Landesrektorenkonferenz der Fachhochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen

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1 Landesrektorenkonferenz der Fachhochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen Weiterentwicklung des Forschungsprofils der nordrhein-westfälischen Fachhochschulen I. Anlass für dieses Papier: Neue Anforderungen an das Forschungsprofil Die deutsche Fachhochschullandschaft steht vor veränderten und vor neuen Herausforderungen, die eine Neuorientierung der Forschungsprofile erforderlich machen. In Nordrhein- Westfalen sind einige aktuelle Einflussfaktoren besonders ausgeprägt vorhanden, dazu treten landesspezifische Entwicklungen und Veränderungen. 1. Folgen des Hochschulfreiheitsgesetzes: Setzung von Forschungsstandards Durch das seit 1. Januar 2007 geltende Hochschulfreiheitsgesetz sind die nordrheinwestfälischen Hochschulen zunehmendem Wettbewerbsdruck ausgesetzt und nicht zuletzt deshalb zu verstärkter eigenständiger Profilierung in Lehre und Forschung aufgerufen. Der Staat hat sich aus seiner Rolle als Bildungsanbieter zurückgezogen und versteht sich als Sichersteller von hinreichenden Bildungsangeboten und Forschungsmöglichkeiten. Hierfür stellt er eine Grundfinanzierung der Hochschulen sicher und erwartet das Vorhandensein und die Nutzung von Qualitätssicherungsinstrumenten. Im Rahmen dieses Rollenwechsels hat das Wissenschaftsministerium auch seine Fachaufsicht aufgegeben. Hinsichtlich der Forschung ist damit der Verzicht auf das Setzen von Standards verbunden, das in der Vergangenheit besonders bei der Finanzierung von Forschung an Fachhochschulen eine starke Rolle spielte. Die Fachhochschulen sind im Zuge dieser Entwicklung übereingekommen, sich aus ihrem Selbstverständnis heraus gemeinsame Standards zu geben, an denen sich die in der Landesrektorenkonferenz zusammengeschlossenen Fachhochschulen im Zuge der Weiterentwicklung ihrer je eigenen Profile orientieren. 2. Forschungsbezug der Masterstudiengänge Die Umstellung der Studiengänge und Studienabschlüsse im Rahmen des Bologna-Prozesses ist in unseren Hochschulen weitgehend abgeschlossen. Damit existiert in Nordrhein- Westfalen ein flächendeckendes Angebot an Masterstudiengängen, die in erheblichem Umfang forschungsorientiert und durchgehend forschungsbasiert sind. Die Fachhochschulen wissen, dass nur Masterstudiengänge eine Zukunftsperspektive haben, die an der aktuellen Forschung ausgerichtet sind und bleiben. Diesem Erfordernis müssen die Standards entsprechen, und daraus ergibt sich die Notwendigkeit intensivierter Anstrengungen zur Weiterentwicklung der Profile und zur Forschungsintensivierung insgesamt.

2 2 3. Neue forschungsintensive Fächer Es besteht in Nordrhein-Westfalen Einvernehmen zwischen den Fachhochschulen und der Politik, die Studienplatzzuwächse im Rahmen des Hochschulpakts 2020 (an den Fachhochschulen etwa Studienplätze) und die zurzeit in der politischen Planung befindlichen weiteren Studienplätze für den Fachhochschulbereich auch zur Ausweitung des Fächerspektrums dieser Hochschulart zu nutzen. Soweit mit dieser Ausweitung eine Akademisierung von Fächern einhergeht, wie dies z. B. bei den Studiengängen für Gesundheitsberufe der Fall ist, muss diese Entwicklung mit dem Aufbau der zugehörigen Forschung verbunden sein. 4. Gestiegene Erwartungen der Wirtschaft an angewandte Forschung Die Fachhochschulen stehen in Nordrhein-Westfalen unter einem wachsenden Druck aus dem KMU-Bereich, ihre transferorientierte Forschung auszuweiten. Von den Fachhochschulen wird hierbei keine produktorientierte Entwicklung, also die Umsetzung von Ideen in marktfähige Produkte, erwartet, sondern bedarfsorientierte und lösungsorientierte Forschung zum Entwurf marktnaher Technologien.. Deshalb haben Ministerium und Fachhochschulen den Pakt für angewandte Forschung geschlossen und darin institutionelle Lösungen vereinbart. II. Das Forschungsverständnis der Fachhochschulen Vor dem Hintergrund dieser Entwicklungen haben die nordrhein-westfälischen Fachhochschulen ihr spezifisches Forschungsverständnis formuliert: Forschung in den nordrhein-westfälischen Fachhochschulen dient selbstverständlich der Theoriebildung, wobei es im Wesentlichen darum geht, Wissenschaft als methodische Erkenntnissuche, aber zugleich als Reflexion und Organisation von Erfahrungen zu verstehen. So kann aus der Theorienbildung bedarfsgerechtes und lösungsorientiertes Forschen abgeleitet werden, das die Formulierung von Anforderungen an Prozesse, Produkte und Handlungsweisen ermöglicht oder erleichtert. Forschung ist an Fachhochschulen in Nordrhein-Westfalen am Auftrag zum Wissenstransfer ausgerichtet. Transferorientierte Forschung bezieht sich automatisch auf die Arbeits- und Einsatzfelder unserer Absolventinnen und Absolventen, die später einmal mit den dabei erzielten Ergebnissen ihre beruflichen Aufgaben erfüllen sollen. Deshalb ist transferorientierte Forschung eine unverzichtbare Unterstützung für die Lehre. Forschung ist an Fachhochschulen in Nordrhein-Westfalen nicht so sehr auf die Weiterentwicklung einzelner Disziplinen hin ausgerichtet als vielmehr auf Erkenntnisgewinn im forschenden Zusammenwirken von Disziplinen, aus dem wiederum Kompetenzprofile abgeleitet werden können. Dies ergibt sich aus der besonderen Struktur vieler Studiengänge an Fachhochschulen, namentlich im Sozialwesen (Soziarbeitswissenschaften, Psychologie, Soziologie, Politologie, Erziehungswissenschaften, Medizin), in der betriebswirtschaftlichen Ausbildung (BWL, VWL, Jura, Mathematik, Informatik, Psychologie), in einigen grenzüberschreitenden Bereichen der Ingenieurwissenschaften (Ingenieurdisziplinen, Naturwissenschaften, Mathematik, Informatik). Das eröffnet per se die Möglichkeit zur Trans- und Interdisziplinarität, die in der Forschung an Fachhochschulen in Nordrhein-Westfalen daher eine große Rolle spielt. Das schließt die Notwendigkeit innerdisziplinärer Forschung nicht aus, wie überhaupt der Kategorisierung von Forschung in unseren Augen lediglich ein heuristischer Wert zukommt.

3 3 III. Die aktuelle Forschungssituation in den nordrhein-westfälischen Fachhochschulen Ausweislich der vom BMBF im Jahr 2005 erstellten Forschungslandkarte Fachhochschulen ist die Situation in Nordrhein-Westfalen durch die mit Abstand größte Zahl an Forschungsprojekten gekennzeichnet, die sich zudem auf ein besonders breites fachliches Spektrum beziehen. Das ist nicht nur der Größe dieses Hochschulsektors, sondern auch der sehr günstigen hochschulgesetzlichen Situation und den Förderanstrengungen des Landes geschuldet. Zu den Kehrseiten dieser positiven Entwicklung gehörten bis vor einigen Jahren die Kleinteiligkeit vieler Projekte und die kaum vorhandene Bereitschaft zur Priorisierung bzw. Posteriorisierung von Forschungsvorhaben innerhalb der Hochschulen. Zudem wuchs die Erkenntnis, dass die Forschung an Fachhochschulen nur sehr wenig Widerhall in der öffentlichen Wahrnehmung zumindest außerhalb der interessierten Unternehmen fand. Daher wurden Maßnahmen zur Unterstützung profilbildender Maßnahmen in den einzelnen Fachhochschulen verabredet und durchgeführt bzw. dauerhaft etabliert: 1. Forschungsschwerpunkte Die Fachhochschulen haben gemeinsam Kriterien für Forschungsschwerpunkte entwickelt, die der hochschulinternen Anerkennung zugrunde gelegt werden. Zusammenarbeit mehrerer Hochschullehrer (mindestens 3 Professoren einer Fachhochschule), möglichst interdisziplinär auf einem innovativen Forschungsgebiet; Nachweis bisher eingeworbener Drittmittel und Aussichten für das Weiterbestehen des Schwerpunktes über den Förderzeitraum hinaus (Perspektive); Kooperation mit der Praxis (z.b. Wirtschaft, Verbände); Einbindung der Schwerpunkte in die regionale Wirtschafts- und Sozialstruktur, Technologietransfer; bisher erfolgreiche Arbeit, nachgewiesen durch wissenschaftliche Veröffentlichungen, Patente, Diplomarbeiten (letzte 2 Jahre); Beteiligung an Messen, Symposien, Arbeitskreisen, Fachtagungen usw.; nachweisliche Wirkungen für die Lehre; Zusammenarbeit mit anderen Hochschulen (insbesondere Universitäten im Hinblick auf Promotionsverfahren) und nationale und internationale Kooperationen. Nach 3 5 Jahren ist der Forschungsschwerpunkt zu evaluieren. 2. Kompetenzplattformen Mit der Verabredung dieses neuen Organisationstyps haben die Fachhochschulen in Nordrhein-Westfalen eine neue strategische Ausrichtung ihrer Forschung eingeleitet. Kompetenzplattformen sind auf Dauerhaftigkeit angelegt und verfügen über einen wissenschaftlichen Mittelbau, der auch Qualifikationsstellen für den wissenschaftlichen Nachwuchs einschließt. Der Anspruch an diesen neuen Organisationstyp kann an den Genehmigungskriterien abgelesen werden: Arbeit auf einem innovativen Forschungsfeld, dessen Relevanz durch Gutachter aus der Wissenschaft und aus der Praxis eindeutig bestätigt wird. Nachweis bereits vorhandener FuE-Kompetenz auf dem entsprechenden Forschungsfeld. Dies geschieht in der Regel durch die Existenz eines oder mehrerer positiv evaluierter Forschungs- und Entwicklungsschwerpunkte.

4 4 Eindeutiger Bezug zum Profil der Hochschule und zum Hochschulentwicklungsplan. Verbindung von FuE-Aktivitäten mit der Lehre, insbesondere klarer Bezug zu einem oder mehreren Masterstudiengängen. Zusammenarbeit mehrerer Professorinnen und Professoren mit entsprechendem fachlichem Profil unter Sicherstellung von Interdisziplinarität und/oder Transdisziplinarität. Zusammenarbeit mit anderen Hochschulen und/oder außeruniversitären Forschungseinrichtungen im nationalen und internationalen Bereich. Nachweis von einschlägigen FuE-Aktivitäten der Forschergruppe durch wissenschaftliche Veröffentlichungen, Patente, Diplom- oder Masterarbeiten, kooperative Promotionen, Beteiligung an Messen, Symposien, Arbeitskreisen, Fachtagungen. Einbindung der FuE-Aktivitäten in das Weiterbildungsangebot der Hochschule. Einbindung der Kompetenzplattform in die regionale Wirtschaftsstruktur. Nachweis bisher eingeworbener Drittmittel und Prognose der zu erwarteten Drittmitteleinnahmen. Kooperationen mit Wirtschaftsunternehmen, Verbänden, Stiftungen. Ermöglichung von Existenzgründungen mit künftiger Drittmittelperspektive. Die Kompetenzplattformen sind nach 3-5 Jahren zu evaluieren. Zurzeit existieren 20 Kompetenzplattformen, die Hälfte wurde bereits durch externe Gutachtergruppen evaluiert und durchweg positiv bewertet. 3. Forschungsmarketing Die Fachhochschulen haben das Zentrum für Forschungskommunikation an der Fachhochschule Köln mit der Entwicklung und der Durchführung von Marketingmaßnahmen beauftragt. Es organisiert regelmäßige Gespräche zwischen Hochschulleitungen, Forschern und Politikern und Präsentationen für Branchen und Unternehmen. Ergänzt werden diese Veranstaltungen durch Newsletter und durch Medienarbeit. Die Fachhochschule Münster wurde beauftragt, ein erweitertes Konzept für Forschungsmarketing zu entwickeln. 4. Ergebnis Wir können im Rahmen der Situationsanalyse festhalten, dass der erste Schritt einer strategischen Neuausrichtung der Forschung an den Fachhochschulen in Nordrhein-Westfalen gelungen ist: Gemeinsame Standards wurden vereinbart und durchgesetzt, dazu gehörten neben der Einforderung von einschlägigen Forschungsleistungen die disziplinen- und hochschulübergreifende Vernetzung, der Rekurs auf die Graduierten- und Postgraduiertenausbildung und der Bezug zum Wissenstransfer. Die Geldgeber sehen sich in ihrer Förderpolitik bestätigt und die Wirtschaft hat den (auch qualitativ) gestiegenen Output an Forschungsergebnissen positiv zur Kenntnis genommen. IV. Nächste Entwicklungsschritte Die nachfolgenden Überlegungen gehen davon aus, dass die bereits veranlassten Veränderungen der Forschungsprofile abgesichert und dass für das Forschen an den Fachhochschulen in Nordrhein-Westfalen tief greifende personelle und organisatorisch-institutionelle Entwicklungen eingeleitet werden müssen. Beschrieben werden keine abstrakten Forderungen, sondern das bereits heute Machbare, bei dessen Durchsetzung sich die Fachhochschulen gegenseitig unterstützen.

5 5 1. Berufungspolitik und Forschungsprofessuren Auch an den Fachhochschulen stehen in den nächsten Jahren zahlreiche Wiederbesetzungen und die Neuschaffung von Professuren im Rahmen des Hochschulpakts an. Hier muss eine konsequent forschungsorientierte Berufungspolitik greifen, ohne dass die Präferenz für die Herkunft von Professoren an Fachhochschulen aus der beruflichen Praxis dadurch infrage gestellt wird. Klare Aussagen zur Forschungsrelevanz einer Professur und daraus abgeleitet zu den Erwartungen an eine Bewerbung sollen der Regelfall sein. Die Übertragung der Berufungsentscheidung auf den Rektor oder Präsidenten macht eine solche Politik prinzipiell durchsetzbar. Von der Möglichkeit, Professuren gemeinsam mit außeruniversitären Forschungseinrichtungen auszuschreiben zu besetzen und zu nutzen, sollte in geeigneten Fällen z. B. im Rahmen vom Kompetenzplattformen Gebrauch gemacht werden. Besondere Aufmerksamkeit ist neu berufenen Professoren zu schenken, die heute häufig Forschungsprojekte und aufträge mitbringen und deren Arbeitsfähigkeit unbedingt sichergestellt werden muss. In der W-Besoldung stehen die ersten Vergaben von Leistungszulagen an. Die Zulagenordnungen sollten besondere Leistungen in der Forschung bewusst hoch veranschlagen. Da auch die Festsetzung von Leistungszulagen in die Hand des Rektors oder Präsidenten gegeben ist, kann dieser seinen Entscheidungen entsprechende Erwartungen zugrunde legen. Das Ausweisen spezieller Forschungsprofessuren sollte in den nächsten Jahren zumindest kein Tabu sein. Es besteht aber durchaus auch die besoldungsrechtliche Möglichkeit, an den Fachhochschulen W3-Stellen zu schaffen oder W2-Stellen so auszustatten, dass sie als Stellen für die Leitung von institutionalisierten Kompetenzplattformen oder anderen Forschungsverbünden Verwendung finden können. Die Flexibilisierung von Lehrdeputaten für Forschung ist nach nordrhein-westfälischem Hochschulrecht kein Problem mehr. Die Fachhochschulen sollten sich auf allgemeine Kriterien für umfangreichere Freistellungen bis zur Hälfte des Lehrdeputates verständigen. Die hierfür benötigten Ressourcen können aus der Lehrverpflichtung für wissenschaftliche Mitarbeiter gewonnen werden (vgl. unten IV, 2). Darüber hinaus erlauben die gegenwärtig für die Fachhochschulen geltenden Curricularnormwerte durchaus eine die Lehrkapazität innerhalb einer Lehreinheit nicht absenkende, dienstrechtlich gewährte Verminderung einzelner Lehrdeputate zu Forschungszwecken, ohne dass die Qualität der Lehre hierdurch Schaden nähme. Die Fiktion der grundsätzlich gleichen Qualität, die die Entwicklung der Hochschulart jahrzehntelang begleitet hat, kann keinen Bestand mehr haben, ohne die Hochschulentwicklung zu gefährden. 2. Schaffung und Strukturierung eines wissenschaftlichen Mittelbaues Das Fehlen eines zahlenmäßig ins Gewicht fallenden Mittelbaues, dem auch entsprechende Aufgaben zugewiesen sind, ist ein entscheidendes Hemmnis der Weiterentwicklung der Forschung, aber auch der Hochschulart insgesamt. Ein erster Schritt zur Beseitigung dieses Dilemmas ist die stärkere Konzentration von wissenschaftlichen Mitarbeitern in Forschungsschwerpunkten, auch wenn dies zu gefühlten Verteilungsungerechtigkeiten führt. Ein nächster Schritt muss die Schaffung weiterer Stellen sein, was in Nordrhein-Westfalen möglich erscheint, wenn es gelingt, mithilfe von Studienbeiträgen Stellen für Mitarbeiter zu schaffen, die der gesetzlich geforderten Verbesserung der Situation von Lehre und Studium dienen und zugleich forschungsbezogen angesiedelt werden. Um dieses Ziel zu erreichen, dürfen solche Stellen nicht kapazitätsrelevant sein, was nach NRW-Gesetz der Fall ist, da

6 6 Studienbeiträge zu den Drittmitteln zählen. Sie müssen aber auch anders beschrieben und typisiert sein, als dies das geltende HG-NRW tut. Deshalb ist eine entsprechende Gesetzesänderung für die nächste Novellierung ( 44 und 45 HG) vorzusehen; diese wird vom Wissenschaftsausschuss des Landtags in Aussicht gestellt. Zur Zeit wird ein Positionspapier der Landesrektorenkonferenz Weiterentwicklung des Bereichs der Wissenschaftlichen Mitarbeiter an Fachhochschulen erarbeitet, das Überlegungen hierzu anstellt und Möglichkeiten für die zeit des Übergangs zum neuen Recht aufzeigt. Ziel ist die Schaffung von Qualifizierungsstellen des Höheren Dienstes für Wissenschaftliche Mitarbeiter mit Masterabschluss, die in der Forschung eingesetzt werden und die ihre Arbeitsergebnisse auch in die Lehre in forschungsorientierten Masterstudiengängen einbringen und so zu deren Qualität beitragen. Der arbeitsvertragliche Rekurs auf den Tarifvertrag (EG 13 TVL) lässt eine Beschäftigung solcher Mitarbeiter in Fachhochschulen bereits heute zu. Eine große nordrhein-westfälische Fachhochschule ist in der Lage, zwischen 20 und 50 solcher Stellen befristet zu besetzen, aber nach strategischen Gesichtspunkten dauerhaft anzusiedeln. Setzt man für diese Personalgruppe eine Lehrtätigkeit im Umfang von 4 SWS an, dann ermöglicht dies die 50%ige Freistellung von Professoren für Forschungsaktivitäten. 3. Qualifizierung des Forschungsnachwuchses, Forschungskooperation mit Universitäten In ihrem Papier Der Beitrag der Fachhochschulen zur Qualifizierung des Forschungsnachwuchses hat die Landesrektorenkonferenz einige Empfehlungen ausgesprochen, die auch im Rahmen dieses Perspektivenpapiers Geltung haben. Der Zusammenarbeit mit deutschen Universitäten im Rahmen kooperativer Promotionen kommt hierbei eine entscheidende Bedeutung zu. Dies gilt für den individuellen Weg wie für institutionelle Verabredungen, etwa im Rahmen kooperativer Graduiertenkollegs. Eine der Voraussetzungen für einen Fortschritt in diesem Bereich ist die verstärkte Zusammenarbeit in gemeinsamen Forschungsprojekten unter- und außerhalb des sensiblen Promotionssektors. Forschungsschwerpunkte und Kompetenzplattformen, aber auch einzelne Forscher und Forschungsprojekte sollten daher immer wieder zu mehr Brückenschlägen, gemeinsamen Antragstellungen und gemeinsamer Nutzung von Ressourcen gedrängt werden. Die Evaluierungen von Forschungsschwerpunkten haben eindeutig gezeigt, dass solche Zusammenarbeit eine durchweg positive Wirkung auf die Forschungsarbeit hatte und dass dies von den Beteiligten der universitären Seite auch so gesehen wurde. Hier muss es einen atmosphärischen Umschwung geben, der, wenn möglich, durch förderpolitische Maßnahmen unterstützt werden sollte. Dies gilt nicht zuletzt auch für die Möglichkeit gemeinsamer Antragstellung bei den EU-Förderprogrammen. 4. Qualitätssicherung und interne Forschungsförderung Die nordrhein-westfälischen Fachhochschulen sind sich darüber im Klaren, dass sie als vergleichsweise junge und gerade in der Forschung noch auf dem Weg befindliche Einrichtungen auf funktionierende Qualitätssicherung achten müssen. Dem dienen die oben beschriebenen Kriterien und Standards, deren Einhaltung aber einer ständigen Überprüfung bedarf. Deshalb müssen, gestützt auf die Erfahrungen aus den bisherigen Evaluierungen der Forschungsschwerpunkte und der Kompetenzplattformen, Prinzipien der Forschungsevaluierung für angewandte Forschung erarbeitet werden. Für die notwendige Bereitstellung von Gutachtern konnte bereits die AIF gewonnen werden, mit der die Landesrektorenkonferenz entsprechende Verträge vorbereitet. Von besonderer Bedeutung ist die Qualitätssicherung für die interne Forschungsförderung. Verabredet wurde in diesem Zusammenhang unter den Fachhochschulen die Entwicklung von Kennzahlen für die Vergabe von Prämien und die Förderung von Projekten und die Verab-

7 7 schiedung von Grundsätzen für ein Forschungsmonitoring. Ziel ist die regelmäßige Dokumentation von Forschungsbilanzen. 5. Institutionalisierung Die Entwicklung der Kompetenzplattformen hat gezeigt, dass eine stärkere Institutionalisierung und Formalisierung der Forschungsorganisation in den Fachhochschulen unerlässlich ist. Daher hat die Landesrektorenkonferenz die Etablierung von Forschungsinstituten für Plattformen und Verbünde empfohlen, die sich allerdings an den aus dem obigen Kriterien ableitbaren Erfordernissen orientieren sollen. Die Errichtung solcher Institute ist an einigen Fachhochschulen bereits geschehen. Längerfristig ist anzustreben, bei einer Verstetigung erfolgreicher Kompetenzplattformen in ausgewählten Fällen solchen Instituten eine Ausstattung zukommen zu lassen, wie sie im universitären Bereich üblich und auch im Fachhochschulbereich unumgänglich ist, wenn ein Forschungsinstitut den Erwartungen der am universitären Level orientierten internationalen Wissenschaft gerecht werden und einen wirksamen Beitrag zur Qualifizierung des Forschungsnachwuchses leisten will. Die Entscheidung für eine solche Weiterentwicklung sollte im Rahmen eines international begleiteten Screenings getroffen werden. 6. Neuorganisation des Wissens- und Technologietransfers Die wachsende Nachfrage nach Transferleistung aus den Fachhochschulen hat, in Verbindung mit der Eröffnung privatwirtschaftlicher Betätigung im neuen Hochschulgesetz, den Anstoß zur Gründung von Transfer-GmbHs gegeben. In enger Abstimmung mit der Landesregierung hat die Landesrektorenkonferenz daraufhin beschlossen, diesen Gesellschaften ein gemeinsames Dach zu geben, die Innovationsallianz Nordrhein-Westfalen. Sechs Gesellschaften werden als Netzknoten in diesem Verbund fungieren. Mit großer Freude wurde zur Kenntnis genommen, dass sich die nordrhein-westfälischen Universitäten in wachsender Zahl in diesen Verbund hineinbegeben und ihn mittragen und -leiten. Damit werden beiden Seiten neue Möglichkeiten eröffnet, sich im Zusammenwirken neue Felder angewandter Forschung und Entwicklung zu erschließen. V. Schlussbemerkung Die nordrhein-westfälischen Fachhochschulen gehen bei der Weiterentwicklung ihrer Forschungsprofile davon aus, dass sie als Betreiber angewandter Forschung aufgrund ihrer Nachfrage- und Lösungsorientiertheit unverzichtbare und zunehmend geforderte Partner der Wirtschaft, zumal im KMU-Bereich, bleiben werden. Zugleich wird der Forschungsbedarf zur Sicherstellung der Qualität von Lehre und Studium steigen, ebenso wie die Erwartung ihrer Absolventen an eine postgraduale Qualifizierung. Gleichwohl werden die Fachhochschulen ihren Primat der anwendungsbezogenen Lehre nicht verlieren oder aufgeben wollen, weil dieser ihr entscheidender Wettbewerbsvorteil ist. Daraus folgt, dass die Fachhochschulen sich im Rahmen einer sehr anspruchsvollen und anstrengenden Doppelstrategie werden verhalten und weiterentwickeln müssen. Beschlossen in der 379. Sitzung der Landesrektorenkonferenz am 8. April 2008 in Köln.

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