Tätigkeitsbericht 2011

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1 Tätigkeitsbericht 2011 Oö. Patientenvertretung Tätigkeitsbericht 2011 der Oö. Patienten- und Pflegevertretung Seite 1

2 I N H A L T S V E R Z E I C H N I S TEIL A Oö. Patientenvertretung Organisation der Oö. Patientenvertretung... 4 Organigramm... 5 Patientenrechte im Einzelnen... 6 Aufgaben, Geschäftsanfall Mitgliedschaften und Veranstaltungen Eingaben Eingaben / ambulante u. stationäre Patienten Anfall der Eingaben bezogen auf die einzelnen Krankenanstalten Aufteilung der Krankenanstalteneingaben auf die Fachgebiete Anfall der Eingaben AKH Linz, Klinikum Wels - Grieskirchen und LKH Vöcklabruck Gründe für Eingaben Vorgehensweise Ergebnisse und Schadenersatzzahlungen Fallbeispiele Ergebnis der ärztl. Stellungnahmen Analyse Berichte der einzelnen Informations- und Beschwerdestellen Erledigungen durch die Informations- und Beschwerdestellen TEIL B Patientenverfügung Patientenverfügungs-Gesetz, Geschäftsanfall Schlusssatz BEI ALLEN PERSONENBEZOGENEN BEZEICHNUNGEN GILT DIE GEWÄHLTE FORM FÜR BEIDE GESCHLECHTER. Tätigkeitsbericht 2011 der Oö. Patienten- und Pflegevertretung Seite 2

3 TEIL A OÖ. PATIENTENVERTRETUNG Tätigkeitsbericht 2011 der Oö. Patienten- und Pflegevertretung Seite 3

4 Oö. Patientenvertretung Die Oö. Patientenvertretung besteht seit dem Jahr Die gesetzlichen Grundlagen bilden 12 ff Oö. KAG 1997, LGBl.Nr. 132/1997, zuletzt geändert durch LGBl.Nr. 89/2011. Organisation der Oö. Patientenvertretung: Die Oö. Patientenvertretung besteht gem. 13 Abs.1 Oö. KAG 1997 aus drei Mitgliedern, die von der Landesregierung für die Dauer der Funktionsperiode der Landesregierung bestellt werden. Die Vorsitzende der Oö. Patientenvertretung wurde mit Wirksamkeit vom bestellt. Die Oö. Patientenvertretung setzt sich im Einzelnen zusammen aus: 1. Einer Patientenvertreterin als Vorsitzende Dr. Renate Hammer, stellvertretende Vorsitzende Dr. Birgit Mraczansky-Knödlstorfer 2. einem Arzt aufgrund eines Besetzungsvorschlages der Ärztekammer für Oberösterreich Prim. Univ. Prof. Dr. Peter Kühn und 3. einer rechtskundigen Person Hofrat Dr. Wilhelm Köhler rechtskundiges Ersatzmitglied Mag. Dr. Gerhard Hasibeder Für das ärztliche Mitglied wurden, entsprechend dem Gesetz, mehrere Ersatzmitglieder bestellt. Die Mitglieder bzw. Ersatzmitglieder sind in Ausübung ihrer Tätigkeit in der Oö. Patientenvertretung weisungsfrei. Der Sitz der Oö. Patientenvertretung befindet sich im Landesdienstleistungszentrum, Bahnhofplatz 1, 4021 Linz. Die Geschäfte der Oö. Patientenvertretung werden vom Amt der Oö. Landesregierung unter der fachlichen Leitung der Vorsitzenden besorgt. Die Geschäftsstelle der Oö. Patienten- und Pflegevertretung setzte sich im Jahr 2011 aus folgenden Mitarbeitern zusammen: Tätigkeitsbericht 2011 der Oö. Patienten- und Pflegevertretung Seite 4

5 Organigramm der Geschäftsstelle Dr. Renate HAMMER Vorsitzende Dr. Birgit MRACZANSKY-KNÖDLSTORFER Stellvertretende Vorsitzende Teilzeit 24 Stunden Dr. Claudia DEMMER Teilzeit 20 Stunden Mag. Marianne RAXENDORFER - JUNG Irmtraud RECHBERGER Teilzeit 30 Stunden Sekretariat Teilzeit je 20 Stunden Mo, Di Mi, Do, Fr Maria WEISSENGRUBER Sonja EICHMAYER Gabriele SCHLEIFER Renate REICHARD Schreibbereich Sandra RACHBAUER Teilzeit 20 Stunden Tätigkeitsbericht 2011 der Oö. Patienten- und Pflegevertretung Seite 5

6 Patientenrechte im Einzelnen: In Ausführung der Bestimmung des 5a des Kranken- und Kuranstaltengesetzes, BGBl. Nr. 1/1957 i.d.g.f. enthält 28 Oö. Krankenanstaltengesetz 1997, LGBl. für Oberösterreich Nr. 132/1997 i.d.g.f. eine beispielsweise Aufzählung der Patientenrechte. Die Patientencharta (Vereinbarung mit dem Bund gemäß Art. 15a B-VG zur Sicherstellung der Patientenrechte) ist am in Kraft getreten (BGBl. I Nr. 116/2001 bzw. LGBl. für Oberösterreich Nr. 89/2001). Sie enthält über 28 Oö. Krankenanstaltengesetz 1997 hinausgehende Patientenrechte, wobei seit längerem über eine Novellierung diskutiert wird. Tätigkeitsbericht 2011 der Oö. Patienten- und Pflegevertretung Seite 6

7 Aufgaben: Die Oö. Patientenvertretung ist zuständig für die Aufklärung von Missständen, die Behandlung von Beschwerden und die Erteilung von Auskünften, die jeweils mit dem Aufenthalt eines Patienten in einer oberösterreichischen Krankenanstalt zusammenhängen. Die Tätigkeit umfasst neben der Entgegennahme sämtlicher Beschwerden und Einholung aller erforderlicher Unterlagen, die inhaltliche Prüfung durch ein ärztliches Mitglied; bei Feststellung eines Haftungsgrundes die Bemühung um außergerichtliche Schadensbereinigung; weiters Information, Aufklärung und Vermittlung. Die Beschwerden werden entweder in Schriftform eingebracht oder anlässlich einer persönlichen Vorsprache schriftlich aufgenommen. Gemäß 12 Abs.1a Oö. KAG 1997 hat die Oö. Patientenvertretung in regelmäßigen Abständen - mindestens zweimal pro Jahr - Sprechtage in jenen Bezirken, in denen sich öffentliche Krankenanstalten befinden, abzuhalten. Im Jahr 2011 kamen insgesamt 41 Personen zu Sprechtagen in den Bezirken, was einen Anstieg um 32 % im Vergleich zum Vorjahr darstellt. In der Geschäftsstelle im LDZ wurden 90 Beschwerden persönlich vorgebracht, was einer Abnahme um 8 % im Vergleich zum Vorjahr entspricht. Insgesamt wurden im Berichtszeitraum 131 Beschwerden mündlich vorgebracht. Zu beobachten war auch im Jahr 2011, dass immer mehr Beschwerden per an die Oö. Patientenvertretung herangetragen wurden. Für die Entgegennahme der mündlichen Beschwerden steht die Oö. Patientenvertretung täglich nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung zur Verfügung. Ein derartiges Gespräch dauert ca. 1 Stunde und es werden oft Probleme geschildert, die über unseren Zuständigkeitsbereich hinausgehen. Die überwiegende Anzahl der Beschwerden wurde schriftlich übermittelt. Häufig verwendet wurde das im Internet unter der Adresse abrufbare Formular. Tätigkeitsbericht 2011 der Oö. Patienten- und Pflegevertretung Seite 7

8 Zusammenarbeit mit der sanitären Aufsichtsbehörde: Im Sinne der Qualitätssteigerung finden regelmäßig Jour-Fix mit der sanitären Aufsichtsbehörde statt. Thematisiert wurde u.a. die Problematik der mangelhaften Dokumentation in den Krankengeschichten (z.b. OP-Protokolle), Meldungen gemäß 70 MPG, Beschwerden betreffend die Krankenhausreform in OÖ usw. Mitgliedschaften: Mitglied der Leitethikkommission des Landes OÖ und der weiteren lokalen Ethikkommissionen wie Ethikkommission des Krankenhauses der Barmherzigen Brüder in Linz Ethikkommission des Krankenhauses der Barmherzigen Schwestern in Linz und Ethikkommission des Krankenhauses der Elisabethinen in Linz. Mitglied der Oö. Gesundheitsplattform Vorsitzende der Entschädigungskommission Mitglied der Landespatientenschlichtungskommission der Oö. Zahnärztekammer. Diese Mitgliedschaft und damit verbundene Tätigkeit ist im Jahr 2011 neu für die rechtskundigen Mitglieder der Patientenvertretung dazugekommen und bedeutet die Teilnahme an den Schlichtungssitzungen. Teilnahme an Veranstaltungen, Aus- und Fortbildungen, Öffentlichkeitsarbeit: "Weißenseer Symposium" - " Der Arzt Diener vieler Herren!?" "Medizinethik Modul I" "Gesundheit als Aufgabe Krankheit als Schicksal? Als Schuld?" "Modul II des Medizinethik-Seminars" - "Spannung: Krankenhaus-Management- Medizin Ethik Datenschutz" "Rechtliche Fragen in der Medizin" "Kontakt Beziehung Sprechen - Reden" "Tagung Medizin" "Braucht Qualität Haftung?" "Linzer Gesundheitspolitisches Gespräch" Tätigkeitsbericht 2011 der Oö. Patienten- und Pflegevertretung Seite 8

9 Anfall der Eingaben bei der Oö. Patientenvertretung Im Jahr 2011 wurden 612 Eingaben bearbeitet Grafik 2: Anzahl der Eingaben 1991 bis 2011 Das Beschwerdeaufkommen stieg im Vergleich zum Jahr 2010 von 530 Eingaben auf 612 Eingaben. Bei den 612 Fällen handelt es sich ausschließlich um solche, die einen schriftlichen Aufwand verursacht haben. Davon bezogen sich 56 Eingaben (fast ausschließlich per ) auf allgemeine Anfragen. Inhaltlich bezogen sich diese Eingaben auf die unterschiedlichsten Sachverhalte: Eine inhaftierte Person ersuchte um Auskunft, ob und wann ein Anstaltsarzt sportliche Aktivitäten genehmigen müsse. Eine Person ersuchte um Rat betreffend Vorgehensweise bei Vorliegen von verschiedenen Symptomen. Der Inhalt zweier Angaben betraf Angelegenheiten im Zusammenhang mit einem niedergelassenen Arzt. Einige Anfragen betrafen arbeitsrechtliche bzw. versicherungsrechtliche Themen. Eine Person erkundigte sich betreffend die Aufbewahrung der Blutproben von Bluttransfusionen. Eine Person beschwerte sich über schlechte hygienische Zustände. Eine Person beanstandete die Fernsehsendungen, die auf den Bildschirmen im Wartebereich eines Krankenhauses ausgestrahlt werden. Eine Beschwerde betraf die Bestellung eines Sachwalters. Eine Anfrage hatte die Medikamentengabe durch Kindergartenpädagoginnen zum Inhalt. Eine Eingabe betraf unrichtige Angaben in einer Krankengeschichte. Eine inhaftierte Person brachte verschiedene Vorgehensweisen in einer Haftanstalt vor, mit denen sie unzufrieden war. Vier Personen baten um Informationen für deren Diplomarbeit/Maturaarbeit. Eine Person bemängelte die Terminvergabe für Operationen. Tätigkeitsbericht 2011 der Oö. Patienten- und Pflegevertretung Seite 9

10 Zwei Personen ersuchten um Empfehlung eines ärztlichen Spezialisten. Eine Eingabe betraf eine Umfrage in Form eines Fragebogens. Eine Person ersuchte um Auskunft betreffend Wartezeiten für OP-Termine. Drei Beschwerden betrafen die würdevolle und respektvolle Behandlung eines Menschen in einem Krankenhaus. Zwei Personen ersuchten um Unterstützung bzgl. Verlängerung bzw. Genehmigung eines Rehaaufenthaltes. Eine Patientin bat um die Meinung der Oö. Patienten- und Pflegevertretung in einer Angelegenheit mit anwaltlicher Vertretung. Eine Anfrage betraf die Bereitstellung von Pflegehilfsmitteln. Eine Person ersuchte um generelle Information betreffend Patientenanwaltschaft. Eine Person bat um soziale Unterstützung. Eine Eingabe enthielt Vorschläge für bessere und billigere Heilverfahren. Eine Person ersuchte um Auskunft einer eventuell bestehenden Rangliste von Krankenhäusern in Österreich. Eine Anfrage betraf die Übernahme von Behandlungskosten. Eine Eingabe hatte einen vermuteten Mordfall in einem Pflegeheim zum Inhalt. Eine Beschwerde bezog sich auf einen Impfschaden. Eine Person beanstandete die von einem Krankenhaus ausgestellte Rechnung. Eine Eingabe hatte die Unterschrift auf einem ungelesenen Schriftstück in einem Krankenhaus zum Inhalt. Eine Anfrage handelte vom Recht auf Einsichtnahme in den Patientenakt im UbG- Bereich. Eine Person beschwerte sich über die Bettenbelegung für Sonderklassepatienten. Eine Person beanstandete eine jahrelange falsche Diagnosestellung. Eine Anfrage bezog sich auf die rechtliche Situation betreffend das Festhalten eines Patienten in einem Krankenhaus zu Untersuchungszwecken. Eine Eingabe war eine Terminanfrage. Eine Person ersuchte um Auskunft bzgl. Rechte der Angehörigen eines Patienten. Eine Beschwerde betraf ein Tiroler Krankenhaus. Im Rahmen der Oö. Spitalsreform wurde die Oö. Patientenvertretung als Ansprechstelle für allfällige Beschwerden nominiert. Im Jahr 2011 wurde diesbezüglich eine Beschwerde herangetragen. Inhaltlich beklagte der Angehörige einer Patientin einen Bettenmangel, da für seine Gattin für eine geplante, mit Termin vereinbarte Leberpunktion kein Bett zur Verfügung stand. Diesen Umstand führte er auf die Einsparungen im Zusammenhang mit der Spitalsreform zurück. 28 ebenfalls meist per an die Oö. Patienten- und Pflegevertretung gerichtete Anfragen oder Beschwerden bezogen sich inhaltlich auf im niedergelassenen Bereich tätige Ärzte und auf niedergelassene Zahnärzte, für die die Oö. Patienten- und Pflegevertretung keine gesetzliche Grundlage und somit keine Zuständigkeit hat. Seitens der Patienten bestand oft kein Verständnis dafür, dass die Oö. Patienten- und Pflegevertretung keine Unterstützung bieten konnte, insbesondere solche Patienten, die schon Erkundigungen in anderen Bundesländern gemacht und erfahren hatten, dass dort eine Zuständigkeit für den niedergelassenen Bereich besteht. Da es bundesweit unterschiedliche gesetzliche Grundlagen betreffend die Zuständigkeit der jeweiligen Patientenvertretung gibt und in Oberösterreich eine solche für den niedergelassenen Bereich derzeit nicht normiert ist, wäre eine gesetzliche Änderung notwendig, um Beschwerden betreffend den niedergelassenen Bereich prüfen zu können. Weiters wurden im Jahr 2011 pro Monat ca. 630 Telefonate geführt, was aber nicht bedeutet, dass 630 Beschwerden pro Monat erhoben wurden. Eine Vielzahl der Telefonate ergibt sich aufgrund notwendiger Recherchen, Anfragen der Patienten betreffend den Tätigkeitsbericht 2011 der Oö. Patienten- und Pflegevertretung Seite 10

11 Stand des Verfahrens, Terminvereinbarungen, etc. Bei der Bearbeitung der schriftlichen Eingaben ist es oft notwendig, mit den Patienten Rücksprache zu halten, um den Sachverhalt zu klären sowie zu ergründen, worum es dem Patienten eigentlich geht, gegen welche Krankenanstalt sich die Beschwerde richtet und worin der Beschwerdegrund genau gelegen ist. Viele Patienten halten zunächst auch nur fest, dass die Intention der Beschwerdeeinbringung darin gelegen sei, zukünftig andere Patienten vor Schaden zu bewahren. Anlässlich der telefonischen Kontaktaufnahme stellte sich eigentlich immer heraus, dass sie sehr wohl auch Schadenersatzansprüche geltend machen möchten. Nicht selten wurden Probleme geschildert, die nicht in den Kompetenzbereich der Oö. Patienten- und Pflegevertretung fallen. Soweit dies möglich war, wurde Auskunft gegeben oder an die zuständigen Stellen weiterverwiesen. Anfall der Eingaben bezogen auf die ambulanten und stationären Patienten in den Krankenanstalten: 612 Beschwerden Stationäre Aufenthalte Ambulante Patienten Grafik 3: Vergleich von ambulanten und stationären Patienten zu Beschwerden im Jahr 2011 Tätigkeitsbericht 2011 der Oö. Patienten- und Pflegevertretung Seite 11

12 Anfall der Eingaben bezogen auf die einzelnen Krankenanstalten: Krankenanstalt Anzahl 2007 Anzahl 2008 Anzahl 2009 Anzahl 2010 Anzahl 2011 AKH Linz Klinikum Wels- Grieskirchen *) Klinikum Wels *) KH Grieskirchen *) UKH Linz LKH Steyr mit Standort Enns KH der Barmherzigen Schwestern Linz LKH Vöcklabruck Landes-Nervenklinik Wagner- Jauregg KH der Elisabethinen KH Ried LKH Freistadt Landes-Frauen- und Kinderklinik Linz LKH Bad Ischl LKH Schärding LKH Kirchdorf KH der Barmherzigen Brüder Linz LKH Gmunden KH Braunau LKH Rohrbach KH Sierning Diakonissen KH Linz Sozialversicherungsträger **) Krankenanstalten anderer Bundesländer Niedergelassene Ärzte Sonstiges Gesamt *) Die angeführten KH s wurden 2008 zum Klinikum Wels- Grieskirchen zusammengeschlossen **) Sozialversicherungsträger darunter fallen die Beschwerden betreffend Rehabilitations- und Kuranstalten, deren Rechtsträger Tätigkeitsbericht 2011 der Oö. Patienten- und Pflegevertretung Seite 12

13 Wie schon im letzten Tätigkeitsbericht erwähnt, wird darauf hingewiesen, dass die Beschwerdefrequenz alleine keine Rückschlüsse auf die medizinische Qualität einer Krankenanstalt zulässt. Ein Krankenhaus mit höherer Bettenanzahl und mehr Eingriffen hat ein höheres Beschwerdeaufkommen als vergleichsweise eine Krankenanstalt mit geringerer Bettenanzahl und weniger Eingriffen. Von den 528 aktenmäßig bearbeiteten Beschwerden wurden 283 von Frauen und 245 von Männern erhoben. Tätigkeitsbericht 2011 der Oö. Patienten- und Pflegevertretung Seite 13

14 Aufteilung der Eingaben auf die Fachgebiete: Radiologie Intensivpflege Strahlendiagn. und -therapie sowie Nuklearmedizin Anästhesieologie Haut- und Geschlechtskrankheiten Mund- Kiefer- und Gesichtschirurgie Lungenabteilung Urologie Augenheilkunde Hals- Nasen- und Ohrenkrankheiten Akutambulanz Kinderheilkunde einschl. Neonatologie Neurochirurgie Neurologie und Psychiatrie Orthopädie Innere Medizin Frauenheilkunde u. Geburtshilfe Chirurgie Unfallchirurgie Grafik 4: Anzahl der Beschwerden in Krankenhäusern aufgeteilt nach Fachgebieten konnten 503 Beschwerden einem speziellen Fachgebiet zugeordnet werden. Es zeigt sich, dass sich die meisten Beschwerden unverändert zum Vorjahr - auf die Unfallchirurgie bezogen. Die Beschwerden betreffend das Fachgebiet Chirurgie sind im Vergleich zum Jahr 2010 um 19 Fälle gestiegen. Im Bereich der Orthopädie kam es zu einem Anstieg beim Beschwerdeaufkommen um 18 Fälle. Auch im Fachbereich der Frauenheilkunde und Geburtshilfe kam es im Vergleich zum Vorjahr zu einem Anstieg um 14 Fälle. Betreffend das Fachgebiet Innere Medizin betrug der Anstieg nur 4 Fälle. Eine Steigerung gab es im Fachgebiet Urologie um 9 Fälle. Einen Rückgang gab es im Fachbereich Neurochirurgie nämlich um 2 Fälle. Die Gründe hiefür liegen darin, dass die Fachbereiche, in denen chirurgische Eingriffe vorgenommen werden, besonders komplikationsbehaftet und risikoreich sind. Verwirklicht sich eine Komplikation, wird vom medizinischen Laien schnell der Schluss gezogen, dass ein Fehler ursächlich am fehlenden Erfolg sein könnte. Vergessen wird der Umstand, dass in der Medizin kein Erfolg geschuldet wird. Gerade nach Eingriffen, bei denen Medizinprodukte zum Einsatz kommen (Hüftprothesen, Knieprothesen, etc.) stellt sich manchmal der gewünschte Erfolg bzw. die Schmerzfreiheit nicht ein oder kommt es zu Infektionen, Luxationen, Lockerungen usw. und sind oft weitere Operationen notwendig. Dass niemand schuld sein soll, wird nicht toleriert. Tätigkeitsbericht 2011 der Oö. Patienten- und Pflegevertretung Seite 14

15 Der Anfall der (zuordenbaren) Eingaben bezogen auf das AKH Linz, Klinikum Wels- Grieskirchen und LKH Vöcklabruck stellt sich wie folgt dar: AKH Linz Anästhesiologie Akutambulanz Lungenabteilung Haut- und Geschlechtskrankheiten Neurologie u. Psychiatrie Hals-, Nasen- Ohrenkrankheiten Mund- Kiefer- und Gesichtschirurgie Augenheilkunde Urologie Orthopädie Frauenheilkunde und Geburtshilfe Chirurgie Innere Medizin Unfallchirurgie Grafik 5: Anzahl der Beschwerden AKH Linz 2011 Klinikum Wels Grieskirchen Kinderheilkunde einschl. Neonatologie Lungenabteilung Augenheilkunde Urologie Innere Medizin Neurologie und Psychiatrie Hals-, Nasen- Ohrenkrankheiten Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde Haut- und Geschlechtskrankheiten Akutambulanz Orthopädie Frauenheilkunde und Geburtshilfe Chirurgie Unfallchirurgie Grafik 6: Anzahl der Beschwerden Klinikum Wels -Grieskirchen 2011 Tätigkeitsbericht 2011 der Oö. Patienten- und Pflegevertretung Seite 15

16 LKH Vöcklabruck Urologie Hals-, Nasen- und Ohrenkrankheiten Kinderheilkunde einschl. Neonatologie Neurologie und Psychiatrie Chirurgie Augenheilkunde Anästhesiologie Frauenheilkunde und Geburtshilfe Innere Medizin Unfallchirurgie Grafik 7: Anzahl der Beschwerden LKH Vöcklabruck 2011 Tätigkeitsbericht 2011 der Oö. Patienten- und Pflegevertretung Seite 16

17 Gründe der Eingaben aus Sicht der Beschwerdeführer: Sonstiges Informations- und Kommunikationsprobleme Organisationsprobleme Mängel bzw. Fehler im Pflegebereich Behandlungsfehler Grafik 8: Gründe für Beschwerden 2011 Wie kommt der Patient darauf, dass bei ihm eine Fehlbehandlung vorliegen könnte? 1. Durch Äußerungen von nachbehandelnden Ärzten, Therapeuten. 2. Postoperativ anhaltende Schmerzen, Beschwerden, erfolgloser Eingriff. 3. Unverständnis dafür, dass sich eine Komplikation verwirklicht hat. 4. Entschuldigung durch den Arzt, dass etwas passiert ist. 5. Unterbleiben einer Entschuldigung durch den Arzt, dass etwas passiert ist. 6. Der Arzt hat sich nach dem Eingriff nicht mehr blicken lassen. 7. Angehöriger verstorbener Patienten, die Ableben nicht verarbeiten können. Tätigkeitsbericht 2011 der Oö. Patienten- und Pflegevertretung Seite 17

18 Vorgehensweise: Die Oö. Patientenvertretung versucht, nach Vorliegen aller erforderlicher Unterlagen, die Ursachen für die Medizinschäden zu klären und in jenen Fällen, in denen die rechtlichen Voraussetzungen für Schadenersatz vorliegen, außergerichtlich Einigungen zu erzielen. Es werden daher entweder direkt mit den rechtlichen Vertretern der Krankenanstalten bzw. deren Haftpflichtversicherungen Verhandlungen geführt oder es wird versucht, über die Schiedsstelle für Behandlungszwischenfälle bei der Ärztekammer für OÖ zu einer Schadenersatzleistung für den Patienten zu kommen. Viele Fälle konnten so zur vollsten Zufriedenheit aller Beteiligten erledigt werden. Bei einer Schiedsstellenverhandlung besteht für die Patienten die Möglichkeit, Fragen sowohl an den geladenen Arzt der betroffenen Krankenanstalt als auch an das ärztliche und objektive Mitglied der Kommission der Schiedsstelle zu stellen. Jeder Fall wird ausführlich diskutiert, wofür ein Zeitraum von ca. einer halben Stunde zur Verfügung steht. In jenen Fällen, in denen sich herausstellt, dass eine fachliche Klärung nicht möglich ist, wird ein Gutachten in Auftrag gegeben. Den Patienten erwachsen weder für die Inanspruchnahme der Schiedsstelle für Behandlungszwischenfälle bei der Ärztekammer für OÖ noch für die in Auftrag gegebenen Gutachten Kosten. Hin und wieder kommt es vor, dass Patienten eine Diskussion ihres Falles vor der Schiedsstelle nicht wünschen, was selbstverständlich respektiert wird. An vielen Beispielen zeigte sich, dass die Schiedsstelle für Behandlungszwischenfälle bei der Ärztekammer für OÖ für fachlich einwandfreie, nachvollziehbare und faire Lösungen sowohl für die Patienten als auch die Ärzte garantiert. Sind die Patienten mit dem Ergebnis des Schiedsstellenverfahrens nicht einverstanden, sei es, dass seitens der Haftpflichtversicherung keine Bereitschaft für die Leistung einer Entschädigung besteht oder vom Patienten die Höhe des Betrages als zu gering angesehen wird, besteht binnen der Verjährungsfrist noch immer die Möglichkeit, den Gerichtsweg zu beschreiten. Tätigkeitsbericht 2011 der Oö. Patienten- und Pflegevertretung Seite 18

19 Ergebnisse: Von den im Jahr 2011 eingelangten Eingaben konnten im Anfallsjahr 262 abgeschlossen werden. Insgesamt wurden im Jahr 2011 von der Oö. Patienten- und Pflegevertretung von den aktenmäßig erfassten Beschwerden 553 Fälle abgeschlossen. In dieser Zahl sind auch Beschwerden inkludiert, die vor 2011 angefallen sind. In 60 Fällen wurde eine Schadenersatzleistung erzielt. In einem Fall (Geburtsschaden bei einem Kind) wurde die Haftung für alle kausalen Schäden sowohl von der Versicherung als auch vom Rechtsträger der Krankenanstalt anerkannt. Bezüglich der Höhe des Schadenersatzbetrages war keine Einigung möglich, da die Kausalität des gravierendsten Schadens bestritten wurde. Die Ansprüche des Kindes und der Kindesmutter wurden rechtsanwaltlich weiter verfolgt. In 493 Fällen konnte kein Schadenersatz für den Patienten erwirkt werden, da weder ein Behandlungsfehler noch ein sonstiger Haftungsgrund festgestellt werden konnte oder der Rechtsträger der Krankenanstalt bzw. dessen Haftpflichtversicherung eine Haftungsübernahme ablehnte. Der Patient erhielt in solchen Fällen immer eine schriftliche Mitteilung, selbst wenn ein ausführliches telefonisches Gespräch mit ihm geführt worden war. Neben dem Erhebungsergebnis und unserer Beurteilung wurde ihm auch ein Informationsblatt über die weiteren rechtlichen Möglichkeiten zur Kenntnis gebracht. Sofern eine Haftung nicht eindeutig festgestellt werden konnte, wurde er darauf hingewiesen, dass die Möglichkeit besteht, einen Antrag an den Oö. Patientenentschädigungsfonds zu stellen. In 4 Fällen wurde mit den Patienten bzw. den Angehörigen und Hinterbliebenen ein persönliches ausführliches Gespräch über das Erhebungs- und Prüfungsergebnis geführt. Vereinzelt wollten Patienten, bei denen kein Schaden eingetreten war, nur Aufklärung über Vorgefallenes. Auch diese Fälle sind in den 493 Fällen eingerechnet, in denen kein Schadenersatz für den Patienten erzielt werden konnte. Es wurde aber das Beschwerdevorbringen positiv erledigt, d.h. der Einschreiter erhielt die gewünschte Auskunft und Information. Tätigkeitsbericht 2011 der Oö. Patienten- und Pflegevertretung Seite 19

20 Schadenersatzzahlungen: 1. Ergebnisse aufgrund direkter Kontaktaufnahme mit dem Rechtsträger bzw. der Haftpflichtversicherung der Krankenanstalt: In 33 Fällen konnte direkt mit dem Rechtsträger der Krankenanstalt bzw. der Haftpflichtversicherung ein Schadenersatzbetrag in der Höhe von insgesamt ,91 Euro vereinbart werden. Dieser Betrag wurde auch an die Patienten ausbezahlt. 2. Ergebnisse aufgrund direkter Kontaktaufnahme mit dem Rechtsträger bzw. der Haftpflichtversicherung der SV: In 3 Fällen konnte direkt mit der Haftpflichtversicherung ein Schadenersatzbetrag in der Höhe von insgesamt 1719 Euro vereinbart werden. Dieser Betrag wurde auch an die Patienten ausbezahlt , , , , , , , Grafik 9: Schadenersatzleistungen durch direkte Verhandlungen mit den Haftpflichtversicherungen 2005 bis 2011 Tätigkeitsbericht 2011 der Oö. Patienten- und Pflegevertretung Seite 20

21 3. Ergebnisse anlässlich der Involvierung der Schiedsstelle für Behandlungszwischenfälle bei der Ärztekammer für OÖ: Insgesamt wurden im Berichtszeitraum 113 Fälle an die Schiedsstelle für Behandlungszwischenfälle bei der Ärztekammer für OÖ abgetreten Grafik 10: Abtretungen an die Schiedsstelle der Ärztekammer OÖ Vergleich 2005 bis 2011 In 74 Fällen* fand eine Schiedsstellenverhandlung statt. Es wurden auch Fälle behandelt, die im Jahr 2010 an die Schiedsstelle für Behandlungszwischenfälle bei der Ärztekammer für OÖ abgetreten worden sind. (Auch wenn mehrere Krankenanstalten von der Beschwerde betroffen waren, wurde das als ein Fall gewertet.) In 22 Fällen konnte mit dem Rechtsträger der Krankenanstalt bzw. der Haftpflichtversicherung ein Schadenersatzbetrag in der Höhe von insgesamt Euro für die Patienten erwirkt werden. In 53 Fällen wurde durch den Rechtsträger des Krankenhauses bzw. dessen Haftpflichtversicherung eine Haftungsübernahme abgelehnt , , , , , , , Grafik 11: Schadenersatzleistungen nach Schiedsstellenverhandlungen - Vergleich 2005 bis 2011 * Die Differenz von einem Fall ergibt sich daraus, dass ein Fall bereits im Jahr 2010 verhandelt wurde, das Gutachten bzw. das Ergebnis aber erst im Jahr 2011 vorlag. Tätigkeitsbericht 2011 der Oö. Patienten- und Pflegevertretung Seite 21

22 4. Ergebnisse aufgrund direkter Kontaktaufnahme mit der Finanzprokuratur des Bundes: Die Oö. Patienten- und Pflegevertretung wandte sich im Berichtszeitraum in zwei Schadensfällen an die Finanzprokuratur und wurden beide außergerichtlich mit einem Schadenersatzbetrag in der Höhe von insgesamt Euro erledigt. Dieser Betrag wurde auch an die Patienten ausbezahlt. Der zwangsweisen Aufnahme eines Kranken in eine Krankenanstalt und der Anhaltung darin nach dem UbG liegt kein privatrechtliches Verhältnis zugrunde, sondern es handelt sich vielmehr um einen Akt der Hoheitsverwaltung. Ansprechpartner im Schadensfall ist der Bund, vertreten durch die Finanzprokuratur. Gesamtergebnis: Insgesamt wurde ein Schadenersatzbetrag in der Höhe von ,91 Euro außergerichtlich an die Patienten geleistet , , , , , , , Grafik 12: Schadenersatzleistungen insgesamt Vergleich 2005 bis 2011 Tätigkeitsbericht 2011 der Oö. Patienten- und Pflegevertretung Seite 22

23 Fallbeispiele: Brustkrebs verspätet diagnostiziert Eine Patientin hatte regelmäßig eine Vorsorgeuntersuchung mit Mammographie und Mammasonographie beidseits in einem Institut durchführen lassen. Im Mai 2009 wurde erstmals eine diskret eingezogene Mamille rechts klinisch beschrieben, wobei dies im Rahmen der Abklärung als Narbenveränderung interpretiert wurde. Im Februar 2010 war in der Sonographie und Mammographie eine unklare Herdformation rechts auffällig. Die Abklärung zeigte ein fortgeschrittenes Mammakarzinom. Die Patientin wandte sich mit einer Beschwerde an die Oö.Patientenvertretung und brachte vor, dass die Veränderung auch auf den Bildern von 2009 zu sehen gewesen wäre. Auch hätte man ihrer Meinung nach bei Durchführung einer MR im Jahr 2009 vielleicht noch etwas retten können. Im Rahmen der Besprechung bei der Schiedsstelle für Behandlungszwischenfälle der Ärztzekammer für OÖ. wurde ein radiologisches Gutachten eingeholt, welches zu dem Ergebnis kam, dass in der Aufnahme vom Mai 2009 das Mammakarzinom bereits eindeutig sichtbar war. Im Befund wurde es jedoch nicht als solches beschrieben. Eine MR- Mammographie wäre zur Erhärtung des Verdachts nicht mehr notwendig gewesen, sondern bereits eine präoperative Biopsie. Nach längeren Verhandlungen mit der Versicherung des Radiologie-Institutes konnte ein angemessener Schadenersatzbetrag für die Patientin erzielt werden. Mammakarzinom war Zyste Bei einer Patientin wurde im August/September 2009 ein maligner epithelialer Tumor in der Brust festgestellt. Die Patientin war der Meinung, dass man bei einer Mammographie und Mammasonographie in einem radiologischen Institut im Mai 2009 eine falsche Diagnose gestellt hätte, weil man von einer harmlosen Wasserzyste ausgegangen wäre. Sie hätte zu diesem Zeitpunkt bereits über einen Tastbefund berichtet. Im Rahmen der Besprechung bei der Schiedsstelle für Behandlungszwischenfälle der ÄK wurde ein Gutachten in Auftrag gegeben. Der Gutachter kam zu dem Ergebnis, dass 2009 eine Läsion erkennbar war, die aber unter Einsatz aller zu diesem Zeitpunkt erforderlichen und sinnvollen Mittel als Zyste und damit gutartig eingestuft wurde. Es gab keinen Hinweis auf einen soliden, aggressiven Tumor zu diesem Zeitpunkt, daher auch keine weiteren Abklärungsmaßnahmen. Die Haftpflichtversicherung des Instituts lehnte aufgrund des Gutachtens die Leistung eines Entschädigungsbetrages ab. Flucht aus dem Unterbringungsbereich Eine Patientin litt seit Jahren an einer paranoiden Schizophrenie, die medikamentös zu nächst gut beherrschbar war. Nachdem sie die Tabletten nicht regelmäßig eingenommen hatte, war es in einem Baumarkt zu einem Zwischenfall gekommen und wurde sie in die geschlossene Abteilung eines Krankenhauses eingewiesen. Dort war sie unruhig und äußerte immer wieder den Wunsch, hinauszugehen, unternahm am Aufnahmetag auch zwei Fluchtversuche. Am Abend des Einlieferungstages wurde sie dann am Fenster stehend beobachtet. Um Uhr lag sie im Bett und wartete auf eine Infusion. Bei der Arztvisite um Uhr war sie nicht mehr im Zimmer. Bei der Nachschau in der Toilette fand man dort den Fensterflügel offen und beim Blick durch das vergitterte Fenster sah man sie im Hof auf dem Boden liegend. Es war ihr gelungen, über die Vergitterung des WC-Fensters zu klettern und von dort ca. 12,5 m in die Tiefe zu springen. Sie wurde vom Notfallteam versorgt und in ein Krankenhaus transportiert, wo man ein Polytrauma mit Schädelfraktur und weitere zahlreiche Frakturen diagnostizierte. Tätigkeitsbericht 2011 der Oö. Patienten- und Pflegevertretung Seite 23

24 Die Finanzprokuratur war nicht bereit, vollen Schadenersatz zu leisten, bot eine Prozesskostenablöse an, die die Patientin angenommen hat. Zufriedenheit nach Schiedsstellenverhandlung Der Sohn einer verstorbenen Patientin war davon überzeugt, dass seine Mutter noch leben könnte, wenn sie im Krankenhaus korrekt behandelt worden wäre. Der Vorwurf reichte von falscher Diagnose, falscher medikamentöser Behandlung bis hin zu Unterlassungen. Er forderte lückenlose Aufklärung und gab an, keine Kosten zu scheuen, sollte das Krankenhaus versuchen, etwas zu verschleiern. Der Fall wurde vor der Schiedsstelle behandelt und es fand dort in Anwesenheit von drei Primarärzten der betroffenen Krankenanstalt eine 1,5 Stunden lange Diskussion statt. Im Vorfeld hatte sich das ärztliche Mitglied der Patientenvertretung ausführlich mit dem Fall beschäftigt und war zu dem Schluss gekommen, dass die Beschwerde nicht zu unrecht erhoben worden war, da Versäumnisse im Raum standen. Mit dieser Kritik konfrontierte er auch die Ärzte. Unklar war allerdings ob die Versäumnisse tatsächlich ursächlich für den Tod gewesen waren oder nicht. Die intensive Auseinandersetzung und Diskussion aller Beteiligten war für den Sohn der verstorbenen Patientin ausschlaggebend dafür, dass er überraschend zum Schluss der Verhandlung erklärte, die Sache auf sich beruhen lassen, keine Forderungen mehr stellen zu wollen und sich bei allen Anwesenden für Ihre Bemühungen bedankte. Schaden durch Testung eines Medikaments: Nimmt ein Patient an einer klinischen Studie teil, ist es aufgrund des Gesetzes erforderlich, dass eine verschuldensunabhängige Versicherung für Schäden, die infolge der Teilnahme an der Studie entstehen könnten, abgeschlossen wird. Ein an chronischer Hepatitis C leidender Patient wandte sich an die Patientenvertretung, weil er im Rahmen einer klinischen Studie zur Testung eines Medikaments gravierende körperliche Beeinträchtigungen (Übelkeit, brennende Lippen, Rötungen im Gesicht, Aggressivität, etc.) hinnehmen musste. Wegen der Zunahme der Aggressivität beendete der Patient sogar von sich aus die Teilnahme an der Studie. Wir haben die Versicherung der Studie mit der Beschwerde und Forderung des Patienten konfrontiert und diese war bereit, für die gesundheitlichen Beeinträchtigungen ausgenommen die psychische Alteration eine angemessene Entschädigungsleistung zu erbringen. Brutale Fernsehsendungen im Krankenhaus Auszug aus einer Beschwerde einer Mutter eines 6-jährigen Sohnes: "Ich suchte mit meinem Sohn wegen einer Zehenverletzung das Krankenhaus auf. In der Aufnahme sind wir umgeben von Fernsehgeräten. Am Bildschirm werden Köpfe abgeschnitten, blutverschmierte Monster gezeigt und Katzen gequält. Ein Krankenhaus, in dem grauenhaft stilisierte Ärzte wie Monster durch die Gänge irren, wird angezündet usw.". Die Einschreiterin gibt an, dass ihr bewusst sei, dass sie ihre Beschwerde auch an den ORF senden müsse, sie wolle aber doch anregen, derart brutale Sendungen nicht den Kindern zu zeigen. Die Eingabe wurde an das betroffene Krankenhause weitergeleitet. Von diesem kam die Antwort, dass die Beschwerde als berechtigt eingestuft worden war und sich die kollegiale Führung mit der Thematik beschäftigt hatte. Beschlossen wurde, das Fernsehprogramm generell abzuschalten. Tätigkeitsbericht 2011 der Oö. Patienten- und Pflegevertretung Seite 24

25 Schwerst behindertes Kind nach Fehler bei Geburt Die Kindesmutter hatte sich bereits im Jahr 2007 an die Patientenvertretung gewandt, weil sie Fehler bei der Geburt ihres Kindes vermutet hatte. Nachdem zu Hause der Blasensprung erfolgt war, wurde sie mit der Rettung ins Krankenhaus gebracht und nach der Aufnahmeuntersuchung durch eine Turnusärztin allein gelassen. Es wurde keine Wehenaufzeichnung gemacht, die Hebamme kam nur sporadisch, um die Herztöne zu kontrollieren. Das Kind erlitt eine schwere Azidose, eine weitere Schädigung war damals noch nicht erkennbar. Anlässlich der Verhandlung vor der Schiedsstelle bestand die Bereitschaft zu Zahlung einer geringen Entschädigungsleistung und zur Abgabe eines Verjährungsverzichtes für Spätschäden betreffend das Kind. Im Frühjahr 2010 nahm die Kindesmutter wiederum mit der Patientenvertretung Kontakt auf, weil zwischenzeitig eine Schädigung des Kindes offenkundig geworden war. Es hatte epileptische Anfälle und Symptome von Autismus. In Absprache mit der Versicherung des Krankenhauses wurde ein Gutachten in Auftrag gegeben, das zu Tage brachte, dass das Kind unter der Geburt einen Sauerstoffmangel erlitten hatte, der bei gebotener Diagnostik erkannt und mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit durch Vornahme eines Kaiserschnittes verhindert hätte werden können. Anlässlich einer weiteren Verhandlung vor der Schiedsstelle zeigte man sich vergleichsbereit. Die Versicherung des Krankenhauses und der Rechtsträger des Krankenhauses anerkannten die Haftung für alle kausalen Schäden, schlossen aber die Haftung für den Autismus aus. Im Hinblick auf die enorme Schädigung des Kindes es muss rund um die Uhr betreut werden und wird nie selbsterhaltungsfähig werden wurde der Kindesmutter geraten, zur weiteren Verfolgung ihrer Ansprüche und der Ansprüche des Kindes einen Rechtsanwalt einzuschalten, was auch geschehen ist. Entscheidung durch den OGH, 6 Ob 168/10i Eine Patientin wandte sich im August 2004 an die Patientenvertretung, weil sie sich im September 2002 infolge ihrer Schwerhörigkeit durch Otosklerose am rechten Ohr einer Operation unterzogen hatte und postoperativ am rechten Ohr ertaubt war. Sie beklagte die mangelnde Aufklärung und Fehler beim Eingriff. Außergerichtlich wurden zunächst zwei Gutachten eingeholt, aufgrund derer jedoch seitens der Versicherung des Krankenhauses keine Bereitschaft zu einer Schadenersatzleistung bestand, sodass die Patientin gezwungen war, ihre Ansprüche bei Gericht geltend zu machen. Mit Urteil des OGH vom wurde das Schmerzengeldbegehren dem Grund nach zu Recht bestehend festgestellt und ausgesprochen, dass die Beklagte für sämtliche zukünftigen Operationsschäden der Klägerin haftet. Wie dieser Fall zeigt, hat es Jahre gedauert und wurden alle Instanzen beschäftigt, bis die Klägerin zu ihrem Recht kam. Auf Beschwerde über Arzt folgte Brief vom Rechtsanwalt In einem Fall beschwerte sich eine Patientin über das Verhalten/Kommunikation eines Arztes zunächst direkt bei der Krankenanstalt. Im Hinblick darauf, dass ihre Anschuldigungen etwas überzogen waren, wurde sie vom ärztlichen Leiter des Krankenhauses aufgefordert, ihre Anschuldigung zurückzunehmen, was sie auch tat. Doch nichts desto trotz staunte sie nicht schlecht, als sie nach einiger Zeit von einem Rechtsanwalt die Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung bekam und die Kosten seines Einschreitens tragen sollte. Der Arzt hatte die Anschuldigungen als rufschädigend empfunden und von sich aus einen Rechtsanwalt beauftragt. Auf Intervention der Patientenvertretung konnte die Angelegenheit zur Zufriedenheit der Patientin bereinigt werden. Es wurden ihr die Anwaltskosten rückerstattet. Tätigkeitsbericht 2011 der Oö. Patienten- und Pflegevertretung Seite 25

26 Verzögerte Diagnose einer iatrogenen Darmperforation mit kompliziertem Verlauf Eine 46jährige Patientin wurde am Abend des 3. postoperativen Tages nach laparoskopischer Gebärmutter- und Eierstockentfernung links mit heftigen Unterbauchschmerzen und Kaltschweißigkeit auffällig. Erst am Abend des Folgetages wurde die richtige Diagnose, nämlich Darmperforation mit Peritonitis, gestellt. Es erfolgte die operative Übernähung und die Anlage eines künstlichen Darmausganges, im Rahmen der Sepsis entstanden Leber und Milzabszesse. Als weitere Komplikation entwickelte die Patientin an der Darmübernähungsstelle eine Enge, sodass ein Darmsegment operativ entfernt werden musste. Vier Monate nach dem Primäreingriff wurde in einem weiteren Eingriff der künstliche Darmausgang entfernt. Die Haftpflichtversicherung war im Rahmen einer Schiedsstellenbesprechung lediglich bereit, für die verzögerte Diagnosestellung der Darmperforation die Patientin mit einer kleineren Summe zu entschädigen. Einen größeren Betrag erhielt die Patientin aus dem Patienenentschädigungsfonds für die im Rahmen der Behandlung aufgetretenen überschießenden und schwer verlaufenen Komplikationen zugesprochen. Foudroyanter Verlauf eines primär nicht detektierten Mammakarzinoms in der Schwangerschaft Eine 24jährige Patientin bemerkte eine Verhärtung in der rechten Brust. Bei der daraufhin durchgeführten Mammografie und Sonografie wurde die Veränderung als höchstwahrscheinlich gutartig (BI-RADS III) klassifiziert und eine Ultraschallkontrolle in 3 Monaten empfohlen. Die Patientin kam wie vorgeschrieben nach 3 Monaten zur Kontrolle und war zu diesem Zeitpunkt schwanger. Bei dieser Ultraschalluntersuchung wurde keine Größenzunahme und auch kein Hinweis für eine Bösartigkeit des Tumors festgestellt. Die Patientin bemerkte im Laufe der Schwangerschaft eine farbliche Veränderung und eine Einziehung an der seitlichen Brust. Eine weitere Ultraschalluntersuchung der Brust 4 Monate nach der vorangegangenen ergab den hochgradigen Verdacht auf einen bösartigen Tumor, der schließlich mit einer Stanzbiopsie histologisch verifiziert wurde. Die Patientin befand sich zu diesem Zeitpunkt in der 33. Schwangerschaftswoche. Bei der nach der Kaiserschnittentbindung durchgeführten weiteren Abklärung fanden sich bereits Metastasen in Knochen, Lunge und Leber. Trotz Durchführung einer palliativen Chemo-/Immunotherapie traten ein Jahr nach Diagnosestellung auch Hirnmetastasen auf. Der mit diesem Fall beauftragte Gutachter bestätigt die lege artis-durchführung von Mammografie und Mammasonografie bei der Erstuntersuchung und akzeptiert die Einstufung der Läsion als BI-RADS III. Weiters führt er aus, dass, um die Gutartigkeit zu dokumentieren und die Bösartigkeit auszuschließen, eine Kontrolle in 3-6 Monaten empfohlen werde diese sei auch durchgeführt worden. Zu dieser Ultraschalluntersuchung kann der Gutachter allerdings wegen mangelnder Bilddokumentation keine Aussage machen. Er belegt jedoch durch Studien, dass es keinen ausreichenden Beweis gibt, dass eine Verzögerung der Brustkrebsdiagnose um 6 Monate für die betroffene Frau negative Auswirkungen gehabt hätte. Die Haftpflichtversicherung des Radiologie-Institutes lehnte eine Entschädigungsleistung auf Grund des oben angeführten Gutachtens ab. Weil es sich um ein Radiologie-Institut handelt, konnte an den Patientenentschädigungsfonds nicht herangetreten werden. Tätigkeitsbericht 2011 der Oö. Patienten- und Pflegevertretung Seite 26

27 Verzögerung bei Diagnose von Bauchspeicheldrüsenkrebs Bei der Abklärung von Oberbauchbeschwerden wurde im CT des Abdomens ein 4 cm messender Rundherd in der Leber und eine Flüssigkeitsansammlung im Bereich des Pankreasschwanzes (Bauchspeicheldrüse) gefunden. Radiologisch sah es so aus, als ob es sich in erster Linie um ein Hämangiom (gutartiger Tumor) handeln würde. Es wurde eine Kontrolle der CT-Untersuchung in 2 bis 3 Wochen empfohlen. Etwa drei Wochen später wurde er vom Hausarzt neuerlich in das gleiche Krankenhaus geschickt, um wegen der weiter bestehenden Beschwerden eine Darmspiegelung durchführen zu lassen. Diese ergab einen unauffälligen Befund. Eine Kontroll-CT Untersuchung wurde aber nicht durchgeführt. Dreieinhalb Monate danach waren bei einer Blutkontrolle bestimmte Werte erhöht, die den Verdacht auf eine Pankreasneubildung erhärteten. Der Patient wurde daher wieder ins Krankenhaus eingewiesen. Bei der Kontrolle zeigte sich die Raumforderung in der Leber auf 12 cm angewachsen und ein 3,5 cm großer Herd am Pankreasschwanz. Nach histologischer Bestätigung der Diagnose Pankreaskarzinom wurde dem Patienten die Chemotherapie angeboten. Er hat sich jedoch dafür entschieden, alternative Therapien zu versuchen. Nachdem zwei Monate später weitere Metastasen aufgetreten waren, entschloss er sich doch noch zur Chemotherapie. Dennoch ist der Patient etwa drei Monate später verstorben. Seitens der Patienten- und Pflegevertretung wird es einerseits als Versäumnis gesehen, dass man im Krankenhaus anlässlich der Darmspiegelung nicht auch die CT-Kontrolle, die im Zeitraum von 2 bis drei Wochen nach der Erstuntersuchung vorgeschlagen wurde, veranlasst hat. Andererseits haben hier noch andere Faktoren zum weiteren Verlauf beigetragen. Es muss davon ausgegangen werden, dass selbst bei früherer Diagnosestellung des bereits metastasierenden Pankreaskarzinoms mit größter Wahrscheinlichkeit keine wesentliche Lebensverlängerung zu erwarten gewesen wäre. Weiters wäre noch zu hinterfragen, weshalb seitens des Hausarztes keine frühere Veranlassung zur Kontrolluntersuchung erfolgt war (diesbezüglich besteht keine Zuständigkeit bei der Oö. PPV). Und zu guter Letzt hat der Patient selbst den Beginn der Chemotherapie hinausgezögert, da er zunächst alternative Heilmethoden versuchen wollte. Mit der Witwe wurde dieses Erhebungsergebnis ausführlich besprochen und sie war damit zufrieden, dass dieser Fall aufgezeigt wurde und wollte keine weiteren Ansprüche mehr stellen. Inkontinenz nach Wirbelsäulenoperation Der Bruch eines Lendenwirbelkörpers wurde an der Unfallabteilung eines allgemein öffentlichen Krankenhauses mittels Kyphoplastie (Aufrichtung des Wirbelkörpers) versorgt. Bei dieser Operation wurde zugleich eine vorbestehende höhergradige Wirbelkanalverengung operiert, obwohl diesbezüglich bereits ein Termin in einer Spezialklinik für einen späteren Zeitpunkt bestanden hätte. Im Rahmen dieser Operation wurden Nervenwurzeln beschädigt, so dass es zu Harn- und Stuhlinkontinenz kam. Überdies traten zeitliche Verzögerungen auf, bis die Patientin zur Revision an eben diese Spezialklinik transferiert wurde, so dass es letztlich zu keiner Besserung der Harn- und Stuhlinkontinenz mehr kam. Für die Patientin konnte eine entsprechende Abgeltung erwirkt werden. Tätigkeitsbericht 2011 der Oö. Patienten- und Pflegevertretung Seite 27

28 Ist der Zeitpunkt der Durchführung einer Mammographie für das Ergebnis relevant? Im Zuge der Bearbeitung der Beschwerden betreffend vermutete Fehler bei der Diagnose von Mammokarzinomen kristallisierte sich die Frage heraus, ob der Zeitpunkt der Durchführung einer Mammographie einen Einfluss auf das Ergebnis hat oder nicht. Manche radiologischen Institute führen eine Mammographie nur an bestimmten Tagen nach der Menstruation einer Frau durch, wogegen andere Institute da keine Einschränkungen machen, eine Mammographie jederzeit vorgenommen wird. Die Patientenvertretung wandte sich daher mit dieser Fragestellung an die Österreichische Röntgengesellschaft für Medizinische Radiologie und Nuklearmedizin in Wien und bekam als Antwort, dass der Zeitpunkt, wann eine Mamographie am besten durchgeführt werden sollte, nicht einheitlich geregelt ist. Es gibt Empfehlungen, die Untersuchung zwischen dem 5. und 9.Tag nach dem Beginn der Regel durchzuführen, da in diesem Intervall das Drüsengewebe am wenigsten dicht ist. Diese Empfehlung ist aber für die Ärzte unverbindlich und hat keinen haftungsbegründenden Charakter. Tätigkeitsbericht 2011 der Oö. Patienten- und Pflegevertretung Seite 28

29 Ergebnisse der Ärztlichen Stellungnahmen betreffend Eingaben bei der Oö. Patientenvertretung Univ. Prof. Dr. Peter Kühn Analyse der vom ärztlichen Mitglied der Patientenvertretung Univ. Prof. Dr. Peter Kühn begutachteten Fälle: Im Rahmen der Oö. Patientenvertretung ist Univ. Prof. Dr. Kühn, das ärztliche Mitglied der Oö. Patienten- und Pflegevertretung, für die Beurteilung der Patientenbeschwerden in den überwiegend nicht-chirurgischen Fächern zuständig. Aufgrund der dabei getroffenen Einschätzung wird der Fall dann entweder an die Schlichtungsstelle der Ärztekammer oder an den Entschädigungsfonds weiter verwiesen, oder es wird dem Patienten mitgeteilt, dass auch nach eingehender Prüfung der Krankengeschichtenunterlagen keine Fehlleistung und damit kein Haftungsgrund vorliegt. Im Jahr 2008 hat Univ. Prof. Dr. Kühn die ersten 400 konsekutiven Fälle bezüglich seiner persönlichen Einschätzung der Sachlage in der Österreichischen Ärztezeitung publiziert. In den letzten Monaten hat er neuerdings 250 konsekutive Fälle diesbezüglich analysiert und kommt zu folgendem Ergebnis (bei insgesamt 650 Beschwerdefällen): Gruppe 1: normaler Verlauf der Erkrankung 32,0 % Gruppe 2: aufgeklärte Komplikation 25,1 % Gruppe 3: Pat. inkooperativ, Ratschläge nicht befolgt etc. 6,3 % Gruppe 4: wes. Befunden/Beschwerden nicht zur Kenntnis genommen 15,3 % Gruppe 5: Behandlungsfehler, Standards nicht eingehalten etc 11,6 % Gruppe 6: Eingriff zwar lege artis, aber nicht indiziert gewesen 2,0 % Gruppe 7: Mängel bei der Aufklärung 2,8 % Gruppe 8: unbedachte Äußerung später konsultierter Ärzte 2,1,% Gruppe 9: Fehler in der Kommunikation/ Chemie stimmt nicht 2,8 % Insgesamt ergaben sich dabei keine großen Veränderungen gegenüber der ersten Erhebung. Die Häufigkeit von Gruppe 1 und 2 ist gering von 52,5 auf 57,1 % gestiegen, aber auch die etwas bedenklichen Gruppen 4, 5 und 6 sind von 29,1 auf 28,9 % praktisch unverändert geblieben. Dagegen haben die Gruppen 3 und 9 abgenommen, was ev. darauf schließen lässt, dass die Ärzte in der Gesprächsführung besser geworden sind. Bedenklich bleibt allerdings die Tatsache, dass beinahe ein Drittel der Beschwerden doch auf gewisse Mängel in der Betreuung zurückzuführen ist. Hier sind also noch durchaus Verbesserungspotenziale vorhanden. Tätigkeitsbericht 2011 der Oö. Patienten- und Pflegevertretung Seite 29

30 Berichte der Informations- und Beschwerdestellen* über erledigte Eingaben und Beschwerden 2010 und 2011: Beschwerdefälle Klinikum Wels Grieskirchen Beschwerdefälle Landes- Frauen- und Kinderklinik Medizinisch Medizinisch 6 6 Pflegerisch Pflegerisch 0 0 Organisatorisch Organisatorisch 7 17 Kommunikation Kommunikation Beschwerdefälle LKH Vöcklabruck Beschwerdefälle LKH Bad Ischl Medizinisch Medizinisch 4 7 Pflegerisch 10 5 Pflegerisch 0 0 Organisatorisch Organisatorisch Kommunikation Kommunikation 3 1 Beschwerdefälle LKH Steyr und Zentrum für Innere Medizin und Psychosomatik Enns Beschwerdefälle LKH Gmunden Medizinisch Medizinisch 3 6 Pflegerisch 1 2 Pflegerisch 3 1 Organisatorisch Organisatorisch 7 6 Kommunikation Kommunikation 8 10 Beschwerdefälle LKH Schärding Beschwerdefälle LKH Freistadt Medizinisch 4 6 Medizinisch 2 3 Pflegerisch 2 2 Pflegerisch 0 1 Organisatorisch 5 6 Organisatorisch 10 7 Kommunikation 6 7 Kommunikation 4 7 Beschwerdefälle LKH Rohrbach Beschwerdefälle LKH Kirchdorf Medizinisch 4 2 Medizinisch 5 3 Pflegerisch 0 0 Pflegerisch 0 3 Organisatorisch 1 1 Organisatorisch 10 3 Kommunikation 2 3 Kommunikation 5 5 Beschwerdefälle Landes-Nervenklinik Beschwerdefälle Diakonissen KH Medizinisch Medizinisch 0 0 Pflegerisch 0 1 Pflegerisch 0 0 Organisatorisch Organisatorisch 2 0 Kommunikation 10 6 Kommunikation 0 0 Tätigkeitsbericht 2011 der Oö. Patienten- und Pflegevertretung Seite 30

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