Abkürzungs- und Literaturverzeichnis 15

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1 Inhaltsverzeichnis Abkürzungs- und Literaturverzeichnis 15 1 Berechnung des pfändbaren Netto-Arbeitseinkommens 19 A. Berechnung des pfändbaren Arbeitseinkommens für gewöhnliche Gläubiger (Formular 1) 19 B. Berechnung des pfändbaren Arbeitseinkommens für Unterhaltsgläubiger (Formular 2) 21 C. Anmerkungen zu den Formularen Berechnung des pfändbaren Arbeitseinkommens" 23 2 Lohnpfändungstabellen für Monats-, Wochen- und Tageseinkommen Stand: A. Pfändungstabellen bei Monatseinkommen 27 B. Pfändungstabellen bei Wocheneinkommen 35 C. Pfändungstabellen bei Tageseinkommen 42 3 Die Lohnpfändung 49 A. Überblick über die Zwangsvollstreckung in Geldforderungen 49 I. Allgemeines zur Zwangsvollstreckung 49 II. Parteien des Vollstreckungsverfahrens 49 III. Die Forderungspfändung 50 IV. Wirkung der Pfändung 51 V. Verwertung durch Überweisung der Forderung 52 VI. Auskunft des Schuldners und Hilfspfändung Auskunftspflicht ( 836 Abs. 3 S. 1 Hs. 1 ZPO) Herausgabepflicht ( 836 Abs. 3 S. 1 Hs. 2, S. 3, 883 ZPO).. 53 VII. Rechtsbehelfe 55 VIII. Zusammenfassendes Schaubild 56 B. Lohnabtretung 56 I. Lohnabtretungsvertrag 56 II. Abtretung künftiger Gehaltsansprüche 57 III. Ausschluss der Lohnabtretung ( 399 ZPO) 58 IV. Konkurrenz zwischen Abtretung und Pfändung Zuerst Abtretung, dann Pfändung Zuerst Pfändung, dann Abtretung Beispiele 62 7

2 V. Besonderheiten (Lohnvorschuss, Arbeitgeberdarlehen, Abschlagszahlung) Begriffsbestimmungen Einzelheiten 65 a) Der echte Lohnvorschuss oder die Vorauszahlung 65 b) Das Darlehen 66 c) Die Abschlagszahlung 66 C. Die Lohnpfändung 69 I. Lohnpfändung als Mittel der Zwangsvollstreckung 69 II. Der Arbeitgeber als Drittschuldner Pflichten und Rechte des Arbeitgebers bei der Lohnpfändung 69 a) Erinnerung gegen den Pfändungsbeschluss 69 b) Fürsorgepflicht 69 c) Kündigung 69 d) Schutz des Arbeitgebers als Drittschuldner 70 e) Kosten des Arbeitgebers Drittschuldnererklärung ( 840 ZPO) 71 a) Allgemeines 71 b) Frist 71 c) Abgabe der Erklärung 71 d) Inhalt der Erklärung Kosten im Zusammenhang mit den Aufgaben des Drittschuldners Sanktionen bei Verletzung der Pflichten aus 840 ZPO III. Vorläufiges Zahlungsverbot (Pfändungsankündigung, Vorpfändung) 74 IV. Arbeitseinkommen Grundsatz Unpfändbare Teile des Einkommens Pfändungsfreigrenzen für gewöhnliche Gläubiger Zusammenfassung Beispiel zur Berechnung des maßgeblichen Nettoeinkommens 80 V. Pfändung für Unterhaltsgläubiger 81 VI. Zusammentreffen mehrerer Pfändungen Mehrere gewöhnliche Gläubiger" Mehrere Unterhaltsgläubiger Gewöhnliche Gläubiger und Unterhaltsgläubiger 99 8

3 D. Hinterlegung durch den Arbeitgeber als Drittschuldner 106 I. Allgemeines 106 II. Einzelheiten Hinterlegung gemäß 853 ZPO Hinterlegung gemäß 372 BGB 107 E. Checkliste für den Arbeitgeber als Drittschuldner Sonderfälle 111 A. Pfändung von Sozialleistungen 111 I. Allgemeines 111 II. Unterschiedliche Sozialleistungen Dienst- und Sachleistungen Einmalige Geldleistungen (z.b. Rentenabfindung gemäß 107 SGB VI, Beitragserstattung nach 210 SGB VI) Laufende Geldleistungen Kindergeld 114 III. Streitfragen Künftige Rentenansprüche Laufende Geldleistungen mit Zweckbestimmung Renten 117 B. Insolvenzgeld und seine Pfändung 117 I. Anspruch 117 II. Verfahren 118 III. Gesetzlicher Forderungsübergang 118 IV. Pfändungen 118 V. Rangprobleme Grundsatz Einzelfälle 120 VI. Bankkonto des Arbeitnehmers 120 C. Die Lohnverschiebung 121 I. Ausgangslage 121 II. Folgerungen für das Pfändungsverfahren 121 III. Muster: Entsprechender Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses (auszugsweise) 122 D. Die Lohnverschleierung 123 I. Ausgangslage 123 II. Folgerungen für das Pfändungs verfahren 123 III. Muster: Entsprechender Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses (auszugsweise) 124 9

4 IV. Sonderfall: Antrag auf Unwirksamkeit des Lohnsteuerklassenwechsels Möglichkeiten für den Pfändungsgläubiger, den pfändbaren Betrag zu erhöhen 129 A. Vorbemerkungen 129 B. Eigenes Einkommen eines Unterhaltsberechtigten ( 850c Abs. 4 ZPO) 130 C. Mehrere Arbeitseinkommen des Schuldners ( 850e Nr. 2 ZPO) 132 D. Arbeitseinkommen und Sozialleistungen oder mehrere Sozialleistungen ( 850e Nr. 2a ZPO) 134 E. Zusammentreffen von Unterhaltsansprüchen mit gewöhnlichen Forderungen ( 850e Nr. 4 ZPO) 135 F. Erweiterter Zugriff bei einer (vollstreckbaren) Forderung aus unerlaubter Handlung ( 850f Abs. 2 ZPO) 136 G. Höheres Einkommen des Schuldners ( 850f Abs. 3 ZPO) 139 H. Änderung der Unpfändbarkeitsvoraussetzungen (zugunsten des Pfändungsgläubigers), 850g ZPO Möglichkeiten für den Pfändungsschuldner, den pfändungsfreien Betrag zu erhöhen 141 A. Vorbemerkungen 141 B. Erweiterter Pfändungsschutz ( 850f Abs. 1 ZPO) 141 C. Änderung der Unpfändbarkeitsvoraussetzungen (zugunsten des Schuldners), 850g ZPO 143 D. Sonderfälle des Pfändungsschutzes ( 850i ZPO) Pfändungsschutz für Bankguthaben 147 A. Vorbemerkungen 147 B. Überblick über die seit geltende Neuregelung des Pfändungsschutzes 148 I. Pfändungsumfang bei der Konto-Pfändung 148 II. Wartefrist bei der Konto-Pfändung 148 III. (Erweiterte) Drittschuldnerauskunft bei der Konto-Pfändung IV. Pfändungsschutz für sonstiges Einkommen 149 V. Das Pfändungsschutzkonto 149 VI. Pfändungsschutz von Sozialleistungen auf dem Konto des Schuldners

5 C. Einzelheiten zum Pfändungsschutzkonto 150 I. Ausgestaltung 150 II. Wirkung 150 III. Grund- bzw. Sockelbetrag 150 IV. Mehr- bzw. Aufstockungsbetrag 151 V. Überschießender Betrag 151 VI. Freibetrag bei der Unterhaltsvollstreckung 152 VII. Entscheidungen durch das Vollstreckungsgericht 152 VIII. Verrechnungsverbot für Drittschuldner 152 IX. Mehrere P-Konten 153 X. Mehrfache Pfändung 153 XI. Pfändung und Abtretung 153 XII. Das sog. Monatsanfangsproblem beim P-Konto 154 XIII. Kosten des P-Kontos 155 D. Abschließende Bemerkungen Insolvenzverfahren und Lohnpfändungstabelle 157 A. Pfändbares Arbeitseinkommen als Insolvenzmasse 157 I. Grundsatz 157 II. Sonderfälle c Abs. 4 ZPO e Nr. 2 ZPO e Nr. 4 ZPO Of Abs. 1 ZPO h ZPO i ZPO 160 B. Abtretung des pfändbaren Einkommens im Rahmen der Restschuldbefreiung an den Treuhänder 160 I. Grundsatz 160 II. Sonderfälle 162 C. Sonstiges 162 I. Pfändung des Arbeitseinkommens vor der Insolvenzeröffnung 162 II. Abtretung des Arbeitseinkommens vor der Insolvenzeröffnung III. Unterhaltsgläubiger, Deliktsgläubiger Unterhaltsgläubiger Deliktsgläubiger

6 9 Beispiele zur Berechnung des pfändbaren Betrags bei der Lohnpfändung 165 A. Vorbemerkungen 165 B. Beispiele 167 I. Beispiel 1: Berechnung des pfändbaren Monatsbetrags bei einem unterhaltspflichtigen Schuldner anhand des Gesetzestextes (also ohne Verwendung der Lohnpfändungstabelle) 167 II. Beispiel 2: Berechnung des pfändbaren Betrags, wenn das maßgebliche Nettoeinkommen höher als 3.203,67 EUR monatlich ist 168 III. Beispiel 3: Erweiterte Pfändbarkeit bei höherem Arbeitseinkommen 168 IV. Beispiel 4: Berechnung des pfändbaren Betrags, wenn der Schuldner mehrere Einkommen hat, die alle gepfändet worden sind V. Beispiel 5: Berechnung, wenn der Schuldner mehrere Einkommen hat, aber nur eines gepfändet worden ist 171 VI. Beispiel 6: Zusammenrechnung von Arbeitseinkommen mit (laufenden) Sozialleistungen 173 VII. Beispiel 7: Gleichzeitige Pfändung durch verschiedene Gläubiger 175 VIII. Beispiel 8: Behandlung unterhaltsberechtigter Personen mit eigenem Einkommen; Bedeutung des 850c Abs. 4 ZPO bei Pfändung durch mehrere Gläubiger 176 IX. Beispiel 9: Pfändung von Arbeitseinkommen durch bevorrechtigte (Unterhalts-)Gläubiger (sog. strenge" Lohnpfändung) 180 X. Beispiel 10: Verschiebungen bei Normalpfändungs- und Vorrechtsbereich bei Zusammentreffen von gewöhnlicher Pfändung und strenger Lohnpfändung 185 XI. Beispiel 11: Berücksichtigung des 850c ZPO im Rahmen einer Unterhaltspfändung ( 850d Abs. 1 S. 3 ZPO) 188 XII. Beispiel 12: Pfändung durch einen Unterhaltsgläubiger bei Vorhandensein weiterer Unterhaltsberechtigter in verschiedenen Rangklassen; Vorratspfändung 189 XIII. Beispiel 13: Pfändung durch mehrere bevorrechtigte Unterhaltsgläubiger, die derselben Rangklasse des 850d Abs. 2 ZPO angehören 191 XIV. Beispiel 14: Mehrfache Pfändung durch Unterhaltsgläubiger verschiedener Rangklassen

7 XV. Beispiel 15: Nachmals: Mehrfache Pfändung durch Unterhaltsgläubiger verschiedener Rangklassen 196 XVI. Beispiel 16: Pfändung durch bevorrechtigte (Unterhaltsgläubiger) und nicht bevorrechtigte (gewöhnliche) Gläubiger 198 Stichwortverzeichnis

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