Rechtsbehelfe in der ZPO

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Rechtsbehelfe in der ZPO"

Transkript

1 Zivilrecht Rechtsbehelfe in der ZPO Seite 1 von 6 Rechtsbehelfe in der ZPO Vollstreckungserinnerung, 766 ZPO Zweck: Prüfung des Vollstreckungshandelns eines Vollstreckungsorgans Schuldnererinnerung: 766 I ZPO Schuldner rügt formelle Fehler d. GVZ/VG Gläubigererinnerung: 766 II ZPO GVZ/VG verweigert Ausführung der ZV A. Zulässigkeit I. Statthaftigkeit Einwände gegen die Art und Weise der ZV II. Zuständigkeit sachlich u. örtlich: das Vollstreckungsgericht ist ausschließlich zuständig, 766 I, 764 I, II, 802 ZPO Amtsgericht in dessen Bezirk das Vollstreckungsverfahren stattgefunden hat III. Form & Frist Frist: keine Form: 569 II, III ZPO analog schriftlich/zu Protokoll der Geschäftsstelle IV. Beschwer/Erinnerungsbefugnis Vollstreckungsschuldner, 766 I ZPO Vollstreckungsgläubiger, 766 II ZPO ausnahmsweise Dritte bei Verletzung eigener Rechte, z.b.: 809 ZPO bei Pfändung schuldnerfremder Sachen ist 771 ZPO vorrangig V. Rechtsschutzinteresse Zwischen Beginn und Beendigung der ZV (vgl. S. 14 d. Übersichten) B. Begründetheit I. Allgemeine Verfahrensvorschriften z.b. Partei- u. Prozessfähigkeit von Vollstreckungsgläubiger und - schuldner

2 Zivilrecht Rechtsbehelfe in der ZPO Seite 2 von 6 II. Allgemeine Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung, 750 I ZPO 1. Antrag grds. als Generalauftrag ausgestaltet, konkrete Anweisung durch Gläubiger aber möglich und zu berücksichtigen, sofern nicht Verstoß gg. Gesetz oder GVGA (z.b. schikanöse Vollstreckung Verstoß gg 104 S. 2 GVGA: Wahrung der Schuldner(ehr-)interessen) 2. Titel rechtskräftige Endurteile vorläufig vollstreckbare Urteile 794 ZPO Vollstreckung gegen Gesellschaften: Titel gegen die Gesellschaft notwendig (P) Vollstreckung gegen GbR ( 736 ZPO): o Titel gegen alle Gesellschafter, nach BGH ausreichend o Titel gegen die Gesellschaft, nach BGH auch ausreichend alle Gesellschafter = Gesellschaft 3. Klausel Wortlaut: 725 ZPO Anfügung ans Urteil am Ende vollstreckbare Ausfertigung, 724 I ZPO grds. u.a. nicht notwendig bei Vollstreckungsbescheiden, 796 I ZPO Klauselarten: o einfache Klausel, 724 f. ZPO, auch bei Abhängigkeit der ZV von SiLei, 726 I ZPO kalendermäßiger Bestimmung des ZV-Beginns, 751 I ZPO Zug-um-Zug-Leistungen (Ausnahme: WE, 726 II ZPO) o titelergänzende Klausel, 726 ZPO o titelübertragende Klausel, 727 ff. ZPO 4. Zustellung wg 795 ZPO auch für Titel i.s.d. 794 ZPO notwendig Klausel muss grds. nicht zugestellt werden, Ausn. 750 II, 750 III ZPO bei Urteilen und Beschlüssen erfolgt die Zustellung grds. durch das Gericht, 317 I 1, 329 III, 166 II ZPO

3 Zivilrecht Rechtsbehelfe in der ZPO Seite 3 von 6 III. Besondere Voraussetzungen der ZV, 751, 756, 765 ZPO nur in bestimmten Fällen relevant Prüfung durch Vollstreckungsorgan vor Beginn der ZV bei Zug-um-Zug Leistung: (HK Fall 4) ob der Schuldner befriedigt ist oder sich im Annahmeverzug befindet, 756, 765 ZPO bei Abhängigkeit der Geltendmachung des Anspruchs von bestimmtem Kalendertag: ob der Kalendertag abgelaufen ist, 751 I ZPO bei Abhängigkeit der Vollstreckung von einer Sicherheitsleistung: (HK Fall 3) ob der Nachweis der Sicherheitsleistung erbracht wurde, 751 II ZPO Wartefrist: 750 III, 720 a ZPO bzw. 798 ZPO IV. Keine Vollstreckungshindernisse Vollstreckungsverbot während des Insoverfahrens, 89, 90 InsO Einstellung der ZV, 775 ZPO einstw. Einstellung der ZV gem. o 766 I 2, 769, 771 III ZPO, einstw. Einstellung wg anhängiger Rechtsbehelfe o 765a ZPO, Beantragung von Vollstreckungsschutz o 707 ZPO V. Besondere Voraussetzungen der jeweiligen Vollstreckungsart (vgl S.4 ff. d. Übersichten) Vollstreckungsgegenklage, 767 ZPO beseitigt die Vollstreckbarkeit des Titels Abgrenzung zur Erinnerung: es geht nicht um eine konkrete Vollstreckungsmaßnahme, sondern die Vollstreckbarkeit insgesamt A. Zulässigkeit I. Statthaftigkeit statthaft, wenn Schuldner materiell-rechtl. Einwendungen gegen den Titel geltend macht, z.b. Erfüllung Titel: Urteil oder ein in 794 ZPO genannter Titel

4 Zivilrecht Rechtsbehelfe in der ZPO Seite 4 von 6 II. Zuständigkeit grds. Prozessgericht des ersten Rechtszugs, 767 I ZPO, ausschließl. zust., 802 ZPO Ausnahmen (da es kein Prozessgericht des ersten Rechtszugs gab): o 796 III ZPO o 797 V ZPO III. Rechtsschutzinteresse ZV zulässig, sobald die Vollstreckung droht (= Titel vorliegt) bis zur Beendigung (-), wenn Berufung eingelegt wurde, da dort letztlich u.a. die gleiche Prüfung vorgenommen wird B. Begründetheit (+), wenn materiell-rechtliche Einwendungen gegen den Anspruch bestehen Prüfung materiell-rechtlicher Einwendungen (P) Präklusion, 767 II ZPO o Einwendungen, die vor Schluss der mündlichen Verhandlung entstanden sind, hätten bereits vorher geltend gemacht werden können nicht mit 767 ZPO geltend zu machen o Entstehung = objektive Entstehung, nicht subj. Kenntnis o Grund: Rechtssicherheit, Schutz der Rechtskraft von Titeln o (P) Gestaltungsrechte, z.b. Aufrechnung: Ist Aufrechnungslage oder - erklärung für das Entstehen maßgeblich? e.a. Erklärung (= Ausübung der Gestaltung) ist maßgeblich, da erst dann wirkl. materiell-rechtl. Einwendung; sonst faktische Verkürzung der materiellen Fristen (z.b. Anfechtung) a.a.: Lage (= Entstehung der Möglichkeit zur Aufrechnung) ist maßgeblich, Arg. Rechtssicherheit Schutz der Rechtskraft des Urteils Korrektur in unbilligen Fällen über 826 BGB möglich o Keine Anwendung von 767 II ZPO bei VBen, 796 II ZPO Ablauf der Einspruchsfrist VUen, 767 II a.e. Ablauf der Einspruchsfrist

5 Zivilrecht Rechtsbehelfe in der ZPO Seite 5 von 6 vollstreckbaren Urkunden und Prozessvergleichen, 797 IV ZPO; da diese nicht in Rechtskraft erwachsen, ist kein Schutz der Rechtskraft notwendig Drittwiderspruchsklage, 771 ZPO Beseitigung der ZV in einen bestimmten Gegenstand Dritter kann sich gegen die ZV wehren Dritter = Kläger, ZV-Gläubiger = Beklagter Beachte: GVZ prüft bei der ZV nur Gewahrsam, nicht die Eigentumsverhältnisse A. Zulässigkeit I. Statthaftigkeit Ein Dritter erhebt materiell-rechtl. Einwendungen gegen die ZV er macht ein die Veräußerung hinderndes Recht geltend II. Zuständigkeit örtlich: Gericht, in dessen Bezirk die ZV erfolgt, 771 I ZPO, ist ausschließlich zuständig, 802 ZPO sachlich: allg. Zuständigkeitsregeln beachten, 23, 71 GVG III. Rechtsschutzinteresse Vollstreckung droht konkret/hat begonnen und ist noch nicht beendet B. Begründetheit (+), wenn dem Kläger ein die Veräußerung hinderndes Recht zusteht und der Beklagte keine Einwendungen hat I. die Veräußerung hinderndes Recht (= Interventionsrecht) (+) bei: Eigentum, auch Vorbehaltseigentum, da der Verkäufer bis zum Bedingungseintritt Eigentümer bleibt, str. o (P) Sicherungseigentum als Interventionsrecht? e.a. Sicherungsübereignung erfolgte nur zum Schutz des Sicherungsgläubigers statt eines Pfandes a.a. Sicherungseigentum ist vollwertiges Eigentum

6 Zivilrecht Rechtsbehelfe in der ZPO Seite 6 von 6 o (P) AnwartschaftsR des Vorbehaltskäufers; h.m.: der Kläger kann der Verwertung, nicht aber der Pfändung widersprechen, da er erst durch die Verwertung beschwert wird und das AnwR verliert Inhaberschaft der gepfändeten Forderung h.m. berechtigter Besitz an beweglichen Sachen II. Einwendungen des Beklagten 242 BGB, unzulässige Rechtsausübung (+), wenn der Kläger ohnehin mithaftet, z.b. als Bürge, Gesamtschuldner Beklagter könnte sich ja jederzeit einen Titel gegen den Kläger beschaffen 138 BGB, Gläubigerbenachteiligung (+), wenn sich der Kläger zur Verfolgung eigener Interessen an sich statthafter Rechtsmittel bedient hat, dadurch aber Ansprüche anderer Gläubiger vereitelt, z.b. Ausnutzen von Machtpositionen

Zwangsvollstreckungsrecht

Zwangsvollstreckungsrecht Zwangsvollstreckungsrecht Hinweis: Weiteres Material wird parallel zur Vorlesung auf der über Stud.IP (http://www.studip.uni-goettingen.de/) zur Verfügung gestellt. 1. Teil: Einführung Gliederung 1 Grundlagen

Mehr

5 Die Rechtsbehelfe in der Zwangsvollstreckung

5 Die Rechtsbehelfe in der Zwangsvollstreckung 5 Die Rechtsbehelfe in der Zwangsvollstreckung I. Einführung II. Vollstreckungserinnerung, 766 ZPO, und sofortige Beschwerde, 793 ZPO III. Die Vollstreckungsgegenklage, 767 ZPO IV. Drittwiderspruchklage,

Mehr

ZPO II - Zwangsvollstreckung

ZPO II - Zwangsvollstreckung Jan Baumann ZPO II - Zwangsvollstreckung www.jbaumann.eu ZV wegen Geldforderung I. Antrag, 753 II. Titel 1. Urteile, 704 2. sonstige Titel, 794 III. Klausel, 724, 725 aktueller Schuldner und Gläubiger

Mehr

Was wird angegriffen?

Was wird angegriffen? Wiederholung: Was wird angegriffen? Titel Klausel Verfahren Vermögen 767ZPO 731,732 ZPO 766 ZPO 771,805 ZPO Skript ZPO II, Band 1, S. 43 ff, Th/P 766 Rn. 1 ff! Vollstreckungserinnerung, 766 ZPO, ggf. über

Mehr

Teil 2.4: Rechtsbehelfe in der Zwangsvollstreckung

Teil 2.4: Rechtsbehelfe in der Zwangsvollstreckung RA Prof. Dr. Hubert Schmidt - 1 Anfang 2014 wegen einer Geldforderung gegen M erwirkt hat, durch GV eine wertvolle Truhe pfänden, die sich in der Wohnung des M und seiner Ehefrau F befindet. M und F wollen

Mehr

Probeexamen Probeexamen Klausur Nr. 2

Probeexamen Probeexamen Klausur Nr. 2 Probeexamen Klausur Nr. 2 Prof. Dr. Friedemann Kainer Rechtsbehelfe in der Zwangsvollstreckung Bei Geltendmachung von Verfahrensfehlern Klauselerinnerung ( 732 ZPO) Erinnerung ( 766 ZPO) Grundbuchbeschw.

Mehr

II. Verwertung gemäß 814 ff ZPO GELD SACHEN

II. Verwertung gemäß 814 ff ZPO GELD SACHEN II. Verwertung gemäß 814 ff ZPO GELD 1.Grs: 815 I BGB (Ablieferung als staatl. Hoheitsakt) 2.Möglichkeit nach 815 II ZPO der Glaubhaftmachung 3. 815 III ZPO = 362 BGB SACHEN 817 ZPO I= Zuschlag isd 156

Mehr

EUV Frankfurt/Oder Juristische Fakultät. Prof. Dr. Eva Kocher. ZPO - Vertiefung WiSe 2010/11, Teil 7 S. 1. Zwangsvollstreckung

EUV Frankfurt/Oder Juristische Fakultät. Prof. Dr. Eva Kocher. ZPO - Vertiefung WiSe 2010/11, Teil 7 S. 1. Zwangsvollstreckung Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen in bewegliches Vermögen: körperliche Gegenstände in bewegliches Vermögen: Forderungen in unbewegliches Vermögen Sicherungshypothek Zwangsversteigerung Zwangsverwaltung

Mehr

A. Drittwiderspruchsklage, 771 ZPO; ggf. über 795 ZPO(vgl. ZPO II Band 1, S 61 ff im Skript)

A. Drittwiderspruchsklage, 771 ZPO; ggf. über 795 ZPO(vgl. ZPO II Band 1, S 61 ff im Skript) A. Drittwiderspruchsklage, 771 ZPO; ggf. über 795 ZPO(vgl. ZPO II Band 1, S 61 ff im Skript) Ziel: prozessuale Gestaltungsklage = Erklärung der Zwangsvollstreckung für unzulässig = Beseitigung der Vollstreckbarkeit

Mehr

Zwischen welchen Vollstreckungsarten muss unterschieden werden, und warum kommt es auf diese Unterscheidung an?

Zwischen welchen Vollstreckungsarten muss unterschieden werden, und warum kommt es auf diese Unterscheidung an? Systematik Karte 1 Die Zwangsvollstreckung ist ein gesetzliches Verfahren, das der Durchsetzung privater Rechte dient. Während das gerichtliche Erkenntnisverfahren die Rechtsfindung zum Ziel hat, kann

Mehr

3. Vollstreckungshindernisse

3. Vollstreckungshindernisse Zwangsvollstreckungsrecht primäres Lernziel: Zweckmäßigkeitsüberlegungen RA mittelbares Lernziel: Entsch. des Ri in der ZV 0. Überblick 1. Eingriffssystem 2. Voraussetzungen 3. Vollstreckungshindernisse

Mehr

Merkblatt. Das gerichtliche Mahnverfahren

Merkblatt. Das gerichtliche Mahnverfahren Merkblatt Das gerichtliche Mahnverfahren Bitte wenden Sie sich bei spezielleren Fragen zu diesem Thema an die Rechtsabteilung der HWK Rheinhessen: Rechtsanwalt Ostendorf Dagobertstraße 2 55116 Mainz Telefon:

Mehr

1.) Zuständiges Gericht ist gem. 767 Abs. 1, 802 ZPO das Prozessgericht des ersten Rechtszuges.

1.) Zuständiges Gericht ist gem. 767 Abs. 1, 802 ZPO das Prozessgericht des ersten Rechtszuges. Lösung Fall 1: Mietvertrag Urteil auf Räumung Ausübung der Option Ende des Optionsrechtes Vertragsende 07.01.83 31.01.83 31.12.84 31.12.85 I. Zulässigkeit: 1.) Zuständiges Gericht ist gem. 767 Abs. 1,

Mehr

8: Rechtsschutz. B. Rechtsschutz wegen Fehlern des Titels, 767 C. Rechtschutz wegen einer Berechtigung am Vollstreckungsobjekt

8: Rechtsschutz. B. Rechtsschutz wegen Fehlern des Titels, 767 C. Rechtschutz wegen einer Berechtigung am Vollstreckungsobjekt 8: Rechtsschutz A. Rechtsschutz wegen Fehlern von Vollstreckungsmaßnahmen I. Vollstreckungserinnerung, 766 II.Sofortige Beschwerde, 793 B. Rechtsschutz wegen Fehlern des Titels, 767 C. Rechtschutz wegen

Mehr

Universität Hamburg Fakultät für Rechtswissenschaft

Universität Hamburg Fakultät für Rechtswissenschaft Hamburger Examenskurs Universität Hamburg Fakultät für Rechtswissenschaft Heinze_ZPO_01.indd 1 26.01.2009 16:47:32 Heinze_ZPO_01.indd 2 26.01.2009 16:47:32 Hamburger Examenskurs Zivilrecht Universität

Mehr

Examenskurse/Referendariat. Zwangsvollstreckung. Examenskurs für Rechtsreferendare. von Dr. Walter Möbius, Dr. Ludwig Kroiß. 5., überarbeitete Auflage

Examenskurse/Referendariat. Zwangsvollstreckung. Examenskurs für Rechtsreferendare. von Dr. Walter Möbius, Dr. Ludwig Kroiß. 5., überarbeitete Auflage Examenskurse/Referendariat Zwangsvollstreckung Examenskurs für Rechtsreferendare von Dr. Walter Möbius, Dr. Ludwig Kroiß 5., überarbeitete Auflage Zwangsvollstreckung Möbius / Kroiß wird vertrieben von

Mehr

Zwangsvollstreckungsrecht. Vorlesung Zwangsvollstreckungsrecht mit Robin Matzke

Zwangsvollstreckungsrecht. Vorlesung Zwangsvollstreckungsrecht mit Robin Matzke Zwangsvollstreckungsrecht Vorliegen der Zwangsvollstreckungsvoraussetzungen - Wiederholung - 1. Allgemeine Verfahrensvoraussetzungen a) Zulässigkeit des Rechtswegs, 13 GVG b) Zuständigkeit des Vollstreckungsorgans

Mehr

2: Vollstreckungsvoraussetzungen

2: Vollstreckungsvoraussetzungen 2: Vollstreckungsvoraussetzungen A. Antrag des Gläubigers B. Allgemeine Verfahrensvoraussetzungen C. Titel D. Klausel E. Zustellung F. Kein Vollstreckungshindernis Folie 13 Vollstreckungsvoraussetzungen

Mehr

Die allgemeinen Vollstreckungsvoraussetzungen

Die allgemeinen Vollstreckungsvoraussetzungen Die allgemeinen Vollstreckungsvoraussetzungen Bei jeder Zwangsvollstreckung (ZV) müssen folgende 4 Grundvoraussetzungen beachtet werden (vgl. 2. Kap. I): Antrag (unten I) Titel (unten II) Klausel (unten

Mehr

1 Einführung 1. A) Die Zwangsvollstreckungsklausur im Examen 1. B) Definition der Zwangsvollstreckung 1. C) Einordnung der Zwangsvollstreckung 2

1 Einführung 1. A) Die Zwangsvollstreckungsklausur im Examen 1. B) Definition der Zwangsvollstreckung 1. C) Einordnung der Zwangsvollstreckung 2 I 1 Einführung 1 A) Die Zwangsvollstreckungsklausur im Examen 1 B) Definition der Zwangsvollstreckung 1 C) Einordnung der Zwangsvollstreckung 2 2 Überblick über die Grundzüge der Zwangsvollstreckung 3

Mehr

Eine Pfändung ist nur dann unwirksam, wenn analog 44 VwGO ein schwerwiegender Mangel vorliegt und dieser offenkundig ist.

Eine Pfändung ist nur dann unwirksam, wenn analog 44 VwGO ein schwerwiegender Mangel vorliegt und dieser offenkundig ist. Lösung Fall 17: 1. Sind die einzelnen Pfändungen wirksam? Als Hoheitsakte sind Vollstreckungsakte auch dann als wirksam anzusehen, wenn sie fehlerhaft ergangen sind oder gar nicht hätten ergehen dürfen.

Mehr

WuV-Kurs Sachen-und Zivilprozessrecht, PD Dr. Sebastian A.E. Martens, M.Jur. (Oxon.)

WuV-Kurs Sachen-und Zivilprozessrecht, PD Dr. Sebastian A.E. Martens, M.Jur. (Oxon.) WuV-Kurs Sachen-und Zivilprozessrecht, 14.07.2014 PD Dr. Sebastian A.E. Martens, M.Jur. (Oxon.) Erinnerung ( 766) Statthaft gegen Maßnahmen des Gerichtsvollziehers ( 766 Abs. 1) und Maßnahmen des Vollstreckungsgerichts,

Mehr

Welche Rechte des bisherigen Eigentümers? [Anwaltsklausur: Verhindern des Eigentumsverlustes!! 771III, 769 ZPO, einstweilige Einstellung der ZV!!!

Welche Rechte des bisherigen Eigentümers? [Anwaltsklausur: Verhindern des Eigentumsverlustes!! 771III, 769 ZPO, einstweilige Einstellung der ZV!!! Skript ZPO II Band 1 S. 76 ff (KLASSIKER!!!!) 1. Die verlängerte Drittwiderspruchsklage Ausgangslage: Bei Vollstreckung von schuldnerfremden Sachen kann es zur Versteigerung kommen Nach Erlösauskehr für

Mehr

Vorwort Literaturverzeichnis Zur Arbeit mit diesem Buch

Vorwort Literaturverzeichnis Zur Arbeit mit diesem Buch Vorwort Literaturverzeichnis Zur Arbeit mit diesem Buch Rn. Seite V XV XVII 1 Überblick 1 I. Zwangsvollstreckungsverfahren 1 1 1. Begriff der Zwangsvollstreckung 2 1 2. Gläubiger und Schuldner 7 2 3. Voraussetzungen

Mehr

Teil 2.3: Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung

Teil 2.3: Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung RA Prof. Dr. Hubert Schmidt - 1 Überblick über die Vollstreckungsvoraussetzungen I. Allgemeine Verfahrensvoraussetzungen ( 50 ff.!) II. Allgemeine Vollstreckungsvoraussetzungen ( 750!) 1. Titel (zu vollstreckender

Mehr

Jura Online - Fall: Schiff ahoi - Lösung

Jura Online - Fall: Schiff ahoi - Lösung Jura Online - Fall: Schiff ahoi - Lösung 1. Teil: Rechtsschutzmöglichkeiten des S Vorliegend könnte S Erinnerung gemäß 766 I ZPO einlegen. A. Zulässigkeit I. Statthaftigkeit Die Vollstreckungserinnerung

Mehr

Test Zwangsvollstreckung

Test Zwangsvollstreckung Test Zwangsvollstreckung [1] Dr. Jacoby ZV Grundbegriffe A. I. Begriff der Zwangsvollstreckung (ZV)? [1] Dr. Jacoby ZV Grundbegriffe A. I. A. Grundbegriffe I. Begriff der Zwangsvollstreckung (ZV) Verfahren,

Mehr

Vollstreckungsrechtliches Lehrbuch für Referendare zur zweiten juristischen Staatsprüfung

Vollstreckungsrechtliches Lehrbuch für Referendare zur zweiten juristischen Staatsprüfung Jura Sebastian Homeier Vollstreckungsrechtliches Lehrbuch für Referendare zur zweiten juristischen Staatsprüfung Band 2 der Skriptenreihe zum Assessorexamen Vollstreckungsrechtliches Lehrbuch für Referendare

Mehr

Teil 2.3: Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung - Überblick - RA Prof. Dr. Hubert Schmidt - ZPO II 1

Teil 2.3: Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung - Überblick - RA Prof. Dr. Hubert Schmidt - ZPO II 1 - Überblick - RA Prof. Dr. Hubert Schmidt - 1 Überblick über die Vollstreckungsvoraussetzungen I. Allgemeine Verfahrensvoraussetzungen ( 50 ff.!) II. Allgemeine Vollstreckungsvoraussetzungen ( 750!) 1.

Mehr

Der Mahnbescheid und seine Vollstreckung

Der Mahnbescheid und seine Vollstreckung Der Mahnbescheid und seine Vollstreckung von Roman Schneider, Oberamtsrat a. D. 5. Auflage, 2002 RICHARD BOORBERG VERLAG STUTTGART MÜNCHEN HANNOVER BERLIN WEIMAR DRESDEN Inhalf Abkürzungen 9 Das Wichtigste

Mehr

Der Mahnbescheid und seine Vollstreckung

Der Mahnbescheid und seine Vollstreckung Der Mahnbescheid und seine Vollstreckung begründet von Edeltraud Samson, Rechtspfleger, und Roman Schneider, Amtsrat, fortgeführt von Roman Schneider, Oberamtsrat beim Landgericht Mannheim RICHARD BOORBERG

Mehr

Lohnpfändung und Drittschuldnerklage

Lohnpfändung und Drittschuldnerklage Lohnpfändung und Drittschuldnerklage Leitfaden für die betriebliche Praxis Von Birgit Willikonsky Direktorin des Arbeitsgerichts Kiel ERICH SCHMIDT VERLAG Seite Vorwort..........................................

Mehr

Zulässigkeit der Zwangsvollstreckung

Zulässigkeit der Zwangsvollstreckung II Zulässigkeit der Zwangsvollstreckung 1 Zulässigkeit der Zwangsvollstreckung I. Zuständigkeit des Vollstreckungsorgans 1. Funktionelle Zuständigkeit 2. Sachliche Zuständigkeit 3. Örtliche Zuständigkeit

Mehr

Rechtsbehelfe des Gläubigers im Klauselverfahren

Rechtsbehelfe des Gläubigers im Klauselverfahren Rechtsbehelfe des Gläubigers im Klauselverfahren A. Erinnerung nach 573 ZPO I. Zulässigkeit a) Statthaftigkeit Gegen Entscheidung des Urkundsbeamten (Gesuch bei Gericht) nur statthaft, wenn der Urkundsbeamte

Mehr

Zivilprozessrecht II Zwangsvollstreckung und einstweiliger Rechtsschutz 22. Teil: Drittwiderspruchsklage ( 771)

Zivilprozessrecht II Zwangsvollstreckung und einstweiliger Rechtsschutz 22. Teil: Drittwiderspruchsklage ( 771) Zivilprozessrecht II Zwangsvollstreckung und einstweiliger Rechtsschutz 22. Teil: Drittwiderspruchsklage ( 771) I. Zulässigkeit 1. Statthaftigkeit: bei Geltendmachung einer materiellen Berechtigung des

Mehr

Inhalt. Einführung in die ZPO II

Inhalt. Einführung in die ZPO II Inhalt Einführung in die ZPO II Einleitung 7 A. Erkenntnis- und Zwangsvollstreckungsverfahren 7 B. Das Zwangsvollstreckungsverfahren 7 Übersicht: Die Zwangsvollstr. im System der Klagearten 9 Lektion 1:

Mehr

Lösungshinweise Abschnitt A I (Kaufvertrag) 2. Verfahrensrecht

Lösungshinweise Abschnitt A I (Kaufvertrag) 2. Verfahrensrecht Lösungshinweise Abschnitt A I (Kaufvertrag) 2. Verfahrensrecht A/I 01 BB kann gegen den Mahnbescheid Widerspruch einlegen, 694 Abs. 1 02 a) BB muss innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des VU Einspruch

Mehr

Zwangsvollstreckungsrecht (und Insolvenzrecht) Prof. Dr. Florian Jacoby Wintersemester 2014/15

Zwangsvollstreckungsrecht (und Insolvenzrecht) Prof. Dr. Florian Jacoby Wintersemester 2014/15 Zwangsvollstreckungsrecht (und Insolvenzrecht) Wintersemester 2014/15 Aktuelle Beispiele Am 11. Juni 2014 hatte eine Gerichtsvollzieherin im Auftrags des Gläubigers RB, der über eine Vollstreckungsunterwerfung

Mehr

Entscheidungsentwurf. Beschluss. In der Zwangsvollstreckungssache

Entscheidungsentwurf. Beschluss. In der Zwangsvollstreckungssache Lösung: Hose Zug um Zug Entscheidungsentwurf Amtsgericht Hamburg - 4 M 301/14 - Beschluss In der Zwangsvollstreckungssache der Schneiderin Carmen Carlsson, Bundesstraße 18, 22043 Hamburg - Gläubigerin

Mehr

Zivilprozessrecht. Vorlesung ZPO Wintersemester 2017/2018 Robin Matzke

Zivilprozessrecht. Vorlesung ZPO Wintersemester 2017/2018 Robin Matzke Zivilprozessrecht B. III. 3. ff. ZV wegen Geldforderung in bewegliches und unbewegliches Vermögen, Forderungen Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung 1. Allgemeine Vollstreckungsvoraussetzungen Titel,

Mehr

0. Überblick 1. Eingriffssystem 2. Voraussetzungen

0. Überblick 1. Eingriffssystem 2. Voraussetzungen Zwangsvollstreckungsrecht primäres Lernziel: Zweckmäßigkeitsüberlegungen RA mittelbares Lernziel: Entsch. des Ri in der ZV 0. Überblick 1. Eingriffssystem 2. Voraussetzungen 2.1 allgemeine 2.2 besondere

Mehr

Vorlesung Wirtschaftsprivatrecht. Was hat K hierbei zu beachten? Was hat K hierbei zu beachten? Was hat K hierbei zu beachten?

Vorlesung Wirtschaftsprivatrecht. Was hat K hierbei zu beachten? Was hat K hierbei zu beachten? Was hat K hierbei zu beachten? ZPO (Fall 54) Vorlesung Wirtschaftsprivatrecht Übung Einheit 12: Grundzüge des Zivilprozessrechts Sachverhalt K aus München verkauft an B aus Hamburg einen ein Jahr alten PKW zu einem Kaufpreis von 25.000,00.

Mehr

Informationen zum Zwangsvollstreckungsrecht

Informationen zum Zwangsvollstreckungsrecht Informationen zum Zwangsvollstreckungsrecht Informationen zum Zwangsvollstreckungsrecht Informationen zum Zwangsvollstreckungsrecht... 1 Informationen zum Zwangsvollstreckungsrecht... 2 1. Überblick...

Mehr

Zwangsvollstreckungsrecht

Zwangsvollstreckungsrecht Zwangsvollstreckungsrecht von Prof. Dr. Karl August Prinz von Sachsen Gessaphe o. Professor an der FernUniversität Hagen 2014 Inhaltsverzeichnis Vorwort... V Abkürzungsverzeichnis... XIII Literaturverzeichnis...

Mehr

Die 25 Fälle ZPO II. wichtigsten nicht nur für Anfangssemester. Zwangsvollstreckungsverfahren. Hemmer / Wüst. einfach l verständlich l kurz

Die 25 Fälle ZPO II. wichtigsten nicht nur für Anfangssemester. Zwangsvollstreckungsverfahren. Hemmer / Wüst. einfach l verständlich l kurz Die 25 Fälle wichtigsten nicht nur für Anfangssemester ZPO II Zwangsvollstreckungsverfahren Hemmer / Wüst.. Einordnungen Gliederungen Musterlösungen bereichsübergreifende Hinweise Zusammenfassungen 6.

Mehr

Die Zwangsvollstreckung in der Praxis

Die Zwangsvollstreckung in der Praxis Michael Lange Rechtsanwalt Berufsfeld Anwaltschaft Die Zwangsvollstreckung in der Praxis 19.07.2017 Erwartungen an die heutige Veranstaltung? Stoffsammlung: Gerichtliches Online-Mahnverfahren Kontakt zu

Mehr

3: Vollstreckung wegen Geldforderungen in bewegliche Sachen

3: Vollstreckung wegen Geldforderungen in bewegliche Sachen 3: Vollstreckung wegen Geldforderungen in bewegliche Sachen A. Pfändung (staatlicher Hoheitsakt) B. Rechtswirkungen der Pfändung I. Verstrickung II. Pfändungspfandrecht C. Verwertung Folie 39 3: Vollstreckung

Mehr

Vollstreckung - was passiert, wenn die geschlossene Vereinbarung nicht erfüllt wird? Grundzüge des Zwangsvollstreckungsrechts

Vollstreckung - was passiert, wenn die geschlossene Vereinbarung nicht erfüllt wird? Grundzüge des Zwangsvollstreckungsrechts Vollstreckung - was passiert, wenn die geschlossene Vereinbarung nicht erfüllt wird? Grundzüge des Zwangsvollstreckungsrechts Wolfsburg, 06.05.2017 Philipp Reh Amtsgericht Wolfsburg Gliederung I. Allgemeine

Mehr

0. Überblick 1. Eingriffssystem 2. Voraussetzungen 3. Vollstreckungshindernisse 4. Rechtsbehelfe, -mittel, -schutz

0. Überblick 1. Eingriffssystem 2. Voraussetzungen 3. Vollstreckungshindernisse 4. Rechtsbehelfe, -mittel, -schutz Zwangsvollstreckungsrecht primäres Lernziel: Zweckmäßigkeitsüberlegungen RA mittelbares Lernziel: Entsch. des Ri in der ZV ZV 4.2.3 766 1.3 0. Überblick 1. Eingriffssystem 2. Voraussetzungen 3. Vollstreckungshindernisse

Mehr

IM NAMEN DES VOLKES! Urteil. In dem Rechtsstreit

IM NAMEN DES VOLKES! Urteil. In dem Rechtsstreit Lösung: Einziehungsklage Amtsgericht Dannenberg - 3 C 101/14 - IM NAMEN DES VOLKES! Urteil In dem Rechtsstreit der Firma TP-Haustechnik GmbH, Poststraße 31, 29439 Lüchow, vertreten durch ihren Geschäftsführer

Mehr

Copyright by INTELLEX Seite 1

Copyright by INTELLEX Seite 1 Sofortige Beschwerde 793 4 M 420/99 Amtsgericht Köln B e s c h l u s s In der Zwangsvollstreckungssache des Herrn Gustav Gläubiger, Poststr. 10, 50891 Köln, - Prozessbevollmächtigte: RA'e... - Gläubigers

Mehr

Klausurenkurs. 8. KE Zivilrecht - Zwangsvollstreckung

Klausurenkurs. 8. KE Zivilrecht - Zwangsvollstreckung Klausurenkurs 8. KE Zivilrecht - Zwangsvollstreckung Sachverhalt Kläger B 1(Rüdiger Reichold) B 2 (KH-Verw GmbH) Michael Müller (Schuldner) Sachverhalt Kläger B 1(Rüdiger Reichold) B 2 (KH-Verw GmbH) Michael

Mehr

Standort: Assessorkurs

Standort: Assessorkurs Lösungsskizze zum Fall 767 ZPO analog A. Auslegung der Klageanträge I. Anträge zu 1. und 3. III. Antrag zu 4. B. Zulässigkeit der Klage I. Statthafte Klageart II. Zuständigkeit des LG Düsseldorf III. IV.

Mehr

Rechtsbehelfe des Schuldners

Rechtsbehelfe des Schuldners Überblick (Skript S. 69 ff) Rechtsbehelfe des Schuldners 11 I RpflG, 732 ZPO Klauselerinnerung 11 I RpflG, 768 ZPO Klauselgegenklage = formelle Einwendungen und Einwendungen im Gewand = NUR bei qualifizierter

Mehr

Examinatorium Zivilprozessrecht Prof. Dr. Gomille

Examinatorium Zivilprozessrecht Prof. Dr. Gomille Examinatorium Zivilprozessrecht Prof. Dr. Gomille Augsburger Examinatorium der Juristischen Fakultät Universitätsstraße 24 86159 Augsburg Zimmer: 2010 Tel.: +49 821 598-4055 examinatorium@jura.uni-augsburg.de

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Vorwort... Literaturverzeichnis... ZurArbeitmitdiesemBuch...

Inhaltsverzeichnis. Vorwort... Literaturverzeichnis... ZurArbeitmitdiesemBuch... Vorwort... Literaturverzeichnis... ZurArbeitmitdiesemBuch... Rn Seite V XIII XV 1 Überblick... 1 1 I. Zwangsvollstreckungsverfahren... 1 1 1. Begriff der Zwangsvollstreckung... 2 1 2. GläubigerundSchuldner...

Mehr

3 System und Grundgedanken des Zwangsvollstreckungsrechts

3 System und Grundgedanken des Zwangsvollstreckungsrechts 3 System und Grundgedanken des Zwangsvollstreckungsrechts I. Das Vollstreckungsrecht im allgemeinen Rechtsschutzsystem II. Die Prinzipien des Einzelzwangsvollstreckungsrechts III. Der Schuldnerschutz in

Mehr

Das Zwangsvollstreckungsrecht in der Praxis

Das Zwangsvollstreckungsrecht in der Praxis Das Zwangsvollstreckungsrecht in der Praxis Allgemeine Hinweise anlässlich der Schulungsveranstaltung für die Schiedsmänner und Schiedsfrauen im Landgerichtsbezirk Göttingen am 11.10.2014 in Ebergötzen

Mehr

Die Zwangsvollstreckung

Die Zwangsvollstreckung Die Zwangsvollstreckung I. Allgemeines Unter Zwangsvollstreckung ist die mit Hilfe des Staates erzwungene Befriedigung titulierter (= gerichtlich festgestellter) Ansprüche eines Gläubigers zu verstehen.

Mehr

Rechtsbehelfe des Schuldners

Rechtsbehelfe des Schuldners Überblick ( Band II Skript S. 75 ff) Rechtsbehelfe des Schuldners 11 I RpflG, 732 ZPO Klauselerinnerung 11 I RpflG, 768 ZPO Klauselgegenklage = formelle Einwendungen und Einwendungen im Gewand = NUR bei

Mehr

Jura Online - Fall: Die enttäuschte Bauerwartung - Lösung

Jura Online - Fall: Die enttäuschte Bauerwartung - Lösung Jura Online - Fall: Die enttäuschte Bauerwartung - Lösung 1. Teil: Erfolgsaussichten der Vollstreckungsabwehrklage des K A. Zulässigkeit Die Vollstreckungsabwehrklage müsste zunächst zulässig sein. I.

Mehr

Drittwiderspruchsklage. AusgangsP: 771 ZPO als (S) proz. Gestaltungsklage bei ZwV in schuldnerfremdes Vermögen (mögl. wg. 808!)

Drittwiderspruchsklage. AusgangsP: 771 ZPO als (S) proz. Gestaltungsklage bei ZwV in schuldnerfremdes Vermögen (mögl. wg. 808!) RA Dr. Tobias Hermann 1 Drittwiderspruchsklage AusgangsP: 771 ZPO als (S) proz. Gestaltungsklage bei ZwV in schuldnerfremdes Vermögen (mögl. wg. 808!) - FRAGE: Was bedeutet das genau? Wie lautet Tenorierung?

Mehr

767 ZPO Eine Gesetzeslektüre und Gesetzeskommentierung

767 ZPO Eine Gesetzeslektüre und Gesetzeskommentierung 767 ZPO Eine Gesetzeslektüre und Gesetzeskommentierung Von Dipl. Jur. (Univ.) Sonja Sojka, Nürnberg* Heutzutage bereiten sich Studentinnen und Studenten auf ihre erste juristische Staatsprüfung mit Karteikarten

Mehr

Thema:! 805,767 ZPO! Die Rechtsbehelfe im Zwangsvollstreckungsrecht

Thema:! 805,767 ZPO! Die Rechtsbehelfe im Zwangsvollstreckungsrecht Thema:! 805,767 ZPO! Die Rechtsbehelfe im Zwangsvollstreckungsrecht Vorbemerkung: Zeitliche Möglichkeit der Geltendmachung der Rechtsbehelfe -------------------------------------------------------------------------------------------------------

Mehr

Vorlesung ZPO II. Die Beschwerde der Frau des S ist demnach als Vollstreckungserinnerung auszulegen.

Vorlesung ZPO II. Die Beschwerde der Frau des S ist demnach als Vollstreckungserinnerung auszulegen. Vorlesung II III. Vollstreckungserinnerung Vollstreckungserinnerung ist die formlose Anrufung des Vollstreckungsgerichts um Einwendungen gegen die Art und Weise der Zwangsvollstreckung oder das vom Gerichtsvollzieher

Mehr

Lösungsskizze. 1. Frage. I. Vertragliche Ansprüche (-) Dingliche Ansprüche. 1. Anspruch aus 985 BGB. a) Anspruch entstanden

Lösungsskizze. 1. Frage. I. Vertragliche Ansprüche (-) Dingliche Ansprüche. 1. Anspruch aus 985 BGB. a) Anspruch entstanden Lösungsskizze 1. Frage I. Vertragliche Ansprüche (-) II. Dingliche Ansprüche 1. Anspruch aus 985 BGB a) Anspruch entstanden a. Eigentümerstellung des W i. zunächst H Eigentümer (+) ii. Verlust an J (-);

Mehr

Die Aufhebung der Verfügung reicht für sich allein nicht aus, da dann der Antrag auf Erlass der Verfügung noch unbeschieden bliebe.

Die Aufhebung der Verfügung reicht für sich allein nicht aus, da dann der Antrag auf Erlass der Verfügung noch unbeschieden bliebe. A Zulässigkeit des Widerspruchs I. Statthaftigkeit Der Widerspruch gegen die einstweilige Verfügung steht dem Antragsgegner zu, wenn die Verfügung wie hier ohne mündliche Verhandlung durch Beschluss erlassen

Mehr

Info des Amtsgerichts Warendorf

Info des Amtsgerichts Warendorf 1 Info des Amtsgerichts Warendorf Wie vollstrecke ich aus der Entscheidung/dem Vergleich aus einem anderen Vertragsstaat des Lugano II-Übereikommens (LugÜ II) im Inland? bzw. Welche Unterlagen benötige

Mehr

4: Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen in Geldforderungen. A. Überblick B. Das Verhältnis zwischen Gläubiger und Schuldner

4: Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen in Geldforderungen. A. Überblick B. Das Verhältnis zwischen Gläubiger und Schuldner 4: Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen in Geldforderungen A. Überblick B. Das Verhältnis zwischen Gläubiger und Schuldner I. Das Inhibitorium II. Schuldnerschutz C. Das Verhältnis zwischen Gläubiger

Mehr

Lösungshinweise Abschnitt A I (Kaufvertrag) 2. Verfahrensrecht

Lösungshinweise Abschnitt A I (Kaufvertrag) 2. Verfahrensrecht Lösungshinweise Abschnitt A I (Kaufvertrag) 2. Verfahrensrecht A/I 01 BB kann gegen den Mahnbescheid Widerspruch einlegen, 694 Abs. 1 02 a) BB muss innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des VU Einspruch

Mehr

10.2 Voraussetzungen für die Erteilung der vollstreckbaren Ausfertigung von Urteilen

10.2 Voraussetzungen für die Erteilung der vollstreckbaren Ausfertigung von Urteilen 10. Vollstreckbare Ausfertigung 10. Vollstreckbare Ausfertigung 10.1 Zuständigkeit 10.1.1 Die vollstreckbare Ausfertigung von zur Zwangsvollstreckung geeigneten Titeln, welche einen vollstreckungsfähigen

Mehr

Der Mahnbescheid. Was Sie wissen sollten, wenn Sie einen Mahnbescheid bekommen

Der Mahnbescheid. Was Sie wissen sollten, wenn Sie einen Mahnbescheid bekommen Der Mahnbescheid. Was Sie wissen sollten, wenn Sie einen Mahnbescheid bekommen www.justiz.nrw.de Sie haben einen gelben Umschlag vom Gericht zugestellt bekommen. Inhalt: Ein Computerausdruck mit der Überschrift

Mehr

Vollstreckbare Ausfertigung IM NAMEN DES VOLKES. Endurteil

Vollstreckbare Ausfertigung IM NAMEN DES VOLKES. Endurteil Vollstreckbare Ausfertigung Amtsgericht Amberg Az.: 2 C 222/16 IM NAMEN DES VOLKES In dem Rechtsstreit Hauptstr. 117, Lorralne Media GmbH vertreten durch d. Gesch~ftsführer 10827 Berlin, - Klägeringegen

Mehr

Examensvorbereitung Zivilverfahrensrecht

Examensvorbereitung Zivilverfahrensrecht Examensvorbereitung Zivilverfahrensrecht Dozentenkurs SS 2011 Prof. Dr. Burkhard Hess / Dr. Björn Laukemann Abschnitt 6: Versäumnisverfahren, Mahnverfahren A. Das Versäumnisverfahren: Überblick I. Versäumung

Mehr

Fall 7: Gründerzeit. Examinatorium Zivilrecht Immobiliarsachenrecht Wintersemester 2017/2018. Dr. Stefan Trommler.

Fall 7: Gründerzeit. Examinatorium Zivilrecht Immobiliarsachenrecht Wintersemester 2017/2018. Dr. Stefan Trommler. Examinatorium Zivilrecht Immobiliarsachenrecht Wintersemester 2017/2018 Fall 7: Gründerzeit Dr. Stefan Trommler www.examinatorium.jura.lmu.de Dr. Stefan Trommler 14.02.2018 # 1 Sachverhalt H B-Bank E A

Mehr

0. Überblick 1. Eingriffssystem 2. Voraussetzungen 3. Vollstreckungshindernisse 4. Rechtsbehelfe, -mittel, -schutz

0. Überblick 1. Eingriffssystem 2. Voraussetzungen 3. Vollstreckungshindernisse 4. Rechtsbehelfe, -mittel, -schutz Zwangsvollstreckungsrecht primäres Lernziel: Zweckmäßigkeitsüberlegungen RA mittelbares Lernziel: Entsch. des Ri in der ZV ZV 4.2.4 11 RplfG 1.3 0. Überblick 1. Eingriffssystem 2. Voraussetzungen 3. Vollstreckungshindernisse

Mehr

Jura Intensiv. Zivilprozessordnung II

Jura Intensiv. Zivilprozessordnung II Zivilprozessordnung II Rechtsnatur der Zwangsvollstreckung Vollstreckungsarten Vollstreckbarkeit bei Gestaltungsurteilen Allgemeine Zwangsvollstreckungsvoraussetzungen Klauseln Zustellung Besondere Vollstreckungsvoraussetzungen

Mehr

Zivilprozessrecht im Assessorexamen 2

Zivilprozessrecht im Assessorexamen 2 ALPMANN SCHMIDT Zivilprozessrecht im Assessorexamen 2 2. Auflage 2010 Frank Müller Rechtsanwalt Zivilprozessrecht im Assessorexamen 2 2. Auflage 2010 ISBN: 978-3-86752-108-6 Verlag: Alpmann und Schmidt

Mehr

SP7: Strafrechtspraxis II Materielles Strafrecht 03.11.2015. Aufbau der StPO

SP7: Strafrechtspraxis II Materielles Strafrecht 03.11.2015. Aufbau der StPO SP7: Strafrechtspraxis II Materielles Strafrecht 03.11.2015 1 Aufbau der StPO 1. Buch: Allgemeine Vorschriften 2. Buch: Verfahren im ersten Rechtszug 3. Buch: Rechtsmittel 4. Buch: Wiederaufnahme eines

Mehr

Grundzüge des Zwangsvollstreckungsrechts

Grundzüge des Zwangsvollstreckungsrechts NomosStudium Muthorst Grundzüge des Zwangsvollstreckungsrechts Nomos http://www.nomos-shop.de/19407 NomosStudium Jun.-Prof. Dr. Olaf Muthorst, Universität Hamburg Grundzüge des Zwangsvollstreckungsrechts

Mehr

An der Klausurübung mit Online-Besprechung (Seminarnummer IT 64028-15) nehme ich teil. Bitte korrigieren Sie die beiliegende Klausur.

An der Klausurübung mit Online-Besprechung (Seminarnummer IT 64028-15) nehme ich teil. Bitte korrigieren Sie die beiliegende Klausur. Anmeldung Spätester Abgabetermin der Klausur bei der DeutschenAnwaltAkademie: 20.09.2015 An der Klausurübung mit Online-Besprechung (Seminarnummer IT 64028-15) nehme ich teil. Bitte korrigieren Sie die

Mehr

Vorlesung Zwangsvollstreckungsrecht

Vorlesung Zwangsvollstreckungsrecht Vorlesung Zwangsvollstreckungsrecht PD Dr. Richter I. Grundlagen 1. Was ist Zwangsvollstreckung? a. Zwangsvollstreckungsverfahren als selbständiger Teil des Zivilprozesses; Zuvor Erkenntnisverfahren (Leistungsklage!),

Mehr

ZPO II - Zwangsvollstreckungsrecht

ZPO II - Zwangsvollstreckungsrecht Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Deutsches, Europäisches und Internationales Zivilprozessrecht ZPO II - Zwangsvollstreckungsrecht ZPO II Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Deutsches, Europäisches und Internationales

Mehr

Vollstreckbare Ausfertigung ( 724)

Vollstreckbare Ausfertigung ( 724) Vollstreckbare Ausfertigung ( 724) Amtliche Abschrift des Titels Vollstreckungsklausel - einfache - qualifizierte Rechtsnachfolge etc. Bedingungseintritt etc. Folie 24 Voraussetzungen der Klauselerteilung

Mehr

BGB für Fortgeschrittene

BGB für Fortgeschrittene ier Ihr Logo BGB für Fortgeschrittene BGB für Fortgeschrittene Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Arbeits- und Sozialrecht Übung im Bürgerlichen Recht für Fortgeschrittene Sommersemester 2013 Lösung 1.

Mehr

Dr. Voppel: Zivilverfahrensrecht II Zwangsvollstreckung und Insolvenz, #17

Dr. Voppel: Zivilverfahrensrecht II Zwangsvollstreckung und Insolvenz, #17 Projekt: VWA Thema: WS 2005/06 Empfänger: Absender: Dittmar Nagel Anlage-Datum: 28.01.2006 Status-Datum: 02.09.2006 Dr. Voppel: Zivilverfahrensrecht II Zwangsvollstreckung und Insolvenz, #17 27.01.2006

Mehr

10.02.2015 ZPO I. 7. Teil: Weitere Arten des Verfahrensabschlusses. 7. Teil: Weitere Arten des Verfahrensabschlusses

10.02.2015 ZPO I. 7. Teil: Weitere Arten des Verfahrensabschlusses. 7. Teil: Weitere Arten des Verfahrensabschlusses ZPO I 7. Teil: Weitere Arten des Verfahrensabschlusses ZPO I - Teil 7 - Prof. Dr. Hubert Schmidt 1 7. Teil: Weitere Arten des Verfahrensabschlusses 1. Abschnitt: ZPO I - Teil 7 - Prof. Dr. Hubert Schmidt

Mehr

Zwangsvollstreckungsrecht (und Insolvenzrecht) Prof. Dr. Florian Jacoby Wintersemester 2017/18

Zwangsvollstreckungsrecht (und Insolvenzrecht) Prof. Dr. Florian Jacoby Wintersemester 2017/18 Zwangsvollstreckungsrecht (und Insolvenzrecht) Wintersemester 2017/18 Beispiele Am 11. Juni 2014 hatte eine Gerichtsvollzieherin im Auftrags des Gläubigers RB, der über eine Vollstreckungsunterwerfung

Mehr

Juristisches Repetitorium hemmer

Juristisches Repetitorium hemmer Crashkurs Zivilrecht Fälle Seite 1 von 1 Lösungshinweise Fall 6 Obersatz: Gericht wird der Klage stattgeben, soweit diese zulässig und begründet. I. Zulässigkeit (+), insb. Weiterführung des Prozesses

Mehr

Widerklage. Rubrum Im Rubrum wird der Kläger zugleich als Widerbeklagter, der Beklagte zugleich als Widerkläger bezeichnet.

Widerklage. Rubrum Im Rubrum wird der Kläger zugleich als Widerbeklagter, der Beklagte zugleich als Widerkläger bezeichnet. Widerklage Die Widerklage ist ein Antrag und somit ein eigener Angriff; sie ist kein Angriffsoder Verteidigungsmittel i. S. d. 296 ZPO 1 und kann dadurch nicht als verspätet gerügt werden. Daher kommt

Mehr

Literatur- und Abkürzungsverzeichnis...

Literatur- und Abkürzungsverzeichnis... Literatur- und Abkürzungsverzeichnis... Druckreif XIX Einführung... 1 1. Begriff und Verfahrensgrundsätze der Zwangsvollstreckung... 1 I. Zweck und Begriff... 1 II. Abgrenzung... 1 III. Verfahrensgrundsätze...

Mehr

Abschrift. Urteil IM NAMEN DES VOLKES

Abschrift. Urteil IM NAMEN DES VOLKES Az.: 820 C 401/16 Abschrift In dem Rechtsstreit Urteil IM NAMEN DES VOLKES Lorraine Media GmbH, vertreten durch d. Geschäftsführerin 10827 Berlin Hauptstr aße 117, - Klägerin- gegen - Beklagteerkennt das

Mehr

Lösungsskizze zum Fall "Die verflixte Vermögensauskunft"

Lösungsskizze zum Fall Die verflixte Vermögensauskunft Lösungsskizze zum Fall "Die verflixte Vermögensauskunft" A. Auslegung des Antrages B. Sofortige Beschwerde gemäß 793 ZPO gegen die Entscheidung nach 766 I ZPO I. Zulässigkeit der Sofortigen Beschwerde

Mehr

9 Einreden. (1) Gegenseitigkeit d. Ansprüche = Schuldner und Gläubiger jeweils Schuldner bzw. Gläubiger des jeweils anderen

9 Einreden. (1) Gegenseitigkeit d. Ansprüche = Schuldner und Gläubiger jeweils Schuldner bzw. Gläubiger des jeweils anderen 9 Einreden I. Leistungsverweigerungsrechte 1. Das Zurückbehaltungsrecht gem. 273 I Hintergedanke: es verstieße gegen den Grds. von Treu und Glauben ( 242 BGB), wenn Gläubiger Leistung verlangen könnte,

Mehr

Zwangsvollstreckungsrecht (und Insolvenzrecht) Prof. Dr. Florian Jacoby Wintersemester 2014/15

Zwangsvollstreckungsrecht (und Insolvenzrecht) Prof. Dr. Florian Jacoby Wintersemester 2014/15 Zwangsvollstreckungsrecht (und Insolvenzrecht) Wintersemester 2014/15 Aktuelle Beispiele Am 11. Juni 2014 hatte eine Gerichtsvollzieherin im Auftrags des Gläubigers RB, der über eine Vollstreckungsunterwerfung

Mehr

Übungsfall 2. Fundstellen: BGH NJW 2002, 138; vgl. bereits BGHZ 124, 164; BGHZ 118, 229

Übungsfall 2. Fundstellen: BGH NJW 2002, 138; vgl. bereits BGHZ 124, 164; BGHZ 118, 229 Rechtsdurchsetzung im Privatrecht Übungsfall 2 Prof. Dr. Florian Jacoby Am 31. Januar 1995 schlossen die Kläger mit dem Beklagten einen notariellen Vertrag über den Erwerb eines Grundstücks. In dem Vertrag

Mehr

Welche Rechte des bisherigen Eigentümers? [Anwaltsklausur: Verhindern des Eigentumsverlustes!! 771III, 769 ZPO, einstweilige Einstellung der ZV!!!

Welche Rechte des bisherigen Eigentümers? [Anwaltsklausur: Verhindern des Eigentumsverlustes!! 771III, 769 ZPO, einstweilige Einstellung der ZV!!! Skript ZPO II Band 1 S. 76 ff (KLASSIKER!!!!) 1. Die verlängerte Drittwiderspruchsklage Ausgangslage: Bei Vollstreckung von schuldnerfremden Sachen kann es zur Versteigerung kommen Nach Erlösauskehr für

Mehr

II. Ordnungsgemäßer Vollstreckungsantrag Formloser schriftlicher oder mündlicher Auftrag des Vollstreckungsgläubigers, siehe 753, 754 ZPO

II. Ordnungsgemäßer Vollstreckungsantrag Formloser schriftlicher oder mündlicher Auftrag des Vollstreckungsgläubigers, siehe 753, 754 ZPO A. Zulässigkeit der Zwangsvollstreckung I. Zuständigkeit des Vollstreckungsorgans 1. Funktionelle Zuständigkeit 2. Sachliche Zuständigkeit 3. Örtliche Zuständigkeit II. Ordnungsgemäßer Vollstreckungsantrag

Mehr

Info des Amtsgerichts Warendorf

Info des Amtsgerichts Warendorf 1 Info des Amtsgerichts Warendorf Wie vollstrecke ich aus der Entscheidung/dem Vergleich aus einem anderen Vertragsstaat des Brüsseler Übereinkommens (EuGVÜ)/des Lugano-Übereinkommens (LugÜ) im Inland?

Mehr