nach 850k Abs. 5 ZPO über die gemäß 850k Abs. 2 ZPO im jeweiligen Kalendermonat nicht erfassten Beträge auf einem Pfändungsschutzkonto

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1 I. Bezeichnung der bescheinigenden Person oder Stelle nach 850k Abs. 5 Satz 2 ZPO B e s c h e i n i g u n g nach 850k Abs. 5 ZPO über die gemäß 850k Abs. 2 ZPO im jeweiligen Kalendermonat nicht erfassten Beträge auf einem Pfändungsschutzkonto Name Straße Postleitzahl Ansprechpartner Ort Hausnummer Die Bescheinigung wird erteilt als geeignete Person gemäß 305 Abs. 1 Nr. 1 InsO geeignete Stelle gemäß 305 Abs. 1 Nr. 1 InsO Anerkennende Behörde/ Gericht: Datum des Bescheids: Aktenzeichen: Arbeitgeber Sozialleistungsträger Familienkasse II. Angaben zum Kontoinhaber und Pfändungsschutzkonto Kontoinhaber Anschrift Kreditinstitut Kontonummer oder IBAN Geburtsdatum III. Ermittlung des pfändungsfreien Betrages Grundfreibetrag des Schuldners (= Kontoinhaber) derzeit 1 in Höhe von ( 850k Abs. 1 Satz 1 ZPO in Verbindung mit 850c Abs. 1 S. 1 u. Abs. 2a ZPO) Weiterer Freibetrag derzeit 1 in Höhe von 393,30 für die erste Person, der aufgrund Gesetzes Unterhalt gewährt wird ( 850k Abs. 2 Nr. 1a ZPO) oder für die der Schuldner Leistungen nach SGB II / XII entgegennimmt ( 850k Abs. 2 Nr. 1b ZPO) in Höhe von Weiterer Freibetrag derzeit 1 in Höhe von jeweils 219,12 für eine zwei drei vier weitere Person(en), der aufgrund Gesetzes Unterhalt gewährt wird ( 850k Abs. 2 Nr. 1a ZPO) oder für die der Schuldner Leistungen nach SGB II / XII entgegennimmt ( 850k Abs. 2 Nr. 1b ZPO) in Höhe von Laufende Geldleistungen zum Ausgleich des durch einen Körper- oder Gesundheitsschaden bedingten Mehraufwandes ( 850k Abs. 2 Nr. 2 ZPO in Verbindung mit 54 Abs. 3 Nr. 3 SGB I) in Höhe von Kindergeld für ( 850k Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 ZPO) Kind 1 geboren im Monat/Jahr / in Höhe Kind 2 geboren im Monat/Jahr / in Höhe Kind 3 geboren im Monat/Jahr / in Höhe Kind 4 geboren im Monat/Jahr / in Höhe Kind 5 geboren im Monat/Jahr / in Höhe weitere Kinder 2 (Anzahl ) in Höhe in Höhe von Andere Geldleistung(en) für Kinder - z. B. Kinderzuschlag und vergleichbare Rentenbestandteile ( 850k Abs. 2 Nr. 3 ZPO) in Höhe von Pfandfreier monatlicher Sockelbetrag 1.045,04 Einmalige Sozialleistungen ( 850k Abs. 2 Nr. 2 ZPO) in Höhe von + (Ort, Datum) (Unterschrift/ Stempel der bescheinigenden Person oder Stelle) 1 die Freibeträge können sich jeweils zum 1.7. in den ungeraden Jahren ändern 2 sind auf einem Zusatzblatt gesondert aufgelistet Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände (AG SBV) vom in Absprache mit der Deutschen Kreditwirtschaft (DK) Die Musterbescheinigung steht unter einer Creative Commons Namensnennung-Keine Bearbeitung 3.0 Deutschland Lizenz [

2 Sprecher: Matthias Bruckdorfer Diakonie Deutschland Evangelischer Bundesverband Caroline-Michaelis-Str Berlin Telefon: Telefax: matthias.bruckdorfer@diakonie.de Berlin, den 01. August.2014 P Konto Bescheinigung nach 850k Abs. 5 ZPO Ausfüllhinweise Der Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände gehören an: Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e. V. (AWO) Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung e. V. (BAG-SB) Deutscher Caritasverband e. V. (DCV) Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband e. V. (DPWV) Deutsches Rotes Kreuz e. V. (DRK) Diakonisches Werk der Evangelischen Kirche in Deutschland e. V. (DW EKD) Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. (vzbv)

3 Musterbescheinigung der AG SBV zum P-Konto Ausfüllhinweise 2 Erstellt unter Mitwirkung von Liz Ehret, Katja Immel, Angela Weber, Michael Weinhold, Pamela Wellmann, Prof. Dr. Dieter Zimmermann, Thomas Zipf und in Abstimmung mit der Deutschen Kreditwirtschaft.

4 Musterbescheinigung der AG SBV zum P-Konto Ausfüllhinweise 3 I. Bezeichnung der bescheinigenden Personen oder Stellen Der Nachweis des Schuldners (= Kontoinhabers), dass über den Grundfreibetrag hinausgehendes Guthaben nicht von der Pfändung erfasst ist, kann nur durch den Arbeitgeber, den zuständigen Sozialleistungsträger (z.b. Jobcenter, Kommune/Sozialamt) und die Familienkasse, oder durch eine geeignete Person (insbesondere Rechtsanwalt, Steuerberater) oder geeignete Stelle (anerkannte Schuldner- und Insolvenzberatung) im Sinne von 305 Abs. 1 Nr. 1 InsO erfolgen. Der Aussteller der Bescheinigung ist mit Namen, Adresse und Ansprechpartner (für potenzielle Rückfragen) kenntlich zu machen. II. Angaben zum Kontoinhaber und Pfändungsschutzkonto (P-Konto) Der Kontoinhaber ist zwecks sicherer Identifizierung mit Namen, Vornamen, Geburtsdatum und vollständiger Anschrift einzutragen. Auch sind der Name des Kreditinstitutes und die IBAN (International Bank Account Number) anzugeben. Diese ist auf aktuellen Kontoauszügen und der Bankkarte abgedruckt. Sollte die IBAN nicht zur Hand sein, können auch vorerst weiterhin die Kontonummer und Bankleitzahl verwendet werden. III. Ermittlung des pfändungsfreien Betrages Nach 850k Abs. 2 ZPO sind die in der Bescheinigung einzeln aufgeführten Freibeträge oder Leistungen nicht von der Pfändung erfasst. Der Grundfreibetrag und die in der Bescheinigung genannten weiteren Freibeträge sind jedenfalls bis zum gültig. Sie können sich alle zwei Jahre zum 1.7. eines ungeraden Jahres ändern. 1 Eine Änderung beziehungsweise Neuerstellung einer Bescheinigung allein aufgrund einer späteren Änderung der gesetzlichen Freibeträge ist nicht erforderlich. Die Kreditinstitute werden die geänderten Beträge automatisch berücksichtigen. Bei neu auszustellenden Bescheinigungen sollten jedoch stets die aktuellen Freibeträge genannt werden. Vor Bescheinigung der weiteren Freibeträge hat die bescheinigende Stelle zu prüfen, ob ein gesetzlicher Unterhaltsanspruch besteht und der Kontoinhaber Unterhalt (in Geld bzw. als Naturalunterhalt) gewährt. Gesetzlich zu Unterhalt verpflichtet sind: Eheleute (auch bei Trennung und ggf. nach Scheidung), eingetragene (gleichgeschlechtliche) Lebenspartner, Verwandte in gerader Linie, d.h. gegenüber Kindern (auch nach Adoption), Enkeln, Eltern, Großeltern usw. sowie gegenüber einem unverheirateten Elternteil, der ein gemeinsames Kind betreut und zwar zumindest bis zum dritten Geburtstag des Kindes. Ob der Ehegatte oder das minderjährige Kind eigenes Einkommen erzielt, spielt für die Bescheinigung des Freibetrages keine Rolle. Auch führt ein Kind bei beiden Elternteilen zu je einem ungekürzten Freibetrag (z. B. bei der alleinerziehenden Mutter, die das minderjährige Kind betreut und beim Vater, der Barunterhalt zahlt; z.b. bei beiden erwerbstätigen Elternteilen, bei denen ein minderjähriges Kind lebt bzw. die gemeinsam ihr volljähriges Kind unterhalten). Es ist Sache des Gläubigers, dies ggf. vom Gericht nach 850 c Abs. 4 ZPO überprüfen zu lassen. der Kontoinhaber für Personen, mit denen er ohne gesetzliche Unterhaltsverpflichtung zusammenlebt, Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII entgegennimmt. Dies gilt insbesondere für Partner in einer eheähnlichen Gemeinschaft sowie für Stiefkinder. 1 Die Anpassung der Freibeträge erfolgt bei der excel-version in der Mappe Freibeträge. Bei gedruckten Vorlagen sind diese dann entsprechend anzupassen.

5 Musterbescheinigung der AG SBV zum P-Konto Ausfüllhinweise 4 Eine Erhöhung des Pfändungsfreibetrages wegen Unterhaltspflichten ist von Gesetzes wegen auf maximal fünf Unterhaltsberechtigte beschränkt. Da für den ersten Unterhaltsberechtigten ein höherer Freibetrag gilt als für alle weiteren Unterhaltsberechtigten, sind die weiteren Freibeträge (derzeit je 219,12 ) gemäß Gesetz auf maximal vier unterhaltsberechtigte Personen begrenzt. Eine darüber hinausgehende Anzahl an unterhaltsberechtigten Personen zu bescheinigen, ist nicht zulässig. Aus diesem Grund sieht die excel-version der Bescheinigung eine automatische Begrenzung vor, wenn mehr als vier Personen eingetragen werden. Sollte der Schuldner mehr als insgesamt fünf Personen gesetzlich zum Unterhalt verpflichtet sein, so sollte er mit einen Antrag 850 k Abs. 4 i. V. m. 850 f ZPO beim Vollstreckungsgericht bzw. der Vollstreckungsstelle des öffentlichen Gläubigers stellen, um im Einzelfall Pfändungsschutz zu erreichen. Folgende Leistungen sind gleichfalls nicht von der Pfändung erfasst und können dem Schuldner bei Nachweis - bescheinigt werden: Laufende Geldleistungen, die einen durch Körper- oder Gesundheitsschaden bedingten Mehraufwand ausgleichen, sind mit dem regelmäßig zur Auszahlung gelangenden Monatsbetrag zu bescheinigen. Zu den Sozialleistungen mit Körperschadensausgleichsfunktion zählen insbesondere:... folgende Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) für Kriegs- und Wehrdienstopfer sowie für Opfer von vorsätzlichen Straftaten Grundrente (wird geleistet ab einem Grad der Beschädigung von 30%) Schwerstbeschädigtenzulage zur Grundrente (wird geleistet ab einem Grad der Beschädigung von 50%) 31 Abs. 1-3 BVG 31 Abs. 4 BVG Pflegezulage für (Schwer)Beschädigte 35 BVG Kleiderverschleißzulage 15 BVG... folgende Leistungen der Rehabilitationsträger Persönliches Budget eines behinderten Menschen (soll dem behinderten Menschen die eigenverantwortliche Beschaffung aller notwendigen Reha-Leistungen ermöglichen) 17 SGB IX Pflegegeld für selbst beschaffte Pflegehilfen 37 SGB IX Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (wie Fahrtkosten, Zusatzkosten für eine behindertengerechte Wohnung 33 SGB IX... folgende Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung Pflegegeld für selbst beschaffte Pflegehilfen 37 SGB XI Lohnersatzleistungen, wie Renten wegen Minderung der Erwerbsfähigkeit, Berufsschadensausgleich, Übergangsgeld, Verletztengeld, Mutterschaftsgeld oder

6 Musterbescheinigung der AG SBV zum P-Konto Ausfüllhinweise 5 Krankengeld, sind keine Geldleistungen, die einen durch Körper- oder Gesundheitsschaden bedingten Mehraufwand ausgleichen. Kindergeld, welches auf dem Konto des Schuldners gutgeschrieben wird. Die Höhe der Kindergeldleistung, sowie nur der Geburtsmonat und das Geburtsjahr sind einzutragen. Die Geburtsdaten geben dem Kreditinstitut als Drittschuldner die Möglichkeit, die Kindergeldleistung als weiteren unpfändbaren Freibetrag bis zur Volljährigkeit fortzuschreiben. Bei einem Kindergeldbezug für volljährige Kinder kann das Kreditinstitut jährlich eine neue Bescheinigung (oder sonstigen Nachweis) verlangen. (Sollte der Schuldner für mehr als fünf Kinder Kindergeld beziehen, dann sind die Daten auf einem gesonderten Beiblatt aufzuführen.) Andere Geldleistungen für Kinder hierunter fallen der Kinderzuschlag und vergleichbare Rentenbestandteile. Bei den anderen Geldleistungen für Kinder ist der jeweilige Betrag, den der Schuldner für sein/e Kind/er erhält, einzutragen. Keine Geldleistungen für Kinder (sondern Leistungen an ein Kind ) stellen dar: o Kindesunterhalt, den der barunterhaltspflichtige Elternteil auf das Konto des betreuenden Elternteils überweist o Leistung der Unterhaltsvorschusskasse o Waisenrente (Würden diese Einkünfte des Kindes auf einem separaten Konto gutgeschrieben, das auf den Namen des Kindes eröffnet ist, bliebe der erhöhte Freibetrag ungeschmälert erhalten.) Ergebnis = monatlich geschützter aufgestockter Sockelbetrag Die Summe der einzelnen Freibeträge und Leistungen ergibt den jeweils monatlich pfandfreien Sockelbetrag. Einmalige Sozialleistungen: Zusätzlich zum monatlichen (aufgestockten) Sockelbetrag kann dem Schuldner der Erhalt einmaliger Sozialleistungen bescheinigt werden. (Der Nachweis kann nicht nur mit Hilfe der Muster-Bescheinigung geführt werden. Die Kreditinstitute haben grundsätzlich auch den jeweiligen Leistungsbescheid als Bescheinigung anzuerkennen!) Zu den einmaligen Sozialleistungen zählen insbesondere: Kosten von Klassenfahrten; Erstausstattungen bei Schwangerschaft, Geburt und nach Haftentlassung; Darlehen/Beihilfen nach SGB II und SGB XII; Erstattung der Heizungs- /Nebenkosten-Differenz für das zurückliegende Abrechnungsjahr; Rentenabfindung; Bestattungsgeld nach 36 BVG; Sterbegeld nach 64 SGB VII und 37 BVG; Verhinderungspflege nach 39 SGB XI; Kraftfahrzeughilfe für die Anschaffung bzw. den behindertengerechten Umbau eines Kraftfahrzeuges. Ergänzend zum Betrag sind die Art der Leistung, der Leistungsträger und möglichst auch das Datum des Bescheids zu benennen, um dem Kreditinstitut bei einer Verzögerung der Auszahlung die Freigabe im Folgemonat zu ermöglichen. Werden laufende Sozialleistungen für vergangene Zeiträume nachgezahlt (z. B. bei Erstbewilligung von Altersrente), lässt sich der überschießende Betrag nicht über die Bescheinigung schützen. Hier muss der Schuldner einen Antrag auf Freistellung der Nachzahlung gemäß 850k Abs. 4 ZPO an Vollstreckungsgericht bzw.

7 Musterbescheinigung der AG SBV zum P-Konto Ausfüllhinweise 6 Vollstreckungsstelle stellen. Die Freigabeentscheidung (bzw. die vorläufige Einstellung der Zwangsvollstreckung) muss dem Drittschuldner vor Ablauf des Folgemonats zugehen. IV. Wirkung und Dauer der Bescheinigung Die in der Bescheinigung genannten Beträge sind kraft Gesetzes von der Pfändung nicht erfasst. Das Kreditinstitut soll sie auch aufgrund anderer Nachweise (z. B. aussagekräftige Lohnabrechnung mit Steuerklasse und Kinderfreibetrag zum Nachweis der gesetzlichen Unterhaltspflichten; Kindergeldbescheid der Familienkasse; Leistungsbescheid über einmalige Sozialleistungen) freigeben. Das Kreditinstitut als Drittschuldner entscheidet, für welchen Zeitraum die Bescheinigung anerkannt wird und teilt dem Kontoinhaber den Ablaufmonat mit. Im darauf folgenden Monat wird das Kreditinstitut eine Auszahlung bzw. Kontoverfügung über den P-Konto- Sockelfreibetrag hinaus nur zulassen, wenn ihm eine neue Bescheinigung bzw. andere Nachweise (siehe oben) oder eine Freigabeentscheidung des Vollstreckungsgerichts bzw. der Vollstreckungsstelle des öffentlichen Gläubigers vorliegen. V. Copyright Die Musterbescheinigung der AG SBV ist urheberrechtlich geschützt. Die Urheber gewähren jedoch ein Nutzungsrecht nach dem Mustervertrag Creative Commons Namensnennung- Keine Bearbeitung 3.0 Deutschland Lizenz : Die Musterbescheinigung kann mit Namensnennung verwendet, darf aber ohne Genehmigung nicht verändert, ein- oder angepasst werden.

Ausfüllhinweise. P Konto Bescheinigung nach 850k Abs. 5 ZPO

Ausfüllhinweise. P Konto Bescheinigung nach 850k Abs. 5 ZPO Sprecher: Matthias Bruckdorfer Diakonie Deutschland Evangelischer Bundesverband Caroline-Michaelis-Str. 1 10115 Berlin Telefon: +4930 652 11-1651 Telefax: +4930 652 11-3651 matthias.bruckdorfer@diakonie.de

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