Große Anfrage. Stand der Hochbegabtenförderung in Hamburg. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat:

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1 BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/ Wahlperiode Große Anfrage der Abgeordneten Anna-Elisabeth von Treuenfels, Katja Suding, Michael Kruse, Dr. Wieland Schinnenburg, Jens Meyer (FDP) und Fraktion vom und Antwort des Senats Betr.: Stand der Hochbegabtenförderung in Hamburg Auf Antrag der FDP-Fraktion wurde im Frühjahr 2014 ein Aktionsprogramm Hochbegabung beschlossen (Drs. 20/11532). Dem vorausgegangen waren monatelange Beratungen, an deren Ende Schulsenator Rabe endlich eingesehen hatte, dass die Förderung von Hochbegabten an den Schulen in Hamburg bislang völlig unzureichend war. Über den Stand der Umsetzung des Aktionsprogramms hat der Senat zuletzt im Herbst 2014 berichtet (Drs. 20/13261 und 20/13576). Im Oktober 2014 hat er mitgeteilt, dass die zuständige Behörde im Dezember 2014 und Januar 2015 mit den Schmetterlingsschulen (Grundschulen mit Förderkonzepten zur Hochbegabung) Evaluierungsgespräche führen wird, um auf dieser Basis weitere Entwicklungsschritte zu vereinbaren (Drs. 20/13261). Von vielen Seiten ist nun zu hören, dass die Umsetzung des Aktionsprogramms in der Praxis nicht vernünftig funktioniert. Ein Bereich der Hochbegabtenförderung betrifft die JuniorAkademie St. Peter-Ording, an der jeden Sommer rund drei Dutzend Hamburger Schüler teilnehmen. Es sollte eine jährliche Evaluierung durchgeführt werden (vergleiche Pressemitteilung der Behörde für Schule und Berufsbildung vom 30. Mai 2014), über die bislang nicht berichtet worden ist. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: Die Förderung besonders begabter, hochbegabter und leistungsstarker Schülerinnen und Schüler ist gemäß 3 Absatz 3 Hamburgisches Schulgesetz (HmbSG) eine Regelaufgabe der Schulen. Das genaue Angebot und Förderkonzept einer Schule muss sich stets an der Zusammensetzung der Schülerschaft und den regionalen Begebenheiten orientieren. Dabei gilt es, sowohl die Schülerinnen und Schüler optimal zu fördern, die bereits hohe beobachtbare Leistungen erbringen, als auch diejenigen, deren Potenziale und Begabungen noch erkannt und entfaltet werden müssen. Die speziellen Lernbedürfnisse der betroffenen Schülerinnen und Schülern müssen dabei Berücksichtigung finden. Angaben zur Anzahl von Schülerinnen und Schülern, die besonders begabt oder hochgehabt sind, werden von der zuständigen Behörde nicht erhoben. Grundsätzlich kann davon ausgegangen werden, dass circa 15 Prozent der Schülerinnen und Schüler eines jeden Jahrgangs über besondere Lernpotenziale verfügen und somit bei guter Förderung höchste Leistungen erbringen können. Etwa 2,2 Prozent aller Schülerinnen und Schüler gelten als hochbegabt und sind potenziell in der Lage, exzellente Leistungen zu erbringen. Unter Berücksichtigung dieser wissenschaftlichen Annahmen und der aktuellen Schülerzahlen umfasst die Zielgruppe der schulischen Begabtenförderung knapp Schülerinnen und Schüler und im Kernbereich der Hochbegabtenförderung circa Schülerinnen und Schüler.

2 Drucksache 21/2065 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 21. Wahlperiode Es gibt in Hamburg fundierte Erfahrungswerte und bewährte Praxismodelle sowie zahlreiche Förderungsangebote für leistungsstarke, besonders begabte und hochbegabte Schülerinnen und Schüler, die jedoch nicht allen Schulen und Eltern hinreichend bekannt waren. Mit dem Aktionsprogramm zur Begabtenförderung wurden Schritte eingeleitet, um in allen Schulen die Rahmenbedingungen zu schaffen, passgenaue Unterrichtsangebote für Schülerinnen und Schüler aller Begabungen anbieten zu können. Dazu zählen unter anderem folgende Bausteine: Alle Stadtteilschulen und Gymnasien haben zum 30. September 2014 die Lehrkräfte benannt, die an den Schulen die Funktion einer Fachkraft für Begabtenförderung (FBF) übernommen haben. Die FBF sollen in ihrer Schule Ansprechpartner für Eltern und Lehrkräfte im Themenbereich Begabtenförderung sein und darüber hinaus in Zusammenarbeit mit der Beratungsstelle besondere Begabungen (BbB) Maßnahmen zur Begabtenförderung für die eigene Schule entwickeln. Für diese Lehrkräfte wurden am Landesinstitut für Lehrerbildung und Schulentwicklung (LI) entsprechende Schulungen konzipiert, um sie auf ihre neue Aufgabe optimal vorzubereiten. Darüber hinaus hat jede Grund- und Stadtteilschule mittlerweile ein individuelles integriertes Förderkonzept entwickelt, in dem die Förderbereiche Sprachförderung, sonderpädagogische Förderung, Lernförderung und besondere Begabungen dargestellt werden. Dieses integrierte Förderkonzept wird durch die Förderkoordinatorin beziehungsweise den Förderkoordinator mit den pädagogischen Fachkräften der Schule entwickelt und im Rahmen der Zertifizierung am LI vorgelegt. Weiterhin entwickeln derzeit auch alle Gymnasien schuleigene Förderkonzepte im Rahmen der Qualifizierung Fachkraft für Begabtenförderung, die im Dezember 2015 abgeschlossen sein wird. Bei der Entwicklung dieser schuleigenen Förderkonzepte orientieren sich die Schulen an einheitlichen Vorgaben, die während der jeweiligen Ausbildung der Fachkräfte am LI erarbeitet wurden. Zusätzliche Orientierung für alle Förderbereiche bietet die Handreichung integrierte Förderkonzepte, siehe Mit den Grundschulen, die zwischen 2010 und 2012 an dem Modellprojekt Schmetterlinge teilgenommen haben, wurden Gespräche geführt, um deren Entwicklungsstand zu bilanzieren und weitere Entwicklungsschritte zu vereinbaren. Im Dezember 2014 wurde die Ombudsstelle Besondere Begabungen als behördenunabhängige Beratungs- und Klärungsstelle für Sorgeberechtigte, Schülerinnen und Schüler, Behördenmitarbeiterinnen und Behördenmitarbeiter sowie weitere interessierte Personen bei Fragen zur Begabtenförderung für zunächst zwei Jahre eingerichtet. Sie soll die bereits vorhandenen Beratungsmöglichkeiten durch die BbB und die regionalen Bildungs- und Beratungszentren (ReBBZ) ergänzen und bei Konflikten rund um die schulische Begabtenförderung beraten und unterstützen. Die Beratung bei der Ombudsstelle ist kostenlos und vertraulich. Für die Aufgaben siehe auch Einsetzungsverfügung unter contentblob/ /data/einsetzungsverfuegung-ombudsperson-bes-begab-.pdf. Eine Überprüfung der Zugangsmöglichkeiten zur Begabungsdiagnostik im Hamburger Schulsystem hat ergeben, dass eine zeitnahe Diagnostik sowohl schulintern (zum Beispiel durch Beratungslehrkräfte mit einem sprachfreien Intelligenztest) als auch in der BbB möglich ist. Um eine schnelle und qualifizierte Diagnostik im Bedarfsfall zu gewährleisten, wurde die Kooperation zwischen den ReBBZ, der BbB und den Schulen ausgeweitet. Zusätzlichen wurden die Kolleginnen und Kollegen der ReBBZ von der BbB fachspezifisch fortgebildet und arbeiten fortlaufend an einer besseren Vernetzung. Im Hamburger Konzept zur schulischen Begabtenförderung nimmt die BbB eine zentrale Rolle ein, die Schulen, Lehrkräfte, Eltern sowie Schülerinnen und Schüler bei Fragen der Begabtenförderung berät und unterstützt und organisatorisch am Landesinstitut für Lehrerbildung und Schulentwicklung (LI) angebunden ist. Die BbB verfügt über sieben Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. 2

3 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 21. Wahlperiode Drucksache 21/2065 Es werden weitere Maßnahmen fortgesetzt, die bereits vor der Einführung des Aktionsprogrammes in Hamburg gut bekannt und implementiert wurden, siehe dazu Drs. 20/1442. Gesonderte Förderprogramme für Hochgehabte gibt es nicht, da mit den bestehenden Maßnahmen für die Begabtenförderung auch diese Zielgruppe gefördert werden kann. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: I. Grundlegendes: 1. Wie viele Schüler sind aktuell als hochbegabt erfasst? Bitte nach Schulform, Bezirken, Jahrgängen und Schulen aufschlüsseln. Wenn es keine Erfassung gibt: aus welchen Gründen? Siehe Vorbemerkung und Drs. 20/ In welcher Form wurden die Informationen für die Eltern hochbegabter Kinder durch die BSB verbessert, wie es angekündigt wurde? Um den Zugang der Eltern zu Informationen über die Begabungsdiagnostik und Begabtenförderung zu verbessern, wurde von der BbB in Kooperation mit den ReBBZ ein neuer Flyer entwickelt. In dem Flyer werden für die Eltern wesentliche Informationen über den Zugang zu Beratungs- und Diagnostikmöglichkeiten, die Fördermöglichkeiten im Unterricht und in der Schule, das heißt über individuelle Förderung im Unterricht, klassenübergreifende Enrichment-Maßnahmen und außerschulische Fördermöglichkeiten, sowie die Intelligenzdiagnostik dargestellt. Es werden zudem die Kontaktdaten der BbB, der Ombudsstelle Besondere Begabungen, der ReBBZ, der Deutschen Gesellschaft für das hochbegabte Kind e.v. (DGhK) sowie weiterführende Informationsmöglichkeiten über die außerschulische Förderung und Wettbewerbe veröffentlicht. Dieser Flyer wurde im Januar 2015 an alle Schulen, Elterninitiativen, das Schulinformationszentrum (SIZ) und die Elternkammer verschickt. Zusätzlich wurde auf der Homepage der BbB unter ein spezielles Angebot mit Informationen für Eltern eingerichtet. 3. Wie werden die Eltern hochbegabter Kinder im Schulalltag konkret miteinbezogen? Die Eltern der besonders begabten und hochbegabten Schülerinnen und Schüler werden im Rahmen von mindestens einmal im Jahr erfolgenden Lernentwicklungsgesprächen, durch individuell vereinbarte Gespräche, durch die Teilnahme an Elternabenden, durch Mitwirkung in schulischen Gremien sowie durch Beteiligung an schulischen Veranstaltungen ebenso in den Schulalltag einbezogen, wie die Eltern aller anderen Schülerinnen und Schüler. Zudem wurde die Ombudsstelle Besondere Begabungen eingerichtet, die eine niedrigschwellige Beratung und Unterstützung für alle Eltern anbietet, siehe auch Vorbemerkung und Antwort zu Wie sieht die Ombudsstelle konkret aus? Welche Tätigkeiten führt die Ombudsstelle konkret aus? Über welche Qualifikation verfügen die dort eingesetzten ehrenamtlichen Kräfte? Wie wurden sie ausgewählt? Nehmen sie an Weiterbildungsmaßnahmen des LI oder anderen Institutionen teil? Wenn nein: aus welchen Gründen? Organisatorisch ist die Ombudsstelle im SIZ angebunden. Jeden ersten Donnerstag im Monat gibt es von 15 bis 18 Uhr eine öffentliche Sprechstunde, zudem bestehen Kontaktmöglichkeiten per und Handy. Für weitere Informationen zur Ombudsstelle siehe Seit der Gründung der Ombudsstelle nimmt Frau Edda Georgi die Funktion als Ombudsperson wahr. Sie ist staatlich anerkannte Erzieherin und Dipl. Sozialpädagogin und seit 2011 im Vorstand des Netzwerkes für Begabtenförderung e.v. und der Landesarbeitsgemeinschaft der Kinder- und Jugendkultur tätig. Frau Georgi hat 3

4 Drucksache 21/2065 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 21. Wahlperiode langjährige Erfahrungen in der Arbeit in verschiedensten Elternvertretungsgremien, unter anderem als Vorstandsmitglied der Elternkammer. Die Aufnahme der Tätigkeit durch Frau Georgi erfolgte durch die Einsetzungsverfügung der Leitung des Amtes für Bildung. Frau Georgi ist in der für Bildung zuständigen Behörde seit vielen Jahren als engagierte und auch behördenübergreifend gut informierte Person bekannt und verfügt über fundierte Kenntnisse der inner- und außerschulischen Bildungslandschaft in Hamburg. Sie ist gut mit vielen schulübergreifenden Gremien sowie mit Mitarbeiterinnern und Mitarbeitern diverser Stiftungen, Vereinen und Wohlfahrtsverbänden vernetzt. Die Qualifizierung der Ombudsperson erfolgte am LI und durch Teilnahme Fortbildungen und Kongressen. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 5. Wie viele Anfragen haben die Ombudsstelle erreicht? Wie viele Beratungen hat sie durchgeführt? Bitte aufschlüsseln nach Schulhalbjahren. Im Rahmen der Tätigkeit der Ombudsstelle wurden im ersten Halbjahr des Schuljahres 2014/2015 neun neue Beratungsanfragen angenommen und insgesamt 40 Beratungsgespräche durchgeführt. Im zweiten Halbjahr des Schuljahres 2014/2015 wurden 14 neue Beratungsanfragen angenommen und 61 Beratungsgespräche durchgeführt. Im laufenden Schuljahr 2015/2016 wurden bisher sieben neue Anfragen angenommen und 33 Beratungsgespräche durchgeführt. 6. Welche Ergebnisse hatte die angekündigte Überprüfung des Verfahrens zur Diagnose von Hochbegabung? Welche Maßnahmen wurden auf dieser Grundlage entwickelt? Die Tests bei Fragen zur Hochbegabung können regelhaft in der BbB durchgeführt werden, sofern eine für die schulische Entwicklung des Kindes relevante Fragestellung verbunden mit schulischen Schwierigkeiten vorliegt. Bei einer unklaren Fragestellung kann eine solche Diagnostik auch bei den jeweiligen ReBBZ durchgeführt werden. Bei einer relevanten Fragestellung können zeitnah und für die Eltern kostenfrei die notwendigen Intelligenztests (auch WISC IV Wechsler Intelligence Scale for Children) auch zur Abklärung der Hochbegabung durchgeführt werden. Siehe Übrigen siehe Vorbemerkung und Antwort zu Wie wird das neue Diagnoseverfahren angenommen? Wie viele Schüler werden getestet (bitte aufschlüsseln nach Schulhalbjahren)? Entfällt, da kein neues Verfahren eingeführt wurde. Stattdessen wurde der Zugang zu den bestehenden Diagnoseverfahren verbessert. 8. Wann wird eine Diagnose durchgeführt: auf Antrag der Eltern, des Kindes oder der Schule oder sonstiger Personen? Können Kinder ohne Kenntnis der Schule getestet werden? Werden den Eltern die Ergebnisse ausführlich und in allen Punkten mitgeteilt? Eine individuelle testbasierte Begabungsdiagnostik soll durchgeführt werden, wenn für die weitere schulische Entwicklung einer Schülerin oder eines Schülers eine der folgenden relevanten Fragestellungen vorliegt: Es besteht Klärungsbedarf in Bezug auf eine weitreichende schulische Unterstützungsmaßnahme (zum Beispiel Überspringen einer Klassenstufe). Es bestehen Diskrepanzen zwischen Schule und Eltern in der Einschätzung der Begabung und/oder bei der Einleitung der Maßnahmen. Die Einschätzung des Begabungsprofils ist widersprüchlich, zum Beispiel aufgrund stark voneinander abweichender Leistungen in verschiedenen Fächern oder vorliegender Testergebnisse. Es liegen Verhaltensprobleme, emotionale Schwierigkeiten und/oder Leistungsprobleme im Zusammenhang mit einer vermuteten hohen Begabung vor. Es bestehen deutliche Hinweise auf Unterforderung (wie zum Beispiel emotionales Befinden, Leistungsverweigerung oder Schulunlust); es herrscht jedoch keine 4

5 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 21. Wahlperiode Drucksache 21/2065 Klarheit, ob die vorhandene oder vermutete hohe Ausprägung der Begabung hierfür mitverantwortlich sein kann. In der Regel wird die Diagnostik im Rahmen der freiwilligen Beratung und in Abstimmung mit den Sorgeberechtigten durchgeführt (vergleiche 35 HmbSG). Testungen, die im Rahmen des sonderpädagogischen Überprüfungsverfahrens erforderlich werden, können im Ausnahmefall und nach umfassender Beratung auch ohne eine Zustimmung der Eltern erfolgen (vergleiche 34 HmbSG). Die Diagnostik in der BbB kann bei Vorliegen einer relevanten Fragestellung im oben genannten Sinne auch ohne Kenntnis der Schule durchgeführt werden. Den Sorgeberechtigten steht ein Auswertungsgespräch mit der Erläuterung der Testwerte zu. 9. Welche Kriterien müssen erfüllt sein, um im Schulsystem im Bereich Hochbegabung eine Förderung zu erhalten? Wie wird sichergestellt, dass eine Förderung unabhängig vom Elternhaus stattfindet? Die Förderung im Bereich der Hochbegabung ist Teil der individuellen Förderung der Schülerinnen und Schüler an allen Hamburger Schulen. Die schuleigenen Förderkonzepte sichern die Fördermaßnahmen für diese Zielgruppen, siehe auch Vorbemerkung. 10. Wie bewertet der Senat die aktuellen Förderinstrumente im Bereich der Hochbegabung? Sind weitere Maßnahmen geplant? Wenn ja: welche genau? Die aktuellen Maßnahmen zur Begabtenförderung sind im Grundsatz umfassend und ausreichend. Jede Schule soll ein schulinternes Förderkonzept zur Begabtenförderung entwickeln und entsprechende Maßnahmen zur Begabtenförderung implementieren, siehe Vorbemerkung. Entscheidend ist, dass die besehenden Maßnahmen von allen Schulen bedarfsgerecht genutzt werden. 11. In welcher Weise wurde und wird die Förderstrategie für leistungsstarke Schülerinnen und Schüler, die die Kultusministerkonferenz (KMK) am 11. Juni 2015 beschlossen hat, in Hamburg umgesetzt? Bitte konkret ausführen und, falls vorhanden, einen Zeitplan angeben. Die Maßnahmen, die im Rahmen des seit März 2014 laufenden Aktionsprogrammes zur Begabtenförderung umgesetzt werden, decken die in der KMK-Förderstrategie für leistungsstarke Schülerinnen und Schüler aufgeführten Maßnahmen gut ab. In dem Sinne wird die Strategie in Hamburg bereits umgesetzt. II. Die Behörde für Schule und Berufsbildung: 12. Wie viele Mitarbeiter sind aktuell in der Beratungsstelle besondere Begabungen (BbB) in der Schulbehörde eingesetzt? Sind alle Planstellen besetzt? Wenn nein: Wie viele Stellen sind aktuell unbesetzt, seit wann und wie lange noch? Alle Planstellen sind besetzt. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 13. Welche hauptsächliche Aufgabe hat diese Beratungsstelle? Das Angebot der BbB umfasst folgende Bereiche: 1. Informations- und Beratungsangebot für Eltern, Lehrkräfte, sowie Schülerinnen und Schüler. 2. Die vertiefende Beratung und Testdiagnostik bei Fragen zur Begabungsentwicklung und Gestaltung der schulischen Förderung für eine Schülerin oder einen Schüler. 3. Fortbildungs- und Fachberatungsangebote für Lehrkräfte, schulische Funktionsträger und Schulen sowie Beratung und Begleitung der Schulentwicklungsprozesse. 5

6 Drucksache 21/2065 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 21. Wahlperiode 4. Außerschulische Förderangebote für Schülerinnen und Schüler. 5. Entwicklung und Umsetzung der Hamburger Strategie zur Förderung besonders begabter, hochbegabter und leistungsstarker Schülerinnen und Schüler. 14. Wie viele Anfragen erreicht die BbB? Wie viele Beratungsgespräche führt sie durch? Bitte aufschlüsseln nach Schulhalbjahren. Im Schuljahr 2014/2015 wurden 484 neue Beratungsanfragen angenommen und 543 Beratungsgespräche durchgeführt. Im ersten Halbjahr des Schuljahres 2015/2016 wurden 55 neue Beratungsanfragen angenommen und 35 Beratungsgespräche durchgeführt (Stand: 12.November 2015). Die von der BbB verwendete Datenbank anonymisiert die Beratungskontakte nach Abschluss einer Beratung. Eine Zuordnung der Gespräche zu den Halbjahren ist daher nachträglich nicht mehr möglich. Für eine händische Auswertung der erfragten Angaben für 2014/2015 müssten circa 484 Fallakten händisch ausgewertet werden, was in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Großen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich ist. Es können daher nur Angaben zu den Schuljahren gemacht werden. 15. Reicht nach Einschätzung des Senats die aktuelle Zahl der Mitarbeiter in dieser Beratungsstelle aus? Ja. 16. Wie wird sichergestellt, dass die Empfehlungen der BbB an den Schulen umgesetzt werden? Wird nachverfolgt, ob und welche Empfehlungen umgesetzt werden? Auf Wunsch der Eltern wird die Schule über die Einschätzungen und Empfehlungen der BbB schriftlich informiert, siehe Drs. 20/ III. Die Schulen: 17. Haben alle Gymnasien und Stadtteilschulen eine Funktionsstelle für den Aufgabenbereich Begabtenförderung? Wenn nein: welche Schulen nicht und aus welchen Gründen? Ja, siehe Vorbemerkung und Drs. 20/ Wie wird sichergestellt, dass dieser Koordinator allen Lehrern, Eltern und Schülern als Ansprechpartner bekannt ist? Diese Information wird von jeder Schule im Rahmen der Selbstverantwortung intern sowie über die geeigneten Medien (wie Homepage und/oder Schulflyer) veröffentlicht. Im Rahmen der Beratung bei der BbB und bei den ReBBZ können darüber hinaus die Ansprechpartner beziehungsweise Koordinatorinnen und Koordinatoren der jeweiligen Schulen erfragt werden. 19. Werden für diese Funktionsstellen von der Schulbehörde die nötigen Ressourcen zur Verfügung gestellt oder müssen die Schulen dies aus eigenen Mitteln leisten? Bitte die Gründe erläutern. Siehe Drs. 20/ Welche Schulen bieten welche Förderprogramme an? Wie sehen die Konzepte konkret aus? Bitte nach Schulform aufschlüsseln. Jede Schule bietet im Rahmen eines schuleigenen Förderkonzeptes geeignete und schulangepasste Maßnahmen zur Begabtenförderung an, siehe auch Vorbemerkung. Darüber hinaus werden folgende schulübergreifende Förderprogramme: PROBEX Im Rahmen der außerschulischen Förderung der BbB werden naturwissenschaftliche Experimentierkurse für besonders begabte und naturwissenschaftlich interessierte Schülerinnen und Schüler der vierten Klassen angeboten. Die Kurse werden in Klein-

7 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 21. Wahlperiode Drucksache 21/2065 gruppen mit circa 14 Schülerinnen und Schüler in den Fachräumen ausgewählter weiterführender Schulen durchgeführt. Die Veranstaltungen umfassen acht Treffen je zwei Stunden, einen Besuch im Mineralogischen Museum und eine gemeinsame Abschlussveranstaltung mit den Preisträgern des NATEX-Wettbewerbs im Hörsaal des Fachbereichs Chemie der Universität Hamburg. Der Gesamtumfang beträgt 20 Stunden. Alle Hamburger Grundschulen erhalten jährlich die Ausschreibung für die PROBEX-Kurse von der BbB. Folgende Schulen bieten PROBEX-Kurse an: Gymnasien Stadtteilschulen Albrecht-Thaer- Stadtteilschule Blankenese Alexander-von-Humboldt- Stadtteilschule Eppendorf Friedrich-Ebert- Stadtteilschule Finkenwerder Ganztagsgymnasium Klosterschule Stadtteilschule Otto-Hahn-Schule Goethe- Stadtteilschule Poppenbüttel Corveystraße Grootmoor Lerchenfeld Lohbrügge Oldenfelde Osterbek Süderelbe Heilwig Heinrich-Heine- Lise-Meitner- Matthias-Claudius- Walddörfer- Quelle: Interne Statistik der Beratungsstelle Besondere Begabungen In das PROBEX Programm ist ebenfalls eine Grundschule (Schule Forsmannstraße) involviert. Der Standort ist für die umliegenden Grundschulen gut zu erreichen, die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Kurses setzen sich wie an den anderen PROBEX-Standortschulen aus den umliegenden Grundschulen zusammen und erhalten in naturwissenschaftlich sehr gut ausgestatteten Räumen der Schule eine Möglichkeit zum Experimentieren. PriMa-Projekt (Kinder der Primarstufe auf verschiedenen Wegen zur Mathematik) PriMa ist eine Maßnahme der für Bildung zuständigen Behörde in Kooperation mit der Universität Hamburg. Ziel der Maßnahme ist die Verbesserung des Mathematikunterrichts in der Grundschule und die Förderung mathematisch besonders interessierter und begabter Schülerinnen und Schüler in der Grundschule. Sie besteht aus insgesamt drei Säulen: Uni-Projekt Die Förderung mathematisch besonders interessierter und begabter Kinder beginnt mit einer Talentsuche an der Universität Hamburg. Die für Bildung zuständige Behörde informiert jährlich alle Grundschulen über die Möglichkeit, an einem universitären Förderprogramm für mathematisch Hochbegabte teilzunehmen. Bestandteile der Talentsuche sind: die Mathe-Treffs an der Universität für Mathematik-Fans, ein Mathematik-Test sowie eine Intelligenztestung. Jährlich nehmen etwa 450 Schülerinnen und Schüler der dritten Jahrgangsstufe an dem von der Hochschule entwickelten Test teil, etwa 50 Schülerinnen und Schüler werden anschließend in das Förderprogramm der Universität (Uni-Projekt) übernommen. Dieses Forschungs- und Förderprojekt ist zweijährig angelegt. Mathematik-Zirkel Alle anderen Kinder erhalten die Möglichkeit, einen Mathematik-Zirkel zu besuchen. In jedem Schuljahr bieten circa 70 Grundschulen und zehn weiterführenden Schulen diese Zirkel an, die auch Schülerinnen und Schülern anderer Schulen offenstehen. Bei den Zirkeln handelt es sich um Lernangebote außerhalb des Regelunterrichts, in 7

8 Drucksache 21/2065 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 21. Wahlperiode denen die Schülerinnen und Schüler bei der Bearbeitung anspruchsvoller Aufgaben von einer Mathematiklehrkraft begleitet werden. In jedem Monat veröffentlicht die für Bildung zuständige Behörde ein neues Problem des Monats. Das jeweils aktuelle Problem des Monats für die weiterführenden Schulen ist verfügbar unter Qualifizierung von Mathematiklehrerinnen und -lehrern zu Mathematikmoderatorinnen und -moderatoren. Für die Schulstandorte mit Schülerzirkel Mathematik im Schuljahr 2014/2015 siehe Anlage 1. Schulprojekt Kinderforscher: Experimentieren und Forschen Es handelt sich um ein schulisches und außerschulisches technisch-naturwissenschaftliches Enrichmentprojekt in der Zusammenarbeit mit der Technischen Universität Hamburg-Harburg (TUHH) und wird schuljährlich seit 2010 angeboten. Das Projekt richtet sich an besonders begabte und interessierte Schülerinnen und Schüler der 3. und 4. Klassen. Kern dieses Projektes ist die Durchführung und Auseinandersetzung mit Experimenten, das Kennenlernen aktueller Forschungsinstitute und Berufe aus diesem Bereich. Die Kurse finden im Wechsel sowohl an den beteiligten Schulen vor Ort als auch an der TUHH statt. Die Lehrkräfte erhalten eine Fortbildung, fachliche Unterstützung und alle Materialien der TUHH. Am Ende des Kurses stellen die Teilnehmenden im größten Hörsaal der TUHH vor anderen Schülerinnen und Schülern, Eltern und Lehrkräften ihre Erkenntnisse und Erlebnisse vor. An dem Projekt können pro Schuljahr fünf Hamburger Grundschulen mit insgesamt 24 Kindern teilnehmen. Die beteiligten Grundschulen entwickeln ein Konzept, wie sie die Förderung der Kinderforscher in ihr Gesamtförderkonzept integrieren, und die Ergebnisse und Erfahrungen im Schulalltag nutzen. Im Schuljahr 2015/16 nehmen die Grundschule Kirchdorf, die Louise Schroeder Schule, die Schule Schimmelmannstraße, die Clara-Grunwald-Schule und die Schule am Falkenberg an dem Programm teil. Springerklasse am Grootmoor Es gibt eine Springerklasse am Grootmoor, die schuljährlich neu angeboten. Die geeigneten Schülerinnen und Schüler werden für die Springerklasse aus allen fünften Klassen ausgesucht und beginnen das gemeinsame Lernen in der Springerklasse ab Jahrgangsstufe 6. In folgenden Jahren wird gemeinsam Jahrgangsstufe 8 übersprungen. Schmetterlingsschulen Das Modell-Projekt Schmetterlinge wurde im Zeitraum vom 24. Februar 2011 bis 9. Juni 2012 durchgeführt. Die beteiligten 17 Grundschulen wurden durch schulinterne Fortbildungen, eine Qualifizierung der schulinternen Multiplikatorinnen und Multiplikatoren, eine Konzeptberatung und Vernetzung dabei unterstützt, schuleigene Förderkonzepte zur Begabtenförderung zu entwickeln und umzusetzen sowie schuleigene Fördermaßnahmen zu implementieren. Am Modellprojekt Schmetterlinge haben die Grundschule Edwin-Scharff-Ring, die Grundschule Hasenweg, die Grundschule Horn, die Grundschule Poppenbüttel, die Grund- und Stadteilschule Eppendorf, die Joseph-Carlebach-Schule, die private Grundschule Brecht, die Schule Alsterredder, die Schule Am Sooren, die Schule Am Walde, die Schule An der Gartenstadt, die Schule An der Isebek, die Schule Forsmannstraße, die Schule Hinter der Lieth, die Schule In der Alten Forst, die Schule Scheeßeler Kehre und Schule auf der Uhlenhorst teilgenommen. Wettbewerbe 8

9 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 21. Wahlperiode Drucksache 21/2065 Hamburger Schülerinnen und Schüler haben die Möglichkeit an 67 Wettbewerben teilzunehmen. Dies ist sowohl innerhalb der Schule als auch ergänzend außerschulisch möglich. 32 Wettbewerbe richten sich zielgerichtet an leistungsstarke, besonders begabte und hochbegabte Schülerinnen und Schüler. 25 weitere Wettbewerbe bieten ein gestaffeltes Anforderungsniveau. Dabei richtet sich die erste Teilnahmerunde an eine breite Teilnehmergruppe zur Motivations- und Interessensförderung. Mit jeder Runde wird das Anforderungsniveau höher, es spitzt sich zu auf ein Niveau, das den leistungsstarken, besonders begabten und auch hochbegabten Schülerinnen und Schüler eine starke Herausforderung bietet. In der nachfolgenden Tabelle sind exemplarisch die bekanntesten Wettbewerbe aufgeführt. Die vollständige Auflistung der Wettbewerbe findet sich auf: Mathematischnaturwissenschaftlichtechnische Wettbewerbe Känguru-Wettbewerb Mathematik Olympiade Bundeswettbewerb Mathematik NATEX Schüler experimentieren Jugend forscht IJSO Internationale JuniorScienceOlympiade Jugend präsentiert Quelle: Interne Daten der BbB Sprachliche und literarische Wettbewerbe Bundeswettbewerb Fremdsprachen Hamburger Schreibwettbewerb KLASSEnSätze Hamburger Mehrsprachenturnier Philosophischer Essay Vorlesewettbewerb der 6. Klassen Lyrix Wettbewerbe zu Gesellschaft, Politik und Umwelt Geschichtswettbewerb des Bundespräsidenten Jugend debattiert Bertini-Preis Demokratisch handeln Kunst-, Theater- und Musik- Wettbewerbe Jugend musiziert Jugend jazzt Theater macht Schule tms Sportwettbewerbe Alsterufer Turnier Jugend trainiert für Olympia 21. Wie wird sichergestellt, dass die Förderprogramme so öffentlich gemacht und beworben werden, dass sie als Kriterium für eine Schulwahl erkennbar sind? Schulen entscheiden in eigener Verantwortung, ob und wie sie die Öffentlichkeit darüber informieren. Dies erfolgt sowohl über die schuleigene Homepage als auch in gedruckten Flyern, die auch den Eltern zugänglich sind. 22. Hat jede Schule ein individuelles Konzept für die Begabtenförderung oder gibt es ein von der zuständigen Behörde zentral entwickeltes Konzept, das an jeder Schule in gleicher Weise angewendet wird? Siehe Vorbemerkung. 23. Welche Art von Rückmeldungen gibt es von den Schulen über die seit dem Schuljahr 2014/2015 neuen Programmen zur Hochbegabtenförderung? Die Rückmeldungen zu den eingeführten Maßnahmen werden laufend und direkt in den Fortbildungen, den Schulberatungen sowie den Einzelfallberatungen im Kontakt mit Lehrkräften, Eltern und Elternorganisationen eingeholt. Die Maßnahmen werden insgesamt als fachlich qualifiziert, hilfreich und weiterführend bewertet. Des Weiteren lassen sich die positiven Folgen des Aktionsprogrammes an folgenden Daten ablesbar: 9

10 Drucksache 21/2065 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 21. Wahlperiode Die Anfragen der Schulberatungen haben sich um 20 Prozent erhöht (von 16 Schulen im Schuljahr 2013/2014 auf 19 Schulen im Schuljahr 2014/2015, die Anzahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer (TN) der Fortbildungsveranstaltungen hat sich um 135 Prozent (von 713 TN im Schuljahr 2013/2014 auf 1681 TN im Schuljahr 2014/2015) erhöht und die Anfragen in der Einzelfallberatung sind bei den Lehrkräften um 21 Prozent (von 116 Anfragen im Schuljahr 2013/2014 auf 140 Anfragen im Schuljahr 2014/2015) und den Eltern um 11 Prozent (von 266 Anfragen im Schuljahr 2013/2014 auf 296 Anfragen im Schuljahr 2014/2015) gestiegen. Im Rahmen des Aktionsprogrammes besonders hervorzuheben ist die Ausbildung der FBF. Es wurden 132 FBF in einem Gesamtumfang von Stunden fortgebildet. Die positiven Auswirkungen des Aktionsprogrammes lassen sich auch an der höheren Teilnahme der Schülerinnen und Schüler an den Enrichment-Angeboten ablesen. Es wurden von den Schulen 20 Prozent mehr Schülerinnen und Schüler für die Teilnahme an Enrichment-Kursen der BbB empfohlen (494 TN im Schuljahr 2013/2014 vs. 592 TN im Schuljahr 2014/2015). Ebenso zeigen sich die Auswirkungen an der Nachfrage der neu eingerichteten Ombudsstelle. Bereits im Schuljahr 2014/2015 fanden dort 101 Beratungsgespräche statt, siehe auch Antwort zu Wie viele sogenannte Springerklassen gibt es und an welchen Schulen mit wie vielen Schülern? Wie viele sogenannte Springer hat es in den Schuljahren 2013/2014, 2014/2015 und 2015/2016 an welchen Schulen und in welchen Jahrgangsstufen gegeben? 25. Gibt es weiterhin Springerklassen? Wenn nein: aus welchen Gründen? In der Springerklasse am Grootmoor im Schuljahr 2013/2014 wurden 16 Schülerinnen und Schüler und im Schuljahr 2014/ Schülerinnen und Schüler neu (das heißt in die sechste Klasse, siehe dazu Antwort auch die Antwort auf die Frage 20.) in die Springerklasse am Grootmoor eingeschult. Im Schuljahr 2015/2016 wurde die Springerklasse aufgrund zu geringer Anmeldezahlen ausgesetzt. Die Springerklasse wird im Schuljahr 2016/2017 erneut nach einem veränderten Konzept ab Klasse 7 angeboten. Für die Angaben zu Schülerinnen und Schülern, die in den Schuljahren 2013/2014 und 2014/2015 vorzeitig aufgerückt sind (sogenannte Springer), siehe Anlage 2. Für das Schuljahr 2015/2016 liegen die angefragten Zahlen noch nicht vor. Diese werden nach derzeitigem Planungsstand im 1. Quartal 2016 veröffentlicht. 26. Wie viele Kinder nehmen am sogenannten Drehtürmodell teil? Bitte aufschlüsseln nach Schuljahren. Wie hat sich dieses Programm entwickelt? Die Bezeichnung Drehtürmodell steht für vielfältige Fördermaßnahmen in der Schule. Gemein ist diesen Angeboten, dass die Schülerin oder der Schüler für eine gewisse Zeit den Regelunterricht in seiner Stammklasse verlässt und nach der Fördermaßnahme zurückkommt. Die Förderung findet also parallel zum Unterricht statt, um den Schülerinnen und Schülern, die die Maßnahme nutzen, eine Entlastung zu ermöglichen. Diese Angebote können Folgendes umfassen: Teilspringen (Gastbesuch in einem Fach der höheren Klasse), die Bearbeitung individueller Forscheraufträge, die Teilnahme an Wettbewerben oder Ähnliches. Diese Angebote gibt es sowohl für einzelne Schülerinnen und Schüler als auch für Gruppen und liegen in der Eigenverantwortung der Schule. Es handelt sich nicht um ein einheitliches Modell, daher ist eine schulbezogene Abfrage nicht möglich. 27. In welcher Weise werden die Kompetenzen der Regionalen Bildungsund Beratungszentren (ReBBZ) für die Hochbegabtenförderung genutzt? Die ReBBZ sind für alle Schulen Ansprechpartner, wenn es um Fragen der Integration und geeigneter Förderung aller Schülerinnen und Schüler mit individuellem Förderbedarf geht. Wenn der Entwicklungsstand einer besonders begabten oder hochbegabten Schülerin oder eines Schülers einen pädagogischen oder sonderpädagogischen Förderbedarf 10

11 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 21. Wahlperiode Drucksache 21/2065 vermuten lässt, wird zunächst eine schulinterne Klärung mit dem diagnostischen Klärungsbogen empfohlen, um die Möglichkeit einer ergänzenden Förderung gemäß 12 HmbSG zu überprüfen und gegebenenfalls einzuleiten. Abhängig von der Klassenstufe, der Schulform und den schulinternen Verfahrensweisen erfolgt diese Klärung unter Einbezug der Fachkräfte aus den zuständigen ReBBZ. Insbesondere bei Verhaltensauffälligkeiten, emotionalen Problemen und Underachievement der besonders begabten und hochbegabten Schülerinnen und Schüler stehen ReBBZ beratend zur Verfügung und führen eine differentielle Diagnostik mit einem mehrdimensionalen Intelligenztest durch. Weiterhin beraten sie die Schule und die Eltern (gegebenenfalls in Kooperation mit der Beratungsstelle besondere Begabungen) hinsichtlich geeigneter Förderung im Unterricht und in der Schule. Im Falle einer Beratung bei der BbB wird die Expertise der ReBBZ immer dann hinzugezogen, wenn sich ernsthafte Integrationsschwierigkeiten im Unterricht zeigen oder die Frage der ergänzenden Lernförderung (wie zum Beispiel außerunterrichtliche Lernhilfen) beziehungsweise der sonderpädagogischen Förderung gestellt wird. Seit November 2014 arbeitet ein neu konzipierter multiprofessioneller Fachkreis der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus allen ReBBZ mit den Fachkräften aus der BbB zusammen. Die Ergebnisse der Arbeit dieses Fachkreises werden kontinuierlich in die laufende Beratung in den ReBBZ und der BbB einbezogen. Dadurch verbessern sich die Beratungsangebote für besonders begabte und hochbegabte Schülerinnen und Schüler sowie deren Eltern. 28. Wie viele Tests auf Hochbegabung werden an den ReBBZ durchgeführt? Wie viele Fälle von hochbegabten Kindern kommen dort an? Bitte jeweils nach Schulhalbjahren aufschlüsseln. Wenn in Fallbearbeitungen innerhalb der ReBBZ testpsychologische Hinweise auf Hochbegabung auftreten, wird umgehend Kontakt zu den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der BbB aufgenommen und das weitere Vorgehen im Einzelfall geklärt. Die BbB übernimmt nach Rücksprache die weitere Beratung und Unterstützung der Schülerinnen und Schüler unter dem Aspekt Hochbegabung und leitet gegebenenfalls weitere Untersuchungsverfahren ein. Eine Intelligenzdiagnostik mit der Fragestellung eines möglichen Vorliegens einer Hochbegabung erfolgt nur in der BbB. Für die in den ReBBZ möglichen Testungen siehe Antwort zu 6. Im ersten Halbjahr des Schuljahres 2014/2015 gab es neun Einzelfallberatungen zum Thema Hochbegabung, davon wurden zwei auch mit testdiagnostischen Fragestellungen bearbeitet. Im zweiten Schulhalbjahr gab es insgesamt sechs Beratungen, in denen jedoch keine allgemeine Testdiagnostik angezeigt war. In diesen Fällen ist der Teilaspekt Hochbegabung/Besondere Begabung überwiegend Bestandteil einer komplexen Einzelfallbearbeitung gemeinsam mit der BbB. Im laufenden Schuljahr 2015/ 2016 sind bisher sieben Fallbearbeitungen zum Thema Hochbegabung/Besondere Begabung erfasst. (Stand: 13. November 2015). 29. Um was für ein Begabtenförderungsprogramm handelt es sich bei der Jugendmusikschule, wie es der Halbjahresbericht der BSB mitteilt (Drs. 21/1282, Bd. VI, S. 67, Erläuterung der Kennzahlen der Produktgruppe 24401)? Bitte genau erläutern (Konzept, Kosten, Teilnehmerzahlen et cetera). Die Jugendmusikschule (JMS) hat ein umfangreiches und aufbauendes Programm zur Förderung musikalischer Begabungen. Musikalisch talentierte Kinder und Jugendliche, die noch nicht an der JMS sind, können in einem leistungsbezogenen Verfahren und durch eine schnelle Vermittlung in den Unterricht der JMS aufgenommen werden. Auf Empfehlung der Eltern, Lehrkräfte oder auch aufgrund der eigenen Bewerbung werden die musikalisch begabten Schülerinnen und Schüler zu einem Vorspiel eingeladen. Über die Aufnahme entscheidet ein Auswahlgremium der JMS. Jährlich können auf diese Weise 80 bis 100 Schülerinnen und Schüler vorrangig aufgenommen und gefördert werden. Für diese Maßnahme wird die Standardgebühr Einzelunterricht der JMS angesetzt. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, musikalisch besonders begabte 11

12 Drucksache 21/2065 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 21. Wahlperiode Kinder und Jugendliche in besonderen Leistungsspitzenbereichen zu fördern. Diese Förderung findet in den Leistungsklassen, Junge Opern Akademie, Musical Akademie for Teens, Förderklassen sowie in der studienvorbereitenden Ausbildung statt. Die JMS hat dazu eine eigene Beratungsstelle für musikalische Begabungen eingerichtet, die die Schülerinnen und Schüler und die Eltern individuell berät und geeignete Fördermaßnahmen empfiehlt. Angebot Teilnehmer Jahresgebühr/ Unterrichtsform* SVA (Studienvorbereitung, Klassik-Pop) Fächerpaket EU + GU FKL (Förderklasse, Klassik) - Förderung jüngerer hochbegabter Schülerinnen und Schüler + GU Fächerpaket EU Musical Akademie Fächerpaket EU + GU Leistungsklassen zusätzlicher Unterricht für begabte Schülerinnen und Schüler / im Aufbau Gebühr EU Fächerpaket EU + GU Solperim Förderung im Vorschulbereich 33 Fächerpaket GU Junge Opern Akademie Fächerpaket GU Förderung durch Teilnahme an Wettbewerben EU * EU-Einzelunterricht, GU-Gruppenunterricht, Fächerpaket Kombination aus EU und GU oder mehreren Angeboten aus GU IV. Grundschulen: 30. Welche konkreten Ergebnisse gab es aus den angekündigten Bilanzgespräche von Dezember 2014 und Januar 2015 mit den Schmetterlingsgrundschulen? In den Bilanzierungsgesprächen wurden individuelle Zielvereinbarungen mit den einzelnen Schulen getroffen, die fortlaufend durch die beteiligten Schulaufsichten in den regulären Bilanzierungsgesprächen überprüft werden. Darüber hinaus werden folgende schulübergreifende Maßnahmen umgesetzt: Ausgewählte Schmetterlingsschulen werden in das Netzwerk der Hamburger Hospitationsschulen integriert. Im Schuljahr 2015/2016 wird das Netzwerk der Multiplikatorinnen und Multiplikatoren für Begabtenförderung an den Grundschulen gegründet. Im Schuljahr 2015/2016 wird am LI eine neue Qualifizierung für die Multiplikatorinnen und Multiplikatoren für Begabtenförderung an den Grundschulen gestartet; die Schmetterlingsschulen bekommen im Rahmen dieser Qualifizierung die Möglichkeit, ihre schulinternen Fachkräfte nachzuschulen. 31. Wie schätzt der Senat die Entwicklung der Hochbegabtenförderung an Grundschulen ein? Welche Stelle ist für die Weiterentwicklung der Konzepte zuständig? Für alle Grundschulen ist die Begabtenförderung eine Regelaufgabe, die sie im Rahmen ihres binnendifferenzierten und individualisierten Unterrichts umsetzen. Mit der zunehmenden Heterogenität der Schülerschaft rückt auch die Förderung leistungsstarker, besonders begabter und hochbegabter Schülerinnen und Schüler stärker in den Fokus der Eltern und der Lehrkräfte. Siehe dazu auch die Vorbemerkung. Die Entwicklung der Begabtenförderung wird positiv eingeschätzt, was folgende Punkte belegen: Die Grundschulen nehmen zunehmend an den Fortbildungsangeboten zum Thema Begabtenförderung teil. So haben sich im Schuljahr 2013/ und im Schuljahr 2014/ Lehrkräfte zu diesem Thema am LI fortgebildet. 12

13 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 21. Wahlperiode Drucksache 21/2065 Die Grundschulen empfehlen zunehmend leistungsstarke und besonders begabte Schülerinnen und Schüler für die außerschulischen Förderprogramme: Im Schuljahr 2013/2014 haben 293 Schülerinnen und Schüler und im Schuljahr 2014/ Schülerinnen und Schüler an den außerschulischen Maßnahmen zur Begabtenförderung der BbB teilgenommen. Die Grundschulen nehmen die Schulberatungen häufiger in Anspruch. Im Schuljahr 2013/2014 haben sechs Schulen und im Schuljahr 2014/2015 zehn Schulen die Beratung beansprucht. Ein besonderes Beispiel stellen die 17 Grundschulen dar, die zwischen den Jahren 2010 und 2012 an dem Modellprojekt Schmetterlinge teilgenommen haben. Diese Schulen haben sich mit Begleitung der BbB intensiv fortgebildet und schulinterne Konzepte zur Begabtenförderung entwickelt. Die Erfahrungen aus dem Modellprojekt wurden im Anschluss an die Projektzeit ausgewertet und in die Fortbildungen und Beratungen für alle Grundschulen integriert. Darüber hinaus haben alle Schulaufsichten im Rahmen ihrer jährlichen Statusgespräche im Schuljahr 2014/2015 und auch im laufenden Schuljahr 2015/2016 die Förderung leistungsstarker und besonders begabter Schülerinnen und Schüler thematisiert. Sofern von der Schule oder der Schulaufsicht eine Weiterentwicklung des integrierten Förderkonzepts gewünscht wird, wird dies in einer Ziel- und Leistungsvereinbarung festgehalten, deren Umsetzung in jährlichen Gesprächen mit der Schulleitung bilanziert wird. 32. An wie vielen Grundschulen gibt es aktuell ein Konzept zur Begabtenförderung? Siehe Vorbemerkung und Antwort zu Wie werden diese umgesetzt? Gibt es Rückmeldungen oder Erfolgsmessungen? Werden Eltern miteinbezogen? Im Rahmen der Lernentwicklungsgespräche werden Eltern auch über die Zielsetzungen der schulinternen Förderkonzepte informiert. Grundsätzlich werden sie über ihre Mitwirkung in den schulischen Gremien wie Elternrat und Schulkonferenz, in Entscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung für die Schule einbezogen. Im Übrigen siehe Antwort zu Ist die Ausweitung derartiger Konzepte auf alle Grundschulen geplant? Wenn ja: bitte genauen Zeitplan angeben. Wenn nein: aus welchen Gründen? Siehe Vorbemerkung und Antwort zu 22. V. Aus- und Fortbildung der Lehrkräfte: 35. Wie bewertet der Senat die im Schuljahr 2014/2015 durchgeführten Schulungen speziell für die neuen Fachkräfte für Begabtenförderung an den einzelnen Schulen? Die im Schuljahr 2014/2015 durchgeführte Qualifizierung war erfolgreich. Sie hat den neuen FBF das Grundwissen zur Begabung sowie zu den Diagnostik- und Fördermöglichkeiten in diesem Bereich vermittelt und eine Hilfestellung zur Erstellung schulinterner Förderkonzepte gegeben. Somit wurde sichergestellt, dass die neuen Fachkräfte für die schulinterne Funktion vorbereitet sind. 36. In welchem Umfang wurden die Weiterbildungsangebote im Bereich Hochbegabtenförderung von allen Lehrkräften im Schuljahr 2014/2015 genutzt? Bitte für jedes Programm den zeitlichen Umfang und die Teilnehmerzahlen angeben. Im Schuljahr 2014/2015 wurden folgende Fortbildungsmaßnahmen angeboten: 13

14 Drucksache 21/2065 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 21. Wahlperiode Anzahl der Anzahl der Umfang Fortbildungen Teilnehmer (in Stunden) Zentrale Fortbildungen Schulinterne Fortbildungen FBF-Qualifizierung Klausurtagung der Schmetterlingsschulen und begabungsentfaltenden Grundschulen Quelle: Interne Statistik der BbB 37. Werden diese Weiterbildungsangebote evaluiert? Gibt es Rückmeldungen darüber, ob sie erfolgreich sind und von den Teilnehmern als sinnvoll eingeschätzt werden? Die zentralen und schulinternen Fortbildungen der BbB werden im Anschluss an jede Veranstaltung evaluiert. Die Veranstaltungen werden von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern überwiegend als sehr hilfreich empfunden und positiv bewertet. Die FBF-Qualifizierung wurde im Zeitraum vom 1. Juli bis 31. September 2015 durch eine Onlinebefragung evaluiert. Die Auswertung zeigt, dass die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der FBF-Qualifizierung die vier Grundlagenmodule sowie die Arbeit in den Praxisbegleitgruppen positiv bewerten und für ihre Arbeit als hilfreiche Unterstützung sehen. 38. Welche Schulungen für eine vertiefende Qualifizierung (vergleiche Drs. 20/13261) sind konkret für das Schuljahr 2015/2016 für die Weiterbildung der neuen Fachkräfte für Begabtenförderung geplant? Ist eine Teilnahme hieran verpflichtend? Die FBF haben in jedem Schulhalbjahr die Möglichkeit an vertiefenden Qualifizierungsmaßnahmen teilzunehmen. Die Teilnahme an den Fortbildungsangeboten ist freiwillig. Die Beratungsstelle Besondere Begabungen empfiehlt zur Sicherung der Qualität, dass die FBF Fortbildungen im Umfang von mindestens acht Zeitstunden pro Jahr im Bereich der Begabtenförderung absolvieren. Sowohl die Inhalte als auch der Umfang des Angebotes wird an den Bedarfen der FBF ausgerichtet. Die Bedarfe werden pro Schuljahr abgefragt und ergeben sich zudem aus der Teilnahmestatistik des jeweiligen Schulhalbjahres. Für das Schuljahr 2016/2017 werden je nach gemeldeten Bedarfe und Teilnahmen an den durchgeführten Maßnahmen weitere Angebote ausgeschrieben. Folgende vertiefende Angebote sind für das zweite Halbjahr des Schuljahres 2015/16 geplant: Termin Titel der Veranstaltung Umfang (in Std.) Nutzung der KERMIT-Daten in der schulinternen Begabungsdiagnostik Beraten und Begleiten: Elterngespräche im Kontext der Begabtenförderung Praxisbegleitgruppentreffen der Stadtteilschulen (PG 1) mit bedarfsorientierter Sprechstunde Praxisbegleitgruppentreffen der Gymnasien (PG 2) mit bedarfsorientierter Sprechstunde Praxisbegleitgruppentreffen der Stadtteilschulen (PG 3) mit bedarfsorientierter Sprechstunde Praxisbegleitgruppentreffen der Gymnasien (PG 4) mit bedarfsorientierter Sprechstunde Beraten und Begleiten: Elterngespräche im Kontext der Begabtenförderung 3 14

15 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 21. Wahlperiode Drucksache 21/2065 Termin Titel der Veranstaltung Umfang (in Std.) Von der Idee bis zur Umsetzung: Projektmanagement Von der Idee bis zur Umsetzung: Begabtenförderung an der Elsa- Brändström Schule (SH) Kreative Medienarbeit zur Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderer Begabung Praxisbegleitgruppentreffen der Stadtteilschulen (PG 1) mit bedarfsorientierter Sprechstunde Von der Idee bis zur Umsetzung: Die Lernwerkstatt als Differenzierungsmaßnahme in der Begabtenförderung Praxisbegleitgruppentreffen der Gymnasien (PG 2) mit bedarfsorientierter Sprechstunde Praxisbegleitgruppentreffen der Stadtteilschulen (PG 3) mit bedarfsorientierter Sprechstunde Praxisbegleitgruppentreffen der Gymnasien (PG 4) mit bedarfsorientierter Sprechstunde Von der Idee bis zur Umsetzung: Drehtür-Projekte als Chance für unterrichtliches Enrichment. 3 Zusätzlich können FBF das reguläre Beratungsangebot der BbB in Anspruch nehmen. Hier werden sie bezüglich der Ausgestaltung und Weiterentwicklung des schulinternen Begabtenförderungskonzeptes beraten. 39. Wie viele Mitarbeiter sind am Landesinstitut für Lehrerbildung und Schulentwicklung (LI) mit dem Bereich Hochbegabtenförderung und den Weiterbildungsprogrammen für die Lehrkräfte an den Schulen beschäftigt? Am LI arbeiten mit einem Schwerpunkt Fort- und Ausbildungsmaßnahmen zur Begabtenförderung fünf Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Darüber hinaus haben alle LI- Mitarbeiterinnen und -Mitarbeiter das Thema in deren Fort- und Ausbildungsangebote integriert. 40. Welche Qualifikationen müssen die Mitarbeiter am LI, die Fortbildungsmaßnahmen für die Lehrkräfte an den Schulen durchführen, vorweisen? Haben sie Erfahrungen mit hochbegabten Kindern aus der Unterrichtspraxis? Wie wird sichergestellt, dass sie selber im Bereich Hochbegabtenförderung auf dem aktuellen Stand bleiben? Gibt es Schulungen für diese Mitarbeiter? Wenn ja: welche? Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der BbB müssen über eine pädagogische oder psychologische Grundqualifizierung verfügen und sich in diesem Aufgabenbereich intensiv und regulär fortbilden. Sofern sie in einer Schule unterrichtet haben beziehungsweise weiterhin unterrichten, haben sie Erfahrung im Umgang mit heterogenen Lerngruppen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind ebenfalls im Rahmen der Tätigkeit der BbB in die Bearbeitung der Beratungsanfragen involviert. In diesem Rahmen stehen sie teilweise im persönlichem Kontakt zu den Eltern, Lehrkräften und den besonders begabten oder hochbegabten Schülerinnen und Schülern. Die Beratung befasst sich mit den individuellen Fragen der Beschulung und des Unterrichts. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bilden sich regelmäßig fort, besuchen überregionale Kongresse zur Begabtenförderung und nehmen an vernetzenden überregionalen Aktivitäten teil. Es werden ebenfalls regulär (in der Regel zweimal im Jahr) kollegiale Fortbildungen zu aktuellen Themenschwerpunkten durchgeführt. Wöchentlich erfolgen kollegiale Fallbesprechungen. Seit Januar 2014 haben sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durch folgende Fortbildungen und Kongresse in der Thematik der Begabtenförderung weitergebildet: 15

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