SOFTWARE-PFLEGEVERTRAG

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "SOFTWARE-PFLEGEVERTRAG"

Transkript

1 SOFTWARE-PFLEGEVERTRAG zwischen Landesbank Baden-Württemberg Am Hauptbahnhof Stuttgart - nachfolgend "Auftraggeber" genannt - und Firma + Name PLZ und Ort - nachfolgend "Auftragnehmer" genannt - 1

2 1 VERTRAGSGEGENSTAND Der Auftragnehmer übernimmt die Pflege der im Pflegeschein näher beschriebenen DV-Programme (nachfolgend "Programme" oder Software genannt)) in der jeweils aktuellen Version und Vorgängerversionen, soweit die Veröffentlichung der Vorgängerversion nicht mehr als 24 Monate vor Veröffentlichung der aktuellen Version erfolgte. Der Pflegeschein ist Bestandteil dieses Vertrages. Eventuelle Erweiterungen der Programme sind in einem gesonderten Nachtrag in die vertraglichen Vereinbarungen aufzunehmen. 2 LEISTUNGSUMFANG Die vertraglichen Pflegeleistungen umfassen folgende Leistungen: - Die Beseitigung von Fehlern der vertragsgegenständlichen Programme gemäß der im Pflegeschein definierten Reaktions- und Wiederherstellzeiten. - Ergänzungen und Verbesserungen der Software durch Bereitstellung von Updates und Upgrades ohne gesonderte Vergütung. Updates und Upgrades sind alle freigegebenen Anpassungen der Software, soweit sie keine funktionalen Erweiterungen enthalten. - die Beratung des Kunden in Fragen, die sich für ihn bei der Programmnutzung ergeben durch eine telefonische Hotline gemäß 3 dieses Vertrages. - Änderungen der Software, die sich aus einer Änderung der gesetzlichen Grundlage, die den Einsatz der Software betrifft, ergeben. Das Gleiche gilt bei Änderungen von aufsichtsrechtlichen Vorgaben, Verordnungen und anderer, für den Auftraggeber verpflichtenden Regularien. Die Anpassung der Software hat - mit In-Kraft-Treten der jeweiligen Änderung, spätestens jedoch 6 Monate nach schriftlicher Anforderung durch den Auftraggeber zu erfolgen. - Die Anpassung der Software an Versionswechsel der unterstützten Betriebssysteme, systemnaher Software, Browsern und anderer unterstützter Programme wie Datenbanken. Die Anpassung der Software hat spätestens 6 Monate nach schriftlicher Anforderung durch den Auftraggeber zu erfolgen. Die Pflege erstreckt sich auch auf die zu den Programmen gehörenden Dokumentationen sowie auf Datenbestände (Dateien, Datenbankmaterial), die Teil der 2

3 Programme und/oder im Pflegeschein genannt sind. 3 HOTLINE/ANSPRECHPARTNER 1. Die Hotline ist erreichbar an Werktagen von Montag bis Freitag jeweils zwischen 7 Uhr und 18 Uhr. 2. Sofern im Pflegeschein angegeben, wird dieser Zeitraum an den genannten Tagen bis jeweils 24 Uhr verlängert und auf Sonnabend von 7 Uhr bis 18 Uhr erweitert. Eine darüber hinausgehender Bereitschaftsdienst bedarf der besonderen Vereinbarung. 3. Beide Vertragsparteien benennen im Pflegeschein für die Dauer des Vertrages jeweils einen oder mehrere zuständige Ansprechpartner. 4 VERGÜTUNG 1. Der Auftraggeber entrichtet für die vom Auftragnehmer geschuldeten Pflegeleistungen die im Pflegeschein angegebenen Gebühren zzgl. der jeweils gültigen Mehrwertsteuer. Die Vergütungsverpflichtung beginnt nach Ablauf der Gewährleistungspflicht der vertragsgegenständlichen Software. Die Pflegegebühr wird zur Mitte eines Pflegezeitraums fällig. Sofern im Pflegeschein nichts anderes definiert ist, entspricht der Pflegezeitraum dem Kalenderjahr. Sollte der Beginn eines Pflegezeitraums nicht auf den 1. Januar fallen, verkürzt sich der erste Pflegezeitraum auf die Zeit zwischen erfolgreicher Funktionsprüfung/Produktivnahme und dem des Jahres, in dem der Vertrag abgeschlossen wurde. 2. Die Vergütung kann nach Ablauf eines Jahres maximal um den im Pflegeschein festgelegten Prozentsatz für das kommende Vertragsjahr erhöht werden. Die beabsichtigte Erhöhung der Vergütung muss dem Auftraggeber spätestens drei Monate vor Ablauf des Vertragsjahres schriftlich mitgeteilt werden, andernfalls gilt die für das laufende Vertragsjahr vereinbarte Vergütung auch für das kommende Vertragsjahr. 3. Das Zahlungsziel beträgt 60 Tage. 3

4 5 RECHTE AN ÜBERLASSENER SOFTWARE 1. Für die Pflege von Programmen, die der Auftragnehmer im Rahmen eines Überlassungsvertrages dem Auftraggeber zur Nutzung überlassen hat, räumt der Auftragnehmer dem Auftraggeber das Recht ein, die Arbeitsergebnisse der vertragsgemäßen Pflegearbeiten als Teil dieses Vertrages zu nutzen. 2. Über Ideen, Verfahren, Konzeptionen und sonstige Techniken, die in Ausführung der vertragsgemäßen Pflege entstehen und in die Arbeitsergebnisse gemäß Abs. 1 eingehen, können beide Vertragspartner frei verfügen. Gleiches gilt für Know-How und Erfahrung, die während der Ausführung der vertragsgemäßen Pflegearbeiten und der Nutzung ihrer Ergebnisse gewonnen werden. 6 FREMDE RECHTE Für Programme, die der Auftragnehmer dem Auftraggeber im Rahmen eines Überlassungsvertrages zur Nutzung zur Verfügung gestellt hat, garantiert der Auftragnehmer, dass er das Recht besitzt, an diesen Programmen Änderungen vorzunehmen oder vornehmen zu lassen. Der Auftragnehmer stellt den Kunden von allen Ansprüchen frei, die von Dritten wegen der Änderung der Programme oder der Nutzung der geänderten Programme geltend gemacht werden. Dies gilt nicht, soweit den Auftragnehmer kein Verschulden trifft. 7 GEWÄHRLEISTUNG 1. Der Auftragnehmer leistet Gewähr dafür, dass die von ihm gem. 2 dieses Vertrages erbrachten Leistungen vertragsgemäß erfüllt werden (dies gilt jedoch nicht, soweit dem Auftragnehmer kein Verschulden trifft) und insbesondere soweit kein Dienstvertragsrecht anwendbar ist - mangelfrei erbracht werden. 2. Programmfehler und sonstige, die Notwendigkeit von Pflegemaßnahmen anzeigende Umstände sind dem Auftragnehmer vom Kunden umgehend mitzuteilen. 3. Gelingt es dem Auftragnehmer nicht, Fehler oder sonstige Mängel der 4

5 Programme im Rahmen der Pflegeleistungen innerhalb der im Pflegeschein für die jeweilige Fehlerklasse festgelegten Mängelsbeseitigungsfrist zu beheben, kann der Kunde die Zahlung der Pflegevergütung verweigern, bis der Fehler oder sonstige Mangel behoben ist. Die Zahlungen können bereits für den Berechnungszeitraum verweigert werden, in dem die fehlerhafte Pflegeleistung erbracht wurde. Weiter kann der Kunde den Vertrag fristlos kündigen und die Zahlung der Pflegegebühren endgültig verweigern und ggf. bereits geleistete Zahlungen anteilig ab dem Zeitpunkt zurückverlangen, in dem die fehlerhafte Pflegeleistung erbracht wurde oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Ist der Auftragnehmer mit der Beseitigung eines Fehlers in Verzug, so kann der Kunde den Fehler oder sonstigen Mangel selbst beseitigen oder beseitigen lassen und vom Auftragnehmer den Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens wird dadurch nicht ausgeschlossen. 4. Die Gewährleistungsfrist endet vierundzwanzig (24) Monate nach Abnahme der jeweiligen Pflegeleistung. Treten innerhalb der Gewährleistungsfrist Mängel auf, so verlängert sich diese Frist um die Zahl der Kalendertage, an denen das zu pflegende Programm ganz oder teilweise nicht genutzt werden kann. 5. Die Parteien sind sich darüber einig, dass im Rahmen der Gewährleistung Dienstvertragsrecht bei Fragen der Hotline, Werkvertragsrecht bei Anpassungen der Software und Fehlerbehebung und Kaufrecht bei der Überlassung von Updates und Upgrades Anwendung findet. 8 VERTRAGSDAUER 1. Der Beginn der Leistungspflicht und die Mindestvertragsdauer sind im Pflegeschein festgelegt. Das Vertragsverhältnis verlängert sich nach Ablauf der Mindestvertragsdauer um jeweils ein Jahr, wenn es nicht schriftlich gekündigt wird. Der Vertrag kann von beiden Parteien mit einer Frist von 3 Monaten zum Jahresende gekündigt werden, frühestens jedoch zum Ende der Mindestvertragsdauer, erklärt werden 2. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die vertragsgegenständliche Software mindestens 5 Jahre ab Vertragsschluss zu pflegen. 3. Bei erheblichen Verstößen gegen vertragliche Pflichten durch den Auftragnehmer ist der Auftraggeber zur sofortigen Kündigung berechtigt. 4. Darüber hinaus ist der Auftraggeber berechtigt, diesen Vertrag oder einzelne Pflegescheine oder die Pflege für einzelne Lizenzen oder Teile der Software aus 5

6 den Pflegescheinen mit einer Frist von einem Monat zum Quartalsende zu kündigen, wenn er sich entschließt, die Software nicht mehr produktiv zu nutzen oder sich die Zahl der Nutzer verringert hat.. 5. Bei Kündigungen gemäß der Ziffern 3 und 4 dieses Vertrages werden die Gebühren anteilig zurückerstattet, soweit eine Überzahlung stattgefunden hat. 9 HAFTUNG/SCHADENSERSATZ 1 Die Parteien haften für die Verletzung ihrer Verpflichtungen aus diesem Vertragsverhältnis uneingeschränkt. 2 Bei Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten insbesondere Verletzung des definierten Service Level, Verzug sowie Verletzung von ausdrücklich im Pflegeschein genannter Pflichten durch den Auftragnehmer kann der Auftraggeber bis zu einer Heilung von diesem pauschalierten Schadenersatz in Höhe von 0,2 % der im Pflegeschein genannten jährlichen Vergütung je Kalendertag verlangen, allerdings nur bis zu einer Gesamthöhe von 10 % der im Pflegeschein genannten Vergütung. Weitere Ansprüche des Auftraggebers bleiben hiervon unberührt. Kommt der Auftragnehmer mit Leistungen in Verzug, so ist für jeden Tag des Verzuges als pauschalierter Schadensersatz eine Geldsumme in Höhe von 0,2 % der im jeweiligen Pflegeschein vereinbarten jährlichen Vergütung zu zahlen, allerdings nur bis zu einer Gesamthöhe von 10 % der im Pflegeschein genannten jährlichen Vergütung. Vorstehende Rechte bestehen unabhängig von einander und nebeneinander. 3 Das Recht des Auftraggebers in den Fällen des Absatzes 2 den tatsächlichen Eintritt eines ihm entstandenen höheren Schadens nachzuweisen und gegenüber dem Auftragnehmer geltend zu machen, bleibt ebenso unberührt wie der Nachweis durch den Auftragnehmer, ein Schaden oder eine Wertminderung sei überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale. Weitere oder andere Rechte des Auftraggebers bleiben unberührt. 6

7 10 GEHEIMHALTUNG, SICHERHEIT Es gelten die Bestimmungen der Vereinbarung Bankgeheimnis/ Datenschutz/Geheimhaltung (Anlage 2). 11 SONSTIGES 1 Die Anlagen 1 und 2 sowie alle sonstigen zur überlassenen Software gehörigen Dokumentationen/Unterlagen sind Bestandteile des Vertrages. 2 Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für diese Klausel. Soweit für den Abschluss und die Abwicklung von Einzelvereinbarungen (Pflegescheine) gemäß des Lieferantenhandbuches des Auftraggebers Softwarelösungen verwendet werden, wird das Schriftformerfordernis durch die dort beschriebenen Kommunikationswege (E- Mail oder Übermittlung von Datensätzen) eingehalten. 3 Die Parteien können Ihre Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag sowie der unter diesen Vertrag fallenden Einzelvereinbarungen nur abtreten, wenn die andere Partei zustimmt. Die Zustimmung darf nicht aus unbilligen Gründen verweigert werden. Einer Zustimmung bedarf es nicht, wenn der Auftaggeber seine Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag oder aus unter diesen Vertrag fallenden Einzelvereinbarungen an gem. 15 ff AktG verbundene Unternehmen abtritt. Die Abtretung ist dem Auftragnehmer vorab schriftlich anzuzeigen. 4 Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden oder sollte sich in dieser Vereinbarung eine Lücke herausstellen, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle einer unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke gilt diejenige rechtlich wirksame Regelung, die dem am nächsten kommt, was die Vertragschließenden gewollt hätten, sofern sie beim Abschluß der Vereinbarung den Punkt bedacht hätten. 5 Gerichtsstand ist Stuttgart, es findet deutsches Recht Anwendung. 7

8 UNTERSCHRIFTEN Ort, Datum Unterschrift Landesbank Baden-Württemberg Ort, Datum Unterschrift Auftragnehmer Anlage 1: Pflegeschein Anlage 2: Bankgeheimnis/Datenschutz/Geheimhaltung 8

9 PFLEGESCHEIN Anlage 1 zum Pflegevertrag zwischen der Landesbank Baden-Württemberg Stuttgart - nachfolgend Auftraggeber/LBBW genannt - und Firna und Name PLZ und Ort - nachfolgend Auftragnehmer genannt (1) Bezeichnung des Programmes und der zugehörigen Hilfsprogramme, Dokumente und Daten gemäß 1: bitte Texteinfügen 9

10 (2) Fehlerklassen, Reaktionszeiten und Mängelbeseitigungsfristen gemäß 2 Abs. 1 und 7 Abs. 4: Fehlerklasse 1: Die zweckmäßige bzw. wirtschaftlich sinnvolle Nutzung des Gesamtsystems ist gemäß Leistungsbeschreibung nicht möglich oder durch Nicht- oder Fehlfunktion(en) von Programmen, Modulen oder Komponenten so eingeschränkt bzw. behindert, daß die Abwicklung des Tagesgeschäftes nicht zumutbar fortgeführt werden kann. Reaktionszeit: 4 Stunden Mängelbeseitigungsfrist :8 Stunden Fehlerklasse 2: Die zweckmäßige bzw. wirtschaftlich sinnvolle Nutzung des Gesamtsystems ist gemäß Leistungsbeschreibung erheblich eingeschränkt bzw. behindert, die Abwicklung des Tagesgeschäftes ist jedoch noch möglich. Das Fehlen zugesicherter Eigenschaften, soweit dies nicht bereits zu Auswirkungen gem. Fehlerklasse 1 führt. Reaktionszeit: 4 Stunden Mängelbeseitigungsfrist: 8 Stunden Fehlerklasse 3: Die zweckmäßige bzw. wirtschaftlich sinnvolle Nutzung des Gesamtsystems ist gemäß Leistungsbeschreibung nur unwesentlich, d.h. ohne nennenswerte Auswirkungen auf die Funktionalität des Gesamtsystems eingeschränkt bzw. behindert. Reaktionszeit: 4 Stunden regulären Update Mängelbeseitigungsfrist: mit dem nächsten (3) Ansprechpartner (Name, Abteilungsbezeichnung, Telefon- und Faxnummer, Ort ): Auftragnehmer: a) Name b) Name c) Name 10

11 Kunde: a) Name b) Name c) Name (4) Pflegegebühren 1 Pflegegebühren für den Zeitraum der Gewährleistung (bzw. für 12 oder 6 Monate) gemäß des den Programmen zugrunde liegenden Software- Lizenzvertrages: Betrag einfügen Pflegegebühren nach Ablauf des Gewährleistungszeitraums (bzw. für 12 oder 6 Monate) gemäß des den Programmen zugrunde liegenden Software- Lizenzvertrages: Betrag einfügen (5) Maximale Erhöhung der Pflegegebühren: in Prozenten angeben % (6) Beginn der Leistungspflicht Datum Jahr 11

Hardware-Kaufvertrag

Hardware-Kaufvertrag 1 Hardware-Kaufvertrag zwischen der Landesbank Baden-Württemberg 70144 Stuttgart - nachfolgend Auftraggeber/LBBW genannt - und Firma und Name PLZ und Ort - nachfolgend Auftragnehmer genannt - 2 1 VERTRAGSGEGENSTAND

Mehr

HARDWARE-WARTUNGSVERTRAG

HARDWARE-WARTUNGSVERTRAG HARDWARE-WARTUNGSVERTRAG zwischen Landesbank Baden-Württemberg Am Hauptbahnhof 2 70173 Stuttgart - nachfolgend "Auftraggeber" genannt - und Firma + Name PLZ und Ort - nachfolgend "Auftragnehmer" genannt

Mehr

Rahmenvertrag für Softwarepflegeverträge

Rahmenvertrag für Softwarepflegeverträge Rahmenvertrag für Softwarepflegeverträge zwischen der Landesbank Baden-Württemberg Am Hauptbahnhof 2 70173 Stuttgart nachfolgend Auftraggeber genannt und [Firma] [Adresse] nachfolgend Auftragnehmer genannt

Mehr

B e r a t e r v e r t r a g

B e r a t e r v e r t r a g B e r a t e r v e r t r a g Zwischen _ Herrn / Frau / Firma (Auftraggeber) und 1a Aussicht Berner Str. 11 97084 Würzburg (Berater) wird folgender Beratungsvertrag geschlossen: 1 Vertragsgegenstand 1. Der

Mehr

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN für Dienstleistungen der Firma Consulimus AG (Dienstleistungsvertrag) Consulimus AG Gottfried-Hagen-Str. 20 51105 Köln Tel. (0221) 788 745-0 E-Mail: info@consulimus.de USt.ID:

Mehr

Allgemeine Einkaufsbedingungen für die Überlassung von Software. der E.ON Energie 04/2004

Allgemeine Einkaufsbedingungen für die Überlassung von Software. der E.ON Energie 04/2004 Allgemeine Einkaufsbedingungen für die Überlassung von Software der E.ON Energie 04/2004 1. Allgemeines 2. Rechte des Auftraggebers 3. Probebetrieb 4. Abnahme 5. Mängelansprüche 6. Verletzung von Schutzrechten

Mehr

Willst du mit mir wohnen?

Willst du mit mir wohnen? ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN für Dienstleistungen des,, Stand: Januar 2013 1. Geltungsbereich Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte des,, nachstehend Dienstleister

Mehr

1. Allgemeines. 2. Rechte des Auftraggebers. 3. Probebetrieb. 4. Abnahme. 5. Mängelansprüche. 6. Verletzung von Schutzrechten. 7.

1. Allgemeines. 2. Rechte des Auftraggebers. 3. Probebetrieb. 4. Abnahme. 5. Mängelansprüche. 6. Verletzung von Schutzrechten. 7. 1. Allgemeines 2. Rechte des Auftraggebers 3. Probebetrieb 4. Abnahme 5. Mängelansprüche 6. Verletzung von Schutzrechten 7. Programmpflege 8. Vertragsdauer und Kündigung 1 1. Allgemeines Diese Bedingungen

Mehr

Beratungsvertrag. Zwischen (Auftraggeber) und. BostenConsult GbR Am Molenkopf Köln. (Auftragnehmer)

Beratungsvertrag. Zwischen (Auftraggeber) und. BostenConsult GbR Am Molenkopf Köln. (Auftragnehmer) Beratungsvertrag Zwischen (Auftraggeber) und BostenConsult GbR Am Molenkopf 1 50735 Köln (Auftragnehmer) wird folgender Beratungsvertrag geschlossen: 1 Vertragsgegenstand (1) Der Auftraggeber erteilt hiermit

Mehr

Beratungsvertrag. Zwischen (Auftraggeber) und. Pflegeconsulting Heike Ulatowski. Langenfelder Damm 33 in Hamburg,

Beratungsvertrag. Zwischen (Auftraggeber) und. Pflegeconsulting Heike Ulatowski. Langenfelder Damm 33 in Hamburg, Zwischen 1 (Auftraggeber) und Heike Ulatowski Langenfelder Damm 33 in 20257 Hamburg, Tel.: 040 / 25 77 75 71 E-Mail: pflegeconsulting.hamburg@yahoo.de (Auftragnehmerin) wird folgender geschlossen: 1 Vertragsgegenstand

Mehr

Vertrag. Zwischen. Dem Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR - im Folgenden Auftraggeber - Und

Vertrag. Zwischen. Dem Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR - im Folgenden Auftraggeber - Und Vertrag Zwischen Dem Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR - im Folgenden Auftraggeber - Und Vorname, Name Str./Hausnummer PLZ Ort - im Folgenden Auftragnehmer/in

Mehr

Allgemeine Einkaufsbedingungen für die Überlassung von Software der EEW Energy from Waste GmbH, 06/2015

Allgemeine Einkaufsbedingungen für die Überlassung von Software der EEW Energy from Waste GmbH, 06/2015 Inhaltsverzeichnis 1. Gültigkeit der Bedingungen... 2 2. Rechte des Auftraggebers... 2 3. Probebetrieb... 2 4. Abnahme... 3 5. Mängelansprüche... 3 6. Verletzung von Schutzrechten... 4 7. Programmpflege...

Mehr

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN für Dienstleistungen der Firma Iris Weinmann Consulting. Mittelstadtstr Rottweil Steuernummer DE

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN für Dienstleistungen der Firma Iris Weinmann Consulting. Mittelstadtstr Rottweil Steuernummer DE ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN für Dienstleistungen der Firma Mittelstadtstr. 58 78628 Rottweil Steuernummer DE293001430 Stand: 17.03.2014 1 Geltungsbereich 1.1 Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen

Mehr

Vertrag. zwischen. AOK Bayern Die Gesundheitskasse Carl-Wery-Str München (im Folgenden AOK genannt) und

Vertrag. zwischen. AOK Bayern Die Gesundheitskasse Carl-Wery-Str München (im Folgenden AOK genannt) und Vertrag zwischen AOK Bayern Die Gesundheitskasse Carl-Wery-Str. 28 81739 München (im Folgenden AOK genannt) und (im Folgenden Gesundheitspartner genannt) Institutionskennzeichen (IK): über die elektronische

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen. für Dienstleistungen der Firma. MS Reinigung & Handel. Stefan Münst. Ginsterweg 11.

Allgemeine Geschäftsbedingungen. für Dienstleistungen der Firma. MS Reinigung & Handel. Stefan Münst. Ginsterweg 11. Allgemeine Geschäftsbedingungen für Dienstleistungen der Firma MS Reinigung & Handel Stefan Münst Ginsterweg 11 88471 Laupheim Tel. 07392-9389664 Fax. 07392-9389663 Email: info@muenst.biz Steuernummer:

Mehr

VERTRAG ÜBER SCHÜLERBETREUUNG

VERTRAG ÜBER SCHÜLERBETREUUNG VERTRAG ÜBER SCHÜLERBETREUUNG zwischen Schulverein der Nibelungenschule Hofheim e. V. Balthasar-Neumann-Straße 14 68623 Lampertheim und -nachstehend Betreuungsunternehmen (SchV) genannt-......... -nachstehende

Mehr

AGB zum Werkvertrag Fristen für die Übergabe der Teil-/Arbeitsergebnisse ergeben sich aus den Unterlagen zum Grundvertrag.

AGB zum Werkvertrag Fristen für die Übergabe der Teil-/Arbeitsergebnisse ergeben sich aus den Unterlagen zum Grundvertrag. Allgemeine Bestimmungen zum Vertrag über die Erbringung von Leistungen zur Erstellung von Arbeitsergebnissen (Werkvertrag) der Firma (Einzelfirma). 1. Art und Umfang der Leistungen, Arbeitsergebnisse 1.1.

Mehr

2.3 Gegenstand der Tätigkeit ist immer die vereinbarte Dienstleistung und nicht die Herbeiführung eines wirtschaftlichen Erfolges.

2.3 Gegenstand der Tätigkeit ist immer die vereinbarte Dienstleistung und nicht die Herbeiführung eines wirtschaftlichen Erfolges. ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN für Dienstleistungen der Firma JT-Technik Stand: 01.08.2012 Disternicher Str.24, 53909 Zülpich, 0177/2667104, info@jt-technik, StrNr.: 209/5141/1516 1 Geltungsbereich 1.1

Mehr

Ortsgemeinde Mörsdorf Kirchstraße Mörsdorf (vertreten durch den Ortsbürgermeister) Ansprechpartner: Marcus Kirchhoff (Telefon: )

Ortsgemeinde Mörsdorf Kirchstraße Mörsdorf (vertreten durch den Ortsbürgermeister) Ansprechpartner: Marcus Kirchhoff (Telefon: ) Vertrag über Bannerwerbung auf www.geierlay.de zwischen Ortsgemeinde Mörsdorf Kirchstraße 17 56290 Mörsdorf (vertreten durch den Ortsbürgermeister) Ansprechpartner: Marcus Kirchhoff (Telefon: 06762 9618271)

Mehr

Software-Überlassungsvertrag(Kauf)

Software-Überlassungsvertrag(Kauf) Software-Überlassungsvertrag(Kauf) zwischen der Landesbank Baden-Württemberg Am Hauptbahnhof 2 70173 Stuttgart - nachfolgend Auftraggeber/LBBW genannt - und Firma und Name PLZ und Ort - nachfolgend Auftragnehmer

Mehr

Ergebnisabführungsvertrag

Ergebnisabführungsvertrag Ergebnisabführungsvertrag z w i s c h e n der SARTORIUS AKTIENGESELLSCHAFT Weender Landstraße 94 108 37075 Göttingen u n d - nachstehend Organträgerin - der SARTORIUS LAB HOLDING GMBH Weender Landstraße

Mehr

Anschlussnutzungsvertrag

Anschlussnutzungsvertrag Anschlussnutzungsvertrag (Anschlussnutzung in Niederspannung mit ¼-h-Leistungsmessung) zwischen Musterkunde Musterstr. HNR PLZ Musterort Kundennummer Geburtstag: Registergericht: Register-Nr.: nachstehend

Mehr

Vertrag über eine Dienstleistung

Vertrag über eine Dienstleistung Vertrag über eine Dienstleistung Dienstleistungsvertrag.doc Seite 1 von 7 Vertrag über eine Dienstleistung Zwischen...... (Auftraggeber) und...... (Auftragnehmer) wird folgender Dienstleistungsvertrag

Mehr

Handelsvertretervertrag

Handelsvertretervertrag Handelsvertretervertrag für die Vermittlung von Haushaltshilfen Für Umkreis 60km zwischen der Firma : HOME-LIFE GROUP LTD, Direktor BIGOVIC, Dobrila, Wenlock Road 20-22, unter dem Markenzeichen HomeLife

Mehr

2. Bis zur Annahme bzw. Erteilung einer Auftragsbestätigung sind die Angebote von TERLATEC ENGINEERING GmbH freibleibend.

2. Bis zur Annahme bzw. Erteilung einer Auftragsbestätigung sind die Angebote von TERLATEC ENGINEERING GmbH freibleibend. Allgemeine Geschäftsbedingungen I. Allgemeine Bestimmungen Die Bedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen

Mehr

Pflege- und Betreuungsvertrag

Pflege- und Betreuungsvertrag Pflege- und Betreuungsvertrag Auftragnehmer: Auftraggeber (Kunde): K&K Systems GmbH Friedrichstraße 2a 17379 Ferdinandshof Firma Straße PLZ Ort Vertragsbeginn: 1. Gegenstand des Vertrages Gegenstand des

Mehr

Rahmenvertrag zur Einbindung einer Onlineberatungslösung für die angeschlossenen Mitglieder

Rahmenvertrag zur Einbindung einer Onlineberatungslösung für die angeschlossenen Mitglieder Rahmenvertrag zur Einbindung einer Onlineberatungslösung für die angeschlossenen Mitglieder zwischen Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband Gesamtverband e. V Herr Martin Wißkirchen Oranienburger Str.

Mehr

Beratungsvertrag. (Muster) zwischen. - nachfolgend Auftraggeber genannt - und. - nachfolgend Auftragnehmer genannt - Inhaltsverzeichnis

Beratungsvertrag. (Muster) zwischen. - nachfolgend Auftraggeber genannt - und. - nachfolgend Auftragnehmer genannt - Inhaltsverzeichnis Beratungsvertrag zwischen (Muster) - nachfolgend Auftraggeber genannt - und - nachfolgend Auftragnehmer genannt - Inhaltsverzeichnis 1 Vertragsgegenstand 2 Leistungen des Auftragnehmers 3 Vergütung 4 Aufwendungsersatz

Mehr

L I E F E R V E R T R A G

L I E F E R V E R T R A G L I E F E R V E R T R A G zwischen dem Krankenhaus XY, vertreten durch den Geschäftsführer und, Adresse: - nachfolgend XY genannt - und der... - Apotheke Dr.... Adresse - nachfolgend Apotheke" genannt

Mehr

Handelsvertretervertrag für die Vermittlung von Haushaltshilfen Umkreis 60km

Handelsvertretervertrag für die Vermittlung von Haushaltshilfen Umkreis 60km Handelsvertretervertrag für die Vermittlung von Haushaltshilfen Für Umkreis 60km zwischen der Firma : HOME-LIFE GROUP LTD, Direktor BIGOVIC, Dobrila, Wenlock Road 20-22, unter dem Markenzeichen HomeLife

Mehr

GEHEIMHALTUNGSVEREINBARUNG

GEHEIMHALTUNGSVEREINBARUNG GEHEIMHALTUNGSVEREINBARUNG zwischen ProfitBricks GmbH, Greifswalder Str. 207 in 10405 Berlin - im Folgenden ProfitBricks genannt - und NAME DER FIRMA - nachstehend INFORMATIONSEMPFÄNGER genannt Der Informationsempfänger

Mehr

Sponsoringvertrag. Zwischen dem Verein zur Koordination sozialer Aufgaben in Germering e.v. / Germeringer Insel nachfolgend Verein genannt

Sponsoringvertrag. Zwischen dem Verein zur Koordination sozialer Aufgaben in Germering e.v. / Germeringer Insel nachfolgend Verein genannt Sponsoringvertrag Zwischen dem Verein zur Koordination sozialer Aufgaben in Germering e.v. / Germeringer Insel nachfolgend Verein genannt vertreten durch den Ersten Vorsitzenden Andreas Haas und dem nachfolgend

Mehr

Dienstleistungsvertrag

Dienstleistungsvertrag Dienstleistungsvertrag zwischen TEN Thüringer Energienetze GmbH & Co. KG Schwerborner Straße 30 99087 Erfurt - im Weiteren TEN - und - im Weiteren Lieferant - 1 I 5 Präambel Mit Veröffentlichung der Kooperationsvereinbarung

Mehr

(2) In keinem Fall bietet AZ/IC Leistungen der Zeitarbeit oder Arbeitnehmerüberlassung

(2) In keinem Fall bietet AZ/IC Leistungen der Zeitarbeit oder Arbeitnehmerüberlassung AGB AZ International & IC Industrial Contracting GmbH I. Allgemeine Vorschriften, Geltung (1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten ausschließlich zwischen AZ International bzw. der IC Industrial

Mehr

PROVISIONSVEREINBARUNG

PROVISIONSVEREINBARUNG PROVISIONSVEREINBARUNG zwischen FBG eg Firmen fördern nach biblischen Grundsätzen Haynauer Str. 72a 12249 Berlin vertreten durch den Vorstand im Folgenden Vermittler genannt, und im Folgenden Empfehlenswerter

Mehr

Netzanschlussvertrag

Netzanschlussvertrag Netzanschlussvertrag für neuen mitteldruckseitigen Anschluss zwischen REWAG Regensburger Energie- u. Wasserversorgung AG & Co KG Greflingerstraße 22 93055 Regensburg Registergericht Regensburg HRB 4236/1638

Mehr

Vertrag über den Transport von Sterilgut

Vertrag über den Transport von Sterilgut 1 Vertrag über den Transport von Sterilgut Zwischen der Krankenhaus GmbH Landkreis Weilheim-Schongau, Marie-Eberth-Straße 6, 86956 Schongau, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Thomas Lippmann -

Mehr

Vertrag über die Miete einer Lizenz für die Software Profi cash

Vertrag über die Miete einer Lizenz für die Software Profi cash Vertrag über die Miete einer Lizenz für die Software Profi cash Zwischen der und Friedrichstraße 57 24837 Schleswig (Name des Kunden) (Straße + Hausnr. ) E Mail: ebl@sl vb.de Fax: 04621/388 56 (PLZ + Ort)

Mehr

Vertrag über die Abrechnung von Leistungen in der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung

Vertrag über die Abrechnung von Leistungen in der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung Vertrag über die Abrechnung von Leistungen in der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung MVZ Praxisadresse, Hausnummer PLZ, Ort und Kassenärztliche Vereinigung Bremen, Körperschaft des öffentlichen

Mehr

1 Maklerauftrag ImmoFitz. MAKLERALLEINAUFTRAG mit Suchauftrag für Käufer / Mieter / Nachmieter. Name. Anschrift. Telefon.

1 Maklerauftrag ImmoFitz. MAKLERALLEINAUFTRAG mit Suchauftrag für Käufer / Mieter / Nachmieter. Name. Anschrift. Telefon. 1 Maklerauftrag ImmoFitz MAKLERALLEINAUFTRAG mit Suchauftrag für Käufer / Mieter / Nachmieter Name Anschrift Telefon Email im Folgenden Auftraggeber genannt, beauftragt ImmoFitz Kapellhalden 16 78259 Mühlhausen-Ehingen,

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen der netz-haut GmbH bezüglich der Erstellung von Websites

Allgemeine Geschäftsbedingungen der netz-haut GmbH bezüglich der Erstellung von Websites Allgemeine Geschäftsbedingungen der netz-haut GmbH bezüglich der Erstellung von Websites 1. Allgemeines, Geltungsbereich 1.1. Die netz-haut GmbH erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage

Mehr

Vertrag. über das Bedrucken von Ehrenurkunden für Arbeitsjubilare

Vertrag. über das Bedrucken von Ehrenurkunden für Arbeitsjubilare Vertrag über das Bedrucken von Ehrenurkunden für Arbeitsjubilare zwischen dem Freistaat Bayern, vertreten durch das Bayerische Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration, letzteres

Mehr

SPONSORING-VERTRAG. Zwischen: Name (Firma, Organisation etc.): Straße: Ort: - nachfolgend Sponsor genannt -

SPONSORING-VERTRAG. Zwischen: Name (Firma, Organisation etc.): Straße: Ort: - nachfolgend Sponsor genannt - SPONSORING-VERTRAG Zwischen: Name (Firma, Organisation etc.): Straße: Ort: - nachfolgend Sponsor genannt - und: Dorfladen & Dorftreff Hiltensweiler UG (haftungsbeschränkt): Straße: Ort: - nachfolgend auch

Mehr

Instandhaltungsvertrag

Instandhaltungsvertrag Instandhaltungsvertrag zwischen der elme sicherheitssysteme & metallbau GmbH, Gutstedtstraße 15, 15086, vertreten durch die einzelvertretungsberechtigten Geschäftsführer und - nachfolgend: Auftragnehmerin

Mehr

Hinterlegungsvereinbarung

Hinterlegungsvereinbarung Hinterlegungsvereinbarung Zwischen Landesbank Baden-Württemberg, Am Hauptbahnhof 2, 70173 Stuttgart im folgenden Kunde genannt und im folgenden Hinterleger genannt 1 Hinterlegungsgegenstand 1. Der Hinterleger

Mehr

Vertrag über die Erbringung von Hardware-Wartungsleistungen

Vertrag über die Erbringung von Hardware-Wartungsleistungen Vertrag über die Erbringung von Hardware-Wartungsleistungen zwischen Firma Musterfirma,,, - im Folgenden Anbieterin genannt - und Herrn/Frau Mustermann/Musterfrau,,, - im Folgenden Kunde genannt - 1 Vertragsgegenstand

Mehr

Städtebaulicher Vertrag

Städtebaulicher Vertrag Anlage zur DS 0240 Städtebaulicher Vertrag Zwischen der Stadt Voerde, nachstehend Stadt genannt und, nachfolgend Antragsteller genannt, wird der folgende städtebauliche Vertrag gemäß 11 BauGB geschlossen:

Mehr

Allgemeine Bedingungen für die Vergabe von Ingenieurleistungen

Allgemeine Bedingungen für die Vergabe von Ingenieurleistungen Allgemeine Bedingungen für die Vergabe von Ingenieurleistungen 1. Gegenstand und Abschluss des Vertrages 1.1 Diese Allgemeinen Bedingungen gelten für alle Verträge mit denen Ingenieurleistungen vergeben

Mehr

Vereinbarung über die Durchführung von Untersuchungen

Vereinbarung über die Durchführung von Untersuchungen Universitäts-Hautklinik Ärztlicher Direktor: Prof. Dr. med. M. Röcken Labor für Elektronenmikroskopie Leiter: Prof. Dr. med. Martin Schaller Tübingen 07071/ 29-83767(Office) Prof. Dr. med. M. Schaller

Mehr

Allgemeine Einkaufsbedingungen für Planung, Überwachung und gutachterliche Tätigkeiten. der E.ON Energie 01/2002

Allgemeine Einkaufsbedingungen für Planung, Überwachung und gutachterliche Tätigkeiten. der E.ON Energie 01/2002 Allgemeine Einkaufsbedingungen für Planung, Überwachung und gutachterliche Tätigkeiten der E.ON Energie 01/2002 1. Allgemeines 2. Allgemeine Pflichten des Auftragnehmers 3. Zusammenarbeit zwischen Auftraggeber,

Mehr

2.3 Es steht dem Dienstleister frei, auch für andere Auftraggeber tätig zu werden.

2.3 Es steht dem Dienstleister frei, auch für andere Auftraggeber tätig zu werden. ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN für Dienstleistungen der Firma Fliesen NGT Liststr. 5 70180 Stuttgart Tel.: 0157 70753839 Mail: mailto:kontakt@fliesen-verleger.de 1. Geltungsbereich 1.1 Die nachstehenden

Mehr

Clubmitgliedsvereinbarung

Clubmitgliedsvereinbarung Clubmitgliedsvereinbarung Zwischen Dive Team Euskirchen Tauchsport, Michael Krüger, Pfr.- Frickenschmidt Weg 23, 53881 Euskirchen und -nachfolgend Dive Team genannt - dem Kunden / Mitglied: Name... Adresse

Mehr

Nutzungsvertrag. Katholische Kindertageseinrichtung, Zwischen. der Katholischen Kirchengemeinde St. in, vertreten durch den Kirchenvorstand, und

Nutzungsvertrag. Katholische Kindertageseinrichtung, Zwischen. der Katholischen Kirchengemeinde St. in, vertreten durch den Kirchenvorstand, und Nutzungsvertrag Katholische Kindertageseinrichtung, Zwischen der Katholischen Kirchengemeinde St. in, vertreten durch den Kirchenvorstand, (nachfolgend Kirchengemeinde genannt) und der Katholische Kindertageseinrichtungen

Mehr

Rahmenvertrag über die Lieferung von Wertpapierinformationen

Rahmenvertrag über die Lieferung von Wertpapierinformationen Rahmenvertrag der Deutsche Börse AG Endnutzer / Anwender zwischen der Deutsche Börse AG Neue Börsenstraße 1 60487 Frankfurt am Main - nachfolgend Deutsche Börse genannt - und «NAME1» «NAME2» CBF Nr.. «KV_NR»

Mehr

Vertrag über die Durchführung von Schornsteinfegerarbeiten

Vertrag über die Durchführung von Schornsteinfegerarbeiten Vertrag über die Durchführung von Schornsteinfegerarbeiten zwischen Stefan Riedl, Kaminkehrermeister Dorfäcker 4 86944 Unterdießen nachstehend Auftragnehmer genannt (AG) und. nachstehend Auftraggeber genannt

Mehr

Vertraulichkeitsvereinbarung

Vertraulichkeitsvereinbarung Vertraulichkeitsvereinbarung Zwischen teamtechnik Maschinen und Anlagen GmbH Planckstraße 40 D-71691 Freiberg - nachfolgend "teamtechnik" und - nachfolgend - teamtechnik und nachfolgend die Vertragsparteien

Mehr

RAHMENVERTRAG ÜBER INGENIEUR- UND KONSTRUKTIONSAUFTRÄGE

RAHMENVERTRAG ÜBER INGENIEUR- UND KONSTRUKTIONSAUFTRÄGE RAHMENVERTRAG ÜBER INGENIEUR- UND KONSTRUKTIONSAUFTRÄGE zwischen Dienstleister......... - nachfolgend Auftragnehmer genannt - und BuL Systeme GmbH Eglimarstr. 2 D-44379 Dortmund nachfolgend Auftraggeber

Mehr

Dr. Thiele IT-Beratung

Dr. Thiele IT-Beratung Beratungsvertrag Zwischen Dr.-Ing. Frank H. Thiele, Dr.Thiele IT-Beratung Darmstädter Straße 53, 64354 Reinheim (Auftragnehmer) und...... (Auftraggeber) wird folgender Beratungsvertrag geschlossen: 1 Vertragsgegenstand

Mehr

Lizenzvertrag. VR-NetWorld. Raiffeisenbank Voreifel eg

Lizenzvertrag. VR-NetWorld. Raiffeisenbank Voreifel eg Lizenzvertrag zur Nutzung der Zahlungsverkehrssoftware VR-NetWorld der Raiffeisenbank Voreifel eg Hauptstraße 36-46 53359 Rheinbach Stand Dezember 2017 Seite 1 1. Vertragsgegenstand Vereinbarungsgegenstand

Mehr

Software Lizenzvertrag SV-ProTempus LT

Software Lizenzvertrag SV-ProTempus LT Software Lizenzvertrag SV-ProTempus LT zwischen und Salveter + Vetter GbR Heisterstr. 28 57537 Wissen im nachfolgenden Lizenzgeber genannt im nachfolgenden Lizenznehmer genannt Lesen Sie bitte den nachfolgenden

Mehr

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN der Salzburger Land Tourismus GmbH als Auftragnehmerin ihrer Business-Partner

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN der Salzburger Land Tourismus GmbH als Auftragnehmerin ihrer Business-Partner ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN der Salzburger Land Tourismus GmbH als Auftragnehmerin ihrer Business-Partner 1. Allgemeines Die Salzburger Land Tourismus GmbH mit Sitz in Hallwang, im Folgenden kurz SalzburgerLand

Mehr

Vertrag. zwischen der. Niedersächsischen Landesmedienanstalt, vertreten durch den Direktor, Seelhorststraße 18, Hannover nachfolgend NLM genannt

Vertrag. zwischen der. Niedersächsischen Landesmedienanstalt, vertreten durch den Direktor, Seelhorststraße 18, Hannover nachfolgend NLM genannt Vertrag zwischen der Niedersächsischen Landesmedienanstalt, vertreten durch den Direktor, Seelhorststraße 18, 30175 Hannover nachfolgend NLM genannt -Auftraggeber- und der - Auftragnehmer über die Wartung

Mehr

Unbefristeter Arbeitsvertrag

Unbefristeter Arbeitsvertrag Unbefristeter Arbeitsvertrag Zwischen Herrn/Frau Anschrift - nachfolgend Arbeitgeber genannt und Herrn/Frau Anschrift - nachfolgend Arbeitnehmer genannt wird der folgende Arbeitsvertrag geschlossen: 1

Mehr

Rahmenvertrag für Softwarekaufverträge

Rahmenvertrag für Softwarekaufverträge Rahmenvertrag für Softwarekaufverträge zwischen der Landesbank Baden-Württemberg Am Hauptbahnhof 2 70173 Stuttgart nachfolgend Auftraggeber genannt und [Firma] [Adresse] nachfolgend Auftragnehmer genannt

Mehr

Allgemeine Vertragsbedingungen

Allgemeine Vertragsbedingungen Allgemeine Vertragsbedingungen 1 Allgemeine Pflichten des Auftragnehmers (1) Der Auftragnehmer hat seine Tätigkeit gemäß dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und den öffentlich-rechtlichen Bestimmungen,

Mehr

2. Die Bereitstellung des gelieferten Materials erfolgt in elektronischer Form

2. Die Bereitstellung des gelieferten Materials erfolgt in elektronischer Form I. Allgemeines Folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil aller Verträge mit der Firma "DC Mediengestaltung UG (haftungsbeschränkt)" (folgend "DC Mediengestaltung") und aller daraus

Mehr

Allgemeine Wartungsbedingungen. der Peakboard GmbH Kernerstraße 50, Stuttgart, Deutschland

Allgemeine Wartungsbedingungen. der Peakboard GmbH Kernerstraße 50, Stuttgart, Deutschland Allgemeine Wartungsbedingungen der Peakboard GmbH Kernerstraße 50, 70182 Stuttgart, Deutschland Gegenstand 1.1 Diese Wartungsbedingungen regeln als Rahmenvertrag die grundsätzlichen Leistungen und Verpflichtungen

Mehr

.= Medizinische Softwareentwicklung =.

.= Medizinische Softwareentwicklung =. Allgemeine Pflegebedingungen von Inhaber: Tommy Mentz, Ahornring 26 in 06184 Kabelsketal für TimeControl 1 Gegenstand (1) Diese Allgemeinen Pflegebedingungen gelten für den mit.= Medizinische Softwareentwicklung

Mehr

Vertrag über die Nutzung der Eisenbahninfrastruktur der Container Terminal Wilhelmshaven JadeWeserPort-Marketing GmbH & Co. KG

Vertrag über die Nutzung der Eisenbahninfrastruktur der Container Terminal Wilhelmshaven JadeWeserPort-Marketing GmbH & Co. KG JWP-VNEI Vertrag über die Nutzung der Eisenbahninfrastruktur der Container Terminal Wilhelmshaven JadeWeserPort-Marketing GmbH & Co. KG NO TIDE. NO LIMITS. Vertrag über die Nutzung der Eisenbahninfrastruktur

Mehr

Anschließervertrag für private Brandmeldeanlagen

Anschließervertrag für private Brandmeldeanlagen Stadt Heilbronn - Amt 37 Feuerwehr - Anschließervertrag für private Brandmeldeanlagen Zwischen der Stadt Heilbronn, vertreten durch das Kommando der Feuerwehr Heilbronn, - nachstehend Stadt genannt - und

Mehr

Wir investieren. Sie profitieren. Allgemeine Auftragsbedingungen für die betriebswirtschaftliche Beratung der S-UBG

Wir investieren. Sie profitieren. Allgemeine Auftragsbedingungen für die betriebswirtschaftliche Beratung der S-UBG für die betriebswirtschaftliche für die betriebswirtschaftliche 1. Präambel (1) Die nachstehenden Allgemeinen Auftragsbedingungen gelten für die Erbringung von Beratungsleistungen durch die S-Unternehmensbeteiligungsgesellschaft

Mehr

Vereinbarung zur Abrechnung der Leistungen der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung gemäß 116b Abs. 6 SGB V

Vereinbarung zur Abrechnung der Leistungen der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung gemäß 116b Abs. 6 SGB V Vereinbarung zur Abrechnung der Leistungen der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung gemäß 116b Abs. 6 SGB V in Verbindung mit 295 Abs. 1b Satz 1 SGB V zwischen dem Auftraggeber xxx und der KVSH

Mehr

Sportlermanagementvertrag

Sportlermanagementvertrag Sportlermanagementvertrag Zwischen und Frau/Herrn, vertreten durch die Rechtsanwaltskanzlei Eulberg & Ott-Eulberg, Ludwigstr. 2, 86152 Augsburg, - nachstehend Sportler genannt -, Herrn/Frau - nachstehend

Mehr

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER LIMELIGHT VERANSTALTUNGSTECHNIK GmbH ( LIMELIGHT )

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER LIMELIGHT VERANSTALTUNGSTECHNIK GmbH ( LIMELIGHT ) ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER LIMELIGHT VERANSTALTUNGSTECHNIK GmbH ( LIMELIGHT ) 1. Haftung a. Limelight haftet für unmittelbare oder mittelbare Schäden und/oder Folgeschäden und /oder Verschuldens

Mehr

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN - der Firma - webraketen UG (haftungsbeschränkt) Lucas-Cranach-Weg 4 97469 Gochsheim www.webraketen-media.de // Tel. 0178 5503603 Registergericht: Schweinfurt Registernummer:

Mehr

Gewinnabführungsvertrag

Gewinnabführungsvertrag Gewinnabführungsvertrag zwischen der Stadtwerke Dinslaken GmbH, Gerhard-Malina-Str., 46537 Dinslaken (vertreten durch ihre Geschäftsführer) - nachstehend SD genannt und der Fernwärmeversorgung Niederrhein

Mehr

Weiterleitungsvertrag

Weiterleitungsvertrag Zur Durchführung der Maßnahme (genaue Bezeichnung der Maßnahme) wird zwischen - nachfolgend Zuwendungsempfänger genannt und - nachfolgend Dritter genannt folgender geschlossen: Weiterleitungsvertrag 1

Mehr

Hosting Vertrag. Michael Bach Programmierung, Breidenbacher Weg 27, Nümbrecht

Hosting Vertrag. Michael Bach Programmierung, Breidenbacher Weg 27, Nümbrecht SEITE 1 VON 5 Michael Bach Programmierung Breidenbacher Weg 27 51588 Nümbrecht Hosting Vertrag zwischen und Michael Bach Programmierung, Breidenbacher Weg 27, 51588 Nümbrecht Firma: Vor-/ Nachname: Straße:

Mehr

Allgemeine Vertragsbedingungen für Miete von Geräten Tierphysio-Shop Helle Kleven UG (haftungsbeschränkt)

Allgemeine Vertragsbedingungen für Miete von Geräten Tierphysio-Shop Helle Kleven UG (haftungsbeschränkt) Allgemeine Vertragsbedingungen für Miete von Geräten Tierphysio-Shop Helle Kleven UG (haftungsbeschränkt) 1. Geräteüberlassung; Verwendung 1.1 Dem VERTRAGSPARTNER wird das im Mietvertrag ausgewiesene Gerät

Mehr

Mietbedingungen für Baustellen- und Verkehrsabsicherungsgeräte der Firma Sauer GmbH & Co. KG Kirschbüchel 5, Straßenhaus

Mietbedingungen für Baustellen- und Verkehrsabsicherungsgeräte der Firma Sauer GmbH & Co. KG Kirschbüchel 5, Straßenhaus Mietbedingungen für Baustellen- und Verkehrsabsicherungsgeräte der Firma Sauer GmbH & Co. KG Kirschbüchel 5, 56587 Straßenhaus I. Geltung der Bedingungen Unsere Mietbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende

Mehr

Vertrag über die zeitlich unbefristete Überlassung von Standardsoftware gegen Einmalvergütung

Vertrag über die zeitlich unbefristete Überlassung von Standardsoftware gegen Einmalvergütung EVB-IT Überlassungsvertrag Typ A Seite 1 von 5 Vertrag über die zeitlich unbefristete Überlassung von Standardsoftware gegen Einmalvergütung Zwischen im Folgenden Auftraggeber genannt und im Folgenden

Mehr

Besondere Vertragsbedingungen

Besondere Vertragsbedingungen Besondere Vertragsbedingungen Offenes Verfahren Beschaffung von Niederflurbussen mit Anhängern für Stadtverkehr Emden GmbH Datum: 14. März 2017 Seite 2 von 5 1. Vereinbarte Beschaffenheit Die vereinbarte

Mehr

Wartungsvertrag. SCHNEIDER Elektronik GmbH Industriestraße Steinbach

Wartungsvertrag. SCHNEIDER Elektronik GmbH Industriestraße Steinbach Wartungsvertrag Zwischen dem Auftraggeber: Firma Und dem Auftragnehmer: SCHNEIDER Elektronik GmbH Industriestraße 4 61449 Steinbach wird auf der Grundlage der vereinbarten Wartungsbedingungen ein Vertrag

Mehr

Dienstvertrag. zwischen. Muster GmbH. Sackgasse 7, Glückstadt. Vertreten durch den Geschäftsführer (im folgenden Auftraggeber) und der

Dienstvertrag. zwischen. Muster GmbH. Sackgasse 7, Glückstadt. Vertreten durch den Geschäftsführer (im folgenden Auftraggeber) und der Dienstvertrag zwischen Muster GmbH Sackgasse 7, 12345 Glückstadt Vertreten durch den Geschäftsführer (im folgenden Auftraggeber) und der MAKLERKONZEPTE GbR Bauernvogtkoppel 33b, 22393 Hamburg Vertreten

Mehr

z w i s c h e n u n d

z w i s c h e n u n d Öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die teilweise Delegation von Aufgaben der Entsorgung von Bioabfällen des Kreises z w i s c h e n dem Kreis Recklinghausen, Kurt-Schumacher-Allee 1, 45657 Recklinghausen,

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen Allgemeine Geschäftsbedingungen 1 Geltungsbereich (1) Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen der nitschmahler&friends GmbH (nachfolgend nitschmahler&friends

Mehr

Bedingungen für die Wartung der Website

Bedingungen für die Wartung der Website Tel: 089 21 5505 88-0 Mail: sales@contexlabs.com Bedingungen für die Wartung der Website Die Firma Contexlabs, Inhaber Patrick Schlesinger, (im Folgenden: Agentur) erbringt für den Vertragspartner (im

Mehr

Die von vivify gegenüber dem Kunden zu erbringenden Leistungen sind in einem separaten Vertrag zu regeln und näher zu spezifizieren.

Die von vivify gegenüber dem Kunden zu erbringenden Leistungen sind in einem separaten Vertrag zu regeln und näher zu spezifizieren. Dr. Christina Schmickl Am Mühlkanal 25 60599 Frankfurt am Main Phone +49 (0)69.26 49 46 14 Fax +49 (0)69.26 49 46 15 Mobile +49 (0)151.55 10 38 48 Allgemeine Geschäftsbedingungen von vivify consulting

Mehr

EVB-IT Überlassungsvertrag Typ B Seite 1 von 5

EVB-IT Überlassungsvertrag Typ B Seite 1 von 5 EVB-IT Überlassungsvertrag Typ B Seite 1 von 5 Vertrag über die zeitlich befristete Überlassung von StandardsoftwareII Zwischen im Folgenden Auftraggeber genannt und im Folgenden Auftragnehmer genannt

Mehr

Webdesign & FiBu, Schmiedestr. 21f, 45991 Gelsenkirchen

Webdesign & FiBu, Schmiedestr. 21f, 45991 Gelsenkirchen Provider- & Domain-Beschaffungs-Vertrag Zwischen Webdesign & FiBu, Schmiedestr 21f, 45991 Gelsenkirchen im folgenden Anbieter genannt und im folgenden Kunde genannt wird folgender Vertrag geschlossen:

Mehr

Personalvermittlungsvertrag

Personalvermittlungsvertrag Personalvermittlungsvertrag Zwischen BraunVisio Consulting für pesie.org Am Sandberg 36 53757 Sankt Augustin und XXX - im folgenden Auftragnehmer - - im Folgenden Auftraggeber - wird folgender Vertrag

Mehr

Verbrauchervertrag für Bauleistungen Einzelgewerk/Handwerkervertrag

Verbrauchervertrag für Bauleistungen Einzelgewerk/Handwerkervertrag Verbrauchervertrag für Bauleistungen Einzelgewerk/Handwerkervertrag Stand: Januar 2009 zwischen Auftraggeber (nachfolgend AG genannt) Name: und Auftragnehmer (nachfolgend AN genannt) Name/Firma: Völker

Mehr

PERSONAL PROFESSIONELL VERWALTEN

PERSONAL PROFESSIONELL VERWALTEN Allgemeine Geschäftsbedingungen Syllwasschy Anwendungssoftware und Computersysteme GmbH Stand 01.04.2019 1 Geltungsbereich Unsere AGB gelten für die Nutzung unserer Software im Rahmen des Lizenzvertrages,

Mehr

ALLGEMEINE BEDINGUNGEN ZUM NETZENERGIEVERTRAG

ALLGEMEINE BEDINGUNGEN ZUM NETZENERGIEVERTRAG ALLGEMEINE BEDINGUNGEN ZUM NETZENERGIEVERTRAG 1 Rechnungsstellung und Zahlungsmodalitäten 1.1 Die Abrechnung erfolgt monatlich. Der Lieferant stellt die von ihm gelieferte Verlustenergie dem Netzbetreiber

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen. 2 Auftragserteilung und Leistung

Allgemeine Geschäftsbedingungen. 2 Auftragserteilung und Leistung Allgemeine Geschäftsbedingungen 1 Wirkungsbereich Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für den gesamten Geschäftsverkehr mit unseren Kunden, im Folgenden als "Klienten" bezeichnet. Die

Mehr