Planungsrechtliche Vorgaben Abwägung/Beschlussempfehlung. Nr. Stellungnahme. Träger öffentlicher Belange; Datum/Eingang des Schreibens

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1 1 Stadt Syke: Bebauungsplan 25 (3/74) Am Hang Frühzeitige Unterrichtung der Träger öffentlicher Belange und sonstiger Behörden gemäß 4 (1) BauGB Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß 3 (1) BauGB Träger öffentlicher Belange; Datum/Eingang des 01 ExxonMobil Production Deutschland GmbH Riethorst Hannover 09. April 2015 Anlagen der von EMPG vertretenen Unternehmen sind nicht betroffen. Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. 02 EWE NETZ GmbH Netzregion Cuxhaven/ Delmenhorst Fischstraße Delmenhorst 09. April 2015 Vielen Dank für die Beteiligung unseres Hauses als Träger öffentlicher Belange im Rahmen des Bebauungsplanverfahren 25 (3174) Am Hang''. In dem Plangebiet befinden sich Gasverteilungsleitungen sowie Leerohrsysteme mit Glasfaserkabeln der EWE NETZ GmbH mit den zugehörigen Anlagen. Sollten Sie für Ihre weitere Planung Informationen benötigen, können Sie diese schriftlich oder auch gerne über unsere Internetseite { anfordern. Diese Leitungen und Anlagen müssen in ihren Trassen {Lage) und Standorten (Bestand) erhalten bleiben und dürfen weder beschädigt, überbaut, überpflanzt oder anderweitig gefährdet werden. Bitte stellen Sie sicher, dass diese Leitungen und Anlagen durch Ihr Vorhaben weder technisch noch rechtlich beeinträchtigt werden. Die EWE NETZ GmbH hat keine Bedenken oder Anregungen vorzubringen. Wir bitten Sie, uns auch in die weiteren Planungen einzubeziehen und uns frühzeitig zu beteiligen. Sollten Anpassungen unserer Anlagen, wie z.b. Änderungen, Beseitigung, Neuherstellung der Anlagen an anderem Ort {Versetzung) oder andere notwendige Betriebsarbeiten wegen begründeter Vorgaben oder Freigaben erforderlich werden, sollen für die technische Vorgehensweise die geltenden gesetzlichen Regelungen und die anerkannten Regeln der Technik gelten. Die Kosten der Anpassungen bzw. Betriebsarbeiten sind von dem Vorhabenträger vollständig zu tragen und dementsprechend der EWE NETZ GmbH zu erstatten, es sei denn der Vorhabenträger und die EWE NETZ GmbH haben eine anderslautende Kostenverteilung vertraglich geregelt. Es wird zur Kenntnis genommen, dass sich bereits Gasverteilungsleitungen sowie Leerohrsysteme mit Glasfaserkabeln der EWE NETZ GmbH mit den zugehörigen Anlagen im Plangebiet befinden. Die Schutzanweisungen der Leitungen werden zur Kenntnis genommen und beachtet. Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und beachtet.

2 Stadt Syke: Bebauungsplan 25 (3/74) Am Hang 2 Träger öffentlicher Belange; Datum/Eingang des 02 Fortsetzung EWE NETZ Fragen zu diesem Schreiben beantwortet Ihnen unsere Bezirksmeisterei Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Syke unter der Telefonnummer Übrigens: Anfragen auf digitalem Wege erleichtern uns die Arbeit. Wir freuen uns künftig elektronische Anfragen von Ihnen an unser Postfach bauinfoncd@ewe-netz.de zu erhalten. 03 ADFC Böttcherei Weyhe 11. April Freie Hansestadt Bremen, Der Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen, Referat 33 - Luftverkehr, Flugplätze Zweite Schlachtpforte 3, Bremen 14. April Wasserbeschaffungsverband Süstedt Kirchfeld Süstedt 15. April Eisenbahn-Bundesamt 16. April 2015 Die Belange des Radverkehrs werden nicht berührt. Die Beteiligung des ADFC am weiteren Verfahren ist nicht erforderlich. Der Geltungsbereich des o.a. Bebauungsplans liegt außerhalb des Bauschutzbereichs des Verkehrsflughafens Bremen. Luftverkehrsrechtliche Belange, die ich zu vertreten habe, sind daher nicht betroffen. Ich beziehe mich auf Ihr o. g. Schreiben und teile Ihnen wie folgt mit: Seitens des Wasserbeschaffungsverbandes Süstedt werden keine Anregungen und Bedenken betreffend der o. g. Bauleitplanung vorgebracht. Ihr Schreiben ist am beim Eisenbahn-Bundesamt (EBA) eingegangen und wird hier unter dem o.a. Geschäftszeichen bearbeitet. Ich danke Ihnen für die Beteiligung des EBA als Träger öffentlicher Belange. Das Eisenbahn-Bundesamt ist die zuständige Planfeststellungsbehörde für die Betriebsanlagen und die Bahnstromfernleitungen (Eisenbahninfrastruktur) der Eisenbahnen des Bundes. Es prüft als Träger öffentlicher Belange, ob die zur vorgelegten Planungen bzw. Vorhaben die Aufgaben nach 3 des Gesetzes über die Eisenbahnverkehrsverwaltung des Bundes (Bundeseisenbahnverkehrsverwaltungsgesetz - BEWG) berühren. Die Belange des Eisenbahn-Bundesamtes werden von der Planung: Bebauungsplanverfahren 25 (3/74) Am Hang" nicht berührt bzw. werden in der Planung ausreichend berücksichtigt. Insofern bestehen keine Bedenken. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Belange des ADFC nicht berührt werden. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die luftverkehrsrechtlichen Belange nicht betroffen sind. Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Planung keine Bedenken entgegenstehen. Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Planung keine Bedenken entgegenstehen.

3 Stadt Syke: Bebauungsplan 25 (3/74) Am Hang 3 Träger öffentlicher Belange; Datum/Eingang des 07 Erdgas Münster GmbH Anton-Bruchhausen- Straße Münster 20. April LGLN, Regionaldirektion Hameln Hannover, Kampfmittelbeseitigungsdienst Marienstraße Hannover 20. April 2015 Im Bereich Ihrer Maßnahme/Planung betreiben wir keine Anlagen, zurzeit bestehen auch keine Planungsabsichten. Für Rückfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung. Sie haben im Rahmen eines Bauleitplanverfahrens oder einer vergleichbaren Planung das Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (LGLN), Regionaldirektion Hameln - Hannover (Kampfmittelbeseitigungsdienst (KBD)) als Träger öffentlicher Belange gem. 4 Baugesetzbuch (BauGB) beteiligt. Meine Ausführungen hierzu entnehmen Sie bitte der Rückseite; diese ergeht kostenfrei. Sofern in meinen anliegenden Ausführungen eine weitere Gefahrenerforschung empfohlen wird, mache ich darauf aufmerksam, dass die Gemeinden als Behörden der Gefahrenabwehr auch für die Maßnahmen der Gefahrenerforschung zuständig sind. Eine Maßnahme der Gefahrenerforschung kann eine historische Erkundung sein, bei der alliierte Kriegsluftbilder für die Ermittlung von Kriegseinwirkungen durch Abwurfmunition ausgewertet werden (Luftbildauswertung). Der KBD hat nicht die Aufgabe, alliierte Luftbilder zu Zwecken der Bauleitplanung oder des Bauordnungsrechts kostenfrei auszuwerten, die Luftbildauswertung ist vielmehr gem. 6 Niedersächsisches Umweltinformationsgesetz (NUIG) in Verbindung mit 2 Abs. 3 Niedersächsisches Verwaltungskostengesetz (NVwKostG) auch für Behörden kostenpflichtig. Sofern eine solche kostenpflichtige Luftbildauswertung durchgeführt werden soll, bitte ich um entsprechende schriftliche Auftragserteilung. Es kann nicht unterstellt werden, dass keine Kampfmittelbelastung im Planungsbereich vorliegt. Es wird zur Kenntnis genommen, dass sich keine Anlagen im Plangebiet befinden. Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Es wird zur Kenntnis genommen, dass nicht unterstellt werden kann, dass sich keine Kampfmittelbelastungen im Plangebiet befinden. Aufgrund der bereits vorhandenen Bebauung des Plangebiets und den damit verbundenen Boden- und Erdarbeiten zur Errichtung der Gebäude und Erschließung des Gebiets, bei denen keinerlei Hinweise auf Kriegseinwirkungen identifiziert wurden, geht die Stadt Syke nicht davon aus, dass eine weitere Gefahrenforschung erforderlich ist.

4 Stadt Syke: Bebauungsplan 25 (3/74) Am Hang 4 Träger öffentlicher Belange; Datum/Eingang des 09 PLEdoc GmbH Gesellschaft für Dokumentationserstellung und -pflege mbh Schnieringshof Essen 23. April 2015 Mit Bezug auf Ihr o.g. Schreiben teilen wir Ihnen mit, dass in dem von Ihnen angefragten Bereich keine von uns verwalteten Versorgungsanlagen vorhanden sind. Maßgeblich für unsere Auskunft ist der im Übersichtsplan markierte Bereich. Bitte überprüfen Sie diese Darstellung auf Vollständig- und Richtigkeit und nehmen Sie bei Unstimmigkeiten umgehend mit uns Kontakt auf. Wir beauskunften die Versorgungseinrichtungen der nachstehend aufgeführten Eigentümer bzw. Betreiber: Es wird zur Kenntnis genommen, dass sich keine Versorgungsanlagen im Plangebiet befinden. Open Grid Europe GmbH, Essen Kokereigasnetz Ruhr GmbH, Essen Ferngas Netzgesellschaft mbh (ehern. Ferngas Nordbayern GmbH (FGN)), Nürnberg Mittel-Europäische Gasleitungsgesellschaft mbh (ME- GAL), Essen Mittelrheinische Erdgastransportleitungsgesellschaft mbh (METG), Essen Nordrheinische Erdgastransportleitungsgesellschaft mbh & Co. KG (NETG), Dortmund Trans Europa Naturgas Pipeline GmbH (TENP), Essen GasLINE Telekommunikationsnetzgesellschaft deutscher Gasversorgungsunternehmen mbh & Co. KG, Straelen Viatel GmbH, Frankfurt Diese Auskunft bezieht sich ausschließlich auf die Versorgungseinrichtungen der hier aufgelisteten Versorgungsunternehmen. Auskünfte zu Anlagen sonstiger Netzbetreiber sind bei den jeweiligen Versorgungsunternehmen bzw. Konzerngesellschaften oder Regionalcentern gesondert einzuholen. Achtung: Eine Ausdehnung oder Erweiterung des Projektbereichs bedarf immer einer erneuten Abstimmung mit uns. Für den in Ihrer Anfrage genannten Projektbereich haben wir einen Übersichtsplan erstellt. Dieser Übersichtsplan ist ausschließlich für den hier angefragten räumlichen Bereich zu verwenden. Bitte überprüfen Sie diese Darstellung auf Vollständig- und Richtigkeit und nehmen Sie bei Unstimmigkeiten umgehend mit uns Kontakt auf. Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Der Übersichtsplan entspricht der Abgrenzung des Plangebiets.

5 Stadt Syke: Bebauungsplan 25 (3/74) Am Hang 5 Träger öffentlicher Belange; Datum/Eingang des Fortsetzung PLEdoc Die Anlage wird zur Kenntnis genommen. 10 GASCADE Gastransport GmbH Kölnische Straße , Kassel 22. April TenneT TSO GmbH, Eisenbahnlängsweg 2 a Lehrte 23. April 2015 Wir danken für die Übersendung der Unterlagen zu o. g. Vorhaben. Wir antworten Ihnen zugleich auch im Namen und Auftrag der Anlagenbetreiber WINGAS GmbH, NEL Gastransport GmbH sowie OPAL Gastransport GmbH & Co. KG. Nach Prüfung des Vorhabens im Hinblick auf eine Beeinträchtigung unserer Anlagen teilen wir Ihnen mit, dass unsere Anlagen zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht betroffen sind. Dies schließt die Anlagen der v. g. Betreiber mit ein. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass sich Kabel und Leitungen anderer Betreiber in diesem Gebiet befinden können. Diese Betreiber sind gesondert von Ihnen zur Ermittlung der genauen Lage der Anlagen und eventuellen Auflagen anzufragen. Die GASCADE kann nur für ihre eigenen Anlagen Auskunft geben und für die Anlagen der Anlagenbetreiber, welche GASCADE mit der Beauskunftung beauftragt haben (s. o.). Die Planung berührt keine von uns wahrzunehmenden Belange. Es ist keine Planung von uns eingeleitet oder beabsichtigt. Zur Vermeidung von Verwaltungsaufwand bitten wir Sie, uns an diesem Verfahren nicht weiter zu beteiligen. Es wird zur Kenntnis genommen, dass keine Anlagen der GASCADE Gastransport GmbH von der Planung betroffen sind. Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

6 Stadt Syke: Bebauungsplan 25 (3/74) Am Hang 6 Träger öffentlicher Belange; Datum/Eingang des 12 Harzwasserwerke GmbH, Nikolaistraße Hildesheim 23. April 2015 An der westlichen Seite des o. a. Bebauungsplanes, in der Wilhelmstraße, verläuft unsere Wassertransportleitung Söse- Nord, Nennweite 575 mm. Oberhalb der Leitung ist ein betriebseigenes Steuer- und Fernmeldekabel verlegt. Sollten in Richtung Wilhelmstraße Erschließungsmaßnahmen geplant sein, bitten wir um rechtzeitige Benachrichtigung und technische Abstimmung. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an Herrn Uhlhorn, Tel oder Mobil Beigefügt erhalten Sie einen Übersichtsplan mit Eintragung der Leitungsführung. Die Hinweise auf die Bestandsleitungen werden zur Kenntnis genommen. Sollten Erschließungsmaßnahmen in der Wilhelmstraße erforderlich werden, werden Harzwasserwerke rechtzeitig über die Planung informiert.

7 Stadt Syke: Bebauungsplan 25 (3/74) Am Hang 7 Träger öffentlicher Belange; Datum/Eingang des Fortsetzung Harzwasserwerke GmbH Die Anlage wird zur Kenntnis genommen.

8 Stadt Syke: Bebauungsplan 25 (3/74) Am Hang 8 Träger öffentlicher Belange; Datum/Eingang des 13 Gasunie Deutschland Transport Services GmbH, Permits & Right of Way Pelikanplatz 5 D Hannover 24. April Avacon AG, Betrieb Syke, Am Winklerfelde April 2015 Wir bestätigen den Eingang Ihrer im Anhang befindlichen Plananfrage. Nach eingehender Prüfung können wir Ihnen hierzu mitteilen, dass Erdgastransportleitungen, Kabel und Stationen der von Gasunie Deutschland vertretenen Unternehmen von Ihrem Planungsvorhaben nicht betroffen sind. Ihr zuständiger Ansprechpartner: Gasunie Deutschland Transport Services GmbH, Herr Siewert, Pelikanplatz 5, Hannover, Tel. (0511) plananfragen@gasunie.de Als Anlage erhalten Sie die gewünschte zu Ihrer Anfrage vom Wir weisen Sie darauf hin, dass alle Risiken bzgl. Vollständigkeit und Genauigkeit der Übermittlung, die mit dem Versand per verbunden sind, beim Empfänger liegen. Bitte beachten Sie die Informationen zu unseren technischen Anlagen. Zur Einhaltung der erforderlichen Sicherheitskriterien berücksichtigen Sie bitte die Leitungsschutzanweisungen. Wichtiger Hinweis: Wir sind ab dem mit der Planauskunft über das Internet zu erreichen. Unter folgenden Adressen sind wir zu erreichen: a) Link Internetseite Avacon AG b) Portal direkt Wir bedanken uns für Ihre Anfrage und können Ihnen mitteilen, dass sich im Plangebiet Betriebsmitte im Eigentum der Netzgesellschaft Syke befinden. Wir bitten Sie, diese Versorgungsanlagen in Ihren Planungen zu berücksichtigen. Als Anlage haben wir für Ihre planerischen Maßnahmen einen MS-Übersichtsplan angefügt. Dieses Schriftstück wurde maschinell erstellt und trägt keine Unterschrift. Es wird zur Kenntnis genommen, dass keine Anlagen von der Planung betroffen sind. Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Es wird zur Kenntnis genommen, dass sich Leitungen im Plangebiet befinden. Die Schutzanweisungen werden beachtet.

9 Stadt Syke: Bebauungsplan 25 (3/74) Am Hang 9 Träger öffentlicher Belange; Datum/Eingang des 15 Fortsetzung Avacon AG Die Anlage sowie die Leitungsschutzanweisungen werden zur Kenntnis genommen und beachtet. Anlage Leitungsschutzanweisung 16 Mittelweserverband Hermannstraße Mai DFS Deutsche Flugsicherung GmbH Am DFS-Campus Langen 04. Mai 2015 In der uns vorliegenden Sache: B-Plan 25 (3/74) Am Hang" Aktenzeichen: w.v. mit Schreiben vom bestehen seitens des MWV als Behörde bzw. Träger öffentlicher Belange grundsätzlich keine Bedenken. Das betroffene Maßnahmengebiet befindet sich außerhalb unseres Verbandsgebietes. Verbandseigene Gewässer sind aufgrund der Entfernung nicht betroffen. Änderungen bzw. Anregungen den Inhalt betreffend werden nicht vorgebracht. Bei Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Durch die oben aufgeführte Planung werden Belange der DFS Deutsche Flugsicherung GmbH bezüglich 18a Luftverkehrsgesetz (LuftVG) formal berührt, betroffen ist unsere Radaranlage am Flughafen Bremen. Aufgrund der Art der vorgesehenen Bebauung werden aber unsererseits weder Bedenken noch Anregungen vorgebracht. Eine weitere Beteiligung am Verfahren ist nicht notwendig. Von dieser bleiben die Aufgaben der Länder gemäß 31 LuftVG unberührt. Wir haben das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF) von unserer informiert. Es wird zur Kenntnis genommen, dass grundsätzlich keine Bedenken gegen die Planung bestehen. Es wird zur Kenntnis genommen, dass sich das Plangebiet außerhalb der verbandseigenen Gewässer befindet. Es wird zur Kenntnis genommen, dass grundsätzlich keine Bedenken gegen die Planung bestehen. Die DFS Deutsche Flugsicherung GmbH wird nicht weiter am Verfahren beteiligt.

10 Stadt Syke: Bebauungsplan 25 (3/74) Am Hang 10 Träger öffentlicher Belange; Datum/Eingang des 18 Landkreis Diepholz Niedersachsenstraße Diepholz 05. Mai 2015 Es gibt aus meiner Position Folgendes zu der beabsichtigten Planung Ihrer Stadt zu sagen: FACHDIENST UMWELT UND STRASSE - UAB Im Geltungsbereich des Plangebietes befindet sich ein kleiner Teil einer Verdachtsfläche. Hierbei handelt es sich um den Standort (Waldstraße 17). Dieses ist bedingt durch die ehemalige gewerbliche Nutzung auf dem Grundstück. Es handelt sich um einen unspezifischen Verdacht aufgrund der Eintragung ins Gewerberegister. Als Anlage habe ich einen Auszug aus meiner Datenbank beigefügt (sogenannter EVA- Kurzbericht"). Ansonsten befinden sich zum gegenwärtigen Kenntnisstand (04/2015) im Plangebiet keine erfassten Altlasten (Altablagerungen, Altstandorte). Sollten sich bei der weiteren Planung, bei der Erschließung oder bei der Bebauung Hinweise auf schädliche Bodenveränderungen oder Altlasten ergeben, so ist dieses der Unteren Abfallund Bodenschutzbehörde des Landkreises Diepholz unverzüglich mitzuteilen. FACHDIENST KREISENTWICKLUNG NATURSCHUTZ Neben der Abarbeitung der naturschutzfachliche Eingriffsregelung gem. 1 a BauGB (Vermeidung/ Ausgleich) sind im Rahmen einer artenschutzrechtlichen Prüfung auch mögliche Auswirkungen auf Avifauna und Fledermäuse (z.b. bei Baumfällungen/Dachstuhlerneuerungen) abzuprüfen. Sollten keine Kartierungsergebnisse vorliegen, ist zumindest anhand einer Potenzialanalyse oder worst-case-betrachtung zu beurteilen. Aus naturschutzfachlicher Sicht werden ansonsten keine weiteren besonderen Anforderungen an den Detaillierungsgrad der Umweltprüfung gestellt. FACHDIENST STRASSE UND UMWELT UWB Es sind Aussagen zur Niederschlagswasserbeseitigung zu treffen. Insbesondere bei Flächenverdichtung (Erhöhung der Versiegelungsgrade) sind Angaben zur Dämpfung von Abflussspitzen erforderlich. Dies kann beispielsweise durch örtliche Versickerung oder Rückhaltung vor Einleitung in den offenen Vorfluter erfolgen. Der Hinweis zu der Verdachtsfläche wird zur Kenntnis genommen. Das Grundstück (Waldstraße 17) wird im Geltungsbereich des Bebauungsplanes 25 (2/74) entsprechend gekennzeichnet. Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. In die Planzeichnung (Hinweise) wird ein entsprechender Hinweis aufgenommen. Das Plangebiet ist bereits vollständig bebaut. Eine artenschutzrechtliche Prüfung ist daher erst im Falle eines Ersatzbaus/Neubaus/Umbaus sinnvoll. Eine artenschutzrechtliche Prüfung ist im Genehmigungsverfahren zu sichern. Durch die Neuaufstellung des Bebauungsplanes wird es zu keiner nennenswerten Änderung des Bestandes kommen. Die Grundflächenzahl wird beibehalten, die überbaubare Fläche reduziert. Folglich wird sich das anfallende Oberflächenwasser nicht nennenswert verändern, sodass die bestehenden Maßnahmen zur Rückhaltung, Einleitung und Versickerung aus Sicht der Stadt Syke ausreichend sind.

11 Stadt Syke: Bebauungsplan 25 (3/74) Am Hang 11 Träger öffentlicher Belange; Datum/Eingang des Fortsetzung Landkreis Diepholz FACHDIENST BAUORDNUNG UND STÄDTEBAU - TEAM PLANUNGSAUFSICHT Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen und in der Begründung ergänzt. Grundsätzliche Bedenken bestehen gegen die Überplanung zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht. Es wäre jedoch vorteilhaft gewesen, die Ziele und Zwecke der Planung der Überplanung des Gebietes etwas detaillierter auszuführen. 19 Landwirtschaftskammer Niedersachsen, BS Nienburg, Fachgruppe 2, TÖB/Nachhaltige Landnutzung/Ländliche Entwicklung Vor dem Zoll Nienburg 05. Mai Kabel Deutschland Vertrieb und Service GmbH Heisfelder Straße Leer 21 Deutsche Telekom Technik GmbH, Stresemannstr. 4-10, Bremen 06. Mai 2015 Gegen die Aufstellung des o.g. Bebauungsplanes bestehen aus unserer Sicht keine Bedenken. Nach erster Übersicht des Planbereiches handelt es sich um einen städtischen Wohnbaubereich. In Richtung Süden befinden sich landwirtschaftliche Ackerflächen. Diese werden durch die Siedlung der Wiesenstraße vom Plangebiet abgeschirmt. Mögliche Emissionen, ausgehend von ackerbaulichen Tätigkeiten, sollten nach erster Abschätzung für das Plangebiet kaum relevant sein. Landwirtschaftliche Belange sind hier nicht erkennbar betroffen. Wir bedanken uns für Ihr Schreiben vom Eine Erschließung des Gebietes erfolgt unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten. Diese sind in der Regel ohne Beteiligung des Auftraggebers an den Erschließungskosten nicht gegeben. Wenn Sie an einem Ausbau interessiert sind, sind wir gerne bereit, Ihnen ein Angebot zur Realisierung des Vorhabens zur Verfügung zu stellen. Bitte setzen Sie sich dazu mit unserem Team Neubaugebiete in Verbindung: Kabel Deutschland Vertrieb und Service GmbH Neubaugebiete KMU Südwestpark 15, Nürnberg, Neubaugebiete@Kabeldeutschland.de Bitte legen Sie einen Erschließungsplan des Gebietes Ihrer Kostenanfrage bei. Die Telekom Deutschland GmbH (nachfolgend Telekom genannt) - als Netzeigentümerin und Nutzungsberechtigte i. S. v. 68 Abs. 1 TKG - hat die Deutsche Telekom Technik GmbH beauftragt und bevollmächtigt, alle Rechte und Pflichten der Wegesicherung wahrzunehmen sowie alle Planverfahren Dritter entgegenzunehmen und dementsprechend die erforderlichen n abzugeben. Wir bedanken uns für die Zusendung Ihrer o. g. Planung und nehmen wie folgt Stellung: Durch die o. g. Planung werden die Belange der Telekom zurzeit nicht berührt. Bei Planungsänderungen bitten wir uns erneut zu beteiligen. Es wird zur Kenntnis genommen, dass aus landwirtschaftlicher Sicht keine Bedenken bestehen oder mit erheblichen Geruchsemissionen zu rechnen ist. Die Hinweise zum Ausbau und zu den Erschließungskosten werden zur Kenntnis genommen. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Belange der Telekom zur Zeit nicht berührt werden.

12 Stadt Syke: Bebauungsplan 25 (3/74) Am Hang 12 Träger öffentlicher Belange; Datum/Eingang des 22 Landeseisenbahnaufsicht LEA GmbH Leonhardtstraße Hannover 07. Mai Fernleitungsbetriebsgesellschaft mbh Hohlstraße Idar-Oberstein 14. April Wintershall Holding GmbH Barnstorf Rechterner Straße Barnstorf 26. Mai 2015 Die Unterlagen zu der o.g. Bauleitplanung der Stadt Syke haben wir durchgesehen. Die Belange der nichtbundeseigenen Eisenbahnen werden durch diese Bauleitplanung nicht berührt. Aus eisenbahntechnischer Sicht bestehen seitens der LEA Gesellschaft für Landeseisenbahnaufsicht mbh (LEA) gegen den Bebauungsplan 25 (3/74) Am Hang der Stadt Syke keine Einwände. Wir danken für die Beteiligung an im Betreff genanntem Vorhaben und teilen Ihnen mit, dass nach Prüfung der zugesandten Planunterlagen keine der von unserer Gesellschaft betreuten Anlagen betroffen sind. Wir bedanken uns für die Beteiligung an der o. g. Maßnahme und nehmen hierzu wie folgt Stellung: Der räumliche Geltungsbereich der o. g. Maßnahme befindet sich innerhalb des bergrechtlichen Erlaubnisfeldes Achim (Neu)" der Wintershall Holding GmbH. Hierbei handelt es sich um eine öffentlich-rechtlich verliehene Berechtigung zur Aufsuchung und Gewinnung von Kohlenwasserstoffen. Wir bitten Sie, nachrichtlich einen entsprechenden Hinweis auf das Erlaubnisfeld in die Begründung aufzunehmen. Einschränkungen für die Durchführung der o. g. Maßnahme ergeben sich hierdurch nicht. Unsererseits sind in diesem Raum bisher keine bergbaulichen Tätigkeiten erfolgt und zurzeit auch nicht geplant. Es bestehen keine Bedenken gegen die Durchführung der Maßnahme. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Belange der der nichtbundeseigenen Eisenbahnen nicht berührt werden. Es wird zur Kenntnis genommen, dass keine Anlagen von der Planung betroffen sind. Es wird zur Kenntnis genommen, dass sich das Plangebiet in dem bergrechtlichen Erlaubnisfeldes Achim (Neu)" der Wintershall Holding GmbH befindet. Ein nachrichtlicher Hinweis wird in die Planzeichnung aufgenommen. Es wird zur Kenntnis genommen, dass keine Bedenken gegen die Planung bestehen.

13 Stadt Syke: Bebauungsplan 25 (3/74) Am Hang 13 Träger öffentlicher Belange; Datum/Eingang des Keine Anregungen und Bedenken hatten: im Zuge von 4 (1) BauGB 1. 1 Stadtrat Thomas Kuchem, Stadt Syke Schreiben vom Bischöfliches Generalvikariat, Abteilung Kirchengemeinden, Schreiben vom Wasser- und Schifffahrtsamt Bremen, Schreiben vom Wasserversorgung Syker Vorgeest GmbH, Schreiben vom Landwirtschaftskammer Niedersachsen, Forstamt Weser-Ems, Schreiben vom Stadt Syke, Hochbau, Schreiben vom

14 Stadt Syke: Bebauungsplan 25 (3/74) Am Hang Joachim Port Am Hang Mai Georg Kranefoed Bergstraße Juni 2015 Nachdem wir uns umfassend mit dem Entwurf des Planungsbüros für unseren Cluster befasst haben, sollte in unserem Cluster eine 1-geschossige Bauweise mit dementsprechender Anpassung der First- und Traufhöhen umgesetzt werden. Bei einer 2-geschossigen Bauweise, die zum Teil optisch 3-oder bei Hanglage 4-geschossig aussehen, können keine großvolumigen Bauvorhaben verhindert werden. Diese Verhinderung war und ist nicht der der Wunsch, sondern auch das Ziel der Anlieger in ihren bisher zweijährigen Bemühungen. Vielen Dank für die Möglichkeit, bei Ihnen den ersten Entwurf zur Fortschreibung des B-Planes Am Hang einzusehen. Mein Versuch, das dort Gesehene mit einigen in dieser Sache aktiven Anliegern für eine gemeinsame zu besprechen, ist wg. anderer Termine/Urlaub/... (bisher) gescheitert. Da ich an dem bisher von Ihnen mit dem geplanten Vorstellungstermin leider nicht teilnehmen kann, hier vorab meine (tlw. schon in Ihrem Büro geäußerte) Meinung zu dem Entwurf: Für den Bereich Bergstraße (komplett) und Am Hang (nördlicher Teil) sieht der bisherige Entwurf durchgehend eine 2-geschossige Bauweise (mit gewissen Obergrenzen bzgl. der First- und Traufhöhen) vor. Wenn ich mich nicht täusche, bedeutet das, dass dann auch überall dort ähnliche Gebäude entstehen dürfen wie es jetzt an der Ecke Steinkamp/Am Hang errichtet werden soll (und darf(!)) oder vor einiger Zeit an der Ecke Steinkamp/ ehemals Gärtnerei Stüwe bereits errichtet wurde! Schon Herr Pesch hat die zulässige Zweigeschossigkeit des bisher gültigen B-Planes damals mit dem Hinweis begründet, dass dort ja schon mehrere 2-geschossige Gebäude vorhanden sind - das aber trifft nicht zu!!! In dem betreffenden Bereich ist mit dem Haus Bergstraße 6 lediglich 1 (!!!) Haus zweigeschossig. Von Überwiegend 2-geschossig, wie damals von Herrn Pesch vorgetragen, kann dann doch wirklich keine Rede sein, es sei denn, man bezieht (dann aber großräumiger) das Gebäude Ecke Steinkamp/Ehemals Gärtnerei Stüwe, die Hirdler- Bebauung an der Treppe zum Finanzamt und die m.e. wirklich jedes Maß sprengende Bebauung Am Düngel 5, 5a und 5b in diese Betrachtung mit ein. Das Grundstück der Einwender befindet sich in dem vorgestellten Bestandscluster 2a. In diesem Bereich befinden sich überwiegend Gebäude, die von der Straßenseite aus den Eindruck einer eingeschossigen Bebauung erwecken. Gebäude mit offensichtlich zwei Vollgeschossen, ggf. auch mit Dachgeschoss, kommen untergeordnet vor. Ziel der Stadt Syke ist es, die einheitliche Bebauungsstruktur des Gebiets aufrecht zu erhalten. Den Charakter des Gebiets macht nicht nur die Gestaltung, die Anordnung der Gebäude entlang der Straße, sondern auch ein einheitliches Bauvolumen aus. Um das formulierte Ziel, den homogenen Charakter des Gebiets zu wahren, zu erreichen, kommt die Stadt Syke der Anregung nach, die Geschossigkeit auf ein Vollgeschoss zu reduzieren. Die Trauf- und Firsthöhen werden entsprechend der Festsetzungen der eingeschossigen Bebauung im südöstlichen Bereich des Plangebiets angepasst. Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Die abgegebene wird zur Kenntnis genommen. Die Festsetzungen des Bebauungsplanes und die dadurch zulässigen Baukörper sind korrekt wiedergegeben. Die Bestandsaufnahme über die Anzahl der Geschosse zeigt, dass entlang der Straßen Am Hang und Bergstraße überwiegend eine eingeschossige Bebauung, teilweise mit ausgebautem Dachgeschoss, vorhanden ist. Eine mögliche zweigeschossige Bauweise (Vollgeschosse) ist deutlich untergeordnet vorhanden.

15 Stadt Syke: Bebauungsplan 25 (3/74) Am Hang Fortsetzung Kranefoed Bitte bedenken Sie, dass es gerade die vorgenannten Baumaßnahmen mit ihren erheblich über das hier bisher vorherrschende Maß hinausgehenden Baukörpern waren, die die Notwendigkeit zur Überarbeitung des vorhandenen B-Planes aufgezeigt, ja aufgedrängt haben. Nicht nur ich denke, dass mit der Fortschreibung des B-Planes erreicht werden muss(!), dass der Bereich der Straßenzüge Am Hang", Steinkamp (ggf. nur oberer Teil)", Bergstraße", Am Friedeholz, Am Düngel", Fichtenstraße" und Denekenstraße" - mit Ausnahme des Bereichs um das Finanzamt herum und bei Bestandsschutz für bestehende Gebäude - als eingeschossig festgesetzt wird. Dabei sind die Grund- und Geschossflächenzahlen sowie Trauf- und Firsthöhen auf der Grundlage des dort ganz überwiegend vorhandenen eingeschossigen Bestandes 003 Renate Leopold Bürgermeister-Mävers- Straße Juli Ulrike und Henning Mentzel, Bergstraße August 2015 Anlage 1 abzubilden und festzusetzen. Ich bitte, die vorstehenden Hinweise in dem Termin am ausführlich zu erörtern und hoffe, dass die Stadt meinen und ggf. von weiteren Anliegern ergänzten Hinweisen folgt; alles andere liefe den berechtigten Interessen m.w. aller Anlieger zuwider. Vielen Dank für die Zusammenkunft am ! Hiermit möchte ich darauf hinweisen, dass weit und breit kein öffentlicher Kinderspielplatz vorhanden ist. Er ist vonnöten. 3 (1) BauGB Ulrike und Henning Mentzel, Bergstraße 11, als Eigentümer/in und Bewohner/in des Grundstücks und Gebäudes Bergstraße 11 Folgendes vor: zum Bebauungsplan-Entwurf 25(3/74) "Am Hang" Ziel der Stadt Syke ist es, den homogenen Charakter des Gebiets aufrecht zu erhalten. In dem Bereich sollen nur Gebäude ermöglichet werden, die sich in das Bestandsgefüge einordnen. Zur Wahrung der bestehenden Strukturen kommt die Stadt Syke der Anregung nach, die Anzahl der Vollgeschosse auf ein Vollgeschoss in den Teilbereichen Am Hang, und Bergstraße zu reduzieren. Die Trauf- und Firsthöhen (TH 4,0 m max. und FH 10,0 m max.) werden entsprechend der Festsetzungen des südöstlichen Geltungsbereiches angepasst. Die festgesetzte Grundflächenzahl (0,3) spiegelt die bestehende Versiegelung im Plangebiet wieder und ist daher angemessen. Der Hinweis wurde beachtet. Die im Ursprungsplan festgesetzte Grünfläche mit der Zweckbestimmung Spielplatz wurde als solche nie umgesetzt, da ein Spielplatz nicht nachgefragt wurde. Derzeit befindet sich dort lediglich eine Grünfläche ohne Spielgeräte oder Aufenthaltsmöglichkeiten. Da die Grünfläche seitens der Bevölkerung nicht oder nur wenig genutzt wird, sieht die Stadt Syke nicht das Erfordernis, diese zukünftig aufrecht zu erhalten. Der grüne Charakter soll jedoch erhalten werden, weshalb dieser Bereich als nicht überbaubare Fläche festgesetzt wird und bei Bedarf als privater Garten erworben werden kann. Weitere Naherholungsmöglichkeiten befinden sich in dem angrenzenden Landschaftsschutzgebiet rund um das Waldstadion. Die Anlage 1 wird zur Kenntnis genommen.

16 Stadt Syke: Bebauungsplan 25 (3/74) Am Hang 16 Anmerkung Um Wiederholungen zu vermeiden, wird im Folgenden auf die ständige Wiedergabe dieser verzichtet und an entsprechender Stelle siehe 004, Anlage 1 angegeben. In der alten Ortssatzung zum Bebauungsplan 25 (3/2) "Steinkamp" wird ersichtlich, dass die damaligen Stadtplaner ein Einfamilienhausgebiet vorgesehen hatten. Die früher festgesetzten 3 Vollgeschosse waren inklusive DG+KG festgesetzt, und entsprechen heute 1 Vollgeschoss (plus DG+KG), und genauso hat sich das Gebiet auch überwiegend entwickelt. Des Weiteren wurden in der Ortssatzung Festsetzungen zu Dächern und Fassaden getroffen. Um diesen Charakter auch zukünftig zu erhalten plädiere ich dafür, im neuen Bebauungsplan auch nur Einfamilienhäuser, mit 1 Vollgeschoss und einer Beschränkung der Zahl der Wohnungen auf 2 pro Haus, festzusetzen. Somit ist auch ein 'a' für abweichende Bauweise m.e. nicht mehr nötig. Es sollte stattdessen ein 'o' für offene Bauweise festgesetzt werden, um ein Mindestmaß an Belichtung und Belüftung zu erhalten, aber auch den Brandschutz zu sichern und den vorhandenen und gewachsenen offenen und durchlässigen Charakter des Gebietes zu erhalten. Auch sollten die First- und Traufhöhen folglich herabgesetzt werden. Eine Festsetzung der Grundstücksgrößen mit mindestens 650 m 2 und maximal 1000 m 2 ist m.e. sinnvoll. In dem Plangebiet hat sich über die Jahrzehnte der Charakter eines Einfamilienhausgebiets entwickelt, das teilweise mit Doppelhäusern durchzogen ist. Im südlichen Teil der Bürgermeister-Mävers-Straße befinden sich vermehrt Mehrfamilienhäuser. Aufgrund der Hanglange im Plangebiet ist die visuelle Beurteilung der Anzahl der Vollgeschosse schwierig, zumal Keller- und Dachgeschosse teilweise unter den Regularien, im Sinne der Niedersächsischen Bauordnung 1, eines Vollgeschosses zurück bleiben. Entlang der Straße Am Hang sowie der Bergstraße befinden sich im planungs- und bauordnungsrechtlichen Sinn jedoch überwiegend eingeschossige Wohngebäude. Ziel der Stadt Syke ist es, den bestehenden Charakter des Gebiets zu wahren. Aufgrund der Bestandssituation kommt die Stadt Syke der Anregung nach, die Geschossigkeit in Teilbereichen zu reduzieren. Für die Teilbereiche Am Hang und Bergstraße wird die Zahl der zulässigen Vollgeschosse auf ein Vollgeschoss reduziert. Die Trauf- und Firsthöhen werden entsprechend der Festsetzungen des WA 1-Gebiets angepasst. Gemäß der Grundsätze der Bauleitplanung, des sparsamen Umgangs mit Grund und Boden nach 1a Abs. 2 BauGB hält die Stadt Syke weiterhin an dem Ziel fest, in Teilbereichen auch Doppelhäuser zuzulassen. Diese fügen sich in die bestehen Strukturen ein und leisten gleichzeitig einen Beitrag zu einer städtebaulichen Verdichtung. Damit diese Verdichtung verträglich ist und sich in die bestehenden Strukturen einfügt, sieht die Stadt Syke es als erforderlich an, an der abweichenden Bauweise festzuhalten und eine Längenbegrenzung festzusetzten. Größere Gebäude, die sich in die bestehenden Strukturen nicht einfügen, können dadurch nicht entstehen. Auch bei der definierten abweichenden Bauweise müssen die Grenzabstände gem. 5 NBauO eingehalten werden. Eine angemessene Belichtung und Belüftung sowie die Anforderungen an den Brandschutz sind bei der abweichenden Bauweise genauso gegeben. Um ein zu hohes Verkehrsaufkommen zu vermeiden und an der Zahl der Wohneinheiten der Gebäude festzuhalten, wird die Anzahl der Wohneinheiten auf zwei begrenzt. 1 2 [6] NBO: Ein oberirdisches Geschoss ist ein Geschoss, dessen Deckenoberkante im Mittel mehr als 1,40 m über die Geländeoberfläche hinausragt. 2 Ein Kellergeschoss ist ein Geschoss, das die Anforderungen nach Satz 1 nicht erfüllt. 2 [7] NBauO: Ein Vollgeschoss ist ein oberirdisches Geschoss, das über mindestens der Hälfte seiner Grundfläche eine lichte Höhe von 2,20 m oder mehr hat. 2 Ein oberstes Geschoss ist nur dann ein Vollgeschoss, wenn es die in Satz 1 genannte lichte Höhe über mehr als zwei Dritteln der Grundfläche des darunter liegenden Geschosses hat. 3 Zwischendecken oder Zwischenböden, die unbegehbare Hohlräume von einem Geschoss abtrennen, bleiben bei Anwendung der Sätze 1 und 2 unberücksichtigt. 4 Hohlräume zwischen der obersten Decke und der Dachhaut, in denen Aufenthaltsräume wegen der erforderlichen lichten Höhe nicht möglich sind, gelten nicht als oberste Geschosse

17 Stadt Syke: Bebauungsplan 25 (3/74) Am Hang 17 Syke, den 21. Juli Christa Kühn Am Friedeholz 27 Anlage 2 Anmerkung Um Wiederholungen zu vermeiden, wird im Folgenden auf die ständige Wiedergabe dieser verzichtet und an entsprechender Stelle siehe 005, Anlage 2 angegeben. 3 (1) BauGB Christa Kühn als Eigentümerin des Grundstücks und Gebäudes Am Friedeholz 27 Folgendes vor: Bebauungsplan 25 (3/74) ANLIEGER-INFO BÜRGERBETEILIGUNG siehe 004, Anlage 1 betreffend der Straßen: Am Hang, Am Düngel, Sonnenhang, Bergstraße, Bürgermeister-Mävers-Straße Sehr geehrte Anlieger, der im Auftrag der Stadt Syke erstellte Bebauungsplan Entwurf und das weitere Verfahren wurde auf der Anliegerversammlung am von Herrn Schneider (M.Sc. Stadt- & Regionalplanung) vorgestellt und erläutert. Das Bürgerinteresse, am Planungsprozess mitzuwirken, war durch die große Anliegeranzahl klar ersichtlich. In der anschließenden Diskussion wurden der Wunsch und das Ziel der Anlieger recht deutlich zum Ausdruck gebracht, den jetzigen Charakter des Quartiers nicht zu verändern. Dies bedeutet, nur Einzelhäuser mit einem Vollgeschoss und zwei Wohnungen. Die Anlage wird zur Kenntnis genommen und auf die Abwägung der 004 verwiesen. Die Anlage wird zur Kenntnis genommen. Das Ziel der Anlieger, den Charakter des Gebiets zu wahren und zu schützen entspricht den bauleitplanerischen Zielen der Stadt Syke. In dem Plangebiet sind, wenn auch nur in geringer Anzahl, Doppelhäuser vorhanden. Diese fügen sich in die bestehen Strukturen ein und leisten gleichzeitig einen Beitrag zu einer städtebaulichen Verdichtung. Die Stadt Syke hält daher an dem Planungsziel fest, in Teilbereichen auch Doppelhäuser zuzulassen. Um ein zu hohes Verkehrsaufkommen zu vermeiden und an der Zahl der Wohneinheiten der Gebäude festzuhalten, wird die Anzahl der Wohneinheiten auf zwei zu begrenzt.

18 Stadt Syke: Bebauungsplan 25 (3/74) Am Hang 18 Wie geht es weiter? Das Planungsbüro wird von der Stadt Syke beauftragt einen neuen Bebauungsplan - Entwurf zu erstellen. Dieser Entwurf wird den Anliegern auf einer weiteren Anliegerversammlung vorgestellt. Wir möchten auch darauf aufmerksam machen, dass noch nicht alle Anlieger eine schriftliche (siehe Anlagen) abgegeben haben. Gerne unterstützen wir Sie dabei und stehen Ihnen für Fragen und Auskünfte gerne zur Verfügung. Der nebenstehende Sachverhalt ist korrekt wiedergegeben. Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen und beachtet. 006 Petra Heyken Am Hang Marcel Heyken Am Hang Tönjes Heyken Am Hang Rolf Henke Am Hang Heike Henke Am Hang 31 3 (1) BauGB Petra Heyken als Eigentümerin des Grundstücks und Gebäudes Am Hang 23 Folgendes vor: siehe 004, Anlage 1. 3 (1) BauGB Marcel Heyken als Bewohner des Gebäudes Am Hang 23 Folgendes vor: siehe 004, Anlage 1. 3 (1) BauGB Tönjes Heyken als Eigentümer des Grundstücks und Gebäudes Am Hang 23 Folgendes vor: siehe 004, Anlage 1 und 005, Anlage 2. 3 (1) BauGB Rolf Henke als Eigentümer des Grundstücks und Gebäudes Am Hang 31 Folgendes vor: siehe 004, Anlage 1. 3 (1) BauGB Heike Henke als Eigentümerin des Grundstücks und Gebäudes Am Hang 31 Folgendes vor: siehe 004, Anlage 1 Es wird auf die Abwägung der 004 und 005 verwiesen.

19 Stadt Syke: Bebauungsplan 25 (3/74) Am Hang Emma Japs Am Hang Juli Alexander Japs Am Hang Juli Waldemar Japs Am Hang Juli Viktoria Japs Am Hang Juli Nico Haberland Am Hang Juli Martin Haberland Am Hang Juli Elke Haberland Am Hang 36 ohne Datum 3 (1) BauGB Emma Japs als Eigentümerin des Grundstücks und Gebäudes Am Hang 27 Folgendes vor: Bestandsschutz für schon erbaute Häuser und siehe 004, Anlage 1. 3 (1) BauGB Alexander Japs als Eigentümer des Grundstücks und Gebäudes Am Hang 27 Folgendes vor: Bestandsschutz für schon erbaute Häuser und siehe 004, Anlage 1 und 005, Anlage 2. 3 (1) BauGB Waldemar Japs als Eigentümer des Grundstücks und Gebäudes Am Hang 27 Folgendes vor: Bestandsschutz für schon erbaute Häuser und siehe 004, Anlage 1. 3 (1) BauGB Viktoria Japs als Eigentümerin des Grundstücks und Gebäudes Am Hang 27 Folgendes vor: Bestandsschutz für schon erbaute Häuser und siehe 004, Anlage 1 und 005, Anlage 2. 3 (1) BauGB Nico Haberland als Bewohner des Gebäudes Am Hang 36 (Flurstück 61/9) Folgendes vor: siehe 004, Anlage 1. 3 (1) BauGB Martin Haberland als Eigentümer und Bewohner des Grundstücks und Gebäudes Am Hang 36 (Flurstück 61/9) Folgendes vor: siehe 004, Anlage 1. 3 (1) BauGB Elke Haberland als Eigentümerin und Bewohnerin des Grundstücks und Gebäudes Am Hang 36 (Flurstück 61/9) Folgendes vor: siehe 004, Anlage 1. Bestandsgebäude genießen per se Bestandsschutz. Bestandsgebäude genießen per se Bestandsschutz. Bestandsgebäude genießen per se Bestandsschutz. Es wird auf die Abwägung der 004 und 005 verwiesen. Bestandsgebäude genießen per se Bestandsschutz.

20 Stadt Syke: Bebauungsplan 25 (3/74) Am Hang Klaus-Dieter Adam Am Düngel 21 ohne Datum 019 Agnes und Georg Kranefoed, Bergstraße Juli (1) BauGB Klaus-Dieter Adam Haberland als Eigentümer und Bewohner des Grundstücks und Gebäudes Am Düngel 21 Folgendes vor: siehe 004, Anlage 1. Nach Einsichtnahme in das Plankonzept vom bringen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach 3 (1) BauGB Agnes und Georg Kranefoed als Eigentümer und Bewohner des Grundstücks Flur 10, Flurstück 75/7 und des Gebäudes Bergstraße 20 (Wohnung 1) Folgendes vor: siehe 004, Anlage 1 und 005, Anlage Georg Kranefoed 2 Identisch mit 019. Es wird auf die Abwägung der 019 verwiesen. 021 Werner Kilger Bergstraße 18 ohne Datum 022 Eberhard Bade Am Hang Juli Irma Schröder Steinkamp 30 ohne Datum 024 Vera John, Bürgermeister-Mävers-Straße 1c ohne Datum 025 Silvia Blumenthal Am Hang 3 ohne Datum 3 (1) BauGB Werner Kilger als Eigentümer und Bewohner des Grundstücks Flur 10, Flurstück 75/4 und des Gebäudes Bergstraße 18 Folgendes vor: siehe 004, Anlage 1 und 005, Anlage 2. 3 (1) BauGB Eberhard Bade als Eigentümer des Grundstücks Am Hang 9 Folgendes vor: siehe 004, Anlage 1. 3 (1) BauGB Irma Schröder als Eigentümerin des Grundstücks und Gebäudes [Steinkamp 30?] Folgendes vor: siehe 004, Anlage 1 und 005, Anlage 2. 3 (1) BauGB Vera John als Eigentümerin [des Grundstücks und Gebäudes Bürgermeister-Mävers-Straße 1c?] Folgendes vor: siehe 004, Anlage 1 und 005, Anlage 2. 3 (1) BauGB Silvia Blumenthal als Eigentümerin des Grundstücks Am Hang 3 Folgendes vor: siehe 004, Anlage 1. Es wird auf die Abwägung der 004 und 005 verwiesen. Es wird auf die Abwägung der 004 und 005 verwiesen.

21 Stadt Syke: Bebauungsplan 25 (3/74) Am Hang Jan Blumenthal Am Hang 3 ohne Datum 027 Erika Grotelüschen Bergstraße 22 ohne Datum 028 Enno Grotelüschen Bergstraße 22 ohne Datum 029 Ursula und Lutz König Bergstraße 12 ohne Datum 030 Lutz Geisler Sonnenhang Isabel Geisler Sonnenhang Hans-Jürgen Golenja Sonnenhang Harald Schindler Sonnenhang 2 3 (1) BauGB Jan Blumenthal als Eigentümer des Grundstücks Am Hang 3 Folgendes vor: siehe 004, Anlage 1. 3 (1) BauGB Erika Grotelüschen als Eigentümerin des Grundstücks Bergstraße 22 Folgendes vor: siehe 004, Anlage 1. 3 (1) BauGB Enno Grotelüschen als Eigentümer des Grundstücks Bergstraße 22 Folgendes vor: siehe 004, Anlage 1. Nach Einsichtnahme in das Plankonzept vom bringen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach 3 (1) BauGB Ursula und Lutz König als Eigentümer des Grundstücks Bergstraße 12 Folgendes vor: siehe 004, Anlage 1. 3 (1) BauGB Lutz Geisler als Eigentümer des Grundstücks Sonnenhang 6 Folgendes vor: siehe 004, Anlage 1 und 005, Anlage 2. 3 (1) BauGB Isabel Geisler als Eigentümerin des Grundstücks Sonnenhang 6 Folgendes vor: siehe 004, Anlage 1 und 005, Anlage 2. 3 (1) BauGB Hans-Jürgen Golenja als Eigentümer des Grundstücks Sonnenhang 3 Folgendes vor: siehe 004, Anlage 1 und 005, Anlage 2. 3 (1) BauGB Harald Schindler als Eigentümer des Grundstücks und Gebäudes Sonnenhang 2 Folgendes vor: siehe 004, Anlage 1 und 005, Anlage 2. Es wird auf die Abwägung der 004 und 005 verwiesen. Es wird auf die Abwägung der 004 und 005 verwiesen. Es wird auf die Abwägung der 004 und 005 verwiesen. Es wird auf die Abwägung der 004 und 005 verwiesen.

22 Stadt Syke: Bebauungsplan 25 (3/74) Am Hang Sandra Schindler Sonnenhang Ulrike Henneke Am Hang Peter Henneke Am Hang Daniela Henneke Am Hang Susanne Henneke Am Hang Elke Johannes Am Hang Fenja Johannes Am Hang 6 3 (1) BauGB Sandra Schindler als Eigentümerin des Grundstücks und Gebäudes Sonnenhang 2 Folgendes vor: siehe 004, Anlage 1 und 005, Anlage 2. 3 (1) BauGB Ulrike Henneke als Eigentümerin des Grundstücks 83/39 und Gebäudes Am Hang 12 Folgendes vor: siehe 004, Anlage 1. 3 (1) BauGB Peter Henneke als Eigentümer des Grundstücks 83/39 und Gebäudes Am Hang 12 Folgendes vor: siehe 004, Anlage 1. 3 (1) BauGB Daniela Henneke als Eigentümerin des Grundstücks Flur 10, Flurstück 47/4 und Gebäudes Am Hang 7 (EFH) Folgendes vor: siehe 004, Anlage 1 und 005, Anlage 2. 3 (1) BauGB Susanne Henneke als Eigentümerin des Grundstücks Flur 10, Flurstück 47/4 und Gebäudes Am Hang 7 (EFH) Folgendes vor: siehe 004, Anlage 1 und 005, Anlage 2. 3 (1) BauGB Elke Johannes als Eigentümerin des Grundstücks Am Hang 6 Folgendes vor: siehe 004, Anlage 1 und 005, Anlage 2. 3 (1) BauGB Fenja Johannes als Bewohnerin des Gebäudes Am Hang 6 Folgendes vor: siehe 004, Anlage 1 und 005, Anlage 2. Es wird auf die Abwägung der 004 und 005 verwiesen. Es wird auf die Abwägung der 004 und 005 verwiesen. Es wird auf die Abwägung der 004 und 005 verwiesen. Es wird auf die Abwägung der 004 und 005 verwiesen. Es wird auf die Abwägung der 004 und 005 verwiesen.

23 Stadt Syke: Bebauungsplan 25 (3/74) Am Hang Jürgen Johannes Am Hang Karin Raschdorf Am Hang 5 (?) 043 Christiane Golenia Sonnenhang Desiree Port Am Hang Christiane Port Am Hang Joachim Port Am Hang 11 3 (1) BauGB Jürgen Johannes als Eigentümer des Grundstücks Am Hang 6 Folgendes vor: siehe 004, Anlage 1 und 005, Anlage 2. 3 (1) BauGB Karin Raschdorf als Bewohnerin des Gebäudes Am Hang 5 Folgendes vor: siehe 004, Anlage 1. 3 (1) BauGB Christiane Golenia als Eigentümerin des Grundstücks und Gebäudes Sonnenhang 3 Folgendes vor: siehe 004, Anlage 1 und 005, Anlage 2. 3 (1) BauGB Desiree Port als Bewohnerin des Gebäudes Am Hang 11 Folgendes vor: Nur die Bebauung mit Einzelhäusern mit maximal 2 Wohnungen und einem Vollgeschoss. 3 (1) BauGB Christiane Port als Eigentümerin des Grundstücks und des Gebäudes Am Hang 11 Folgendes vor: Nur die Bebauung mit Einzelhäusern mit maximal 2 Wohnungen und einem Vollgeschoss. 3 (1) BauGB Joachim Port als Eigentümer des Grundstücks und des Gebäudes Am Hang 11 Folgendes vor: Nur die Bebauung mit Einzelhäusern mit maximal 2 Wohnungen und einem Vollgeschoss. Es wird auf die Abwägung der 004 und 005 verwiesen. Es wird auf die Abwägung der 004 und 005 verwiesen. Es wird auf die Abwägung der 004 und 005 verwiesen. In dem Plangebiet sind, wenn auch nur in geringer Anzahl, Doppelhäuser vorhanden. Diese fügen sich in die bestehen Strukturen ein und leisten gleichzeitig einen Beitrag zu einer städtebaulichen Verdichtung. Die Stadt Syke hält daher an dem Planungsziel fest, auch Doppelhäuser zuzulassen. Um ein zu hohes Verkehrsaufkommen zu vermeiden und an der Zahl der Wohneinheiten der Gebäude festzuhalten, wird die Anzahl der Wohneinheiten auf zwei zu begrenzt. Es wird auf die Abwägung der 004 und 005 verwiesen. In dem Plangebiet sind, wenn auch nur in geringer Anzahl, Doppelhäuser vorhanden. Diese fügen sich in die bestehen Strukturen ein und leisten gleichzeitig einen Beitrag zu einer städtebaulichen Verdichtung. Die Stadt Syke hält daher an dem Planungsziel fest, auch Doppelhäuser zuzulassen. Um ein zu hohes Verkehrsaufkommen zu vermeiden und an der Zahl der Wohneinheiten der Gebäude festzuhalten, wird die Anzahl der Wohneinheiten auf zwei zu begrenzt. Es wird auf die Abwägung der 004 und 005 verwiesen. In dem Plangebiet sind, wenn auch nur in geringer Anzahl, Doppelhäuser vorhanden. Diese fügen sich in die bestehen Strukturen ein und leisten gleichzeitig einen Beitrag zu einer städtebaulichen Verdichtung. Die Stadt Syke hält daher an dem Planungsziel fest, auch Doppelhäuser zuzulassen. Um ein zu hohes Verkehrsaufkommen zu vermeiden und an der Zahl der Wohneinheiten der Gebäude festzuhalten, wird die Anzahl der Wohneinheiten auf zwei zu begrenzt.

24 Stadt Syke: Bebauungsplan 25 (3/74) Am Hang Anneliese Pohlmann Am Hang Karl-Heinz Pohlmann Am Hang Alexandra Kaltenbrunn Am Hang Ralf Kaltenbrunn Am Hang Christa Gathmann Am Friedeholz Kurt Gathmann Am Friedeholz Georg Mengers Am Hang 17 3 (1) BauGB Anneliese Pohlmann als Eigentümerin des Grundstücks und des Gebäudes Am Hang 25 Folgendes vor: siehe 004, Anlage 1. 3 (1) BauGB Karl-Heinz Pohlmann als Eigentümer des Grundstücks und des Gebäudes Am Hang 25 Folgendes vor: siehe 004, Anlage 1. 3 (1) BauGB Alexandra Kaltenbrunn als Eigentümerin des Grundstücks und des Gebäudes Am Hang 26 Folgendes vor: siehe 004, Anlage 1. 3 (1) BauGB Ralf Kaltenbrunn als Eigentümer des Grundstücks und des Gebäudes Am Hang 26 Folgendes vor: siehe 004, Anlage 1. 3 (1) BauGB Christa Gathmann als Bewohnerin des Gebäudes Am Friedeholz 2 Folgendes vor: siehe 004, Anlage 1 und 005, Anlage 2. 3 (1) BauGB Kurt Gathmann als Eigentümer des Grundstücks Am Friedeholz 2 Folgendes vor: siehe 004, Anlage 1 und 005, Anlage 2. 3 (1) BauGB Georg Mengers als Eigentümer des Grundstücks und Gebäudes Am Hang 17 Folgendes vor: siehe 004, Anlage 1. Es wird auf die Abwägung der 004 und 005 verwiesen. Es wird auf die Abwägung der 004 und 005 verwiesen.

25 Stadt Syke: Bebauungsplan 25 (3/74) Am Hang Anette Mengers Am Hang Ilse Bruns Am Düngel Britta Kehrel Am Hang Juli Brigitte Kehrel Am Hang Juli Andrea Kahle Am Hang 14 (ab ) 24. Juli Alfred Kahle Am Hang 14 (ab ) 24. Juli Sascha Zobel Am Hang 14 3 (1) BauGB Anette Mengers als Eigentümerin des Grundstücks und Gebäudes Am Hang 17 Folgendes vor: siehe 004, Anlage 1. 3 (1) BauGB Ilse Bruns als Eigentümerin und Bewohnerin des Grundstücks und Gebäudes Am Düngel 24 Folgendes vor: siehe 004, Anlage 1. 3 (1) BauGB Britta Kehrel als Bewohnerin des Grundstücks und Gebäudes Am Hang 4 Folgendes vor: siehe 004, Anlage 1. 3 (1) BauGB Britta Kehrel als Eigentümerin des Grundstücks und Gebäudes Am Hang 4 Folgendes vor: siehe 004, Anlage 1. 3 (1) BauGB Andrea Kahle als Bewohnerin des Grundstücks und Gebäudes Am Hang 14 Folgendes vor: Nur Einzelhäuser mit einem Vollgeschoss und zwei Wohnungen und siehe 004, Anlage 1. 3 (1) BauGB Alfred Kahle als Bewohner des Grundstücks und Gebäudes Am Hang 14 Folgendes vor: Nur Einzelhäuser mit einem Vollgeschoss und zwei Wohnungen und siehe 004, Anlage 1. 3 (1) BauGB Sascha Zobel als Eigentümer des Gebäudes Am Hang 14 Folgendes vor: siehe 004, Anlage 1. Es wird auf die Abwägung der 004 und 044 verwiesen. Es wird auf die Abwägung der 004 und 044 verwiesen.

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