Inhalt 3747/2014. Vorwort 5

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Inhalt 3747/2014. Vorwort 5"

Transkript

1 3747/2014 Inhalt Vorwort 5 Grundzüge des Lebensmittelrechts 6 Lebensmittel- und Futtermittel-Gesetzbuch (LFGB) 6 Der Europäische Codex Alimentarius 8 Definitionen 8 Lebensmittelrechtliche Prinzipien 11 Verbote zum Schutz der Gesundheit 11 Verbote für Lebensmittelzusatzstoffe 12 Bestrahlungsverbot 12 Pflanzenschutz und sonstige Mittel 12 Stoffe mit pharmakologischer Wirkung 12 Verbote zum Schutz vor Täuschung 12 Verbot der krankheitsbezogenen Werbung 13 Unterrichtungspflichten 13 Rückverfolgbarkeit 14 Rückstellproben 15 Gesundheitsschutz im Verkehr mit Bedarfsgegenständen 17 Verbote zum Schutz der Gesundheit 17 Übergang von Stoffen auf Lebensmittel 17 Vorschriften zum Schutz vor Täuschung 18 Information der Öffentlichkeit 18 Produkthaftungsgesetz 19 Getränkeschankanlagen 19 Besondere Hygienevorschriften 21 Verordnung über Lebensmittelhygiene 21 Mikrobiologische Kriterien 28 Infektionsschutzgesetz (IfSG) 32 Unterrichtung nach dem Gaststättengesetz 34 Produktübergreifende Vorschriften 35 Lebensmittel-Kennzeichnungs-Verordnung (LMKV) 35 Eichgesetz, Fertigpackungsverordnung 43 Preisangabenverordnung 44 Los-Kennzeichnungsverordnung 44 3

2 Nährwert-Kennzeichnungsverordnung (NKV) 45 Nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben bei Lebensmitteln 47 Zusatzstoff-Verkehrsverordnung 54 Zusatzstoff-Zulassungsverordnung 54 Lebensmittelbestrahlungsverordnung 57 Genetisch veränderte Lebensmittel 57 Warmhaltetemperaturen von Speisen 58 Produktspezifische Vorschriften 59 Fleischerzeugnisse 59 Hackfleisch und Hackfleischerzeugnisse 60 Beurteilungskriterien von Fleisch erzeugnissen 63 Fischereierzeugnisse 65 Käse und Käseerzeugnisse 67 Diätetische Lebensmittel 67 Bio-Produkte 68 Leitsätze des Deutschen Lebensmittelbuches 69 Lebensmittelüberwachung 71 Gesetzliche Bestimmungen für Gastronomie und Gemeinschaftsverpflegung 74 Produktübergreifende Bestimmungen 74 Produktspezifische Verordnungen 76 DIN Normen 77 Allgemeine Bestimmungen 77 Literatur 78 aid-medien 79

3 VORWORT Vorwort Das deutsche Lebensmittelrecht, das in seinen Schwerpunkten ein Verbraucherschutzrecht ist, basiert heute in weiten Teilen auf Vorgaben der Europäischen Union (EU). Die Europäische Kommission hatte im Januar 2000 ein Weißbuch zur Lebensmittelsicherheit vorgelegt, in dem festgestellt wurde, dass die Lebensmittelsicherheit in der EU höchste Priorität hat. In diesem Zusammenhang wurden Rechtsvorschriften, insbesondere über Zusatzstoffe und Aromastoffe, sowie Behauptungen zur gesundheitlichen Wirkung von Lebensmitteln überprüft und aktualisiert, die Rückverfolgbarkeit der Lebensmittel durch die gesamte Kette der Herstellung bis zum Verkauf an den Endverbraucher (Konzept Vom Erzeuger bis zum Verbraucher, from farm to fork ) festgelegt und die Europäische Lebensmittelbehörde eingerichtet. Sie führt neben der Beratung der Kommission und der Risikobewertung einzelner Lebensmittel vor allem den Dialog mit den Verbrauchern über Probleme und Risiken der Lebensmittelsicherheit. Die Verordnung (EG) Nr. 178/2002 vom ging aus dem Weißbuch hervor und wird auch als Basis-Verordnung für das Europäische Lebensmittelrecht bezeichnet. Durch diese Verordnung wurden das europäische und somit auch das nationale Lebensmittelrecht in sehr vielen Punkten neu geregelt. So sind umfangreiche Bestimmungen über die Rückverfolgbarkeit, die Eigenkontrolle in den Betrieben (HACCP), die Einbeziehung der Primärproduktion in die Überwachung und die Zusammenführung des Lebensmittelrechts mit dem Futtermittelrecht enthalten. Inzwischen wurde mit der Bekanntmachung der Neufassung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches LFGB vom (BGBl. I. S. 1770) das Gesetz auf den neuesten Stand gebracht. Interessant sind in diesem Zusammenhang die Aussagen der Bundesregierung zur Verbraucherinformation. Die Förderung des Dialogs mit den Verbrauchern soll vor allen Dingen eine bessere Information über neu auftretende Probleme der Lebensmittelsicherheit und über Risiken beinhalten, die bestimmte Lebensmittel für einzelne Verbrauchergruppen darstellen können. Bei den einzelnen Lebensmitteln müssen Informationen über Qualität und Bestandteile, die für den Kaufentscheid hilfreich sind, klar präsentiert werden. Bei der Zulassung von nährwert- und gesundheitsbezogenen Angaben sind zwar deutliche Fortschritte zu verzeichnen, aber eine Vielzahl von Anträgen muss noch bearbeitet werden. Einzelheiten über die Kennzeichnungsvorschriften für allergene Substanzen bei unverpackt in den Verkehr gebrachten Lebenmitteln sind in Kürze zu erwarten. Fußend auf den Verordnungen (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene, (EG) Nr. 853/2004 mit spezifischen Hygienevorschriften für Lebensmittel tierischen Ursprungs in Verbindung mit (EG) Nr. 854/2004 mit besonderen Vorschriften für die amtliche Überwachung von zum menschlichen Verzehr bestimmten Erzeugnissen tierischen Ursprungs und der Verordnung (EG) Nr. 2073/2005 über mikrobiologische Kriterien für Lebensmittel wurde das gemeinschaftliche Lebensmittelhygienerecht etabliert. Zu diesen Verordnungen sind in der Zwischenzeit mehr als 20 Änderungsverordnungen erschienen und in Kraft gesetzt worden. Neben diesen europaweit geltenden gesetzlichen Bestimmungen ist die nationale Verordnung zur Durchführung von Vorschriften des gemeinschaftlichen Lebensmittelhygienerechts (einschließlich zwei Änderungs-Verordnungen) von besonderer Bedeutung. Überarbeitungen fanden insbesondere bei den Kapiteln Rückstellproben, Schulung, mikrobiologische Grenzwerte, nährwertbezogene Angaben und Häufigkeit der Probenentnahme statt. Diese Maßnahmen, die hier nicht vollständig aufgezählt werden können, haben aber nur dann Erfolg, wenn alle Beteiligten die für ihren Arbeitsbereich relevanten lebensmittelrechtlichen Bestimmungen kennen. Deshalb sind in der vorliegenden Veröffentlichung die maßgeblichen Bestimmungen zusammengefasst, die für alle Verantwortlichen in Gastronomie und Gemeinschaftsverpflegung wichtig sind. Darüber hinaus erhalten sie Hilfen zur vorschriftsmäßigen Kennzeichnung der Lebensmittel, um so den Verbraucher besser informieren zu können.

4 GRUNDZÜGE DES LEBENSMITTELRECHTS Grundzüge des Lebensmittelrechts Lebensmittel- und Futtermittel- Gesetzbuch (LFGB) Basis für das nationale Lebensmittelrecht war das Gesetz zur Neuordnung des Lebensmittel- und Futtermittelrechts vom , das am in Kraft trat und inzwischen durch die Bekanntmachung der Neufassung des Lebensmittelund Futtermittel-Gesetzbuches vom abgelöst und auf den neuesten Stand gebracht wurde. Es beruht im Prinzip auf der Verordnung (EG) Nr.178/2002 zur Festlegung der allgemeinen Grundsätze und Anforderungen des Lebens mittelrechts, zur Errichtung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit und zur Festlegung von Verfahren zur Lebensmittelsicherheit vom Hierdurch wurde das LMBG abgelöst. Das LFGB besteht aus elf Abschnitten: Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen 1 Zweck des Gesetzes 2 Begriffsbestimmungen z. B. für Lebensmittel, Lebensmittelzusatzstoffe, kosmetische Mittel, Mineralstoffe, Spurenelemente, Aminosäuren, Vitamine, Aromen, Pflanzenschutzmittel, Bedarfsgegenstände 3 Weitere Begriffsbestimmungen z. B. Inverkehrbringen, Herstellen, Behandeln, Verbraucher, Verzehren, Lebensmittelunternehmer, Lebensmittelunternehmen, mit Lebensmitteln verwechselbare Produkte 4 Vorschriften zum Geltungsbereich Abschnitt 2 Verkehr mit Lebensmitteln 5 Verbote zum Schutz der Gesundheit 6 Verbote für Lebensmittelzusatzstoffe 7 Ermächtigungen für Lebensmittelzusatzstoffe 8 Bestrahlungsverbot und Zulassungsermächtigung 9 Pflanzenschutz- und sonstige Mittel 10 Stoffe mit pharmakologischer Wirkung 11 Vorschriften zum Schutz vor Täuschung 12 Verbot der krankheitsbezogenen Werbung 13 Ermächtigungen zum Schutz der Gesundheit und vor Täuschung 14 Weitere Ermächtigungen 15 Deutsches Lebensmittelbuch 16 Deutsche Lebensmittelbuch-Kommission Abschnitt 3 Verkehr mit Futtermitteln 17 bis 25 Für Gastronomie und Gemeinschaftsverpflegung nicht relevant Abschnitt 4 Verkehr mit kosmetischen Mitteln 26 bis 29 Für Gastronomie und Gemeinschaftsverpflegung nicht relevant Abschnitt 5 Verkehr mit sonstigen Bedarfsgegenständen 30 Verbote zum Schutz der Gesundheit 31 Übergang von Stoffen auf Lebensmittel 32 Ermächtigungen zum Schutz der Gesundheit 33 Vorschriften zum Schutz vor Täuschung Abschnitt 6 Gemeinsame Vorschriften für alle Erzeugnisse 34 Ermächtigungen zum Schutz der Gesundheit 35 Ermächtigungen zum Schutz vor Täuschung und zur Unterrichtung 36 Ermächtigungen für betriebseigene Kontrollen und Maßnahmen 37 Weitere Ermächtigungen Abschnitt 7 Überwachung 38 Zuständigkeit, gegenseitige Information 38a Übermittlung von Daten über den Internethandel 39 Aufgaben und Maßnahmen der zuständigen Behörden 40 Information der Öffentlichkeit 41 Maßnahmen im Erzeugerbetrieb, Viehhandels- und Transportunternehmen 42 Durchführung der Überwachung 43 Probenahme 44 Duldungs-, Mitwirkungs- und Übermittlungspflichten 44a Mitteilungs- und Übermittlungspflichten über Untersuchungsergebnisse zu gesundheitlich nicht erwünschten Stoffen 45 Schiedsverfahren 46 Ermächtigungen 47 Weitere Ermächtigungen 48 Landesrechtliche Bestimmungen 49 Erstellung eines Lagebildes, Verwendung bestimmter Daten 49a Zusammenarbeit von Bund und Ländern Abschnitt 8 Monitoring 50 Monitoring 51 Durchführung des Monitorings 52 Erlass von Verwaltungsvorschriften Abschnitt 9 Verbringen in das und aus dem Inland 53 Verbringungsverbote 54 Bestimmte Erzeugnisse aus anderen Mitgliedsstaaten oder anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum 55 Mitwirkung der Zollstellen 56 Ermächtigungen 57 Ausfuhr; sonstiges Verbringen aus dem Inland 6

5 GRUNDZÜGE DES LEBENSMITTELRECHTS Abschnitt 10 Straf- und Bußgeldvorschriften 58 Strafvorschriften 59 Strafvorschiften 60 Bußgeldvorschriften 61 Einziehung 62 Ermächtigungen Abschnitt 11 Schlussbestimmungen 63 Gebühren und Auslagen 64 Amtliche Sammlung von Untersuchungsverfahren, Bekanntmachungen 65 Aufgabendurchführung 66 Statistik 67 Ausnahmeermächtigungen für Krisenzeiten 68 Zulassung von Ausnahmen 69 Zulassung weiterer Ausnahmen 70 Rechtsverordnungen in bestimmten Fällen 71 Beteiligung der Öffentlichkeit 72 Außenverkehr 73 Verkündung von Rechtsverordnungen 74 Geltungsbereich bestimmter Vorschriften 75 Übergangsregelungen Das LFBG ist Basis für eine Vielzahl von Einzelverordnungen und Gesetzen, die produktübergreifend oder produktspezifisch gelten. Alle diese Bestimmungen stützen sich auf das LFGB. Produktübergreifende Verordnungen sind z. B.: Zusatzstoff-Zulassungsverordnung Diätverordnung Verordnung über vitaminisierte Lebensmittel Lebensmittel-Kennzeichnungs-Verordnung Fertigpackungsverordnung Nährwert-Kennzeichnungsverordnung Typische Produktverordnungen sind dagegen z. B.: Milcherzeugnisverordnung Käseverordnung Weinverordnung Butterverordnung Bierverordnung Mineral- und Tafelwasserverordnung Trinkwasserverordnung Hinzu kommen Verordnungen durch die Europäische Union (EG- Verordnungen), denn das nationale Lebensmittelrecht wird entscheidend von dem so genannten Sekundären Gemeinschaftsrecht beeinflusst, da die Rechtssetzungen durch den Rat oder die Kommission Anwendungs-Vorrang vor nationalem Recht haben. Mehr als 2 / 3 des nationalen Rechts sind entweder EU-Bestimmungen oder beruhen auf Vorgaben durch die EU. Die Eingriffe durch EG-Recht erfolgen durch: 1. Verordnungen 2. Entscheidungen oder Beschlüsse 3. Richtlinien 4. Auslegung und Rechtsfortbildung durch den Europäischen Gerichtshof. Verordnungen des Rates und der Kommission haben allgemeine Geltung, sind in allen ihren Teilen verbindlich und gelten unmittelbar in jedem Mitgliedsstaat. Als übernationales Recht brechen EG- Verordnungen entgegenstehendes Recht der Mitgliedsstaaten. Entgegenstehende nationale Vorschriften müssen deshalb bei Erlass solcher Verordnungen aufgehoben werden. Verordnung (EG) Nr. 178/2002 zur Festlegung der allgemeinen Grundsätze und Anforderungen des Lebensmittelrechts und Festlegung von Verfahren zur Lebensmittelsicherheit (sog. Basis-Verordnung ) Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 über genetisch veränderte Lebensmittel und Futtermittel Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene Verordnung (EG) Nr, 1924/2006 über nährwert- und gesundheitsbezogenen Angaben über Lebensmittel Verordnung (EG) Nr. 834/2007 über die ökologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen Verordnung (EG) Nr. 1331/2008 über ein einheitliches Zulassungsverfahren für Lebensmittelzusatzstoffe, -enzyme und -aromen Verordnung (EU) 231/2012 mit Spezifikationen für die in den Anhängen II und III der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 aufgeführten Lebensmittelzusatzstoffe Entscheidungen oder Beschlüsse des Rates oder der Kommission sind ebenfalls in allen Teilen verbindlich. Adressaten können ein Mitgliedsstaat oder mehrere Mitgliedsstaaten, aber auch einzelne juristische Personen sein. Sie gelten unmittelbar wie eine Verordnung und stehen über nationalem Recht. Entscheidung Nr. 93/256/EWG über die Verfahren zum Nachweis der Rückstände von Stoffen mit hormonaler bzw. thyreostatischer Wirkung Entscheidung Nr. 94/356/EWG mit Durchführungsvorschriften zu der Richtlinie 1/43/EWG betreffend die Eigenkontrolle bei Fischereierzeugnissen Beschluss 74/234/EWG zur Einsetzung eines wissenschaftlichen Lebensmittelausschusses Die Richtlinien des Rates oder der Kommission sind für jeden Mitgliedsstaat verbindlich, an den sie gerichtet sind. Form und Mittel der Durchführung können jedoch vom Mitgliedsstaat gewählt werden. Die Mitgliedsstaaten sind verpflichtet, die mit der Richtlinie verfolgten Ziele durch entsprechende Gesetzgebungsoder Verwaltungsmaßnahmen zu verwirklichen. Werden diese Verpflichtungen nicht erfüllt, können die Gerichte der Mitgliedsstaaten angerufen werden. Bei Veröffentlichung der Richtlinien wird stets ein Zeitpunkt angegeben, bis zu dem sie in nationales Recht umgesetzt werden müssen. Erfolgt bis zu dem vorgegebenen Zeitpunkt keine Umsetzung, wird aus der Richtlinie automatisch europaweit geltendes Recht. Richtlinie 90/496/EWG über die Nährwertkennzeichnung von Lebensmitteln (umgesetzt durch die Nährwert- Kennzeichnungsverordnung) 7

6 GRUNDZÜGE DES LEBENSMITTELRECHTS Richtlinie 2008/100/EG zur Änderung der Richtlinie 90/496/EWG über die Nährwertkennzeichnung von Lebensmitteln hinsichtlich der empfohlenen Tagesdosis, der Umrechnungsfaktoren für den Energiewert und der Definitionen (umgesetzt in nationales Recht durch die 1. Verordnung zur Änderung der Nährwertkennzeichnungsverordnung) Richtlinie 2010/37/EU zur Festlegung spezifischer Kriterien für Süßungsmittel (umgesetzt in nationales Recht durch die 3. Verordnung zur Änderung der Zusatzstoffzulassungs- Verordnung) Richtlinie 2011/3/EU zur Festlegung spezifischer Reinheitskriterien für Lebensmittelfarbstoffe (ebenfalls umgesetzt in nationales Recht durch die 3. Verordnung zur Änderung der Zusatzstoffzulassungs-Verordnung) Die Harmonisierung des Lebensmittelrechts wurde und wird zudem durch die Urteile des Europäischen Gerichtshofes entscheidend beeinflusst. Cassis -Urteil: Lebensmittel, die in einem Mitgliedsstaat verkehrsfähig sind und dort rechtmäßig in den Verkehr gebracht wurden, müssen auch in allen anderen Mitgliedsstaaten verkehrsfähig sein (evtl. mit zusätzlicher Kennzeichnung). Bier -Urteil: Auch Produkte, die dem Deutschen Reinheitsgebot nicht entsprechen, dürfen als Bier bezeichnet werden. Milchimitate -Urteil: Wenn eine ordnungsgemäße Kennzeichnung eine Verwechslungsgefahr ausschließt, darf der Verkehr mit diesen Produkten nicht behindert werden. Empfehlungen und Stellungnahmen zu lebensmittelrechtlichen Fragen, die vom Rat oder der Kommission herausgegeben wurden, unterscheiden sich grundsätzlich nicht voneinander. Sie sind nicht rechtsverbindlich. Auch sind die nationalen Behörden nicht zur Umsetzung verpflichtet. Ziel dieses so genannten Sekundären Gemeinschaftsrechtes ist der Abbau von Handelshemmnissen nach den 30 bis 36 des Europäischen Grundlagenvertrages. Demnach müssen Vorschriften, die den Handelsverkehr behindern, harmonisiert werden. Man unterscheidet dabei zwischen horizontalen und vertikalen Vorschriften. Erstere gelten produkt- und branchen- übergreifend. Verordnung (EG) Nr. 1830/2003 über die Rückverfolgbarkeit und Kennzeichnung von genetisch veränderten Organismen und über die Rückverfolgbarkeit von aus genetisch veränderten Organismen hergestellten Lebensmitteln und Futtermitteln Richtlinie 89/397/EWG über Lebensmittelüberwachung Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 über genetisch veränderte Lebensmittel und Futtermittel Vertikale Vorschriften sind produktbezogene Bestimmungen. Richtlinie 76/796/EWG und 83/229/EWG für Beschränkungen des Inverkehrbringens und der Verwendung gewisser gefährlicher Stoffe und Zubereitungen Richtlinie über Konfitüren, Gelees, Marmeladen und Maronen krem für die menschliche Ernährung Der Europäische Codex Alimentarius Das europäische und damit auch das deutsche Lebensmittelrecht werden in zunehmendem Maße vom Codex Alimentarius beeinflusst. Dieser Codex enthält eine Sammlung internationaler Lebensmittelstandards, die ausgearbeitet wurden, um Handelshemmnisse aufgrund unterschiedlicher Produktstandards abzubauen. Auch die Produktstandards sollen den Schutz der Verbrauchergesundheit und faire Praktiken im Handel mit Lebensmitteln gewährleisten. Bei der Codex Alimentarius-Kommission handelt es sich um eine Unterorganisation der FAO (Food and Agriculture Organization) und der WHO (World Health Organization) der Vereinten Nationen. Die Codex-Standards beinhalten umfassende Anforderungen bezüglich Zusammensetzung, Behandlung, Qualität, Kennzeichnung und Angebot der zur Abgabe an die Verbraucher bestimmten Lebensmittel. So beruhen z. B. das Konzept der Gefahrenidentifizierung und -bewertung sowie die Maßnahmen zu deren Beherrschung (HACCP) weitgehend auf Vorgaben des Codex Alimentarius. Es gibt weltweite und regionale sowie auch allgemeine (horizontale und produktvertikale) Standards. Wenn der Mitgliedsstaat den Standard förmlich annimmt bzw. umsetzt, gewinnt der Standard innerstaatliche Gültigkeit. Im Gegensatz zu EG-Richtlinien haben Codex-Standards allerdings nur den Charakter einer Empfehlung. Definitionen Nachfolgende Definitionen von Grundbegriffen sind erforderlich, um klare Abgrenzungen vornehmen und ein Produkt exakt einstufen zu können. Sie sind im LFGB und der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 (Basis-Verordnung zum europäischen Lebensmittelrecht) zu finden. Lebensmittel Lebensmittel im Sinne dieses Gesetzes (gemeint sind Lebensmittel im Sinne des Art. 2 der Basis-Verordnung (EG) Nr. 178/2002) sind alle Stoffe oder Erzeugnisse, die dazu bestimmt sind oder von denen nach vernünftigem Ermessen erwartet werden kann, dass sie in verarbeitetem, teilweise verarbeitetem oder unverarbeitetem Zustand von Menschen aufgenommen werden. Zu den Lebensmitteln zählen auch Getränke, Kaugummi, sowie alle Stoffe einschließlich Wasser, die dem Lebensmittel bei seiner Herstellung, Ver- oder Bearbeitung absichtlich zugesetzt werden. Nicht zu den Lebensmitteln gehören Futtermittel, lebende Tiere, soweit sie nicht für das Inverkehrbringen zum menschlichen Verzehr hergerichtet sind, Arzneimittel, kosmetische Mittel, Tabak und Tabakerzeugnisse, Betäubungsmittel und psychotrophe Stoffe sowie Rückstände und Kontaminanten. Trotz dieser, wie es auf den ersten Blick scheint, eindeutigen Definition kommt es z. B. bei der Einstufung von Nahrungsergänzungsmitteln oder Arzneimitteln immer wieder zu unterschiedlichen Auffassungen, die dann gerichtlich entschieden werden müssen. Lebensmittelzusatzstoffe Wichtiger Hinweis: Das gesamte Zusatzstoffrecht befindet sich derzeit auf der EU-Ebene im Umbruch. Die EU sah 8

Aktuelle Neuigkeiten aus dem Lebensmittelrecht. September 2012 Joachim Mehnert

Aktuelle Neuigkeiten aus dem Lebensmittelrecht. September 2012 Joachim Mehnert Aktuelle Neuigkeiten aus dem Lebensmittelrecht September 2012 Joachim Mehnert Überblick Grundlagen was wissen meine Fachleute? was enthält meine HACCP Schulung? Welche Details sind relevant? Änderungen/Hinweise

Mehr

I Rechtsgrundlagen und lebensmittelrechtliche Systematik

I Rechtsgrundlagen und lebensmittelrechtliche Systematik Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis I Rechtsgrundlagen und lebensmittelrechtliche Systematik 1 Nationale Grundlagen 1.1 Gesetze 1.2 Verordnungen 2 Europäische Grundlagen 2.1 Primäres Gemeinschaftsrecht

Mehr

Gesetzliche Vorschriften

Gesetzliche Vorschriften 2010, Chart 2.2 Gesetzliche Vorschriften Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG) Infektionsschutzgesetz (IfSG) Lebensmittel- und Lebensmittelhygiene- Futtermittelgesetzbuch Verordnung Verordnung (LFGB) (LMHV)

Mehr

FAQ zur Registrierung und zu Pflichten von Lebensmittelunternehmern sowie den wichtigsten Gesetzesregelungen

FAQ zur Registrierung und zu Pflichten von Lebensmittelunternehmern sowie den wichtigsten Gesetzesregelungen FAQ zur Registrierung und zu Pflichten von Lebensmittelunternehmern sowie den wichtigsten Gesetzesregelungen Was sind Lebensmittel? Per definitionem sind Lebensmittel alle Stoffe oder Erzeugnisse, die

Mehr

Seite Vorwort ' Abkürzungsverzeichnis Literaturverzeichnis

Seite Vorwort ' Abkürzungsverzeichnis Literaturverzeichnis Inhaltsverzeichnis Seite Vorwort ' Abkürzungsverzeichnis XI Literaturverzeichnis XII 1. Kapitel Einfuhrung ins Lebensmittelrecht - der europäische Rechtsrahmen 1 1. Die Entwicklung des Lebensmirtelrechts

Mehr

LEBENSMITTEL Ist drin was draufsteht?

LEBENSMITTEL Ist drin was draufsteht? LIVE LAB LEBENSMITTEL & WASSERANALYTIK LEBENSMITTEL Ist drin was draufsteht? 17. April 2012 www.hsfs.org Inhalt 1. Was sind Lebensmittel rein rechtlich? 2. Was steht drauf? 3. Was ist drin? Seite 2 1.

Mehr

EUROPÄISCHE KOMMISSION GENERALDIREKTION GESUNDHEIT UND LEBENSMITTELSICHERHEIT DG(SANTE)/ RS

EUROPÄISCHE KOMMISSION GENERALDIREKTION GESUNDHEIT UND LEBENSMITTELSICHERHEIT DG(SANTE)/ RS EUROPÄISCHE KOMMISSION GENERALDIREKTION GESUNDHEIT UND LEBENSMITTELSICHERHEIT Direktion F Lebensmittel- und Veterinäramt DG(SANTE)/2015-7502 RS AUSZUG AUS EINEM BERICHT DES LEBENSMITTELS- UND VETERINÄRAMTS

Mehr

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH 1 von 4 BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 2011 Ausgegeben am 15. April 2011 Teil II 125. Verordnung: LMSVG-Anlagen-Aktualisierungsverordnung 2011 125. Verordnung des Bundesministers

Mehr

Grundlagen des Lebensmittelrechts

Grundlagen des Lebensmittelrechts Anhang 3 Grundlagen des Lebensmittelrechts in: Bewertung von Lebensmitteln verschiedener Produktionsverfahren - Statusbericht 2003 vorgelegt von der Senatsarbeitsgruppe "Qualitative Bewertung von Lebensmitteln

Mehr

Lebensmittel-, Bedarfsgegenständeund Futtermittelgesetzbuch (Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch LFGB) 1 ) 2 )

Lebensmittel-, Bedarfsgegenständeund Futtermittelgesetzbuch (Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch LFGB) 1 ) 2 ) Lebensmittel-, Bedarfsgegenständeund Futtermittelgesetzbuch (Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch LFGB) 1 ) 2 ) In der Neufassung vom 24. Juli 2009 (BGBl. I S. 2205), geänd. durch 1. Änd.-VO vom 3.

Mehr

Gelbe Erläuterungsbücher. LFGB, BasisVO. Kommentar

Gelbe Erläuterungsbücher. LFGB, BasisVO. Kommentar Gelbe Erläuterungsbücher LFGB, BasisVO Kommentar von Prof. Dr. Alfred Hagen Meyer, Prof. Dr. Rudolf Streinz, Dr. Andreas Reinhart, Prof. Dr. Eckhard Pache, Prof. Dr. Olaf Sosnitza 1. Auflage LFGB, BasisVO

Mehr

Verbraucherschutz im DRK unter dem Gesichtspunkt der Hygieneund der Nationalen Durchführungsverordnung

Verbraucherschutz im DRK unter dem Gesichtspunkt der Hygieneund der Nationalen Durchführungsverordnung Verbraucherschutz im DRK unter dem Gesichtspunkt der Hygieneund der Nationalen Durchführungsverordnung (DVO) Unsere Verantwortung gegenüber unserer Kundschaft wird bestimmt durch Verordnungen und Gesetze

Mehr

Ergebnisse der im Land Berlin durchgeführten Kontrollen* in der amtlichen Lebensmittelüberwachung

Ergebnisse der im Land Berlin durchgeführten Kontrollen* in der amtlichen Lebensmittelüberwachung Ergebnisse der im Land Berlin durchgeführten Kontrollen* in der amtlichen Lebensmittelüberwachung Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz (Stand 29.08.2014) * Anmerkung: Basis sind die Daten

Mehr

Ergebnisse der im Land Berlin durchgeführten Kontrollen* in der amtlichen Lebensmittelüberwachung

Ergebnisse der im Land Berlin durchgeführten Kontrollen* in der amtlichen Lebensmittelüberwachung Ergebnisse der im Land Berlin durchgeführten Kontrollen* in der amtlichen Lebensmittelüberwachung Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz (Stand 30.04.2015) * Anmerkung: Basis sind die Daten

Mehr

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 2015 Ausgegeben am 27. April 2015 Teil II

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 2015 Ausgegeben am 27. April 2015 Teil II 1 von 4 BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 2015 Ausgegeben am 27. April 2015 Teil II 88. Verordnung: LMSVG-Anlagen-Aktualisierungsverordnung 2015 88. Verordnung der Bundesministerin

Mehr

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 2013 Ausgegeben am 9. Oktober 2013 Teil II

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 2013 Ausgegeben am 9. Oktober 2013 Teil II 1 von 4 BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 2013 Ausgegeben am 9. Oktober 2013 Teil II 296. Verordnung: LMSVG-Anlagen-Aktualisierungsverordnung 2013 296. Verordnung des Bundesministers

Mehr

BIO LEBENSMITTEL. Eine neue Kategorie von Lebensmitteln? Lebensmittelrechtliche und qualitative Aspekte

BIO LEBENSMITTEL. Eine neue Kategorie von Lebensmitteln? Lebensmittelrechtliche und qualitative Aspekte Garmisch 29.09. 02.10 2009 BIO LEBENSMITTEL Eine neue Kategorie von Lebensmitteln? Lebensmittelrechtliche und qualitative Aspekte Prof. Dr. W.-R. Stenzel Institut für Lebensmittelhygiene - FU Berlin Wissenschaftliche

Mehr

Lebensmittelrecht: LMR

Lebensmittelrecht: LMR Beck-Texte im dtv 5766 Lebensmittelrecht: LMR Textausgabe von Prof. Dr. Alfred Hagen Meyer 5. Auflage Lebensmittelrecht: LMR Meyer schnell und portofrei erhältlich bei beck-shop.de DIE FACHBUCHHANDLUNG

Mehr

Beck-Rechtsberater: Wegweiser durch das Lebensmittelrecht. Von Dr. Peter Lips, Rechtsanwalt. 4., neubearbeitete Auflage Stand: 1.

Beck-Rechtsberater: Wegweiser durch das Lebensmittelrecht. Von Dr. Peter Lips, Rechtsanwalt. 4., neubearbeitete Auflage Stand: 1. Beck-Rechtsberater: Wegweiser durch das Lebensmittelrecht Von Dr. Peter Lips, Rechtsanwalt 4., neubearbeitete Auflage Stand: 1. Juli 1993 Deutscher Taschenbuch Verlag Inhaltsübersicht Vorwort 5 Inhaltsübersicht

Mehr

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 2016 Ausgegeben am 22. Dezember 2016 Teil II

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 2016 Ausgegeben am 22. Dezember 2016 Teil II 1 von 4 BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 2016 Ausgegeben am 22. Dezember 2016 Teil II 429. Verordnung: LMSVG-Anlagen-Aktualisierungsverordnung 2016 429. Verordnung der Bundesministerin

Mehr

HealtH ClaIms Gesundheitsbezogene Aussagen für Lebensmittel

HealtH ClaIms Gesundheitsbezogene Aussagen für Lebensmittel HealtH ClaIms Gesundheitsbezogene Aussagen für Lebensmittel Warum gibt es die Health-Claims-Verordnung? Jeder Mensch verzehrt täglich Lebensmittel. Diese müssen grundsätzlich sicher sein, d. h. sie dürfen

Mehr

Literaturverzeichnis... XVII

Literaturverzeichnis... XVII Inhaltsverzeichnis Seite Vorwort... V Abkürzungsverzeichnis... XIV Literaturverzeichnis............................ XVII A. Allgemeines Lebensmittelrecht... 1 I. Ziele des Lebensmittelrechts... 1 1. Gesundheitsschutz........................

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Vorwort Schnellübersicht A. Allgemeine Rechtsgrundlagen

Inhaltsverzeichnis. Vorwort Schnellübersicht A. Allgemeine Rechtsgrundlagen Inhaltsverzeichnis Vorwort Schnellübersicht A. Allgemeine Rechtsgrundlagen 1000 Gesetz über den Verkehr mit Lebensmitteln, Tabakerzeugnissen, kosmetischen Mitteln und sonstigen Bedarfsgegenständen (Lebensmittel-

Mehr

Vorwort... 5 Die Autoren... 7

Vorwort... 5 Die Autoren... 7 Inhaltsverzeichnis Vorwort... 5 Die Autoren... 7 A Allgemeines...15 1. Welche europäischen Rechtsvorschriften galten bislang für Lebensmittelzusatzstoffe?... 15 2. Welche nationalen Gesetze regeln den

Mehr

Seit dem 1. Januar 2006 gelten die EU-Verordnungen des sogenannten Lebensmittelhygienepaketes.

Seit dem 1. Januar 2006 gelten die EU-Verordnungen des sogenannten Lebensmittelhygienepaketes. MERKBLATT Innovation und Lebensmittel DAS LEBENSMITTELHYGIENERECHT Seit dem 1. Januar 2006 gelten die EU-Verordnungen des sogenannten Lebensmittelhygienepaketes. Sie sind in allen Mitgliedstaaten unmittelbar

Mehr

Dokumentensammlung zur geplanten Gesetzesänderung für Nahrungsergänzungsmittel, diätetische Lebensmittel und angereicherte Lebensmittel

Dokumentensammlung zur geplanten Gesetzesänderung für Nahrungsergänzungsmittel, diätetische Lebensmittel und angereicherte Lebensmittel Dokumentensammlung zur geplanten Gesetzesänderung für Nahrungsergänzungsmittel, diätetische Lebensmittel und angereicherte Lebensmittel Inhalt Gutachten zum Gesetzesentwurf von Dr. Jürgen Reimann Geplante

Mehr

Inhaltsverzeichnis. A. Allgemeines Lebensmittelrecht 1. B. Lebensmittelkennzeichnung 25. Seite. Vorwort. Abkürzungsverzeichnis. Literaturverzeichnis

Inhaltsverzeichnis. A. Allgemeines Lebensmittelrecht 1. B. Lebensmittelkennzeichnung 25. Seite. Vorwort. Abkürzungsverzeichnis. Literaturverzeichnis Seite Vorwort Abkürzungsverzeichnis Literaturverzeichnis V XIV XVII A. Allgemeines Lebensmittelrecht 1 I. Ziele des Lebensmittelrechts 1 1. Gesundheitsschutz 1 2. Schutz vor Irreführung und Täuschung 3

Mehr

Inhaltsverzeichnis. B. Allgemeine Rechtsgrundlagen

Inhaltsverzeichnis. B. Allgemeine Rechtsgrundlagen Recht der Feinkostindustrie Vorwort A. Einführung B. Allgemeine Rechtsgrundlagen 1000 Gesetz über den Verkehr mit Lebensmitteln, Tabakerzeugnissen, kosmetischen Mitteln und sonstigen Bedarfsgegenständen

Mehr

Lebensmittelrecht EG - Schweiz

Lebensmittelrecht EG - Schweiz E U R O P A *Fzåsr I N S T i T U T l ' "~ - Z U R I C H - -- : ' ROLF H. WEBER/URS KLEMM/TOBIAS BAUMGARTNER/ NINA GROLIMUND/DIRK TRUETEN Lebensmittelrecht EG - Schweiz Schulthess 2006 Abkiirzungsverzeichnis

Mehr

6 Nährwert- und gesund heits bezogene Angaben... 42

6 Nährwert- und gesund heits bezogene Angaben... 42 Inhalt Vorwort... 4 1 Einführung ins Lebensmittelrecht... 5 Nationales und europäisches Recht...7 Die Verkehrsauffassung....8 Wichtige Begriffsbestimmungen...10 2 Grundprinzipien und Ziele des Lebensmittelrechts...

Mehr

Entwurf Begründung Verordnung zur Durchführung von Vorschriften des gemeinschaftlichen Lebensmittelhygienerechts. Vom

Entwurf Begründung Verordnung zur Durchführung von Vorschriften des gemeinschaftlichen Lebensmittelhygienerechts. Vom Entwurf Begründung Verordnung zur Durchführung von Vorschriften des gemeinschaftlichen Lebensmittelhygienerechts Vom 16.03.2007 Zu Artikel 1 Verordnung über Anforderungen an die Hygiene bei der Produktion,

Mehr

Zulassungsverfahren bei Enzymen und Zusatzstoffen

Zulassungsverfahren bei Enzymen und Zusatzstoffen Zulassungsverfahren bei Enzymen und Zusatzstoffen Die Neuordnung des Zusatzstoff- und Enzymrechts 13. Lebensmittelrechtstag für Erzeugnisse aus Getreide in Detmold am 20. Juni 2006 RA Amin Werner, Vb.

Mehr

Rat der Europäischen Union Brüssel, den 30. Oktober 2015 (OR. en)

Rat der Europäischen Union Brüssel, den 30. Oktober 2015 (OR. en) Rat der Europäischen Union Brüssel, den 30. Oktober 2015 (OR. en) 13611/15 NLEG 138 AGRI 561 SAN 355 ÜBERMITTLUNGSVERMERK Absender: Europäische Kommission Eingangsdatum: 28. Oktober 2015 Empfänger: Nr.

Mehr

Ergebnisse der in der amtlichen Lebensmittelüberwachung durchgeführten Kontrollen von Betrieben im Land Berlin

Ergebnisse der in der amtlichen Lebensmittelüberwachung durchgeführten Kontrollen von Betrieben im Land Berlin Ergebnisse der in der amtlichen Lebensmittelüberwachung durchgeführten Kontrollen von Betrieben im Land Berlin Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung (Stand 01.08.2017)

Mehr

Allgemeine Fragen zu kosmetischen Mitteln

Allgemeine Fragen zu kosmetischen Mitteln Inhaltsverzeichnis Vorwort Herausgeber und Autoren I Allgemeine Fragen zu kosmetischen Mitteln 1 Wie bringe ich ein Produkt auf den Markt? 1.1 Was sind kosmetische Mittel und erfüllt das Produkt die Voraussetzungen

Mehr

BfR Forum Verbraucherschutz

BfR Forum Verbraucherschutz Pflanzliche Stoffe gesund und giftig zugleich? BfR Forum Verbraucherschutz III. Regulierung pflanzlicher Stoffe in Lebens- und Futtermitteln Aufgaben der Bundesländer Prof. Dr. Manfred Edelhäuser Ländlicher

Mehr

Die Anwendung der Verordnung über die gegenseitige Anerkennung auf Nahrungsergänzungsmittel

Die Anwendung der Verordnung über die gegenseitige Anerkennung auf Nahrungsergänzungsmittel EUROPÄISCHE KOMMISSION GENERALDIREKTION UNTERNEHMEN UND INDUSTRIE Leitlinien 1 Brüssel, den 1.2.2010 - Die Anwendung der Verordnung über die gegenseitige Anerkennung auf Nahrungsergänzungsmittel 1. EINLEITUNG

Mehr

Gegenstand, Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen (Artikel 1-2) Gegenstand und Anwendungsbereich

Gegenstand, Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen (Artikel 1-2) Gegenstand und Anwendungsbereich nhaltsverzeichnis nhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis Einleitung Kapitel 1 Gegenstand, Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen (Artikel 1-2) Artikel 1 Gegenstand und Anwendungsbereich 2 Ziele der

Mehr

Ergebnisse der in der amtlichen Lebensmittelüberwachung durchgeführten Kontrollen von Betrieben im Land Berlin

Ergebnisse der in der amtlichen Lebensmittelüberwachung durchgeführten Kontrollen von Betrieben im Land Berlin Ergebnisse der in der amtlichen Lebensmittelüberwachung durchgeführten Kontrollen von Betrieben im Land Berlin Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung (Stand 01.08.2018)

Mehr

Vorwort. Die Autoren. B Die europäische Verordnung über Lebensmittelzusatzstoffe 5

Vorwort. Die Autoren. B Die europäische Verordnung über Lebensmittelzusatzstoffe 5 Inhaltsverzeichnis Vorwort Die Autoren V VII A Allgemeines 1 1. Wie hat sich das Recht der Lebensmittelzusatzstoffe und Enzyme entwickelt? 1 2. Welche nationalen Gesetze regeln den Bereich der Zusatzstoffe?

Mehr

RICHTLINIE 1999/4/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 22. Februar 1999 über Kaffee- und Zichorien-Extrakte

RICHTLINIE 1999/4/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 22. Februar 1999 über Kaffee- und Zichorien-Extrakte 1999L0004 DE 18.11.2013 003.001 1 Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationshilfe, für deren Richtigkeit die Organe der Union keine Gewähr übernehmen B RICHTLINIE 1999/4/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

Mehr

Regulierung pflanzlicher Stoffe in Lebens- und Futtermitteln Aufgaben des BVL Viertes BfR-Forum Verbraucherschutz am 5. und 6. Juli 2007 in Berlin

Regulierung pflanzlicher Stoffe in Lebens- und Futtermitteln Aufgaben des BVL Viertes BfR-Forum Verbraucherschutz am 5. und 6. Juli 2007 in Berlin Regulierung pflanzlicher Stoffe in Lebens- und Futtermitteln Aufgaben des BVL Viertes BfR-Forum Verbraucherschutz am 5. und 6. Juli 2007 in Berlin BVL 06. Juli 2007 Seite 1 Inverkehrbringen von Lebensmitteln

Mehr

Merkblatt. Nahrungsergänzungsmittel Nahrungsergänzungsmittel

Merkblatt. Nahrungsergänzungsmittel Nahrungsergänzungsmittel LANDKREIS OSNABRÜCK Veterinärdienst für Stadt und Landkreis Osnabrück -Lebensmittelüberwachung- Am Schölerberg 1 49082 Osnabrück Ansprechpartner: Telefon: 0541/501-2137 Merkblatt Nahrungsergänzungsmittel

Mehr

Abgrenzung aus Sicht des BVL. Nahrungsergänzungsmittel und bilanzierte Diäten

Abgrenzung aus Sicht des BVL. Nahrungsergänzungsmittel und bilanzierte Diäten Abgrenzung aus Sicht des BVL Nahrungsergänzungsmittel und bilanzierte Diäten Aufgaben des Bundesamtes Nahrungsergänzungsmittel, bilanzierte Diäten Nationale Kontaktstelle für Anträge auf Zulassung neuartiger

Mehr

Rat der Europäischen Union Brüssel, den 13. Januar 2015 (OR. en)

Rat der Europäischen Union Brüssel, den 13. Januar 2015 (OR. en) Rat der Europäischen Union Brüssel, den 13. Januar 2015 (OR. en) 5219/15 NLEG 9 AGRI 11 SAN 12 ÜBERMITTLUNGSVERMERK Absender: Europäische Kommission Eingangsdatum: 12. Januar 2015 Empfänger: Nr. Komm.dok.:

Mehr

Gesetz über den Übergang auf das neue Lebensmittel- und Futtermittelrecht

Gesetz über den Übergang auf das neue Lebensmittel- und Futtermittelrecht Gesetz über den Übergang auf das neue Lebensmittel- und Futtermittelrecht vom 01. September 2005, Bundesgesetzblatt Jahrgang 2005 Teil I Nr. 55, S.2653, Art.2 vom 6. September 2005, geändert am 13. April

Mehr

Rat der Europäischen Union Brüssel, den 20. Juli 2017 (OR. en)

Rat der Europäischen Union Brüssel, den 20. Juli 2017 (OR. en) Rat der Europäischen Union Brüssel, den 20. Juli 2017 (OR. en) 11463/17 AGRILEG 142 NLEG 58 VETER 65 ÜBERMITTLUNGSVERMERK Absender: Europäische Kommission Eingangsdatum: 19. Juli 2017 Empfänger: Nr. Komm.dok.:

Mehr

Institut für Hygiene und Technologie der Lebensmittel tierischen Ursprungs Tierärztliche Fakultät der Ludwig-Maximilians-Universität München

Institut für Hygiene und Technologie der Lebensmittel tierischen Ursprungs Tierärztliche Fakultät der Ludwig-Maximilians-Universität München Überblick Lebensmittel- Recht Institut für Hygiene und Technologie der Lebensmittel tierischen Ursprungs Tierärztliche Fakultät der Ludwig-Maximilians-Universität München Überblick Lebensmittel-Recht nationales

Mehr

NAHRUNGSERGÄNZUNGSMITTEL. Leitfaden für Bewerbung, Beratung und Verkauf. Dipl.-Ing. Dr. Thomas Eidenberger. August 2014 ALLES UNTERNEHMEN.

NAHRUNGSERGÄNZUNGSMITTEL. Leitfaden für Bewerbung, Beratung und Verkauf. Dipl.-Ing. Dr. Thomas Eidenberger. August 2014 ALLES UNTERNEHMEN. NAHRUNGSERGÄNZUNGSMITTEL Leitfaden für Bewerbung, Beratung und Verkauf Dipl.-Ing. Dr. Thomas Eidenberger August 2014 ALLES UNTERNEHMEN. NAHRUNGSERGÄNZUNGSMITTEL Leitfaden für Bewerbung, Beratung und Verkauf

Mehr

Rat der Europäischen Union Brüssel, den 20. Juli 2017 (OR. en)

Rat der Europäischen Union Brüssel, den 20. Juli 2017 (OR. en) Rat der Europäischen Union Brüssel, den 20. Juli 2017 (OR. en) 11435/17 AGRILEG 141 DENLEG 57 VETER 64 ÜBERMITTLUNGSVERMERK Absender: Europäische Kommission Eingangsdatum: 17. Juli 2017 Empfänger: Nr.

Mehr

Rat der Europäischen Union Brüssel, den 25. Oktober 2017 (OR. en)

Rat der Europäischen Union Brüssel, den 25. Oktober 2017 (OR. en) Rat der Europäischen Union Brüssel, den 25. Oktober 2017 (OR. en) 13649/17 NLEG 80 AGRI 574 SAN 380 ÜBERMITTLUNGSVERMERK Absender: Europäische Kommission Eingangsdatum: 24. Oktober 2017 Empfänger: Nr.

Mehr

Die VERBRAUCHER INITIATIVE e.v. (Bundesverband)

Die VERBRAUCHER INITIATIVE e.v. (Bundesverband) Die VERBRAUCHER INITIATIVE e.v. (Bundesverband) Nanomaterialien im Lebensmittelrecht - Stand und Bewertung - 1 2. I N T E R N A T I O N A L E R B E H Ö R D E N D I A L O G B E R L I N, J U N I 2 0 1 8

Mehr

BESCHLUSS DES GEMEINSAMEN EWR-AUSSCHUSSES Nr. 105/2012. vom 15. Juni 2012

BESCHLUSS DES GEMEINSAMEN EWR-AUSSCHUSSES Nr. 105/2012. vom 15. Juni 2012 BESCHLUSS DES GEMEINSAMEN EWR-AUSSCHUSSES Nr. 105/2012 vom 15. Juni 2012 zur Änderung von Anhang II (Technische Vorschriften, Normen, Prüfung und Zertifizierung) des EWR-Abkommens DER GEMEINSAME EWR-AUSSCHUSS

Mehr

(Text von Bedeutung für den EWR)

(Text von Bedeutung für den EWR) 18.10.2016 L 280/13 DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2016/1832 R KOMMISSION vom 17. Oktober 2016 zur Änderung der Musterbescheinigungen für die Einfuhr von Fleischzubereitungen, Fleischerzeugnissen und behandelten

Mehr

Gesetz über Milch, Milcherzeugnisse, Margarineerzeugnisse und ähnliche Erzeugnisse (Milch- und Margarinegesetz)

Gesetz über Milch, Milcherzeugnisse, Margarineerzeugnisse und ähnliche Erzeugnisse (Milch- und Margarinegesetz) Gesetz über Milch, Milcherzeugnisse, Margarineerzeugnisse und ähnliche Erzeugnisse (Milch- und Margarinegesetz) MilchMargG Ausfertigungsdatum: 25.07.1990 Vollzitat: "Milch- und Margarinegesetz vom 25.

Mehr

Gesetz über Milch, Milcherzeugnisse, Margarineerzeugnisse und ähnliche Erzeugnisse (Milch- und Margarinegesetz)

Gesetz über Milch, Milcherzeugnisse, Margarineerzeugnisse und ähnliche Erzeugnisse (Milch- und Margarinegesetz) Gesetz über Milch, Milcherzeugnisse, Margarineerzeugnisse und ähnliche Erzeugnisse (Milch- und Margarinegesetz) MilchMargG Ausfertigungsdatum: 25.07.1990 Vollzitat: "Milch- und Margarinegesetz vom 25.

Mehr

KOMMISSION. (Text von Bedeutung für den EWR) (2003/863/EG)

KOMMISSION. (Text von Bedeutung für den EWR) (2003/863/EG) L 325/46 KOMMISSION ENTSCHEIDUNG R KOMMISSION vom 2. Dezember 2003 über Genusstauglichkeitsbescheinigungen für die Einfuhr von tierischen Erzeugnissen aus den Vereinigten Staaten (Bekannt gegeben unter

Mehr

Amtsblatt der Europäischen Union

Amtsblatt der Europäischen Union L 55/4 VERORDNUNG (EU) 2016/293 R KOMMISSION vom 1. März 2016 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 850/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates über persistente organische Schadstoffe hinsichtlich

Mehr

Der Imker als Lebensmittelunternehmer Teil 1- rechtliche Grundlagen

Der Imker als Lebensmittelunternehmer Teil 1- rechtliche Grundlagen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Der Imker als Lebensmittelunternehmer Teil 1- rechtliche Grundlagen Veranstaltung des Kreisimkerverbandes Krefeld- Viersen, Albert- Mooren-Halle 29-04-2017 Allgemeines

Mehr

BESCHLUSS DES GEMEINSAMEN EWR-AUSSCHUSSES Nr. 18/2010. vom 1. März 2010

BESCHLUSS DES GEMEINSAMEN EWR-AUSSCHUSSES Nr. 18/2010. vom 1. März 2010 DE DE DE BESCHLUSS DES GEMEINSAMEN EWR-AUSSCHUSSES Nr. 18/2010 vom 1. März 2010 zur Änderung von Anhang I (Veterinärwesen und Pflanzenschutz) und Anhang II (Technische Vorschriften, Normen, Prüfung und

Mehr

Rat der Europäischen Union Brüssel, den 3. Mai 2016 (OR. en)

Rat der Europäischen Union Brüssel, den 3. Mai 2016 (OR. en) Rat der Europäischen Union Brüssel, den 3. Mai 2016 (OR. en) 8540/16 DENLEG 34 AGRI 222 SAN 162 ÜBERMITTLUNGSVERMERK Absender: Europäische Kommission Eingangsdatum: 29. April 2016 Empfänger: Nr. Komm.dok.:

Mehr

Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung

Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung (LGV) Änderung vom Der Schweizerische Bundesrat verordnet: I Die Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung vom 23. November 2005 1 wird wie folgt

Mehr

6. Lebensmittelrechtliches Seminar von BLC und BLL. Verbraucherschutz durch Lebensmittelsicherheit

6. Lebensmittelrechtliches Seminar von BLC und BLL. Verbraucherschutz durch Lebensmittelsicherheit 1 6. Lebensmittelrechtliches Seminar von BLC und BLL Verbraucherschutz durch Lebensmittelsicherheit Neues EU-Recht für Food Improvement Agents Sicht der Lebensmittelwirtschaft Wissenschaftliche Leitung

Mehr

Arzneimittel zur Nahrungsergänzung? Dr. Christian Steffen (BfArM) Prof. Dr. Hildegard Przyrembel (BfR)

Arzneimittel zur Nahrungsergänzung? Dr. Christian Steffen (BfArM) Prof. Dr. Hildegard Przyrembel (BfR) Arzneimittel zur Nahrungsergänzung? Dr. Christian Steffen (BfArM) Prof. Dr. Hildegard Przyrembel (BfR) F.A.C. Gren (1798) System der Pharmakologie Nahrungsmittel (Alimenta( Alimenta) ) und Arzneymittel

Mehr

122012/EU XXIV. GP. Eingelangt am 18/07/13 RAT DER EUROPÄISCHEN UNION. Brüssel, den 17. Juli 2013 (OR. en) 12488/13 DENLEG 85 SAN 281

122012/EU XXIV. GP. Eingelangt am 18/07/13 RAT DER EUROPÄISCHEN UNION. Brüssel, den 17. Juli 2013 (OR. en) 12488/13 DENLEG 85 SAN 281 122012/EU XXIV. GP Eingelangt am 18/07/13 RAT DER EUROPÄISCHEN UNION Brüssel, den 17. Juli 2013 (OR. en) 12488/13 DENLEG 85 SAN 281 ÜBERMITTLUNGSVERMERK Absender: Europäische Kommission Eingangsdatum:

Mehr

Wichtige Verordnung, viele spezifische Angaben zu mikrobiologischen Kriterien und Probenahme!

Wichtige Verordnung, viele spezifische Angaben zu mikrobiologischen Kriterien und Probenahme! Verordnung (EG) Nr. 1441/2007 der Kommission vom 5. Dezember 2007 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2073/2005 über mikrobiologische Kriterien für Lebensmittel - legt die mikrobiologischen Kriterien

Mehr

Vorschlag. Vorschlag für eine EG-Verordnung über Zusatzstoffe. 1. Ziele. 2. Umfang. 1 Vorschlag EG-VO Zusatzstoffe A III-0.2

Vorschlag. Vorschlag für eine EG-Verordnung über Zusatzstoffe. 1. Ziele. 2. Umfang. 1 Vorschlag EG-VO Zusatzstoffe A III-0.2 EG-VO Zusatzstoffe A III-0. A III-0.. Ziele. Umfang für eine EG-Verordnung über Zusatzstoffe Wie im Weißbuch zur LM-Sicherheit angekündigt, hat die EG-Kommission nun einen für eine umfassende Verordnung

Mehr

EUROPÄISCHE KOMMISSION GENERALDIREKTION GESUNDHEIT UND LEBENSMITTELSICHERHEIT GENERALDIREKTION LANDWIRTSCHAFT UND LÄNDLICHE ENTWICKLUNG MITTEILUNG

EUROPÄISCHE KOMMISSION GENERALDIREKTION GESUNDHEIT UND LEBENSMITTELSICHERHEIT GENERALDIREKTION LANDWIRTSCHAFT UND LÄNDLICHE ENTWICKLUNG MITTEILUNG EUROPÄISCHE KOMMISSION GENERALDIREKTION GESUNDHEIT UND LEBENSMITTELSICHERHEIT GENERALDIREKTION LANDWIRTSCHAFT UND LÄNDLICHE ENTWICKLUNG Brüssel, 1. Februar 2018 Rev1 MITTEILUNG DER AUSTRITT DES VEREINIGTEN

Mehr

Aufgaben des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit

Aufgaben des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Gesetz zur Durchführung der Verordnungen der Europäischen Gemeinschaft oder der Europäischen Union auf dem Gebiet der Gentechnik und über die Kennzeichnung ohne Anwendung gentechnischer Verfahren hergestellter

Mehr

17. Wahlperiode 26. Februar 2013 Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

17. Wahlperiode 26. Februar 2013 Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Deutscher Bundestag Ausschuss Drs.17/ 17. Wahlperiode 26. Februar 2013 Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU und FDP zu dem Gesetzentwurf

Mehr

Die Health Claims Verordnung und die Konsequenzen für die Lebensmittelindustrie

Die Health Claims Verordnung und die Konsequenzen für die Lebensmittelindustrie Steffen Jakobs Die Health Claims Verordnung und die Konsequenzen für die Lebensmittelindustrie Eine Unternehmensbefragung Diplomica Verlag Steffen Jakobs Die Health Claims Verordnung und die Konsequenzen

Mehr

EUROPÄISCHE KOMMISSION GENERALDIREKTION GESUNDHEIT UND VERBRAUCHERSCHUTZ GD(SANCO)/8108/ RS DE AUSZUG AUS DEM FINNLAND

EUROPÄISCHE KOMMISSION GENERALDIREKTION GESUNDHEIT UND VERBRAUCHERSCHUTZ GD(SANCO)/8108/ RS DE AUSZUG AUS DEM FINNLAND EUROPÄISCHE KOMMISSION GENERALDIREKTION GESUNDHEIT UND VERBRAUCHERSCHUTZ Direktion F - Lebensmittel- und Veterinäramt GD(SANCO)/8108/2006 - RS DE AUSZUG AUS DEM BERICHT DES LEBENSMITTEL- UND VETERINÄRAMTES

Mehr

- Anzeigeformular B -

- Anzeigeformular B - - Anzeigeformular B - Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Postfach 11 02 60 10832 Berlin Email: poststelle@bvl.bund.de Fax: +49 (0) 30 18 444-89999 Anzeige nach 4a Abs. 1 DiätV für

Mehr

Die Delegationen erhalten anbei den Entwurf einer Verordnung der Kommission zum eingangs genannten Thema..

Die Delegationen erhalten anbei den Entwurf einer Verordnung der Kommission zum eingangs genannten Thema.. Rat der Europäischen Union Brüssel, den 31. Oktober 2016 (OR. en) 13896/16 ÜBERMITTLUNGSVERMERK Absender: Europäische Kommission Eingangsdatum: 27. Oktober 2016 Empfänger: Nr. Komm.dok.: D047383/01 Betr.:

Mehr

Hygienerecht Haftung und Gewährleistung Im Lichte der EU VO 852/2004 und der LL Schankanlagen Fortschritt durch Wissen

Hygienerecht Haftung und Gewährleistung Im Lichte der EU VO 852/2004 und der LL Schankanlagen Fortschritt durch Wissen Hygienerecht Haftung und Gewährleistung Im Lichte der EU VO 852/2004 und der LL Schankanlagen Fortschritt durch Wissen 22 03 2017 Michael Gartner Hygienepaket Hygienepaket VO (EG) 178/2002 Verfahren zur

Mehr

Band V Teil 1. Bundesrepublik Deutschland (BRD) b) Gliederung c) Hinweise für die Benutzung der GS d) Abkürzungen

Band V Teil 1. Bundesrepublik Deutschland (BRD) b) Gliederung c) Hinweise für die Benutzung der GS d) Abkürzungen Band V Teil 1 Band V Teil 1 Einleitung: a) Vorwort b) Gliederung c) Hinweise für die Benutzung der GS d) Abkürzungen A Vorschriften für die Gewinnung von Milch sowie das Herstellen und Inverkehrbringen

Mehr

Grundzüge des Lebensmittelrechts

Grundzüge des Lebensmittelrechts 26.11.2015 Lebensmittelrechts = Unionsrecht (LMR gilt als das am zweitmeisten harmonisierte Rechtsgebiet) Querschnittmaterie ohne explizite Grundlage im Vertrag, primär Binnenmarktkompetenz, Berührungspunkte

Mehr

24.Thüringer Gemüsebautag

24.Thüringer Gemüsebautag 24.Thüringer Gemüsebautag Lebensmittelrechtliche Grundlagen 2 Ursachen von Gesundheitsschädigungen durch LM Fehlernährung (Fett, Salz) Mikroorganismen und ihre Gifte (Salmonellen) Parasiten (Trichinen

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Vorwort Schnellübersicht A. Allgemeine Rechtsgrundlagen

Inhaltsverzeichnis. Vorwort Schnellübersicht A. Allgemeine Rechtsgrundlagen Vorwort Schnellübersicht A. Allgemeine Rechtsgrundlagen 1000 Gesetz über den Verkehr mit Lebensmitteln, Tabakerzeugnissen, kosmetischen Mitteln und sonstigen Bedarfsgegenständen (Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz)

Mehr

Statistik der LFGB-Proben und deren Beanstandungen geordnet nach ZEBS- Warengruppen und Beanstandungscode

Statistik der LFGB-Proben und deren Beanstandungen geordnet nach ZEBS- Warengruppen und Beanstandungscode Statistik der LFGB- und deren geordnet nach ZEBS- Warengruppen und Beanstandungscode Zusammenstellung der Untersuchungsergebnisse nach dem ZEBS- : Lebensmittel (ausgenommen Erzeugnisse des Weinrechts)

Mehr

Abgrenzung von Arzneimitteln zu Lebensmitteln Arbeitsweise des BfArM

Abgrenzung von Arzneimitteln zu Lebensmitteln Arbeitsweise des BfArM Abgrenzung von Arzneimitteln zu Lebensmitteln Arbeitsweise des BfArM 10. Sitzung der Gemeinsamen Expertenkommission Dr. Kerstin Stephan Absender Titel 30.03.2016 Seite 1 Zuständigkeiten der Behörden bei

Mehr

Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Lebensmittelund Futtermittelgesetzbuches sowie anderer Vorschriften

Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Lebensmittelund Futtermittelgesetzbuches sowie anderer Vorschriften Bundesrat Drucksache 52/11 BRFuss 04.02.11 Gesetzentwurf der Bundesregierung AV - G - U Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Lebensmittelund Futtermittelgesetzbuches sowie anderer Vorschriften

Mehr

Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch LFGB (Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch)

Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch LFGB (Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch) Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch LFGB (Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch) vom 22. August 2011, Bundesgesetzblatt Jahrgang 2011 Teil I Nr. 47, S.1770 vom 8. September

Mehr

Quelle: Fundstelle: BGBl I 2014, 1054 FNA: FNA Verordnung über kosmetische Mittel Kosmetik-Verordnung

Quelle: Fundstelle: BGBl I 2014, 1054 FNA: FNA Verordnung über kosmetische Mittel Kosmetik-Verordnung juris Das Rechtsportal Gesamtes Gesetz juris-abkürzung: KosmetikV 2014 Ausfertigungsdatum: 16.07.2014 Gültig ab: 24.07.2014 Dokumenttyp: Rechtsverordnung Quelle: Fundstelle: BGBl I 2014, 1054 FNA: FNA

Mehr

Gemeinsame Expertenkommission des BVL und des BfArM Konstituierende Sitzung

Gemeinsame Expertenkommission des BVL und des BfArM Konstituierende Sitzung Gemeinsame Expertenkommission des BVL und des BfArM Konstituierende Sitzung Dr. Helmut Tschiersky-Schöneburg Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Dr. Helmut Tschiersky-Schöneburg

Mehr

Rat der Europäischen Union Brüssel, den 11. Dezember 2015 (OR. en)

Rat der Europäischen Union Brüssel, den 11. Dezember 2015 (OR. en) Rat der Europäischen Union Brüssel, den 11. Dezember 2015 (OR. en) 15273/15 NLEG 164 AGRI 670 SAN 437 ÜBERMITTLUNGSVERMERK Absender: Europäische Kommission Eingangsdatum: 11. Dezember 2015 Empfänger: Nr.

Mehr

Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch - LFGB)

Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch - LFGB) Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch - LFGB) LFGB Ausfertigungsdatum: 01.09.2005 Vollzitat: "Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch

Mehr

1 Erstreckung der Verbote der 1 und 2 des Verfütterungsverbotsgesetzes

1 Erstreckung der Verbote der 1 und 2 des Verfütterungsverbotsgesetzes - Aufgehoben - durch Artikel 7 des Gesetzes zur Neuordnung des Lebensmittel- und des Futtermittelrechts vom 1. September 2005 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2005 Teil I Nr. 55, S. 2618 vom 6. September 2005

Mehr

Code Nicht zum Verzehr geeignet (mikrobiologische

Code Nicht zum Verzehr geeignet (mikrobiologische Schema 1: Lebensmittel 2013 Code 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 Gesundheitsschädlich (mikrobiologische Gesundheitsschädlich (andere Ursachen) Gesundheitsgefährdend

Mehr

RAT DER EUROPÄISCHEN UNION. Brüssel, den 21. Juni 2011 (OR. en) 11240/11 Interinstitutionelles Dossier: 2010/0097 (CNS)

RAT DER EUROPÄISCHEN UNION. Brüssel, den 21. Juni 2011 (OR. en) 11240/11 Interinstitutionelles Dossier: 2010/0097 (CNS) RAT R EUROPÄISCHEN UNION Brüssel, den 21. Juni 2011 (OR. en) 11240/11 Interinstitutionelles Dossier: 2010/0097 (CNS) AGRI 431 VETER 33 AGRILEG 76 AELE 28 GESETZGEBUNGSAKTE UND ANRE RECHTSINSTRUMENTE Betr.:

Mehr

Praxis-Handbuch Lebensmittelrecht

Praxis-Handbuch Lebensmittelrecht Praxis-Handbuch Lebensmittelrecht Peter Hahn, Bettina Muermann BEHR'S.-VERLAG Inhaltsübersicht I. Vorwort II. Inhaltsübersicht III. Die Autoren 1 Lebensmittelrecht was ist das? 15 2 Lebensmittelrecht -

Mehr

Abkommen vom 21. Juni 1999

Abkommen vom 21. Juni 1999 Übersetzung 1 Abkommen vom 21. Juni 1999 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Gemeinschaft über den Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen Beschluss Nr. 1/2005 des

Mehr

Mutterkorn in Getreide

Mutterkorn in Getreide Mutterkorn in Getreide Seitdem die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) im Jahr 2012 eine ausführliche gesundheitliche Bewertung der toxischen Mutterkornalkaloide vorgenommen hatte, kommt

Mehr