Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen

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1 Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen gemäß Bekanntmachung vom. März 01 (BGBl. I S. 10) - seit 1. Juli 01 geltende Pfändungsfreigrenzen

2 Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen gemäß Bekanntmachung vom. März 01 (BGBl. I S. 10) - seit 1. Juli 01 geltende Pfändungsfreigrenzen -

3 Pfändungsfreigrenzen Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen tabellarisch ablesbar Aus der in dieser Broschüre abgedruckten Tabelle ergeben sich die vom 1. Juli 01 bis zum 0. Juni 01 geltenden Pfändungsgrenzen für Arbeitseinkommen, jeweils gestaffelt nach der Höhe des monatlich, wöchentlich oder auch tageweise zu leistenden Arbeitslohns sowie nach der Anzahl der Personen, denen der Schuldner/die Schuldnerin unterhaltspflichtig ist. Unter Arbeitseinkommen ist dabei das jeweilige Nettoeinkommen des Schuldners/der Schuldnerin zu verstehen. Die in der tabellarischen Übersicht der Pfändungsfreigrenzen enthaltenen Beträge finden ihre Grundlage in 0c der Zivilprozessordnung (ZPO). Diese Regelung legt zunächst in ihrem Absatz 1 Satz 1 je nach dem Zeitraum, für den das Arbeitseinkommen gezahlt wird, einen unpfändbaren Grundbetrag fest; dieser beträgt ab dem 1. Juli ,0 Euro monatlich. Gemäß 0c Absatz 1 Satz ZPO erhöht sich der unpfändbare Betrag, wenn der Schuldner/die Schuldnerin gesetzliche Unterhaltspflichten zu erfüllen hat; je höher die Zahl der Unterhaltsberechtigten ist, um so höher ist der pfändungsfreie Betrag. Mit dieser Regelung ist sichergestellt, dass dem Schuldner/der Schuldnerin im Fall einer Pfändung seines/ihres Arbeitseinkommens jedenfalls der Betrag verbleibt, der zur Sicherung seines/ihres Existenzminimums und zur Erfüllung der gesetzlichen Unterhaltsverpflichtungen erforderlich ist. Dynamisierte Anpassung Die für die Berechnung der Pfändungsfreigrenzen nach 0c ZPO maßgebenden Beträge ändern sich alle zwei Jahre entsprechend der Entwicklung des steuerlichen Grundfreibetrags nach a Absatz 1 Nummer 1 des Einkommensteuergesetzes ( 0c Absatz a ZPO). Zum 1. Juli 01 wird eine Erhöhung der Pfändungsfreigrenzen erfolgen. Die vom 1. Juli 01 an geltenden Pfändungsfreigrenzen werden rechtzeitig im Bundesgesetzblatt bekannt gemacht werden. Zu beachten: Spezialregelungen Die Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen, wie sie in 0c ZPO geregelt und aus der Tabelle in dieser Broschüre im Einzelnen zu entnehmen sind, bilden den zentralen Bereich des Pfändungsschutzes für Arbeitseinkommen. Zu beachten bleibt jedoch, dass bestimmte Einkommensbestandteile wie etwa Aufwandsentschädigungen, Gefahrenzulagen, Erziehungsgelder und Studienbeihilfen, aber auch unterschiedliche Formen von Renten- und Unterstützungsleistungen der Pfändung nicht oder nur bedingt unterworfen sind (vgl. 0a, 0b ZPO). Sonderregelungen gelten auch für die Pfändbarkeit im Fall der Vollstreckung von Unterhaltsansprüchen. Hier gelten die in 0c ZPO bezeichneten Pfändungsgrenzen nicht ( 0d ZPO). Die Person, die ihre Unterhaltspflichten nicht erfüllt, muss im Fall der Zwangsvollstreckung gegebenenfalls mit deutlich weniger auskommen, als es sich nach den in der nachfolgend abgedruckten Tabelle enthaltenen Beträgen ergibt. Pfändungsschutzregelungen bestehen auch außerhalb der Zivilprozessordnung, insbesondere im Ersten und Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB). Dort geht es um die Frage, ob und inwieweit soziale Leistungen dem Zugriff des Gläubigers oder der Gläubigerin entzogen sind. Besonderheiten gelten ebenfalls für den Fall der Kontopfändung. Ist das Arbeitseinkommen dem Konto des Schuldners/der Schuldnerin gutgeschrieben, ist der gegen den Arbeitgeber/die Arbeitgeberin gerichtete Zahlungsanspruch auf Arbeitslohn erfüllt. Stattdessen besteht nun gegenüber der kontoführenden Bank ein Anspruch auf Auszahlung der überwiesenen Beträge. Dieser Anspruch ist nicht in gleicher Weise geschützt wie das Arbeitseinkommen selbst. Kontopfändungsschutz wird seit dem 1. Januar 01 ausschließlich durch das Pfändungsschutzkonto (P-Konto) gewährleistet. Pfändungsschutzkonten können nur für natürliche Personen vereinbart werden. Der Kunde oder die Kundin kann jederzeit verlangen, dass das Kreditinstitut sein/ihr Girokonto als Pfändungsschutzkonto führt. Auch ein bereits gepfändetes Girokonto kann von dem Kreditinstitut in ein P-Konto umgewandelt werden. Beim P-Konto erhält der Schuldner/die Schuldnerin ohne gerichtliches Verfahren einen automatischen Sockel-Pfändungsschutz, der ab 1. Juli ,0 Euro beträgt.

4 Pfändungsfreigrenzen Dieser kann, insbesondere wegen der von dem Schuldner/der Schuldnerin zu erfüllenden Unterhaltspflichten, durch Vorlage geeigneter Bescheinigungen beim kontoführenden Kreditinstitut erhöht werden. Noch weiter gehenden Kontopfändungsschutz kann der Schuldner/die Schuldnerin im Einzelfall durch einen Antrag beim Vollstreckungsgericht geltend machen. Gemäß 0l Satz 1 ZPO kann das Vollstreckungsgericht auf Antrag des Schuldners/der Schuldnerin anordnen, dass das Guthaben auf dem Pfändungsschutzkonto für die Dauer von bis zu zwölf Monaten der Pfändung nicht unterworfen ist, wenn der Schuldner/ die Schuldnerin nachweist, dass dem Konto in den letzten sechs Monaten vor Antragstellung ganz überwiegend nur unpfändbare Beträge gutgeschrieben worden sind, und er glaubhaft macht, dass auch innerhalb der nächsten zwölf Monate nur ganz überwiegend nicht pfändbare Beträge zu erwarten sind. Antrag auf Heraufsetzung des unpfändbaren Betrages Falls in besonders gelagerten Einzelfällen das nach der Pfändung verbleibende Resteinkommen den Sozialhilfebedarf des Schuldners/der Schuldnerin nicht deckt, kann das Vollstreckungsgericht auf Antrag des Schuldners/der Schuldnerin den unpfändbaren Betrag heraufsetzen ( 0f ZPO). Solche Fälle können z. B. dann vorliegen, wenn der Schuldner/die Schuldnerin besonders hohe Unterhaltspflichten zu erfüllen hat oder wenn er oder sie aus beruflichen oder persönlichen Gründen besondere Bedürfnisse (zum Beispiel erhöhte Kosten infolge einer Erkrankung) nachweisen kann. Pfändungsschutz bei Altersrenten Die Höhe der pfändungsfreien Beträge für den Pfändungsschutz der Altersvorsorge Selbständiger in 1c Absatz ZPO ist mit Wirkung vom 1. Januar 01 von.000 Euro auf.000 Euro angehoben und die Ansparphase um zwei Jahre, bis zum vollendeten. Lebensjahr, verlängert worden. Beratungsmöglichkeiten Im Einzelfall kann das Bedürfnis bestehen, rechtlichen Rat zu suchen, um die eigene Situation besser zu verstehen und die richtigen rechtlichen Schritte zu tun. Eine solche Beratung kann bei den Angehörigen der rechtsberatenden Berufe, insbesondere bei Rechtsanwältinnen oder Rechtsanwälten, nachgesucht werden. Für Menschen mit niedrigem Einkommen besteht die Möglichkeit, Beratungshilfe bei den örtlichen Amtsgerichten in Anspruch zu nehmen. Dieses Hilfsangebot besteht, wenn der rechtsuchenden Person Prozesskostenhilfe nach den Vorschriften der Zivilprozessordnung ohne einen eigenen Beitrag zu den Kosten zu gewähren wäre. Informationen zur Beratungshilfe enthält die vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz herausgegebene Broschüre Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe (erhältlich unter Darüber hinaus sind die Schuldnerberatungsstellen zahlreicher karitativer Einrichtungen eine Anlaufstelle für diejenigen, die ihren Verbindlichkeiten nicht nachkommen können. Weitere Informationen enthält die vom Presse- und Informationsamt der Bundesregierung herausgegebene Broschüre Schulden abbauen Schulden vermeiden. Dort finden Sie auch die Anschriften von Schuldnerberatungsstellen. Sie können sich zudem auf der Internetseite der Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung ( oder über den Online- Ratgeber informieren.

5 Pfändungstabelle Stand: (Anlage zu 0c III ZPO)

6 Pfändungtabelle monatlich Auszahlung für Monate bis 1.09, ,00 bis 1.09,99, ,00 bis 1.09,99 10, ,00 bis 1.09,99 1, ,00 bis 1.09,99, ,00 bis 1.099,99 1, ,00 bis 1.109,99, ,00 bis 1.119,99, ,00 bis 1.19,99, ,00 bis 1.19,99 9, ,00 bis 1.19,99, ,00 bis 1.19,99, ,00 bis 1.19,99 0, ,00 bis 1.19,99, ,00 bis 1.19,99 9, ,00 bis 1.199,99 101, ,00 bis 1.09,99 10, ,00 bis 1.19,99 11, ,00 bis 1.9,99 1, ,00 bis 1.9,99 19, ,00 bis 1.9,99 1, ,00 bis 1.9,99 1, ,00 bis 1.9,99 10, ,00 bis 1.9,99 1, ,00 bis 1.9,99 1, ,00 bis 1.99,99 11, monatlich Auszahlung für Monate 1.00,00 bis 1.09,99 1, ,00 bis 1.19,99 1, ,00 bis 1.9,99 19, ,00 bis 1.9,99 199, ,00 bis 1.9,99 0, ,00 bis 1.9,99 1, ,00 bis 1.9,99 0, ,00 bis 1.9,99, ,00 bis 1.9,99, ,00 bis 1.99,99 1, ,00 bis 1.09,99, ,00 bis 1.19,99, ,00 bis 1.9,99, ,00 bis 1.9,99 9, ,00 bis 1.9,99, 0, ,00 bis 1.9,99,, ,00 bis 1.9,99 90, 10, ,00 bis 1.9,99 9, 1, ,00 bis 1.9,99 0, 0, ,00 bis 1.99,99 11,, ,00 bis 1.09,99 1, 0, ,00 bis 1.19,99,, ,00 bis 1.9,99, 0, ,00 bis 1.9,99 9,, ,00 bis 1.9,99, 0, ,00 bis 1.9,99,, ,00 bis 1.9,99 0, 0, ,00 bis 1.9,99,,

7 monatlich Auszahlung für Monate 1.0,00 bis 1.9,99, 0, ,00 bis 1.99,99 1,, ,00 bis 1.09,99, 0, ,00 bis 1.19,99 9,, ,00 bis 1.9,99 0, 90, ,00 bis 1.9,99 09, 9, ,00 bis 1.9,99 1, 100, ,00 bis 1.9,99, 10, ,00 bis 1.9,99 0, 110, 1, ,00 bis 1.9,99, 11,, ,00 bis 1.9,99, 10, 9, ,00 bis 1.99,99 1, 1, 1, ,00 bis 1.09,99, 10, 1, ,00 bis 1.19,99, 1, 1, ,00 bis 1.9,99, 10,, ,00 bis 1.9,99 9, 1, 9, ,00 bis 1.9,99, 10,, ,00 bis 1.9,99 9, 1,, ,00 bis 1.9,99 00, 10, 1, ,00 bis 1.9,99 0, 1,, ,00 bis 1.9,99 1, 10, 9, ,00 bis 1.99,99 1, 1,, ,00 bis 1.09,99, 10,, ,00 bis 1.19,99, 1, 1, ,00 bis 1.9,99, 190,, ,00 bis 1.9,99 9, 19, 9, ,00 bis 1.9,99, 00,, ,00 bis 1.9,99, 0,, monatlich Auszahlung für Monate 1.0,00 bis 1.9,99 0, 10, 1, ,00 bis 1.9,99, 1,, ,00 bis 1.9,99, 0, 9,0 1, ,00 bis 1.99,99 91,, 9,0, ,00 bis 1.909,99 9, 0, 9,0, ,00 bis 1.919,99 0,, 101,0 10, ,00 bis 1.99,99 1, 0, 10,0 1, ,00 bis 1.99,99 19,, 109,0 1, ,00 bis 1.99,99, 0, 11,0 19, ,00 bis 1.99,99,, 11,0, ,00 bis 1.99,99 0, 0, 11,0, ,00 bis 1.99,99,, 1,0, ,00 bis 1.99,99, 0, 19,0 1, ,00 bis 1.999,99 1,, 1,0, ,00 bis.009,99, 0, 1,0, ,00 bis.019,99,, 11,0 0, ,00 bis.09,99, 90, 1,0, ,00 bis.09,99 9, 9, 19,0, ,00 bis.09,99 9, 00, 1,0 9, ,00 bis.09,99 0, 0, 1,0, ,00 bis.09,99 10, 10, 11,0, ,00 bis.09,99 1, 1, 1,0, ,00 bis.09,99, 0, 19,0 1, ,00 bis.099,99 1,, 1,0, ,00 bis.109,99, 0, 1,0,0 0, -.110,00 bis.119,99,, 11,0 0,0, -.10,00 bis.19,99, 0, 1,0,0, -.10,00 bis.19,99 9,, 19,0,0,

8 monatlich Auszahlung für Monate.10,00 bis.19,99, 0, 19,0 9,0, -.10,00 bis.19,99,, 19,0,0 10, -.10,00 bis.19,99 0, 0, 01,0,0 1, -.10,00 bis.19,99,, 0,0,0 1, -.10,00 bis.19,99 9, 0, 09,0 91,0 1, -.190,00 bis.199,99 01,, 1,0 9,0 1, -.00,00 bis.09,99 0, 0, 1,0 9,0 0, -.10,00 bis.19,99 1,, 1,0 100,0, -.0,00 bis.9,99, 90,,0 10,0, -.0,00 bis.9,99 9, 9, 9,0 10,0, -.0,00 bis.9,99, 00,,0 109,0, -.0,00 bis.9,99, 0,,0 11,0 0, -.0,00 bis.9,99 0, 10, 1,0 11,0, -.0,00 bis.9,99, 1,,0 11,0, -.0,00 bis.9,99, 0, 9,0 11,0, -.90,00 bis.99,99 1,,,0 1,0, -.00,00 bis.09,99, 0,,0 1,0 0, -.10,00 bis.19,99,, 1,0 10,0, -.0,00 bis.9,99 9, 0,,0 1,0, 0,.0,00 bis.9,99 99,, 9,0 1,0, 1,.0,00 bis.9,99 90, 0,,0 19,0,,.0,00 bis.9,99 91,,,0 1,0 0,,.0,00 bis.9,99 90, 0, 1,0 1,0,,.0,00 bis.9,99 9,,,0 1,0,,.0,00 bis.9,99 9, 0, 9,0 11,0,,.90,00 bis.99,99 91,, 9,0 1,0,,.00,00 bis.09,99 9, 0, 9,0 1,0 0,,.10,00 bis.19,99 9,, 01,0 10,0, 9, monatlich Auszahlung für Monate.0,00 bis.9,99 9, 90, 0,0 1,0, 10,.0,00 bis.9,99 99, 9, 09,0 1,0, 11,.0,00 bis.9,99 9, 00, 1,0 19,0, 1,.0,00 bis.9,99 9, 0, 1,0 1,0 0, 1,.0,00 bis.9,99 990, 10, 1,0 1,0, 1,.0,00 bis.9,99 99, 1,,0 1,0, 1,.0,00 bis.9,99 100, 0, 9,0 11,0, 1,.90,00 bis.99, ,,,0 1,0, 1,.00,00 bis.09,99 101, 0,,0 1,0 0, 1,.10,00 bis.19,99 10,, 1,0 190,0, 19,.0,00 bis.9,99 10, 0,,0 19,0, 0,.0,00 bis.9,99 109,, 9,0 19,0, 1,.0,00 bis.9,99 10, 0,,0 199,0,,.0,00 bis.9,99 10,,,0 0,0 90,,.0,00 bis.9,99 100, 0, 1,0 0,0 9,,.0,00 bis.9,99 10,,,0 0,0 9,,.0,00 bis.9,99 10, 0, 9,0 11,0 9,,.90,00 bis.99,99 101,,,0 1,0 9,,.00,00 bis.09,99 10, 0,,0 1,0 100,,.10,00 bis.19,99 109,, 1,0 0,0 10, 9,.0,00 bis.9,99 110, 90,,0,0 10, 0,.0,00 bis.9, , 9, 9,0,0 10, 1,.0,00 bis.9,99 111, 00, 9,0 9,0 10,,.0,00 bis.9,99 11, 0, 9,0,0 110,,.0,00 bis.9,99 110, 10, 01,0,0 11,,.0,00 bis.9,99 11, 1, 0,0,0 11,,.0,00 bis.9,99 11, 0, 09,0 1,0 11,,.90,00 bis.99,99 111,, 1,0,0 11,,

9 Auszahlung für Monate monatlich.00,00 bis.09,99 11, 0, 1,0,0 10,,.10,00 bis.19,99 11,, 1,0 0,0 1, 9,.0,00 bis.9,99 11, 0,,0,0 1, 0,.0,00 bis.9,99 119,, 9,0,0 1, 1,.0,00 bis.9,99 11, 0,,0 9,0 1,,.0,00 bis.9,99 119,,,0,0 10,,.0,00 bis.9,99 100, 0, 1,0,0 1,,.0,00 bis.9,99 10,,,0,0 1,,.0,00 bis.9,99 11, 0, 9,0 1,0 1,,.90,00 bis.99,99 11,,,0,0 1,,.00,00 bis.09,99 1, 0,,0,0 10,,.10,00 bis.19,99 1,, 1,0 0,0 1, 9,.0,00 bis.9,99 1, 90,,0,0 1, 0,.0,00 bis.9,99 19, 9, 9,0,0 1, 1,.0,00 bis.9,99 1, 00,,0 9,0 1,,.0,00 bis.9,99 1, 0,,0 9,0 10,,.0,00 bis.9,99 10, 10, 1,0 9,0 1,,.0,00 bis.9,99 1, 1,,0 9,0 1,,.0,00 bis.9,99 1, 0, 9,0 01,0 1,,.90,00 bis.99,99 191,, 9,0 0,0 1,,.900,00 bis.909,99 19, 0, 9,0 0,0 10,,.910,00 bis.919,99 10,, 01,0 10,0 1, 9,.90,00 bis.99,99 11, 0, 0,0 1,0 1, 0,.90,00 bis.99,99 119,, 09,0 1,0 1, 1,.90,00 bis.99,99 1, 0, 1,0 19,0 1,,.90,00 bis.99,99 1,, 1,0,0 10,,.90,00 bis.99,99 10, 0, 1,0,0 1,,.90,00 bis.99,99 1,,,0,0 1,, monatlich Auszahlung für Monate.90,00 bis.99,99 1, 0, 9,0 1,0 1,,.990,00 bis.999,99 11,,,0,0 1,,.000,00 bis.009,99 1, 0,,0,0 10,,.010,00 bis.019,99 1,, 1,0 0,0 1, 9,.00,00 bis.09,99 1, 90,,0,0 1, 0,.00,00 bis.09,99 19, 9, 9,0,0 1, 1,.00,00 bis.09,99 19, 00,,0 9,0 1,,.00,00 bis.09,99 10, 0,,0,0 190,,.00,00 bis.09,99 110, 10, 1,0,0 19,,.00,00 bis.09,99 11, 1,,0,0 19,,.00,00 bis.09,99 1, 0, 9,0 1,0 19,,.090,00 bis.099,99 11,,,0,0 19,,.100,00 bis.109,99 1, 0,,0,0 00,,.110,00 bis.119,99 1,, 1,0 0,0 0, 9,.10,00 bis.19,99 1, 0,,0,0 0, 0,.10,00 bis.19,99 19,, 9,0,0 0, 1,.10,00 bis.19,99 1, 0, 9,0 9,0 0,,.10,00 bis.19,99 1,, 9,0,0 10,,.10,00 bis.19,99 10, 0, 01,0,0 1,,.10,00 bis.19,99 1,, 0,0,0 1,,.10,00 bis.19,99 19, 0, 09,0 91,0 1,,.190,00 bis.199,99 101,, 1,0 9,0 1,,.00,00 bis.0, 10, 0, 1,0 9,0 0,, Der Mehrbetrag über.0, Euro ist voll pfändbar. 1 1

10 wöchentlich Auszahlung für Wochen bis, ,0 bis,99 1, ,00 bis,9, ,0 bis 9,99, ,00 bis,9, ,0 bis,99, ,00 bis,9 10, ,0 bis 9,99 11, ,00 bis,9 1, ,0 bis,99 1, ,00 bis,9 1, ,0 bis 9,99 1, ,00 bis,9 0, ,0 bis,99, ,00 bis,9, ,0 bis 9,99, ,00 bis,9, ,0 bis,99 9, ,00 bis,9 1, ,0 bis 9,99, ,00 bis 9,9, ,0 bis 9,99, ,00 bis 9,9, ,0 bis 99,99 9, ,00 bis 0,9 1, ,0 bis 0,99, ,00 bis 0,9, ,0 bis 09,99, wöchentlich Auszahlung für Wochen 10,00 bis 1,9, ,0 bis 1,99 0, ,00 bis 1,9, ,0 bis 19,99, ,00 bis,9, ,0 bis,99, ,00 bis,9 9, ,0 bis 9,99 0, ,00 bis,9, ,0 bis,99,0 0, ,00 bis,9,1, ,0 bis 9,99,90, ,00 bis,9 9,, ,0 bis,99 1,0, ,00 bis,9,1, ,0 bis 9,99,90, ,00 bis,9, 9, ,0 bis,99,0 10, ,00 bis,9 0,1 1, ,0 bis 9,99 1,90 1, ,00 bis,9, 1, ,0 bis,99,0 1, ,00 bis,9,1 1, ,0 bis 9,99,90 1, ,00 bis,9 90, 19, ,0 bis,99 9,0 0, ,00 bis,9 9,1, ,0 bis 9,99 9,90,

11 wöchentlich Auszahlung für Wochen 0,00 bis,9 9,, ,0 bis,99 99,0, 0, - - -,00 bis,9 101,1,00 1, - - -,0 bis 9,99 10,90,, ,00 bis 9,9 10, 9,0, ,0 bis 9,99 10,0 0,, ,00 bis 9,9 10,1,00, ,0 bis 99,99 109,90,, ,00 bis 0,9 111,,0, ,0 bis 0,99 11,0,, ,00 bis 0,9 11,1,00 9, ,0 bis 09,99 11,90, 10, ,00 bis 1,9 11, 9,0 11, ,0 bis 1,99 10,0 0, 1, ,00 bis 1,9 1,1,00 1, ,0 bis 19,99 1,90, 1, ,00 bis,9 1,,0 1, - - -,0 bis,99 1,0, 1, - - -,00 bis,9 19,1,00 1, - - -,0 bis 9,99 10,90, 1, ,00 bis,9 1, 9,0 19, - - -,0 bis,99 1,0 0, 0, 0,19 - -,00 bis,9 1,1,00 1, 0,9 - -,0 bis 9,99 1,90,, 1, ,00 bis,9 19,,0,, - -,0 bis,99 11,0,,,19 - -,00 bis,9 1,1,00,,9 - -,0 bis 9,99 1,90,,,9 - - wöchentlich Auszahlung für Wochen 0,00 bis,9 1, 9,0,, - -,0 bis,99 1,0 0,,,19 - -,00 bis,9 10,1,00 9,,9 - -,0 bis 9,99 11,90, 0,, ,00 bis,9 1,,0 1,, - -,0 bis,99 1,0,, 9,19 - -,00 bis,9 1,1,00, 9,9 - -,0 bis 9,99 1,90,, 10, ,00 bis,9 10, 9,0, 11, - -,0 bis,99 1,0 0,, 1,19 - -,00 bis,9 1,1,00, 1,9 - -,0 bis 9,99 1,90,, 1, ,00 bis,9 1,,0 9, 1, - -,0 bis,99 19,0, 0, 1,19 0,0 -,00 bis,9 11,1,00 1, 1,9 0, -,0 bis 9,99 1,90,, 1,9 1,0-90,00 bis 9,9 1, 9,0, 1, 1, - 9,0 bis 9,99 1,0 0,, 1,19,0-9,00 bis 9,9 1,1,00, 1,9, - 9,0 bis 99,99 19,90,, 19,9,0-00,00 bis 0,9 11,,0, 0,, - 0,0 bis 0,99 1,0,, 1,19,0-0,00 bis 0,9 1,1,00 9, 1,9, - 0,0 bis 09,99 1,90, 0,,9,0-10,00 bis 1,9 1, 9,0 1,,, - 1,0 bis 1,99 190,0 90,,,19,0-1,00 bis 1,9 19,1 9,00,,9, - 1,0 bis 19,99 19,90 9,,,9,

12 wöchentlich Auszahlung für Wochen 0,00 bis,9 19, 9,0,,, -,0 bis,99 19,0 9,,,19,0 -,00 bis,9 199,1 9,00,,9, -,0 bis 9,99 00,90 9,,,9 9,0-0,00 bis,9 0, 99,0 9, 9, 9, -,0 bis,99 0,0 100, 0, 0,19 10,0 -,00 bis,9 0,1 10,00 1, 0,9 10, 0,,0 bis 9,99 0,90 10,, 1,9 11,0 0, 0,00 bis,9 09, 10,0,, 11, 0,,0 bis,99 11,0 10,,,19 1,0 0,9,00 bis,9 1,1 10,00,,9 1, 1,,0 bis 9,99 1,90 10,,,9 1,0 1, 0,00 bis,9 1, 109,0,, 1, 1,,0 bis,99 1,0 110,,,19 1,0 1,9,00 bis,9 0,1 11,00 9,,9 1,,,0 bis 9,99 1,90 11, 0,,9 1,0, 0,00 bis,9, 11,0 1,, 1,,,0 bis,99,0 11,, 9,19 1,0,9,00 bis,9,1 11,00, 9,9 1,,,0 bis 9,99,90 11,, 0,9 1,0, 0,00 bis,9 0, 119,0, 1, 1,,,0 bis,99,0 10,,,19 1,0,9,00 bis,9,1 1,00,,9 1,,,0 bis 9,99,90 1,,,9 19,0, 0,00 bis,9, 1,0 9,, 19,,,0 bis,99 9,0 1, 0,,19 0,0,9,00 bis,9 1,1 1,00 1,,9 0,,,0 bis 9,99,90 1,,,9 1,0, wöchentlich Auszahlung für Wochen 90,00 bis 9,9, 19,0,, 1,, 9,0 bis 9,99,0 10,,,19,0,9 9,00 bis 9,9,1 1,00,,9,, 9,0 bis 99,99 9,90 1,, 9,9,0, 00,00 bis 0,9 1, 1,0, 0,,, 0,0 bis 0,99,0 1,, 1,19,0,9 0,00 bis 0,9,1 1,00 9, 1,9,, 0,0 bis 09,99,90 1, 90,,9,0, 10,00 bis 1,9, 19,0 91,,,, 1,0 bis 1,99 0,0 10, 9,,19,0,9 1,00 bis 1,9,1 1,00 9,,9,, 1,0 bis 19,99,90 1, 9,,9,0, 0,00 bis,9, 1,0 9,,,,,0 bis,99,0 1, 9,,19,0,9,00 bis,9 9,1 1,00 9,,9, 9,,0 bis 9,99 0,90 1, 9,,9 9,0 9, 0,00 bis,9, 19,0 99, 9, 9, 9,,0 bis,99,0 10, 100, 0,19 0,0 9,9,00 bis,9,1 1,00 101, 0,9 0, 10,,0 bis 9,99,90 1, 10, 1,9 1,0 10, 0,00 bis,9 9, 1,0 10,, 1, 10,,0 bis,99 1,0 1, 10,,19,0 10,9,00 bis,9,1 1,00 10,,9, 11,,0 bis 9,99,90 1, 10,,9,0 11, 0,00 bis,9, 19,0 10,,, 11,,0 bis,99,0 10, 10,,19,0 11,9,00 bis,9 90,1 1,00 109,,9, 1,,0 bis 9,99 91,90 1, 110,,9,0 1, 0 1 1

13 wöchentlich Auszahlung für Wochen 0,00 bis,9 9, 1,0 111,,, 1,,0 bis,99 9,0 1, 11, 9,19,0 1,9,00 bis,9 9,1 1,00 11, 9,9, 1,,0 bis 9,99 9,90 1, 11, 0,9,0 1, 0,00 bis,9 00, 19,0 11, 1,, 1,,0 bis,99 0,0 10, 11,,19,0 1,9,00 bis,9 0,1 1,00 11,,9, 1,,0 bis 9,99 0,90 1, 11,,9 9,0 1, 0,00 bis,9 0, 1,0 119,, 9, 1,,0 bis,99 09,0 1, 10,,19 0,0 1,9,00 bis,9 11,1 1,00 11,,9 0, 1,,0 bis 9,99 1,90 1, 1,,9 1,0 1, 90,00 bis 9,9 1, 19,0 1,, 1, 1, 9,0 bis 9,99 1,0 10, 1,,19,0 1,9 9,00 bis 9,9 1,1 1,00 1,,9, 1, 9,0 bis 99,99 19,90 1, 1, 9,9,0 1, 00,00 bis 0,9 1, 1,0 1, 0,, 1, 0,0 bis 0,99,0 1, 1, 1,19,0 1,9 0,00 bis 0,9,1 1,00 19, 1,9, 1, 0,0 bis 09,99,90 1, 10,,9,0 1, 10,00 bis 1,9, 19,0 11,,, 1, 1,0 bis 1,99 0,0 190, 1,,19,0 1,9 1,00 bis 1,9,1 19,00 1,,9, 1, 1,0 bis 19,99,90 19, 1,,9,0 1, 0,00 bis,9, 19,0 1,,, 1,,0 bis,99,0 19, 1,,19,0 1,9,00 bis,9 9,1 19,00 1,,9, 19,,0 bis 9,99 0,90 19, 1,,9 9,0 19, wöchentlich Auszahlung für Wochen 0,00 bis,9, 199,0 19, 9, 9, 19,,0 bis,99,0 00, 10, 90,19 0,0 19,9,00 bis,,1 0,00 11, 90,9 0, 0, Der Mehrbetrag über, Euro ist voll pfändbar. täglich Auszahlung für Tage bis, ,0 bis,99 0, ,00 bis 9,9 0, ,0 bis 9,99 0, ,00 bis 0,9 1, ,0 bis 0,99 1, ,00 bis 1,9, ,0 bis 1,99, ,00 bis,9, ,0 bis,99, ,00 bis,9, ,0 bis,99, ,00 bis,9, ,0 bis,99, ,00 bis,9, ,0 bis,99,

14 täglich Auszahlung für Tage,00 bis,9, ,0 bis,99, ,00 bis,9, ,0 bis,99, ,00 bis,9, ,0 bis,99, ,00 bis 9,9, ,0 bis 9,99, ,00 bis 0,9, ,0 bis 0,99, ,00 bis 1,9 9, ,0 bis 1,99 9, ,00 bis,9 9, ,0 bis,99 10, ,00 bis,9 10, ,0 bis,99 10, ,00 bis,9 11, ,0 bis,99 11, ,00 bis,9 11, ,0 bis,99 1, ,00 bis,9 1, ,0 bis,99 1, 0, ,00 bis,9 1, 0, ,0 bis,99 1, 0, ,00 bis,9 1,9 0, ,0 bis,99 1, 1, ,00 bis 9,9 1, 1, ,0 bis 9,99 1,9 1, täglich Auszahlung für Tage 0,00 bis 0,9 1, 1, ,0 bis 0,99 1,, ,00 bis 1,9 1,0, ,0 bis 1,99 1,, ,00 bis,9 1,, ,0 bis,99 1,0, ,00 bis,9 1,, ,0 bis,99 1,, ,00 bis,9 1,1, ,0 bis,99 1,, ,00 bis,9 1,, ,0 bis,99 19,1, ,00 bis,9 19,, ,0 bis,99 19,,1 0, ,00 bis,9 0,,0 0, - - -,0 bis,99 0,, 0, - - -,00 bis,9 0,9,90 0, - - -,0 bis,99 1,,1 0, ,00 bis 9,9 1,,0 1, ,0 bis 9,99 1,9, 1, ,00 bis 0,9,,90 1, ,0 bis 0,99,,1 1, ,00 bis 1,9,0,0 1, ,0 bis 1,99,,, ,00 bis,9,,90, - - -,0 bis,99,0,1, - - -,00 bis,9,,0, - - -,0 bis,99,,, - - -

15 täglich Auszahlung für Tage,00 bis,9,1,90, ,0 bis,99, 9,1, - - -,00 bis,9, 9,0, - - -,0 bis,99,1 9,, - - -,00 bis,9, 9,90, - - -,0 bis,99, 10,1,0 0,0 - -,00 bis,9, 10,0, 0,19 - -,0 bis,99, 10,, 0, - -,00 bis,9,9 10,90, 0,9 - -,0 bis,99, 11,1, 0, - - 9,00 bis 9,9, 11,0,0 0, ,0 bis 9,99,9 11,, 0, ,00 bis 90,9 9, 11,90, 1, ,0 bis 90,99 9, 1,1, 1, ,00 bis 91,9 0,0 1,0, 1, ,0 bis 91,99 0, 1,,0 1, - - 9,00 bis 9,9 0, 1,90, 1, ,0 bis 9,99 1,0 1,1, 1, - - 9,00 bis 9,9 1, 1,0, 1, ,0 bis 9,99 1, 1,,, ,00 bis 9,9,1 1,90,0, ,0 bis 9,99, 1,1,, - - 9,00 bis 9,9, 1,0,, ,0 bis 9,99,1 1,,, - - 9,00 bis 9,9, 1,90,, ,0 bis 9,99, 1,1,0,0 0,01-9,00 bis 9,9, 1,0,,19 0,11-9,0 bis 9,99, 1,,, 0,1 - täglich Auszahlung für Tage 9,00 bis 9,9,9 1,90,,9 0,1-9,0 bis 9,99, 1,1,, 0,1-99,00 bis 99,9, 1,0 9,0,9 0,1-99,0 bis 99,99,9 1, 9,,9 0,1-100,00 bis 100,9, 1,90 9,,09 0,1-100,0 bis 100,99, 1,1 9,, 0,1-101,00 bis 101,9,0 1,0 9,,9 0,91-101,0 bis 101,99, 1, 10,0, 1,01-10,00 bis 10,9, 1,90 10,,9 1,11-10,0 bis 10,99,0 1,1 10,, 1,1-10,00 bis 10,9, 1,0 10,,99 1,1-10,0 bis 10,99, 1, 10,,1 1,1-10,00 bis 10,9 9,1 1,90 11,0,9 1,1-10,0 bis 10,99 9, 19,1 11,, 1,1-10,00 bis 10,9 9, 19,0 11,,9 1,1-10,0 bis 10,99 0,1 19, 11,, 1,1-10,00 bis 10,9 0, 19,90 11,,9 1,91-10,0 bis 10,99 0, 0,1 1,0,0,01-10,00 bis 10,9 1, 0,0 1,,19,11 0,0 10,0 bis 10,99 1, 0, 1,,,1 0,09 10,00 bis 10,9 1,9 0,90 1,,9,1 0,1 10,0 bis 10,99, 1,1 1,,,1 0,19 109,00 bis 109,9, 1,0 1,0,9,1 0, 109,0 bis 109,99,9 1, 1,,9,1 0,9 110,00 bis 110,9, 1,90 1,,09,1 0, 110,0 bis 110,99,,1 1,,,1 0,9 111,00 bis 111,9,0,0 1,,9,91 0, 111,0 bis 111,99,, 1,0,,01 0,9

16 täglich Auszahlung für Tage 11,00 bis 11,9,,90 1,,9,11 0, 11,0 bis 11,99,0,1 1,,,1 0,9 11,00 bis 11,9,,0 1,,99,1 0, 11,0 bis 11,99,, 1,,1,1 0,9 11,00 bis 11,9,1,90 1,0,9,1 0, 11,0 bis 11,99,,1 1,,,1 0,9 11,00 bis 11,9,,0 1,,9,1 0, 11,0 bis 11,99,1, 1,,,1 0,9 11,00 bis 11,9,,90 1,,9,91 0,9 11,0 bis 11,99,,1 1,0 9,0,01 0,99 11,00 bis 11,9,,0 1, 9,19,11 1,0 11,0 bis 11,99,, 1, 9,,1 1,09 11,00 bis 11,9,9,90 1, 9,9,1 1,1 11,0 bis 11,99 9,,1 1, 9,,1 1,19 119,00 bis 119,9 9,,0 1,0 9,9,1 1, 119,0 bis 119,99 9,9, 1, 9,9,1 1,9 10,00 bis 10,9 0,,90 1, 10,09,1 1, 10,0 bis 10,99 0,,1 1, 10,,1 1,9 11,00 bis 11,9 1,0,0 1, 10,9,91 1, 11,0 bis 11,99 1,, 1,0 10,,01 1,9 1,00 bis 1,9 1,,90 1, 10,9,11 1, 1,0 bis 1,99,0,1 1, 10,,1 1,9 1,00 bis 1,9,,0 1, 10,99,1 1, 1,0 bis 1,99,, 1, 11,1,1 1,9 1,00 bis 1,9,1,90 19,0 11,9,1 1, 1,0 bis 1,99, 9,1 19, 11,,1 1,9 1,00 bis 1,9, 9,0 19, 11,9,1 1, 1,0 bis 1,99,1 9, 19, 11,,1 1,9 täglich Auszahlung für Tage 1,00 bis 1,9, 9,90 19, 11,9,91 1,9 1,0 bis 1,99, 0,1 0,0 1,0,01 1,99 1,00 bis 1,9, 0,0 0, 1,19,11,0 1,0 bis 1,99, 0, 0, 1,,1,09 1,00 bis 1,9,9 0,90 0, 1,9,1,1 1,0 bis 1,99, 1,1 0, 1,,1,19 19,00 bis 19,9, 1,0 1,0 1,9,1, 19,0 bis 19,99,9 1, 1, 1,9,1,9 10,00 bis 10,9, 1,90 1, 1,09,1, 10,0 bis 10,99,,1 1, 1,,1,9 11,00 bis 11,9,0,0 1, 1,9,91, 11,0 bis 11,99,,,0 1,,01,9 1,00 bis 1,9,,90, 1,9,11, 1,0 bis 1,99 9,0,1, 1,,1,9 1,00 bis 1,9 9,,0, 1,99,1, 1,0 bis 1,99 9,,, 1,1,1,9 1,00 bis 1,9 0,1,90,0 1,9,1, 1,0 bis 1,99 0,,1, 1,,1,9 1,00 bis 1,9 0,,0, 1,9,1, 1,0 bis 1,99 1,1,, 1,,1,9 1,00 bis 1,9 1,,90, 1,9,91,9 1,0 bis 1,99 1,,1,0 1,0,01,99 1,00 bis 1,9,,0, 1,19,11,0 1,0 bis 1,99,,, 1,,1,09 1,00 bis 1,9,9,90, 1,9,1,1 1,0 bis 1,99,,1, 1,,1,19 19,00 bis 19,9,,0,0 1,9,1, 19,0 bis 19,99,9,, 1,9,1,9 9

17 Auszahlung für Tage täglich 10,00 bis 10,9,,90, 1,09,1, 10,0 bis 10,99,,1, 1,,1,9 11,00 bis 11,9,0,0, 1,9,91, 11,0 bis 11,99,,,0 1, 9,01,9 1,00 bis 1,9,,90, 1,9 9,11, 1,0 bis 1,99,0,1, 1, 9,1,9 1,00 bis 1,9,,0, 1,99 9,1, 1,0 bis 1,99,,, 1,1 9,1,9 1,00 bis 1,9,1,90,0 1,9 9,1, 1,0 bis 1,99, 9,1, 1, 9,1,9 1,00 bis 1,9, 9,0, 1,9 9,1, 1,0 bis 1,99,1 9,, 1, 9,1,9 1,00 bis 1,9, 9,90, 1,9 9,91,9 1,0 bis 1,99, 0,1,0 1,0 10,01,99 1,00 bis 1, 9, 0,0, 1,19 10,11,0 Der Mehrbetrag über 1, Euro ist voll pfändbar. 0 1

18 Impressum Herausgeber Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Referat Öffentlichkeitsarbeit; Internet 1101 Berlin Stand Februar 01 Gestaltung der Broschüre BMJV Druck Druck- und Verlagshaus Zarbock GmbH & Co. KG, Sontraer Straße, 0 Frankfurt a. M. Publikationsbestellung Internet: Per Post: Publikationsversand der Bundesregierung, Postfach 10 09, 11 Rostock Telefon: (00) 1 1 Fax: (00)

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