GLIEDERUNG.
|
|
- Liese Maus
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 GLIEDERUNG A Die Lohnpfändung als Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen 11 I. Einleitung Der Lohnpfändungsschutz als Ausdruck der Lohnsicherung Die Rechtsquellen des Lohnpfändungsschutzes 14 II. Die Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung in Lohnforderungen Der Vollstreckungstitel Die vollstreckbare Ausfertigung des Titels Die Zustellung des Titels 22 III. Das Verfahren der Lohnpfändung Der Antrag des Gläubigers 28 a) Die Bezeichnung der Beteiligten 28 b) Die Bezeichnung der Vollstreckungsforderung 29 c) Die Bezeichnung der zu pfändenden Forderung 30 aa) Schlüssige Behauptung des Gläubigers 31 bb) Rechtshängigkeit Die besonderen Vollstreckungsvoraussetzungen 34 a) Verurteilung Zug um Zug 34 b) Die Sicherheitsleistung 36 c) Die betagte titulierte Forderung Die Vollstreckungshindernisse 39 a) Das Verbot der Überpfändung 39 b) Die vollstreckungsbeschränkenden Abreden 41 c) Die Einstellung der Zwangsvollstreckung 44 aa) Die Einstellung nach 707 Abs. 1 ZPO 44 bb) Die Einstellung nach 732 Abs. 2 ZPO 46 cc) Die Einstellung nach 769 ZPO 47 dd) Die Einstellung nach 765 a ZPO 49 d) Die Lohnpfändungsbeschränkungen Das Rechtsschutzinteresse 49 IV Die Entstehung und Wirkung des Pfandrechts an der Lohnforderung Die Rändung 51 a) Die Zustellung an den Drittschuldner 51 b) Die Zustellung an den Schuldner 53 c) Die Zustellung durch den Urkundsbeamten der Geschäftsstelle
2 2. Die Wirkung der Pfändung 54 a) Die Rechtsnatur des Pfandrechts 54 b) Der fehlerhafte Vollstreckungsakt 56 c) Die Heilung fehlerhafter Vollstreckungsakte Der Umfang der Rändung 60 V Die Rechtsstellung der Beteiligten nach der Pfändung Die Stellung des Gläubigers Die Stellung des Schuldners Die Stellung des Drittschuldners 63 VI. Die Verwertung der gepfändeten Lohnforderung Der Überweisungsbeschluß 66 a) Die Überweisung zur Einziehung 68 aa) Die Rechtsstellung des Gläubigers 69 bb) Die Rechtsstellung des Schuldners 71 cc) Die Rechtsstellung des Drittschuldners 72 b) Die Überweisung an Zahlungs Statt 75 c) Zusammentreffen mehrerer Rändungen 77 aa) Das Prioritätsprinzip 77 bb) Die Hinterlegung 79 cc) Das Verteilungsverfahren Andere Verwertungsart nach 844 ZPO 85 VII. Die Auskunftspflicht des Drittschuldners Voraussetzungen der Erklärungspflicht Frist und Umfang der Erklärung Die Haftung aus 840 Abs. 2 S. 2 ZPO 92 VIII. Die Vorpfändung nach 845 ZPO Die Voraussetzungen der Vorpfändung Die Durchführung der Vorpfändung Die Wirkung der Vorpfändung 100 IX. Der Verzicht des Pfandgläubigers 102 X. Die Klage des Gläubigers gegen den Drittschuldner Verfahrensrechtliche Voraussetzungen Die materiell-rechtliche Lage Die Streitverkündung nach 841 ZPO 109 XI. Rechtsbehelfe im Lohnpfändungsverfahren Rechtsbehelfe des Gläubigers 113 7
3 a) Die Erinnerung 113 b) Die sofortige Beschwerde Rechtsbehelfe des Schuldners 118 a) Die Erinnerung nach 11 RPflG, 766 ZPO 118 b) Die Vollstreckungsgegenklage Rechtsbehelfe des Drittschuldners Rechtsbehelfe unbeteiligter Dritter 135 XII. Die Kosten der Zwangsvollstreckung in die Lohnforderung 138 B I. Das Arbeitseinkommen und seine Pfändung Der Begriff des Arbeitseinkommens ( 850 ZPO) 144 a) Arbeits- und Dienstlöhne ( 850 Abs. 2 ZPO) 146 b) Sonstige Vergütungen für Dienstleistungen aller Art 153 c) Dienst- und Versorgungsbezüge der Beamten 154 d) Ruhegelder und Hinterbliebenenbezüge Die dem Arbeitseinkommen gleichgestellten Bezüge 158 a) Karenzentschädigung ( 850 Abs. 3 a ZPO) 158 b) Versorgungsrenten ( 850 Abs. 3 b ZPO) Der Umfang der Pfändung Einzelfragen 164 II. Die unpfändbaren Bezüge des 850 a ZPO Mehrarbeitsvergütung ( 850 a Nr. 1 ZPO) Urlaubsgelder, Zuwendungen, Treuegelder ( 850 a Nr. 2 ZPO) Aufwandsentschädigungen, Auslösungsgelder, Gefahren-, Schmutz- und Erschwerniszulagen ( 850 a Nr. 3 ZPO) Weihnachtsvergütungen ( 850 a Nr. 4 ZPO) Heirats- und Geburtshilfen ( 850 a Nr. 5 ZPO) Erziehungsgelder, Studienbeihilfen ( 850 a Nr. 6 ZPO) Sterbe- und Gnadenbezüge ( 850 a Nr. 7 ZPO) Blindenzulagen ( 850 a Nr. 8 ZPO) 202 III. Die bedingt pfändbaren Bezüge ( 850 b ZPO) Das Verfah ren Die unter 850 b ZPO fallenden Bezüge 205 IV Der Pfändungsschutz aus 850 c ZPO Die Ermittlung des pfändbaren Lohnteils Die pfändungsfreien Zuschläge für Unterhaltsberechtigte Die Berücksichtigung eigener Einkünfte des Unterhaltsberechtigten ( 850 c Abs. 4 ZPO) Der für den Umfang der Pfändung maßgebende Auszahlungszeitraum 219
4 V Die Pfändung wegen Unterhaltsansprüchen ( 850 d ZPO) Die nach 850 d ZPO bevorrechtigten Forderungen Die zeitliche Begrenzung des Vorrechts aus 850 d ZPO Die Bemessung der Pfändungsgrenze nach 850 d Abs. 1 ZPO Begrenzung der Unpfändbarkeit ( 850d Abs. 1 S. 3 ZPO) Die Rangordnung mehrerer Unterhaltsberechtigter ( 850 d Abs. 2 ZPO) Fragen der Schuldtilgung des gepfändeten Lohns Vorpfändung und 850 d ZPO Das Zusammentreffen bevorrechtigter und nicht bevorrechtigter Gläubiger ( 850 e Nr. 4 ZPO) Die Vorratspfändung des 850 d Abs. 3 ZPO 244 VI. Die Berechnung des pfändbaren Arbeitseinkommens Die Feststellung des pfändbaren Nettoeinkommens ( 850 e Nr. 1 ZPO) Die nach 850 a ZPO unpfändbaren Bezüge Leistungen aufgrund steuerrechtlicher und sozialrechtlicher Vorschriften Der Pfändungsschutz bei mehreren Arbeitseinkommen des Schuldners ( 850 e Nr. 2 ZPO) Zusammenrechnung von Arbeitseinkommen mit Sozialgeldleistungen ( 850 e Nr. 2 a ZPO) Die Berechnung bei Geld- und Naturalleistungen ( 850 e Nr. 3 ZPO) Zusammentreffen von Abtretung, Aufrechnung und Rändung ( 850 e Nr. 4 ZPO) 268 VII. Der Pfändungsschutz in Ausnahmefällen ( 850 f ZPO) Die Härteklausel gem. 850 f Abs. 1 ZPO Härteklausel für den Gläubiger ( 850 f Abs. 2 ZPO) Die erweiterte Pfändungsmöglichkeit in höhere Einkommen ( 850 f Abs. 3 ZPO) 296 VIII. Die Anpassung der Lohnpfändung an veränderte Verhältnisse ( 850 g ZPO) 299 IX. Lohnschiebung und Lohnverschleierung ( 850 h ZPO) Der Begrenzungsvertrag ( 850 h Abs. 1 ZPO) Das verschleierte Arbeitseinkommen ( 850 h Abs. 2 ZPO) Die Berücksichtigung der Pfändungsfreigrenzen bei 850 h Abs. 2 ZPO Das Pfändungsverfahren und die Feststellung des Vergütungsanspruchs 312 9
5 X. Die Pfändung nicht wiederkehrend zahlbarer Vergütungen ( 850 i ZPO) Voraussetzungen des Pfändungsschutzes nach 850 i Abs. 1 ZPO Dienstleistungen neben Sachbenutzung Das Einkommen aus Heimarbeit ( 850 i Abs. 3 ZPO) Die Pfändbarkeit gesetzlicher Versicherungs- und Versorgungsansprüche ( 850 i Abs. 4 ZPO) 322 XI. Der Pfändungsschutz für Kontoguthaben aus Arbeitseinkommen ( 850 k ZPO) 332 C Die Abtretung von Lohnforderungen 337 I. Der Lohnabtretungsvertrag Die sog. Vorausabtretung Die Sicherungsabtretung Die Konkurrenz von Pfändung und Abtretung 346 D II. Der Ausschluß der Abtretung ( 399 BGB) 350 III. Die rechtliche Stellung des Arbeitgebers als Lohnschuldner Einwendungen des Schuldners Der Schutz des Schuldners bei Aufrechnungsmöglichkeit Die Leistung des Schuldners an den bisherigen Gläubiger ( 407 BGB) Die mehrmalige Abtretung Die Bedeutung der Abtretungsanzeige ( 409 BGB) Die Aushändigung der Abtretungsurkunde ( 410 BGB) Pflicht zur Auskunft und Urkundenauslieferung ( 402 BGB) 369 Die Auswirkungen von Lohnpfändungen und Lohnabtretung auf das Arbeitsverhältnis Die Angabe im Personalfragebogen Die Verschuldung als Kündigungsgrund Die Abwälzung der Bearbeitungskosten 374 a) Erstattung vom Staat 375 b) Erstattung vom Schuldner 375 c) Erstattung vom Gläubiger Beteiligungsrechte des Betriebsrats 378 a) 80 BetrVG 378 b) 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG 378 c) 90 BetrVG 380 d) 92 BetrVG 381 e) 111 BetrVG 381 Literaturverzeichnis 383 Abkürzungsverzeichnis 386 Stichwortverzeichnis
Lohnpfändung und Drittschuldnerklage
Lohnpfändung und Drittschuldnerklage Leitfaden für die betriebliche Praxis Von Birgit Willikonsky Direktorin des Arbeitsgerichts Kiel ERICH SCHMIDT VERLAG Seite Vorwort..........................................
MehrPfändung des Arbeitsei n kom mens
Heiwich / Frankenberg Pfändung des Arbeitsei n kom mens und Verbraucherinsolvenz einschließlich Pfändung der Sozialleistungen, Kontopfändung und Restschuldbefreiung 7. neubearbeitete und erweiterte Außage
MehrDie Rechtsstellung des Arbeitgebers als Drittschuldner in der Zwangsvollstreckung. von Dr. Ralf Reetz. sst
Die Rechtsstellung des Arbeitgebers als Drittschuldner in der Zwangsvollstreckung von Dr. Ralf Reetz sst 1985 VERLAG ERNST UND WERNER GIESEKING BIELEFELD Gliederung Seite Abkürzungsverzeichnis -. XIII
MehrForderungspfändung. Zwangsvollstreckung in Forderungen und andere Vermögensrechte. Erläuterungsbuch für die Praxis mit Mustern und Beispielen
Forderungspfändung Zwangsvollstreckung in Forderungen und andere Vermögensrechte Erläuterungsbuch für die Praxis mit Mustern und Beispielen von KURT STÖBER Regierungsdirektor in München 9., neubearbeitete
MehrZwangsvollstreckungsrecht
Zwangsvollstreckungsrecht Hinweis: Weiteres Material wird parallel zur Vorlesung auf der über Stud.IP (http://www.studip.uni-goettingen.de/) zur Verfügung gestellt. 1. Teil: Einführung Gliederung 1 Grundlagen
MehrDie Pfändung des Arbeitseinkommens - Eine rechtsvergleichende Untersuchung -
Die Pfändung des Arbeitseinkommens - Eine rechtsvergleichende Untersuchung - von Dr. Barbara Honold 1998 VERLAG ERNST UND WERNER GIESEKING, BIELEFELD Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis XXI Einleitung
MehrC. Anmerkungen zu den Formularen Berechnung des pfändbaren Arbeitseinkommens... 23
Vorwort... 5 Abkürzungs- und Literaturverzeichnis... 15 1 Berechnung des pfändbaren Netto-Arbeitseinkommens... 19 A. Berechnung des pfändbaren Arbeitseinkommens für gewöhnliche Gläubiger (Formular 1)...
MehrVerhaltensregeln für Arbeitgeber bei Lohn- und Gehaltspfändungen
ARBEITSRECHT A24 Stand: April 2013 Ihr Ansprechpartner Heike Cloß E-Mail heike.closs@saarland.ihk.de Tel. (0681) 9520-600 Verhaltensregeln für Arbeitgeber bei Lohn- und Gehaltspfändungen Fax (0681) 9520-690
MehrC. Anmerkungen zu den Formularen Berechnung des pfändbaren Arbeitseinkommens" 2 Lohnpfändungstabellen für Monats-, Wochen- und Tageseinkommen
Abkürzungs- und Literaturverzeichnis 15 1 Berechnung des pfändbaren Netto-Arbeitseinkommens 19 A. Berechnung des pfändbaren Arbeitseinkommens für gewöhnliche Gläubiger (Formular 1) 19 B. Berechnung des
MehrVerhaltensregeln für Arbeitgeber bei Lohnund Gehaltspfändungen. Nr. 113/02
Verhaltensregeln für Arbeitgeber bei Lohnund Gehaltspfändungen Nr. 113/02 verantwortlich: Frank Wildner Geschäftsbereich Recht Steuern der IHK Nürnberg für Mittelfranken Hauptmarkt 25/27, 90403 Nürnberg
MehrZwangsvollstreckung aktuell Lohnpfändung 2015. 1 Prof.G.Helwich
Zwangsvollstreckung aktuell Lohnpfändung 2015 1 Prof.G.Helwich Arten der Zwangsvollstreckung In das bewegliche Vermögen a) in körperliche Sachen VO:Gerichtsvollzieher VA: Pfändung und Versteigerung b)
MehrDer Mahnbescheid und seine Vollstreckung
Der Mahnbescheid und seine Vollstreckung von Roman Schneider, Oberamtsrat a. D. 5. Auflage, 2002 RICHARD BOORBERG VERLAG STUTTGART MÜNCHEN HANNOVER BERLIN WEIMAR DRESDEN Inhalf Abkürzungen 9 Das Wichtigste
MehrHandbuch der Lohnpfändung
Handbuch der Lohnpfändung Wegweiser für Arbeitgeber und Personalabteilungen. Mit Pfändungstabellen, Mustertexten und einem Lohnpfändungs- ABC von Prof. Dr. Klaus Hock 1. Auflage Handbuch der Lohnpfändung
MehrExamenskurse/Referendariat. Zwangsvollstreckung. Examenskurs für Rechtsreferendare. von Dr. Walter Möbius, Dr. Ludwig Kroiß. 5., überarbeitete Auflage
Examenskurse/Referendariat Zwangsvollstreckung Examenskurs für Rechtsreferendare von Dr. Walter Möbius, Dr. Ludwig Kroiß 5., überarbeitete Auflage Zwangsvollstreckung Möbius / Kroiß wird vertrieben von
MehrDer Mahnbescheid und seine Vollstreckung
Der Mahnbescheid und seine Vollstreckung begründet von Edeltraud Samson, Rechtspfleger, und Roman Schneider, Amtsrat, fortgeführt von Roman Schneider, Oberamtsrat beim Landgericht Mannheim RICHARD BOORBERG
MehrInhaltsverzeichnis -
LIT Marc-Andre Neumann Die Zulässigkeit der Verwendung von Sammelbezeichnungen im Rahmen der Forderungspfändung am Beispiel der Pfändung von Ansprüchen auf Rückgewähr von Kreditsicherheiten VI Inhaltsverzeichnis
MehrEUV Frankfurt/Oder Juristische Fakultät. Prof. Dr. Eva Kocher. ZPO - Vertiefung WiSe 2010/11, Teil 7 S. 1. Zwangsvollstreckung
Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen in bewegliches Vermögen: körperliche Gegenstände in bewegliches Vermögen: Forderungen in unbewegliches Vermögen Sicherungshypothek Zwangsversteigerung Zwangsverwaltung
MehrInhaltsverzeichnis. A. Die Lohnpfändung als Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen
Abkürzungsverzeichnis........................................... 1 Literaturverzeichnis............................................. 7 A. Die Lohnpfändung als Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen
Mehr1 Einführung 1. A) Die Zwangsvollstreckungsklausur im Examen 1. B) Definition der Zwangsvollstreckung 1. C) Einordnung der Zwangsvollstreckung 2
I 1 Einführung 1 A) Die Zwangsvollstreckungsklausur im Examen 1 B) Definition der Zwangsvollstreckung 1 C) Einordnung der Zwangsvollstreckung 2 2 Überblick über die Grundzüge der Zwangsvollstreckung 3
Mehr4: Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen in Geldforderungen. A. Überblick B. Das Verhältnis zwischen Gläubiger und Schuldner
4: Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen in Geldforderungen A. Überblick B. Das Verhältnis zwischen Gläubiger und Schuldner I. Das Inhibitorium II. Schuldnerschutz C. Das Verhältnis zwischen Gläubiger
MehrInhaltsübersicht 12.1
Inhaltsübersicht 12.1 Inhaltsverzeichnis... XV Abkürzungsverzeichnis... LXIII Literaturverzeichnis... LXXI Rdn. Seite 1. Abschnitt Bedeutung und Vorbereitung der Zwangsvollstreckung (Hintzen/Wolf)... 1.1
MehrPfändung und Vollstreckung im Grundbuch
Vollstreckungsrecht in der Praxis Pfändung und Vollstreckung im Grundbuch Rechtsgemeinschaften Rechte am Grundstück Zwangshypothek von Diplom-Rechtspfleger Udo Hintzen, Sankt Augustin/Bad Münstereifel
MehrAbkürzungs- und Literaturverzeichnis 15
Inhaltsverzeichnis Abkürzungs- und Literaturverzeichnis 15 1 Berechnung des pfändbaren Netto-Arbeitseinkommens 19 A. Berechnung des pfändbaren Arbeitseinkommens für gewöhnliche Gläubiger (Formular 1) 19
MehrZwangsvollstreckung, Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung
Zwangsvollstreckung, Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung Handbuch von Prof. Dipl.-Rpfl. Udo Hintzen FH für Verwaltung und Rechtspflege Berlin - FB Rechtspflege - und Hans-Joachim Wolf Richter am Oberlandesgericht
MehrDie Zwangsvollstreckung
Die Zwangsvollstreckung I. Allgemeines Unter Zwangsvollstreckung ist die mit Hilfe des Staates erzwungene Befriedigung titulierter (= gerichtlich festgestellter) Ansprüche eines Gläubigers zu verstehen.
MehrPfändbarkeit von Schichtzulagen und Zulagen für den Dienst zu ungünstigen Zeiten
RECHT AKTUELL GKS-Rechtsanwalt Florian Hupperts informiert über aktuelle Probleme aus dem Beamten- und Disziplinarrecht Rechtsanwalt Florian Hupperts Fachanwalt für Verwaltungsrecht Pfändbarkeit von Schichtzulagen
MehrVollstreckungsrechtliches Lehrbuch für Referendare zur zweiten juristischen Staatsprüfung
Jura Sebastian Homeier Vollstreckungsrechtliches Lehrbuch für Referendare zur zweiten juristischen Staatsprüfung Band 2 der Skriptenreihe zum Assessorexamen Vollstreckungsrechtliches Lehrbuch für Referendare
Mehr2: Vollstreckungsvoraussetzungen
2: Vollstreckungsvoraussetzungen A. Antrag des Gläubigers B. Allgemeine Verfahrensvoraussetzungen C. Titel D. Klausel E. Zustellung F. Kein Vollstreckungshindernis Folie 13 Vollstreckungsvoraussetzungen
MehrLohn- und Gehaltspfändung
Lohn- und Gehaltspfändung Prof. Dr. jur. Tobias Huep, Redaktion TK Lexikon Steuern 24. Juni 2015 Lohn- und Gehaltspfändung HI521646 Zusammenfassung LI1925643 Begriff Die Lohn- und Gehaltspfändung ist ein
MehrDie Haftung des Drittschuldners
Die Haftung des Drittschuldners Ein Leitfaden für die Praxis Von Dr. Andreas Jurgeleit Richter am Landgericht ERICH SCHMIDT VERLAG Inhaltsverzeichnis Seite Randziffer Vorwort.........................................
MehrAktuelle Muster und Entscheidungshilfen zur Zwangsvollstreckungspraxis
Weißmann Riedel Aktuelle Muster und Entscheidungshilfen zur Zwangsvollstreckungspraxis Das Arbeitshandbuch für die anwaltliche Vollstreckungspraxis 73. Aktualisierungs- und Ergänzungslieferung herausgegeben
MehrZwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen
Handbuch der Rechtspraxis: HRP 1b Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen von Dr. Karl-Friedrich Steinert, Kai-Uwe Theede 8., neubearbeitete und erweiterte Auflage Zwangsvollstreckung in das bewegliche
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Reform des Kontopfändungsschutzes Drucksache 16/7615
Bundesrat Drucksache 376/09 24.04.09 Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages R - Fz Gesetz zur Reform des Kontopfändungsschutzes Der Deutsche Bundestag hat in seiner 217. Sitzung am 23. April 2009
MehrZwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen
Handbuch der Rechtspraxis Band 1 b Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen Begründet von Siegfried Schraderf Senatspräsident a. D. Fortgeführt von Dr. Karl-Friedrich Steinert Vizepräsident des Oberlandesgerichts
MehrTeil 2.4: Rechtsbehelfe in der Zwangsvollstreckung
RA Prof. Dr. Hubert Schmidt - 1 Anfang 2014 wegen einer Geldforderung gegen M erwirkt hat, durch GV eine wertvolle Truhe pfänden, die sich in der Wohnung des M und seiner Ehefrau F befindet. M und F wollen
MehrMuster. über die Zustellung eines mit Dienststempel verschlossenen, mit folgender Anschrift versehenen Briefes:
der 1. Ausfertigung für die Akten Name und Anschrift des Drittschuldners 1. Pfändungsverfügung Pfändungs- und Einziehungsverfügung Ort Forderungsbuch-Nr./ Aktenzeichen. Beitragskto.-Nr./Betriebs-Nr. Bitte
MehrVollstreckung effektiv Stichwortverzeichnis 1. Halbjahr 2009
Vollstreckung effektiv Stichwortverzeichnis 1. Halbjahr 2009 A Ablösung BGH lässt vereinfachte Ablösung durch nachrangigen Gläubiger zu 2/09 33 Abwrackprämie Greifen Sie jetzt Agrarreform anderweitige
MehrEuropäischer Vollstreckungstitei nach der EuVTVO und Rechtsbehelfe des Schuldners
Birgitt Ringwald Europäischer Vollstreckungstitei nach der EuVTVO und Rechtsbehelfe des Schuldners Nomos Inhaltsverzeichnis 1. Kapitel Einleitung 25 I. Die Verordnung (EG) Nr. 805/2004 zur Einführung eines
MehrVollstreckung durch den Gerichtsvollzieher
Vollstreckungsrecht in der Praxis Vollstreckung durch den Gerichtsvollzieher Sachpfändung Eidesstattliche Versicherung GVGA und GVO von Diplom-Rechtspfleger Udo Hintzen, Sankt Augustin/Bad Münstereifel
MehrPfändung von Arbeitseinkommen - im Fokus
Pfändung von Arbeitseinkommen - im Fokus Ausgearbeitet vom Expertenkreis Arbeitsrecht des HDE Stand: Februar 2013 Sollten Sie Rückfragen haben, wenden Sie sich bitte an Ihren zuständigen Verband 2 Inhaltsverzeichnis
MehrDie Pfändungsbeschränkung des 852 ZPO
Die Pfändungsbeschränkung des 852 ZPO - Zwangsvollstreckung in den Pflichtteilsanspruch, den Anspruch des Schenkers auf Herausgabe des Geschenks wegen Notbedarfs und den Anspruch eines Ehegatten auf Ausgleich
MehrExaminatorium Zivilprozessrecht Prof. Dr. Gomille
Examinatorium Zivilprozessrecht Prof. Dr. Gomille Augsburger Examinatorium der Juristischen Fakultät Universitätsstraße 24 86159 Augsburg Zimmer: 2010 Tel.: +49 821 598-4055 examinatorium@jura.uni-augsburg.de
MehrInhaltsverzeichnis. Abkürzungsverzeichnis Literaturverzeichnis
Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis Literaturverzeichnis XIII XV 1. Kapitel. Einleitung; Aufbau des 8. Buches der ZPO 1 A. Begriff der Zwangsvollstreckung 1 B. Parteien der Zwangsvollstreckung 1 C.
MehrAnastasia Papadelli. Der Interessenausgleich im griechischen und im deutschen Recht der Forderungspfandung U1Z. Herbert Utz Verlag Munchen
Anastasia Papadelli Der Interessenausgleich im griechischen und im deutschen Recht der Forderungspfandung U1Z Herbert Utz Verlag Munchen Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis Abkiirzungsverzeichnis II
MehrLohnpfändung und Verbraucherinsolvenz
Lohnpfändung und Verbraucherinsolvenz Handbuch mit Lohnpfändungs-ABC, Praxistipps und Mustern von Prof. Dr. Klaus Hock, Stefanie Hock 2. Auflage Lohnpfändung und Verbraucherinsolvenz Hock / Hock schnell
MehrII. Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen in Geldforderungen
II. Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen in Geldforderungen A. Pfändung Überblick: A. Gegenstand dieses Vollstreckungsverfahrens sind grundsätzlich alle Geldforderungen, außer denen, die in abstracto
MehrInhaltsverzeichnis. Abkürzungsverzeichnis... XIII Literaturverzeichnis... XVII
Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis... XIII Literaturverzeichnis... XVII 1 Einführung.... 1 2 Grundlagen des Insolvenz- und Restschuldbefreiungsverfahrens natürlicher Personen... 3 I. Ziele des Insolvenzverfahrens,
MehrInhaltsverzeichnis. Abkürzungsverzeichnis... XIII Literaturverzeichnis... XVII
Abkürzungsverzeichnis.... XIII Literaturverzeichnis... XVII 1 Einführung.... 1 2 Grundlagen des Insolvenz- und Restschuldbefreiungsverfahrens natürlicher Personen... 5 I. Ziele des Insolvenzverfahrens,
MehrZwangsvollstreckung. - Examenskurs für Rechtsreferendare - von. Dr. Walter Möbius. Vorsitzender Richter am LG Traunstein. Dr.
Zwangsvollstreckung - Examenskurs für Rechtsreferendare - von Dr. Walter Möbius Vorsitzender Richter am LG Traunstein Dr. Ludwig Kroiß Richter am Oberlandesgericht hauptamtlicher Arbeitsgemeinschaftsleiter
MehrDie Verwertbarkeit der Eigentümergrundschuld trotz des Löschungsanspruchs gemäß 1179 a BGB
Die Verwertbarkeit der Eigentümergrundschuld trotz des Löschungsanspruchs gemäß 1179 a BGB Von Andreas Rein Duncker & Humblot Berlin Inhaltsverzeichnis Erstes Kapitel Die Eigentümergrundschuld und ihre
MehrAktuelle Muster und Entscheidungshilfen zur Zwangsvollstreckungspraxis
Aktuelle Muster und Entscheidungshilfen zur Zwangsvollstreckungspraxis Das Arbeitshandbuch für die anwaltliche Vollstreckungspraxis Bearbeitet von Ernst Riedel Loseblattwerk mit 131. Aktualisierung 2017.
MehrPfändung von Arbeitseinkommen
Pfändung von Arbeitseinkommen Ausgearbeitet vom Arbeitskreis Arbeitsrecht des HDE Stand: September 2009 Sollten Sie Rückfragen haben, wenden Sie sich bitte an Ihren zuständigen Verband 2 Inhaltsverzeichnis
MehrDie Aufrechnung im Arbeitsverhältnis
Günter Hartmann Die Aufrechnung im Arbeitsverhältnis Darmstadt Verlag Peter Lang Frankfurt am Main Bern New York Paris - I - Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis VI Einleitung und Gang der Untersuchung
MehrVorwort Literaturverzeichnis Zur Arbeit mit diesem Buch
Vorwort Literaturverzeichnis Zur Arbeit mit diesem Buch Rn. Seite V XV XVII 1 Überblick 1 I. Zwangsvollstreckungsverfahren 1 1 1. Begriff der Zwangsvollstreckung 2 1 2. Gläubiger und Schuldner 7 2 3. Voraussetzungen
MehrTeil 2.3: Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung
RA Prof. Dr. Hubert Schmidt - 1 Überblick über die Vollstreckungsvoraussetzungen I. Allgemeine Verfahrensvoraussetzungen ( 50 ff.!) II. Allgemeine Vollstreckungsvoraussetzungen ( 750!) 1. Titel (zu vollstreckender
MehrWISSENSCHAFTLICHE BEITRÄGE
WISSENSCHAFTLICHE BEITRÄGE AUS DEM TECTUM VERLAG Reihe Rechtswissenschaften Band 45 Andreas Günther Die Vollstreckung von Urteilen auf Leistung Zug um Zug Tectum Verlag Andreas Günther Die Vollstreckung
MehrHandbuch zum Mutterschutzgesetz
FACHSCHRIFTENREIHE GESETZLICHES RECHT BAND 12 Handbuch zum Mutterschutzgesetz Praxiskommentar mit Bußgeldkatalog und den Vorschriften für den öffentlichen Dienst 13. Auflage KLAGES-VERLAG HANNOVER INHALTSVERZEICHNIS
MehrInhalt. Einführung in die ZPO II
Inhalt Einführung in die ZPO II Einleitung 7 A. Erkenntnis- und Zwangsvollstreckungsverfahren 7 B. Das Zwangsvollstreckungsverfahren 7 Übersicht: Die Zwangsvollstr. im System der Klagearten 9 Lektion 1:
MehrI. II. I. II. III. IV. I. II. III. I. II. III. IV. I. II. III. IV. V. I. II. III. IV. V. VI. I. II. I. II. III. I. II. I. II. I. II. I. II. III. I. II. III. IV. V. VI. VII. VIII.
MehrDer Drittschuldner im Verwaltungsvollstreckungsverfahren. Bernkastel-Kues, 16. September 2010
Der Drittschuldner im Verwaltungsvollstreckungsverfahren Bernkastel-Kues, 16. September 2010 Übersicht Allgemeines, Beteiligte im Forderungspfändungsverfahren Pfändungs- und Überweisungsverfügung, Wirksamkeit
MehrDie Neuregelungen der Insolvenzordnung in der Praxis
Die Neuregelungen der Insolvenzordnung in der Praxis Schwerpunkte mit Musterverfügungen für Richter, Rechtspfleger, Rechtsanwälte, Gläubiger und andere Verfahrensbeteiligte von Dr. Eberhard Braun Rechtsanwalt
MehrAktuelle Muster und Entscheidungshilfen zur Zwangsvollstreckungspraxis
Weißmann -- Riedel Aktuelle Muster und Entscheidungshilfen zur Zwangsvollstreckungspraxis Das Arbeitshandbuch für die anwaltliche Vollstreckungspraxis 132. Aktualisierungs- und Ergänzungslieferung Mai
MehrZwangsvollstreckung aus Leistungsurteilen
Zwangsvollstreckung aus Leistungsurteilen I. Allgemeines Wenn ein Gläubiger ein Urteil zur Zahlung eines bestimmten Betrages vor Gericht erwirkt und der Schuldner nicht leistet, hat der Gläubiger die Möglichkeit,
MehrLohnpfändung und Verbraucherinsolvenz
Seminarveranstaltung Vollstreckungsrecht 2013 Lohnpfändung und Verbraucherinsolvenz I. Allgemeine Einführung in die Zwangsvollstreckung II. III. IV. Die Pfändung des Arbeitseinkommens Verbraucherinsolvenz
MehrInsolvenzrecht. Gliederung - Blatt 1 - I. Vorbemerkung II. Zweck des Insolvenzverfahrens III. Eröffnungsvoraussetzungen und Eröffnung des Verfahrens
PROFESSOR DR. WOLFGANG VOIT Vorlesung, WS 2007/2008 Gliederung - Blatt 1 - I. Vorbemerkung II. Zweck des Insolvenzverfahrens III. Eröffnungsvoraussetzungen und Eröffnung des Verfahrens 1. Antrag a) Notwendigkeit
MehrAktuelle Muster und Entscheidungshilfen zur Zwangsvollstreckungspraxis
Weißmann -- Riedel Aktuelle Muster und Entscheidungshilfen zur Zwangsvollstreckungspraxis Das Arbeitshandbuch für die anwaltliche Vollstreckungspraxis 136. Aktualisierungs- und Ergänzungslieferung Januar
MehrEine Pfändung ist nur dann unwirksam, wenn analog 44 VwGO ein schwerwiegender Mangel vorliegt und dieser offenkundig ist.
Lösung Fall 17: 1. Sind die einzelnen Pfändungen wirksam? Als Hoheitsakte sind Vollstreckungsakte auch dann als wirksam anzusehen, wenn sie fehlerhaft ergangen sind oder gar nicht hätten ergehen dürfen.
MehrWas wird angegriffen?
Wiederholung: Was wird angegriffen? Titel Klausel Verfahren Vermögen 767ZPO 731,732 ZPO 766 ZPO 771,805 ZPO Skript ZPO II, Band 1, S. 43 ff, Th/P 766 Rn. 1 ff! Vollstreckungserinnerung, 766 ZPO, ggf. über
MehrDie Zwangsvollstreckung in die Domain Zur Pfändbarkeit und Verwertung von Domain-Namen im Internet
Die Zwangsvollstreckung in die Domain Zur Pfändbarkeit und Verwertung von Domain-Namen im Internet Inaugural - Dissertation zur Erlangung der Doktorwürde einer Hohen Rechtswissenschaftlichen Fakultät der
MehrInhaltsverzeichnis. Abkürzungsverzeichnis... XI. Literaturverzeichnis... XV
Rz. Seite Abkürzungsverzeichnis... XI Literaturverzeichnis... XV A. Das Anhörungsverfahren bei Kündigung nach 102 BetrVG... 1... 1 I. Allgemeine Grundsätze... 1... 1 1. Entstehungsgeschichte... 1... 1
MehrLohnpfändungen und -abtretungen richtig bearbeiten
ALS Seminare Arbeitsrecht - Lohnsteuer - Sozialversicherung Ihr kompetenter Seminarpartner für Zweifelsfragen aus der Lohn- und Gehaltsabrechnung Seminarmappe HERZLICH WILLKOMMEN ZUR SEMINARVERANSTALTUNG
MehrZivilprozessrecht. Vorlesung ZPO Wintersemester 2017/2018 Robin Matzke
Zivilprozessrecht B. III. 3. ff. ZV wegen Geldforderung in bewegliches und unbewegliches Vermögen, Forderungen Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung 1. Allgemeine Vollstreckungsvoraussetzungen Titel,
MehrUnternehmenssanierung mittels Transfergesellschaften
Markus Wimmer Unternehmenssanierung mittels Transfergesellschaften PETER LANG InternationalerVerlag der Wissenschaften Inhaltsverzeichnis Literaturverzeichnis XV Abkürzungsverzeichnis XXVII 1 Einleitung
Mehr0. Inhaltsübersicht. Inhaltsübersicht
0. Inhaltsübersicht Inhaltsübersicht Vorwort... 5 Inhaltsübersicht... 7 Inhaltsverzeichnis... 9 Abkürzungsverzeichnis... 18 A. Einleitung und Problemverortung... 27 I.. Thema... i27 II. Bedeutung von Rückabwicklungsansprüchen
MehrInhaltsverzeichnis INHALTSVERZEICHNIS. Abkützungsverzeichnis. Vorwort 1. A. Einleitung und Abgrenzung 5. B. Einfache Bankbürgschaft 11
Inhaltsverzeichnis Abkützungsverzeichnis XV Vorwort 1 A. Einleitung und Abgrenzung 5 B. Einfache Bankbürgschaft 11 Außenverhältnis 1. Regelungsinhalte nach Gesetz und in der Rechtspraxis a) Formerfordemis
MehrPfändungsfreigrenzen (ab )
Pfändungsfreigrenzen (ab 1. 7. 2013) Wichtiger Hinweis: Ist die erste unterhaltsberechtigte Person ein Kind, so ist für dieses der erhöhte Freibetrag der ersten Stufe maßgeblich (BGH, Urteil vom 19. 5.
MehrImmobilien in der Insolvenz aus Sicht der kommunalen Kassen
Immobilien in der Insolvenz aus Sicht der kommunalen Kassen Handbuch für Praxis und Ausbildung Bearbeitet von Rainer Goldbach, Uta Schneider 1. Auflage 2015. Taschenbuch. 238 S. Paperback ISBN 978 3 7922
MehrInhaltsverzeichnis. Vorwort... V. Literaturverzeichnis... XV. Einführung... 1
Rn. Seite Vorwort... V Literaturverzeichnis... XV Einführung... 1 A. Abgrenzung Verbraucher-/Regelinsolvenzverfahren... 41... 13 I. Persönlicher Anwendungsbereich des Verbraucherinsolvenzverfahrens...
MehrProzeßführung über gepfändete Geldforderungen
Thomas Kleinheisterkamp Prozeßführung über gepfändete Geldforderungen Mohr Siebeck Inhalt A. Einführung 1 I. Problemstellung 1 II. Gang der Darstellung 2 III. Materiellrechtliche Ausgangs Situation 3 1.
MehrFristen und Termine im Verwaltungsrecht
Fristen und Termine im Verwaltungsrecht von Dr. Helmut Linhart Vorsitzender Richter am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof a. D. 4., überarbeitete Auflage, 2007 ::jehle Abkürzungsverzeichnis Literaturverzeichnis
MehrZwangsvollstreckungsrecht
Zwangsvollstreckungsrecht von Prof. Dr. Karl August Prinz von Sachsen Gessaphe o. Professor an der FernUniversität Hagen 2014 Inhaltsverzeichnis Vorwort... V Abkürzungsverzeichnis... XIII Literaturverzeichnis...
Mehrm RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH Köln
Die Rechtsstellung der Sicherungsgeber bei der Verwertung des Sicherungseigentums von Maren Pallas, Bremen m RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH Köln Rz. Seite Kapitel 1: Fragestellung 1 1 Kapitel 2: Grundstruktur
MehrInhaltsübersicht. Abkürzungsverzeichnis. Vorwort 1. A. Einleitung und Abgrenzung 5. B. Einfache Bankbürgschaft 11
INHALTSÜBERSICHT Inhaltsübersicht Abkürzungsverzeichnis XV Vorwort 1 A. Einleitung und Abgrenzung 5 B. Einfache Bankbürgschaft 11 C. Bürgschaft zahlbar auf erstes Anfordern 85 D. Rechtsmissbräuchliche
MehrInhaltsverzeichnis. Erstes Kapitel: Die klassische Räumungsvollstreckung: Verfahrensablauf, Kosten und Haftungsverteilung 5
Vorwort VII Einleitung 1 Erstes Kapitel: Die klassische Räumungsvollstreckung: Verfahrensablauf, Kosten und Haftungsverteilung 5 I. Ablauf der klassischen Räumungsvollstreckung 5 1. Voraussetzungen der
MehrBUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS
BUNDESGERICHTSHOF V ZA 35/15 BESCHLUSS vom 25. Februar 2016 in dem Zwangsversteigerungsverfahren ECLI:DE:BGH:2016:250216BVZA35.15.0 - 2 - Der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 25. Februar 2016
MehrZwangsvollstreckungsrecht. Vorlesung Zwangsvollstreckungsrecht mit Robin Matzke
Zwangsvollstreckungsrecht Vorliegen der Zwangsvollstreckungsvoraussetzungen - Wiederholung - 1. Allgemeine Verfahrensvoraussetzungen a) Zulässigkeit des Rechtswegs, 13 GVG b) Zuständigkeit des Vollstreckungsorgans
MehrRechtsbehelfe in der ZPO
Zivilrecht Rechtsbehelfe in der ZPO Seite 1 von 6 Rechtsbehelfe in der ZPO Vollstreckungserinnerung, 766 ZPO Zweck: Prüfung des Vollstreckungshandelns eines Vollstreckungsorgans Schuldnererinnerung: 766
MehrVollstreckung - was passiert, wenn die geschlossene Vereinbarung nicht erfüllt wird? Grundzüge des Zwangsvollstreckungsrechts
Vollstreckung - was passiert, wenn die geschlossene Vereinbarung nicht erfüllt wird? Grundzüge des Zwangsvollstreckungsrechts Wolfsburg, 06.05.2017 Philipp Reh Amtsgericht Wolfsburg Gliederung I. Allgemeine
MehrPfandrecht und Sicherungseigentum an beweglichen Sachen
Karla Gubalke Pfandrecht und Sicherungseigentum an beweglichen Sachen Ein Rechtsvergleich des russischen mit dem deutschen Recht Theorie und Forschung, Bd. 752 Rechtswissenschaften, Bd. 104 S. Roderer
MehrTeil 2.3: Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung - Überblick - RA Prof. Dr. Hubert Schmidt - ZPO II 1
- Überblick - RA Prof. Dr. Hubert Schmidt - 1 Überblick über die Vollstreckungsvoraussetzungen I. Allgemeine Verfahrensvoraussetzungen ( 50 ff.!) II. Allgemeine Vollstreckungsvoraussetzungen ( 750!) 1.
MehrBUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS
BUNDESGERICHTSHOF IX ZB 27/17 BESCHLUSS vom 19. April 2018 in dem Insolvenzverfahren ECLI:DE:BGH:2018:190418BIXZB27.17.0 - 2 - Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch den Vorsitzenden Richter
MehrPfändung von Lohn und Gehalt
Mandanten-Info Pfändung von Lohn und Gehalt Pfändung von Lohn und Gehalt Alltagsarbeiten souverän bewältigen Mandanten-Info Pfändung von Lohn und Gehalt Inhalt 1. Einleitung... 1 2. Neue Pfändungsfreigrenzen
MehrZPO II - Zwangsvollstreckung
Jan Baumann ZPO II - Zwangsvollstreckung www.jbaumann.eu ZV wegen Geldforderung I. Antrag, 753 II. Titel 1. Urteile, 704 2. sonstige Titel, 794 III. Klausel, 724, 725 aktueller Schuldner und Gläubiger
MehrMandanten-Info. Pfändung von Lohn und Gehalt
Mandanten-Info Pfändung von Lohn und Gehalt E-Mail: info@schmale-raabe.de, Internet: www.schmale-raabe.de 2 1. Einleitung 2. Neue Pfändungsfreigrenzen seit 01.07.2015 3. Was bedeutet Zwangsvollstreckung
MehrZivilprozessrecht II Zwangsvollstreckung und einstweiliger Rechtsschutz 13. Teil: Voraussetzungen für die Pfändung von Geldforderungen
Zivilprozessrecht II Zwangsvollstreckung und einstweiliger Rechtsschutz 13. Teil: Voraussetzungen für die Pfändung von Geldforderungen I. Antrag beim zuständigen Vollstreckungsorgan ( 828) Amtsgericht
MehrAbkürzungsverzeichnis. Vorwort 1. A. Einleitung und Abgrenzung 3. B. Einfache Bankbürgschaft 9
Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis XV Vorwort 1 A. Einleitung und Abgrenzung 3 B. Einfache Bankbürgschaft 9 I. Außenverhältnis 11 1. Regelungsinhalte nach Gesetz und in der Rechtspraxis 11 a) Formerfordernis
MehrInhaltsverzeichnis. Inhaltsverzeichnis. Vorwort 5 Inhaltsverzeichnis 7 Verzeichnis der Beispiele 12 Literaturverzeichnis 14 Abkürzungsverzeichnis 21
Inhaltsverzeichnis Vorwort 5 Inhaltsverzeichnis 7 Verzeichnis der Beispiele 12 Literaturverzeichnis 14 Abkürzungsverzeichnis 21 I. Einführung in die Probleme der Besteuerung wiederkehrender Bezüge.. 25
MehrVorwort 5 Literaturverzeichnis 13
Vorwort 5 Literaturverzeichnis 13 1 Arbeitsrechtliche Regelungen im SGBIX 19 I. Zielsetzung der Regelungen des SGB IX 19 II. Definition der Behinderung ( 2 Abs. 1 SGB IX) und des schwerbehinderten Menschen
MehrAktualisierungsdienst Bundesrecht
Aktualisierungsdienst Bundesrecht 310-4 Zivilprozessordnung (ZPO) 2. Aktualisierung 2010 (1. Juli 2010) Die Zivilprozessordnung wurde durch Art. 1 des Gesetzes zur Reform des Kontopfändungsschutzes v.
Mehr