Es folgen hintereinander: Zivilverfahren, Familiengerichtsverfahren, Strafverfahren!

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1 Es folgen hintereinander: Zivilverfahren, Familiengerichtsverfahren, Strafverfahren! (Per unerledigte Verfahren in Rot!) 1. Zivilverfahren 6) Vollstreckungsbefehl von Thema-Bau-GmbH (Sabine Theißen) über Euro Davon wusste ich vorher nichts, da der Mahnbescheid an die seit ungültige Adresse ging Pfändungsversuch bei mir und Ladung zur Eidesstattlichen Versicherung am Pfändung wird zurückgezogen 7 O 336/10, nachdem mein Anwalt mit Klage wegen Prozessbetrug drohte. Kostenpflicht wurde von Sabine Theißen anerkannt am Vollstreckungsabwehrklage an LG Stralsund und Antrag Einstweiliege Verfügung Einstellung an AG Greifswald 44 C 247/11. Am gibt das AG unserem Antrag statt Richter Bechlin LG lehnt unsere E V auf Vollstreckungsabwehr ab. Streitwert legen wir Beschwerde beim LG ein. Und am Befangenheitsantrag gegen Richter Bechlin abgelehnt vom OLG 1 W 86/ Urteilsverkündung 6 O 218/11 Richter Bechlin, meine Abwehrklage wird abgelehnt Wir legen Berufung ein, OLG 1 U 44/12. Mein Konto bleibt immer noch gepfändet!

2 19) Landgericht Stralsund 3 O 83/09 Klage Theißen GmbH./. Wohncenter Greifswald (WCG) wegen Rückzahlung von Euro. Richter Imkamp Hier beanspruchte ich seit dem die Rückzahlung eines Kredites vom Bericht über die Verhandlung Theißen GmbH gegen Wohncenter Greifswald GmbH am :30 Uhr vor dem Landgericht Stralsund. Richter Imkamp. Aktenzeichen 3 O 83/09 Das Verfahren läuft seit 2009, deshalb hatte ich am dem Richter folgendes mitgeteilt: Da in dem Verfahren die Termine von der Gegenseite mehrfach abgesagt wurden, bitte ich sicherzustellen, dass dies nicht schon wieder passiert. Es ist die Taktik des Herrn Schröder die Prozesse wo ich Forderungen habe hinauszuzögern in der Hoffnung ich werde bis zu meinem Lebensende, ich bin 69 Jahre alt, kein Geld bekommen. Zu dieser Verhandlung bin ich gefahren in dem Bewusstsein, diesen Prozess zu gewinnen. War doch die Historie folgendermaßen: Im August-Oktober 2009 forderte mein RA Herr Zöllner von der Wohncenter GmbH die Rückzahlung eines Kredites von Euro, der am gegeben wurde. Die Antwort des RAs Pasler war, wir mögen den schriftlichen Vertrag dazu herreichen. Dieses Argument wurde von meinem RA damit beantwortet, dass es nicht unüblich ist unter Eheleuten dies nur mündlich zu machen. Als Reaktion kam das Argument, es habe eine Kontokorrentverbindung zwischen allen Beteiligten gegeben, also zwischen den Eheleuten und allen von diesen gehaltenen Firmen. Dies war richtig, bis auf eben die Theißen GmbH und die Wohncenter GmbH. Hier hatte es nachweisbar nie eine Kontokorrentverbindung gegeben. Als Zeugen dafür wurde von uns mein Steuerberater Utecht benannt. Dann kam das Argument, im Jahr 2008 habe die Theißen GmbH am Gebäude Wohncenter Arbeiten ausgeführt und diese mit über Euro zu hoch berechnet und man wolle aufrechnen. Dies konterte

3 mein Anwalt indem er Vergleichspreise bei örtlichen Firmen einholte und so nachweisen konnte, dass das Argument der Gegenseite nicht stimmt. Als nächstes wurde argumentiert, es hat im Jahr 2003 einen Grundstückskauf gegeben, die Theißen GmbH kaufte von der Thema- Bau-GmbH ein Grundstück, Kaufpreis Euro. Dieser Kaufpreis sei nicht gezahlt worden und die Thema-Bau-GmbH tritt diese Forderung an die Wohncenter GmbH ab. Da dieser Kaufpreis bereits 2004 beglichen wurde, welches an den Bilanzen nachvollziehbar ist und als Zeuge mein Steuerberater Utecht benannt werden konnte, stach auch dies Argument nicht. In allen Schriftsätzen, vor und nach unserer Klageeinreichung am , war nie davon die Rede, dass es sich um etwas anderes als einen Kredit gehandelt habe. Erst im gegnerischen Schriftsatz vom behauptet man u. A., die Euro seien gezahlt worden weil die Theißen GmbH vorher zu viel Geld von der Wohncenter GmbH kassiert habe. Für mich stand fest, dass niemand diesen Argumenten glauben würde, wenn er die Historie berücksichtigt. Im Termin nahm dann der Rechtsanwalt der Wohncenter GmbH die Aufrechnungsansprüche (siehe oben) zurück. Der Richter befragte Frau Theißen über die Zahlung der Euro. Diese sagte aus, es handelte sich nicht um einen Kredit, bei ihr seien Kredite nur mit schriftlichen Verträgen gemacht worden. Mein Zeuge Herr Utecht wurde um 13:00 Uhr ungehört entlassen. Mein Bemerken, dass Herr Utecht, wo er schon mal aus Köln angereist ist, wenigstens zu meiner Person und meinem Leumund befragt werden könne, beantwortete der Richter damit, es gehe hier nicht um Personen, sondern um eine Sache. Es kam jetzt als Zeuge Herr Schröder in den Zeugenstand. Dies war schon verwunderlich, da er sonst lieber im Verborgenen agiert. Im Vorfeld hatte ich den Richter auf die Liebhaberschaft des Zeugen mit Frau Theißen aufmerksam gemacht. Da ich aus Erfahrungen weiß, dass diese Tatsache abgestritten wird, habe ich dem Richter dazu den Aktenvermerk der KKin Ernst vom überreicht. Herr Schröder berichtete von einem Gespräch am im Büro der Wohncenter GmbH, wo er hörte wie ich zu Frau Theißen sagte: mit den Euro habe ich meine Schulden bei dir bezahlt. Auf

4 Befragen erklärte er, dass diese Euro von ihm als Kredit der Geschäftsführerin Frau Theißen an die Wohncenter GmbH gebucht wurden. Ich sagte dem Richter, dass es dieses Gespräch nie gegeben hat. Er fragte Frau Theißen dazu und diese sagte, genauso wie Herr Schröder es sagt, hat das Gespräch stattgefunden. Ich beschuldigte Herrn Schröder als Lügner, der schon bei der polizeilichen Vernehmung gelogen hat. Herr Schröder schrie daraufhin, sie sind ein Lügner Herr Theißen. Sein Vorwurf wurde vom Richter protokolliert, mein Vorwurf nicht. (Später wertete der Richter dies aber als Befangenheit Schröders) Dann wandte sich der Richter an mich und erklärte, dass ich Herrn Schröder ja auch als Zeuge benannt habe und er als Zeuge unbedingt glaubwürdig ist, und damit meine Klage abgelehnt werden muss. (Die Glaubwürdigkeit wurde im schriftlichen Urteil jedoch nicht vom Richter gesehen.) Es hielt mich da nicht mehr auf meinem Sitz. Ich stand auf, sagte: Das ist menschlich unfassbar was hier abläuft, diese Frau hat mir meine Kinder genommen, meine Lebensarbeit und das geschaffene Vermögen in vielfacher Millionenhöhe und will mir mit allen Tricks nicht mal Euro zurückbezahlen. In meiner Erregung sagte ich: Diese Frau soll sich das Geld in den Hintern stecken. Dabei verließ ich den Saal. Dies war für mich das Ende der Verhandlung. (Anmerkung: Staatsanwalt Kuhlmann lässt grüßen!) Fazit: Schröder ist Zeuge für = Übergabe (ZV Schröder Seite 02 unten) = Kontokorrent = Erstattung zu hoher Renovierungskosten = Rückzahlung privater Schulden des Manfred Theißen WAS SOLL HIERVON DENN WAHR SEIN?!? Mein Anwalt erhielt noch eine Schriftsatzfrist bis zum Erstaunlicherweise jedoch fällte der Richter Imkamp sein Urteil schon am , natürlich gegen mich. Wir haben dagegen Berufung

5 eingelegt am Unter 19a) OLG Rostock 1 U 117/13 Mit Schreiben vom erhielten wir einen Bericht des OLG. Die Prüfung habe ergeben, dass keine Erfolgsaussicht für eine Berufung gegeben ist und es wurde empfohlen die Berufung zurück zunehmen. Dies wurde von meinem RA dann mit Schreiben vom getan. Damit habe ich auch die ,00 Euro verloren, samt aller Kosten. In dem Schreiben des OLG wurde nochmal auf die unglaubwürdige Zeugenaussage des Dr. Schröder hingewiesen. 20) Landgericht Stralsund 3 O 85/09 meine Klage auf Rückgabe der Thema-Bau-GmbH, Richter Imkamp Am gleichen Tag ( ) als wir den für mich verhängnisvollen Ehevertrag machten, habe ich mit Frau Theißen einen Vertrag geschlossen, wonach sie diese Firma nur treuhänderisch hält und sie auf meine Aufforderung hin an mich zurückgeben muss gegen Zahlung von Euro. Leider hatte der Anwalt Herr Reh nicht darauf geachtet, dass dies hätte notariell gemacht werden müssen. Meine Anwälte waren der Auffassung die Firma würde ich trotzdem zurück bekommen. Es wurde wieder von der Gegenseite massiv mit strafrechtlichen Vorwürfen gegen mich argumentiert. So fällte am der Richter Imkamp ein Urteil gegen mich. Dagegen legten wir Berufung ein beim 21) OLG Rostock 1 U 137/10. Am erging dort der Beschluss, dass die Berufung nicht angenommen wird. Unsere Eingabe an das Bundes- Verfassungsgericht wurde ebenfalls abgelehnt. Damit war ich endgültig meine Firma THEMA (Abk. für THEißen MAnfred) -Bau- GmbH los. Sie wurde von Sabine Theißen umbenannt in Hesa-Bau- GmbH.

6 22) Landgericht Stralsund 4 O 436/09 Forderung der Sabine Theißen von plus Euro, Richter Leonard Für die Hesa GmbH (früher Thema) fordert sie von mir diese Beträge. (KP Sparkasse + Vorjahre) Auch in diesem Verfahren wird von der Gegenseite wieder wahrheitswidrig behauptet, ich hätte eingeräumt den Versuch unternommen zu haben Sabine Theißen durch einen von mir beauftragten Dritten bedrohen und erpressen zu lassen. Erforderlichen Falls mit körperlicher Gewalt. Zwischenzeitlich hatte Sabine Theißen, auch mit durch Zustellung an ihre eigene Adresse erlangten Titels, versucht Euro zu pfänden. Ohne Erfolg. Dieser Betrag blieb durch die Staatsanwaltschaft arrestiert. Am war Verhandlung und es folgte darauf das Urteil, ich habe zu 74/100stel verloren. Dagegen wurden Berufungen eingelegt, von uns am unter 23) OLG Rostock 1 U 97/12. Bis heute keine Reaktion. 24) Landgericht Stralsund 6 O 479/09 Forderung S. Theißen Euro (10%), Richterin Ewert Hier fordert sie mit der Hesa GmbH gesamt Euro, da ich die Ruine an die Sparkasse unter Preis verkauft habe. Sie hatte mir eine Klage vom hierüber zustellen lassen an ihre Adresse, wo ich bereits am ausgezogen war. Dorthin ging auch zuerst das Versäumnisurteil vom In der Klage enthalten waren wieder die Vorwürfe gegen mich. Von Mord, Erpressung und Untreue in besonders schweren Fall war die Rede (Beiziehung der Ermittlungsakte). Diese Klageschrift wurde meinem Anwalt und mir erst zugestellt am zusammen mit einem Beschluss der Richterin Ewert, dass die Zustellung rechtmäßig erfolgte. Unser

7 Befangenheitsantrag vom wurde am vom Richter Bechlin und den Richterinnen Gombac und Großmann abgelehnt. Am bekam ich eine Pfändung von ca Euro. Am sollte ich die Eidesstattliche Versicherung am abgeben. Mit Datum vom erließ die Richterin Ewert jetzt aber den Beschluss die Zwangsvollstreckung einzustellen, weil Das Versäumnisurteil ist mithin wegen unwirksamer Zustellung nicht in gesetzlicher Weise ergangen. Damit wurde die Ungesetzlichkeit der Zustellung also bestätigt. Es erfolgte jetzt noch eine Verhandlung am mit dem Beschluss Verkündung am Es wurde da verkündet, dass die Klägerin 6 Wochen Frist für einen erweiternden Schriftsatz hat. Dieser folgte am und unsere Stellungnahme dazu am Seitdem nichts mehr! Die Forderung wurde per Mahnbescheid vom um Euro erhöht. Am schrieb ich an die Richterin: Sehr geehrte Richterin Frau Ewert, im Jahr 2004 habe ich den großen Fehler gemacht meiner Ehefrau, womit ich zwei Töchter habe, zu vertrauen (Ehevertrag). Dadurch habe ich mein gesamtes Vermögen, wofür ich mein ganzes Leben gearbeitet habe, verloren. Ja, dadurch, dass meine Exfrau mir mit allen Mitteln selbst den Unterhalt verweigert, stehe ich heute mittellos da. Darüber hinaus kämpft sie, mit dem ihr zur Verfügung stehenden Kapital, für ihren Liebhaber mit zahlreichen Prozessen gegen mich, um mich endgültig fertig zu machen (Hörigkeit). Leider verfügt dieser Liebhaber Dr. Horst-Jürgen Schröder über die dazu notwendigen Beziehungen, besonders in den Personen des AG-Direktors Dr. Dräger (sitzt mit ihm im Aufsichtsrat der Volksbank HGW) und des Staatsanwaltes Kuhlmann (Whisky-Freunde). Da ich nichts mehr zu verlieren habe, gebe ich Ihnen die beiliegenden zwei Schriftstücke zur Kenntnis. Ich bitte vielmals um Ihr Verständnis! Sehr geehrte Richterin Frau Ewert, ich schreibe Ihnen dies weil ich denke, dass Sie sich Ihrem Richtereid mehr verpflichtet fühlen als allem anderen. Und so hoffe ich auf Ihre gerechten Urteile. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Mit freundlichem Gruß Anlage:

8 Unglaublich aber wahr Geschichte in Kürze Am wurde nun über die Klage Euro und das Versäumnisurteil verhandelt und es wurde dazu am das Urteil verkündet. Damit wurde das Versäumnisurteil aufgehoben und die Klage kostenpflichtig abgewiesen. Es bleibt abzuwarten ob Sabine Theißen nun in die Berufung geht! Außerdem ist über den Mahnbescheid von über Euro noch nicht entschieden. 25) Landgericht Stralsund 4 O 361/09 Rückauflassung im Grundbuch, Richter Masiak Am war die GbR von Sabine Theißen und Kerstin Schröder (Ehefrau des Dr. Schröder) von einem Grundstückskaufvertrag mit der Theißen GmbH zurückgetreten. Argument war, dass ich Sabine Theißen umbringen lassen wollte. Aufgrund der Anschuldigungen veranlasste der Richter Masiak ohne Anhörung eine Rückauflassungsvormerkung laut Beschluss vom Die Antragsschrift wurde mir nicht zugestellt. Am fand dann eine Verhandlung statt. Am wurde das Urteil verkündet. Damit wurde die Einstweiliege Verfügung vom bestätigt und mir die Kosten auferlegt. Nachdem die Gegenseite wieder mehrfach meine angeblich strafbaren Handlungen zitierte bemühte der Richter diese natürlich zur Begründung seines Urteils. Es fand dann statt, beim 26) Landgericht Stralsund 4 O 47/10 die Klage der GbR auf Rückübertragung der Grundstücke. Am fand dazu Verhandlung beim Richter Masiak statt. In den vorherigen Schriftsätzen der Gegenseite wurde jetzt zusätzlich zu den alten Vorwürfen die Moralische Verurteilung des Richters Haubold angeführt. Nach weiterer Verhandlung am wurde am das Urteil verkündet. Der Klage der GbR auf Rückübertragung der

9 Grundstücke wird stattgegeben. Unsere Berufung dagegen 27) OLG Rostock 3 U 50/11 wurde verhandelt am von der Richterin Garbe als Vorsitzende. In der stattfindenden Verhandlung betonte die Richterin, dass sie mir Recht geben würde, aber um weitere Anfechtungen des Grundstückkaufvertrages zu vermeiden, unbedingt eine Vergleichsregelung wolle. Dieser Vergleich wurde dann so abgeschlossen, dass ich die Grundstücke frei bekomme um darauf bauen und Geld verdienen zu können. Dafür sollte ich dann den Restkaufpreis in zwei Raten von je Euro am und an die GbR bezahlen. Leider konnte ich durch meinen gesundheitlichen Zustand dies nicht mehr verwirklichen. Am wurde ein Vergleich geschlossen, nachdem die GbR auf das restliche Geld und die Theißen GmbH auf die Grundstücke verzichten. Am wurde eine Einstweiliege Verfügung erlassen gegen die Theißen GmbH vom 29) Landgericht Rostock 3 O 385/10 Klage der Thema-Bau-GmbH wegen falschem Internetauftritt. und mit dem Richter Albert. Am kam von diesem der Beschluss, dass die Einstweiliege Verfügung zurückgenommen wird, da sie durch falsche Angaben zustande kam. Die Kosten musste die Thema-Bau-GmbH (Sabine Theißen) bezahlen. Am legte diese dagegen Beschwerde ein, der aber nicht stattgegeben wurde. 31) Landgericht Stralsund 6 O 282/05 Sabine Theißen fordert aus einem Vergleich mit den Grundstücksverkäufern Krause jetzt von der Theißen GmbH Euro.

10 Die Klage wird vom Landgericht nicht angenommen. 32) Landgericht Stralsund 4 O 126/12 Sabine Theißen reicht nun neue Klage über Euro ein. Diese wird abgelehnt. Am geht Sabine Theißen dagegen in die Berufung 33) OLG Rostock 1 U 41/13. Noch keine Verhandlung. Am wurde die Berufung innerhalb des Gerichtes weitergegeben. Neues Aktenzeichen 3 U 31/14. Mit Schreiben vom nimmt Sabine Theißen die Berufung zurück. Kosten muss sie tragen. 34) Landgericht Stralsund 4 O 367/12 Richterin Falk. Meine Klage auf Euro Entschädigung von der Sabine Theißen-Kerstin Schröder GbR wegen Entzug der Grundstücksvermarktung Neuenkirchen. Nachdem die Richterin schon im Vorfeld der Klage keinen Erfolg versprach wurde sie von mir am aus Kostengründen zurück genommen. 40) Gegen Sabine Theißen oder ihre Firmen habe ich noch Forderungen von , , und Euro. Bei Klagen von mir wird aber, wie beim Verfahren 3 O 83/09 (19) über Euro, der saubere Dr. Schröder als Zeuge auftreten und falsch aussagen! Im Bewusstsein, dass die Richter dann meine Klagen ablehnen werden. So wie von Staatsanwalt Kuhlmann ausgesprochen. Nachträge:

11 3. Vor dem Landgericht Stralsund fand am ein Prozess statt, wo ich den Betrag von Euro fordere. Nach 4 Jahren Dauer wurde jetzt von der Gegenseite der Zeuge Schröder präsentiert für eine Aussage, die laut Gericht "unglaubwürdig" ist. Mein Rechtsanwalt hatte schriftlich eine Schriftsatzfrist bis zum vom Richter Imkamp bekommen. Ohne diese aber abzuwarten verkündete er schon am sein Urteil gegen mich! Dagegen haben wir inzwischen Berufung eingelegt, leider bin ich aber nicht in der Lage dafür Gerichtskosten zu zahlen und PKH ist nicht möglich da es die GmbH betrifft. Mit Datum bekamen wir vom OLG den Hinweis, dass keine Erfolgsaussicht besteht. Wir nahmen darauf die Berufung zurück! 4. Durch falsche Beschuldigungen meiner Frau wurden mir am durch die Staatsanwaltschaft Euro arrestiert. Dies Geld wurde mir erst nach 2 Jahren freigegeben wurde in zwei richterlichen Verfügungen festgestellt, dass ich dafür zu entschädigen bin. Am teilte nun der leitende Oberstaatsanwalt Dr. Garbe mit, dass meine Entschädigung endgültig abgelehnt wird und ich das Land Mecklenburg-Vorpommern zu verklagen habe. Dies erfolgte am zusammen mit PKH-Antrag. Bis jetzt , kein Bescheid. (10 O 1340/13) Wegen der Kosten lautete unsere Klage auf einen Teilwert von Hierzu bekamen wir aber vom Landgericht Stralsund Bescheid, dass der Streitwert auf die volle Forderung von heraufgesetzt wurde und ich vorab ca Gerichtskosten zu zahlen habe. Auch dafür musste ich PKH-Antrag stellen. 5. Norbert Kühl, Unterstützer seit meiner Inhaftierung, wurde von Schröder belangt wegen Ehrverletzung und er wurde angezeigt wegen Beihilfe zu meinem Bankrott (den es noch nicht gibt!). 6. Nachdem mein Haupt-Rechtsanwalt schon zeitweise seinen Beruf aufgab und auch sein Vertreter von Zweifeln an unserem Rechtssystem zerfressen war, habe ich das Anwaltsbüro gewechselt.

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13 2. Familiengerichtsverfahren: 1) Amtsgericht Greifswald 62 F77/09 Antrag von Sabine Theißen auf Einstweilige Anordnung Aufenthaltsbestimmungsrecht für unsere Kinder Ihr Antrag erfolgte um meinen Urlaub zusammen mit den Kindern zu verhindern. Rücknahme des Antrages am nachdem das Jugendamt ihr dazu geraten hat. 7) Amtsgericht Greifswald 62 F 76/09 Klägerin Sabine Theißen wegen Gewaltschutz Ihr Dringlichkeitsantrag vom ohne mündliche Verhandlung zu entscheiden wurde abgelehnt. Es fand am eine mündliche Verhandlung statt unter dem Vorsitzenden Richter Amtsgerichtsdirektor Kirchner. Zwischenzeitlich war ich ja verhaftet worden und wieder frei, was den Vorsitzenden veranlasste mir zu erklären, dass ich mit dem Haftbefehl gegen mich niemals hätte verhaftet werden dürfen, da er für einen Mordvorwurf eine nicht ausreichende Begründung enthielt. Er sagte, dass er, wenn ihm dieser Haftbefehl so vorgelegt worden wäre, er denselben nicht unterzeichnet hätte (siehe auch Schreiben RA Purath vom ). Obwohl Frau Theißen auch mit den strafrechtlichen Ermittlungen argumentierte erging mit dem der Beschluss, dass ihre Klage abgelehnt wird und sie die Verfahrenskosten tragen muss. 8) Amtsgericht Greifswald 62 F 84/09 Aufenthaltsbestimmungsrecht für unsere Kinder Das Aufenthaltsbestimmungsrecht war mir mit Beschluss vom von der Richterin Schnitzer unter dem Eindruck des Mordvorwurfs gegen mich entzogen und auf die Mutter übertragen worden. Am erließ Richter Nolte den Beschluss, das Verfahren auszusetzen bis nach meiner Strafverhandlung.

14 Bei der Verhandlung am stimmte ich dem jetzt zu weil es zurzeit dem Wohl der Kinder entsprach bei der Mutter zu sein und ich bei dem Richter Nolte sowieso keine Chance auf Fairness habe. 9) Amtsgericht Greifswald 62 F 99/2009 Antrag Sabine Theißen auf einstweilige Anordnung auf Ausschluss meines Umgangsrechts mit Vorwürfen Mord und Erpressung. Wird durch Beschluss vom vom Richter Kirchner auf ihre Kosten zurückgewiesen weil der durch ihre eidesstattliche Versicherung behauptete Mordvorwurf durch die Rücknahme des Haftbefehls gegen mich entkräftet wurde. 10) Amtsgericht Greifswald 62 F 100/09 Eilantrag Sabine Theißen für die alleinige elterliche Sorge Verhandelt am und mit gleichem Datum vom Vorsitzenden Kirchner abgelehnt. Als Verfahrensbeistand für die Kinder wurde die Bestellung von Rechtsanwältin Welzel (s. Akteure) vorgeschlagen. 11) Amtsgericht Greifswald 62 F 101/09 Antrag Sabine Theißen auf Härtefall-Scheidung wegen strafrechtlicher Vorwürfe an mich Dieser Antrag musste von ihr zurück genommen werden nach dem Wegfall des Mordvorwurfs im September 2009 und dem Freispruch von der räuberischen Erpressung am AG Greifswald. 12) Amtsgericht Greifswald 62 F 103/09 Antrag vom von Sabine Theißen auf alleiniges Sorgerecht mit der Begründung Erpressung und Auftragsmordversuch sowie dem Haftbefehl. Amtsgerichtsdirektor Kirchner war im April 2010 in den Ruhestand gegangen und durch Dr. Dräger (siehe Akteure) ersetzt worden!

15 Am erließ Richter Nolte den Beschluss, das Verfahren auszusetzen bis nach meiner Strafverhandlung. Mündliche Verhandlung unter dem Vorsitzenden Richter Danter am Danach kam am sein Beschluss wo dem Antrag von Frau Theißen stattgegeben wurde. In der Begründung hagelt es von Vorwürfen gegen mich auch wieder in Bezug auf den Mord- oder Erpressungsvorwurf. 13) Amtsgericht Greifswald 62 F 104/09 Antrag Umgangsrecht Termin mit dem Beschluss, dass ich die Kinder 14-tägig bekomme. Fortsetzung am Mit Datum ergeht von AG-Direktor Kirchner die Mitteilung, dass die zahlreichen F-Sachen (außer Scheidung) nicht weiter gefördert werden sollen bis zum Mündliche Verhandlung erfolgte am , die Kinder wurden alleine befragt. Abschließend erfolgte der vorläufige Beschluss, dass ich die Kinder terminlich wie am beschlossen weiterhin bekomme, aber nun alleine d. h. ohne Beisein von Frau Wode. Damit wurde meinem Antrag entsprochen. Von Frau Theißen wurde dies aber nicht umgesetzt. Fortsetzung der Verhandlung wird festgesetzt auf Mitte April. Am wurde von Seiten Frau Theißen gegen den Richter Kirchner ein Befangenheitsantrag gestellt. Der Beschluss vom wurde von Frau Theißen ignoriert. Es wurde von uns ein Ordnungsgeld beantragt am wenn sie weiterhin gegen den Beschluss verstößt. Nachdem AG-Direktor Kirchner in Ruhestand ging wurde die Bearbeitung von Richter Nolte übernommen! Es wurde am Termin zur mündlichen Verhandlung am festgesetzt. Mit Beschluss vom wurde vom Richter Nolte die Rain Welzel zum Verfahrensbeistand für die Kinder bestellt. Mit Datum vom wurde diese von uns wegen Befangenheit abgelehnt da uns inzwischen ihre Nähe zu Dr. Schröder (s. Akteure) bekannt wurde und dem entsprechend auch ihre Berichte

16 ausfielen. Nach vorangegangener Verhandlung am erfolgte der Beschluss vom worin meine Anträge abgelehnt und die Beschlüsse vom und aufgehoben wurden. Ich durfte nun also meine Kinder wieder nur in Begleitung sehen. Außerdem wurde mir jetzt ein Ordnungsgeld von Euro angedroht falls ich den Kindern von unserer Auseinandersetzung erzähle. Ein Ordnungsgeld gegen Frau Theißen weil sie die richterlichen Beschlüsse missachtet hatte wurde abgelehnt. In der Begründung war dann auch von meinem Strafverfahren mit räuberischer Erpressung und versuchter Anstiftung zum Mord die Rede. Man merkte hieran und in allen folgenden Beschlüssen und Urteilen seit April 2010 den Einfluss des neuen Amtsgerichtsdirektors Dr. Dräger (s. Akteure). Seitdem die Amtsgerichtsdirektoren wechselten habe ich quasi bei allen Verfahren Schläge bekommen. Besonders nach der Moralischen Verurteilung durch den Richter Haubold am Daraufhin wurde immer wieder, auch von Richtern, damit argumentiert. RAin Gudrun Welzel (Akteure) machte am einen Bericht über ein Gespräch mit den Kindern, angeblich über die Anhörung vom Sie schildert darin aber besonders das Gespräch, welches ich mit den Kindern am führte, nach den Empfehlungen der beiden Kinderpsychologen. Dies war wohl der Grund für die Strafandrohung von Euro gegen mich. Aus dem Schreiben geht hervor, dass ich ein einziges Mal, nämlich am , den Kindern über die ehelichen Probleme der Eltern erzählt habe. Dies war aber notwendig weil die Kinder von anderer Seite 9 Monate lang gegen den Vater beeinflusst wurden. Das geht besonders deutlich hervor aus dem Schreiben der Frau Welzel vom wo von Erpressung und Mord die Rede ist. Ich dagegen habe in dieser ganzen Zeit nicht ein Wort über unsere furchtbare Familiensituation mit den Kindern gesprochen! Dieser Bericht wurde meinem Anwalt am , also nach der Verhandlung am übersandt.

17 Am wurde gegen diesen Beschluss vom von mir Beschwerde eingelegt. Diese Beschwerde wurde nach Beschluss des Richters Nolte vom an das OLG überwiesen. 14) OLG Rostock 11 UF 119/10 unsere Beschwerde Nachdem es zwischenzeitlich andauernd Streitereien wegen der Umgangstermine gab, und ich die Belastung für die Kinder und für mich beim begleiteten Umgang nicht mehr ertragen konnte, schrieb ich am an beide Kinder, dass ich bis zum Termin am unseren Umgang aussetze. Die RAin Welzel berichtete dem OLG unterdessen in bekannter Weise (z.b / ). Am war RAin Welzel zugegen bei der Kindes-Anhörung, was sicher Einfluss auf deren Angaben hatte. Am fand also die Verhandlung unter der Richterin Schwarz statt, an deren Ende mein Antrag abgelehnt wurde. Auch aufgrund des Protokolls über die Kindes-Anhörung habe ich danach auf den Umgang verzichtet. Besonders durch die Tätigkeit und die Berichte der RAin Welzel habe ich meine Töchter, und diese ihren Vater verloren! 15) Amtsgericht Greifswald 62 F 121/10 Antrag Trennungsunterhalt Nachdem Frau Theißen mir für Juli und August 2009 großzügig je Euro Unterhalt zahlte, stellte sie danach die Zahlungen ein. Gleichwohl hatte mein Anwalt bereits am Auskunft über ihr Einkommen und vorerst einen monatlichen Unterhalt von Euro für mich gefordert. Mit richterlicher Hilfe (Richter Danter/ Richter Dr. Manthei) gelang es

18 ihr, auch nach unserer Auskunftsstufenklage vom Oktober 2010, sehr oft natürlich unter Hinweis auf Straftaten oder wenigstens meiner moralischen Schuld, die Einreichung ihrer Einkommensnachweise zu verzögern bis August Erst am erging dann vom Richter Dr. Manthei der Beschluss, dass ein Sachverständiger die umfangreichen Unterlagen von Frau Theißen (erstellt durch Schröder s. Akteure) prüfen muss und ich muss dafür einen Vorschuss in Höhe von Euro zahlen. Der daraufhin von mir eingereichte PKH- Antrag wurde dann mit Beschluss vom vom Richter Dr. Manthei abgelehnt. Eingegangen ist dieser Beschluss bei meinem Rechtsanwalt am ! Dagegen haben wir am Beschwerde eingelegt. Diese wurde abgelehnt vom OLG am Az.: 11 Wf 107/14. Richterin Levin begründete, ich hätte Geld zurücklegen müssen??? Seit 4 ¾ Jahren kämpfe ich tatsächlich schon um den Unterhalt und es ist noch kein Ende in Sicht!! Doch, der Kampf ist verloren weil ich die nicht zahlen kann! Da ich leihweise erhielt, konnte Ende Dezember 2014 der Betrag ans Gericht überwiesen werden. Der Richter Dr. Manthei teilte aber mit, die Zahlungsfrist sei verstrichen. Am legten wir Beschwerde ein. Die Beantwortung wird wieder sehr lange dauern! 16) Amtsgericht Greifswald 62 F 276/10 Antrag ST auf Ehescheidung (NEU), Richter Danter Nachdem ich schon bei der mündlichen Verhandlung vom Richter Danter massive Ablehnung erfuhr, wurde von ihm der Vermögensausgleich abgetrennt und die Ehe geschieden. Aufgrund unserer Beschwerde wurde am vom OLG 11 UF 187/11 Richter Levin, die Scheidung aufgehoben und an das AG zurück verwiesen Auf Antrag Frau Theißen trennt der Richter Dr. Manthei den Vermögensausgleich ab. Am findet die Verhandlung statt, worauf am der

19 Beschluss folgt, die Ehe wird geschieden und ein Vermögensausgleich steht mir nicht zu weil der Ehevertrag rechtswirksam ist Beschwerde wegen Ablehnung Vermögensausgleich. 17) Verhandlung vor dem OLG Rostock wegen Vermögensauseinandersetzung (Ehevertrag) 11 UF 253/13 Zu der Verhandlung war persönliches Erscheinen angeordnet zur Aufklärung des Sachverhaltes. Außerdem befand sich auf der Ladung der Hinweis eines eventuellen Vergleichs. Frau Theißen erschien mit zwei Bodyguards. Zu meiner Verwunderung erklärte die Vorsitzende Richterin Schwarz direkt zu Beginn, unser Antrag auf Auskunft von Frau Theißen wegen Vermögensauseinandersetzung wird abgelehnt. (Damit steht mir nichts von dem von mir geschaffenen Vermögen zu!) Danach erläuterte der Richter Berichterstatter die Gründe. Ich und wahrscheinlich auch mein Anwalt, wir waren so geschockt, dass diese Erläuterungen gar nicht richtig verarbeitet werden konnten. Mein Anwalt sagte zu mir, warum mussten wir denn überhaupt hierher kommen (ich extra aus Thailand), dies hätte man uns auch schriftlich mitteilen können. Soweit ich es mitbekommen habe, also die Gründe für die Ablehnung: 1.) Der Ehevertrag ist kein Scheinvertrag u. A. weil ein Vermögensausgleich von Euro für die Ehefrau vereinbart wurde, womit sie dann die Käufe von Firmen und Immobilien nach dem Konzept von Rechtsanwalt Reh tätigte. Laut der Aufstellung über die verschiedenen Geldflüsse zu dieser Zeit. Von der Bestätigung im Schreiben Pasler vom und dem AV vom war nicht die Rede. 2.) Eine arglistige Täuschung und grober Undank lägen nicht vor, da die Ehe zur Zeit des Ehevertrages in Ordnung gewesen ist. Ich erwähnte zwar, wie Frau Theißen mir und Herrn RA Reh sagte warum doch meine Absicherung absolut unnötig sei und dass ich Esel ihr daraufhin vertraut habe, aber dies interessierte das Gericht nicht. Eine Anfechtung wäre nur zeitnah möglich gewesen. 3.) Meine inzwischen eingetretene Verarmung spiele keine Rolle,

20 sondern ebenfalls nur die Situation zeitnah zum Ehevertrag und da wäre ich nicht arm gewesen. Dies entspricht auch nicht den Tatsachen. Nach dem Ehevertrag waren mir lediglich wertlose Immobilien und die Theißen GmbH geblieben. Dies waren nachweislich zwei Immobilien in Schönebeck und eine Immobilie in Bartow. Alles Schrot! Diese brachten kein Einkommen, sondern nur Kosten und viel Ärger. Die Theißen GmbH war verschuldet und brachte keinen Gewinn. Nach der Trennung musste ich den verwertbaren Ackeranteil Bartow für Euro verkaufen, meine Lebensversicherungen beleihen und kündigen und Freunde anpumpen um zu Existieren. Ab April 2011 musste ich Sozialhilfe in Anspruch nehmen bis mir arrestierte Gelder freigegeben wurden, welche aber Frau Theißen beansprucht und von ihr gepfändet wurden. Ich war also ab dem Zeitpunkt unserer Trennung verarmt! Ich habe meine Klage nicht zurückgezogen, sondern darauf bestanden, dies Unrechturteil schriftlich zu bekommen Verkündung des Urteils gegen mich. Endgültig habe ich alles verloren, wofür ich mein ganzes Leben gearbeitet habe! 18) Amtsgericht Greifswald 62 F 43/11 Klage Sabine Theißen wegen Unterlassung von Schreiben an sie. Bei der Verhandlung habe ich ein Anerkenntnisurteil abgegeben. 36) Amtsgericht Greifswald 62 F 276/10UE Richter Dr. Manthei. Meine Klage auf nachehelichen Unterhalt. Die Ehescheidung wurde Rechtskräftig am Danach forderten wir von Sabine Theißen detaillierte Einkommensnachweise zur Festsetzung des Unterhalts. Am fand dazu eine Verhandlung statt. Einem Antrag der Gegenseite auf Verlegung wurde auf unseren Protest hin, nicht stattgegeben. Danach wurde am ein Teilbeschluss verkündet, der aber erst am geschrieben und uns am zugestellt wurde. Darin heißt es, Sabine Theißen muss ihr Einkommen angeben, aber nicht durch umfangreiche Belege, wie von uns gefordert. Hierfür war aber keinerlei Frist gesetzt. Mein Anwalt stellte deshalb am den

Antworten in Anhang dieser Brief! Montag, 23. Juli 2012

Antworten in Anhang dieser Brief! Montag, 23. Juli 2012 1&1 Internet AG Elgendorfer Straße 57 56410 Montabaur support@hosting.1und1.de rechnungsstelle@1und1.de info@1und1.de KdNr.: 25228318 Antworten in Anhang dieser Brief! Montag, 23. Juli 2012 Betreff: zwei

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