Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen Gartenbauzentrum Essen. Projektarbeit Selbständigkeit im Garten - & Landschaftsbau

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1 Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen Gartenbauzentrum Essen Projektarbeit 2003 Selbständigkeit im Garten - & Landschaftsbau Projektteilnehmer: Christoph Kaffill, Michael Fasselt, Stefan Jordans, Lars Welters, Christian Ziemes

2 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung S. 1 2 Planung der Unternehmensgründung S Vorraussetzungen zur Betriebsgründung S Fachliche und Persönliche Vorraussetzungen S Rechtliche Vorrausetzungen S Ausrichtung des Betriebes S Standort S Förderung S Öffentliche Kreditprogramme S Arbeitsamt S Finanzierung S Gründungsfehler S Durchführung der Unternehmensgründung S Steuern S Lohnsteuer S Gewerbesteuer S Einkommenssteuer S Umsatzsteuer S Kfz Steuern S Körperschaftssteuer S Versicherungen S Sachversicherungen S Personenversicherungen S Checkliste S Kontaktadressen S Fazit S. 18 Anhang: Gruppenjournale Lernjournale Formblätter und Tabellen

3 1 Einleitung Wir haben uns für dieses Projekt entschieden, da sich jeder von uns mit dem Gedanken einer möglichen Selbstständigkeit befasst. Unserer Meinung nach gibt es zu viele Leute die sich selbstständig machen, ohne zu wissen, was damit auf sie zu kommt. Wir möchten im Rahmen des Projektes einen Leitfaden erstellen, der die Vielzahl der Informationen und Möglichkeiten zusammenfasst. Dieser Leitfaden kann nur eine Unterstützung bei dem Weg zur Selbstständigkeit sein, da die individuellen Voraussetzungen viel zu unterschiedlich sind. Diese Ausarbeitung kann nur erste Hinweise geben und erhebt daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Obwohl sie mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt wurde, kann keine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit übernommen werden. Im Jahr 2002 haben ca. 600 Landschaftsgärtner den Weg in die Selbstständigkeit gefunden. Von diesen 600 Neugründungen bestehen nach Angaben eines Unternehmensberaters in drei Jahren nur noch %, der Rest hat es nicht geschafft den Betrieb zu halten. Unternehmer werden ist nicht schwer, dies zu bleiben jedoch sehr. Diese extrem hohe Zahl der Insolvenzen hat verschiedene Gründe. Zum einen ist es die falsche Vorbereitung der Selbstständigkeit, zum anderen aber auch die zur Zeit schlechte wirtschaftliche Lage. Die Konsumzurückhaltung der Verbraucher sorgt für stagnierende Umsätze und hohen Preisdruck auf dem Markt. Es ist ja allgemein bekannt, dass nicht nur im Garten- und Landschaftsbau die Aufträge ausbleiben, und auch die Kassen der Kommunen kein Geld mehr haben. Nach Angaben des Unternehmensberaters der Landwirtschaftskammer ist es im Moment auch noch nicht abzusehen, wann die wirtschaftliche Lage wieder besser wird. Er war der Meinung, dass es bestimmt noch zwei bis drei Jahre dauern kann, bis sich die Wirtschaft wieder erholt hat.

4 2 Planung der Unternehmensgründung 2.1 Vorrausetzungen zur Betriebsgründung Fachliche und persönliche Vorraussetzungen Im Prinzip ist der Weg zur Selbständigkeit im Garten- und Landschaftsbau ganz einfach, allerdings muss man sich darüber im Klaren sein, dass vor der Gewerbeanmeldung die Frage der öffentlichen Förderung geklärt sein muss. Jeder kann für ca. 15,75 Euro ein Gewerbe anmelden und ist somit selbständig. Doch um ein erfolgreicher Unternehmer zu werden, ist eine Vielzahl von fachlichen Vorraussetzungen von Nöten. Nach dem Vergabegrundsatz der Verdingungsordnung für Bauleistungen ( VOB ) sind gemäß 2 VOB / A Bauleistungen an fachkundige, leistungsfähige und zuverlässige Bewerber zu angemessenen Preisen zu vergeben. Ausreichend fachkundig ist ein Bewerber nicht alleine dadurch, dass er den Beruf des Gärtners in den verschiedenen Ausbildungsstufen ( Gehilfe, Meister, Techniker und Diplom Ingenieur ) erlernt hat. Fachkunde ist heute nur noch über eine spezielle Ausbildung in diesem Beruf zu erwerben. Laut Verordnung über die Berufsbildung im Gartenbau vom ist der Ausbildungsberuf Gärtner staatlich anerkannt. Die Ausbildung findet in sieben verschiedenen Fachrichtungen statt. Fachkundig für Arbeiten im Landschafts- und Sportplatzbaus ist heute nur noch, wer über die spezielle Ausbildung in der Fachrichtung Garten und Landschaftsbau verfügt. Langjährige Tätigkeit in diesem Arbeitsbereich, in Verbindung mit einer Umschulung oder Weiterbildung eines in einer anderen Sparte des Gartenbaus ausgebildeten Gärtners, kann jedoch auch zur Fachkunde im Sinne des 2 Abs. 1 VOB / A führen. Jeder muss sich die Frage stellen, ob er als Unternehmer geeignet ist. Dazu gehören : Kann ich das hohe finanzielle Risiko ( Kredite, Tilgung ) tragen? Bin ich bereit das Risiko eines unsicheren und unregelmäßigen Einkommens zu tragen? Verfüge ich über ausreichende betriebswirtschaftliche Kenntnisse? Habe ich genügend Branchenerfahrung um mich gegen die Konkurrenz am Markt durchzusetzen? Bin ich bereit die hohe Verantwortung und Pflichten für meine Arbeitnehmer und mich zu übernehmen? Bin ich bereit meine Freizeit zu opfern und täglich 14 bis 15 Stunden zu arbeiten? Verfüge ich über genügend mentale Robustheit und Belastbarkeit? Für die Selbstständigkeit ist der Rückhalt der Partnerin, der Familie, sowie dem Freundeskreis besonders wichtig. Über einen Ehevertrag sollte in der Selbstständigkeit nachgedacht werden, um zu vermeiden das im Falle einer Trennung die Existenz des Betriebes auf dem Spiel steht.

5 2.1.2 Rechtliche Vorrausetzungen 1. Gewerbeanmeldung Der Beginn des Gewerbes muss bei der für den Betriebssitz zuständigen Ordnungsbehörde (Ordnungsamt der Stadt- oder Gemeindeverwaltung) angezeigt werden. Dies gilt auch für: Zweigniederlassung oder unselbständige Zweigstelle Verlegung des Betriebs (auch innerhalb der Gemeinde) Wechsel oder Ausdehnung der Gewerbetätigkeit Mit der Gewerbeanmeldung wird gleichzeitig die Anmeldung beim Finanzamt, der Berufsgenossenschaft, der IHK und dem Arbeitsamt ( Betriebsstättennummer ) bewirkt. 2. Anmeldung beim Finanzamt Mit der Gewerbeanmeldung erfolgt gleichzeitig die Anmeldung beim Finanzamt. Die Behörde bestätigt innerhalb von 3 Tagen die Anzeige. 3. Buchführung Pflicht zur doppelten Buchführung, wenn Eintragung als Vollkaufmann im Handelsregister Umsatz über Euro Gewinn > Euro Sofern diese Grenzen nicht erreicht werden und das Finanzamt nicht zur doppelten Buchführung auffordert, genügt es eine Gewinnermittlung durch Einnahmenüberschussrechnung zu erstellen. Generell besteht die Pflicht die Einnahmen und Ausgaben des Bargeldes in ein Kassenbuch einzutragen. Alle Betriebe müssen aus steuerlicher Sicht beachten: Steuernummer vom Finanzamt anfordern Lohnkonten für Arbeitnehmer einrichten die Erfassung, Aufzeichnung und Zahlung der Mehrwertsteuer im Betrieb organisieren. 4. Versicherungen Persönlicher Schutz des Unternehmers: Eigenverantwortlichkeit für soziale Sicherung keine obligatorische Absicherung Pflichtversicherung durch zuständige Berufsgenossenschaft

6 Schutz des Arbeitnehmers: Der Arbeitgeber muss Sozialabgaben an gesetzliche Krankenkasse abführen: Stand der Sozialversicherungsbeiträge 2003 in relativen Zahlen vom Bruttoentgelt: Rentenversicherung 19,5 % Arbeitslosenversicherung 6,5 % Krankenversicherung 14,4 % ( Durchschnittswert ) Pflegeversicherung 1,7 % Weitere gesetzliche Sozialaufwendungen, die ausschließlich vom AG aufzubringen sind: Berufsgenossenschaft ggf. Schwerbehindertenausgleich Sicherheitsfachkräfte Winterbauumlage 1,15 %* AuGala Umlage 0,80 %* * Zu zahlen von der Bruttolohnsumme aller im Unternehmen beschäftigten. Gartenbau-Berufsgenossenschaft Mitgliedschaft beginnt mit der Eröffnung des Unternehmens oder Aufnahme der vorbereitenden Arbeiten für das Unternehmen. Innerhalb einer Woche ist der BG mitzuteilen: Gegenstand und Art des Unternehmens Zahl der Versicherten Eröffnungstag oder Tag der Aufnahme der vorbereitenden Arbeiten Beiträge für gesetzliche Unfallversicherung (BG) sind vom Unternehmer alleine zu tragen Der Beitrag errechnet sich durch Arbeitswerte die von den Mitgliedern gemeldet werden müssen. Ist dies nicht der Fall, wird der Wert von Seiten des Amtes festgelegt. Folgende Arbeitswerte werden zugrunde gelegt: a) 100 Tage und mehr im Jahr je ,00 b) Tage im Jahr je 6.120,00 c) bis zu 50 Tagen im Jahr / Arbeitstag je 82,00 Des weiteren sind für die Berechnung des Beitrages Gefahrenklassen zugrundegelegt, wobei zwischen kaufmännischen ( 0,20 ) und gewerblichen ( 1,32 ) Betriebsteilen unterschieden wird. Die Umlage erfordert für den kaufmännischen Betriebsteil : 3,17 / 1000 Arbeitswert Für den gartenbaulichen Betriebsteil : 20,93 / 1000 Arbeitswert Mitgliedschaft besteht Kraft Gesetz und liegt nicht im freien Ermessen des Unternehmers.

7 Industrie- und Handelskammer 5. Anmeldung bei Behörden und Institutionen Nach dem Gesetz zur Regelung des vorläufigen Rechts der Industrie- und Handelskammern ist man zu einer Mitgliedschaft verpflichtet. Die Anmeldung des Gewerbes wird als Durchschrift an die IHK weitergeleitet. Arbeitsamt/ Sozialkassen Unverzüglich nach Anmeldung der Gewerbetätigkeit beim AA wird die Betriebsnummer zur Eintragung in die Versicherungsnachweise mitgeteilt. Jedes Unternehmen des Garten-, Landschafts- und Sportplatzbaues mit mehr als 50 % Gesamtumsatz im Neubau ist verpflichtet, sich am Verfahren der Winterbauumlage zu beteiligen und den Betrag ans Arbeitsamt zu überweisen. Es besteht auch die Möglichkeit, die zu leistenden Beiträge in Verbindung mit der AuGala Umlage direkt an die Einzugsstelle in Bad Honnef abzuführen. Ausbildungsförderungswerk gemäß allgemeinem Tarifvertrag über die Berufsausbildung sind alle Betriebe und Betriebsabteilungen verpflichtet ein Betrag in Höhe von 0,8 % der Bruttolohnsumme aufzubringen. 6. Formen der Unternehmens- und Existenzgründung Neugründung Übernahme oder Kauf eines Betriebes Pacht Mitunternehmerschaft 7. Handelsregistereintragung Nach dem Handelsgesetzbuch ist jeder Vollkaufmann verpflichtet, seine Firma und den Ort seiner Handelsniederlassung beim zuständigen Registergericht zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden. Man unterscheidet das Handelsregister Abteilung A und Abteilung B. In der Abteilung A werden Einzelkaufleute, OHG s und KG s eingetragen. In der Abteilung B werden AG s, KG s auf Aktien und GmbH s eingetragen. wird beim Amtsgericht geführt jedermann kann sich über die genaue Firmenbezeichnung, Sitz, Inhaberverhältnisse und eventuelle Haftungsbeschränkungen informieren jeder Vollkaufmann ist zur Eintragung ins Handelsregister verpflichtet wichtig für die Eintragung ist die Rechtsform, in der das Unternehmen geführt werden soll:

8 Einzelfirma Unternehmer bestimmt was im Betrieb geschieht Unbeschränkte Haftung mit dem gesamten Vermögen( auch Privatver.) Einfache Übertragung an einen Nachfolger Offene Handelsgesellschaft ( OHG ) mehrere Gesellschafter Gewinn wird verteilt Jedem Gesellschafter der auch mit Privatvermögen haftet, steht auch Geschäftsführungsbefugnis zu Kommanditgesellschaft (KG) Zwei verschiedene Arten von Gesellschaftern Komplementäre: Haftung ohne Beschränkung Kommanditist: Haftung nur im Umfang der Kapitaleinlage Kommanditisten nehmen auch nur in dieser Höhe am Gewinn und Verlust teil Gesellschaft mit beschränkter Haftung ( GmbH) Eintragung ins Handelsregister ist immer erforderlich Kapitalgesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit Kein Gesellschafter haftet persönlich, sondern der Gesellschaft gegenüber nur mit seiner Einlage, gegenüber Gläubigern mit Gesellschaftsvermögen Stammkapital mindestens Euro (Sach- oder Bareinlagen) Geschäftsführung: ein Gesellschafter oder angestellter Geschäftsführer Vorteil: Haftung Nachteil: kann bei einer Insolvenz der Nachweis erbracht werden, dass die Insolvenz verschleppt wurde, haftet man auch persönlich!!! volle Buchführungspflicht! Die AG wurde bei dieser Ausarbeitung nicht berücksichtigt, da zu viele formelle Anforderungen von Nöten sind. Empfehlung: Vor der Eintragung ins Handelsregister Rücksprache mit der zuständigen IHK und dem Steuerberater! Bei der Unternehmensgründung mit mehreren Personen sollte der Gesellschaftervertrag von einem Notar erstellt werden. Dies hat den Vorteil das er rechtlich lückenlos ist, und somit auch bei einer Kündigung der Gesellschaft kein Streit aufkommen kann. Gleichzeitig sollte auch ein Ehevertrag aufgesetzt werden, um zu vermeiden, dass es unter den Ehepartnern zu Streitigkeiten kommt. 8. Handwerksordnung Keine Verpflichtung für Betriebe des Garten- und Landschaftsbaus, da die Gärtner in keiner Handwerksrolle eingetragen sind.

9 9. Landschaftsgärtner-Signum (Verbandszeichen) Das Zeichen ist als Dienstleistungsmarke geschützt und darf nur von verbandsangehörigen Betrieben verwendet werden. Von vielen Auftraggebern wird die Führung des Signums als Nachweis für die erforderliche Qualifikation anerkannt. Bei der Auswahl eines Firmenzeichens sollten keine Ähnlichkeiten mit dem Signum bestehen, da Verstöße geahndet werden. 2.2 Ausrichtung des Betriebes Für die Existenzgründung müssen Ziele gesetzt werden. Dies gilt besonders für die Ausrichtung des Betriebes. Die Geschäftsidee muss entwickelt werden: Was biete ich Besonderes an? Warum sollten die Kunden gerade mich beauftragen? Worin unterscheide ich mich von meinen Mitbewerbern? Welche Kundenstamm möchte ich bevorzugt ansprechen? Welche Dienstleistungen möchte ich anbieten? Welche Betriebsgröße möchte ich erreichen? Bei der Beantwortung der Fragen sollte jeder eine realistische Selbsteinschätzung treffen! Zur Selbständigkeit gehört nicht nur der Mut das Gewerbe anzumelden, sondern auch ein Ende zu setzen, wenn die festgelegten Ziele nicht erreicht werden. Grundsätzlich sollte man nach der Beantwortung der Fragen ein Unternehmenskonzept aufstellen. Dies sollte auf jeden Fall erstellt werden, damit man selber kontrollieren kann, ob die angestrebten Ziele erreicht wurden. Dieses Konzept sollte folgende Punkte zwingend enthalten: Unternehmensform Die Mitarbeiterqualifikation muss im Einklang mit der Zielgruppe und den angebotenen Dienstleistungen stehen. Aufträge sollten nur zu 1-3% von einem Subunternehmer abgedeckt werden, da man Unternehmer für die Leistung des Subunternehmers gegenüber dem Kunden haftet. ein Auftraggeber < 30 % Ein Marketingkonzept (Werbung, Firmenlogo, Briefkopf, Internetseite, Fahrzeugbeschriftung, Stempel, Visitenkarten, etc.) 2.3 Standort Für die Durchführbarkeit der Geschäftsidee wird der Markt analysiert. Bei der IHK können Daten über die Anzahl der Betriebe gekauft werden und auch ein Blick in die Gelben Seiten kann Aufschluss über die Marktlage und Ausrichtung der Konkurrenz geben. Es besteht die Möglichkeit von verschiedenen Wirtschaftsinstituten oder spezialisierten Firmen Daten zu erwerben. Gebäude: Das Anfangsrisiko kann gemindert werden, indem Gebäude nur vom Unternehmen gemietet oder gepachtet werden.

10 Verkehrsanbindung: Im Garten und Landschaftsbau spielt die Verkehrsanbindung keine entscheidende Rolle. Bei einem größeren Einzugsgebiet zum Beispiel durch Spezialisierung gewinnt die Verkehrsanbindung jedoch an Bedeutung. Allgemeine Lage: Bei freier Auswahlmöglichkeit des Standortes sollte zwischen innerorts und außerorts (Gewerbegebiet) unterschieden werden. Bei der Lage innerorts sollte man bedenken das Streitigkeiten mit Nachbarn aufgrund der Lärmbelästigung nicht ausgeschlossen werden können. Hierbei sollte man sich Gedanken über Entfernungen zu Baustoffhändlern und Deponien etc. machen. Weiter sollte man beachten, dass genügend Lagermöglichkeiten im Betrieb vorhanden sein sollten. Da der Gartenbau zum Dienstleistungsgewerbe gehört, wird versucht, die neuen Betriebe in Gewerbegebiete zu verlegen. Nach Möglichkeit sollte die Lage so gewählt werden, dass der Betrieb nach Bedarf erweitert werden kann. Genehmigungen: Beim Neubau von Betriebs und Personalgebäuden müssen Baugenehmigungen beim Bauamt beantragt werden. Im Bezug auf die Standortanalyse sind Informationen zu Konkurrenzbetrieben zu erkaufen, um sich ein Bild über Gartenbaubetriebe die vor Ort vorhanden sind zu machen. Eine Genehmigungspflicht für die Lagerung von Schüttgütern besteht. Im Gegensatz dazu ist für die Kompostierung innerhalb des Betriebes die Genehmigung der Unteren Wasserbehörde sowie die der Unteren Landschaftsbehörde notwendig. Kein Baum wird dort wachsen können, wo schon ein Baum steht! 2.4 Förderung Öffentliche Förderprogramme Siehe Tabelle im Anhang Arbeitsamt Überbrückungsgeld Das Überbrückungsgeld ist Steuerfrei wird jedoch in die Berechnung der Einkommenssteuer mit einbezogen. Persönliche Vorraussetzungen: Überbrückungsgeld kann zur Beendigung oder Vermeidung von Arbeitslosigkeit gewährt werden wenn entweder: Wenn Entgeldersatzleistungen bezogen werden Oder Anspruch auf Entgeldersatzleistungen besteht.

11 Entgeldersatzleistung ist: Arbeitslosengeld / - hilfe, Unterhalts & Übergangsgeld. Weitere Vorrausetzungen Antrag vor Aufnahme der Selbstständigen Tätigkeit gestellt Umfang min. 15 Std. / Woche Eine fachkundige Stelle z.b. ( IHK ) muss die Tragfähigkeit der Gründung bescheinigen. Gewerbeanmeldung beim Finanzamt Echte d.h. keine Scheinselbstständigkeit. Benötigte Unterlagen für die Stellungnahme der Fachkundigen Stelle Kurzbeschreibung des Existenzgründungsvorhabens Lebenslauf Kapitalbedarfs und Finanzierungsplan Umsatz und Rentabilitätsvorschau Besonderheiten Bei Partnergründungen ist die uneingeschränkte Selbstständigkeit nachzuweißen. Bei Betriebsübernahme kann ÜG nur gewährt werden, wenn die Einkünfte nachweißlich nicht ausreichen den Lebensunterhalt zu decken. ÜG kann auch bei einer bestehenden Nebentätigkeit gewährt werden, wenn keine ausreichenden Einkünfte zur Sicherung des Lebensunterhaltes vorliegen. Förderhöhe In Höhe des Arbeitslosengeldes + 68,5 % * * Pauschalbetrag für die In Höhe der Arbeitslosenhilfe + 42,3 % * soziale Sicherheit Förderdauer 6 Monate Weiter zu beachten Sperr - oder Säumniszeiten verkürzen die Förderdauer Überbrückungsgeld kann nur gewährt werden wenn Haushaltsmittel zur Verfügung stehen. Sollte die Existenzgründung scheitern, können alte Ansprüche realisiert werden. Überbrückungsgeld und Existenzgründerzuschuss können nicht gleichzeitig nebeneinander gewährt werden. Entweder das eine oder das andere. Bei ÜG dürfen Mitarbeiter eingestellt werden und sofern die Vorraussetzungen erfüllt sind können sogar Zuschüsse bezogen werden. z.b. Einstellungszuschuss bei Neugründungen wenn der Betrieb nicht länger als 2 Jahre besteht und nicht mehr als 5 Mitarbeiter beschäftigt hat. Oder: Die Einstellung eines Arbeitslosen der länger als 3 Monate Arbeitslosengeld oder Hilfe bezogen hat. Bei Neueinstellungen von Arbeitslosen können auch Kredite bis aus dem Programm Kapital für Arbeit gewährt werden.

12 2.5 Finanzierung Die Finanzierung ist das zentrale Problem einer Betriebsgründung. Die Eigenmittel sind meistens begrenzt und die Kreditinstitute halten sich gerne an Werte, die der Gründer erst schaffen muss. Da häufig kaum Sicherheiten aus dem Privatvermögen zu Verfügung stehen ist es besonders wichtig dem Kapitalgeber gegenüber seine Vorstellungen schriftlich fundiert vor- zustellen. Eine überzeugend dargelegte Finanzplanung ist eine wertvolle Hilfe bei Kreditverhandlungen. Mit Hilfe eines Finanzplanes sollte zunächst grob zusammengestellt sein zu welchem Zweck wie viele Mittel benötigt werden.dabei ist nicht nur wichtig wie viel Kapital für den Aufbau der Unternehmung benötigt wird, sondern auch, wie viel später als Betriebskapital zu Verfügung stehen muss. Das Fremdkapital wird vorzugsweise von Banken und Sparkassen zu Verfügung gestellt, Darlehen von Verwandten und Freunden sind aber manchmal günstiger als von Kreditinstituten. Bei den Kreditinstituten sollte man sich an die eigene Hausbank wenden, da man in Zukunft sehr viel miteinander zu tun hat und bereits eine Basis besteht, auf der man aufbauen kann. Dennoch ist es auch hier unumgänglich, ein schlüssiges Gründungskonzept vorzulegen. Die Planung muss in Form des Kapitalbedarfsplans, des Liquiditätsplans, sowie der Umsatz- und Rentabilitätsvorschau für die ersten 3 Jahre aufgestellt werden ( Anhang ). Mit den ausgearbeiteten Plänen und dem Gründungskonzept bewirbt man sich bei der Bank für Fremdkapital. Die zusätzlichen Fördermittel werden in der Regel nur von den Sparkassen, sowie den Volks- und Raiffeisenbanken beantragt. Die Fördermittel werden nur als Bonbon der Finanzierung angesehen. Weitere Informationen über die verschiedenen Arten der Kreditleihe mit den unterschiedlichen Konditionen und Zinssätzen sind individuell mit der Bank zu besprechen. Tipps und Tricks zur Finanzierung Anlagevermögen sollte mit eigenen Mitteln und Umlaufvermögen mit Darlehen finanziert werden kann nur ein Teil des Anlagevermögens durch Eigenkapital gedeckt werden, sollte der Rest durch langfristiges Fremdkapital finanziert werden mindestens 1/3 des Kapitalbedarfs sollte aus Eigenmitteln bestehen ausreichender Zuschlag für Unvorhersehbares sollte eingeplant werden Barmittel oder schnell beschaffbare Finanzmittel sollten in Höhe der kurz- bzw. mittelfristigen Verbindlichkeiten bereitgehalten werden ein Risikozuschlag für Anlaufverluste vornehmen die Laufzeit eines Darlehens mit der Nutzungsdauer der damit finanzierten Anlage übereinstimmen Kredithöhe bei kurzfristigen Kreditmitteln nicht zu gering ansetzen auch den schlimmsten Fall einplanen Bürgschaft: Bei einer Bürgschaft muss darauf geachtet werden, dass die Bürgschaft nur ein Darlehen absichert und stillschweigend erlischt

13 2.6 Gründungsfehler zu große Investitionen zu hohe Umsatzerwartung zu hohe Gewinnvorstellung, daraus resultieren zu hohe Angebotspreise. Personalerwartung: keine 100% Leistung Selbsteinschätzung Kostenumfang: z.b. die Nebenkosten werden zu gering kalkuliert Fördergelder: Nach 2 Jahren muss neben den Zinsen auch die Tilgung des Darlehens gezahlt werden. Dies wird vielfach nicht mit einkalkuliert und verursacht viele Insolvenzen im 3. Jahr!!! Zu geringe Betriebsmittel Zu hohe Außenstände bedingt durch schlechte Zahlungsmoral, zu spät geschriebene Rechnungen und zu lange Zahlungsziele. Zu geringe kaufmännische Qualifikation und dadurch falsche Kalkulation Informationsdefizite und Planungsmängel 3 Durchführung der Unternehmensgründung 3.1 Steuern Lohnsteuer Der Unternehmer zahlt für sich selbst keine Lohnsteuer. Werden durch den Unternehmer jedoch Arbeitnehmer beschäftigt, ist für diese ein Lohnkonto zu führen, da der Unternehmer bei jeder Gehaltszahlung die Lohnsteuer für den Arbeitnehmer an das Finanzamt abführen muss. Bei Aushilfen die nur in geringem Umfang und geringem Aushilfslohn beschäftigt werden, ist eine Pauschalisierung der Lohnsteuer möglich Gewerbesteuer Durch die Gewerbesteuer wird der Gewerbebetrieb als solcher besteuert, ohne Berücksichtigung der persönlichen Verhältnisse seines Inhabers. Die Gewerbesteuer errechnet sich aus dem Gewerbeertrag. Über die Gewerbesteuer erteilt das Finanzamt einen Gewerbesteuerbescheid. Vom Gewerbeertrag ist eine Messzahl zu errechnen welche zwischen 1 5 % liegt. Personengesellschaften und Einzelunternehmungen erhalten einen Freibetrag. Durch Anwendung eines Hebesatzes der jährlich neu festgelegt werden kann, errechnet die Gemeinde in Verbindung mit der Messzahl die zu zahlende Gewerbesteuer und erteilt den Gewerbesteuerbescheid. Die Berechnung erfolgt durch das Finanzamt. Auch hier gilt wie bei der Einkommensteuer das die Vorrauszahlungen vierteljährlich zu leisten sind. Die Gewerbesteuer kann allerdings bei der Gewinnermittlung als Betriebsausgabe abgesetzt werden. Eine freiberufliche Tätigkeit unterliegt nicht der Gewerbesteuer Einkommensteuer

14 Falls man bisher nur Lohnsteuer bezahlt hat, muss man nun als Gewerbetreibender jährlich eine Einkommensteuererklärung abgeben, in der die Gewinne der Gewerbetätigkeit anzugeben sind. Der Abgabetermin ist in der Regel der des Folgejahres. Die Zahlung muss vierteljährlich im Voraus geleistet werden. Um überhöhte Vorrauszahlungen zu vermeiden, sollten die Gewinne nicht zu hoch eingestuft werden Umsatzsteuer Umsätze aus der selbstständigen Tätigkeit sind umsatzsteuerpflichtig. Für die Berechnung und Festlegung der Umsatzsteuer muss der Unternehmer Aufzeichnungen führen, die eine leichte Nachprüfung ermöglichen. Sind diese Aufzeichnungen unvollständig oder sind diese abhanden gekommen, so führt das Finanzamt eine Schätzung durch. Das Umsatzsteuerrecht basiert auf einer Besteuerung der Wertschöpfung, die sich ergibt, wenn vom eigenen Umsatz die Vorleistung der anderen Unternehmer abgezogen werden. Bei der Ermittlung der Steuerschuld wird deswegen von dem auf die eigenen Umsätze entfallenden MwSt. - Betrag derjenige Betrag abgezogen, den die Lieferanten als Mehrwertsteuer bereits bezahlt haben. Diesen Betrag nennt man Vorsteuer. Ein Vorsteuerabzug ist aber nur dann möglich, wenn die MwSt. in der Rechnung des Lieferanten gesondert ausgewiesen ist. Das heißt das der Lieferant den Gesamtbetrag in einen Nettobetrag und in einen Steuerbetrag aufgeteilt haben muss Kfz - Steuer Die Preise für die Steuer richten sich bei PKW s nach Art, Zweck, Gewicht und der Umweltfreundlichkeit. Je nach Fahrzeugtyp liegen die Gebühren / 100cm³ zwischen 5,11 37, Körperschaftssteuer Die Körperschaftssteuer ist die Einkommensteuer der juristischen Personen. (GmbH, AG). Die beträgt gleichmäßig 45 % für einbehaltene und 25 % für ausgeschüttete Gewinne. Die Steuer auf ausgeschüttete Gewinne kann sich der Gesellschafter auf seine persönliche Einkommensteuer anrechnen lassen. 3.2 Versicherungen Bei den nachfolgend angegeben Versicherungen handelt es sich nur um einen kurzen Auszug aus den benötigten Versicherung, welcher ein Existenzneugründer auf jeden Fall abschließen sollte. Natürlich kann noch eine Vielzahl an zusätzlichen Versicherungen abgeschlossen werden, dies müsste jedoch individuell auf jeden Betrieb abgestimmt werden. Bei den hier aufgeführten Preisen handelt es sich um einen ungefähren Anhaltspunkt, allerdings müssten die Preise bei einem Versicherungsmakler auf jeden Betrieb abgestimmt werden.

15 3.2.1 Sachversicherungen 1. Betriebshaftpflicht Grundsätzlich gilt: Sie haften für Schäden, die durch ihr Unternehmen verursacht werden. Schadensersatzansprüche können entstehen durch: - Betriebsangehörige bei Ausübungen ihrer beruflichen Tätigkeit - Durch Unfälle von Kunden und Besuchern - Aus Regressansprüchen der BG und Krankenkasse - Beim Einsatz von Arbeitsmaschinen - Aus der Verwendung und Lagerung von giftigen Stoffen Kosten: min. 50 /Monat 2. Maschinenversicherung Die Maschinenversicherung ist im Wesentlichen eine Reparaturkostenversicherung. Insbesondere erstreckt sich der Versicherungsschutz auf Schäden durch: - Fahrlässigkeit, unsachgemäße Handhabung (Bedienungsfehler) - Kurzschluss, Überspannung - Versagen von Mess-, Regel- oder Sicherheitseinrichtungen. Kosten: ca. 2 % vom Kaufpreis 3. KfZ Versicherung Diese Versicherung ist eine gesetzliche zwingende Versicherung. Sie umfasst folgende Schäden: - Brand, Explosion, Diebstahl, Entwendung - Raub, Sturmschaden, Hagel, Blitz, Überschwemmung - Tierschäden - Bruchschäden - Kurzschluss Kosten: keine Schätzung möglich, da Unterschiede zu groß. 4. Rechtschutzversicherung Die Firmenrechtschutzversicherung deckt Streitigkeiten rund um ihr Unternehmen ab. Kosten: ca. 100 / Jahr

16 3.2.2 Personenversicherung 1. Berufsunfähigkeitsversicherung Diese Versicherung ist eine der wichtigsten überhaupt, denn fällt der Chef einmal aus, muss der Betrieb trotzdem weiter geführt werden. Meist wird diese Versicherung als Zusatz an eine Kapital- oder Lebensversicherung abgeschlossen. Kosten: ca. 60 /Monat 2. Altersversorgung gesetzlich: Leider weiß heutzutage keiner mehr ob wir, wenn wir in Rente gehen, überhaupt noch etwas von unserer eingezahlten Rente erhalten. Deshalb schlägt jeder Versicherungsmakler eine private Altersversorgung vor. Kosten:ca.500 /Monat (+Arbeitgeberanteil) privat: die Private Form der Altersversorgung kann sehr Unterschiedlich aussehen. Zum Beispiel kann sie in Form einer Lebensversicherung abgeschlossen sein. Kosten: min. ½ des gesetzlichen Höchstbetrages. 3. Unfallversicherung Im Falle eines Unfalles trägt der Unternehmer die Folgen zu 100 % selbst. Deshalb sollte man auf die private Unfallversicherung auf keinen Fall verzichten. Sie bietet Schutz rund um die Uhr, im Gegensatz zur gesetzl. Unfallversicherung. Kosten: ca. 250 /Jahr 4. Krankenversicherung gesetzliche: Leider wird das Preis-Leistungsverhältnis bei der gesetzlichen Krankenversicherung immer schlechter, und so rät jeder Versicherungsmakler, mit der Selbstständigkeit in die private Krankenversicherung zu wechseln. Beispiel: Mann, 27 J., freiwillig in TK versichert, Brutto 2.500,00 Beitrag KV : 13,7 % = 342,50 / Monat Beitrag Pflege : 1,7 % = 42,50 / Monat Gesamtbeitrag also = 385,00 / Monat private: In der privaten Krankenversicherung stellt der Kunde sein Leistungspaket nach eigenen Bedürfnissen zusammen ( immer vorausgesetzt, dass es zu keinen Beschränkungen oder Ablehnungen durch Vorerkrankungen kommt ).

17 Wählt man z.b. als Einsteiger einen Tarif, der den Leistungen der gesetzlichen KV entspricht, beträgt der Monatsbeitrag ca ( incl. Selbstbeteiligung und Pflegeversicherung ). Das entspricht einer Einsparung von 50 %! möglicher Versicherungsumfang: - ambulante Heilbehandlung - stationäre Heilbehandlung - Zahnärztliche Behandlung - Kostenerstattung - Kurtagegeld - Krankentagegeld Kosten: ca. 300 /Monat Gesamtkosten: ca. 1000/Monat Euro 5. Rentenversicherung Als Unternehmer hat man für seine Altersvorsorge selbst Sorge zu tragen. Eine Ersparnis von rund 2000 im Jahr sollte für die private Rentenversicherung investiert werden. 4 Checkliste - Der Weg zur Selbständigkeit - Erstinformation zur Existenzgründung bei der Unternehmensberatung - Unternehmenskonzept mit der Unternehmensberatung entwickeln - Anmeldung des Gewerbes beim Ordnungsamt (gesetzlich vorgeschrieben) * - Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft in Kassel (gesetzlich vorgeschrieben) * - Anmeldung der Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit beim Finanzamt * - Meldung der Eröffnung des Betriebes bei der IHK und dem Berufsverband * - Schriftliche Meldung der Eröffnung des Betriebes für den Infoverteiler der Beratung und Informationen über Seminare und Kurse zur fachlichen Weiterbildung beim Gartenbauzentrum der Landwirtschaftskammer einholen - Bei der Beschäftigung von Arbeitnehmern Betriebsnummer für Krankenkasse beim Arbeitsamt geben lassen * - Anmeldung von Arbeitnehmern zur Sozialversicherung bei einer Krankenkasse (gesetzlich vorgeschrieben) - Anmeldung bei der Meldestelle für Winterbauumlage und dem * Ausbildungsförderungswerk Augala in Bad Honnef

18 - Mitteilung der Eröffnung beim entsprechenden Berufsverband, Information über Leistungen der Verbände einholen - Kontaktaufnahme mit Ver- und Entsorgungsunternehmen (Strom, Gas, Wasser, Müll) - Bei Gemeinde-/Kreisverwaltung nach Bebauungsplänen und Auflagen erkundigen (bei beabsichtigten Baumaßnahmen) - Steuerberater(Fachsteuerberater) ausfindig machen - Geschäftskonto und Finanzierung mit branchenkompetenter Hausbank klären - Neutrale Beratung über notwendige Personen- und Sachversicherungen * Die gekennzeichneten Punkte erfolgen automatisch nach der Anmeldung des Gewerbes beim zuständigen Amt. Das Gewerbeamt setzt die Adresse in einen Verteilerschlüssel und bringt das Gewerbe somit ins Rollen. 5 Kontaktadressen Die hier Angegebenen Adressen sind für diejenigen gedacht, die ernsthaft über eine Selbstständigkeit nachdenken. Aber auch zur Weiterbildung können diese Adressen kontaktiert werden. Arbeitsgemeinschaft deutscher Junggärtner (Adj) Fachkurse, Studienfahrten, berufliche Kontaktpflege Gießener Str Grünberg Tel.: 06401/910150; Fax: 06401/ info@junggaertner.de Internet: AusbildungsförderungswerkAuGala und Meldestelle für Winterbauumlage Einzugsstelle Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau Alexander-von Humboldt-Str. 4; Bad Honnef Tel.: 02224/7707-0; Fax:02224/ augala@galabau.de Internet: Gartenbau-Berufsgenossenschaft Frankfurter Str Kassel Postfach Kassel Tel.: 0561/9280; Fax: 0561/ Internet:

19 Industrie- und Handelskammer Mittlerer Niederrhein Krefeld -Mönchengladbach Neuss Nordwall Krefeld Tel.:02151/635-0; Fax 02151/ Internet: Hauptgeschäftsstelle Mönchengladbach Bismarckstr Mönchengladbach Tel.: 02161/2410; Fax: 02161/ Hauptgeschäftsstelle Neuss Friedrichstraße Neuss Tel.: 02131/9268-0; Fax: 02131/ Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen Endenicher Allee Bonn Tel / ; Fax: Internet: Landwirtschaftskammer Rheinland Seminare/ Kurse Gartenbauzentrum Essen Frau Petra Roth Külshammerweg Essen Tel.: 0201/ ; Fax: 0201/ Landwirtschaftskammer Rheinland GaLaBau Unternehmensberatung Gartenbauzentrum Essen Herr Titzer (GaLaBau Unternehmensberater ) Külshammerweg Essen Tel.: 0201/ ; Fax:0201/ ralf.titzer@lwk.nrw.de Internet:

20 Verband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau NRW e.v. Michael Gotschika Sühlstraße 4a Oberhausen Postfach Tel.: 0208/ Fax: Internet: 6 Fazit Bei der Bearbeitung des Projektes Selbständigkeit im Garten- und Landschaftsbau haben wir festgestellt, wie umfangreich und problematisch eine gut durchdachte Existenzgründung wirklich ist. Es hat sich für uns als sehr schwierig gestaltet, die Menge der Informationen zusammenzufassen. Bei jedem Außentermin haben wir stets neue Details erfahren, die nach ihrer Wichtigkeit, als Mosaikstücke in die Ausarbeitung eingefügt werden mussten. Die vorhandenen Broschüren waren zu Beginn sehr wertvoll für die Ausarbeitung. Im Laufe des Projektes haben sich die Gespräche mit den Experten als hilfreich erwiesen. Hierbei konnten wir genauere Informationen sammeln, die für die Existenzgründung in unserem Beruf wichtig sind. Das Projekt hat jedem von uns sehr viel Spaß gemacht und ist auch für unsere Zukunftsplanung von großer Bedeutung. Wir möchten uns vor allem für die hilfreiche Unterstützung bedanken bei: - Arbeitsamt Kempen - Unternehmensberatung der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen - Volks- und Raiffeisenbank Schwalmtal - R + V Versicherungen Schwalmtal - Provinzial Versicherung Süchteln - IHK Mönchengladbach - Verband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau sowie bei unseren Betreuungslehrern Frau Müller- Broich und Herrn Dr. Kerstjens Abschließend bleibt uns nur noch zu sagen, dass eine erfolgreiche Existenzgründung ausschließlich mit einem sorgfältig entwickelten Konzept durchzuführen ist. Man sollte sich genügend Zeit nehmen, um bei den zuständigen Stellen ausreichende Information und Beratung zu erhalten. Wir hoffen, Ihnen mit diesem Leitfaden eine kleine Unterstützung auf dem Weg in die Selbständigkeit gegeben zu haben. Wir wünschen Ihnen viel Glück und Erfolg auf diesem Weg! Michael Fasselt, Stephan Jordans, Christoph Kaffill, Lars Welters, Christian Ziemes

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