ISSN Jahrgang 23. Mai 2006 Auch im Internet unter: Sozialpolitische

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1 ISSN Jahrgang 23. Mai 2006 Auch im Internet unter: Sozialpolitische Informationen GRUNDSICHERUNG Ressourcen frei machen Das geplante SGB II-Fortentwicklungsgesetz soll die Eingliederung der Empfänger von Arbeitslosengeld II verbessern, das Leistungsrecht optimieren, die Verwaltung vereinfachen und Leistungsmissbrauch vermeiden. Die Zusammenführung von Arbeitslosenund Sozialhilfe hat die künstliche und ungerechte Trennung von Arbeitsuchenden in Arbeitslosenhilfe- und Sozialhilfeempfänger beendet. Hunderttausende Erwerbsfähige wurden aus der Sackgasse der Sozialhilfe in die Vermittlung geholt. Die neue Regelung hat für die unmittelbar Betroffenen finanzielle Nachteile im Vergleich zur ehemaligen Arbeitslosenhilfe und Vorteile im Vergleich zur Sozialhilfe. Aber insgesamt werden einige Milliarden Euro mehr zugunsten der Arbeitslosengeld II-Empfängerinnen und -Empfänger gezahlt. Und die Richtung stimmt. Ein so komplexes und umfangreiches Reformvorhaben wie die Grundsicherung für Arbeitsuchende hat naturgemäß seine Probleme. Anpassungen sind gerechtfertigt und auch nötig, betont Bundesarbeitsund -sozialminister Franz Müntefering, man lernt im Handeln. Es geht darum, alle notwendigen Kräfte und Ressourcen frei zu machen, damit jede und jeder erwerbsfähige Hilfebedürftige bei der Arbeits- und Ausbildungssuche bestmöglich unterstützt werden kann. Es geht auch darum, eine wirksame Arbeitsvermittlung in der Fläche mit Erfolg versprechenden Förderinstrumenten zu gewährleisten, und zwar insbesondere auch für Langzeitarbeitslose, die die Grundsicherung (Arbeitslosengeld II) erhalten. Effizient und überschaubar Mit dem SGB II-Fortentwicklungsgesetz wird das System der Grundsicherung für Arbeitsuchende effizienter und funktionsfähiger ausgestaltet. Das ist kein Selbstzweck, sondern folgt den Leitlinien der Arbeitsmarktpolitik der Bundesregierung: Die Überwindung von Hilfebedürftigkeit tritt an die Stelle der Verwaltung von (Langzeit-) Arbeitslosigkeit. Wo Strukturen, Maßnahmen und Förderinstrumente nicht hinreichend überschaubar sind, sich als unwirksam erwiesen oder zu unerwünschten Ergebnissen geführt haben, müssen wir handeln und für Änderung und Besserung sorgen, so Bundesminister Müntefering. Ausgaben senken Das SGB II-Fortentwicklungsgesetz soll schnell im zweiten Halbjahr 2006 in Kraft treten. So könnten schon 2006 bei Bund und Gemeinden einige hundert Millionen Euro gespart werden. Das ist nötig, weil der Kostendruck im Bereich der Langzeitarbeitslosigkeit wächst. Ist das Gesetz 2007 voll wirksam, sollen allein beim Bund im Jahr 1,2 Milliarden Euro eingespart werden können. Die Summe der Einsparungen ergibt sich auch aus den gleichzeitig angestrebten administrativen Verbesserungen bei der Bundesagentur für Arbeit und den Arbeitsgemeinschaften sowie durch die Vermeidung des Leistungsmissbrauchs. THEMEN Bessere Vermittlung Im Juni dieses Jahres wird der Ombudsrat seinen Abschlussbericht zur Entwicklung der Grundsicherung für Arbeitsuchende vorlegen. Interview mit Ombudsratsmitglied Dr. h. c. Hermann Rappe. q Seite 3 Eine Million Euro Preisgeld Knapp zehn Monate nach dem Start des Deutschen Förderpreises Jugend in Arbeit stehen die Sieger fest. Am 2. Mai wurden die Gewinner im Berliner Konzerthaus ausgezeichnet. q Seite 4 Zielgenaue Grundsicherung Der Entwurf des SGB II-Fortentwicklungsgesetzes ist auf den Weg gebracht. Es soll dafür sorgen, dass die Mittel im Bereich Grundsicherung so effektiv und zielgenau wie möglich eingesetzt werden. q Seite 7 SPI

2 BETRIEBSRENTEN Zukunftsfester Insolvenzschutz Der Insolvenzschutz von Betriebsrenten bleibt auch in Zukunft verlässlich finanziert. Schon jetzt zahlt der Pensionssicherungsverein (PSVaG) im Falle der Insolvenz eines Arbeitgebers die Betriebsrenten an die Ruheständler. Hierfür erhebt er Beiträge bei den Mitgliedsunternehmen. Der Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Betriebsrentengesetzes sieht jetzt die Umstellung der Finanzierung des PSVaG auf volle Kapitaldeckung vor. Künftig sollen von den Mitgliedsunternehmen des PSVaG nicht nur der durch Insolvenz bedingte Ausfall laufender Versorgungsleistungen, sondern auch bestehende Versorgungsanwartschaften bereits im Jahr der Insolvenz über Beiträge vollständig ausfinanziert werden. Das Gesetz sieht außerdem vor, dass die in der Vergangenheit aufgelaufenen, noch nicht ausfinanzierten alten Betriebsrentenanwartschaften in Höhe von circa 2,2 Milliarden Euro nachfinanziert werden. Um die betroffenen Arbeitgeber nicht zu stark zu belasten, wird diese Nachfinanzierung über einen Zeitraum von 15 Jahren gestreckt werden. Mit der Umstellung werden der PSVaG und damit die Insolvenzsicherung von Betriebsrenten langfristig stabilisiert. Davon profitieren nicht nur die Arbeitgeber, die als Mitgliedsunternehmen des PSVaG von Beitragsrisiken entlastet werden. Auch für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bringt die Zukunftssicherung des Insolvenzschutzes Vorteile. Sie können sich auch in Zukunft darauf verlassen, dass ihre Betriebsrente im Falle der Zahlungsunfähigkeit ihres Arbeitgebers vom PSVaG ausgezahlt wird. Das System der Insolvenzsicherung hat enorme Bedeutung: Beim PSVaG Foto: stehen derzeit zirka 8,7 Millionen Betriebsrentner und Beschäftigte mit unverfallbaren Anwartschaften unter Schutz. Er zahlt momentan an etwa Betriebsrentner, deren Arbeitgeber insolvent gegangen sind, Leistungen in Höhe von monatlich insgesamt rund 50 Millionen Euro aus. Die Gelder zur Durchführung dieser Insolvenzsicherung erhebt der PSVaG von seinen etwa Mitgliedsunternehmen. Der Kapitalwert der insgesamt unter Schutz stehenden betrieblichen Altersversorgung belief sich im Jahr 2005 auf rund 251 Milliarden Euro. Den Gesetzentwurf finden Sie im Internet unter Pressemitteilungen>> (Betriebliche Altersvorsorge wird gestärkt). Hier finden Sie auch die Broschüre Zusätzliche Altersvorsorge als pdf- Dokument zum Runterladen. Weiterführende Informationen zum Pensionssicherungsverein erhalten Sie im Internet unter EINSTIEGSQUALIFIZIERUNG Türöffner für Jugendliche Jugendliche, die eine Einstiegsqualifizierung (EQJ) absolvieren, haben anschließend bessere Chancen auf eine betriebliche Berufsausbildung als andere. Das ist eines der wichtigsten Ergebnisse des dritten Zwischenberichts über das EQJ-Programm, der vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales vorgelegt wurde. Von den Absolventen einer Einstiegsqualifizierung machten im Anschluss mehr als die Hälfte eine betriebliche Berufsausbildung. Bei der Kontrollgruppe waren es nur 18 Prozent. Befragt wurden 750 Jugendliche, die die Einstiegsqualifizierung absolviert hatte und 750 Jugendliche einer Kontrollgruppe in vergleichbaren Lebenslagen (Alter, Geschlecht, Schulabschluss usw.) sowie Unternehmen, Kammern und Arbeitsagenturen. Ein weiterer positiver Effekt: Etwa ein Drittel der befragten Unternehmer, die einen EQJ-Jugendlichen beschäftigten, hatten vorher keinen Auszubildenden und sind jetzt motiviert worden, wieder Auszubildende einzustellen. Dies ist ein Indiz dafür, dass Ausbildungsplätze durch das EQJ-Programm bislang nicht verdrängt worden sind. Da das Ausbildungsverhalten insbesondere von kleinen Unternehmen von Jahr zu Jahr schwankt, ist dies bislang allerdings nur eine Trendaussage. 80 Prozent der Unternehmen geben an, dass sie mit dem EQJ-Programm die Möglichkeit nutzen wollten, einen Jugendlichen über einen längeren Zeitraum in der betrieblichen Praxis kennen zu lernen, ohne sich rechtlich zu binden. Das EQJ-Programm wurde von der Bundesregierung als Beitrag zum Ausbildungspakt am 1. Oktober 2004 gestartet. Im Paktjahr 2005/2006 haben bis Ende März 2006 schon Jugendliche eine Einstiegsqualifizierung begonnen. Das sind mehr als die vorgesehenen Plätze. Ab 1. Oktober 2006 stehen wieder Plätze für das Paktjahr 2006/2007 zur Verfügung. Den vollständigen Bericht finden Sie im Internet unter >> Arbeitsmarkt >> Programme für Arbeit und Ausbildung >> Einstiegsqualifizierung Jugendlicher >> Weiterführende Informationen Foto: TeamArbeit für Deutschland 2 SPI

3 Foto: privat INTERVIEW Vermittlung steht im Vordergrund Seit 2005 hat der Ombudsrat als unabhängiges Gremium die Grundsicherung für Arbeitsuchende in der Praxis und ihre Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt beobachtet. Aus vielen Bürgeranfragen wurden Empfehlungen für die Verbesserung des Verfahrens entwickelt. Im Juni 2006 wird der Ombudsrat seinen abschließenden Bericht vorlegen. Ombudsratsmitglied Dr. h. c. Hermann Rappe zieht eine vorläufige Bilanz. Fördern und Fordern sind die beiden Eckpunkte der Grundsicherung. Am Anfang stand bei der Grundsicherung die Auszahlung der Geldleistungen im Vordergrund. Sind die Träger jetzt in der Lage, die Arbeitsuchenden bei der Vermittlung besser zu unterstützen? Es kann festgestellt werden, dass nach der anfänglichen Konzentration um die Leistungserbringung die Vermittlung immer stärker in den Vordergrund der Träger rückt. Gerade im Bereich der Personen unter 25 Jahren lassen sich hier deutliche Erfolge messen. Es ist jedoch zu befürchten, dass das Fortentwicklungsgesetz mit der mangelhaften Software nicht reibungslos umgesetzt werden kann und es erneut zu erheblichen Schwierigkeiten in der Leistungsgewährung kommt. Diese Schwierigkeiten könnten dazu führen, dass das Personal der Vermittlung zunächst wieder in der Leistungsgewährung gebunden wird. Die Zahl der Arbeitslosengeld I Empfänger sinkt, und die Zahl der Menschen in der Grundsicherung steigt. Läuft da etwas falsch? Es ist leider in der Tat ein Trend festzustellen, dass die Bedarfsgemeinschaften im Bereich des SGB II zunehmen. Ob hier etwas falsch läuft, kann nicht singulär beantwortet werden, sondern hat eine Vielzahl von Gründen. Es ist dem Träger natürlich nur möglich, in Stellen zu vermitteln, die auf dem Arbeitsmarkt auch nachgefragt werden. Hier sind also insbesondere volkswirtschaftliche Aspekte von Bedeutung. Darüber hinaus ist es wohl so, dass die Hemmschwelle, Arbeitslosengeld II in Anspruch zu nehmen, sicherlich geringer geworden ist. Darüber hinaus gibt es gegenüber der früheren Sozialhilfe großzügigere Regelungen im Hinblick auf den Einsatz von Einkommen und Vermögen, die einen leichteren Zugang zur Leistung erlauben. Immer mehr Menschen erhalten ergänzend zum Einkommen Arbeitslosengeld II. Wie erklärt sich das? In den absoluten Zahlen erhalten tatsächlich mehr Menschen ergänzend zu ihrem Einkommen Arbeitslosengeld II. Wichtig erscheint mir hier jedoch, wie viele Personen trotz eines Erwerbseinkommens ihren Lebensunterhalt nicht auskömmlich gestalten können. Gerade in diesem Punkt, der sich bereits im Bereich der Sozialhilfe deutlich abzeichnete, bedarf es einer grundsätzlichen Klärung in der Diskussion um die Einführung von Mindest- und Kombilohn. Durch das so genannte Aufstocken von Erwerbseinkünften haben wir faktisch einen bundeseinheitlichen Kombilohn eingeführt. Die Kosten der Grundsicherung steigen. Sollte man über die Höhe der Leistungen nachdenken? Das Existenzminimum ist nicht beliebig im Hinblick auf die Haushaltssituation veränderbar. Statt über Leistungskürzungen nachzudenken, ist es wesentlich entscheidender, strukturelle Defizite im SGB II und in der Organisation der Träger zu beseitigen und so Einsparungen zu erzielen. Man hat dies erkannt und bemüht sich durch das Fortentwicklungsgesetz um eine Verbesserung des SGB II. Darüber hinaus bedeutet jede Vermittlung nicht nur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben, sondern auch eine Einsparung im Leistungsbereich. Daher verwende ich mich für eine weitere Stärkung der Arbeitsvermittlung bei den Trägern. Als Ombudsrat sind Sie Vermittler zwischen den Leistungsempfängern und der Politik. Haben Sie den Eindruck, dass Ihre Vorschläge bei der Fortentwicklung der Grundsicherung genug berücksichtigt wurden? Was ist schon genug? Ab Dezember 2004 haben wir in einem engen Meinungs- und Erfahrungsaustausch mit dem Arbeitsministerium auf Änder- ungsbedarf im Gesetz und insbesondere auch bei der Organisation der neuen Strukturen hingewiesen. Eine Reihe unserer Vorschläge wurde aufgegriffen und umgesetzt. Andererseits gibt es noch viele Baustellen, die auch mit dem Fortentwicklungsgesetz nicht alle beseitigt werden. Der Ombudsrat wäre dankbar, wenn die von ihm gemachten Vorschläge zur Optimierung des SGB II seitens des Ministeriums doch noch im Gesetzgebungsverfahren zum Fortentwicklungsgesetz berücksichtigt werden. Im Juni wird der Ombudsrat Bilanz ziehen. Wird es ein positives Fazit? Im Bereich der Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik kann man guten Gewissens immer nur dann ein positives Fazit ziehen, wenn die Situation sich für die betroffenen Bürger so verändert hat, dass ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Angeboten für die Bürger und Pflichten der Bürger gegenüber ihrem Staat, oder richtiger gegenüber der Solidargemeinschaft besteht. Hier gibt es noch erhebliche Defizite. Trotzdem ist mein Fazit positiv: Die Zusammenlegung von Arbeitslosenund Sozialhilfe hat einen Prozess in Gang gesetzt, der für größere Transparenz im Bereich der sozialen Sicherungssysteme und damit mittelfristig zu einer besseren Bewältigung der Aufgaben führen wird. Der Anfang ist gemacht, aber der weitere Weg wird beschwerlich bleiben. Der Ombudsrat Der Ombudsrat ist ein unabhängiges Gremium zur Begleitung der Einführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Mitglieder des Rates sind neben Dr. h.c. Hermann Rappe die ehemalige Bundesfamilienministerin Dr. Christine Bergmann und Prof. Dr. Kurt Biedenkopf, Ministerpräsident a. D. des Freistaates Sachsen. SPI

4 WETTBEWERBSSIEGER JUGEND IN ARBEIT Eine Million Euro für die Gewinner Knapp zehn Monate nach dem Start des Deutschen Förderpreises Jugend in Arbeit stehen die Sieger fest. Am 2. Mai fand die festliche Preisverleihung im Konzerthaus am Gendarmenmarkt in Berlin statt. Vor rund 800 Gästen würdigten der Bundesminister für Arbeit und Soziales, Franz Müntefering, und der Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit, Frank-J. Weise, die besten Ideen zur Bekämpfung von Jugendarbeitslosigkeit. Die Preise in Höhe von insgesamt einer Million Euro gingen an fünf Projekte in ganz Deutschland. Hier stellen wir Ihnen die Gewinner des Wettbewerbs vor. 1 Sieger SGB II-Träger VOR JU ALL Junge Alleinerziehende im Vogtland haben es schwer, nach der Erziehungszeit einen Job zu finden. Dieses Problem hat die ARGE Vogtlandkreis in ihrem Konzept VOR JU ALL Vogtländische Strategie zur Integration jugendlicher Alleinerziehender aufgegriffen. Immer mehr junge Menschen ziehen weg in wirtschaftlich besser gestellte Regionen, die demografische Entwicklung ist besorgniserregend, berichtet Martina Kober von der ARGE im sächsischen Vogtlandkreis. Doch trotz des sich abzeichnenden Fachkräftemangels sei es für junge Alleinerziehende kaum möglich, wieder einen Einstieg in die Erwerbstätigkeit zu finden. Martina Kober kennt die Gründe dafür: Es fehlt an Kinderbetreuung außerhalb der üblichen Arbeitszeiten und an flexiblen Arbeitszeitmodellen in den Betrieben, viele haben keinen Führerschein und sind somit nicht mobil genug. Das soll sich mit VOR JU ALL ändern. In der ersten Phase des Projekts wird eine Kompetenzbilanz für jeden Jugendlichen erarbeitet, welche die Foto: PSCHERER ggmbh Stärken und Defizite aufzeigt. Auch erste Kontakte in das Netzwerk aus Unternehmen und anderen Unterstützern, das die ARGE aufgebaut hat, werden geknüpft, oder die Suche nach Kinderbetreuung wird angestoßen. Danach wird ein individuelles Basistraining angeboten, das die Jugendlichen auf die Beschäftigungsaufnahme oder eine Existenzgründung vorbereitet. In dieser Phase können sie auch Unterstützung beim Erwerb des Führerscheins bekommen. Im Zentrum steht nach der Elternzeit die Übernahme in ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis oder in eine Ausbildung sowie die Betreuung des Kindes. 2 Sieger Initiativen/Netzwerke PortWork Im Bremer Hafen haben gering qualifizierte, aber körperlich leistungsfähige Arbeiter traditionell gute Chancen auf eine Anstellung. Doch auch hier steigt der Qualifizierungsdruck. Das Projekt PortWork ist angetreten, benachteiligten jungen Menschen auch künftig Stellen unterhalb des Facharbeiterniveaus zu eröffnen. Der Hafen bleibt auch weiterhin offen für Jugendliche, deren Begabungen eher im Praktischen liegen und die vielleicht wegen ihres Migrationshintergrundes Sprachprobleme haben. Außerdem ist der Hafen zunehmend ein Arbeitsort für beide Geschlechter", sagt Heiner Bögemann, Geschäftsführer der Hafenfachschule Bremen. Doch ohne vorherige oder begleitende Qualifizierung hat auch im Hafen kaum jemand eine Chance auf Anstellung. Da es eine systematische Qualifizierung und Vorbereitung junger Arbeitsuchender bislang nicht gab, hat sich die Hafenfachschule Partner gesucht und PortWork aufgelegt. Kern ist ein modulares Qualifizierungssystem. Nach einem Eignungstest folgt die Ausbildung, bei der es um Theorie und Praxis des Stapelns und Arbeitsorganisation ebenso wie um soziale Kompetenzen geht. Jugendliche mit schlechten Deutschkenntnissen bekommen einen Sprachkurs angeboten. Im Aufbaumodul kommen Inhalte wie Fachenglisch und die Bedienung von Kränen hinzu. Den erfolgreichen Erwerb von Fertigkeiten bescheinigt die Hafenfachschule mit einem so genannten Kompetenzpass. PortWork hat sich ein hohes Ziel gesteckt: Alle Jugendlichen, die einen solchen Pass erwerben, sollen im Anschluss einen Arbeitsvertrag erhalten, entweder in den Bremischen Häfen selbst oder bei kooperierenden Unternehmen. Foto: Hafenfachschule i.l. HB e.v. 4 SPI

5 3 Sieger Freie Träger JobAct Durch Theater, Pädagogik, klassisches Bewerbungstraining sowie betriebliche Praktika werden bei JobAct die Chancen junger Menschen auf eine Ausbildung erhöht. Die Jugendlichen sollen innerhalb von acht Monaten ein Stück auf die Bühne bringen, alles in eigener Regie: vom Bühnenbild über die Kostüme bis hin zur Premierenfeier. Zum Programm gehören Sinnes- und Konzentrationsübungen, Körper- und Stimmtraining, Ensemble- und Einzelimprovisationen oder die Vermittlung darstellerischer Grundlagen. Das alles stärkt das Selbstbewusstsein und die soziale Kompetenz. So lernen die Jugendlichen auch, wie man seine eigenen Interessen und beruflichen Fähigkeiten realistisch einschätzt, sagt Sandra Schürmann von der Projektfabrik, die JobAct aufgelegt hat. Parallel findet ein intensives Bewerbungsmanagement statt. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer lernen dabei auch, wie man sich in einer konkreten Bewerbungssituation verhalten sollte. So können die Jugendlichen aktiv auf den Ausbildungsmarkt zugehen. Alle drei Module Theaterpädagogik, Bewerbungsmanagement und Prakti- Foto: Tom Maelsa Foto: Projektfabrik e.v. kum tragen zu einem nachhaltigen Lernen bei, da die Jugendlichen die Methoden immer wieder auf neue Situationen anwenden können. 4 Sieger Unternehmen ContiTech AG Mit dem Projekt Einstiegsqualifizierung setzt ContiTech am Standort Hannover auf Hilfe zur Selbsthilfe. Gemeinsam mit der Berufsbildenden Schule Neustadt bietet das Unternehmen Jugendlichen eine einjährige Qualifikation an, die reif für den ersten Ausbildungs- oder Arbeitsmarkt macht. Die ContiTech AG spezialisiert auf Kautschuk- und Kunststofftechnologie stellt arbeitslose Jugendliche befristet ein und lässt sie in einer festen Gruppe an der Seite eines Mentors arbeiten. Die Jugendlichen werden voll in den Arbeitsablauf integriert und bekommen durch den Fachmann, der sie betreut, nicht nur technische und handwerkliche Fähigkeiten vermittelt, sondern werden auch an das berufliche Sozialgefüge herangeführt, sagt Gerhard Lerch, Vorstandsvorsitzender der ContiTech AG. Während dieser Zeit sind sie vier Tage im Betrieb und einen Tag in der Berufsschule. ContiTech entlohnt die Jugendlichen wie andere Berufseinsteiger in der Chemieindustrie auch also mit rund Euro im Monat. Nach dem Jahr bekommen die Jugendlichen ein Abschlusszertifikat der Industrie- und Handelskammer, mit dem sie sich dann bei ContiTech um eine Ausbildung bewerben können. Sollten sie dabei nicht überzeugen, werden sie ein weiteres Jahr befristet eingestellt. Im dritten Jahr kann dann ein unbefristetes Arbeitsverhältnis angeboten werden. Der Jugendliche hat dabei doppelte Chancen. Selbst wenn seine Kenntnisse für eine Ausbildung nicht ausreichen, hat er die Chance auf eine Anstellung als Ungelernter im Unternehmen. Foto: ContiTech AG 5 Sieger Innovationspreis Manege Der Berliner Kinder- und Jugendzirkus Cabuwazi hat gemeinsam mit der Vattenfall Europe AG und der Gesellschaft für berufsbildende Maßnahmen (GFBM) das Projekt Manege aufgelegt. Es macht arbeitslosen Jugendlichen nicht nur Lust auf Leistung, sondern verschafft ihnen eine echte Perspektive auf dem Arbeitsund Ausbildungsmarkt. Die Jugendlichen, die uns das Jobcenter vermittelt, durchlaufen innerhalb von fünf Monaten ein Programm aus vier Modulen. Bei uns lernen sie zum einen artistische Disziplinen, zum anderen arbeiten sie hinter der Manege in unseren Werkstätten, sagt Karl Köckenberger, Cabuwazi- Vorstand. Die Arbeit in Bereichen wie Bühnenbau, Tontechnik und Kostümschneiderei verlange zielorientiertes Denken, Disziplin und Motivation. Am Ende steht ein eigenes Zirkusprogramm, das zweimal aufgeführt wird. Der Vattenfall-Konzern bietet ergänzend Praktikumsplätze an. Bei dem Energieversorger können die Jugendlichen Erfahrungen in der realen Arbeitswelt sammeln. In allen Modulen kommt es stark auf soziale Kompetenzen an. Die Jugendlichen müssen sich untereinander abstimmen, gemeinsame Arbeiten planen, verteilen und auswerten und sich in die betrieblichen Abläufe und den Zirkusalltag integrieren. Das erfordert die Fähigkeit, sich konstruktiv auseinander zu setzen, zu diskutieren und Probleme offen und ohne Aggressivität anzusprechen. Foto: Matthias Krüger SPI

6 Impressionen Musik, Kabarett und Theater gaben dem Abend der Preisverleihung am 2. Mai im Berliner Konzerthaus am Gendarmenmarkt nicht nur einen feierlichen, sondern auch einen unterhaltsamen Rahmen. Viele Gäste nutzten die Gelegenheit, während des Abends mit Kolleginnen und Kollegen von anderen nominierten Projekten ins Gespräch zu kommen. Doch im Mittelpunkt stand vor allem eines: das Feiern. Preisübergabe: Moderatorin Anne Will freut sich mit der Preisträgerin Sandra Schürmann von Projektfabrik e. V. und dem Laudator Bischof Dr. Wolfgang Huber. Gut gelaunt: Peter Clever (BDA), Prof. Jutta Allmendinger (IAB) und Frank-J. Weise (BA). Beim Presseempfang: Minister Müntefering im Gespräch mit Peter Clever, BDA, und Hans Jörg Duppré, Deutscher Landkreistag. Im Gespräch: Anne Will diskutiert mit dem Bundesminister für Arbeit und Soziales, Franz Müntefering, und dem Vorstandsvorsitzenden der Bundesagentur für Arbeit, Frank-J. Weise. 6 SPI

7 Neue Akzente zugunsten der Alterssicherung werden bei der Ausgestaltung des Schonvermögens gesetzt. Für die Bezieher von Arbeitslosengeld II wird mit der Erhöhung der Vermögensfreibeträge für die Altersvorsorge bei gleichzeitiger Senkung des Grundfreibetrags die Möglichkeit verbessert, eine zusätzliche private Absicherung der Vorsorge für das Alter zu schaffen. ECKPUNKTE Die Grundsicherung wird fortentwickelt Bereits im April 2006 wurden von der Bundesregierung erste Schritte zur Optimierung der Grundsicherung beschlossen. Etwa die Änderungen für Jugendliche (siehe SPI 2/06) oder die Anhebung des Arbeitslosengeldes II Ost auf Westniveau zum 1. Juli Mit dem Entwurf des Fortentwicklungsgesetzes werden weitere Maßnahmen auf den Weg gebracht. Ihr Ziel ist es, die finanzielle Mittel im Bereich der Grundsicherung so effektiv und zielgenau wie möglich einzusetzen. Ein Schritt zur Erreichung dieses Zieles wird das neu eingeführte Sofortangebot sein. Bei allen, die Arbeitslosengeld II zum ersten Mal beantragen und zuvor keine Leistungen nach dem SGB III bezogen haben, wird durch ein sofortiges Vermittlungs- oder Maßnahmeangebot die Arbeitsfähigkeit und -bereitschaft überprüft. Dadurch soll Hilfebedürftigkeit nach Möglichkeit erst gar nicht entstehen. Härten werden vermieden Neu ist auch die Klarstellung, dass eine Erstausstattung bei Schwangerschaft und Geburt zu gewähren ist (etwa Kinderwagen, Stilleinlagen). Das beendet eine uneinheitliche Rechtsanwendung in den einzelnen ARGEn und Optionskommunen und ist Erleichterung für werdende Eltern, die Leistungen nach dem SGB II beziehen. Bei Eingliederungsmaßnahmen werden unnötige Härten vermieden: Eine Eingliederungsmaßnahme eines Arbeitslosengeld II-Empfängers kann auch dann weiter gefördert werden, wenn der Arbeitslosengeld II-Anspruch während der Maßnahme wegfällt. Dies soll vor allem dazu dienen, die Hilfebedürftigkeit (der gesamten Bedarfsgemeinschaft) nachhaltig zu beseitigen. Die (Weiter-) Förderung erfolgt in Form eines Darlehens. Auch bei BAföG-Empfängern und Auszubildenden werden Härtefälle vermieden. Niemand soll sein Studium oder seine Ausbildung abbrechen müssen, weil er oder sie die Wohn- und Heizungskosten nicht mehr bezahlen kann. Studierende und Auszubildende können einen ergänzenden Zuschuss aus der Grundsicherung erhalten. Die Leistungen sind als Zuschuss gestaltet. Voraussetzung ist, dass die Kosten für Unterkunft und Heizung nach Berücksichtigung von Einkommen und Vermögen ungedeckt sind. Entscheidung für Lebensgemeinschaft erleichert Bei Partnern, die in einer Wohnung zusammenleben, erfolgt künftig eine Beweislastumkehr bei der Frage, ob eine eheähnliche Gemeinschaft vorliegt oder nicht. Die Kriterien sind folgende: Dauer der Beziehung, gemeinsames Konto, gemeinsame Kinder, Versorgung von Familienangehörigen und Verwandten. Zudem werden nun auch gleichgeschlechtliche lebenspartnerschaftsähnliche Gemeinschaften bei der Einkommens- und Vermögensberücksichtigung mit eheähnlichen Gemeinschaften gleichgestellt. LEISTUNGSMISSBRAUCH Mehr Kontrollen Zur Vermeidung von Leistungsmissbrauch wird ein flächendeckender Außendienst eingerichtet. Nur vor Ort können Fehlentwicklungen wirkungsvoll und erfolgreich angegangen werden. Durch die gesetzliche Verpflichtung zur Einrichtung eines Außendienstes in jeder ARGE und Optionskommune wird unterstrichen, dass diesen eine besondere Verantwortung zukommt, ihre internen und externen Prüfdienste so auszustatten, dass Verdachtsfälle auf Leistungsmissbrauch schnell erkannt und beseitigt werden. Darüber hinaus werden die Sanktionsmöglichkeiten verschärft. Pflichtverletzungen, die sich innerhalb eines Jahres wiederholen, führen zu höheren Sanktionen. Bisher betrug die Frist drei Monate. Einen vollständigen Überblick der Maßnahmen des Gesetzentwurfes finden Sie unter Grundsicherung verbessert (3.5.06) >>Downloads SPI

8 Z8473 SPI IM INTERNET HERAUSGEBER Bundesministerium für Arbeit und Soziales Referat Öffentlichkeitsarbeit und Internet Mohrenstraße Berlin Internet: Verantwortlich für den Inhalt: Dr. Carola Brückner Redaktion: Rolf Fischer Satz/Grafik: cantaloupe graphics, Berlin Druck: Variograph GmbH, Bad Liebenwerda BESTELLADRESSE Bundesministerium für Arbeit und Soziales Postfach Bonn Fax: 01888/ ÜBERBLICK Soziale Sicherung Die kostenlose Broschüre gibt auf 144 Seiten einen kurzen Überblick über das System der sozialen Sicherung in der Bundesrepublik Deutschland. Behandelt werden die Themen Renten-, Kranken-, Pflege- und Unfallversicherung, die Bereiche Arbeitsförderung, Arbeitsrecht, Arbeitsschutz, das Erziehungsgeld und der Mutterschutz, die Rehabilitation von Menschen mit Behinderung, das Wohngeld und die Sozialhilfe sowie der Sozialdatenschutz, die Sozialgerichtsbarkeit und die Internationale Sozialversicherung. I Bestellnummer A721 BEHINDERTE MENSCHEN Gleichstellungsgesetz Kernstück des Gesetzes zur Gleichstellung behinderter Menschen ist die Herstellung umfassender Barrierefreiheit. Hierüber gibt die kostenlose Broschüre umfassend Auskunft. So werden z. B. die Bereiche uneingeschränkter Zugang zu öffentlichen Einrichtungen und die Verbesserung der Kommunikationsmöglichkeiten blinder, seh- oder hörbehinderter Menschen vorgestellt. Erläutert wird auch das neue Instrument der Zielvereinbarung. Im zweiten Teil der Broschüre sind die wichtigsten Gesetzestexte und Verordnungen aufgeführt. I Bestellnummer A301 SOZIALGESETZBUCH XII Sozialhilfe und Grundsicherung Mit dem neuen Sozialhilferecht sollen kranke, behinderte und pflegebedürftige Menschen stärker als bisher darin unterstützt werden, ein möglichst selbstständiges und selbstbestimmtes Leben zu führen. Die kostenlose Broschüre Sozialhilfe und Grundsicherung gibt einen Überblick über dieses neue Sozialhilferecht im Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII). Es umfasst neben den Leistungen der Sozialhilfe nunmehr auch die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Das Sozialgesetzbuch XII und seine verschiedenen Leistungen werden in acht Kapiteln dargestellt. Dazu werden Beispiele gezeigt, weiterführende Adressen aufgelistet und der vollständige Gesetzestext abgedruckt. Außerdem enthält die Broschüre Informationen zu den anderen sozialen Sicherungssystemen. I Bestellnummer A207 WETTBEWERB Jugend in Arbeit Ob Unternehmen, freie Träger, Initiativen, Netzwerke oder SGB II-Träger: Wer nachahmenswerte Projekte zur Integration junger Arbeitsuchender sucht, wird in dieser Broschüre fündig. Die fünf Gewinner des Wettbewerbs Deutscher Förderpreis Jugend in Arbeit werden hier mit ihren Ideen und individuellen Lösungen für junge Menschen unter 25 Jahren vorgestellt. Interviews und Gespräche mit Arbeitsmarktexperten geben Hinweise darauf, wie Angebote für Jugendliche aussehen müssen. Auf einer beigefügten CD werden auch alle 66 Landessieger des Wettbewerbs detailliert beschrieben. I Bestellnummer Broschüre mit CD C 522 BESTELLUNG Kostenlos und frei Haus Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Bonn Telefon: / * Telefax: / * info@bmas.bund.de Internet: *0,12 EUR/Min. aus dem deutschen Festnetz 8 SPI

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