Eine Lokale Kammer für Österreich - erforderlich, zweckmäßig oder nicht notwendig?
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- Fabian Berger
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1 Eine Lokale Kammer für Österreich - erforderlich, zweckmäßig oder nicht notwendig? Rainer BEETZ
2 Neues EU-Patent bringt Innovationsschub für die EU Bislang stellten enorme Kosten und der Aufwand für eine Zulassung im Binnenmarkt entsprechende Hindernisse dar. Dank der Einigung über das Patent-Paket für den einheitlichen Patentschutz wird sich dies in naher Zukunft jedoch ändern. BM Dr. Michael Spindelegger
3 19.Februar Unterzeichnung Übereinkommen über EPatG Inkrafttreten: Inkrafttreten: Ratifikation durch 13 Vertragsstaaten, ua DE, FR, UK 6.Juli Nationalratsbeschluss Genehmigung des Staatsvertrags 18.Juli Bundesratsbeschluss Kein Einspruch 7. August Ratifikation als erster (!) und bisher einziger Vertragsstaat Werden 13 Vertragsstaaten (ua FR, UK, DE) ratifizieren?
4 Grund zur Sorge? Aus derzeitiger Sicht möchte Ö wegen der geringen Zahl der Streitfälle keine regionale Kammer schaffen, sondern sich an einer regionalen Kammer mit Deutschland beteiligen (S. 4 Folgenabschätzung zum Staatsvertrag) Seitens DE gewünscht? Nein: Art 33(2) ÜEPatG: "Ist eine Klage im Sinne des Artikels 32 Absatz 1 Buchstabe a vor einer Regionalkammer anhängig und ist die Verletzung im Gebiet von mindestens drei Regionalkammern erfolgt, so verweist die betreffende Regionalkammer das Verfahren auf Antrag des Beklagten an die Zentralkammer. Art 7(4) ÜEPatG: Die Anzahl der Lokalkammern je Vertragsmitgliedstaat darf vier nicht überschreiten Kein Zufall: Düsseldorf, Mannheim, München, Hamburg
5 Berufungsgericht Luxemburg EuGH Lokalkammer Düsseldorf Lokalkammer Wien? Zentralkammer Regionalkammer Skandinavien Lokalkammer Mailand Paris/London/München
6 Zuständigkeit Lokalkammern: Zuständigkeit Zentralkammer: (Verletzungsort Zukünftig oder Zentralkammer Beklagtensitz) ohnedies Kompetenzzentren? Verletzungsklagen Negative Feststellungsklagen unzulässig, wenn Verletzungsverfahren anhängig (bei Parteienidentität) Widerklage auf Nichtigerklärung: Verbund: + 1 technischer Richter Verweis an zentrale Kammer ( Bifurcation ) EV-Anträge Schadenersatz Nichtigkeitsklagen unzulässig, wenn Verletzungsverfahren anhängig (bei Parteienidentität) Klagen gegen E des EPA nur Art 9 EinhPat-VO Verletzungsklagen, etc. wenn Beklagte keine Niederlassung, Geschäftssitz in VS Vorläufiger Schutz Vorbenutzungsrecht
7 Art 33 (1) ÜEPatG Ist im betreffenden Vertragsmitgliedstaat keine Lokalkammer errichtet worden und ist dieser Vertragsmitgliedssatt nicht an einer Regionalkammer beteiligt, so sind die Klagen bei der Zentralkammer zu erheben Malta & Österreich? Regionalkammern: Skandinavien: SE, FI, DK ( ev. + baltische Staaten) Griechenland, Zypern, Bulgarien, Rumänien Tschechische Republik, Slowakische Republik, Ungarn? Irland + Portugal?
8 Pro AT-Lokalkammer Contra unmittelbarer Verlust von Dienstleistungen - Patent- und Rechtsanwälte - Verbundene Dienstleistungen (Assistenz, Übersetzer, etc.) Geringe Fallzahl Kompetenzverlust PAe - Erkenntnisschleife Streitverfahren/Erteilungsverfahren Kosten Wettbewerbsnachteil für innovative AT- Unternehmen
9 Kosten? Art 36 ÜEPatG: Selbstfinanzierung Übergangszeit (7 Jahre): Beiträge der Vertragsstaaten Anschubfinanzierung: Schätzung Art 37 ÜEPatG Betriebskosten des Gerichts vom Haushalt des Gerichts MS mit Lokalkammer: erforderliche Einrichtungen: HG Wien? Übergangszeitraum (7 Jahre) Verwaltungspersonal: HG Wien? Erste Zahlung: am Tag des Inkrafttretens Höhe der Beiträge: abhängig von der Zahl der ep gültig im jeweiligen MS Kosten für Lokalkammer?
10 PA reinheitspatent & einheitliches Patentgerichtz LL.M. Fallzahl: sehr unterschiedliche Zählweise: PVL-Klage aus 3 Patenten/2 Beklagte Ni-Klage der beiden Beklagten gegen 3 Patente in UK: 1 Fall in DE: 3+6: 9 Fälle AT: NiA 11(2012), 12(2011), 16(2010) PVL-Kl ca. 20 Geringe Fallzahl - Rechtsfolge: Art 8(2) ÜEPatG wenn in 3 Jahren (vor/nach Inkrafttreten) durchschnittlich weniger als 50 Verfahren in einem Kalenderjahr eingeleitet: 1 AT-Richter, 2 Nicht-AT-Richter
11 PA reinheitspatent & einheitliches Patentgerichtz LL.M. Fallzahlen Europaweit: Mitgliedsstaat 2011 DE 1250 FR 280 IT 260 GB 53 vs. ca. 350 NL 50 Fallzahlen Deutschland: Eingänge 2011 LG Düsseldorf 475 LG Mannheim 265 LG Hamburg 180 LG München 150 LG Nürnberg 60 Quelle: Kühnen/Claessen, GRUR 6/2013
12 PA reinheitspatent & einheitliches Patentgerichtz LL.M. Mannheim 265 : Wien 20 weshalb? Markt: deutscher Markt 10mal größer wenn in DE Unterlassung idr Relevanz für gesamten Binnenmarkt Politischer Wille: schnelle Verfahren ( rocket docket ) Schutzrechtsinhaber-freundlich( forum shopping ) Transfermöglichkeit? viele Verfahren hohe Kompetenz
13 PA reinheitspatent & einheitliches Patentgerichtz LL.M. AT-Lokalkammer Fallzahl: Konkurrenz mit Düsseldorf, Mannheim, etc: Unterlassungstitel für das gesamte Gebiet des ep mit einh Wirkung bzw. alle Bündelstaaten Wo Klage einbringen? Forum Shopping: Schutzrechtsinhaber- freundlich? Hohe Qualität? Schnell? Sprache? Art 49 ÜEPatG: Amtssprache des Vertrags-MS MS können Verfahrenssprache des EPA bestimmen: Englisch in Wien?
14 PA reinheitspatent & einheitliches Patentgerichtz LL.M. Wie viele Europäische Patente kommen ins System? Opt-out sunrise -Periode, R5.9 VO Gebühr? opt-out, opt-in Wie viele ep mit einheitlicher Wirkung? Gebühren: unbekannt Select Committee: 1.Vorschlag Frühjahr 2014 Malta -Problem Beitritt: 1. März 2007 Art 3(1) EinhPat-VO: ep das für alle teilnehmenden Mitgliedstaaten erteilt wurde, hat einheitliche Wirkung vermutlich 30% out Kroatien: Beitritt 1. Jänner 2008 aber Geltungsbereich EPatG: ep einh Wirkung/Bündel-ePs
15 Lokalkammerja/nein?
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