Zwangsvollstreckung aktuell Lohnpfändung Prof.G.Helwich

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1 Zwangsvollstreckung aktuell Lohnpfändung Prof.G.Helwich

2 Arten der Zwangsvollstreckung In das bewegliche Vermögen a) in körperliche Sachen VO:Gerichtsvollzieher VA: Pfändung und Versteigerung b) in Forderungen und Rechte VO: VG Rechtspfleger VA: PfÜB/-Verfügung

3 ZV wegen Geldforderungen in Forderungen, 829 ZPO Gläubiger Schuldner Antrag PfÜB ZU Lohnforderung VG Drittschuldner

4 Abwicklung der Lohnpfändung Die Pfändung von Arbeitslohn durch einen Gläubiger stellt für Arbeitgeber eine besondere Herausforderung dar. Fehler werden bitter bestraft und der Arbeitgeber zahlt doppelt. Die Einbindung des rechtsunkundigen Arbeitgebers in das komplexe Pfändungssystem ist problematisch.

5 Formulare zum Pfändungs- und Überweisungsbeschluss Bei Antragsstellung auf Erlass eines Pfändungsund Überweisungsbeschlusses sind amtliche Formulare zu benutzen: Formular: PfÜB wegen gewöhnlicher Geldforderungen. Formular: PfÜB wegen Unterhalts.

6 Formularzwang Formular darf Streichungen, Berichtigungen oder Ergänzungen enthalten. Antrag nicht formunwirksam, wenn Layout geringe Änderungen enthält. Antrag nicht formunwirksam, weil die grünfarbigen Elemente fehlen.

7 Drittschuldnererklärung 840 Nr. 1-3 ZPO Erklärungen des Arbeitsgebers binnen 2 Wochen nach Zustellung des Pfändungsbeschlusses

8 840 ZPO (Drittschuldnererklärung), ob die Forderung als begründet anerkannt wird,, ob Abtretungen oder Aufrechnungen vorliegen,, ob bereits Pfändungen vorliegen.., mehr nicht!!! (Datenschutz)

9 Normale Lohnpfändung Pfändungsschutz gemäß 850 c ZPO durch Tabelle. Es besteht eine Dynamisierungsregelung (Anpassung alle 2 Jahre), wonach dem Schuldner der jeweilige Lebensunterhalt für sich selbst und seine Familienangehörigen verbleibt.

10 Arbeitseinkommen Brutto- oder Nettomethode 850 a, e Nr. 1 ZPO sprechen vom gerechten Interessenausgleich zwischen Gläubiger und Schuldner. Beachtung durch Drittschuldner! BAG AR 59/12 (Nettoprizip). Literatur: Helwich/Frankenberg: Pfändung des Arbeitseinkommens und Verbraucherinsolvenz, 7. Auflage 2014 (Nettoprizip).

11 Fazit des BAG Urteils "Die Nettomethode führt zu zweckmäßigen und interessengerechten Ergebnissen. Die Nettomethode hat keine misslichen Berechnungsschwierigkeiten zur Folge. Die zusätzliche fiktive Berechnung ist dem Arbeitgeber als Drittschuldner zumutbar.

12 Berücksichtigung der mitverdienenden Familienangehörigen Das Vollstreckungsgericht kann auf Antrag eines Gläubigers bestimmen, dass Unterhaltsberechtigte mit eigenem Einkommen unberücksichtigt bleiben. Drittwirkung für andere Gläubiger tritt nicht ein. Bei geringen Einkünften eines Angehörigen (ca. 200 bis 500 ) kann auch eine teilweise Nichtberücksichtigung (z.b. nur zur Hälfte) angeordnet werden.

13 Pfändung mehrerer Schuldnereinkommen Auf Gläubigerantrag kann der pfändende Betrag aus dem Gesamteinkommen mehrerer Arbeitseinkommen berechnet werden. Diese Anordnung bedarf eines Beschlusses des Vollstreckungsgerichts. Zweites Einkommen bei einem anderen Arbeitgeber ist Mehrarbeit gemäß 850 a Nr. 1. Zusammenrechnung mit Sozialleistungen (z.b. Renten) gemäß 850 e Nr. 2 a ZPO möglich.

14 Pfändung wegen Unterhaltsansprüchen Formular wegen Unterhaltsforderungen benutzen (Pflicht!). Gerichtliche Festsetzung des Sockelbetrages für den Schuldner allein. Weiterer Freibetrag für die UB (Quote) Angaben im Formular unbedingt notwendig und vom Arbeitgeber zu beachten.

15 850 d ZPO Unterhaltsberechtigte in folgender Reihenfolge: 1. Minderjährige unverheiratete Kinder 2. Elternteile, die wegen der Betreuung eines Kindes unterhaltsberechtigt sind 3. Ehegatten und geschiedene Ehegatten, die nicht unter Nummer 2 fallen, 4. Kinder, die nicht unter Nummer 1 fallen, 5. Enkelkinder und weitere Abkömmlinge, 6. Eltern, 7. Weitere Verwandte

16 Zusammentreffen von Pfändungen nach 850 c und d ZPO Beispiel: Gläubiger nach 850 c ZPO hat den Vorrang: Lösung: Der Gläubiger nach 850 d ZPO erhält nur den Differenzbetrag ( 850d - 850c ZPO) Die Gläubiger pfänden gleichrangig: Der 850 c-betrag wird im Verhältnis der Forderungen (z.b / = 2/3 und 1/3) aufgeteilt. Der d-gläubiger erhält den Differenzbetrag zwischen den 850 c und d ZPO zusätzlich.

17 Zusammentreffen von Pfändung und Abtretung Bei wirksamer Abtretung zwischen Gläubiger und Arbeitnehmer, 398 BGB, kann Arbeitnehmer nicht mehr über abgetretenen Teil verfügen, deshalb auch nicht pfändbar (nur nachrangig). Rang der Abtretung bestimmt sich nach Datum des Abtretungsvertrages (nicht nach Datum der Anzeige an Arbeitgeber)

18 Das vorläufige Zahlungsverbot 845 ZPO Zustellung der Vorpfändung durch den GV vor Erlass des PfÜB s. Folge: Nicht-Zahlung an den Schuldner Zurückbehaltung durch den Drittschuldner Frist: innerhalb eines Monats muss der PfÜB dem Drittschuldner zugestellt werden

19 Pfändungsschutzkonto Automatischer Basis-Pfändungsschutz (seit = 1073,88 für Schuldner, die ein sogenanntes P-Konto führen. Pfändungsschutz entspricht 850 c Abs. 1 ZPO und wird dynamisiert angepasst. Freibetrag für UB durch Bescheinigung

20 Freibeträge nach 850 k ZPO Seit 1. Juli 2015: 1. Grundfreibetrag = 1.073,88 Euro 2. Weitere Person: für die 1. Person (Ehefrau) = 404,16 Euro 3. Weitere Personen (Kinder) je = 225,17 Euro

21 Verbraucherinsolvenz Natürliche Personen (Arbeitnehmer). Negativbescheinigung, dass ein Vergleich erfolglos war (Schuldnerberatung). Pfändbaren Lohn für 6 Jahre an Insolvenzverwalter abtreten. Restschuldbefreiungs-Beschluss. Schuldner ist von den restlichen Schulden befreit.

22 Wohlverhaltensphasen Wohlverhaltensphase: 6 Jahre Wohlverhaltensphase: 5 Jahre, wenn Schuldner die gestundeten Kosten (ca bis 3000 ) zahlt Wohlverhaltensphase: 3 Jahre, wenn Schuldner 35% der Gläubigerforderungen und die Verfahrenskosten beglichen hat.

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