Drei Ebenen, ein Ziel: BEVÖLKERUNGSSCHUTZ gemeinsame Aufgabe von Bund, Ländern und Kommunen

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1 Drei Ebenen, ein Ziel: BEVÖLKERUNGSSCHUTZ gemeinsame Aufgabe von Bund, Ländern und Kommunen

2 Impressum Drei Ebenen, ein Ziel: BEVÖLKERUNGSSCHUTZ gemeinsame Aufgabe von Bund, Ländern und Kommunen Herausgeber: Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) Provinzialstraße 93, Bonn Telefon: +49-(0) Telefax: +49-(0) URL: und Deutscher Städtetag (DST) vorübergehend: Im Klapperhof 23, Köln Telefon: Telefax: +49-(0) (0) URL: Redaktionsteam: Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe: Dr. Andre Walter, Dieter Franke Deutscher Städtetag: Norbert Kronenberg Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren (AGBF): Benno Fitzen Urheberrechte: Die in den Beiträgen dieser Broschüre vertretenen Auffassungen der Autoren stellen deren Meinung dar. Sie müssen nicht identisch sein mit denen ihrer Institution oder der Redaktion. Dieses Werk ist urheberrechtlich geschützt. Eine Vervielfältigung dieses Werkes oder von Teilen dieses Werkes ist nur in den Grenzen des geltenden Urheberrechtsgesetzes erlaubt. Zitate sind bei vollständigem Quellennachweis jedoch ausdrücklich erwünscht. Grafische Gestaltung: Mediaproduction Bonn GmbH, Bonn Druck: Medienhaus Plump GmbH, Rheinbreitbach Auflage: 2010 / 5000

3 Christoph Unger Präsident des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe Sehr geehrte Damen und Herren, mit der vor Ihnen liegenden Broschüre möchten Sie die Herausgeber, das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe und der Deutsche Städtetag, über aktuelle Themen des Bevölkerungsschutzes informieren. Sie tragen in Ihrer Position große Verantwortung für den Schutz Ihrer Bürgerinnen und Bürger und müssen in kritischen Situationen gegebenenfalls Entscheidungen von großer Tragweite treffen. Die einzelnen Beiträge dieser Broschüre geben Ihnen dazu gute Hinweise und nützliche Informationen. Sie vermitteln Ihnen auch Quellen und Hintergründe zu der vielseitigen Aufgabe des Bevölkerungsschutzes. Deutschland und seine drei Verwaltungsebenen sehen sich zahlreichen Herausforderungen rund um das Thema Öffentliche Sicherheit gegenüber gestellt: Das Spektrum der Gefahren reicht von schweren, lokal begrenzten Unfällen bis hin zu großflächigen Naturereignissen oder aber möglichen Anschlägen terroristischer Organisationen mit katastrophalen Auswirkungen. Die Einrichtungen der Gefahrenabwehr werden dabei in ganz besonderer Weise auf die Probe gestellt. So wurden beispielsweise während des heftigen Winters 2009/10 vor allem in Norddeutschland die Einsatzkräfte über einen längeren Zeitraum hinweg ebenso gefordert, wie bei den schweren Hochwasserlagen, die im Sommer 2010 Feuerwehren, Hilfsorganisationen und politisch Verantwortliche im Osten des Landes in Atem hielten. In einer immer vernetzteren Welt liefert auch ein Blick über die Grenzen hinweg wichtige Hinweise auf andere mögliche Gefährdungen, die auch Deutschland betreffen könnten. So haben die zuständigen Behörden durchaus viel von den großflächigen und länger andauernden Stromausfällen in Italien, Frankreich oder Spanien, den schweren Sturmereignissen in Südostasien, den terroristischen Anschlägen wie in Madrid oder London lernen können. Gleiches gilt für Versorgungsengpässe, zum Beispiel bei Energieträgern, pharmazeutischen Produkten oder Lebensmitteln sowie anderen Kritischen Infrastrukturen, die sich definitiv nicht ausschließen lassen. Um den genannten Bedrohungen effektiv begegnen zu können, wurde von der Ständigen Konferenz der Innenminister und senatoren der Länder (IMK) im Jahr 2002 die Neue Strategie zum Schutz der Bevölkerung in Deutschland beschlossen und im Jahr 2008 durch die Strategie für einen modernen Bevölkerungsschutz des Bundesministeriums des Innern ergänzt. Ziel beider Strategien ist es, die Zusammenarbeit von Bund und Ländern bei national bedeutsamen Ereignissen zu verbessern. Mit dem Verständnis von Bevölkerungsschutz im Sinne der Neuen Strategie wie sie sich auch im neuen Gesetz über den Zivilschutz und die Katastrophenhilfe des Bundes (ZSKG) aus dem Jahr 2009 widerspiegelt, wird die gemeinsame Verantwortung von Bund und Ländern im pragmatischen Sinn als partnerschaftliches Zusammenwirken über föderale Grenzen hinweg deutlich. Das neue Gesetz räumt dem Bund erstmalig auch die Kompetenz zur Koordinierung von Hilfsmaßnahmen ein, wenn ein oder mehrere betroffene Länder darum ersuchen. Die dabei zu koordinierenden Maßnahmen sind im Einvernehmen von Bund und Ländern festzulegen. Darüber hinaus wird die wichtige Beratungsleistung des Bundes, zum Beispiel bei Fragen des Schutzes Kritischer Infrastrukturen, der Erarbeitung und Fortschreibung von Notfallplänen und anderen Konzepten für den Bevölkerungsschutz in diesem Gesetz festgeschrieben. Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) nimmt in diesem Zusammenhang eine ganz bedeutende Schlüsselposition und Dienstleistungsfunktion auf Bundesebene ein und berät und unterstützt 1

4 Länder, Kommunen und Hilfsorganisationen unter den Vorzeichen des erfolgreichen integrierten und ebenenübergreifenden Hilfeleistungssystems in Deutschland. Die positive Entwicklung des Gesamtsystems der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr, die unmittelbar nach dem 11. September 2001 kontinuierlich begonnen hat, ist auch zukünftig durch intensive Abstimmungen und Kooperationen sowie eine optimale Risiko und Krisenkommunikation zwischen Bund, Ländern, Kommunen und Hilfeleistungsorganisationen auf und zwischen allen Ebenen weiter voranzutreiben. Diese Broschüre soll als eine Informationsgrundlage zu diesem Prozess erfolgreich beitragen. Bonn, im Dezember 2010 Christoph Unger 2 Präsident Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe

5 Jens Lattmann Beigeordneter des Deutschen Städtetages Bevölkerungsschutz: Ein babylonisches Problem? Ein grundlegendes Prinzip der Organisationswissenschaft besagt, dass Träger einer Aufgabe nur derjenige sein sollte, der auch über die rechtliche und fachliche Kompetenz dazu verfügt und die Verantwortung für eine erfolgreiche Aufgabenerfüllung nach dem Prinzip Aufgaben Kompetenzen Verantwortung trägt (kurz: AKV Prinzip). Probleme treten dementsprechend meist dann auf, wenn rechtliche und fachliche Kompetenz auseinanderfallen oder der eigentlich Kompetente nicht auch die Verantwortung für sein Handeln trägt. Schwierig wird es aber auch, wenn es um Aufgaben geht, die nicht klar definiert sind und bei denen dementsprechend nicht von vornherein erkennbar ist, wer über welche Kompetenzen verfügt und wo die Verantwortung liegt. Genau hier liegt das Problem des Begriffes Bevölkerungsschutz. Eindeutig ist die Zielsetzung: Schutz und Sicherheit sind Grundbedürfnisse der Menschen dem Staat kommt die Verantwortung dafür zu, diese Bedürfnisse seiner Bevölkerung zu befriedigen. Weniger eindeutig ist die Wahrnehmung der Zuständigkeiten für die Aufgaben der Kommunen und Länder im Katastrophenschutz sowie die des Bundes im Zivilschutz, die unter Bevölkerungsschutz subsumiert werden. Vor dem Hintergrund der föderalen Struktur der Bundesrepublik Deutschland und unter Berücksichtigung des Subsidiaritätsprinzips, kommen Aufgabe, Kompetenz und Verantwortung hierbei unterschiedlichen administrativen Ebenen zu. Die Gesetzgebungskompetenz und damit Zuständigkeit und Verantwortung für den Katastrophenschutz hingegen liegen nach Art. 70 GG bei den Ländern. Zum Tragen kommen Maßnahmen des Zivilschutzes grundsätzlich im Verteidigungsfall bei Kriegseinwirkungen bzw. vorbereitenden Maßnahmen. In Anbetracht der Entwicklungen, insbesondere in Europa, ist die Gefahr eines derartigen Szenarios aktuell zu relativieren. Gleichzusetzen im Sinne des Zivilschutzes ist heute die asymmetrische Bedrohung. Beschreiben symmetrische Bedrohungen vorwiegend Kriege, in denen die Fronten eindeutig gesetzt sind, bezeichnen asymmetrische Bedrohungen Konflikte eines Staates oder Staatenbundes mit einem militärisch unterlegenen Gegner, wie Terroristen oder anderen kriminellen Organisationen. Im Terrorkrieg, der jedes Land treffen kann und der ohne Beschränkung bei der Auswahl der Betroffenen geführt wird, ist die Zivilbevölkerung nicht mehr nur Opfer, sondern Kriegsziel. Zu den Zivilschutzmaßnahmen gehören insbesondere: Der Selbstschutz der Bevölkerung Der Katastrophenschutz der Länder, einschließlich der Verstärkung und Ergänzung durch den Bund Die Warnung der Bevölkerung Der Schutzbau 3 Das Grundgesetz weist in Artikel 73 Abs. 1, Nr. 1 die Verteidigung einschließlich des Schutzes der Zivilbevölkerung der ausschließlichen Gesetzgebung durch den Bund zu. Die Aufenthaltsregelungen Schutz der Gesundheit der Bevölkerung Schutz von Kulturgut

6 4 Die häufigsten Einsatzanlässe des Katastrophenschutzes sind vorwiegend Hochwasser, extreme Wetterlagen wie Stürme und starke Regenfälle, Unglücksfälle mit einer Vielzahl von Verletzten oder Freisetzung von Schadstoffen sowie Waldbrände. Die Instrumente des Katastrophenschutzes unterstützen die zuständigen Behörden ebenso bei der Bewältigung von Pandemien oder dem Schutz kritischer Infrastrukturen. Im Schadensfall stellen die kommunalen Feuerwehren und die privaten Hilfsorganisationen die operativ taktischen Einheiten, welche unmittelbare technische und medizinische Hilfe vor Ort leisten. Im Rahmen der Amtshilfe des Bundes können auch Einheiten der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk sowie der Bundeswehr für die Schadensbewältigung eingesetzt werden. Dabei stehen alle Einheiten unter der Führung der Einsatzleiter, die durch die örtlich zuständige Katastrophenschutzbehörde bestellt werden. Katastrophenschutzbehörden sind die kreisfreien Städte, Landkreise und, soweit vorhanden, Mittelbehörden sowie die Landesregierungen. In Zeiten von asymmetrischen Bedrohungen oder von Katastrophen, die weit über Ländergrenzen hinaus reichen und das gesamte Bundesgebiet oder sogar mehrere Mitgliedstaaten der Europäischen Union betreffen können, beginnt die früher als so klar erscheinende Grenze zwischen den Begriffen Zivilschutz und Katastrophenschutz unscharf zu werden. Und die mit diesen Begriffen verbundenen Zuständigkeits und Verantwortungsverteilungen erscheinen zunehmend als unpraktikabel oder sind es tatsächlich. Vor diesem Hintergrund steht die Debatte, ob der Begriff Bevölkerungsschutz mehr ist als ein Oberbegriff, unter den alle Aufgaben auf Maßnahmen der Kommunen und der Länder im Katastrophenschutz sowie des Bundes im Zivilschutz zusammengefasst werden, stellvertretend für eine Debatte über Zuständigkeiten und über die Verteilung von Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortungen, auf deren Basis eine noch bessere Abstimmung und Kooperation zwischen Bund, Ländern und Kommunen möglich wird mit dem Ziel, die Effektivität und Effzienz des Gesamtsystems der Gefahrenabwehr und des Schutzes der Menschen weiter zu erhöhen. Diese Broschüre dient auch einem besseren Verständnis in dieser Debatte. Köln, im Dezember 2010 Jens Lattmann Beigeordneter Deutscher Städtetag

7 Drei Ebenen, ein Ziel: BEVÖLKERUNGSSCHUTZ gemeinsame Aufgabe von Bund, Ländern und Kommunen 1 Vorwort Christoph Unger, Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe 3 Vorwort Jens Lattmann, Deutscher Städtetag 7 Die Rolle des Katastrophenschutzes in einem modernen Bevölkerungsschutz im Rahmen des Systems der integrierten Gefahrenabwehr Gunnar Milberg 10 Die Struktur des Bevölkerungsschutzes in der Bundesrepublik Deutschland Benno Fritzen 5 16 Die Risikoanalyse im Bevölkerungsschutz - Was haben wir davon? Dr. Andre Walter 22 Der Schutz Kritischer Infrastrukturen auch eine kommunale Aufgabe Dr. Monika John-Koch/Dr. Alexander Fekete 30 denis II plus Nutzungspotenziale für Anwender Bernhard Corr 36 Selbstschutz und Selbsthilfe Dieter Franke 40 Sicherstellungs- und Vorsorgegesetze Bedeutung für Kreise und kreisfreie Städte Christian Dolf 44 Der Bund unterstützt die politisch Verantwortlichen bei ihrer Vorbereitung auf Krisen und Katastrophen Wolfgang Weber

8 50 Training der Verantwortlichen Beispiel aus den Ländern: Aus- und Fortbildung der Hauptverwaltungsbeamten (HVB) und Krisenstäbe Dr. Gisbert Rodewald 52 Risiko- und Krisenkommunikation, oder: Ehrlich währt am längsten Giulio Gullotta/Elena Schulz 61 Warnung und Information der Bevölkerung bei Gefahrenlagen Benno Fritzen 64 Bevölkerungsschutz endet nicht an Staatengrenzen Orsola Lussignoli 68 Ehrenamt sichern durch zeitgemäße Ausstattung und modernisierte Traditionalität Hans-Peter Kröger 6 74 Abkürzungsverzeichnis 76 Autorenteam 78 -Kontakte

9 Die Rolle des Katastrophenschutzes in einem modernen Bevölkerungsschutz im Rahmen des Systems der integrierten Gefahrenabwehr Von Ministerialdirigent Gunnar Milberg Der Katastrophenschutz der Länder und der Zivilschutz des Bundes sind eng miteinander verzahnt, wenn es darum geht, den bestmöglichen Schutz der Bürgerinnen und Bürger im Rahmen eines integrierten Gefahrenabwehrsystems sicherzustellen und dabei die vorhandenen Ressourcen so effektiv wie möglich einzusetzen. Dabei wird aus den Ländern mit rd. 1,6 Mio. Angehörigen der Feuerwehren und Helferinnen und Helfern des Katastrophenschutzes der Hauptanteil des Helferpotentials für den Bevölkerungsschutz gestellt. Darüber hinaus leisten die Länder mit Ihren flächendeckenden Vorhaltungen für den Katastrophenschutz sowie durch die Förderung des kommunalen Brandschutzes einen wesentlichen Beitrag für einen umfassenden Bevölkerungsschutz. Bekanntermaßen ist die Zuständigkeit für den Schutz der Bevölkerung zwischen Bund und Ländern geteilt. Während die Länder für die Sicherstellung des Katastrophenschutzes zuständig sind, schließt die Zuständigkeit des Bundes für die Landesverteidigung auch den Schutz der Bevölkerung im Falle eines gewaltsamen Angriffs auf die Bundesrepublik (Art. 73 Abs. 1 Nr. 1 GG) mit ein (Zivilschutz). Mit dem Katastrophenschutz stellen die Länder einen flächendeckenden Schutz der Bürgerinnen und Bürger vor den Folgen von Naturereignissen oder Unglücksfällen jeder Art auf der Basis ehrenamtlichen Engagements sicher. Bundesweit stehen auf Landesebene über 1,6 Mio. ehrenamtliche Helferinnen und Helfer bei den Freiwilligen Feuerwehren und den Hilfsorganisationen bereit. So sind allein in Hessen rd Helferinnen und Helfer im Brand und Katastrophenschutz aktiv. Allein das Land Hessen wird bis zum Jahr 2011 vorbehaltlich der Mittelbereitstellung durch den Haushaltsgesetzgeber voraussichtlich rund 21 Mio. für die Fahrzeugausstattung investieren können. Bundesweit unternehmen die Länder z.t. gewaltige Kraftanstrengungen, um den ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern bei den Feuerwehren und Hilfsorganisationen eine bestmögliche Ausstattung zur Verfügung zu stellen. Darüber hinaus fördern die Länder maßgeblich die Vorhaltungen der Städte und Gemeinden im kommunalen Brandschutz, der ein wesentliches Instrument der Gefahrenabwehr auch im Katastrophenfall darstellt. Der Bund selbst verfügt mit der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk und deren rd zu 99 % ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer ebenfalls über ein beacht 7

10 8 liches eigenes Hilfeleistungspotential, dem insbesondere bei speziellen technischen Aufgabenstellungen, wie bspw. Räumen mit schwerem Gerät oder der Trinkwasseraufbereitung, im Zivilschutz und unterstützend auch im Katastrophenfall eine wichtige Rolle zukommt. Aber auch unterhalb der Katastrophenschwelle im Rahmen der täglichen Gefahrenabwehr stellen die Helferinnen und Helfer des THW eine wertvolle und nicht mehr wegzudenkende Unterstützung dar. Hier entstehen landauf landab Kooperationsvereinbarungen und gelebte Partnerschaften, werden überkommene Berührungsängste ersetzt durch eine vertrauensvolle Zusammenarbeit im Dienste der gemeinsamen Sache, Menschen in Not zu helfen, sie vor Gefahren zu schützen und vor Schaden zu bewahren. Darüber hinaus hält der Bund keine eigenen operativen Kräfte für die Wahrnehmung seiner Aufgaben im Zivilschutz vor. Dies geschieht in bewährter Weise dadurch, dass die Helferinnen und Helfer im Katastrophenschutz der Länder auch für Zwecke des Zivilschutzes eingesetzt werden können. Hierfür stellt der Bund die notwendige Zivilschutzausstattung bereit und trägt die entsprechenden Kosten der Unterhaltung sowie der Ausbildung der Helferinnen und Helfer für diesen Einsatzzweck. Bund und Länder rücken dabei gerade auch in Anbetracht einer geänderten Bedrohungslage noch enger zusammen in ihrem gemeinsamen Bestreben, einen bestmöglichen Schutz der Bevölkerung unabhängig von der konkreten Gefahrenlage und über Zuständigkeitsgrenzen hinweg jederzeit sicherstellen zu können. Dieses System des verschränkten Zusammenwirkens von Bund und Ländern im Rahmen eines integrierten Systems der Gefahrenabwehr hat sich in der Bundesrepublik Deutschland bestens bewährt. Von Anfang an bedient sich der Bund zur Wahrnehmung seiner Aufgaben im Zivilschutz der in den Ländern vorgehaltenen personellen und materiellen Infrastruktur und verstärkt diese durch entsprechende Mittelbereitstellungen. Während der Bund sich auf diese Weise die kostenintensive und unter Effektivitäts und Effzienzgesichtspunkten nicht zu rechtfertigende Vorhaltung eigener Parallelstrukturen erspart, profitieren Länder und Kommunen vom so genannten Doppelnutzen, da der Bund die Möglichkeit einräumt, die zur Verfügung gestellte Ausstattung auch für Zwecke des Katastrophenschutzes zu verwenden und darüber hinaus, bspw. in Bezug auf die zur Verfügung gestellten Brandschutzkomponenten, auch einen Einsatz im Rahmen der täglichen Gefahrenabwehr im kommunalen Brandschutz ermöglicht. Und auch die Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes der Länder können unterhalb der Katastrophenschwelle zur Unterstützung im Wege der Amtshilfe herangezogen werden und so eine wichtige Unterstützung bspw. von rettungsdienstlichen Einsätzen leisten. Neben diesem wertvollen Beitrag zur Unterstützung der Regelvorhaltung der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr können die Helferinnen und Helfer das in regelmäßigen

11 Übungen erworbene Wissen durch wertvolle Einsatzerfahrung anreichern und festigen. Im Zuge der Umsetzung der neuen Strategie des Bundes zum Schutz der Bevölkerung, die im Jahr 2007 mit den Ländern abgestimmt wurde, erfolgt eine Konzentration der vom Bund den Ländern für Zwecke des Zivilschutzes zur Verfügung gestellten Ausstattung auf die Kernkomponenten Medizinische Task Force und die ABC Abwehr. Eine Bereitstellung bspw. von Fahrzeugen zu Zwecken des Brandschutzes erfolgt nur noch deutlich reduziert im Rahmen der Unterstützungskomponenten. Durch diese abweichende Schwerpunktsetzung, die auch mit einer Reduzierung der vom Bund zur Verfügung gestellten Ausstattung insgesamt verbunden ist, erwachsen den Ländern mittel und langfristig weitere Herausforderungen. Dies zeigt: Die Länder tragen sowohl finanziell als auch konzeptionell die Verantwortung für einen funktionierenden Katastrophenschutz und sie nehmen diese Aufgabe mit großer Verantwortung wahr. Auf diese Weise wird ein flächendeckender und am konkreten Schutzbedarf vor Ort ausgerichteter Katastrophenschutz bestmöglich sichergestellt. In dieser Verantwortung stimmen sich die Länder in regelmäßiger Gremienarbeit im Rahmen der Konferenz der Innenminister und senatoren der Länder untereinander intensiv ab. Nur so kann sichergestellt werden, dass sowohl ein vergleichbares Schutzniveau über Ländergrenzen hinweg besteht, bspw. im Rahmen länderübergreifender Hilfeleistungen, als auch den Anforderungen landesspezifischer Besonderheiten oder regionaler Gegebenheiten hinreichend Rechnung getragen werden kann. Dabei gilt es stets, die vom Grundgesetz vorgesehene Aufgabenverteilung zu beachten, die sich in über 60 jähriger Geschichte bewährt hat. Dieser konstitutionelle Rahmen wird von den Akteuren mehr und mehr mit einem neuen Denken ausgefüllt: Die ebenen und organisationsübergreifenden Kooperationen nehmen zu und auch die Zusammenarbeit von Bund und Ländern konnte weiter verbessert werden. So wurde bspw. im neuen Zivilschutz und Katastrophenhilfegesetz ( 16 Abs. 2 ZSKG) die Möglichkeit eröffnet, dass der Bund im Einzelfall und auf konkretes Ersuchen des betroffenen Landes bzw. der betroffenen Länder unterstützt, indem er bspw. im Rahmen des Engpassressourcenmanagements koordinierend tätig wird. In diesem Kontext ist auch das im Jahr 2002 beim BBK eingerichtete Gemeinsame Melde und Lagezentrum des Bundes und der Länder (GMLZ) zu nennen, das im Regelfall von einer von den Ländern abgestellten Verbindungsperson dauerhaft unterstützt wird. Diese Beispiele machen deutlich, wie Bund und Länder gemeinsam kooperative Lösungen im Bereich des Bevölkerungsschutzes entwickeln, um einen optimalen Ressourceneinsatz zum Schutze der Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten. Ein weiterer Beleg hierfür ist die gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit von Bund und Ländern in den einschlägigen Bund Länder Gremien von der Arbeitsebene (Arbeitskreis Feuerwehrangelegenheiten, Katastrophenschutz und zivile Verteidigung (AFKzV) und Arbeitskreis V der Innenministerkonferenz (AK V)) bis hin zur Innenministerkonferenz, in der die grundlegenden Inhalte des weiteren Handelns beraten werden. Dieses konstruktive Zusammenwirken ist bei allem Diskurs in der Sache für die Beteiligten Aufgabe und Anliegen zugleich. Dies gilt auch, im Hinblick auf die Wahrung der Interessen eines effektiven Bevölkerungsschutzes auf europäischer Ebene. Bund und Länder ziehen dabei gemeinsam an einem Strang, wenn es darum geht, zu weit gehender Zentralisierungsbestrebungen seitens der Europäischen Union entgegenzutreten und die handelnden Akteure in Legislative und Exekutive von der Leistungsfähigkeit des Systems der Freiwilligkeit und seiner dezentralen, flächendeckenden Verortung zu überzeugen. Hierbei leisten der Deutsche Feuerwehrverband und die Bundesvertretungen der Hilfsorganisationen einen wertvollen Beitrag, länderübergreifend gemeinsame Positionen zu entwickeln und auf europäischer Ebene zu vertreten. Auf diese Weise konnte bspw. die Umsetzung der im viel zitierten Barnier Bericht aus dem Jahr 2006 erhobenen Forderung nach der Einrichtung einer EU eigenen Katastrophenschutztruppe bislang erfolgreich verhindert werden. Die Unzulänglichkeiten einer solchen Konzeption sowohl im Hinblick auf die Sicherstellung eines reaktionsschnellen flächendeckenden Katastrophenschutzes vor Ort als auch auf das Subsidiaritätsprinzip sind hinlänglich bekannt. Und so sind sich sämtliche nationalen Akteure in Deutschland darin einig, dass die Mitgliedstaaten in ihren Bemühungen unterstützt werden müssen, eigenverantwortliche Katastrophenvorsorge zu betreiben, ohne selbstverständlich dabei das Prinzip der Solidarität außer Acht zu lassen, wie es bspw. in Form von bilateralen Hilfeleistungsabkommen oder des EU Gemeinschaftsverfahrens mit Leben erfüllt wird. Diese kurze Bilanz zeigt eindrucksvoll, wie wichtig und sinnvoll das ebenenübergreifende Zusammenwirken der Akteure im Zivil und im Katastrophenschutz ist, damit daraus ein effektiver Bevölkerungsschutz wird. Die Länder leisten hier einen zentralen Beitrag. 9

12 Die Struktur des Bevölkerungsschutzes in der Bundesrepublik Deutschland Benno Fritzen, Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren (AGBF) Der Bevölkerungsschutz umfasst den Katastrophenschutz der Länder sowie den Zivilschutz des Bundes. Den Kern dieser nichtmilitärischen und nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr in Deutschland bilden die Feuerwehren, die privaten Hilfsorganisationen sowie das Technische Hilfswerk, welche die operativ taktischen Maßnahmen der Gefahrenabwehr unter Führung der Einsatzleitung (Führungsstab) der jeweiligen Katastrophenschutzbehörde durchführen. 95% der Einsatzkräfte der Katastrophenschutzorganisationen leisten ihren Dienst ehrenamtlich. Zur Koordination des Verwaltungshandelns bilden die Katastrophenschutzbehörden auf Ebene der Kreise und kreisfreien Städte sowie auf Landesebene administrativ organisatorische Stäbe (Verwaltungs bzw. Krisenstäbe). Im Verteidigungsfall bzw. bei Lagen nach dem Zivilschutz und Katastrophenhilfegesetz greift der Bund zur Sicherstellung des Zivilschutzes auf die Strukturen des Katastrophenschutzes der Länder zurück. Der Bevölkerungsschutz beschreibt als Oberbegriff alle Aufgaben und Maßnahmen 10 der Kommunen und der Länder im Katastrophenschutz sowie des Bundes im Zivilschutz. Der Katastrophenschutz der Länder Der Katastrophenschutz ist eine besondere Organisationsform der kommunalen und staatlichen Verwaltungen in den Ländern zur Gefahrenabwehr bei Katastrophen, bei der alle an der Gefahrenabwehr beteiligten Behörden, Organisationen und Einrichtungen unter einheitlicher Führung durch die örtlich zuständige Katastrophenschutzbehörde zusammenarbeiten. Katastrophenschutzbehörden sind die Kreise und kreisfreien Städte, die Landesregierungen sowie ggf. die mittleren staatlichen Verwaltungsebenen in den Ländern. Verantwortlich für den Katastrophenschutz sind die Hauptverwaltungsbeamten (HVB) der Katastrophenschutzbehörden. Auf Ebene der unteren Katastrophenschutzbehörden sind dies die Landräte/Landrätinnen und Oberbürgermeister/Oberbürgermeisterinnen, auf Ebene der obersten Katastrophenschutzbehörde ist dies der Ministerpräsident/die Ministerpräsidentin des jeweiligen Landes. Diese Personen stellen als zivile, parlamentarisch legitimierte Funktionsträger die politisch gesamtverantwortliche Komponente des Katastrophenschutzes dar. Zur Koordination und Durchführung der Gefahrenabwehrmaßnahmen bilden sie in ihren Behörden einen Führungsstab (Einsatzleitung), der die operativ taktischen Maßnahmen der Katastrophenschutzorganisationen leitet, sowie einen Verwaltungsstab (Krisenstab), der das administrativ organisatorische Verwaltungshandeln der eigenen Behörde sowie aller weiteren an der Gefahrenabwehr beteiligten staatlichen Stellen sowie ggf. weiterer Institutionen und Einrichtungen koordiniert.

13 Führungssystem gem. Empfehlung der IMK: Landrat / Oberbürgermeister politisch gesamtverantwortliche Komponente Verwaltungsstab administrativ - organisatorische Komponente Einsatzleitung (Führungsstab) operativ - taktische Komponente ABB. 1: Führungssystem des Katastrophenschutzes auf Ebene der Kreise und kreisfreien Städte in den Ländern gem. Empfehlung der IMK Organisationen im Katastrophenschutz Bundesweit stehen ca. 1,8 Mio. Einsatzkräfte für den Einsatz im Katastrophenschutz zur Verfügung. Dabei stellen die kommunalen Feuerwehren mit mehr als einer Millionen Feuerwehrmännern und frauen das größte Kontingent. Sie nehmen mit den Aufgabenbereichen Brandschutz, Technische Hilfeleistung und ABC Gefahrenabwehr auch im Katastrophenschutz die Aufgaben wahr, die den Kommunen bereits über die Brandschutzgesetze der Länder als Pflichtaufgaben zugewiesen sind. und gewährleisten innerhalb des Katastrophenschutzes den Sanitätsdienst sowie die Betreuung von Patienten und sonstigen betroffenen Personen. Die Deutsche Lebens Rettungs Gesellschaft (DLRG), welche sich auf Ebene der Länder ebenfalls zur Mitwirkung im Katastrophenschutz verpflichtet hat, sowie die Wasserwacht des DRK unterstützen die kommunalen Feuerwehren bei der Wasserrettung. 11 Die privaten Hilfsorganisationen, Arbeiter Samariter Bund (ASB), Deutsches Rotes Kreuz (DRK), Johanniter Unfall Hilfe (JUH) und Malteser Hilfsdienst (MHD) haben sich gegenüber den Landesregierungen zur Mitwirkung im Katastrophenschutz verpflichtet und bringen sich so bundesweit mit ca Helferinnen und Helfern in die staatlichen Strukturen der Gefahrenabwehr ein. Im Katastrophenfall verstärken diese Organisationen den Rettungsdienst der Kreise und kreisfreien Städte Zur Verstärkung des Katastrophenschutzes der Länder, insbesondere für Aufgaben im Zivilschutz, hat der Bund die Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (THW) aufgestellt. Die ca Helfer und Helferinnen des THW stehen auch für Einsätze außerhalb des Zivil und Katastrophenschutzes zur Verfügung und sind in der Regel in die Strukturen der Gefahrenabwehr auf Ebene der Kommunen und Kreise eingebunden. Organisationen im Katastrophenschutz Feuerwehr Deutsches Rotes Kreuz Johanniter-Unfall-Hilfe Arbeiter-Samariter-Bund Malteser Hilfsdienst Technisches Hilfswerk Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft stellen die Einheiten für die technisch-taktische Komponente im Katastrophenschutz ABB. 2: Organisationen im Katastrophenschutz

14 Bürgerschaftliches Engagement im Katastrophenschutz Bei der ganz überwiegenden Zahl der Einsatzkräfte im Katastrophenschutz handelt es sich um Bürgerinnen und Bürger, die den Dienst ehrenamtlich leisten. Nur ein vergleichsweise geringer Teil der Helfer ist hierfür gem. 13a Wehrpflichtgesetz bzw. 14 Zivildienstgesetz vom Wehrdienst freigestellt. Organisationen der Gefahrenabwehr nichtpolizeilich polizeilich sonstige Land: (kommunal) 12 Bund: ABB. 3: Übersicht über die Organisationen der Gefahrenabwehr Einsatzkräfte der Gefahrenabwehr HiOrg THW Berufsfeuerwehr Freiwillige Feuerwehr Polizei Bundeswehr ABB. 4: Übersicht über die Helferzahlen der Gefahrenabwehrorganisationen auf Bundesebene Zur Koordination der zahlreichen Organisationen und Einsatzkräfte bestellen die Katastrophenschutzbehörden Einsatzleiter, denen im Katastrophenfall die Führung und Leitung aller Einheiten und Maßnahmen obliegt. In der Regel sind dies Führungskräfte der kommunalen Feuerwehren. Aufgrund der staatlichen Aufgabe und der weit reichenden Verantwortung werden die Einsatzleiter zu Ehrenbeamten der Katastrophenschutzbehörde ernannt, soweit sie nicht ohnehin reguläre Beamte der Behörde sind. Die Mitwirkung der übrigen ehrenamtlichen Einsatzkräfte im Katastrophenschutz erfolgt im Status eines Verwaltungshelfers.

15 Koordination des staatlichen Handelns im Katastrophenschutz Über die operativ taktischen Maßnahmen hinaus erfordert die Gefahrenabwehr bei Katastrophen häufig auch ein strukturiertes und koordiniertes Vorgehen zahlreicher staatlicher Stellen. Der Hauptverwaltungsbeamte der Katastrophenschutzbehörde bildet dazu in seiner Behörde einen Verwaltungsstab (Krisenstab), der das administrativ organisatorische Verwaltungshandeln der eigenen Behörde sowie weiterer Behörden, Institutionen und Einrichtungen koordiniert. Neben dem für den Katastrophenschutz zuständigen Fachbereich gehören dem Verwaltungsstab auf Ebene der Kreise und kreisfreien Städte in der Regel leitende Vertreter der Gesundheitsverwaltung, der Ordnungs und Umweltschutzbehörde, der Polizei, der Ver und Entsorgungsbetriebe, der Verkehrsbetriebe sowie des Fachbereiches Öffentlichkeitsarbeit an. Sofern der Hauptverwaltungsbeamte den Verwaltungsstab nicht selber leitet, wird diese Aufgabe von einem leitenden politischen Beamten der Behörde wahrgenommen. Strukturen zu erreichen, stimmen sich die Länder in gemeinsamen Arbeitskreisen der Innenministerkonferenz ab. Die Abstimmung der Informationen und Maßnahmen zwischen dem Führungsstab (Einsatzleitung) sowie dem Verwaltungsstab (Krisenstab) erfolgt durch die Entsendung von Verbindungspersonen. 13 Aufgrund des föderalen Aufbaus der Bundesrepublik Deutschland kommt es immer wieder zu unterschiedlichen Ausprägungen des Katastrophenschutzes der Länder. Um dennoch möglichst harmonisierte und kompatible Der Zivilschutz des Bundes Der Zivilschutz hat das Ziel, die Bevölkerung, ihre Wohnungen und Arbeitsstätten, lebens oder verteidigungswichtige zivile Dienststellen, Betriebe, Einrichtungen und Anlagen sowie das Kulturgut durch nichtmilitärische Maßnahmen vor Kriegseinwirkungen zu schützen bzw. deren Folgen zu beseitigen oder zu mildern. Zu den Zivilschutzmaßnahmen gehören insbesondere der Selbstschutz der Bevölkerung, der Katastrophenschutz der Länder, die Warnung der Bevölkerung, der Schutzbau, die Aufenthaltsregelung, Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit sowie Maßnahmen zum Schutz von Kulturgut. und die Katastrophenhilfe des Bundes (Zivilschutz und Katastrophenhilfegesetz ZSKG) geregelt, dass die nach Landesrecht im Katastrophenschutz mitwirkenden Ein Während der Katastrophenschutz gem. Art. 30 GG in die Zuständigkeit der Länder fällt, hat der Bund gem. Art. 73 (1) GG die alleinige Gesetzgebungskompetenz für den Zivilschutz. Allerdings ist im Gesetz über den Zivilschutz

16 Bundesanstalt Technisches Hilfswerk ergänzt der Bund den Katastrophenschutz der Länder insbesondere durch Fahrzeuge und Material zur Versorgung von Patienten bei einem Massenanfall von Verletzten, zur Dekontamination von Personen sowie zur Löschwasserversorgung. Die Bundesausstattung wird über die Länder den Sanitätsorganisationen und kommunalen Feuerwehren zugewiesen, die auch das für den Einsatz im Zivilschutz erforderliche Personal stellen. heiten und Einrichtungen auch die Aufgaben zum Schutz der Bevölkerung vor den besonderen Gefahren und Schäden wahrnehmen, die im Verteidigungsfall drohen. Der Bund greift somit zur Sicherstellung des Katastrophenschutzes im Zivilschutz auf den Katastrophenschutz der Länder zurück und ergänzt und verstärkt ihn für den Schutz vor den besonderen Gefahren, die im Verteidigungsfall drohen. Neben der Vorhaltung der Ein direktes Weisungsrecht des Bundes gegenüber den Ländern im Bereich des Katastrophenschutzes ist auch bei Lagen nach dem Zivilschutz und Katastrophenhilfegesetz nicht gegeben. Allerdings unterhält der Bund zur Koordination der Gefahrenabwehr bei länderübergreifenden Katastrophen und Gefahrenlagen das Gemeinsame Melde und Lagezentrum von Bund und Ländern (GMLZ). Das GMLZ ist zugleich auch die Kontaktstelle der Bundesrepublik Deutschland für andere Staaten bei Anforderungen und Hilfsangeboten im Zusammenhang mit Katastrophenlagen. 14 Zusammenarbeit des Katastrophenschutzes mit anderen Organisationen Die Gesamtheit aller im Katastrophenschutz mitwirkenden Organisationen und Institutionen wird auch unter dem Begriff nichtpolizeiliche Gefahrenabwehr zusammengefasst. Die Polizei hat im Katastrophenfall eigene Aufgaben, sie ist keine Katastrophenschutzorganisation. Allerdings werden innerhalb der Katastrophenschutzbehörden alle Aktivitäten der Polizei mit den Maßnahmen des Katastrophenschutzes abgestimmt. In der Regel entsendet die Polizei Verbindungsbeamte sowohl in den Verwaltungsstab, als auch in den Führungsstab des HVB. Zivil-Militärische Zusammenarbeit Die Zivil Militärische Zusammenarbeit (ZMZ) umfasst alle Maßnahmen, Kräfte und Mittel, welche die Beziehungen zwischen Dienststellen der Bundeswehr auf der einen Seite und zivilen Behörden sowie der Zivilbevölkerung auf der anderen Seite regeln, unterstützen oder fördern. Einerseits beschreibt die ZMZ die Unterstützung der Bundeswehr bei der Erfüllung des originären militä rischen Auftrags der bündnisgemeinsamen Landesverteidigung durch zivile Behörden, andererseits regelt die ZMZ die Unterstützung der zivilen Gefahrenabwehrbehörden durch die Bundeswehr bei Naturkatastrophen und schweren Unglücksfällen. Auch die Bundeswehr ist keine Katastrophenschutzorganisation, kann aber aufgrund ihrer Personalstruktur und der verfügbaren Spezialtechnik in besonderen Lagen wertvolle Unterstützung leisten. Bei der Einbindung der

17 Bundeswehr in die Gefahrenabwehrstruktur des HVB ist zu beachten, dass die Bundeswehr zwar wertvolle Katastrophenhilfe leisten kann, jedoch keinesfalls Führungsfunktionen im Katastrophenschutz übernehmen darf. Auf Grund ihrer originären militärischen Aufgaben sowie ihrer Einbindung in Auslandseinsätze ist die Verfügbarkeit der Bundeswehr im Rahmen des Katastrophenschutzes nicht kalkulierbar. Eine schnelle Intervention bei lokalen oder regionalen Katastrophen kann nicht erwartet werden. Der Wert der Bundeswehr für den Katastrophenschutz liegt in der Bereitstellung großer Hel Die Strukturen des Bevölkerungsschutzes, insbesondere die des Katastrophenschutzes in den Ländern, werden auch genutzt, um besonderen Aufgabenstellungen in anderen staatlichen Bereichen, wie z.b. in der Gesundferkontingente über längere Zeiträume unter einheitlicher Führung sowie in der Verfügbarkeit von schwerem Gerät, einschl. Lufttransportkapazitäten. Auf Grund der gegenüber den originären Katastrophenschutz Organisationen deutlich längeren Vorlaufzeit kann die Bundeswehr nicht für die Primärphase von Katastrophenlagen vorgesehen werden. Ferner ist zu beachten, dass bei einer Anforderung der Bundeswehr, wie auch des THW, im Rahmen des Katastrophenschutzes der Bund einen Anspruch auf Kostenerstattung hat. Bewährte Strukturen im Bevölkerungsschutz heits, Veterinär oder Umweltverwaltung, zu begegnen. So orientiert sich z.b. bei Tierseuchen die Veterinärverwaltung beim Aufbau ihrer besonderen Verwaltungsorganisation an den Strukturen des Katastrophenschutzes. 15

18 Die Risikoanalyse im Bevölkerungsschutz - Was haben wir davon? Dr. Andre Walter, BBK Die Risikoanalyse im Bevölkerungsschutz ist ein pragmatisch durchführbares Werkzeug zur Bewertung von Risiken, die von Gefahren ausgehen und z.b. die Bevölkerung und wichtige Versorgungseinrichtungen betreffen. Das Verfahren kann auf allen Verwaltungsebenen unabhängig voneinander angewandt werden und es ist darauf ausgelegt, bereits vorhandene Daten und Erkenntnisse zu integrieren, um Doppelarbeiten zu verhindern. Ziel ist der Vergleich der Risiken, die von unterschiedlichen Gefahren ausgehen. Hierdurch entsteht eine belastbare Entscheidungsgrundlage für Maßnahmen in den Bereichen Prävention, Vorbereitung und Reaktion. Die Risikoanalyse bettet sich als zentrales Element in den Risikomanagementprozess ein. 16 Wie die Risikoanalyse Sie bei der Vorbereitung auf Schadensereignisse unterstützen kann Der vorliegende Beitrag informiert über die vom Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) entwickelte Methode für die Risikoanalyse im Bevölkerungsschutz 1 und zeigt deren Potenziale für die Anwendung insbesondere auf kommunaler sowie auf Landkreisebene (einschließlich der kreisfreien Städte) auf. Besonderes Augenmerk wird hierbei auf die nachfolgenden Punkte gelegt: Intuitive und möglichst einfache Anwendbarkeit: Nutzungsmöglichkeit für viele Anwender; geringer Zeitbedarf, Möglichkeit zur Einbindung bereits vorhandener Daten und Analyseergebnisse: Vermeidung redundanter Arbeiten, Unabhängige Anwendbarkeit der Methode: Jede Gebietskörperschaft kann die Risikoanalyse in eigener Zuständigkeit anwenden, Vergleichbarkeit der Ergebnisse: Entscheidungsgrundlage für die Bereitstellung von Bewältigungskapazitäten. Am 25. März 2002 wurde durch die Ständige Konferenz der Innenminister und senatoren der Länder (IMK) die Neue Strategie zum Schutz der Bevölkerung in Deutschland beschlossen. Unter anderem befasst sich 1 Download der Dokumentation der Methode für eine Risikoanalyse im Bevölkerungsschutz unter à Suchbegriff: Methode Risikoanalyse

19 diese Strategie mit der Gefahrenerfassung und bewertung (Risikoanalyse) als einem zentralen Baustein in der Weiterentwicklung des Systems der nationalen Sicherheitsvorsorge Deutschlands. Mit ihr sollte ein vergleichender Überblick über zu erwartende Schäden durch unterschiedliche Gefahren erstellt werden. Durch das BBK wurde auf Grundlage internationaler wissenschaftlicher Erkenntnisse sowie im fachlichen Austausch mit verschiedenen Bundesbehörden und internationalen Partnerbehörden eine Methode für die Risikoanalyse im Bevölkerungsschutz entwickelt. Die Methode dient der systematischen Erfassung des Schadensausmaßes, das bei Eintritt bestimmter Ereignisse innerhalb eines definierten Gebietes zu erwarten ist. Ausgangspunkt der Risikoanalyse ist in allen Fällen die Betrachtung einer bestimmten Gefahr, für deren Eintritt das zu erwartende Schadensausmaß bestimmt werden soll. Die Beschreibung der Gefahr erfolgt in Form eines Szenarios (bzw. mehrerer Szenarien in unterschiedlicher Ausprägung). Hierbei handelt es sich um die Beschreibung des möglichen Ablaufs eines Ereignisses mit Gefährdungscharakter für festgelegte Schutzgüter. Grundlagen können Beschreibungen aus dem Bund Länder Bericht zur bundeseinheitlichen Gefährdungsabschätzung sein. Es werden Intensität, Zeitpunkt, Dauer, räumliche Ausdehnung und Eintrittswahrscheinlichkeit des jeweils betrachteten Ereignisses möglichst genau beschrieben. Auf dieser Grundlage wird dann das zu erwartende Schadensausmaß auf verschiedene Schutzgüter aus den Bereichen Mensch, Umwelt, Wirtschaft, Versorgung sowie immaterielle Werte bestimmt. Das Ergebnis der Risikoanalyse wird mit Hilfe einer Risiko Matrix visualisiert, in der das mittels der Größen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schadensausmaß bestimmte Risiko eingetragen wird (siehe Abbildung 1 z.b. Darstellung des Risikos R 1 ): RISIKO-MATRIX 17 katastrophal mittel hoch sehr hoch sehr hoch sehr hoch SCHADENSAUSMASS groß mäßig gering mittel hoch sehr hoch sehr hoch sehr hoch R 1 mittel mittel hoch hoch hoch niedrig niedrig mittel mittel mittel unbedeutend niedrig niedrig niedrig niedrig niedrig sehr unwahrscheinlich unwahrscheinlich bedingt wahrscheinlich wahrscheinlich sehr wahrscheinlich EINTRITTSWAHRSCHEINLICHKEIT ABB. 1 Risiko-Matrix

20 18 Beide Variablen werden in jeweils fünf Klassen unterschiedlicher Ausprägung aufgeteilt. Die Grenzwerte (Schwellenwerte) zwischen den einzelnen Klassen richten sich nach den Anforderungen der Anwender. Bei der Untersuchung eines bestimmten Szenarios gelten auf unterschiedlichen administrativen Ebenen unterschiedliche Schwellenwerte. Ein Beispiel soll dies verdeutlichen: Als Gefahr wird ein Wintersturm angenommen. Hieraus wird als Szenario z.b. ein Sturm (Orkan der Stärke 12 auf der Beaufort Skala mit Spitzenböen über 117 km/h) vergleichbar mit dem Orkan Kyrill vom 18. Januar 2007 zu Grunde gelegt. Hierbei handelt es sich um ein Ereignis, welches mit einer gewissen statistischen Eintrittswahrscheinlichkeit innerhalb eines Betrachtungsraums vorkommt. Die statistische Eintrittswahrscheinlichkeit wird durch die Jährlichkeit des Ereignisses ausgedrückt (z.b. 100 jährliches Sturmereignis: statistisch ist alle 100 Jahre mit dem Auftreten eines entsprechenden Sturms zu rechnen). Hinsichtlich des Schadensausmaßes sind die Schwellenwerte für die anzuwendende Raumeinheit festzulegen. Für ein gesamtes Bundesland beispielsweise werden für die Definition des Übergangs von einem unbedeutenden zu einem geringen Schaden andere Ausprägungen der Schadensparameter (Parametrisierung von Schutzgütern aus den Bereichen Mensch, Umwelt, Wirtschaft, Versorgung und Immaterielle Werte ) definiert, als für einen Landkreis/eine kreisfreie Stadt oder eine Gemeinde. So könnten beispielsweise die Auswirkungen eines entsprechenden Wintersturms in einem Bundesland als unbedeutend klassifiziert werden, wenn nicht mehr als 200 ha Nutzwald zerstört werden und die Stromversorgung für 500 Personen zwei Tage lang unterbrochen ist. Sind die gleichen Auswirkungen auf den Bezugsraum eines Landkreises/einer kreisfreien Stadt beschränkt, dürfte die Bewertung des Schadensausmaßes erheblich höher (z.b. mäßig ) ausfallen. Für eine Gemeinde wiederum würde das Schadensausmaß entsprechend eher als groß oder sogar katastrophal bewertet. Die Bewertung der einzelnen Szenarien erfolgt jeweils als Kombination der Betrachtung von Schadensausmaß und Eintrittswahrscheinlichkeit. Aus der Ermittlung dieser beiden Komponenten ergibt sich die Zuordnung zu einer Risikoklasse. In der ABB. 1 ist anhand der Risikomatrix zu erkennen, dass insgesamt vier Risikoklassen ( niedrig, mittel, hoch und sehr hoch ) ausgewiesen werden. Nach der Analyse aller für die jeweilige Raumeinheit relevanten Gefahren ergibt sich schließlich ein intuitiv erfassbares, vergleichbares Bild unterschiedlicher Risikoklassifizierungen für die verschiedenen Szenarien. Dieses wichtige Zwischenergebnis bei der Risikoanalyse liefert erste Erkenntnisse hinsichtlich der sich darstellenden Risikosituation und kann beispielsweise für die Priorisierung umzusetzender Maßnahmen zur Steigerung der Bewältigungskapazitäten herangezogen werden.

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