C. Anmerkungen zu den Formularen Berechnung des pfändbaren Arbeitseinkommens... 23
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- Rüdiger Linden
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1 Vorwort... 5 Abkürzungs- und Literaturverzeichnis Berechnung des pfändbaren Netto-Arbeitseinkommens A. Berechnung des pfändbaren Arbeitseinkommens für gewöhnliche Gläubiger (Formular 1) B. Berechnung des pfändbaren Arbeitseinkommens für Unterhaltsgläubiger (Formular 2) C. Anmerkungen zu den Formularen Berechnung des pfändbaren Arbeitseinkommens Lohnpfändungstabellen für Monats-, Wochen- und Tageseinkommen Stand: A. Pfändungstabellen bei Monatseinkommen B. Pfändungstabellen bei Wocheneinkommen C. Pfändungstabellen bei Tageseinkommen Die Lohnpfändung A. Überblick über die Zwangsvollstreckung in Geldforderungen I. Allgemeines zur Zwangsvollstreckung II. Parteien des Vollstreckungsverfahrens III. Die Forderungspfändung IV. Wirkung der Pfändung V. Verwertung durch Überweisung der Forderung VI. Auskunft des Schuldners und Hilfspfändung Auskunftspflicht ( 836 Abs. 3 S. 1 Hs. 1 ZPO) Herausgabepflicht ( 836 Abs. 3 S. 1 Hs. 2, S. 5, 883 ZPO) VII. Rechtsbehelfe VIII. Zusammenfassendes Schaubild B. Lohnabtretung I. Lohnabtretungsvertrag II. Abtretung künftiger Gehaltsansprüche III. Ausschluss der Lohnabtretung ( 399 ZPO)
2 IV. Konkurrenz zwischen Abtretung und Pfändung Zuerst Abtretung, dann Pfändung Zuerst Pfändung, dann Abtretung Beispiele V. Besonderheiten (Lohnvorschuss, Arbeitgeberdarlehen, Abschlagszahlung) Begriffsbestimmungen Einzelheiten a) Der echte Lohnvorschuss oder die Vorauszahlung b) Das Darlehen c) Die Abschlagszahlung C. Die Lohnpfändung I. Lohnpfändung als Mittel der Zwangsvollstreckung II. Der Arbeitgeber als Drittschuldner Pflichten und Rechte des Arbeitgebers bei der Lohnpfändung a) Erinnerung gegen den Pfändungsbeschluss b) Fürsorgepflicht c) Kündigung d) Schutz des Arbeitgebers als Drittschuldner e) Kosten des Arbeitgebers Drittschuldnererklärung ( 840 ZPO) a) Allgemeines b) Frist c) Abgabe der Erklärung d) Inhalt der Erklärung Kosten im Zusammenhang mit den Aufgaben des Drittschuldners Sanktionen bei Verletzung der Pflichten aus 840 ZPO III. Vorläufiges Zahlungsverbot (Pfändungsankündigung, Vorpfändung) IV. Arbeitseinkommen Grundsatz Unpfändbare Teile des Einkommens Pfändungsfreigrenzen für gewöhnliche Gläubiger Zusammenfassung Beispiel zur Berechnung des maßgeblichen Nettoeinkommens V. Pfändung für Unterhaltsgläubiger
3 VI. Zusammentreffen mehrerer Pfändungen Mehrere gewöhnliche Gläubiger Mehrere Unterhaltsgläubiger Gewöhnliche Gläubiger und Unterhaltsgläubiger D. Hinterlegung durch den Arbeitgeber als Drittschuldner I. Allgemeines II. Einzelheiten Hinterlegung gemäß 853 ZPO Hinterlegung gemäß 372 BGB E. Checkliste für den Arbeitgeber als Drittschuldner Sonderfälle A. Pfändung von Sozialleistungen I. Allgemeines II. Unterschiedliche Sozialleistungen Dienst- und Sachleistungen Einmalige Geldleistungen (z.b. Rentenabfindung gemäß 107 SGB VI, Beitragserstattung nach 210 SGB VI) Laufende Geldleistungen Kindergeld III. Streitfragen Künftige Rentenansprüche Laufende Geldleistungen mit Zweckbestimmung Renten B. Insolvenzgeld und seine Pfändung I. Anspruch II. Verfahren III. Gesetzlicher Forderungsübergang IV. Pfändungen V. Rangprobleme Grundsatz Einzelfälle VI. Bankkonto des Arbeitnehmers C. Die Lohnverschiebung I. Ausgangslage II. Folgerungen für das Pfändungsverfahren III. Muster: Pfändungs- und Überweisungsbeschluss
4 D. Die Lohnverschleierung I. Ausgangslage II. Folgerungen für das Pfändungsverfahren III. Muster: Entsprechender Pfändungs- und Überweisungsbeschluss (auszugsweise) IV. Sonderfall: Antrag auf Unwirksamkeit des Lohnsteuerklassenwechsels Möglichkeiten für den Pfändungsgläubiger, den pfändbaren Betrag zu erhöhen A. Vorbemerkungen B. Eigenes Einkommen eines Unterhaltsberechtigten ( 850c Abs. 4 ZPO) C. Mehrere Arbeitseinkommen des Schuldners ( 850e Nr. 2 ZPO) D. Arbeitseinkommen und Sozialleistungen oder mehrere Sozialleistungen ( 850e Nr. 2a ZPO) E. Zusammentreffen von Unterhaltsansprüchen mit gewöhnlichen Forderungen ( 850e Nr. 4 ZPO) F. Erweiterter Zugriff bei einer (vollstreckbaren) Forderung aus unerlaubter Handlung ( 850f Abs. 2 ZPO) G. Höheres Einkommen des Schuldners ( 850f Abs. 3 ZPO) H. Änderung der Unpfändbarkeitsvoraussetzungen (zugunsten des Pfändungsgläubigers), 850g ZPO Möglichkeiten für den Pfändungsschuldner, den pfändungsfreien Betrag zu erhöhen A. Vorbemerkungen B. Erweiterter Pfändungsschutz ( 850f Abs. 1 ZPO) C. Änderung der Unpfändbarkeitsvoraussetzungen (zugunsten des Schuldners), 850g ZPO D. Sonderfälle des Pfändungsschutzes ( 850i ZPO) Pfändungsschutz für Bankguthaben A. Vorbemerkungen B. Überblick über die seit geltende Neuregelung des Pfändungsschutzes I. Pfändungsumfang bei der Konto-Pfändung II. Wartefrist bei der Kontopfändung III. (Erweiterte) Drittschuldnerauskunft bei der Konto-Pfändung IV. Pfändungsschutz für sonstiges Einkommen
5 V. Andere Konten VI. Pfändungsschutz von Sozialleistungen auf dem Konto des Schuldners C. Einzelheiten zum Pfändungsschutzkonto I. Ausgestaltung II. Wirkung III. Grund- bzw. Sockelbetrag IV. Mehr- bzw. Aufstockungsbetrag V. Überschießender Betrag VI. Freibetrag bei der Unterhaltsvollstreckung VII. Entscheidungen durch das Vollstreckungsgericht VIII. Verrechnungsverbot für Drittschuldner IX. Mehrere P-Konten X. Mehrfache Pfändung XI. Pfändung und Abtretung XII. Das sog. Monatsanfangsproblem beim P-Konto XIII. Zusammentreffen von Lohn- und Kontopfändung XIV. Kosten des P-Kontos Insolvenzverfahren und Lohnpfändungstabelle A. Pfändbares Arbeitseinkommen als Insolvenzmasse I. Grundsatz II. Sonderfälle c Abs. 4 ZPO e Nr. 2 ZPO e Nr. 4 ZPO f Abs. 1 ZPO h ZPO i ZPO B. Abtretung des pfändbaren Einkommens im Rahmen der Restschuldbefreiung I. Grundsatz II. Sonderfälle C. Sonstiges I. Pfändung des Arbeitseinkommens vor der Insolvenzeröffnung II. Abtretung des Arbeitseinkommens vor der Insolvenzeröffnung III. Unterhaltsgläubiger, Deliktsgläubiger Unterhaltsgläubiger Deliktsgläubiger
6 IV. Vollstreckungsmaßnahmen während der Wohlverhaltensperiode Beispiele zur Berechnung des pfändbaren Betrags bei der Lohnpfändung A. Vorbemerkungen B. Beispiele I. Beispiel 1: Berechnung des pfändbaren Monatsbetrags bei einem unterhaltspflichtigen Schuldner anhand des Gesetzestextes (also ohne Verwendung der Lohnpfändungstabelle) II. Beispiel 2: Berechnung des pfändbaren Betrags, wenn das maßgebliche Nettoeinkommen höher als 3.292,09 EUR monatlich ist III. Beispiel 3: Erweiterte Pfändbarkeit bei höherem Arbeitseinkommen IV. Beispiel 4: Berechnung des pfändbaren Betrags, wenn der Schuldner mehrere Einkommen hat, die alle gepfändet worden sind V. Beispiel 5: Berechnung, wenn der Schuldner mehrere Einkommen hat, aber nur eines gepfändet worden ist VI. Beispiel 6: Zusammenrechnung von Arbeitseinkommen mit (laufenden) Sozialleistungen VII. Beispiel 7: Gleichzeitige Pfändung durch verschiedene Gläubiger VIII. Beispiel 8: Behandlung unterhaltsberechtigter Personen mit eigenem Einkommen; Bedeutung des 850c Abs. 4 ZPO bei Pfändung durch mehrere Gläubiger IX. Beispiel 9: Pfändung von Arbeitseinkommen durch bevorrechtigte (Unterhalts-)Gläubiger (sog. strenge Lohnpfändung) X. Beispiel 10: Verschiebungen bei Normalpfändungs- und Vorrechtsbereich bei Zusammentreffen von gewöhnlicher Pfändung und strenger Lohnpfändung XI. Beispiel 11: Berücksichtigung des 850c ZPO im Rahmen einer Unterhaltspfändung ( 850d Abs. 1 S. 3 ZPO) XII. Beispiel 12: Pfändung durch einen Unterhaltsgläubiger bei Vorhandensein weiterer Unterhaltsberechtigter in verschiedenen Rangklassen; Vorratspfändung
7 XIII. Beispiel 13: Pfändung durch mehrere bevorrechtigte Unterhaltsgläubiger, die derselben Rangklasse des 850d Abs. 2 ZPO angehören XIV. Beispiel 14: Mehrfache Pfändung durch Unterhaltsgläubiger verschiedener Rangklassen XV. Beispiel 15: Nachmals: Mehrfache Pfändung durch Unterhaltsgläubiger verschiedener Rangklassen XVI. Beispiel 16: Pfändung durch bevorrechtigte (Unterhaltsgläubiger) und nicht bevorrechtigte (gewöhnliche) Gläubiger XVII. Beispiel 17: Berechnung des maßgeblichen Nettoeinkommens (Unterschied zwischen Brutto- und Nettomethode) Stichwortverzeichnis
C. Anmerkungen zu den Formularen Berechnung des pfändbaren Arbeitseinkommens" 2 Lohnpfändungstabellen für Monats-, Wochen- und Tageseinkommen
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