in der Explikation des Würdebegriffs eine zentrale Rolle spielen. 1

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1 Summary Human Dignity is a contested concept. It is unclear what it is means and also whether it has any meaning at all. But at the same time, it is an important concept used in many juridical and ethical discussions. Is it possible to give the concept of human dignity a precise meaning? It is argued in this paper that a precise concept of dignity should account for paradigmatic violations of dignity. It is the aim of this paper to show that dignity should be understood as having normative authority over oneself. Normative authority should not be taken as autonomy. Having normative authority over oneself is having a moral status from which rights can be derived. The violations of the derived rights are violations of autonomy, but not necessarily the violation of dignity. Dignity is the moral status autonomy is based on. We have rights of autonomy, because we have dignity, it is argued: a normative authority over ourselves.

2 Menschenwürde und Selbstverfügung Peter Schaber Der Begriff der Menschenwürde ist umstritten. Es gibt unterschiedliche Meinungen darüber, was er bedeutet und ob er überhaupt etwas bedeutet. Gleichzeitig spielt er sowohl in verfassungsrechtlichen Kontexten wie auch in solchen der angewandten Ethik eine zentrale Rolle. Wenn es um die moralische Beurteilung von Praktiken wie Sterbehilfe, Leihmutterschaft und Forschung am Menschen geht, um hier nur einige Beispiel zu nennen, steht oft die Frage im Mittelpunkt, ob mit diese Praktiken die Würde von Menschen verletzt wird. Der Vorwurf, eine Handlungsweise sei mit der Würde des Menschen unverträglich, kommt einer endgültigen Verurteilung gleich. Denn Praktiken, welche die Würde von Menschen verletzen, lassen sich nach einer sehr verbreiteten Auffassung nicht rechtfertigen. Ob eine Handlungsweise allerdings die Würde von Menschen verletzt, hängt davon ab, was unter der Würde des Menschen zu verstehen ist. Es geht dabei um den Begriff der Würde, wie er in Verfassungskontexten verwendet wird. Es geht um die Würde, von der gesagt wird, sie sei unantastbar. Diesen Begriff der Würde kann man in unterschiedlicher Weise verstehen. Ich möchte nachfolgend für ein Verständnis dieses Begriffs plädieren, der den paradigmatischen Verwendungen dieses Begriffs und insbesondere den paradigmatischen Befunden der Würdeverletzung am besten Rechnung zu tragen vermag. Dabei werden die Begriffe der Selbstachtung und der Selbstverfügung in der Explikation des Würdebegriffs eine zentrale Rolle spielen Kants Vorschlag Eine zentrale Referenzgrösse für die Bestimmung der Bedeutung des Würdebegriffs sind Kants diesbezüglich einschlägigen Ausführungen zur Würde des Menschen. Menschen haben Würde heisst für Kant zunächst negativ: Menschen haben keinen Preis. Unter Preis versteht Kant nicht bloss den Marktpreis, den wir für Güter und Leistungen bezahlen, sondern auch den Wert von Dingen, die wir nicht gegen Geld tauschen, die wir aber mit dem Wert anderer Dinge vergleichen. Solche Dinge haben keinen Marktspreis, aber, wie Kant sagt, einen Affektionspreis. Sie haben einen Wert für uns, ohne dass wir sie kaufen oder verkaufen würden. Wesen, die Würde haben, besitzen einen absoluten Wert. Und das heisst: Ihr Wert kann nicht

3 mit dem Wert anderer Dinge verglichen werden. Das unterscheidet sie von Dingen, die einen Markt- oder Affektionspreis haben. Was keinen absoluten Wert hat, an dessen Stelle kann auch etwas anderes, als Äquivalent, gesetzt werden, was dagegen über allen Preis erhaben ist, mithin kein Äquivalent verstattet, das hat eine Würde. 2 Die Achtung, die wir anderen Personen schulden, ist nach Kant die Achtung ihrer Würde. Achtung, die ich für andere trage, oder die ein anderer von mir fordern kann, ist die Anerkennung einer Würde an anderen Menschen, d.i. eines Werths, der keinen Preis hat, kein Äquivalent. 3 Die Würde ist nicht etwas, was Menschen erwerben, sondern etwas, das ihnen vielmehr als Vernunftwesen zukommt. Die Würde ist nach Kant auch gleichzeitig etwas, was Menschen nicht verlieren können. Kant redet zwar davon, dass wer sich zum Knecht anderer Menschen macht, wer seine Rechte ungeahndet mit Füssen treten lasse oder wer lüge, seine Würde wegwerfe oder gleichsam vernichte. Doch weder der, welcher sich zum Knecht macht, noch der Verbrecher verlieren ihren Anspruch, in ihrer Würde geachtet zu werden. Die ist nach Kant dem Umstand geschuldet, dass man sich immer bessern kann. Deshalb können nach ihm auch die grössten Untaten nicht zur völligen Verachtung und Absprechung alles moralischen Werths des Lasterhaften ausschlagen. 4 Dies würde der Idee des Menschen als eines moralischen Wesens zuwiderlaufen, das nie alle Anlage zum Guten einbüssen kann 5. Die Würde des Menschen ist zu achten. Was aber bedeutet es, die Würde der anderen Person zu achten? Was kann der andere dabei von mir fordern (und umgekehrt)? Kant meint, dass ich den anderen (und mich selbst) genau dann in seiner Würde achte, wenn ich ihn jederzeit zugleich als Zweck, niemals bloss als Mittel 6 behandle. Wir verletzen die Pflicht, den anderen in seiner Würde zu achten, wenn wir ihn, so Kant, zu einem blossen Mittel zu eigenen Zwecken herabwürdigen 7. Den Anspruch, den eine andere Person mir als einem Wesen mit Würde gegenüber geltend machen kann, wird so von Kant über das Instrumentalisierungsverbot bestimmt. Dieses untersagt uns, Personen (sich selbst wie auch andere) bloss als Mittel zu benutzen. Doch wann behandeln wir andere bloss als Mittel?

4 2. Das Instrumentalisierungsverbot Kant erläutert das Instrumentalisierungsverbot unter anderem am Beispiel des falschen Versprechens. Jeder werde sofort einsehen, dass wer so handelt, sich eines anderen Menschen bloss als Mittels bedienen will. 8 Denn derjenige, der Opfer eines solchen Versprechens sei, könne unmöglich in meine Art, gegen ihn zu verfahren, einstimmen 9. Dasselbe trifft nach Kant auch auf Handlungen zu, welche die Freiheit und das Eigentum anderer nicht respektieren. Auch solche Handlungen stellen Verletzungen des Instrumentalisierungsverbots dar. Doch was ist es, das diese Handlungen zu Verletzungen des Instrumentalisierungsverbots macht? Bloss als Mittel behandle ich den anderen, wie Kant in seinen Erläuterungen zum falschen Versprechen ausführt, wenn ich ihn in einer Weise behandle, der er unmöglich zustimmen kann. Doch was heisst es, dass der andere unmöglich zustimmen kann? Im Blick auf das Beispiel des falschen Versprechens kann man folgendes sagen: Das Opfer ist nicht in der Lage, dem, was der andere mit ihm tut, zuzustimmen. Das Opfer weiss nicht, was der andere mit ihm vorhat. Das gehört zum Begriff des falschen Versprechens. Als Opfer eines falschen Versprechens weiss man nicht, was vor sich geht und ist deshalb nicht fähig, seine Zustimmung zu geben oder zu verweigern. Diesem Verständnis zufolge ist die Unmöglichkeit, von der Kant redet, eine logische Unmöglichkeit: Man kann nicht zustimmen. Die Unmöglichkeit lässt sich auch in einem normativen Sinn verstehen. Man kann sagen, die andere Person könne einer bestimmten Behandlung unmöglich zustimmen, wenn sie dazu keinen Grund hat und sie sich nicht rational verhalten würde, wenn sie zustimmen würde. So liesse sich im Blick auf die von Kant erwähnten Angriffe auf die Freiheit und das Eigentum von Personen sagen, dass die jeweiligen Opfer keinen Grund haben, in die Weise, wie sie behandelt werden, einzuwilligen. Die andere Person in ihrer Würde zu achten, heisst nach Kant, wenn wir uns an der Idee logischer Unmöglichkeit orientieren, sie in einer Weise zu behandeln, die ihr die Möglichkeit gibt, zu dem, was man mit ihr tut, zustimmend oder ablehnend Stellung zu nehmen. In Orientierung an der normativen Unmöglichkeit könnte man alternativ sagen: Eine andere Person in ihrer Würde zu achten, bedeutet, sie in einer Weise zu behandeln, der sie vernünftigerweise zustimmen kann.

5 Welche der beiden Interpretationen sollte man vorziehen? Sind unzulässige Instrumentalisierungen nur solche zu denen ich keine Stellung nehmen kann? Oder werde ich immer dann bloss als Mittel benutzt, wenn ich der Weise, wie ich behandelt werde, vernünftigerweise nicht zustimmen kann? Wie auch immer wir uns hier entscheiden: die Frage, die uns interessiert hier, lautet: Liefert eine der beiden Interpretationen des Instrumentalisierungsverbots einen angemessenen Begriff der Würde bzw. der Würdeverletzung? Nach der ersten engeren Interpretation gilt: Eine Person wird in ihrer Würde verletzt, wenn sie - wie im falschen Versprechen - nicht Stellung nehmen kann. Dann wäre allerdings die Demütigung einer Person keine Würdeverletzung. Und das ist wenig plausibel. Nach der zweiten Interpretation gilt: Eine Person wird in ihrer Würde verletzt, wenn sie der Weise, wie von anderen behandelt wird, vernünftigerweise nicht zustimmen kann. Das, was Kant Angriffe auf die Freiheit nennt, sind Handlungen, denen man vernünftigerweise nicht zustimmen kann. Wer mich daran hindert, das Buch, das ich gerne lesen möchte, zu lesen, handelt falsch, aber er verletzt mich nicht in meiner Würde. Dasselbe gilt auch z.b. für Verletzungen von Eigentumsrechten. Angriffe auf das Eigentum anderer sind moralisch falsch, ohne eine Würdeverletzung darzustellen. Es drängt sich deshalb auf, den Würdebegriff gegenüber dieser zweiten Interpretation enger zu fassen. 3. Selbstachtung Betrachten wir dazu den Vorschlag, Würde über den Begriff der Selbstachtung zu bestimmen. Der Vorschlag geht auf Überlegungen zurück, die Avishai Margalits in seinem 1996 erschienenen Buch The Decent Society entwickelt. Margalit untersucht darin Zusammenhänge zwischen Demütigung und Würde. Er erzählt in diesem Zusammenhang die Geschichte jüdischer Bürger, die von den Nazis gezwungen wurden, mit der Zahnbürste den Gehsteig zu reinigen. 10 Menschen wurden hier zutiefst gedemütigt, und darin liegt, wie Margalit meint, die Verletzung ihrer Würde. Wer einen anderen Menschen demütigt, achtet ihn nicht als ein Wesen mit denselben Ansprüchen. Möglicherweise spricht er dem anderen gar jeden Anspruch ab. Demütigungen zielen nach Margalit auf die Selbstachtung der gedemütigten Personen. Der zentrale Begriff dieses Verständnisses von Menschenwürde ist derjenige der Selbstachtung. Würdeverletzung stellt nach Margalit einen Angriff auf die Selbstachtung von Menschen dar. Was unter Würde verstanden wird, hängt entsprechend davon ab, was man

6 unter Selbstachtung versteht. Margalit selbst versteht darunter eine Einstellung von Personen zu sich selbst. Personen nehmen diese Einstellung sich selbst gegenüber ein, wenn sie sich einen intrinsischen Wert zuschreiben: einen Wert, den sie für sich selbst besitzen, unabhängig vom Wert, den sie für andere haben. Selbstachtung ist eine Wertschätzung seiner selbst, die sich nicht auf eigene Taten und Fähigkeiten, sondern auf das eigene Menschsein bezieht: Self-respect... is the honor a person grants herself solely on the basis of the awareness that she is human. 11 Diese Einstellung der Wertschätzung seiner selbst ist nach Margalit allerdings abhängig von den Einstellungen, die andere einem gegenüber einnehmen. Ich kann mich nicht selbst als Mensch achten, wenn andere mich nicht achten. 12 Und wenn ich von anderen gedemütigt werde, zielen diese darauf ab, meine Einstellung der Selbstachtung, mithin die Selbstzuschreibung eines intrinsischen Werts zu verhindern. Doch was heisst es, sich als Mensch zu achten? Ist das ein psychologischer Zustand? Hat es etwas damit zu tun, dass ich mich für wertvoll halte? Ist Selbstachtung also eine Form des Selbstwertschätzens? Wenn das so wäre, würde eine Verletzung der Würde eines Menschen vorliegen, wenn jemand in seiner Selbstwertschätzung beeinträchtigt würde. Dieselbe Demütigung kann beim einen allerdings eine solche Beeinträchtigung auslösen, beim anderen nicht. Sind Demütigungen entsprechend bloss kontingenterweise würdeverletzend? Nach Margalit sollte man zwischen Selbstachtung und Selbstwertschätzung unterscheiden ( self-respect and self-esteem... can and should be distinguished 13 ). Es ist aber nicht klar, ob Margalit selbst Selbstachtung nicht als eine Art der Selbstwertschätzung versteht, wenn er sie als etwas versteht, das von den Einstellungen anderer abhängig ist. Richtig ist, dass man klar zwischen Selbstachtung und Selbstwertschätzung unterscheiden sollte. Selbstachtung, um die es bei der Würde geht, ist kein psychischer Zustand. Ob die Würde eines Menschen verletzt wird, hängt nämlich nicht davon ab, ob er durch Demütigungen in seinem Selbstwertgefühl beeinträchtigt wird oder nicht. Denn dann würde die Verletzung der Würde davon abhängig sein, wie robust die psychische Verfassung von Menschen ist und die eine Person würde durch eine Demütigung in ihrer Würde verletzt, die andere nicht. Das ist unplausibel. Demütigungen der beschriebenen Art stellen Würdeverletzungen dar, unabhängig davon, wie die Opfer psychisch reagieren. Um diese Schwierigkeiten zu vermeiden, sollte man die Selbstachtung, um

7 die es im Kontext des Würdeschutzes geht, nicht als psychischen Zustand verstehen. Was aber ist dann unter Selbstachtung zu verstehen, wenn man sie nicht als Selbstwertschätzung versteht? Selbstachtung in dem hier relevanten Sinn hat mit der Achtung des eigenen moralischen Status zu tun. Ein Mensch, der sich selbst achtet, versteht sich als jemand, der berechtigt ist, Ansprüche anderen gegenüber geltend machen kann, als jemand, der Forderungen stellen darf und der gegebenfalls auch aufsteht und seine Ansprüche geltend macht. Er versteht sich mit anderen Worten als ein Wesen, das eine normative Autorität über sich selbst besitzt, deren Achtung er von anderen einfordern kann. Und die Würde des Menschen, so mein Vorschlag, besteht darin, als jemand, der diese Autorität besitzt, anerkannt zu sein. Genauer: Als ein Wesen anerkannt zu sein, das eine normative Autorität über das eigene Leben besitzt. Andere dürfen mich nicht daran hindern, meine Verfügung über mich selbst auszuüben. Ich habe ein Recht über mich, das es mir erlaubt, andere Menschen auszuschließen. Andere haben nicht das Recht, z.b. zu bestimmen, mit wem ich zusammenlebe, welchen Beruf ich ausübe, welcher Partei wenn überhaupt einer ich angehöre etc. Dieses Selbstverfügungsrecht ausüben zu dürfen, so mein Vorschlag, bedeutet, Würde zu haben. Sie ist die Anerkennung meiner normativen Autorität über mich selbst (sowie Selbstachtung meine eigene Anerkennung und Wahrnehmung dieser normativen Autorität ist). Dieses Selbstverfügungsrecht wird verletzt, wenn man Menschen erniedrigt und demütigt, wenn man Menschen, wie der Folterer dies tut, absichtlich vor Augen führen will, dass sie nicht zählen, dass man mit ihnen machen kann, was man will, dass sie Objekte sind, über die man beliebig verfügen kann. Was die Folter zu einem Paradigma von Würdeverletzung macht, ist nicht die Tatsache, dass dem Opfer große Schmerzen zugefügt werden, sonder dass es in unerträglicher Weise gedemütigt wird. Dem Opfer wir vor Augen geführt, dass es nicht zählt. Jean Améry, der selbst Folteropfer war, beschreibt das, was dem Gefolterten dabei widerfährt, folgendermassen: Der erste Schlag bringt dem Inhaftierten zu Bewusstsein, dass er hilfos ist - und damit enthält er alles Spätere schon im Keime Demütigungen dieser Art schränken das Selbstverfügungsrecht nicht nur ein, durch sie wird den Opfern vielmehr ganz generell das Recht abgesprochen, über sich verfügen zu können. Die Würde von Menschen wird verletzt, wenn dies geschieht und sie so behandelt werden, als hätten sie gar kein Recht, über sich selbst zu verfügen.

8 4. Würde und moralische Rechte Würde haben, heißt, dieses Selbstverfügungsrecht zu haben und es ausüben zu dürfen. Um dazu in der Lage zu sein, ist man darauf angewiesen, zwischen akzeptablen Optionen wählen zu können. Wenn ich mich bloß zwischen verschiedenen Berufen entscheiden könnte, die allesamt mit erniedrigenden Tätigkeiten verbunden wären, könnte ich mein Selbstverfügungsrecht bei der Berufswahl nicht ausüben. Ich wäre vielmehr gezwungen, etwas zu tun, was ich nicht tun möchte. Wenn Würde zu haben bedeutet, ein Selbstverfügungsrecht zu besitzen, dann gibt es Gründe, den Menschen die Rechte zuzusprechen, welche die Bedingungen schützen, die erfüllt sein müssen, soll das Selbstverfügungsrecht wirklich ausgeübt werden können; nämlich Rechte, welche akzeptable Optionen von Menschen schützen. Das sind Rechte wie das Recht, nicht erniedrigt oder Opfer inhumaner Behandlung zu werden; oder das Recht, kein Leben in absoluter Armut führen zu müssen, mithin das Recht auf ein Existenzminimum, wie es in Artikel 25 der Allgemeinen Menschenrechtserklärung formuliert wird; oder das Recht auf physische Integrität, oder das Recht, seinen Partner frei wählen zu können, oder auch das Recht auf Eigentum und das Recht auf Bildung, um hier nur einige Beispiele solcher Rechte zu nennen. Das sind Rechte, die im Selbstverfügungsrecht begründet sind. Die moralischen Rechte, die in diesem Sinn aus der Würde hervorgehen, beziehen sich allesamt auf Dinge, die mir die Wahl zwischen akzeptablen Optionen ermöglichen. Sie beziehen sich auf die erforderlichen Mittel, um ein Leben in Selbstachtung führen zu können. Man sollte dabei zwischen zwei Arten von Rechten unterscheiden: Es gibt a) die Rechte, die direkt der Würde zugeordnet sind, und b) die Rechte, welche die Bedingungen der Würde schützen. Zur ersten Gruppe von Rechten gehören die Rechte, deren Verletzung eine Verletzung der Würde des Menschen darstellt. Handlungen, die das tun, sprechen den Betroffenen ein Selbstverfügungsrecht ab. Das ist der Fall, wenn Menschen versklavt, gefoltert, erniedrigt und gedemütigt werden. Das sind Handlungen, die Menschen klarmachen, dass sie nicht zählen, dass über sie verfügt werden kann. Wer demgegenüber Rechte verletzt, die aus der Würde abgeleitet sind, wer zum Beispiel einen anderen daran hindert, sein Eigentumsrecht wahrzunehmen, tut etwas, was es dem anderen unmöglich macht, sein Selbstverfügungsrecht auszuüben. Das ist moralisch falsch, aber keine Verletzung der Würde des Opfers. Sein Selbstverfügungsrecht wird nicht grundsätzlich in Abrede gestellt, vielmehr wird

9 nur seine Ausübung beeinträchtigt. 5. Autonomie Doch versteht man Würde, wenn man sie in der vorgeschlagenen Weise versteht, nicht einfach als Autonomie? Die englische Medizinethikerin Ruth Macklin meint, den anderen in seiner Würde achten, heisse in der Tat nichts anderes als seine Autonomie zu respektieren. Macklin begründet die These damit, dass in medizinethischen Kontexten mit dem Begriff der Würde oft nur dies gemeint sei. Im Blick auf eine Aussage zur Würde des Menschen, die sich im Bericht des Nuffield Council on Bioethics zum Thema Genetics, Freedom and Human Dignity findet, meint Macklin: Although this renders the concept of human dignity meaningful, it is nothing more than a capacity for rational thought and action, the central features conveyed in the principle of respect for autonomy. 15 Wenn z.b. von einem Sterben in Würde die Rede sei, stehe ein selbstbestimmtes Sterben im Blick. Manchmal sei allerdings auch unklar, was mit Würde gemeint sei. Der Begriff der Würde könnte immer, wenn er verständlich verwendet wird, durch den Begriff der Achtung vor der Autonomie von Personen ersetzt werden. Der Begriff der Würde sei deshalb irreführend: Er stifte Verwirrung, weil er suggeriere, es stehe etwas anderes als Achtung vor der Autonomie von Personen im Blick. Was dieses Andere sei, könne man aber nicht sagen. Deshalb sollte der Begriff der Würde durch den Begriff der Achtung vor der Autonomie ersetzt werden. Kann der Begriff der Würde auf den Begriff der Autonomie reduziert werden? Um diese Frage zu beantworten, müssen wir vorgängig wissen, was es heisst, die Autonomie einer Person zu achten. Der Autonomiebegriff ist selber umstritten. Es ist deshalb alles andere als klar, was mit Würde gemeint wäre, würden wir damit die Achtung vor der Autonomie von Personen verstehen. Wir bräuchten also vorgängig eine Klärung des Ausdrucks Achtung vor der Autonomie von Personen. Vergleichen wir den vorliegenden Vorschlag zum Verständnis von Würde mit dem prominenten Vorschlag des Rechtsphilosophen Joel Feinberg, Achtung vor der Autonomie als Achtung vor den freien Entscheidungen anderer zu verstehen:

10 (R)espect for a person s autonomy is respect for his unfettered voluntary choice as the sole rightful determinant of his actions except where the interests of others need protection from him. 16 Heisst also den anderen in seiner Würde nichts anderes als ihn nicht daran zu hindern, das zu tun, was er tun will und ihn in seinen Entscheidungen zu achten, sofern er freiwillig handelt und dabei niemandem Schaden zufügt? Es gibt verschiedene Gründe, das zu bestreiten. Die Würde des Menschen wird als ein grundlegendes Gut aufgefasst, dessen Verletzung schwerwiegend ist. Die Formulierung des Grundgesetzes, die Würde sei unantastbar, legt nahe, nicht nur, dass die Würde nie verletzt werden darf, sondern auch dass deren Verletzung ein schwerwiegendes moralisches Vergehen darstellt. Mit der Würde wird nach Artikel 1 des Grundgesetzes gar das grundlegendste Gut der Rechtsgemeinschaft verletzt. Wenn mit Würde die Achtung vor der Autonomie gemeint wäre, müsste das auch auf jede Missachtung, also Verletzung der Autonomie zutreffen. Wie wir oben gesehen haben, gibt es verschiedene Weisen, die Autonomie einer anderen Person zu missachten, die sie nicht in ihrer Würde verletzen. Verletzungen der Autonomie sind nicht immer Verletzungen der Würde von Menschen. Die Würde einer Person zu achten, heisst, ihr ein Recht zuzugestehen, über essentielle Bereiche ihres Lebens bestimmen zu können. Dieses Selbstverfügungsrecht wird entsprechend missachtet, wenn sie erniedrigt und gedemütigt wird, wenn man ihr klar machen will, dass sie nicht zählt, dass man mit ihr machen kann, was man will, dass sie ein Objekt ist, sind, über das man beliebig verfügen kann. Wenn in dieser Weise die normative Autorität von Personen missachtet wird, wird auch die Autonomie von Personen nicht geachtet. Doch umgekehrt ist es nicht so, dass eine Missachtung der Autonomie von Personen auch eo ipso eine Missachtung ihres Selbstverfügungsrechts ist. Das Selbstverfügungsrecht wird nicht missachtet, wenn Menschen daran gehindert werden, das zu tun, was sie tun wollen. Wenn mich jemand z.b. daran hindert, ein Buch zu lesen, missachtet er meine Autonomie. Was er tut, ist moralisch falsch, aber keine Missachtung meines Selbstverfügungsrechts. Dieses Recht liegt dem Recht, das zu tun, was man tun will, zugrunde. Der Wille von Personen ist zu achten, weil sie ein Verfügungsrecht über sich selbst haben und das heisst: weil sie Würde haben. Würdeverletzungen sind Verletzungen des Rechts, über sich selbst verfügen zu können. Sie zielen nicht auf eine Einschränkung der Autonomie von Personen, sondern darauf, den Betroffenen klar zu machen, dass sie nicht zählen.

11 6. Würdezuschreibung Wieso sollen wir Menschen - so werden einige fragen - als Wesen sehen, die ein solches Recht über sich besitzen? Was macht - anders gefragt - Menschen zu Wesen mit Würde? Oder besser gefragt, was ist es, das Wesen zu Würdeträgern macht? Die Frage sollte so gestellt werden, da strittig ist, ob bloss Menschen Würde haben. In der Schweizer Verfassung ist seit einigen Jahren von der Würde der Kreatur die Rede. 17 Es mag sein, dass mit der Würde der Kreatur etwas ganz anderes gemeint ist als die Würde des Menschen. Aber man kann das nicht einfach annehmen. Was ist der Grund des Würdebesitzes? Gewisse meinen, Würde werde einfach zugesprochen und beruhe nicht auf Eigenschaften. Aber wem soll Würde denn zugesprochen werden? Das kann nicht willkürlich getan werden werden. Dazu brauchen wir Gründe. Und damit sind wir bei der Frage nach dem Grund, Wesen eine inhärente Würde zuzuschreiben. In der Literatur findet man auch Kandidaten für diesen Grund. Kant meint, dass uns Würde zukommt, weil wir fähig sind, uns am moralischen Gesetz zu orientieren. 18 Andere glauben, es sei die Fähigkeit zur rationalen Wahl, die hier ausschlaggebend sei. Julian Nida-Rümelin z.b. meint, es sei die Fähigkeit zur Selbstachtung, die uns Würde verleihe, ein Vorschlag, der für diejenigen Würdetheoretiker besonders attraktiv zu sein scheint, die Würde, wie oben dargelegt, über Selbstachtung zu explizieren versuchen. 19 Meiner Ansicht nach kommt Würde nicht aufgrund von Fähigkeiten, die sie haben, zu. Fähigkeiten sind natürliche Eigenschaften, die Menschen haben. Es ist unklar, was an ihnen normativ bedeutsam ist. Wenn sie Grund des Würdebesitzes wären, dann bloss aufgrund von Eigenschaften, die Fähigkeiten normativ bedeutsam machen würden. So eine Eigenschaft wäre beispielsweise die, dass es gut ist für Personen, eine bestimmte Fähigkeit ausüben zu können. Doch ist z.b. die Fähigkeit zur Selbstachtung gut für Menschen? Es ist gut, wenn wir uns selbst achten können. Ist aber der Besitz der Fähigkeit selbst gut für Menschen? Fähigkeiten wie in unserem Kontext die Fähigkeit zur Selbstachtung sind meiner Ansicht nicht mehr als notwendige Bedingungen, die erfüllt sein müssen, soll eine Würdezuschreibung sinnvoll sein. So ist es nicht sinnvoll, einem Wesen ein Recht auf Selbstachtung zuzuschreiben, das unter

12 keinen Umständen je in der Lage sein wird, dieses Recht auch wahrzunehmen. Die Fähigkeit zur Selbstachtung ist eine notwendige Bedingung, kein Grund zur Selbstachtung. Was aber ist dann der Grund des Würdebesitzes? Meiner Ansicht nach gibt es dafür keinen normativen Grund. Das heisst: es gibt keinen Grund, der für die Zuschreibung eines Selbstverfügungsrechts spricht. Der Würde des Menschen liegt normativ nichts zugrunde. Gebe es einen Grund des Würdebesitzes, würde es sich bei der Würde um keinen normativen Grundanspruch handeln. Würde ist der Grund für Rechte, ohne selber einen Grund zu haben. Wir sollten Menschen als Wesen mit Würde sehen, nicht weil sie die Fähigkeit zur Selbstachtung oder irgendeine andere Fähigkeit haben, sondern schlicht und einfach, weil sie Würde haben. Für die Aussage Menschen haben Würde gibt es keine normativen Gründe. Es gibt allerdings Gründe, die Aussage Menschen haben ein Selbstverfügungsrecht für wahr zu halten. Diese Gründe werden uns zugänglich in der Explikation dessen, was beispielsweise die Erniedrigung von Menschen moralisch falsch macht. Wenn wir fragen: Was ist es, das Erniedrigungen moralisch verwerflich macht?, und dann sagen: Erniedrigungen sind falsch, weil sie Angriff auf den moralischen Status des anderen als eines über sich selbst verfügenden Wesen darstellen, dann nennen wir die Gründe, Menschen als Wesen mit Würde im explizierten Sinn zu verstehen. Die gegebene Antwort legt uns nämlich nahe, die Würde, die wir durch Erniedrigungen verletzt sehen, als Selbstverfügungsrecht zu verstehen. Wir entdecken in Explikationen der gegebenen Art, dass das, was durch Erniedrigungen verletzt wird, einen solches Recht betrifft. Und Würde ist der Begriff, der für dieses grundlegende Recht steht. Wer diese Explikation des moralisch Verwerflichseins von Erniedrigungen für richtig hält, sieht Menschen als Wesen mit Würde: als Wesen, die das Recht haben, über essentielle Bereiche ihres Lebens zu verfügen. Der Begriff der Würde hat erst nach dem 2. Weltkrieg Einzug in die Menschenrechtserklärung sowie auch in verschiedene Verfassungen gefunden. Dies war ohne Zweifel eine Reaktion auf die Erfahrung der massenhaften und systematischen Erniedrigungen von Millionen von Menschen. Das, was hier mit Füssen getreten wurde, war nicht einfach die Autonomie oder einzelne Rechte von Menschen, sondern vielmehr das Recht, das dem Recht auf Autonomie wie auch allen anderen Rechten zugrunde liegt: was hier mit Füssen getreten wurde, war nichts anderes als die Würde des Menschen.

13

14 Literatur Améry, J. (1977), Jenseits von Schuld und Sühne. Bewältigungsversuche eines Überwältigten, Stuttgart. Balzer et al. (1998): Menschenwürde vs. Würde der Kreatur. Begriffsbestimmung, Gentechnik, Ethikkommissionen, Freiburg/München. Kant, I. (1907/14a): Grundlegung zur Metaphysik der Sitten, Akademie-Ausgabe, Bd. IV, Berlin. - (1907/14b): Metaphysik der Sitten, Akademie-Ausgabe, Bd. VI, Berlin. Macklin, R. (2003): Dignity is a Useless Concept, in: British Medical Journal 327, Margalit, A. (1996): The Decent Society, Cambridge, Mass. Schaber, P. (2012): Menschenwürde, Stuttgart.

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