfändbarer Teil Vorschuss pfändbarer Teil (Differenzbetrag zum Geldexistenzminimum) Anspruch des Verpflichteten unpfändbarer Teil 4

5 Vorschüsse und Darlehen Ausnahme: Vorschuss bei nicht erbrachter Leistung (zb wegen Austritts) Berechnung wie oben, aber Abzug bis auf Null möglich Vorschuss und Unterhaltsexekution Durch herabgesetztes Existenzminimum steht nur ein kleinerer Differenzbetrag für die Vorschussrückzahlung zur Verfügung 5

6 Zusammenrechnung von Bezügen Zweck der Zusammenrechnung Dienstnehmer mit zwei oder mehreren Dienstverhältnissen sollen jenen, die den Gesamtbetrag in einem Dienstverhältnis erhalten, gleichgestellt werden Dadurch wird der pfändbare Betrag empfindlich erhöht Die Zusammenrechnung ist nur möglich bei gerichtlichen Exekutionen mittels Gerichtsbeschluss bei abgaben- oder verwaltungsbehördlichen Exekutionen mittels Zusammenrechnungsbescheid 6

7 Zusammenrechnung von Bezügen Umfang der Zusammenrechnung Zusammenrechnung von Lohn- und Gehaltsbezügen und Honoraren, aber auch Pensionen, Unfallrenten etc. Die Bezugshöhe der einzelnen Einkommen ist nicht von Bedeutung Lt. OGH dürfen sogar alle zusammenrechneten Bezüge unter dem Existenzminimum liegen (OGH , 3 Ob 199/09z) Die Zusammenrechnung wirkt nur gegenüber dem antragstellenden Gläubiger 7

8 Zusammenrechnung von Bezügen Zusammenrechnungsbeschluss Der Zusammenrechnungsbeschluss hat jenen (Haupt-) Drittschuldner zu bestimmen, der die unpfändbaren Grundbeträge zu gewähren hat Das ist meist der Arbeitgeber des höchsten Bezugs (muss aber nicht sein!) Informationspflicht an 2. Drittschuldner Der andere Drittschuldner hat in der Regel nur die Steigerungsbeträge zu berücksichtigen Achtung: Es haben sich zum Teil unterschiedliche Varianten eingebürgert maßgeblich ist der Inhalt des Beschlusses 8

9 Unterhaltsexekutionen Besonderheiten der Unterhaltsexekution Exekution wegen laufenden Unterhalts und/oder eines Unterhaltsrückstands Unterhaltsexekutionen haben keinen Einfluss auf den Rang früherer Exekutionen ihr Rang bleibt erhalten, aber Herabsetzung des Existenzminimums auf 75% und Nichtberücksichtigung des/der klagenden Unterhaltsberechtigten (2015 je 174,--) Dieser Unterschiedsbetrag dient der Begleichung des laufenden Unterhalts und/oder des Unterhaltsrückstandes und/oder der Prozess- und Exekutionskosten 9

10 Unterhaltsexekutionen Unterschiedsbetrag Der Unterschiedsbetrag ist immer vorrangig heranzuziehen Das gilt auch bei nachfolgender gewöhnlicher Forderung dh. solange die Unterhaltsexekution betraglich diesen Differenzbetrag nicht überschreitet, kommt ein nachrangiger gewöhnlicher Gläubiger sofort uneingeschränkt zum Zug Erkennbar ist die Unterhaltsexekution durch den Verweis auf 291b EO bzw. auf Tabelle 2 10

11 Unterhaltsexekutionen 11

12 Unterhaltsexekutionen Minderjährige Kinder Gesetzliche Vertretung durch einen Elternteil oder durch das Jugendamt Wechselt die Vertretung, läuft die anhängige Unterhaltsexekution (im gleichen Rang!) weiter Kinder ab Vollendung des 18. Lebensjahres Die gesetzliche Vertretung endet automatisch. Das volljährige Kind muss sich selbst um die Eintreibung seines Unterhalts kümmern Die bestehende Exekution ist aber grundsätzlich weiter aufrecht (im gleichen Rang!) 12

13 Unterhaltsexekutionen Zusammentreffen mehrerer Unterhaltsexekutionen Beibehaltung des Rangprinzips Ausnahme: Der laufende Unterhalt wird unabhängig vom Rang aliquot aufgeteilt Erst nach Befriedigung sämtlicher laufenden Unterhaltsforderungen kommt der Rückstand entsprechend dem Rangprinzip zum Zug 13

14 Unterhaltsexekutionen Beispiel 1: Der pfändbare Betrag für Unterhaltspfändungen beträgt: 400,-- laufender Unterhalt Rückstand 1. Unterhaltsexekution: 200, ,-- 2. Unterhaltsexekution: 400, ,-- 600,-- Überweisungsbetrag: 1. Unterhaltsexe.: 400,-- : 6 x 2 = 133, ,67 2. Unterhaltsexe.: 400,-- : 6 x 4 = 266, ,33 14

15 Unterhaltsexekutionen Beispiel 2: Der pfändbare Betrag für Unterhaltspfändungen beträgt: 850,-- laufender Unterhalt Rückstand 1. Unterhaltsexekution: 200, ,-- 2. Unterhaltsexekution: 400, ,-- 600,-- Überweisungsbetrag: 1. Unterhaltsexe.: 200,-- lfd. Unterhalt 250,-- Rückstand 450, ,-- 2. Unterhaltsexe.: 400, ,-- 15

16 Unterhaltsexekutionen Zusammentreffen von Unterhalts- und sonstigen Forderungen Beibehaltung des Rangprinzips, aber Privilegierung der Unterhaltsexekution durch Unterhaltsmasse Ist die Unterhaltsforderung geringer als die Unterhaltsmasse, verbleibt die Differenz als unpfändbar beim Arbeitnehmer die sonstige Forderung kann niemals davon profitieren 16

17 Unterhaltsexekutionen Beispiel 1: 1. Rang gerichtliche Exekution 2.000,-- 2. Rang Unterhaltsexekution laufender Unterhalt 300,--, kein Rückstand Pfändbar für sonstige Forderungen 250,-- Pfändbar für Unterhaltsforderung 650,-- Existenzminimum 1.000,-- Überweisungsbetrag: 1. Rang sonstige Forderung: 250,--, offener Rest 1.750,-- 2. Rang Unterhaltsforderung: 300,-- Arbeitnehmer: 1.350,-- 17

18 Unterhaltsexekutionen Beispiel 2: 1. Rang Unterhaltsexekution Ex-Gattin, laufend 600,--, Rückstand 4.000,-- 2. Rang gerichtliche Exekution 5.000,-- 3. Rang Unterhaltsexekution Kind, laufend 300,--, Rückstand 2.000,-- Pfändbar für sonstige Forderungen 250,-- Pfändbar für Unterhaltsforderung 700,-- Existenzminimum 1.000,-- 18

19 Unterhaltsexekutionen Unterhaltsmasse Höhe 700,--; Gesamtforderung 900,--; rangunabhängig Ex-Gattin: 700,-- : 900 x 600 = 466,67 Kind 700,-- : 900 x 300 = 233,33 Allgemein pfändbarer Teil Höhe 250,-- geht an Ex-Gattin im 1. Rang Unpfändbarer Teil Höhe 1.000,-- geht an Arbeitnehmer Überweisungsbetrag: 1. Rang Unterhalt Ex-Gattin: 716,67 offener Rest 3.883,33 2. Rang gerichtl. Exekution 0,-- 3. Rang Unterhalt Kind 233,33 offener Rest 2.066,67 Arbeitnehmer: 1.000,-- 19

20 Privatinsolvenz Ablauf Bei laufendem Dienstverhältnis wird der Dienstgeber i.d.r. vom Insolvenzgericht informiert Gemäß den gesetzlichen Vorgaben ist aber der Dienstgeber verpflichtet sich über Privatinsolvenzen seiner Mitarbeiter zu informieren (besonders zb bei Neueintritten) Der Dienstgeber hat in die Insolvenzdatei Einsicht zu nehmen ( und trägt das volle Risiko Die Privatinsolvenz wird mit dem Folgetag der Eintragung wirksam 20

21 Privatinsolvenz Auswirkungen der Insolvenzeröffnung Der unpfändbare Freibetrag ist weiter an den Arbeitnehmer auszuzahlen Bestehende (gerichtliche) Exekutionen erlöschen Mit dem Ende des laufenden Kalendermonats, wenn die Konkurseröffnung bis zum 15. des Kalendermonats erfolgte Mit dem Ende des folgenden Kalendermonats, wenn die Konkurseröffnung nach dem 15. des Kalendermonats erfolgte Bestehende (private) Verpfändungen erlöschen 2 Jahre nach Ablauf des Kalendermonats der Insolvenzeröffnung 21

22 Privatinsolvenz Auswirkungen der Insolvenzeröffnung Das Recht des AGs bestehende Ansprüche gegen Lohnforderungen aufzurechnen ist auf 2 Jahre beschränkt Nach Insolvenzeröffnung zugestellte Pfändungen und Verpfändungen sind ab Konkurseröffnung unwirksam ( Exekutionssperre ) Das gilt NICHT für Geldstrafen (zb Polizeistrafen) Sonderfall Unterhaltsexekution: Sowohl bestehende wie neue Exekutionen sind im Rahmen des Unterschiedsbetrags zu beachten 22

23 Privatinsolvenz Beispiel: Eröffnung der Privatinsolvenz am Rang gerichtliche Exekution (Möbelhaus) 2. Rang Verpfändung (Bank) Lösung: Die gerichtliche Exekution erlischt mit Ablauf des Die Verpfändung erlischt mit Ablauf des Abrechnung Juni 2015: Der pfändbare Betrag geht an die Bank Abrechnung Juni 2017: Der pfändbare Betrag geht an den Insolvenzverwalter (bzw. Insolvenzgericht) 23

24 Privatinsolvenz Aufhebung (Abschluss) des Insolvenzverfahrens Sanierung des Arbeitnehmers durch einen Sanierungsplan (maximal 5 Jahre, Eigenverantwortung), einen Zahlungsplan (maximal 7 Jahre, Eigenverantwortung) oder ein Abschöpfungsverfahren (maximal 7 Jahre) und anschließender Restschuldbefreiung Beim Sanierungs- und Zahlungsplan hat der Arbeitgeber den pfändbaren Betrag wieder an den Arbeitnehmer zu zahlen. 24

25 Privatinsolvenz Aufhebung (Abschluss) des Insolvenzverfahrens Beim Abschöpfungsverfahren hat der Arbeitgeber den pfändbaren Betrag i.d.r. an den Treuhänder, keinesfalls an den Arbeitnehmer zu bezahlen. Neue Lohnpfändungen sind wieder zulässig und rangmäßig zu berücksichtigen Beim Sanierungs- bzw. Zahlungsplan steht der pfändbare Betrag wieder zur Verfügung Beim Abschöpfungsverfahren geht der pfändbare Betrag an den Treuhänder neue Exekutionen kommen erst nach Beendigung der Insolvenz zum Zug! 25

26 Privatinsolvenz Fehlschlagen der Privatinsolvenz zb durch Aufhebung des Insolvenzverfahrens ohne Zustandekommen eines Sanierungs- oder Zahlungsplans oder eines Abschöpfungsverfahrens oder bei Nichterfüllung der Verpflichtungen seitens des Arbeitnehmers Aufleben der Pfändungen und Verpfändungen im ursprünglichen Rang Eine diesbezügliche Mitteilung erfolgt durch das Gericht 26

27 Danke für Ihre Aufmerksamkeit 27

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