New Member of CEGH Gas Exchange Spot & Futures Market:
|
|
- Christin Schmitz
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 New Member of CEGH Gas Exchange Spot & Futures Market: Axpo Trading AG On the 2 nd July 2015 the management of Wiener Börse has decided to approve Axpo Trading AG as member of CEGH Gas Exchange Spot and Futures Market of Wiener Börse. This member shall be allowed to trade in spot and futures market products of the CEGH Gas Exchange of Wiener Börse with the effect of 07 th July With effect of 07 th July 2015 the following person is authorized and approved as Exchange participant of the CEGH Gas Exchange Spot and Futures Market and shall be allowed to trade in spot and futures products. with effect of Member Exchange Participants Axpo Trading AG (Dietikon, Switzerland) Vienna, Central European Gas Hub AG
2 1066. Veröffentlichung Die Geschäftsleitung hat am 1. Juli 2015 beschlossen, dass das Mitglied der CEGH Gas Exchange der Wiener Börse als allgemeine Warenbörse Axpo Trading AG, Dietikon (Schweiz) mit Wirkung vom 7. Juli 2015 zur Teilnahme am Handel mit CEGH Spotmarktprodukten der CEGH Gas Exchange der Wiener Börse als allgemeine Warenbörse berechtigt ist. Dieses Mitglied wurde mit Wirkung ab 1. Jänner 2013 auch als passives Mitglied der CEGH Gas Exchange der Wiener Börse als allgemeine Warenbörse gemäß 2 Abs. 3 der Bedingungen für die Teilnahme am Spotmarkt der CEGH Gas Exchange der Wiener Börse Teilnahmebedingungen CEGH Gas Spotmarkt zugelassen. Es nimmt mit Wirkung ab 1. Jänner 2013 im Rahmen der Regeln zum Ausgleich von Tagesungleichgewichten gemäß Gas-Marktmodell-Verordnung 2012 am CEGH Gas Exchange Within-Day Market als passives Mitglied über den Marktgebietsmanager ( 13 GWG) teil. Wien, am 2. Juli 2015
3 1071. Veröffentlichung Die Geschäftsleitung hat am 01. Juli 2015 beschlossen, die Zulassung nachstehender Person(en) als Börsebesucher der CEGH Gas Exchange der Wiener Börse als allgemeine Warenbörse und deren Vollmachtserteilung wie angeführt antragsgemäß zu genehmigen: mit Wirkung vom Mitglied/Vollmachtgeber Börsebesucher/Bevollmächtigte(r) Axpo Trading AG (Dietikon/Schweiz) Angestellte(r): Diese Börsebesucher sind mit Wirkung vom 07. Juli 2015 im Handel mit CEGH Spotmarktprodukten der CEGH Gas Exchange der Wiener Börse als allgemeine Warenbörse zur Erteilung von Aufträgen und zum Abschluss von Geschäften im Handelssystem für die sie bevollmächtigenden Börsemitglieder berechtigt. Wien, am 02. Juli 2015
4 1067. Veröffentlichung Die Geschäftsleitung hat am 1. Juli 2015 beschlossen, die Axpo Trading AG, Dietikon (Schweiz) als Mitglied der CEGH Gas Exchange der Wiener Börse als Wertpapierbörse zuzulassen. Dieses Mitglied ist mit Wirkung vom 7. Juli 2015 zur Teilnahme am Handel mit CEGH Terminmarktprodukten der CEGH Gas Exchange der Wiener Börse als Wertpapierbörse berechtigt. Wien, am 2. Juli 2015 Der Handel mit Finanzinstrumenten im Multilateralen Handelssystem (MTF) Dritter Markt erfolgt nicht auf Grund einer formellen Zulassung zum Börsehandel. Die Anforderungen des Börsegesetzes betreffend die Zulassung von Finanzinstrumenten zum Handel an einem geregelten Markt und die Emittentenpflichten gelten für im Dritten Markt gehandelte Finanzinstrumente nicht, wohl aber die Verbote der 48b und 48c BörseG.
5 1072. Veröffentlichung Die Geschäftsleitung hat am 01. Juli 2015 beschlossen, die Zulassung nachstehender Personen als Börsebesucher der CEGH Gas Exchange der Wiener Wertpapierbörse und deren Vollmachtserteilung wie angeführt antragsgemäß zu genehmigen: mit Wirkung vom Mitglied/Vollmachtgeber Börsebesucher/Bevollmächtigte(r) Axpo Trading AG (Dietikon/Schweiz) Angestellte(r): Diese Börsebesucher sind mit Wirkung vom 07. Juli 2015 im Handel mit CEGH Terminmarktprodukten der CEGH Gas Exchange der Wiener Wertpapierbörse zur Erteilung von Aufträgen und zum Abschluss von Geschäften im Handelssystem für die sie bevollmächtigenden Börsemitglieder berechtigt. Wien, am 02. Juli 2015
New Member of CEGH Gas Exchange:
New Member of CEGH Gas Exchange: Eni Trading & Shipping S.p.A., (Italy) Eni Trading & Shipping S.p.A., Belgian Branch, (Belgium) The management of Vienna Stock Exchange approved Eni Trading & Shipping
MehrNew Member and Market Maker of CEGH Gas Exchange Spot & Futures Market:
New Member and Market Maker of CEGH Gas Exchange Spot & Futures Market: MET International AG, Zug (Switzerland) On the 21 st January 2016 the management of Wiener Börse has decided to approve MET International
MehrNew Trader for CEGH Gas Exchange SPOT & Futures Market:
New Trader for CEGH Gas Exchange SPOT & Futures Market: (Gazprom Marketing & Trading Ltd. With effect of February 13 th, 2014 following person is authorized and approved as Exchange participant of the
MehrNew Member of CEGH Gas Exchange Spot and Futures Market:
New Member of CEGH Gas Exchange Spot and Futures Market: NOVATEK GAS & POWER GmbH On the 21 st April 2016 the management of Wiener Börse has decided to approve NOVATEK GAS & POWER GmbH as member of CEGH
MehrTransfer of Clearing Services:
Transfer of Clearing Services: Nordea Bank Finland Plc, Helsinki (Finland) Nordea Bank AB, Stockholm (Schweden) With effect of 01 January 2015, the management of Vienna Stock Exchange approved the transfer
MehrTrader Exchange Danske Commodities A/S Lasse Okholm Ravn / Jakob Hauberg Moeller
Trader Exchange / With effect of April 01 st, 2014 following person is not authorized and approved as Exchange participant of the CEGH Gas Exchange Spot Market and must not longer to ade in spot products.
MehrNew Member of CEGH Gas Exchange:
New Member of CEGH Gas Exchange: Verbund Trading GmbH (Vienna, Austria) On August 22 nd, 2014, the management of Vienna Stock Exchange approved Verbund Trading GmbH as an active member of CEGH Gas Exchange
MehrMärkte und Marktsegmente der Wiener Börse AG
Wien, 26. Februar 2008 Märkte und Marktsegmente der Wiener Börse AG Martin Wenzl, Market- & Productdevelopment, Listing Märkte der Wiener Börse AG Zulassungssegmente gem. BörseG Amtlicher Handel Geregelter
MehrBedingungen für den Betrieb des Dritten Marktes
Bedingungen für den Betrieb des Dritten Marktes 5.1 Bedingungen für den Betrieb des Dritten Marktes 15.09.2014 Seite 1 von 7 Der Wiener Börse AG wurde vom Bundesminister für Finanzen im Einvernehmen mit
MehrVereinbarung über gewählte Einzelkunden-Kontentrennung. geschlossen zwischen. als Clearingmitglied. (nachfolgend "Clearingmitglied") und
Vereinbarung über gewählte Einzelken-Kontentrennung geschlossen zwischen als Clearingmitglied (nachfolgend "Clearingmitglied") als Non-Clearingmitglied (nachfolgend "Non-Clearingmitglied") als Registrierten
MehrKontraktspezifikationen für CEGH Gas Terminkontrakte bezogen auf den Lieferpunkt Virtueller Handelspunkt - CEGH
Kontraktspezifikationen für CEGH Gas Terminkontrakte bezogen auf den Lieferpunkt Virtueller Handelspunkt - CEGH 2.13.1 Kontraktspezifikationen Lieferpunkt Virtueller Handelspunkt - CEGH 11.02.2015 Seite
MehrCopyright 2014 All rights reserved. Primärauktionen an der European Energy Exchange Marktzugänge für Anlagenbetreiber
Primärauktionen an der European Energy Exchange Marktzugänge für Anlagenbetreiber Überblick - Emissionshandels an der EEX EUA Spot- und Terminhandel seit Einführung des EU ETS (2005) Führende Auktionsplattform
MehrMöglichkeiten für Erneuerbare Energien an der EEX 4. Konferenz Erneuerbare Energien, 30.10.2008, Leipzig
Möglichkeiten für Erneuerbare Energien an der EEX 4. Konferenz Erneuerbare Energien, 30.10.2008, Leipzig 1 Agenda Vorstellung European Energy Exchange Die Spotmarkt-Auktion für Strom Von der EEG-Vergütung
MehrReglement Handelsaufnahme Beteiligungsrechte REGLEMENT FÜR DIE HANDELSAUFNAHME VON INTERNATIONALEN BETEILIGUNGSRECHTEN AN SIX SWISS EXCHANGE
Reglement Handelsaufnahme Beteiligungsrechte REGLEMENT FÜR DIE HANDELSAUFNAHME VON INTERNATIONALEN BETEILIGUNGSRECHTEN AN SIX SWISS EXCHANGE Zulassung von Effekten SIX Exchange Regulation 06/ Inhaltsverzeichnis
MehrSechste Änderungssatzung zu den Bedingungen für Geschäfte an der Frankfurter Wertpapierbörse
Bekanntmachung der Frankfurter Wertpapierbörse (FWB) Sechste Änderungssatzung zu den Bedingungen für Geschäfte an der Frankfurter Wertpapierbörse Der Börsenrat der Frankfurter Wertpapierbörse hat am 4.
MehrPreisverzeichnis für die Nutzung der handelsunterstützenden IT der Niedersächsischen Wertpapierbörse zu Hannover
Preisverzeichnis für die Nutzung der handelsunterstützenden IT der Niedersächsischen Wertpapierbörse zu Hannover Das Preisverzeichnis regelt die von der BÖAG Börsen AG (im Folgenden Börsen AG genannt)
MehrWir sind eine altmodische Bank: Das Steuergeld fliesst von uns zum Staat, nicht umgekehrt.
mo7_291x440_headlines_nzz_altmodisch_d:anz_291x440_headlines_nzz_altmodisch_d 18.3.2009 14:50 Uhr Seite 1 Wir sind eine altmodische Bank: Das Steuergeld fliesst von uns zum Staat, nicht umgekehrt. mo7_291x440_headlines_nzz_rekord_d:anz_291x440_headlines_nzz_rekord_d
MehrI. ABSCHNITT ALLGEMEINE VORSCHRIFTEN... 2
Frankfurter Wertpapierbörse Seite 1 Handelsordnung für den Freiverkehr an der Frankfurter Wertpapierbörse Inhaltsübersicht I. ABSCHNITT ALLGEMEINE VORSCHRIFTEN... 2 1 Anwendungsbereich... 2 2 Allgemeine
MehrWeisung 5: Swiss Block
Weisung 5: Swiss Block vom.0.00 Datum des Inkrafttretens: 0.04.00 Weisung 5: Swiss Block 0.04.00 Inhalt. Zweck und Grundlage.... Swiss Block... 3. Zulassung... 4. Handel... 4. Handelszeiten... 4. Auftrag...
MehrStatut der Hamburger Börse (Börsenstatut) vom 7. Februar 1977
Statut der Hamburger Börse (Börsenstatut) vom 7. Februar 1977 Auf Grund von 4 des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern vom 18. Dezember 1956 mit der Änderung vom
MehrUSI GROUP HOLDINGS AG, ZÜRICH
USI Group Holdings AG Bleicherweg 66 CH-8002 Zürich Schweiz www.usigroupholdings.ch USI GROUP HOLDINGS AG, ZÜRICH Einladung zur ordentlichen Generalversammlung vom 15. September 2015, um 10.00 Uhr im Hotel
MehrRohstoffderivate: Umbenennung der Dow Jones-UBS-Indizes in Bloomberg-Indizes
eurex Bekanntmachung Rohstoffderivate: Umbenennung der Dow Jones-UBS-Indizes in Bloomberg-Indizes Kontraktspezifikationen für Futures-Kontrakte und Optionskontrakte an der Eurex Deutschland und der Eurex
MehrÄnderung der Bedingungen für den Handel an der Eurex Deutschland und der Eurex Zürich
eurex Bekanntmachung Änderung der Eurex Deutschland und der Eurex Zürich Der Börsenrat der Eurex Deutschland hat am 30. Juni 2011, der Verwaltungsrat der Eurex Zürich hat am 22. Juni 2011 die nachfolgende
MehrDatenanpassung: Erdgas und Emissionsrechte
Datenanpassung: Erdgas und Emissionsrechte Sehr geehrte Damen und Herren, mit diesem TechLetter möchten wir Sie über Anpassungen des Erdgas Terminmarkt Index EGIX und der Abrechnungspreise der Emissionsrechte
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen für den Freiverkehr an der Tradegate Exchange (AGB-FV)
Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Freiverkehr an der Tradegate Exchange (AGB-FV) erlassen am 30. Dezember 2009 von der Tradegate Exchange GmbH mit Billigung der Geschäftsführung der Tradegate Exchange
MehrHygienika S.A. Ordnung des Ankaufs eigener Aktien
1 Angesichts dessen, dass: Hygienika S.A. Ordnung des Ankaufs eigener Aktien (A) die außerordentliche Hauptversammlung von Hygienika S.A. (weiter genannt Gesellschaft) den Beschluss Nr. 8/2014 in Sachen
MehrBESCHLUSS DES GEMEINSAMEN EWR-AUSSCHUSSES Nr. 15/2001 vom 28. Februar 2001. zur Änderung des Anhangs IX (Finanzdienstleistungen) des EWR-Abkommens
BESCHLUSS DES GEMEINSAMEN EWR-AUSSCHUSSES Nr. 15/2001 vom 28. Februar 2001 zur Änderung des Anhangs IX (Finanzdienstleistungen) des EWR-Abkommens DER GEMEINSAME EWR-AUSSCHUSS - gestützt auf das Abkommen
Mehr4% bis 7% OEVAG ERG.KAP.ANL.04/14 (ISIN: AT0000438569) 10J.FRN Ergänzungskapitalanleihe 05-15 (ISIN: AT0000439708)
AD-HOC MITTEILUNG Wien, 23.7.213 ÖSTERREICHISCHE VOLKSBANKEN AKTIENGESELLSCHAFT GIBT DIE ERGEBNISSE DES ANGEBOTS ZUM UMTAUSCH VON ERGÄNZUNGSKAPITALANLEIHEN BEKANNT NICHT ZUR VERBREITUNG IN DEN VEREINIGTEN
MehrKapitel II Geschäfte an der Eurex Deutschland und der Eurex Zürich (Eurex-Börsen)
Clearing-Bedingungen der Eurex Clearing AG Seite 1 ********************************************************************************** ÄNDERUNGEN SIND WIE FOLGT KENNTLICH GEMACHT: ERGÄNZUNGEN SIND UNTERSTRICHEN
MehrWeisung 2: Technische Anbindung
SIX Structured Products Exchange AG Weisung : Technische Anbindung vom.04.05 Datum des Inkrafttretens: 0.07.05 Weisung : Technische Anbindung 0.07.05 Inhalt. Zweck und Grundlage.... Allgemeines.... Definitionen
MehrFRAGE- UND ANTWORTKATALOG ZUM THEMA NAMENSAKTIE
Allgemeines Was ist eine Namensaktie? Eine Gesellschaft mit Namensaktien führt ein Aktienregister, in das die Aktionäre unter Angabe des Namens, Geburtsdatums und der Adresse sowie der Stückzahl der gehaltenen
MehrAmtsblatt der Fachhochschule Gelsenkirchen
Amtsblatt der Fachhochschule Gelsenkirchen Ausgabe Nr. 20 10. Jahrgang Gelsenkirchen, 18.10.2010 Inhalt: Seite 1. Zweite Änderungssatzung zur Bachelorprüfungsordnung für den Studiengang Wirtschaft (Bachelor
MehrFirma GmbH (Anschrift), vertreten durch den Geschäftsführer - Beklagte -
Muster: Kündigungsschutzklage (1) An das Arbeitsgericht Klage des, (Anschrift) -Kläger- Firma GmbH (Anschrift), vertreten durch den Geschäftsführer - Beklagte - wegen Kündigungsschutz. Es wird beantragt,
MehrErlaubnis für den gewerblichen Güterkraftverkehr ( 3 Absatz 1 GüKG) Gemeinschaftslizenz (Artikel 4 VO (EG) Nr. 1072/2009)
Antrag auf Erteilung einer (falls im Handelsregister eingetragen) Registergericht Register-Nr. 1.1 Ort der Niederlassung 1.2 Ort des Hauptsitzes im handelsrechtlichen Sinne (soweit abweichend von Nr. 1.1)
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen des Börseunternehmens Wiener Börse AG. 1 Allgemeine Geschäftsbedingungen 15.06.2009 Seite 1 von 12
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Börseunternehmens Wiener Börse AG 1 Allgemeine Geschäftsbedingungen 15.06.2009 Seite 1 von 12 Der Wiener Börse AG wurde vom Bundesminister für Finanzen im Einvernehmen
MehrWir machen neue Politik für Baden-Württemberg
Wir machen neue Politik für Baden-Württemberg Am 27. März 2011 haben die Menschen in Baden-Württemberg gewählt. Sie wollten eine andere Politik als vorher. Die Menschen haben die GRÜNEN und die SPD in
MehrÜBERGABE DER OPERATIVEN GESCHÄFTSFÜHRUNG VON MARC BRUNNER AN DOMINIK NYFFENEGGER
GOOD NEWS VON USP ÜBERGABE DER OPERATIVEN GESCHÄFTSFÜHRUNG VON MARC BRUNNER AN DOMINIK NYFFENEGGER In den vergangenen vierzehn Jahren haben wir mit USP Partner AG eine der bedeutendsten Marketingagenturen
MehrMarket Data Circular Data amendment
Market Data Circular Data amendment Datenanpassung am Strom-Terminmarkt und Erdgas- Spotmarkt Leipzig, 09.05.2014 - Die EEX hat die publizierten Daten für Stromprodukte auf dem Terminmarkt auf der EEX-Webseite
MehrStudien- und Prüfungsordnung für Master- Studiengänge der Hochschule Aalen - Technik und Wirtschaft vom 2. Juni 2006
Studien- und Prüfungsordnung für Master- Studiengänge der Hochschule Aalen - Technik und Wirtschaft vom 2. Juni 200 Lesefassung vom 30. Juni 2011 Auf Grund von 8 Abs. 5 in Verbindung mit 34 Abs. 1 des
MehrXONTRO Newsletter. Kreditinstitute. Nr. 81 (Update)
XONTRO Newsletter Kreditinstitute Nr. 81 (Update) Seite 1 Dieser XONTRO Newsletter beinhaltet Informationen zum folgenden Punkt: Ablauf am 25. Mai 2015 Pfingstmontag Disclaimer: Bei dem hier versendeten
MehrEntwicklung des Dentalmarktes in 2010 und Papier versus Plastik.
Sehr geehrter Teilnehmer, hier lesen Sie die Ergebnisse aus unserer Umfrage: Entwicklung des Dentalmarktes in 2010 und Papier versus Plastik. Für die zahlreiche Teilnahme an dieser Umfrage bedanken wir
MehrDas Schulsystem in Deutschland (Band 2, Lektion 1)
Pluspunkt Deutsch Das Schulsystem in Deutschland (Band 2, Lektion 1) Übung 1 Lesen Sie den Text und kreuzen Sie an: Richtig oder falsch? In Deutschland können die Kinder mit 3 Jahren in den Kindergarten
MehrVorab per FAX an +49 (0) 711-222985-91497
Vorab per FAX an +49 (0) 711-222985-91497 Baden-Württembergische Wertpapierbörse - Geschäftsführung - c/o Listing Department Börsenstraße 4 D-70174 Stuttgart Antrag auf Zulassung von Schuldverschreibungen
MehrStudien- und Prüfungsordnung für Master- Studiengänge der Hochschule Aalen - Technik und Wirtschaft vom 2. Juni 2006
Studien- und Prüfungsordnung für Master- Studiengänge der Hochschule Aalen - Technik und Wirtschaft vom 2. Juni 2006 Lesefassung vom 30. Juni 2011 Auf Grund von 8 Abs. 5 in Verbindung mit 34 Abs. 1 des
MehrDie Umsetzung der Richtlinie gegen unlautere Geschäftspraktiken in Deutschland. Dr. Birte Timm-Wagner, LL.M. Bundesministerium der Justiz
Die Umsetzung der Richtlinie gegen unlautere Geschäftspraktiken in Deutschland Dr. Birte Timm-Wagner, LL.M. Bundesministerium der Justiz Gesetzgebung in Deutschland Reform des UWG vor Erlass der Richtlinie:
MehrAM 53/2012. Amtliche Mitteilungen 53/2012
AM 53/2012 Amtliche Mitteilungen 53/2012 Dritte Ordnung zur Änderung der Prüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang Wirtschaftsmathematik der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät der Universität
MehrSanktionsausschuss Frankfurter Wertpapierbörse Entscheidungen 2014
Sanktionsausschuss Frankfurter Wertpapierbörse Entscheidungen 2014 06. Januar 2014 (Az. H 4 2012) Ein zugelassener Handelsteilnehmer der Frankfurter Wertpapierbörse hat gegen die Vorschriften des 117 Börsenordnung
MehrVertretungsberechtigung/Unterschriftsprobenblatt/ Vereinbarung über die Nutzung des Online-Banking für eingetragene Firmen und juristische Personen
Vertretungsberechtigung/nblatt/ : Kontonummer(n) Die nachstehend genannten Personen sind berechtigt, uns gegenüber der Deutschen Handelsbank wie folgt zu vertreten. Alle gegenüber der Deutschen Handelsbank
MehrVeranlagen Wertpapiere und Kapitalmarkt
Ansparen Veranlagen Wertpapiere und und veranlagen Kapitalmarkt 2 2 In jeder Lebensphase, ob in der Jugend oder im Alter, haben Menschen Wünsche, die Geld kosten. Wenn Sie Schritt für Schritt ein kleines
MehrFallbeispiele für den konformen gasqualitätsspezifischen Börsenhandel im Sinne des 27 des Bilanzkreisvertrages. Stand: Januar 2015
Fallbeispiele für den konformen gasqualitätsspezifischen Börsenhandel im Sinne des 27 des Bilanzkreisvertrages Stand: Agenda 1. Zielsetzung dieser Umsetzungshilfe 2. an den Handel von gasqualitätsspezifischen
MehrRahmenbedingungen des Gasmarktes für Händler & Versorger. Bernhard Painz Berlin, 13.11.2014
1 Rahmenbedingungen des Gasmarktes für Händler & Versorger Bernhard Painz Berlin, 13.11.2014 Österreichs Gasmarkt im Überblick rund 1,35 Mio. Gaskunden 3 Marktgebiete Gas Connect Austria GmbH (GCA) Trans
MehrAktualisierungsdienst Bundesrecht
Aktualisierungsdienst Bundesrecht 4123-1 Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) 3. Aktualisierung 2009 (1. September 2009) Das Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter
MehrMargin Trading bei der DAB bank. Kleiner Einsatz. Großer Hebel. Bis zu 200-facher Hebel! Das Beste für meine Geldanlage. www.dab-bank.
Werbemitteilung Bis zu 200-facher Hebel! Margin Trading bei der DAB bank. Kleiner Einsatz. Großer Hebel. Das Beste für meine Geldanlage. www.dab-bank.de Den Hebel in vielen Märkten ansetzen. Von einer
MehrZulassungsfreie Fahrzeuge mit amtlichen Kennzeichen
Herzlich Willkommen zur Veranstaltung Zulassungsfreie Fahrzeuge mit amtlichen Kennzeichen 1 Zulassung Kfz und ihre Anhänger, die auf öffentlichen Straßen in Betrieb gesetzt werden sollen, müssen von der
MehrInformationsblatt über die Meldepflichten nach 9 des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) für Finanzdienstleistungsinstitute (Stand: 1.
B A We Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel Informationsblatt über die Meldepflichten nach 9 des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) für Finanzdienstleistungsinstitute (Stand: 1. Februar 1998) Vorbemerkung
MehrPreisverzeichnis für die Nutzung der handelsunterstützenden IT der Niedersächsischen Wertpapierbörse zu Hannover (Stand 17.08.
Preisverzeichnis für die Nutzung der handelsunterstützenden IT der Niedersächsischen Wertpapierbörse zu Hannover (Stand 17.08.2011) Das Preisverzeichnis regelt die von der BÖAG Börsen AG (im Folgenden
MehrPrüfungsordnung für das Studium des "Erweiterungsfaches im Master of Education" an der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg (PO ErwF)
28.02.2009 Amtliche Mitteilungen / 28. Jahrgang 1/2009 76 Prüfungsordnung für das Studium des "Erweiterungsfaches im Master of Education" an der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg (PO ErwF) vom 27.01.2009
MehrMUSTER. Sicherungsschein für Kreditgeber Leasinggeber Versicherer (Name und Anschrift) Anzeige des Versicherungsnehmers zur
für Kreditgeber Leasinggeber Original für den Kredit-/Leasinggeber bitten den Versicherer, dem Geber einen zu diesen Versicherung den zu umseitigen Bedingungen. Die übereigneten/verleasten für Kreditgeber
MehrSechste Änderungssatzung zu den Bedingungen für Geschäfte an der Frankfurter Wertpapierbörse
Bekanntmachung der Frankfurter Wertpapierbörse (FWB) Sechste Änderungssatzung zu den Bedingungen für Geschäfte an der Frankfurter Wertpapierbörse Der Börsenrat der Frankfurter Wertpapierbörse hat am 1.
MehrWeisung 2: Technische Anbindung
Weisung : Technische Anbindung vom.0.00 Datum des Inkrafttretens: 0.04.00 Weisung : Technische Anbindung 0.04.00 Inhalt. Zweck und Grundlage.... Allgemeines.... Definitionen und Abkürzungen... 4. Anbindungsarten
MehrVorab per FAX an +49 (0) 711-222985-91497
Vorab per FAX an +49 (0) 711-222985-91497 Baden-Württembergische Wertpapierbörse - Geschäftsführung - c/o Listing Department Börsenstraße 4 D-70174 Stuttgart Antrag auf Zulassung von Wertpapieren zum Antragsteller:
MehrIhre Stimme für 7 % für Kinder!
Text des Aufrufs, der an die Politik überreicht wird: Sehr geehrte Damen und Herren, die Mehrwertsteuer ist familienblind. Die Politik hat es bisher über all die Jahre versäumt, die Bedürfnisse von Kindern
MehrDie Beitrags-Ordnung vom Verein
Die Beitrags-Ordnung vom Verein 1. Wozu ist die Beitrags-Ordnung? Jedes Vereins-Mitglied bezahlt Geld an den Verein. Das ist der Mitglieds-Beitrag. In dieser Beitrags-Ordnung stehen dafür Regeln. Zum Beispiel:
MehrBitte beachten: Dieses Formular gilt nur für Aktien/Aktien vertretende Zertifikate, die bereits zum regulierten Markt der FWB zugelassen sind.
Antrag auf Zulassung von Aktien/Aktien vertretenden Zertifikaten zum Teilbereich des regulierten Marktes mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) Frankfurter Wertpapierbörse (FWB) - Geschäftsführung
MehrGründe für den Handel auf Trayport ETS Software
Gashandel bei EEX und PWX auf Trayport s Exchange Trading System (ETS) Software Zusammenfassung zu Vorteilen, Zeitplanung und Aufgaben auf Kundenseite European Energy Exchange AG Gründe für den Handel
MehrDie Börse. 05b Wirtschaft Börse. Was ist eine Börse?
Die Börse 05b Wirtschaft Börse Was ist eine Börse? Was ist die Börse? Die Börse ist ein Markt, auf dem Aktien, Anleihen, Devisen oder bestimmte Waren gehandelt werden. Der Handel an der Börse wird nicht
MehrStudien- und Prüfungsordnung für Master-Studiengänge der Hochschule Aalen (SPO 30) vom 15. Juli 2013
Studien- und rüfungsordnung für Master-Studiengänge der Hochschule Aalen (SO 30) vom 15. Juli 2013 Lesefassung vom 22. Dezember 2015 (nach 7. Änderungssatzung) Auf Grund von 8 Abs. 5 in Verbindung mit
MehrREACH-CLP-Helpdesk. Zulassung in der Lieferkette. Matti Sander, Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
REACH-CLP-Helpdesk Zulassung in der Lieferkette Matti Sander, Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin Inhaltsangabe Grundsatz Verschiedene Konstellationen 1. Der Hersteller/Importeur 2. Der
MehrEinrichtung von Regeln in Outlook 2003
Einrichtung von Regeln in Outlook 2003 intern extern Bezeichnung: In dieser Anleitung wird beschrieben, wie Sie in Outlook 2003 eine Regel zur Verschiebung der Spam- und Antivirenstatusnachrichten, in
MehrWas meinen die Leute eigentlich mit: Grexit?
Was meinen die Leute eigentlich mit: Grexit? Grexit sind eigentlich 2 Wörter. 1. Griechenland 2. Exit Exit ist ein englisches Wort. Es bedeutet: Ausgang. Aber was haben diese 2 Sachen mit-einander zu tun?
MehrRequirements Engineering für IT Systeme
Requirements Engineering für IT Systeme Warum Systemanforderungen mit Unternehmenszielen anfangen Holger Dexel Webinar, 24.06.2013 Agenda Anforderungsdefinitionen Von der Herausforderung zur Lösung - ein
MehrAktienbestand und Aktienhandel
Aktienbestand und Aktienhandel In In absoluten absoluten Zahlen, Zahlen, Umschlaghäufigkeit Umschlaghäufigkeit pro Jahr, pro weltweit Jahr, weltweit 1980 bis 1980 2012bis 2012 3,7 in Bill. US-Dollar 110
Mehr(VOL - Informations-/ Absageschreiben nach 101a GWB) Vergabestelle
(VOL - Informations-/ Absageschreiben nach 101a GWB) Vergabestelle Datum Vergabenummer Information/ Absage nach 101a GWB Maßnahme Leistung Angebot vom Anlagen Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit informieren
MehrZweite Ordnung zur Änderung der Masterprüfungsordnung für den Studiengang Betriebswirtschaftslehre der Hochschule Ruhr West
Mülheim an der Ruhr, 29.05.2015 Laufende Nummer: 17/2015 Zweite Ordnung zur Änderung der Masterprüfungsordnung für den Studiengang Betriebswirtschaftslehre der Hochschule Ruhr West Herausgegeben von der
MehrBenutzerhandbuch - Elterliche Kontrolle
Benutzerhandbuch - Elterliche Kontrolle Verzeichnis Was ist die mymaga-startseite? 1. erste Anmeldung - Administrator 2. schnittstelle 2.1 Administrator - Hautbildschirm 2.2 Administrator - rechtes Menü
MehrPrüfungsordnung für die Abschlussprüfung zum Sparkassenkaufmann/ zur Sparkassenkauffrau. Finanzgruppe Sparkassenakademie Niedersachsen I
Prüfungsordnung für die Abschlussprüfung zum Sparkassenkaufmann/ zur Sparkassenkauffrau Finanzgruppe Sparkassenakademie Niedersachsen I 1 Prüfungsordnung für die Abschlussprüfung zum Sparkassenkaufmann/
MehrAnwaltsgebühren und Vereinbarungen in Polen
Antwerpen, den 8. Mai 2004 Anwaltsgebühren und Vereinbarungen in Polen Kurzreferat von radca prawny Marek Kacprzak I. Beratung Grundsatz: Honorarvereinbarungen Die Honorare sind am häufigsten auf Grund
MehrE = Einzelvertretungsbefugnis B = nur zwei gemeinsam, nicht beide aus B. Unterschriftsprobe
Vertretungsberechtigung/nblatt/ Kontonummer(n) Die nachstehend genannten Personen sind berechtigt, den Kontoinhaber gegenüber der Deutschen Handelsbank wie folgt zu vertreten. Alle gegenüber der Deutschen
MehrBest Execution Policy (Ausführungsgrundsätze für Professionelle Kunden)
Best Execution Policy (Ausführungsgrundsätze für Professionelle Kunden) 1 Geltungsbereich der Policy Februar 2016 Die in der Best Execution Policy der North Channel Bank festgelegten Grundsätze der Auftragsausführung
MehrHaushaltssatzung. der Gemeinde Essingen. für das Haushaltsjahr 2014. vom 24. Juli 2014
Haushaltssatzung der Gemeinde Essingen für das Haushaltsjahr 2014 vom 24. Juli 2014 Der Gemeinderat hat auf Grund des 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153),
Mehr(Text von Bedeutung für den EWR)
L 324/38 DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (EU) 2015/2301 R KOMMISSION vom 8. Dezember 2015 zur Änderung der Entscheidung 93/195/EWG hinsichtlich der tierseuchenrechtlichen Bedingungen und der Beurkundung für die
MehrVereinbarung PRÄAMBEL. abgeschlossen zwischen der. Wiener Börse AG Wallnerstraße 8 1014 Wien AUSTRIA
Vereinbarung abgeschlossen zwischen der Wiener Börse AG Wallnerstraße 8 1014 Wien AUSTRIA (in der Folge kurz WBAG genannt) (in der Folge kurz Mitgliedswerber bzw. Börsemitglied, Handelsteilnehmer oder
MehrAdmiral Academy WEBINAR TRADING VON ANFANG AN!
Admiral Academy TRADING VON ANFANG AN! TAG 1: Was ist Börsenhandel überhaupt? Was habe ich vom Einstieg? Wie kommen Kurse und Kursänderungen zustande? Wichtiges zuvor: Admiral Markets gibt immer nur Allgemeine
MehrDas Rektorat der Fachhochschule Westschweiz. Die Zulassungsbedingungen sind für alle Schulen desselben Studiengangs gleich.
Reglement über die Zulassung zu den Bachelorstudiengängen Betriebsökonomie, Tourismus, Wirtschaftsinformatik, Information und Dokumentation, Wirtschaftsrecht und International Business Management des Bereichs
MehrZürich, 24.06.1999 Unsere Referenz: C-SWX-KAM-9618/D. SWX New Market. Sehr geehrte Damen und Herren
Bruhin Silvia SWX Mitteilung Nr. 44/99 Zürich, 24.06.1999 Unsere Referenz: C-SWX-KAM-9618/D SWX New Market Sehr geehrte Damen und Herren Um Schweizer oder ausländischen Wachstumsgesellschaften die Möglichkeit
MehrBERECHNUNG DER FRIST ZUR STELLUNGNAHME DES BETRIEBSRATES BEI KÜNDIGUNG
Frist berechnen BERECHNUNG DER FRIST ZUR STELLUNGNAHME DES BETRIEBSRATES BEI KÜNDIGUNG Sie erwägen die Kündigung eines Mitarbeiters und Ihr Unternehmen hat einen Betriebsrat? Dann müssen Sie die Kündigung
MehrWeisung 2: Technische Anbindung
Weisung : Technische Anbindung vom 07.09.00 Datum des Inkrafttretens: 0..00 Weisung : Technische Anbindung 0..00 Inhalt. Zweck und Grundlage.... Allgemeines.... Definitionen und Abkürzungen... 4. Anbindungsarten
MehrOrder Execution Policy gemäß Markets in Financial Instruments Directive ( MiFID ) und 33a Wertpapierhandelsgesetz
Order Execution Policy gemäß Markets in Financial Instruments Directive ( MiFID ) und 33a Wertpapierhandelsgesetz 1. Vorwort Die ODDO SEYDLER BANK AG ist gem. EU Richtlinie Markets in Financial Instruments
MehrKapitel II Transaktionen an der Eurex Deutschland und der Eurex Zürich (Eurex-Börsen)
Seite 1 ********************************************************************************** ÄNDERUNGEN SIND WIE FOLGT KENNTLICH GEMACHT: ERGÄNZUNGEN SIND UNTERSTRICHEN LÖSCHUNGEN SIND DURCHGESTRICHEN **********************************************************************************
MehrKrankenhausrecht Vorlesung an der Universität Augsburg am 06.12.2012. Dr. Thomas Vollmoeller vollmoeller@seufert-law.de
Krankenhausrecht Vorlesung an der Universität Augsburg am 06.12.2012 Dr. Thomas Vollmoeller vollmoeller@seufert-law.de VIII. Ambulante Tätigkeit des Krankenhauses (1) 1. Vor- und nachstationäre Krankenhausbehandlung,
MehrALEMÃO. Text 1. Lernen, lernen, lernen
ALEMÃO Text 1 Lernen, lernen, lernen Der Mai ist für viele deutsche Jugendliche keine schöne Zeit. Denn dann müssen sie in vielen Bundesländern die Abiturprüfungen schreiben. Das heiβt: lernen, lernen,
MehrÜBERSETZUNG. Geschäftsverzeichnisnr. 2183. Urteil Nr. 108/2001 vom 13. Juli 2001 U R T E I L
ÜBERSETZUNG Geschäftsverzeichnisnr. 2183 Urteil Nr. 108/2001 vom 13. Juli 2001 U R T E I L In Sachen: Präjudizielle Frage in bezug auf Artikel 20 3 Absatz 1 des Dekrets der Wallonischen Region vom 27.
Mehr3.1.2. außerhalb eines fortlaufenden Handels des Wertes an der Referenzbörse
9 Mistrades 1. Die Parteien vereinbaren ein vertragliches Aufhebungsrecht für den Fall der Bildung nicht marktgerechter Preise im außerbörslichen Geschäft (Mistrade). Danach können die Parteien ein Geschäft
Mehr10.3.1.5 Übung - Datensicherung und Wiederherstellung in Windows Vista
5.0 10.3.1.5 Übung - Datensicherung und Wiederherstellung in Windows Vista Einführung Drucken Sie diese Übung aus und führen Sie sie durch. In dieser Übung werden Sie die Daten sichern. Sie werden auch
Mehr- Making HCM a Business Priority
- Making HCM a Business Priority Mitarbeitergespräche Zielvereinbarungen und Bonuszahlungen Umfrage unter deutschen Arbeitnehmern Informationen zur Umfrage Inhalt Im November 2012 führte ROC Deutschland,
MehrEEX Kundeninformation 2007-09-05
EEX Eurex Release 10.0: Dokumentation Windows Server 2003 auf Workstations; Windows Server 2003 Service Pack 2: Information bezüglich Support Sehr geehrte Handelsteilnehmer, Im Rahmen von Eurex Release
MehrBerufsqualifikationen und Ethik der Steuerberater in Europa
Berufsqualifikationen und Ethik der Steuerberater in Europa Verabschiedet von der Generalversammlung der Confédération Fiscale Européenne am 13. September 1991 in Zürich und geändert durch Beschluss des
MehrLandesarbeitsgericht München BESCHLUSS
27 Ca 163/13 (ArbG München) Landesarbeitsgericht München BESCHLUSS In dem Beschwerdeverfahren A. A-Straße, A-Stadt - Kläger und Beschwerdeführer - Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte Dr. B. B-Straße,
MehrWas ist das Budget für Arbeit?
1 Was ist das Budget für Arbeit? Das Budget für Arbeit ist ein Persönliches Geld für Arbeit wenn Sie arbeiten möchten aber nicht mehr in einer Werkstatt. Das gibt es bisher nur in Nieder-Sachsen. Und in
Mehr