18. Wahlperiode A/WMDI 30. Sitzung Ausschuss für Wissenschaft, Medien, Datenschutz und Informationsfreiheit

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1 BREMISCHE BÜRGERSCHAFT AUSSCHUSSPROTOKOLLE 18. Wahlperiode A/WMDI 30. Sitzung Ausschuss für Wissenschaft, Medien, Datenschutz und Informationsfreiheit 30. öffentliche Sitzung am 22. Juli 2014 im Börsenhof A, Raum 416 Anwesend: Abg. Frau Bernhard (Die Linke.) Abg. Frau Grobien (CDU) Abg. Frau Grotheer (SPD) Abg. Hamann (SPD) Abg. P. Öztürk (SPD) Abg. Rohmeyer (CDU) Abg. Saffe (Bündnis 90/Die Grünen) Abg. Frau Salomon (CDU) Abg. Frau Schön (Bündnis 90/Die Grünen), Vorsitzende Abg. Tsartilidis (SPD), stellv. Vorsitzender Abg. Werner (Bündnis 90/Die Grünen) außerdem sind anwesend: Herr Kück Staatsrat bei der Senatorin für Bildung und Wissenschaft

2 Herr Schütte-Thuy ) von der Senatorin für Bildung und Herr Huesmann ) Wissenschaft Herr Prof. Scholz-Reiter von der Universität Bremen Herr Prof. Grüner von der Hochschule für Künste Frau Prof. Luckey von der Hochschule Bremen Herr Prof. Stockemer von der Hochschule Bremerhaven Frau Rinken von der LaKoF Herr Dr. Vial von der Senatskanzlei Frau Dr. Sommer Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Frau Vathauer von der Senatorin für Finanzen Herr Dr. Heinke vom Senator für Inneres und Sport Frau Holsten Direktorin der Bremischen Landesmedienanstalt Herr Mohrmann Geschäftsführer des Studentenwerks Bremen Frau Danèl von der Bürgerschaftskanzlei als Assistentin des Ausschusses

3 Beratungsgegenstände: 1. Protokoll der Sitzung vom 27. Mai 2014 Protokoll der Sitzung vom 28. Mai Wissenschaft 2.1 Beratungssituation in der Psychologisch-Therapeutischen-Beratungsstelle (PTB) des Studentenwerks Entwicklung und aktueller Sachstand 2.2 Bericht zum Hanse-Wissenschaftskolleg in Delmenhorst (HWK) 2.3 Auswahl von Professorinnen und Professoren unter Nutzung von Assessment- Centern 2.4 Staats- und Universitätsbibliothek - Magazinerweiterung 3. Medien 3.1 Bericht der brema zur Fernsehshow Henssler hinter Gittern 4. Datenschutz 4.1 Videoüberwachung der Bahrsplate in Bremen-Blumenthal 5. Informationsfreiheit - keine Themen - 6. Verschiedenes 6.1 Öffnungszeiten wissenschaftlicher Bibliotheken ausbauen Antrag der Fraktion der CDU vom

4 WMDI Abg. Frau Schön eröffnet die Sitzung um Uhr. 1. Protokolle der Sitzungen vom 27. und 28. Mai 2014 Der Ausschuss genehmigt die Protokolle. 2. Wissenschaft 2.1 Beratungssituation in der Psychologisch-Therapeutischen- Beratungsstelle (PTB) Entwicklung und aktueller Sachstand Herr Mohrmann berichtet über die Beratungssituation in der PTB (Anlage 1). Abg. Frau Schön möchte von Herrn Mohrmann und den Rektoren der Hochschulen wissen, was man ihrer Einschätzung nach anders machen könne, um Druck von den Studierenden zu nehmen. Herr Mohrmann berichtet, dass sich die Studierenden vor allem Entscheidungsfreiräume in der Entwicklung und Gestaltung des Studiums wünschten, wie dies früher der Fall gewesen sei. Ferner werde häufig kritisiert, dass es zu Beginn des Studiums direkt losginge. Jüngere Studierende hätten oft keine oder zu wenig Orientierung, fühlten sich nicht wohl und kämen dann in eine Lage, die sie nicht mehr beherrschten. Die Hochschulen seien gefordert zu überprüfen, wo sie Frei- und Spielräume für Studierende schaffen könnten, damit diese offener und selbstbestimmter studieren könnten. Frau Prof. Luckey führt aus, dass es die Hochschule Bremen als ihre Aufgabe verstehe, der von Herrn Mohrmann geschilderten Entwicklung zu begegnen und auf

5 WMDI die Studierenden, die alle mit ganz unterschiedlichen Voraussetzungen und Biografien an die Hochschule kämen, noch besser einzugehen. Eine besondere Bedeutung habe dabei die Studieneingangsphase. Hier müssten die Studierenden durch Beratungs- und Unterstützungsangebote begleitet werden, um gar nicht erst einen Kreislauf in Gang zu setzen, der zu einer persönlichen Krise führe. Aus ihrer Sicht handele es sich um ein Thema des Qualitätsmanagements rund um Studium und Lehre. Es sei wichtig, Orientierung zu geben. Das Studium stelle einen neuen Lebensabschnitt dar. Das Thema Freiräume im Studium habe mit methodisch-didaktischen Formen zu tun. Gerade in der Studieneingangsphase habe die Hochschule Bremen gute Erfahrungen mit projektorientiertem Lehren und Lernen gemacht. Die Frage der Wahlmöglichkeiten habe man mit sogenannten Modul-Pools gelöst. Studierende könnten hier breit nach ihren fachlichen Neigungen auswählen. Beratungs- und Unterstützungsangebote müssten dauerhaft und regelmäßig an den Hochschulen verfügbar sein. Herr Prof. Scholz-Reiter geht auf den Übergang vom Bacholor zum Masterstudium und die damit verbundenen Unsicherheiten ein, die seiner Erfahrung nach tatsächlich vorhanden seien. Hier gäbe es derzeit in der KMK Bestrebungen, diese Übergangsbedingungen, wann welche Ergebnisse nachgewiesen werden müssten, zu verbessern und die Problematik zu lösen. Aktuell sei man aber noch nicht so weit. Herr Prof. Grüner weist darauf hin, dass es die Hochschulen auch verstärkt mit ganz jungen Studierenden zu tun hätten, die bereits mit 17 Jahren Abitur machten, in einem relativ frühen Reifestadium an die Hochschulen kämen und noch keine gefestigten Persönlichkeiten seien. Die Hochschulen müssten mit dieser neuen Zielgruppe umgehen.

6 WMDI Das selbstbestimmte Lernen sei an einer künstlerischen Hochschule wie der HfK ohnehin das Bestreben. Im Rahmen der Reakreditierung würden die Strukturen noch einmal genau betrachtet und geschaut, wo mehr Freiheiten für die Studierenden möglich seien. Herr Prof. Stockemer bekräftigt, dass das Entscheidende beim Studium die Eingangsphase sei. Die Studierenden seien jung und kämen sehr unvorbereitet ins Studium. Die Schulen bereiteten die jungen Leute nicht auf das Studium vor. Die Hochschule Bremerhaven habe gute Erfahrung damit gemacht, den Studienanfängern Paten zur Seite zu stellen. Beratung und Begleitung seien das Wichtigste um zu verhindern, dass die Studierenden in Depressionen verfielen. Frau Dr. Sommer geht auf das von Herrn Mohrmann bei der Anonymisierung der Daten geschilderte Problem ein. Sie könne sich nicht vorstellen, dass das Gesetz eine Anonymisierung der Daten per Hand vorschreibe und es nicht möglich sei, auf eine Software umzusteigen, die das erledige. Grundsätzlich sei es sogar besser, diese Tätigkeit von Rechenprogrammen durchführen zu lassen. Abg. Frau Grobien erkundigt sich, mit wie vielen Mitarbeitern die PTB die Beratungsgespräche und Sprechstunden durchführe und ob dies alles Therapeuten seien. Abg. Hamann bittet Herrn Mohrmann um konkrete Hinweise, in welcher Weise der Ausschuss die Arbeit der PTB unterstützen könne und ob gegebenenfalls Gesetze geändert werden müssten. Er nehme erfreut zur Kenntnis, dass hinsichtlich des geschilderten Datenschutzproblems bereits Gespräche mit dem Ressort liefen. Ferner fragt er nach der Verteilung von ausländischen und nicht ausländischen Studierenden bei der Inanspruchnahme der Beratungsleistungen. Abg. P. Öztürk möchte wissen, ob Migrationshintergrund und Armut auch ein Faktor bei der Inanspruchnahme der PTB seien.

7 WMDI Ferner spricht er das Thema Leistungsdruck an und erwähnt, dass es in fast jedem Studiengang sogenannte Horrorprüfungen mit Durchfallquoten von bis zu 70% gäbe. Er möchte wissen, ob dies gewollt sei, ob darauf Einfluss genommen werden könne und ob dies bei den psychischen Problemen der Studierenden eine Rolle spiele. Schließlich interessiere ihn noch der Aspekt, ob das Erfordernis, neben dem Studium arbeiten zu müssen, die Studierenden psychisch belaste. Abg. Grotheer schildert die Problematik der Nachrücker, die erst verspätet einen Studienplatz erhielten und dadurch die Studieneingangsphase verpassten. Sie möchte wissen, ob für diese Studierende ergänzende Beratungen angeboten würden. Abg. Frau Bernhard geht auf eine Umfrage der FAZ unter Studierenden ein, bei der unter anderem die Rückmeldung kam, für eigenes Denken gäbe es keine Credits. Dies deute auf eine sehr starke Verschulung und Verregelung hin, formalisiertes Abfragen von Wissen und mangelnde Freiräume, sich zu entwickeln. Ferner erkundigt sie sich, ob bei einem weiteren Anstieg der Beratungsfälle auch die Finanzierung der Angebote gesichert sei. Herr Mohrmann antwortet, dass die PTB sieben Personen beschäftige, die als Ansprechpartner zur Verfügung stünden. Zu den Überweisungen berichtet er, dass die PTB 250 Personen mit depressiven Verstimmungen an Ärzte überwiesen habe. Die PTB mache nur eine Erstanamnese und schaue, worin das Problem liege. Wo fachärztliche Betreuung erforderlich sei, werde sofort überwiesen. Die PTB konstatiere, dass die Zahl der Einzelberatungen steige, wohingegen die Zahl der Gruppenberatungen abnehme.

8 WMDI Der Anteil der Studierenden mit Migrationshintergrund, die die Beratungsstelle aufsuchten, habe 2012 bei 8,9 % gelegen und sei insgesamt relativ stabil. Inwieweit Armut und die Herkunft aus bildungsfernen Familien bei den Ratsuchenden eine Rolle spiele, könne er nicht sagen, da die Einkommenssituation nicht hinterfragt und dokumentiert werde. Die Notwendigkeit, während des Studiums zu arbeiten, führe oftmals zu einer Verlängerung des Studiums. 60% der Studierenden müssten nebenher arbeiten, was den Druck innerhalb der einzelnen Kurse steigere. Die Hauptgründe, weshalb Studierende die PTB aufsuchten, lägen nicht in der Studienzufriedenheit oder dem Studienaufwand, sondern es ginge um den Druck, bestimmte Noten produzieren zu müssen und um die mangelnde Entscheidungsfreiheit. Zur Kostensituation führt Herr Mohrmann aus, dass die PTB keine ärztliche Einrichtung sei, sondern sich aus den Beiträgen der Studierenden finanziere und aus den zur Verfügung stehenden Globalmitteln. Das Studentenwerk müsse die Stellen im Rahmen der Mittelbewirtschaftung langfristig absichern. Für 2014/15 sei dies gesichert. Prof. Scholz-Reiter berichtet, dass in der Studieneingangsphase eine sehr intensive Vorbereitung der Studierenden auf das Studium erfolge. An dieser Eingangsphase könnten allerdings nur diejenigen teilnehmen, die zu diesem Zeitpunkt die Zusage für einen Studienplatz hätten. Diejenigen, die später eine Zusage erhielten, hätten aber die Möglichkeit, sich in den Studienbüros individuell beraten zu lassen. Er sei jedoch zuversichtlich, dass das von der Abg. Frau Grotheer angesprochene Problem durch die Einführung des dialogorientierten Serviceverfahrens abnehmen werde. Durch dieses Verfahren solle künftig vermieden werden, dass Nachrücker so spät ihre Zusagen erhielten. Die Uni Bremen nehme an diesem Verfahren teil.

9 WMDI Zu den hohen Durchfallquoten in einigen Prüfungen betont Prof. Scholz-Reiter, dass diese natürlich nicht beabsichtigt seien. Die Durchfallquoten seien auch eine Frage der veränderten Eingangsvoraussetzungen. Es habe schon immer Fächer mit hohen Durchfallquoten gegeben. Diese Quoten hätten sich aber tatsächlich teilweise erhöht. Allerdings seien die Eingangsvoraussetzungen heute auch nicht mehr dieselben wie früher, insbesondere im naturwissenschaftlichen Bereich. Die Tatsache, dass eigenes Denken nicht mit Credits belohnt würde, vor allem nicht im Bachelor-Studium, kritisierten nicht nur die Studierenden, sondern auch die Lehrenden. Straffe Lehrpläne machten es schwierig, mit den Studierenden freier zu arbeiten und sie zu eigenem Denken zu ermutigen. Dies sei ein Grundproblem der Bachelor-Master-Struktur. An der Umsetzung müssten daher noch Korrekturen und Verbesserungen vorgenommen werden. Er plädiere für ein achtsemestriges Bachelorstudium mit einer zweisemestrigen Eingangsphase, in der die Studierenden das erforderliche Niveau erreichen könnten, das für bestimmte Fächer notwendig sei, durch den Schulabschluss aber nicht erreicht werde. Einen Vorteil des Bachelor-Studiums gegenüber dem Magister sehe er allerdings in den studienbegleitenden Prüfungen. Früher hätten viele Prüfungen in einem kurzen Zeitraum absolviert werden müssen, was viele Studierende belastet und teilweise davon abgehalten habe, sich überhaupt zu den Prüfungen anzumelden. Prof. Grüner betont ebenfalls die Wichtigkeit der Betreuung ganz am Anfang des Studiums. Die HfK habe ein Programm mit dem Namen Erste Hilfe eingeführt, das zweiteilig aufgebaut sei. Die Dozenten erklärten den Studierenden die fach- und studienbezogenen Dinge, die fortgeschrittenen Studierenden unterstützten zum Beispiel bei der Wohnungssuche, Benutzung der Bibliothek, etc. Zu diesem Unterstützungsangebot werde jedes Jahr ein neues Buch aufgelegt, das auch denjenigen zur Verfügung gestellt werde, die erst verspätet das Studium aufnähmen. Diese Erste Hilfe werde von den Studierenden sehr geschätzt.

10 WMDI Zum Thema der ausländischen Studierenden berichtet er, dass die drohende Gefahr, das Land gegebenenfalls verlassen zu müssen, für viele ausländische Studierende einen zusätzlichen Stressfaktor und eine Belastung darstelle. Dies sei unabhängig davon der Fall, ob das Studium erfolgreich oder nicht erfolgreich beendet werde. Abg. Frau Schön fasst zusammen, dass die Problematik ein weites Feld umfasse und dankt Herrn Mohrmann für seine ausführliche Darstellung. Die Diskussion habe gezeigt, dass die Ursache für die Situation in der PTB auch in der Studienstruktur liege, der sich der Ausschuss gegebenenfalls noch einmal gesondert widmen müsste. Man müsse sich diese Ursachen sehr genau anschauen. Prof. Stockemer stellt in Frage, dass die fehlenden Entscheidungsspielräume der Studierenden eine so große Rolle bei der Ursache für psychische Erkrankungen spielten. Die Fachhochschule gelte allgemein als verschult. Früher habe es teilweise noch weniger Wahlmöglichkeiten gegeben. Viele Studierende seien froh über eine gewisse Orientierung, da sie weitgehend unvorbereitet ins Studium kämen. Mit vernünftiger Beratung, vernünftiger Begleitung und vernünftiger Lehre seien die Studienbedingungen aus seiner Sicht nicht krankmachend. Staatsrat Kück weist darauf hin, dass Bremen im Gegensatz zu anderen Bundesländern relativ früh auf Bachelor und Master umgestellt habe. Damals sei sehr viel aus den Diplom-Studiengängen übernommen worden. Es habe seidem bereits eine erste Überarbeitung der Prüfungsordnungen gegeben. Er glaube, dass eine weitere Überarbeitung erforderlich sei. Dies sei auch im Wissenschaftsplan verankert. Die Hochschulen hätten viel im Bereich der Eingangsphase unternommen und leisteten hier bereits eine gute Arbeit. Abg. Frau Schön kündigt an, das Thema zu gegebener Zeit erneut im Ausschuss zu behandeln.

11 WMDI Der Ausschuss nimmt Kenntnis. 2.2 Bericht zum Hanse-Wissenschaftskolleg in Delmenhorst (HWK) Abg. Frau Schön führt in ihrer Eigenschaft als wissenschaftspolitische Sprecherin der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen aus, dass sie nach wie vor glaube, dass sich die Universität Bremen und die Universität Oldenburg auch ohne das HWK zusammen setzen und dadurch zu vergleichbaren Ergebnissen kommen könnten. Das Geld sei im Land Bremen knapp. Aus der Vorlage könne sie nicht erkennen, warum Bremen für das HWK Geld gäbe, das man im Land Bremen gut gebrauchen könnte. Gleichwohl sei ihr bewusst, dass Verträge nicht ohne weiteres gekündigt werden könnten. Abg. Frau Grobien stimmt der Abg. Frau Schön zu und stellt ebenfalls die Frage, ob die Ziele, die das HWK verfolge, nicht auch durch eine direkte Kooperation zwischen beiden Universitäten erreicht werden könnten. Der Ausschuss sollte die Entwicklung auf jeden Fall weiter beobachten. Staatsrat Kück erwidert, dass es nicht einfach sei, aus den Verträgen heraus zu kommen. An die Direktion des HWK sei der Auftrag erteilt worden, die Verbindung zwischen der Uni Bremen und der Uni Oldenburg besonders durch eigene Programme zu unterstützen. Dies habe das HWK aufgegriffen. Das Ressort habe jetzt den Eindruck, dass es durchaus eine gute Kooperation zwischen den Einrichtungen gäbe. Abg. Frau Schön schlägt vor, dass Thema im ersten Quartal 2015 noch einmal aufzurufen.

12 WMDI Der Ausschuss nimmt Kenntnis und beschließt, das Thema im ersten Quartal 2015 erneut aufzurufen. 2.3 Auswahl von Professorinnen und Professoren unter Nutzung von Assessment-Centern Der Ausschuss beschließt, den Tagesordnungspunkt auf die nächste Ausschusssitzung am 30. September 2014 zu vertagen. 2.4 Staats- und Universitätsbibliothek Magazinerweiterung Staatsrat Kück erläutert auf Nachfrage der Abg. Frau Schön, dass das Projekt nicht unter die Haushaltssperre falle. Der Ausschuss nimmt Kenntnis und stimmt einstimmig der vorgeschlagenen Baumaßnahme Staats- und Universitätsbibliothek Magazinerweiterung und der Bereitstellung von weiteren Baumitteln in Höhe von zu. Er bittet die Senatorin für Bildung und Wissenschaft, die Freigabe der Baumittel und die Erteilung der erforderlichen Verpflichtungsermächtigung im Haushalts- und Finanzausschuss zu erwirken.

13 WMDI 3. Medien 3.1 Bericht der Brema zur Fernsehshow Henssler hinter Gittern Frau Holsten berichtet über die Fernsehshow Henssler hinter Gittern. Ziel des Projekts sei die Resozialisierung der Gefangenen gewesen und die anschließende Bewirtschaftung des Bistros. Vor dem Hintergrund der Berichterstattung in den Medien über dieses Fernsehformat sei das Thema auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Medienrats am 30. Juli gesetzt worden. Diese Sitzung sei öffentlich. In den beiden ausgestrahlten Folgen seien keine Verstöße gegen den Jugendmedienschutzstaatsvertrag festgestellt worden. Sie würde sich freuen, wenn die öffentliche Debatte über das Format künftig etwas sachlicher geführt würde. Abg. Rohmeyer weist darauf hin, dass es in der ersten Folge sehr wohl Aussagen gegeben habe, die ihn empört hätten. Dies seien insbesondere die Sätze gewesen: Haben Sie schon einmal mit einem Messer gearbeitet? - Ja, zum Abstechen. Dies sei in der ersten Folge unkommentiert zu hören gewesen. In der zweiten Folge hätten sich solche Aussagen allerdings nicht wiederholt, eventuell aufgrund einer Nachbearbeitung der Folgen durch RTL. Abg. Rohmeyer betont, dass es aus seiner Sicht dennoch wichtig sei, in Bremen diese Debatte zu führen. Der Ausschuss nimmt Kenntnis.

14 WMDI 4. Datenschutz 4.1 Videoüberwachung der Bahrsplate in Bremen-Blumenthal Abg. Frau Schön weist auf den Fragenkatalog hin, den der Abg. M. Öztürk zu dem Thema Bahrsplate für die heutige Ausschusssitzung vorgelegt habe (Anlage 2). Frau Dr. Sommer berichtet, dass bei der LfDI eine entsprechende Anfrage bezüglich der Videoüberwachung der Bahrsplate in Bremen-Blumenthal eingegangen und eine entsprechende Prüfung in Gang gesetzt worden sei. Sie dürfe von Gesetzes wegen jedoch nicht über Details aus einem laufenden Prüfverfahren berichten. Zum Sachverhalt könne jedoch aufgrund der öffentlichen Berichterstattung festgestellt werden, dass es sich um die Videoüberwachung eines öffentlich zugänglichen Geländes, Bolzplatz, handele und damit das Datenschutzrecht anwendbar sei. Die Videoüberwachung werde durch eine private Stelle durchgeführt, so dass das Bundesdatenschutzgesetz Anwendung finde. Eine solche Videoüberwachung sei nicht per se unzulässig. Es müssten aber bestimmte Voraussetzungen nach 6b des Bundesdatenschutzgesetzes vorliegen. Danach müsse man sich zunächst den Zweck der Videoüberwachung anschauen. Diese müsse auch geeignet sein, den Zweck zu erreichen und die Maßnahme müsse insgesamt verhältnismäßig sein. Diese Erfordernisse müssten nun überprüft werden. Im Rahmen der Prüfung werde weiter geschaut, ob die Bilder gespeichert werden dürften, und wenn ja, wie lange. Wichtig sei ferner, dass eine Videoüberwachung nicht heimlich erfolgen dürfe. Es müsse mit Schildern darauf hingewiesen werden. Die Frage, wem dieser öffentlich zugängliche Bereich, das Grundstück, gehöre, sei nicht entscheidend für die datenschutzrechtliche Beurteilung. Wichtig sei, ob die Videoüberwachung durch eine öffentliche oder private Stelle durchgeführt werde.

15 WMDI Abg. Frau Schön merkt an, dass sie gehört habe, dass das Grundstück weder dem Deichverband noch der Stiftung gehöre, sondern der Stadt bzw. dem Land Bremen. Damit handele es sich aus ihrer Sicht nicht nur um eine öffentlich zugängliche, sondern um eine öffentliche Fläche, die dem Polizeirecht unterliege. Frau Dr. Sommer erläutert, dass entscheidend sei, wer die Kamera aufstelle. Die öffentliche Zugänglichkeit sei rein tatsächlicher Art. Auch private Räume und Flächen könnten öffentlich zugänglich sein. Für die datenschutzrechtliche Bewertung sei allein entscheidend, dass der Raum öffentlich zugänglich sei und nicht, in wessen Eigentum der Raum stehe. Ferner stellt sie klar, dass eine Videoüberwachung, auch die eines öffentlichen Platzes, nicht von der Landesdatenschutzbeauftragten genehmigt werde, sondern diese lediglich beratend tätig sei. Die LfDI sei keine Genehmigungsbehörde. Abg. Frau Schön erkundigt sich, wann mit den Ergebnissen der Prüfung zu rechnen sei. Es handele sich unabhängig vom vorliegenden Fall auch grundsätzlich um eine wichtige Frage, wer wann was und aus welchem Grund in der Öffentlichkeit überwachen dürfe. Darüber müsse Klarheit herrschen. Abg. Frau Schön fragt Herrn Dr. Heinke, inwieweit der Innensenator im Rahmen seiner Stiftungsaufsicht eine solche Videoüberwachung durch eine Stiftung genehmigen müsse. Frau Dr. Sommer sagt zu, über die Ergebnisse der Prüfung zu berichten, sobald diese vorliegen. Ob dies bereits zur September-Sitzung der Fall sei, könne sie noch nicht sagen. Herr Dr. Heinke erläutert, dass der Innensenator im Land Bremen die Aufsicht über die Stiftungen bürgerlichen Rechts ausübe. Bei der Bürgerstiftung Blumenthal handele es sich aber nicht um eine solche Stiftung. Der Innensenator sei daher für die Tätigkeiten der Stiftung nicht zuständig.

16 WMDI Im Übrigen sei der Innensenator auch bei Stiftungen bürgerlichen Rechts nicht dafür zuständig, die Aufstellung von Überwachungskameras zu genehmigen. Ferner handele es sich bei dem Platz um einen Bolzplatz und nicht um eine Sportanlage im Sinne des Sportstättengesetzes, so dass sich auch keine Zuständigkeit des Sportsenators ergäbe. Abg. Frau Bernhard erkundigt sich, was die LfDI veranlasse, wenn die Prüfung ergebe, dass die Aufstellung der Kamera nicht zulässig sei. Abg. Frau Grobien möchte wissen, ob nicht der Bausenator zuständig sei, da es sich um eine öffentliche Grünfläche handele. Frau Dr. Sommer verdeutlicht noch einmal auf die Nachfrage der Abg. Frau Bernhard hin, dass eine Videoüberwachung nicht genehmigungspflichtig sei. Die Landesbeauftragte für Datenschutz sei eine Kontrollbehörde datenschutzrechtlicher Art und keine Genehmigungsbehörde. Wenn sie zu der Auffassung komme, dass eine Videoüberwachung nicht datenschutzkonform sei, könne sie Bußgelder verhängen und Anordnungen treffen, zum Beispiel die Kamera abzubauen. Das Thema Videoüberwachung sei Gegenstand zahlreicher Eingaben, die die LfDI bearbeite. In der Regel helfe eine Rechtsaufklärung weiter und die verantwortlichen Stellen bauten ihre Videoüberwachung so um, dass diese den rechtlichen Anforderungen entspreche. Häufig komme es daher in der Praxis gar nicht zu Anordnungen. Der Ausschuss nimmt Kenntnis und beschließt, das Thema nach den Sommerferien wieder aufzurufen, sobald die Ergebnisse der Prüfung vorliegen.

17 WMDI 5. Informationsfreiheit - keine Themen - 6. Verschiedenes 6.1 Öffnungszeiten wissenschaftlicher Bibliotheken ausbauen, Antrag der Fraktion der CDU vom Abg. Frau Schön weist darauf hin, dass der an den Ausschuss überwiesene Antrag zu den Öffnungszeiten der wissenschaftlichen Bibliotheken nach den Sommerferien beraten werde. Der Ausschuss nimmt Kenntnis. (Ende der Sitzung Uhr) Ausschussvorsitzende Schön

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