TAGUNGSBERICHT ZUR INFORMATIONSVERANSTALTUNG FÜR BRANCHENVERBÄNDE WETTBEWERB UND VERTRIEB VON PERSONENWAGEN 1. BEGRÜSSUNG 2.

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1 TAGUNGSBERICHT ZUR INFORMATIONSVERANSTALTUNG FÜR BRANCHENVERBÄNDE WETTBEWERB UND VERTRIEB VON PERSONENWAGEN VOM 3. SEPTEMBER BEGRÜSSUNG Frau Katrin Portmann begrüsst im CASINO Bankette und Events in Bern die zahlreich erschienenen Gäste. Das Thema der Informationsveranstaltung lautet Wettbewerb und Vertrieb von Personenwagen. Im Zentrum stehen die rechtlichen Rahmenbedingungen in Europa. Nach einer kurzen Vorstellung der heutigen Traktanden und Referate übergibt Katrin Portmann dem Zentralpräsidenten des Auto Gewerbe Verband Schweiz (AGVS), Urs Wernli, das Wort. 2. EINLEITUNG Herr Urs Wernli begrüsst in seiner Funktion als Zentralpräsident des AGVS das interessierte Publikum, unter welchem sich Vertreter von Marken- und Händlerverbänden, Verbands- und Sektionsvertreter sowie Behördenmitglieder, Journalisten und weitere Interessierte befinden. Urs Wernli ruft den Anlass der heutigen Veranstaltung in Erinnerung: Es sei erklärtes Ziel des AGVS, dass die KFZ-Bekanntmachung unbefristet weitergeführt werde. Die über 4000 Mitglieder des AGVS verfolgen seit mehr als fünf Jahren genau dieses Ziel. Die Mitglieder sind fast ausschliesslich KMU. Sie tragen eine Verantwortung gegenüber verschiedenen Stakeholdern: Sie beschäftigen eine grosse Anzahl Lernender und sind diesen gegenüber gehalten, ihnen eine umfassende, interessante Ausbildung zu geben und fundiertes Know-how zu vermitteln. Auch den übrigen Mitarbeitenden gegenüber trägt der einzelne Unternehmer eine Verantwortung. Investitionen in die Aus- und Weiterbildung der Mitarbeitenden sind

2 notwendig, aber auch für viele Garagisten eine grosse Herausforderung aufgrund der knappen Ressourcen. Zudem stehen sie gegenüber ihren Kunden in der Verantwortung, nicht nur einen zufriedenstellenden Service im weiteren Sinne zur Verfügung zu stellen, sondern vielmehr auch ein langfristiger Geschäftspartner und Ansprechperson zu sein. Auch gegenüber ihren Geschäftspartnern, wie z. B. Teilelieferanten tragen die Garagisten eine Verantwortung. Schliesslich tragen die Unternehmer jedenfalls die Markenhändler auch gegenüber der Marke eine gewisse Verantwortung. Sie stehen hinter den Produkten, welche sie verkaufen und möchten gegenüber dem Hersteller bzw. Importeur ein guter Partner sein. Vor diesem Hintergrund sind die AGVS-Mitglieder auf faire Rahmenbedingungen angewiesen, welche eine erfolgreiche (Weiter-)Entwicklung für die Zukunft ermöglichen. Die KFZ-Bekanntmachung ist nicht nur eine erfolgsversprechende Grundlage für die Zusammenarbeit von Garagenbetrieben und ihren Geschäftspartnern. Sie hat auch eine positive Wirkung auf die Schweizer Volkswirtschaft und stärkt den Wettbewerb im Verkauf und im Service. In verschiedenen Studien konnte aufgezeigt werden, dass der Wettbewerb mit der KFZ-Bekanntmachung gestärkt wurde. Der Mehrmarkenvertrieb führte nachweislich zu mehr Effizienzgewinnen. Seit dem Wegfall der KFZ-GVO in der EU ordnen viele Importeure ihre Vertriebsnetze neu. Zahlreichen Händlern wurden die Verträge gekündigt, einige haben ähnliche Schritte angekündigt. Man erwartet und hofft offensichtlich (auf Seiten der Hersteller und Importeure), dass die KFZ-Bekanntmachung in der Schweiz wegfällt. Ein Wegfall würde bedeuten, dass Hersteller und Importeure ihre Vertriebs- und Servicenetze völlig frei gestalten können, was der Schweizerischen KMU-Landschaft abträglich wäre. Die Abhängigkeit der KMU durch übergeordnete Standards immer grösser und die unternehmerischen Freiheiten für dieselben immer kleiner würden. Die seit 2003 vorhandene Rechts- und Planungssicherheit verloren gingen. Im Namen des Autogewerbes fordert der AGVS vor diesem Hintergrund die unbefristete Beibehaltung der KFZ-Bekanntmachung in der Schweiz. Auch das European Council for Motor Traders and Repairers (CECRA) kämpfe für eine rechtsverbindliche Lösung und die Erfahrungen z. B. aus Österreich zeigen, dass Vieles für eine Beibehaltung sprechen. Seite 2 von 9

3 Die Schweizerische Wettbewerbskommission (WEKO) wird sich im nächsten halben Jahr mit der Bekanntmachung befassen und schliesslich über die Zukunft der KFZ-Bekanntmachung entscheiden. Urs Wernli fordert abschliessend die Anwesenden und insbesondere die WEKO auf, sich zusammen mit dem AGVS für eine unbefristete Verlängerung der KFZ-Bekanntmachung auszusprechen. 3. RÜCKBLICK UND STATUS QUO Herr Tobias Treyer stellt sich einleitend kurz als Rechtskonsulent des AGVS vor und macht auf die neuste Version des Argumentariums Das Schweizer Autogewerbe braucht die KFZ- Bekanntmachung! aufmerksam. Anschliessend blickt Tobias Treyer auf die Entwicklungen in den letzten Jahren zurück und fasst die wichtigsten Meilensteine und die Gutachten zusammen, welche sich mit der KFZ- Branche im Spezifischen befassen: Im Jahr 2008 wurde das erste Gutachten der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften (ZHAW) zur Marktstruktur im Autogewerbe erstellt. Dieses wurde 2011 aktualisiert, wobei festgestellt werden konnte, dass der Wettbewerb durch die KFZ-Bekanntmachung intensiviert wurde. Eine Studie der Credit Suisse aus dem Jahre 2011 konnte nachweisen, dass eine Zunahme der Mehrmarken- und freien Betriebe den Wettbewerb stärkt. Im Jahr 2012 untersuchte die ZHAW im Gutachten Konsumentenwohlfahrt die Konsumentenrente, d. h. den volkswirtschaftlichen Nutzen (da es keine Schweizer Auto-Hersteller gibt, setzt sich der volkswirtschaftliche Nutzen in der Schweiz nur aus der Konsumentenrente zusammen). Das Gutachten zeigte, dass die KFZ- Bekanntmachung einen direkten Nutzen für die Konsumenten bewirkte. Im Juni 2012 hat die WEKO beschlossen, dass sie die KFZ-Bekanntmachung vorläufig beibehalten wird wurde in einem Gutachten der ZHAW der Mehrmarken- dem Einmarkenvertrieb gegenübergestellt und festgestellt, dass der Mehrmarkenvertrieb technisch effizienter ist. Seit 2011 untersucht die ZHAW zudem jährlich die neusten Entwicklungen in der EU resp. ihrer Mitgliedstaaten und stellt hierbei insbesondere die Frage, ob und in Seite 3 von 9

4 welchem Umfang der Wegfall der europäischen Regelung Auswirkungen auf die nationale Gesetzgebung hat. Das neuste Gutachten der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften aus dem aktuellen Jahr befasst sich mit den "Abhängigkeiten" im Verhältnis Import Händlerschaft. Das Gutachten weist nach, dass sich ein Grossteil der Händler in einem wirtschaftlichen Abhängigkeitsverhältnis zu den Importeuren von Neufahrzeugen befindet. Dies insbesondere aufgrund der Investitionen, welche die Händler anlässlich des Vertragsschlusses und im Laufe der Vertragsbeziehung zur Erfüllung der Standards tätigen müssen. Tobias Treyer resümiert, dass in vielen anderen Branchen, derartige Abhängigkeiten nicht möglich wären. Abschliessend verweist Tobias Treyer noch einmal kurz auf das Argumentarium Das Schweizer Autogewerbe braucht die KFZ-Bekanntmachung! und hält in diesem Zusammenhang die Kernaussagen desselben fest: Die KFZ-Bekanntmachung habe sich in den letzten 10 Jahren bewährt und ist unabdingbar für die Rechtssicherheit des Autogewerbes. Ein ersatzloser Wegfall der KFZ- Bekanntmachung würde nicht nur den heute funktionierenden Wettbewerb gefährden und sich erheblich zu Lasten der KMU auswirken, sondern wäre für viele KMU eine akute Gefährdung ihrer Existenz. Zudem hätte dieses Szenario auch Konsequenzen für das nationale Ausbildungssystem. Insbesondere könnten Importeure nachhaltig Einfluss nehmen und den Markt nach ihrem Gusto gestalten, wenn die minimalen Schranken der KFZ- Bekanntmachung wegfallen würden (z. B. Verkürzung der Kündigungsfristen, Kündigung ohne Begründung, Verbot des Mehrmarkenvertriebes, etc.). 4. LÄNDERBERICHT UPDATE 2014 Frau Dr. Seraina Denoth von der ZHAW präsentiert die Ergebnisse des Länderberichts 2014 und beginnt einleitend mit den Entwicklungen hinsichtlich der rechtlichen Situation und der Historie der Länderberichte der ZHAW. Erstmals wurden dieses Jahr auch Verbände in die Befragung mit einbezogen. Seite 4 von 9

5 Dem Länderbericht liegt eine Befragung mittels Fragebogen zugrunde. Befragt wurden einerseits sämtliche nationale Wettbewerbsbehörden, sowie die wichtigsten und mithin grössten Verbände des KFZ-Gewerbes in Europa. Von Interesse waren folgende zentrale Fragestellungen: i) Die zentrale Frage lautet im Prinzip, wie die Reaktion des jeweiligen EU-Mitgliedstaates auf die Änderung der rechtlichen Rahmenbedingungen im KFZ-Bereich sind oder waren. Insbesondere interessierte dabei, ob im jeweiligen Staat (im Hinblick auf die Neu-Regelung in der EU) Klagen und Beschwerden eingingen, ob neue Regelungen (als Ersatz der KFZ- GVO) erlassen wurden oder andere Massnahmen eingeleitet wurden. ii) Im nächsten Schritt war zu ermitteln, ob der jeweilige Mitgliedstaat zufrieden ist mit der aktuellen Situation und/oder ob Handlungsbedarf geortet wurde. iii) Schliesslich versuchte der Fragebogen zu ermitteln, ob konkrete Massnahmen geplant sind. Von 28 befragten Behörden haben 18 Behörden den Fragebogen ausgefüllt zurückgesendet, weitere zwei Länder haben für die Beantwortung entweder auf die Website bzw. einen spezifischen Link oder auf die letztjährige Antwort verwiesen (Rücklaufquote von 71.4%). Von den 27 befragten Verbänden kamen insgesamt 10 verwertbare Antworten zurück. (Rücklaufquote von 37,0%). Die Befragung erfolgte schriftlich und telefonisch. Die Fragen können folgendermassen zusammengefasst werden: Der erste Fragenkomplex hatte zum Ziel, abzuklären, ob es bestehende nationale Gesetze bezüglich KFZ-Branche gibt, welche von der geltenden EU-Regelung abweichen. Der zweite Fragenkomplex sollte eine Bedarfsabklärung vornehmen und versuchen, erste Erfahrungen mit den neuen Rahmenbedingungen in Erfahrung zu bringen. Im direkten Vergleich der Resultate von 2013 und von 2014 zeigte sich, dass innerhalb eines Jahres das Bewusstsein bezüglich der Herausforderungen und Schwierigkeiten der KFZ- Branche zugenommen haben: Die Anzahl Mitgliedstaaten, in welchen Handlungsbedarf geortet oder sogar konkrete Schritte für eine von der EU abweichende Regulierung geplant oder vorgenommen wurden, nahm in diesem relativ kurzen Zeitraum zu. Seraina Denoth präsentiert anschliessend exemplarisch die einzelnen Antworten einiger EU- Mitgliedstaaten. In Frankreich und Luxembourg wird die Branche derzeit nicht nur Seite 5 von 9

6 beobachtet, sondern es wurden auch konkrete Schritte auf politischer und gesetzgeberischer Ebene eingeleitet. In Griechenland gelten Händler als Agenten, in Spanien wurde aufgrund massiven Drucks seitens der Hersteller ein Gesetzesentwurf zurückgezogen. Weiter ortete Bulgarien Handlungsbedarf, insbesondere hinsichtlich des Konsumentenschutzes und der Kündigungsbedingungen. In Österreich wurde bekanntlich das Kraftfahrzeugschutzgesetz (KraSchG) erlassen. Stellvertretend für die Antworten der Verbände soll hier insbesondere der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) erwähnt werden. Der ZDK hat im Juni 2013 ein Positionspapier verfasst, welches das grosse Machtungleichgewicht zwischen Herstellern/Importeuren und Garagisten hervorhebt. Gemäss diesem Positionspapier zeigen erste Erfahrungen, dass die Hersteller die neuen Freiräume voll ausschöpfen, die Verträge entsprechend (einseitig) ändern und den Garagisten selten ein Mitspracherecht eingeräumt wird. Damit wurde innert kürzester Zeit die wirtschaftliche Situation der Händler nachhaltig verschlechtert. Das Positionspapier kommt zum Schluss, dass Regelungen für das KFZ- Gewerbe notwendig sind und ein Handlungsbedarf hinsichtlich wesentlicher Elemente (Mehrmarkenvertrieb, Übertragung des Händlervertrages ohne Zustimmung des Herstellers etc.) besteht. Seraina Denoth fasst die Erkenntnisse des Länderberichts 2014 folgendermassen zusammen: Innerhalb eines Jahres zeichnet sich ein wachsendes Bewusstsein bezüglich der Eigenheiten des KFZ-Gewerbes ab. Die Anzahl Mitgliedstaaten, welche mit der neuen EU- Regelung nicht einverstanden sind und die Problematik einer erheblichen Machtasymmetrie der Hersteller und Garagisten erkennen, wächst. Konkrete Schritte wurden allerdings erst von einige wenigen Ländern eingeleitet (vgl. Nachfolge-Referat Punkt 5.). 5. DER BLICK NACH ÖSTERREICH Herr Dr. Mag. Gustav Oberwallner stellt einleitend fest, dass der Schutz der Händler v. a. durch das Vertragsrecht zu gewährleisten sei. Denn Wettbewerbsrecht sei in erster Linie EU- Recht. Er erinnert daran, dass aufgrund der Systematik in der EU das Thema zuerst zu einem nationalen Thema werden müsse. Erst dann kann es ein Traktandum auf der Ebene der EU werden. Da die Kommission vom Ministerrat getragen ist, sind die nationalen Regierungen entscheidend für die Traktanden. Gustav Oberwallner betont, dass die Umsetzung grosse Probleme bereite: damit die Kartellbehörde überhaupt aktiv wird, muss eine massive Wettbewerbsbeschränkung Seite 6 von 9

7 vorliegen. Daher werde die Problematik nicht so schnell als nationales Thema wahr- und aufgenommen. Auslöser für die nationalen Bemühungen in Österreich war ein Brief von der EU, in welchem die EU-Kommission die Mitgliedstaaten aufforderte, die Problematik mit nationalem Recht in den Griff zu kriegen. Die Ausgestaltung war von langen und zähen Verhandlungen geprägt. So gebe es in Österreich einige sehr grosse Autohändler, welche sich seit je her meistens den Herstellern anschliessen um sich mit ihnen gut zu stellen. Der Verband jedoch müsse zum Ziel haben, die Interessen der grossen Mehrheit also der vielen KMU-Garagen zu vertreten. Mit dem KraSchG konnten einige wesentliche Punkte der KFZ-GVO in nationales Recht gerettet werden. Diese Verankerung der Niederlassungsfreiheit, der Begründung einer Kündigung und einigen weiteren Aspekten in nationalem Recht schafft einen fairen Rahmen für die Branche. Im AGBG ist wie im Schweizerischen Privatrecht die Privatautonomie verankert. Diese berücksichtigt aber das enorme Ungleichgewicht zwischen Händlern und multinational tätigen Herstellern viel zu wenig. Für diese Eigenheit der KFZ-Branche die Machtasymmetrie bietet das allgemeine Privatrecht keine hinreichende und zufriedenstellende Hilfe. Zwar haben die Hersteller diese Eigenheit erkannt und sich bereit erklärt, einige Aspekte in einem Code of Conduct aufzunehmen. Der Nachteil des Code of Conducts ist jedoch, dass er nicht rechtsverbindlich ist. Insofern könne er weder kurz- noch langfristig eine Lösung des Problems bieten. Grundsätzlich ist der Code of Conduct aber als positives Zeichen zu werten. Die Generaldirektion in der EU kenne die KFZ-Branche und gebe sich grosse Mühe, etwas zu bewirken. Sie habe auch explizit gesagt, dass der Code of Conduct ein erster Schritt sei und wenn dieser keine Wirkungen zeitige, dann würde die KFZ-Branche gesetzlich geregelt, namentlich in einer Richtlinie, welche schliesslich von den Mitgliedstaaten umgesetzt werden müsste. Vor diesem Hintergrund betont Gustav Oberwallner, dass es an den Mitgliedstaaten liege, die Hausübungen zu erledigen man könne nicht einfach immer nur auf Brüssel zeigen und zuwarten. Der Code of Conduct war letztlich auch die Basis für den Gesetzesentwurf für das KraSchG. Gustav Oberwallner erklärt weiter, dass das KraSchG zwar eine gute Sache sei, aber die Wirkung dürfe nicht überschätzt werden. In der Praxis gibt es nämlich zahlreiche Probleme. So gab es z. B. eine Händlerschutzversicherung, welche zu speziellen Konditionen Rechtsschutzversicherungen für Händler anbietet. Da aber bisher die Schiedsklausel nicht Seite 7 von 9

8 darin enthalten war, musste man für die Durchsetzung den harten Rechtsweg vor Gericht begehen, was für ein KMU eine enorme finanzielle Herausforderung und ein grosses Risiko darstellt. Im KraSchG ist verankert, dass der Betrieb mit der Marke verkauft werden darf das sei ein sehr wichtiger Punkt, meint Gustav Oberwallner. Dennoch sei die Umsetzung in der Realität sehr schwierig. Erfreulich sei, dass mittlerweile sogar Deutschland dieselbe Richtung eingeschlagen habe wie die EU Kommission. Das erklärte Ziel von Car 2020 ist die Erweiterung des Code of Conducts. Wenn sich die Hersteller in ihrem Standpunkt nicht bewegen, dann wird in der EU eine Konsultation in der Sache beginnen. Das wurde so explizit festgehalten und stelle durchaus eine Drohung gegenüber den Herstellern dar. Denn wenn die EU eine Konsultation beginnt, stehen alle Möglichkeiten offen. Gustav Oberwallner erklärt abschliessend, dass der Ministerrat und somit die Arbeit der Kollegen und Kolleginnen auf nationaler Ebene entscheidend sein wird. Er hoffe insbesondere, dass durch Car 2020 der Mehrmarkenvertrieb erhalten werden könne. Schliesslich gratuliert Gustav Oberwallner der Schweiz für die Beibehaltung der positiven Ausstrahlung der GVO zugunsten eines fairen und funktionierenden Wettbewerbs und zugunsten der Konsumenten. 6. FRAGEN Katrin Portmann eröffnet die Fragerunde. Da keine Fragen gestellt werden, übergibt sie für das Schlusswort an Urs Wernli. 7. SCHLUSSWORT Urs Wernli fasst die Veranstaltung mit einigen Erkenntnissen zusammen. Zunächst brauche das Schweizer Autogewerbe eine gewisse Regelung um faire Rahmenbedingungen zu schaffen. Die Schirm-GVO bietet einen ungenügenden Schutz vor dem Hintergrund, dass ein enormes Macht- und Kräfte-Ungleichgewicht bestehe. Die Rahmenbedingungen müssen so ausgestaltet sein, dass sie den KMU eine zukunftsgerichtete Entwicklung ermöglichen. Seite 8 von 9

9 Die KFZ-Bekanntmachung, welche bisher in der Schweiz noch immer gilt, unterstützte jeden und berücksichtigt insbesondere die Herausforderungen für KMU. Der Wettbewerb funktioniere unter der KFZ-Bekanntmachung. Die Garagisten brauchen die Schutzfunktion der WEKO und nicht eine Regulierung im Sinne einer Einschränkung. Urs Wernli appelliert an die WEKO: Er und zahlreiche Garagisten seien gespannt auf die Entscheidung der WEKO bezüglich der Weiterführung der KFZ-Bekanntmachung. Er hoffe, dass die WEKO Augenmass einsetze bei der Beurteilung. Abschliessend betont Urs Wernli die partnerschaftliche Zusammenarbeit. Insofern freue er sich, dass heute auch auto-schweiz vertreten sei. Es sei immer von Vorteil, Dinge intern zu lösen. Dafür seien eine konstruktive Zusammenarbeit und faire Rahmenbedingungen notwendig. Mit einem herzlichen Dank an die Referierenden und an das Organisationsteam schliesst Urs Wernli den offiziellen Teil der Veranstaltung und wünscht allen gute Geschäfte und guten Appetit beim anschliessenden Steh-Dinner. Seite 9 von 9

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