Bauen im Landwirtschaftlichen Grün Steuerliche Bestimmungen.
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- Brit Kramer
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1 Bauen im Landwirtschaftlichen Grün Steuerliche Bestimmungen
2 Übersicht Definition der Bauarbeiten Mehrwertsteuer im Bauwesen Steuerbegünstigungen im Bauwesen Der Steuerabsetzbetrag von 36 bzw. 50 Prozent Energiesparmaßnahmen und der Steuerabsetzbetrag von 55 bzw. 65 Prozent
3 Definition der Bauarbeiten Neubau, Erweiterung (ev. Abbruch und Wiederaufbau) Ordentliche Instandhaltung (Art. 3, Buchstabe a) Gesetz Nr. 380/2001) Malerarbeiten, Austausch von Böden, Reparatur sanitärer Anlagen, Erneuerung des Verputzes/Isolierung Außerordentliche Instandhaltung (Art. 3, Buchst. b) Gesetz Nr. 380/2001) Austausch Fenster und Türen, Austausch der Heizanlage, Einbau sanitärer Anlagen, Er- oder Versetzung von Trennwände, Energiesparmaßnahmen Sanierung und Restaurierung (Art. 3, Buchst. c) Gesetz Nr. 380/2001) Änderung Wohneinheiten für funktionellere Einteilung, Erneuerung der horizontalen und vertikalen Strukturen des Gebäudes, Öffnung neuer Fenster Bauliche Umgestaltung (Art. 3, Buchst. d) Gesetz Nr. 380/2001 Zweckbestimmungsänderung von Gebäuden, Abbruch und getreuer Wiederaufbau, Eingriffe zur Vergrößerung der Flächen
4 Mehrwertsteuer im Bauwesen
5 MwSt.-Sätze Neubau und Erweiterung Neubau von Wirtschaftsgebäuden (Stall, Stadel, landwirtschaftliche Garage, Almhütte, Räume für UaB) Neubau landwirtschaftliche Eigenwohnung (Keine Luxuswohnung!!) 22% 4% Neubau Zweitwohnung 10% Neubau Luxuswohnung 22% Erweiterung der landwirtschaftlichen Eigenwohnung 4% Erweiterung Zweitwohnung 10% Erweiterung des Wirtschaftsgebäudes 22%
6 Neubau private Hauptwohnung 4% Neubau oder Erweiterung der Garage, des Kellers oder des Autoabstellplatzes Einziges Zubehör zur Erstwohnung 4% Zubehör zur Zweitwohnung 10% Kein Zubehör 22%
7 MwSt.-Sätze Wiedergewinnungsarbeiten Ordentliche Instandhaltungsarbeiten (Art. 3, Buchstabe a) Ges. Nr. 380/2001) Austausch der Böden, Reparaturen von sanitären Einrichtungen, Malerarbeiten, Reparaturarbeiten, Austausch von Türen und Fenster (selbe Material, Farbe und Form) Wohngebäude 10% / 22% Wirtschaftsgebäude 22%
8 Außerordentliche Instandhaltungsarbeiten (Art. 3, Buchstabe b) Ges. Nr. 380/2001) Einbau und Sanierung der Sanitäranlagen, Austausch von Türen und Fenster (anderes Material, Farbe und Form), Arbeiten zur Energieeinsparung Wohngebäude 10 % / 22% Wirtschaftsgebäude 22%
9 Sanierungsarbeiten (Art. 3, Buchstabe c) Ges. Nr. 380/2001) Änderung der einzelnen Wohneinheiten für eine funktionelle Aufteilung Erneuerung der horizontalen und vertikalen Strukturen des Gebäudes Anpassung der Dachböden unter Einhaltung der bestehenden Volumen Schaffung von Fenster Wohngebäude 10% Wirtschaftsgebäude 10%
10 Arbeiten zur baulichen Umgestaltung Art. 3, Buchstabe d), Ges. Nr. 380/2001 -Änderung der Größe und der Anordnung der einzelnen Gebäude und Wohneinheiten -Schaffung der sanitären Anlagen unter Vergrößerung der Flächen aber Beibehaltung der Volumen -Änderung der Zweckbestimmung der Gebäude -Eingriffe zur Vergrößerung der Flächen -Abbruch und getreuer Wiederaufbau (ohne Erhöhung vom Bauvolumen - Kubatur) Kein getreuer Wiederaufbau siehe Neubau Wohngebäude 10% Wirtschaftsgebäude 10%
11 Sonstige MwSt.-Sätze Rohstoffe: Ziegel, Zement, Eisen, Dachziegel, Gips, Materialien für Böden (Holz-, Fliesen-, PVC-, Teppichböden), Tapeten, Wandfliesen Fertigteile: Aufzug, Heizanlage, sanitäre Anlage, Fenster, Türen, Rohre, Elektroanlage, Klimaanlage N.B. Fertigteile verlieren mit Einbau nicht ihre ursprüngliche Identität! 22% / jeweiliger MwSt.-Satz 4% / 10% / 22% Dienstleistungen: Freiberufler (Geometer, Architekt, Ingenieur) 22% Einrichtung: Möbel, Küche, Geräte 22%
12 Zusammenfassung Bauarbeiten definieren (Projekt, technischer Bericht)) Baukonzession/Bauermächtigung (genaue Definition der Arbeiten, Hinweis auf Gesetzesbestimmungen, evt. weitere Bescheinigungen Gemeinde) Baubeginnmeldung Abschluss Werkverträge (Material und Arbeitsleistung) Tausendsteltabelle Vorsteuerabzug Freiberufler (20% Vorsteuer, Mod. 770 bei Wirtschaftsgebäuden) Meldung Bauende Eintragung ins Gebäudekataster Meldung der Liegenschaft beim Steuerberater/SBB und im Steueramt der Gemeinde
13 Der Steuerabsetzbetrag von 36 bzw. 50 Prozent Zeitraum Ausgabenhöchstgrenze Absetzbetrag Euro 36 % Euro 50 % Euro 50 % ab Euro 36 %
14 Begünstigte Arbeiten Nur Arbeiten an Wohngebäuden: Ordentliche Instandhaltungsarbeiten (nur an Kondominien) Außerordentliche Instandhaltungsarbeiten Sanierungsarbeiten Arbeiten zur baulichen Umgestaltung Bau und Kauf von Autogaragen Beseitigung von architektonischen Barrieren Arbeiten zur Energieeinsparung Spesen für: Planung, Projektierung, sonstige freiberufliche Leistungen Materialkosten und Arbeitsleistung Mehrwertsteuer, Stempelsteuer und Gebühren
15 Der Steuerabsetzbetrag Höchstgrenze bis Steuerabsetzbetrag 50 % Steuerabsetzbetrag pro Jahr (1/10) Pro Wohneinheit Aufteilung: 10 Jahre für alle Steuerpflichtigen dies gilt ab 2012 auch für Senioren!!
16 Beispiel Spesen Sanierungsarbeiten an Wohneinheit Anerkannte Spesen (Höchstgrenze) Steuerabsetzbetrag 50 % Steuerabsetzbetrag pro Jahr (1/10) 4.800
17 Voraussetzungen Meldung an das Amt für Arbeitssicherheitstechnik / örtliche Sanitätseinheit (Einschreibebrief mit Rückantwort) (Meldung an das Dienstleistungszentrum von Pescara vor Beginn der Arbeiten - ab 13. Mai 2011 nicht mehr vorgesehen) Baukonzession, Bauermächtigung, Baubeginn-Meldung, ICI, IMU bzw. GIS Einzahlungen, Tausendstelltabelle, müssen zu Hause aufbewahrt und im Falle einer Kontrolle vorgelegt werden können
18 Zahlungen mittels Bank-/Postüberweisung mit Angabe: Gesetz Art. 16-bis DPR 917/1986, Steuernummer Antragsteller, MwSt.-Nr. Handwerker Bestätigung Handwerker bei Energiesparmaßnahmen Rechnungen, Zahlungsbestätigungen, behördliche Genehmigungen für evtl. Kontrolle aufbewahren
19 Der Steuerabsetzbetrag von 55 bzw. 65 Prozent
20 Allgemein Einführung mit Finanzgesetz 2007 Zeitlich begrenzt bis Zeitraum Höhe Absetzbetrag % % % % Nur Eingriffe am bestehenden Gebäude (Neubau und Erweiterung sind ausgeschlossen) Der Steuerabsetzbetrag kann für alle Gebäude beansprucht werden (Wohn- und Betriebsgebäude)
21 Allgemein Das Gebäude muss vor Beginn der Arbeiten über eine Heizanlage verfügen (Ausnahme: Installation von Sonnenkollektoren) Aufteilung: 3 Jahre bis 2007, 3 bis 10 Jahre 2008, 5 Jahre für 2009 und 2010, 10 Jahre 2011, 2012, 2013, 2014 und 2015 Mitteilung an die Agentur der Einnahmen ab 2009
22 Begünstigte Maßnahmen Energetische Sanierung vom gesamten Gebäude Energiesparmaßnahmen Austausch der Heizanlage durch einen Brennwert- Kessel / durch Wärmepumpen / durch geothermische Anlagen mit niedriger Enthalpie Eingriffe zur Wärmedämmung Installation von Sonnenkollektoren für Warmwassergewinnung
23 Höhe des Steuerabsetzbetrages Begünstigte Energiesparmaßnahmen Energietechnische Sanierung des gesamten Gebäudes Eingriffe zur Wärmedämmung (Außenwände, Fußböden, Isolierfenster) Installation von Sonnenkollektoren zur Warmwasseraufbereitung Austausch der Heizanlage durch einen Brennwertkessel *max. Spesen bis **max. Spesen ab max. Spesen max. Absetzbetrag ,18* ,15** ,90* ,69** ,90* ,69** ,45* ,84**
24 Beispiel Kosten für den Austausch der Fenster Steuerabsetzbetrag 65 % Steuerabsetzbetrag pro Jahr (1/10) / Jahr
25 Rechnungen Die Spesen müssen mittels Bank- bzw. Postüberweisung durchgeführt werden. Auf der Überweisung müssen folgende Daten angegeben werden: Grund der Überweisung: legge n. 296 del 27 dicembre 2006, art. 1, co riqualificazione energetica Steuernummer des Antragstellers MwSt.-Nummer oder Steuernummer vom Begünstigten
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