Legionellen im Trinkwasser
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- Andreas Gehrig
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1 Dresden Legionellen im Trinkwasser - Man kann etwas dagegen tun - Stoller Ingenieurtechnik GmbH Bärensteiner Straße 27/29 l D Dresden l Tel...49 (3 51) l Fax...49 (3 51) l info@stoller-dresden.de
2 Inhalt und Schwerpunkte 1. Allgemeines 2. Gesetzliche Vorschriften 3. Erfahrungen und technische Maßnahmen zur Prävention 4. Sanierungsmaßnahmen bei festgestellter Kontamination 5. Schlussbemerkungen Legionellen im Trinkwasser 2
3 1. Allgemeines 1.1 Was sind Legionellen und wo kann man sich infizieren? Legionellen sind stäbchenförmige Bakterien, Vermehrung in Trinkwasserleitungssystemen bei C, Erkrankungen durch Aufnahme von Aerosolen oder durch Mikroaspiration (Duschen, Klimaanlagen, Dampfbäder, Kühltürme, Whirlpools ), Risikopersonengruppen, geschwächte Immunabwehr, Letalität 10 15% (RKI), meldepflichtige Erkrankung. Das Trinken von kontaminiertem Wasser führt nicht zu einer Erkrankung. Das Robert-Koch-Institut (RKI) geht von jährlich ca. 500 gemeldeten Krankheitsfällen aus (hohe Dunkelziffer vermutet, nur ca. 3% erkannt). Letzter großer Fall in Ulm 2010 mit mehreren Todesopfern (Abluftfahne Kühlturm). Legionellen im Trinkwasser 3
4 1. Allgemeines 1.2 Welche Krankheitsbilder können auftreten? Pontiac-Fieber (Sommergrippe): grippeähnliches Krankheitsbild mit Müdigkeit, Kopfschmerzen, Frösteln, Muskelschmerzen und Konzentrationsschwäche, bei Nichtbehandlung Fieber, Husten und Brustschmerzen, meist ohne Lungenbeteiligung. Legionella-Pneumonie (Legionärskrankheit) zunächst ähnlicher Krankheitsverlauf wie beim Pontiac-Fieber später hohes Fieber, schwerer Husten, Brustschmerzen mit Atemnot, erhebliches Unwohlsein bis hin zur Verwirrtheit und der Erkrankung andere Organsysteme. Legionellen im Trinkwasser 4
5 1. Allgemeines 1.3 Wodurch wird das Wachstum gefördert? zu niedrige Warmwassertemperaturen zu hohe Kaltwassertemperaturen ( Wärmebrücken ) Stagnationswasser, tote Rohrleitungen ungeeignete Leitungsmaterialien und Verbindungstechniken Biofilme, Ablagerungen im Warmwassersystem weit verzweigte Rohrleitungsführungen Amöben (intrazelluläres Wachstum) Legionellen im Trinkwasser 5
6 1. Allgemeines 1.4 Informationen zu gesundheitlichen Aspekten: Legionellen im Trinkwasser ARD-Ratgeber Bauen+Wohnen (Beitrag vom ) Legionellenproblematik im Trinkwasser Helmholtz Zentrum München - Deutsches Forschungszentrum für Gesundheit und Umwelt (GmbH) Wenn Duschen krank macht - Gefährliche Legionellen Legionellen - Die Gefahr aus dem Wasser K1 Mazin vom Thema u.a.: Gefahr aus dem Wasserhahn - Warum Energiesparen krank machen kann... Legionellen im Trinkwasser 6
7 Gesetzliche Vorschriften Legionellen im Trinkwasser 7
8 2. Gesetzliche Vorschriften 2.1 Allgemeines Alle Eigentümer, Vermieter und Betreiber von Großanlagen (>400 l Speichervolumen und/oder >3 l Rohrinhalt) sind gesetzlich verpflichtet, gemäß: 3 und 13 der Sächsischen Bauordnung (SächsBO), Arbeitsblätter W 551, W 552 und W 553 des DVGW-Regelwerkes, 5 und 14 der Trinkwasserverordnung (TrinkwV), 7 und 37 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) ihre baulichen Anlagen so instand zu halten, dass eine Gesundheitsgefährdung der Mieter und Nutzer auszuschließen ist. Des Weiteren: Badebeckenwasser-Verordnung (DIN ), Legionellennachweis (DIN 11731), Techn. Regeln f. Trinkwasserinstallationen (DIN 1988), VDI 6023, Umweltbundesamt-Empfehlung, Chem. Desinfektion (DVGW W 291) Legionellen im Trinkwasser 8
9 2. Gesetzliche Vorschriften 2.2 Trinkwasserverordnung vom Mikrobiologische Anforderungen (1) Im Wasser für den menschlichen Gebrauch dürfen Krankheitserreger im Sinne des 2 Nr. 1 des Infektionsschutzgesetzes nicht in Konzentrationen enthalten sein, die eine Schädigung der menschlichen Gesundheit besorgen lassen. 14 Untersuchungspflichten, Abs. 1 Anlage 4 ANLAGE 4, Teil I Umfang der Untersuchungen 2. Periodische Untersuchungen Der periodischen Untersuchung unterliegt auch die Untersuchung auf Legionellen in zentralen Erwärmungsanlagen der Hausinstallation nach 3 Nr. 2 Buchstabe a oder Buchstabe b, aus denen Wasser für die Öffentlichkeit bereitgestellt wird. Legionellen im Trinkwasser 9
10 2. Gesetzliche Vorschriften 2.2 Trinkwasserverordnung vom Schutz vor Infektion im öffentlichen und gewerblichen Bereich (Wohneinheiten, gewerbliche Nutzer, Industriebetriebe, etc.) jährliche Untersuchung nach DVGW-Regelwerk W 551 erforderlich Gesundheitsschutz der Mieter und Bürger steht im Vordergrund bei allen Großanlagen >400 l Speichervolumen und/oder Leitungen mit mehr als 3 l Inhalt Gesetz trat am in Kraft! Legionellen im Trinkwasser 10
11 2. Gesetzliche Vorschriften 2.3 Arbeitsblatt W551 des DVGW-Regelwerkes (Stand 2004) Trinkwassererwärmungs- und Leitungsanlagen: Technische Maßnahmen zur Verminderung des Legionellenwachstums Pflicht zur Überwachung der Wassersysteme (Großanlagen) Tabellen zur Befundbewertung Gilt in Verbindung mit den Normen DIN 1988, DIN 3377, DIN 4708, DIN 4753 und DIN Es beschreibt technische und mikrobiologische Untersuchungen der Anlagen sowie Maßnahmen zur Sanierung von mit Legionellen kontaminierten Trinkwassererwärmungs- und Leitungsanlagen und ihren Betrieb. Legionellen im Trinkwasser 11
12 2. Gesetzliche Vorschriften 2.4 Bewertung der Befunde bei einer orientierenden Untersuchung Legionellen [KBE/100 ml] Bewertung Maßnahme weitergehende Untersuchung Nachuntersuchung > Extrem hohe Kontamination Direkte Gefahrenabwehr erforderlich (Desinfektion und Nutzungseinschränkung, z.b. Duschverbot) Sanierung erforderlich unverzüglich eine Woche nach Desinfektion bzw. Sanierung > hohe Kontamination Sanierungserfordernis ist abhängig vom Ergebnis der weitergehenden Untersuchung umgehend mittlere Kontamination keine innerhalb von 4 Wochen - < 100 keine/nachweisbar geringe Kontamination keine keine nach einem Jahr Legionellen im Trinkwasser 12
13 2. Gesetzliche Vorschriften bei einer weitergehenden Untersuchung Legionellen [KBE/100 ml] Bewertung Maßnahme weitergehende Untersuchung Nachuntersuchung > Extrem hohe Kontamination Direkte Gefahrenabwehr erforderlich (Desinfektion und Nutzungseinschränkung, z.b. Duschverbot) Sanierung erforderlich unverzüglich eine Woche nach Desinfektion bzw. Sanierung > hohe Kontamination kurzfristige Sanierung erforderlich Innerhalb von max. 3 Monaten eine Woche nach Desinfektion bzw. Sanierung 100 mittlere Kontamination kurzfristige Sanierung erforderlich innerhalb von max. 1 Jahr eine Woche nach Desinfektion bzw. Sanierung < 100 keine/nachweisbar geringe Kontamination keine keine nach einem Jahr Legionellen im Trinkwasser 13
14 2. Gesetzliche Vorschriften 2.5 Sächsische Bauordnung vom Allgemeine Anforderungen Anlagen sind so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten, dass die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere Leben, Gesundheit und die natürlichen Lebensgrundlagen, nicht gefährdet werden. 13 Schutz gegen schädliche Einflüsse Bauliche Anlagen müssen so angeordnet, beschaffen und gebrauchstauglich sein, dass durch Wasser, Feuchtigkeit, pflanzliche und tierische Schädlinge sowie andere chemische, physikalische oder biologische Einflüsse Gefahren oder unzumutbare Belästigungen nicht entstehen. Legionellen im Trinkwasser 14
15 2. Gesetzliche Vorschriften 2.6 Infektionsschutzgesetz vom Abschnitt, Wasser 37 Beschaffenheit von Wasser für den menschlichen Gebrauch sowie von Schwimm- und Badebeckenwasser, Überwachung. (1) Wasser für den menschlichen Gebrauch muss in so einem Zustand sein, dass es die menschliche Gesundheit, insbesondere durch Krankheitserreger, nicht gefährdet. Legionellen im Trinkwasser 15
16 Erfahrungen und technische Maßnahmen zur Prävention Legionellen im Trinkwasser 16
17 3. Erfahrungen und Prävention 3.1 Allgemeine Prävention (technische Maßnahmen) Vorlauftemperatur Warmwasser-Boiler > 60 C mindestens 60 C am Warmwasser-Austritt Anti-Legionellenschaltung realisieren Zirkulationstemperatur mindestens 55 C gleichmäßige Durchströmung der Anlage Toträume und stagnierende/stehende Leitungen vermeiden Isolierung der Kaltwasserleitung (< 20 C) Vermeidung zentraler Mischer (Mischbatterie besser) geeignete Materialien (KTW + DVGW W 270) keine Nährböden Erfahrungen der letzten Jahre zeigen, dass oftmals eine zu niedrige Temperatur den Ausschlag gibt. Auch der Einsatz falscher Materialien kann häufig zu einer Ansammlung der Keime und einer erhöhten Belastung führen. Fehlerhafte Reglereinstellungen und falsche Materialwahl waren in den letzten Jahren dominierend. Legionellen im Trinkwasser 17
18 3. Erfahrungen und Prävention 3.2 Betreiber (Eigentümer) DVGW-Arbeitsblätter W 551 (Trinkwassererwärmungs- und Leitungsanlagen; Technische Maßnahmen zur Verminderung des Legionellenwachstums) und W 552 (Trinkwassererwärmungs- und Leitungsanlagen; Technische Maßnahmen zur Verminderung des Legionellenwachstums; Sanierung und Betrieb). Neben allgemeinen Anforderungen sind spezielle Anforderungen an Trinkwassererwärmer, Werkstoffe und Leitungsanlagen aufgeführt sowie die Anforderungen für Betrieb und Wartung der Anlage. Anlagenuntersuchungen vor Ablauf der Gewährleistungszeiträume waren sehr effektiv. Legionellen im Trinkwasser 18
19 3. Erfahrungen und Prävention 3.3 Nutzer (Mieter, Gewerbetreibender) einfache Maßnahmen vor längerer Abwesenheit (Urlaub): Schließen der Stockwerksabsperrung nach längerer Abwesenheit (Urlaub): aus stagnierenden Leitungsabschnitten ca. 5 min Wasser ablaufen lassen selbstentlüftende Duschschläuche und Badewannenarmaturen Armaturen, insbesondere den Perlator, in gewissen Abständen reinige weitere Informationen: Informationen des Umweltbundesamtes z.b. Ratgeber: Trink was - Trinkwasser aus dem Hahn; Gesundheitliche Aspekte der Trinkwasserinstallation Legionellen im Trinkwasser 19
20 Sanierungsmaßnahmen bei festgestellter Kontamination Legionellen im Trinkwasser 20
21 4. Sanierungsmaßnahmen 4.1 Betriebstechnische Maßnahmen Vorlauf mehr als 60 C Zirkulation maximal 5 K Differenz zum Vorlauf 4.2 Thermische Desinfektion (Dekontamination) kurzzeitige Erhöhung der Wassertemperatur auf >70 C (nicht bei verzinkten Rohren) jede Entnahmestelle ist bei geöffnetem Auslass für mindestens drei Minuten mit ca. 70 C zu beaufschlagen für einen Verbrühungsschutz ist zu sorgen 60 C 70 C Bild: Absterbeverhalten von Legionellen in Abhängigkeit von der Temperatur und der Zeit Legionellen im Trinkwasser 21
22 4. Sanierungsmaßnahmen 4.3 Chemische Desinfektion (Dekontamination) Wiederholende Zugabe von desinfizierenden Chemikalien, z. B. Chlordioxid kontinuierlich bzw. in hoher Dosis, erforderlich. Bei der Durchführung sind jedoch die Bestimmungen der DVGW- Regelwerke (W 291) zu beachten. Spülung notwendig! Verträglichkeit mit Werkstoffen ist dringend zu prüfen (bei Verzinkung, Edelstahl können Korrosionsschäden auftreten). 4.4 UV-Bestrahlung Durch ausreichende UV-Bestrahlung werden die Legionellen abgetötet. Methode ist nur lokal wirksam. Einsatz nur in Verbindung mit einer vorherigen Grunddesinfektion sinnvoll. Legionellen im Trinkwasser 22
23 4. Sanierungsmaßnahmen 4.5 Elektrolytische Desinfektion keine Chemikalien, elektrolytische Reaktion in Reaktor, aus Wasser und NaCl bildet sich unterchlorige Säure (HOCl), moderne Mess- und Regeltechnik erforderlich, Konzentration des Chlors bedarf ständiger Überwachung, eventuell Desinfizierungsanlage mit NaCl-Dosiereinrichtung notwendig. Legionellen im Trinkwasser 23
24 Schlussbemerkungen Legionellen im Trinkwasser 24
25 5. Schlussbemerkungen 5.1 Zusammenfassung und Erfahrungen Firma Stoller beprobt seit 1996 Trinkwassererwärmungsanlagen im Großraum Dresden inzwischen mehr als 936 Anlagen (ca Proben). Ca. 15 % der Proben sind bisher belastet gewesen (vielfach Neuanlagen!!!). Analyse auf Legionellen erfolgt im nationalen Referenzlabor des Robert- Koch-Institutes oder einem gleichwertig zertifizierten Labor. Umfangreiche Erfahrungen zu technischen Maßnahmen (Materialeinsatz, Verteilungsvorrichtungen, etc.). Große Wohnungseigentümergemeinschaften sind langjährige Kunden (WGJ, EWG, GWG, Lingner Stadt, SWG, ). Untersuchungskosten der Beprobungen sind umlagefähig (Auskunft RA- Kanzlei). Legionellen im Trinkwasser 25
26 5. Schlussbemerkungen Legionellenbefunde von in [%] 11,3 2,5 1,0 0,2 85,0 KBE/100ml <1 0 < KBE/100ml < < KBE/100ml < < KBE/100ml < < KBE/100ml Gesamtanzahl Proben: 4589 Legionellen im Trinkwasser 26
27 5. Schlussbemerkungen Neuregelung trifft nun auf alle Anlagen zu, die >400 l Warmwasserspeichervolumen und/oder > 3 l Rohrinhalt aufweisen, sowohl im öffentlichen, privaten als auch gewerblichen Einsatzbereich Im Schadensfall muss Vermieter Nachweis über erforderlichen Untersuchungen nach DVGW erbringen (Einhaltung der Intervalle). Hinweis an Mieter zur periodischen Reinigung von Armaturen ist zu empfehlen. Bestimmung der Sero-Gruppe wäre durchaus wichtig (Erregerherkunft). Eine Prüfung der Warmwassertemperaturen erfüllt Kriterien nicht (vermeintlicher verkürzter Nachweis ), da andere Parameter der Anlage wesentlichen Einfluss auf das Auftreten von Legionellen nehmen können (Material, Leitungslängen, Wärmebrücken, Wasserentnahmesituation, kalte Leitungsabschnitte etc.). Legionellen im Trinkwasser 27
28 5. Schlussbemerkungen 5.3 Beprobungskosten und umlagefähige Nebenkostenerhöhung Die gegenwärtige Nebenkostenabrechnungsverordnung gestattet unter zwei Position bereits jetzt schon, die Untersuchungskosten für Legionellen ohne gesonderte Ankündigung abzurechnen. Wenn man davon ausgeht, dass eine Wärmeerzeugerstation für fünf Hauseingänge á zehn Wohnungen (Fünfgeschosser) pro Jahr mit Kosten zwischen 100,- bis 150,- Euro betroffen wären, so sind das pro Mieter und Monat zwischen 17 und 25 Cent. Die umlagefähigen Nebenkosten erscheinen gering im Vergleich zu den Straftatbeständen im Schadensfall (siehe auch Präsentation rechtliche Aspekte ). Somit ist die Kostenfrage insgesamt - schon heute - ohne Bedeutung, zumal die Gesundheitsvorsorge für private und gewerbliche Betreiber/Eigentümer von Warmwasseranlagen gesetzlich verpflichtend ist. Legionellen im Trinkwasser 28
29 Dresden Kontakt: Stoller Ingenieurtechnik GmbH Bärensteiner Strasse Dresden Tel.: 0351/ Fax: 0351/ Legionellen im Trinkwasser 29
Legionellen im Trinkwasser
Dresden Legionellen im Trinkwasser - Man kann etwas dagegen tun - Stoller Ingenieurtechnik GmbH Bärensteiner Straße 27/29 l D-01277 Dresden l Tel...49 (3 51) 2 12 39 30 l Fax...49 (3 51) 2 12 39 59 l E-Mail:
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