Gemeinderatsvorlage Nr. 173/2013
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- Joseph Biermann
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1 Fachbereich: Zentrale Verwaltung und Finanzen Gemeinderatsvorlage Nr. 173/213 Vorlage an Sitzung am GR VA AUT öffentlich nichtöffentlich Vorberatung ja nein OR Beirat VA AUT öffentlich nichtöffentlich Sperrvermerk für Presse ja nein Ordnungsnr Beteiligte FB: 1 Niederschriften an: Stichwort Personalhaushalt Beteiligung des Umweltschutzbeauftragten ja nein Folgekostenberechnung ja nein Personalhaushalt 214 mit Stellenplan 1. Bericht Nach dem Entwurf des Verwaltungshaushaltes betragen die Personalausgaben im Haushaltsjahr , Personalkostenentwicklung Gegenüber dem Vorjahr steigen die Personalkosten lt. Entwurf des Verwaltungshaushaltes um etwa 8,4 %. Der aktuelle Entgelttarifvertrag des öffentlichen Dienstes hat eine Laufzeit bis Für das Jahr 214 wurde eine Tariferhöhung von 2,5 % angenommen und bei der Haushaltsplanung mitberücksichtigt. Im Beamtenbereich wurden die Besoldungserhöhungen per Gesetz für 213/14 festgelegt mit 2,75 % ab bzw. zeitversetzt für die höheren Besoldungsgruppen. Sie sind im Haushaltsplan berücksichtigt. Das Volumen der leistungsorientierten Bezahlung beträgt wie bereits % der ständigen Monatsentgelte aller Tarifbeschäftigten des Vorjahres. Des Weiteren wurden folgende neue Stellen für 214 im Stellenplan berücksichtigt: FB 1,5 Besoldungsgruppe A 9/A 1 für den Bereich Organisation / Personal FB 3 1 x,2 Ganztagesschule Graf-von-Bissingen FB 3 Einrichtung einer Ausbildungsstelle für das Archiv ab Sept. 214 FB 3 Museum ErfinderZeiten Verstärkung durch eine Stelle mit geringfügiger Beschäftigung FB 3 1, Besoldungsgruppe A 9/A 1 für Verwaltungsaufgaben im Schul- und Kindertagesstättenbereich FB 3 Kindergarten Eckenhof weitere PIA-Ausbildungsstelle ab Sept. 214 FB 3 12,3 Personalstellen für den neuen Kindergarten Industriegebiet FB 3,15 JUKS Aufstockung Verwaltungsfachangestellte FB 4 Bauhof,5 Gärtnerei, 1, Kehrmaschine / Bauhof allgemein Bereits im Laufe des Haushaltsjahres 213 neu beschlossene Stellenanpassungen wurden ebenfalls in den Stellenplan aufgenommen. 1
2 Ausbildungsstellen Im Haushaltsjahr 214 steigt die Zahl der bei der Stadtverwaltung angebotenen Ausbildungsstellen im Beschäftigtenbereich auf 2. Neben dem Ausbildungsgang zur/zum Verwaltungsfachangestellten bietet die Stadt auch Ausbildungsstellen im Bereich IT, Mediathek, Tourismus, Soziales und zum/zur Erzieher/in. Zum ist die Stadt in die praxisintegrierte Ausbildung (PIA) zum/zur Erzieher/in eingestiegen. Aktuell bieten wir in jedem städtischen Kindergarten eine PIA-Ausbildungsstelle an. Im Kindergarten Eckenhof, unserer größten Einrichtung, soll zum eine zweite PIA-Ausbildungsstelle eingerichtet werden. Neu angeboten werden sollen im Haushaltsjahr 214 weiterhin je eine Ausbildungsstelle beim Stadtarchiv und bei der Stadtgärtnerei. Beide Ausbildungsstellen sind mit dem Regierungspräsidium Karlsruhe, das für die Eintragung von neuen Ausbildungsstellen zuständig ist, abgestimmt. Darüber hinaus hat die Stadt Schramberg jährlich verschiedene Praktikantenstellen, insbesondere im Erziehungsbereich zu besetzen. Die Personalkostenerhöhungen im Vergleich zum Haushalt 213 sind auf Seite 165 des Haushaltsplanentwurfs 214 (Vorlage Nr. 171/213) dargestellt. 2. Vorübergehende Einrichtung einer zusätzlichen Ausbildungsstelle zur/zum Verwaltungsfachangestellten Eine städtische Mitarbeiterin strebt aus gesundheitlichen Gründen eine Umschulung zur Verwaltungsfachangestellten an. Der Rentenversicherungsträger würde dies unterstützen. Eine Umsetzung auf einen anderen geeigneten Arbeitsplatz wurde geprüft, ist aber nicht umsetzbar. Aus Fürsorgegründen schlagen wir vor für diese Umschulungsmaßnahme vorübergehend eine zusätzliche Ausbildungsstelle als Verwaltungsfachangestellte ab September 214 einzurichten. 3. Lohnnebenkosten Bei den Sozialversicherungsbeiträgen haben wir für die Personalkostenhochrechnung mit gleichbleibenden Beitragssätzen gerechnet. Die Beitragssätze stellen sich zurzeit wie folgt dar: Der einheitliche Umlagesatz für die Krankenversicherung (Gesundheitsfonds) beträgt derzeit insgesamt 15,5 %. Abzüglich des Arbeitnehmerbeitrags für Zahnersatz von,9 % bedeutet dies einen Versicherungssatz von 14,6 %, der hälftig von Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu tragen ist. Der Rentenversicherungsbeitrag beträgt z. Zt. insg. 18,9 %. Bei der Pflegeversicherung trägt der Arbeitgeber derzeit einen Anteil von 1,25 %. Der Gesamtbeitragssatz für die Arbeitslosenversicherung liegt derzeit bei insg. 3 %. Die allgemeine Umlage, die die Stadt für die Beamtenversorgung einschl. Pensionäre an den Kommunalen Versorgungsverband zahlt, wurde seit 29 zum Einstieg in die Kapitaldeckung stufenweise erhöht. Der angestrebte Beitragssatz von 37 % wurde 211 erreicht. Lt. Mitgliederinfo des Kommunalen Versorgungsverbandes Baden-Württemberg vom bleibt der Beitragssatz für 214 stabil bei 37 %. Die Beiträge zur Zusatzversorgung (ZVK) werden sich wie folgt zusammensetzen: Der Umlagesatz beträgt derzeit 8,87 %, davon trägt der Arbeitgeber 8,72 % (5,35 % + 3,3 % Sanierungsgeld +,22 % Zusatzbeitrag) und der Beschäftigte,15 %. Auch bei der Zusatzversorgung erfolgt der Einstieg in die Kapitaldeckung. Hierfür wird seit dem Jahr 28 2
3 ein Zusatzbeitrag von,22 % der zusatzversorgungspflichtigen Entgelte von den Arbeitgebern erhoben. Dieser Zusatzbeitrag ist an der steuerlichen Entlastung der Arbeitgeber durch das Jahressteuergesetz 27 orientiert. Dieser Zusatzbeitrag soll entsprechend der ansteigenden steuerlichen Entlastung des Arbeitgebers in den nächsten Jahren stufenweise angehoben werden. Die nächste Anhebung erfolgt voraussichtlich 214. Der Zusatzbeitrag steigt dann auf,4 %. Dies muss von den Gremien des Kommunalen Versorgungsverbandes Baden-Württemberg noch beschlossen werden, ist damit also noch nicht endgültig. 4. Wartezeit bei Beförderungen von Beamten bei der Stadtverwaltung Schramberg In der Sitzung am hatte der Verwaltungsausschuss beschlossen, als Beitrag zur Haushaltskonsolidierung zusätzlich zu den laufbahnrechtlichen Wartezeiten auch eine persönliche Wartezeit bei der Beförderung von Beamten einzuführen. So ist bis Besoldungsgruppe A 11 eine 3 monatige Wartezeit, ab Besoldungsgruppe A 12 eine 6 monatige Wartezeit zusätzlich einzuhalten. Der Personalrat hat nun am beantragt, diese persönliche Wartezeit wieder aufzuheben. Er begründet dies zum einen mit der Verbesserung der Haushaltslage, zum anderen mit der Problematik, Nachwuchs im Beamtenbereich zu finden. Eine persönliche Wartezeit würde die Attraktivität der Stadt als Dienstherrin für Beamte hemmen. Dies können wir aus Sicht der Personalverwaltung bestätigen. Der Bewerbungseingang für ausgeschriebene Stellen, die im Entgeltbereich des gehobenen Dienstes liegen, ist insgesamt gering. 213 hatten wir 3 Stellen ausgeschrieben, die für Beamte des gehobenen Dienstes in Frage kamen. Auf alle drei Stellen haben wir insgesamt nur 29 Bewerbungen erhalten, davon 9 Bewerbungen von Beamten. In diesen Beamtenbewerbungen waren 4 hausinterne Bewerbungen enthalten. 2. Beschlussvorschlag 2.1. Dem beigefügten Stellenplan 214 wird zugestimmt. 2.2 Es wird ab September 214 für eine Umschulungsmaßnahme eine zusätzliche Ausbildungsstelle als Verwaltungsfachangestellte eingerichtet Die persönliche Wartezeit bei Beförderungen von Beamten wird zum aufgehoben. Vogel U. Weisser Huber FB Zentrale Verwaltung und Finanzen Aufnahme auf die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung des Gemeinderats am Thomas Herzog Oberbürgermeister Dieses Schreiben wurde maschinell erstellt und ist deshalb ohne Unterschrift gültig. 3
4 Stellenplan 214 Beamte höherer Dienst gehobener Dienst mittlerer Dienst HHst. Bezeichnung B5 B4 B2 A15 A14 A13hD A13gD A12 A11 A1 A9gD A9mD A8 A7 A6 Gesamt Gemeindeorgane 1, 1, 2, 1 Rechnungsprüfung 1, 1, 2, 2 Hauptverwaltung,5 1, 1,5 22 Personalverwaltung 1, 1,,5 2,5 26 Bürgerbüro 1, 1, 3 Finanzverwaltung,5 1, 3, 1, 1, 6,5 11 Öffentliche Ordnung,5 1, 1, 2, GHWRS 1, 1, 3311 Theaterring,2,2 35 Volkshochschule,8,8 4 Sozialverwaltung 1, 1, 2, 4, 613 Bauverwaltung,5 2, 1, 3,5 771 Bauhof 1, 1, 79 Fremdenverkehr 1, 1, 29,5 Summe, 1,, 1, 3,, 1, 8, 8, 4,5, 2, 1,,, 29,5 HHst. Bezeichnung B5 B4 B2 A15 A14 A13hD A13gD A12 A11 A1 A9gD A9mD A8 A7 A6 Gesamt
5 Stellenplan 214 Teil A: Beamte Laufbanngruppe und Besoldungs- Zahl der Stellen Zahl der am Amtsbezeichnung gruppe darunter Stellen besetzte Stellen Gesamt m. Zulage ausgesondert Sonderschlüssel Leerstellen 213 I. Gemeindeverwaltung - ohne Sondervermögen mit Sonderrechnung Oberbürgermeister/ in B 5 B Beigeordnete/r B 2 Höh. Dienst A 16 A Oberverwaltungsrat /rätin A Verwaltungsrat/rätin A 13 Oberamtsrat/rätin A Amtsrat/rätin A ,5 Amtmann/frau A ,75 Oberinspektor/in A 1 4,5 4,5 3 3 Inspektor/in A 9 Amtsinspektor/in A ,3 Hauptsekretär/in A ,6 Obersekretär/in A 7 Sekretär/in A 6 Summe 29,5 24, ,7 II. Sondervermögen mit Sonderrechnung Oberverwaltungsrat /rätin A Amtsrat/rätin A Amtsinspektor/in A ,5 Insgesamt 32,5 26, ,
6 Teil B: Beschäftigte (nachrichtlich) Stellenplan 214 Entgelt- Zahl der Stellen Zahl der am gruppe Darunter Stellen besetzte Stellen gesamt m. Zulage ausgesondert Sonderschlüssel Leerstellen 213 S 17 1, 1, 1, S 15,5,5,5 14 1, 1, 1, S 13ü 2, 2, 2, S 13 1, 1, 1, 13 2,5 3,5 1,5 S 12 1, 1, 1, 12 2, 2, 2, S 11 4, 4,65 3,5 11 6,25 5,25 6,25 S 1 1, , 9, 8, 9 21,35 19,5 21,15 S 8 1,5 1, 1, 8 28, , 7 9,6 9,6 9,6 S 6 25,88 15,6 16, ,5 27,9 29,4 5 - Wald 1, 1, 1, 5 21,83 24,45 22,5 4 7,85 6,65 7,75 S 3 2,85 4,35 2,85 3 3,2 3,7 3, 2ü 7, 7,25 6,7 2 3,95 3,95 2,94 1 1,9 1,25 1,5 Summe 199,31 184,6 18,
7 Stellenplan 214 Beschäftigte HHst. Bezeichnung S 17 S S 13ü S S S S S S Wald 5 4 S 3 3 2ü 2 1 Gesamt HHst. Bezeichnung Gemeindeorgane 1, 1, Gemeindeorgane 2 Hauptverwaltung 2, 2,3,5,1 4,9 2 Hauptverwaltung 22 Personalverwaltung 1,5 1, 2,5 22 Personalverwaltung 25 Ortsverwaltung Waldmössingen 1, 1,,3,5 2,8 25 Ortsverwaltung 26 Bürgerbüro,5 5,2 5,7 26 Bürgerbüro 27 Ortsverwaltung Tennenbronn 2,,6,2 2,8 27 Ortsverwaltung Tennenbronn 3 Finanzverwaltung 1, 3, 4, 3 Finanzverwaltung 34 Steuerverwaltung 2,65 2,65 34 Steuerverwaltung 5 Standesamt 1,1 1,1 5 Standesamt 61 EDV 1, 1, 1, 3, 61 EDV 11 Öffentliche Ordnung 2,4 2, 1,,75 6,15 11 Öffentliche Ordnung 131 Feuerschutz 2,,4 2,4 131 Feuerschutz 211 Berneckschule 1,,3 1,3 211 Berneckschule 2111 Grundschule Waldm. 1, 1, 2111 Grundschule Waldm Grundschule T'bronn,4,4,5 1, Grundschule T'bronn 2151 GWRS Sulgen,5 1,65,2 1,3 3, GWRS Sulgen 2152 Graf-v-Bissingen-Schule 1,5 1,,7 3, Graf-v-Bissingen-Schule 2153 GWRS T'bronn,1,1, GWRS T'bronn 221 Realschule,5 1,,75 1,5,8 4, Realschule 231 Gymasium,5 2,5 3, 231 Gymasium 27 Peter-Meyer-Schule,5,4,9 27 Peter-Meyer-Schule 2111 Ganztagessschule GWRS,4, Ganztagesschule GWRS 2912 Ganztagesschule GvB.,7 2,5 3, Ganztagesschule GvB 2914 Hort Peter-Meyer-Schule,5, Hort Peter-Meyer-Schule 2915 Ganztagesschule Gymn.,5, Ganztagesschule Gymn Ganztagesschule P-M-S,2, Ganztagesschule P-M-S
8 3 Verw. kult. Angelegenh. 1, 1, 3 Verw. kult. Angelegenh. 321 Archiv 1, 1, 321 Archiv 3211 Museum,5,7 1,,65,5,75 4, Museum 3213 Auto- und Uhrenmuseum,75 1, 1, 2, Auto- und Uhrenmuseum 333 Musikschule,5,4,9 333 Musikschule 34 Heimat-/Kulturpflege,1,1 34 Heimat-/Kulturpflege 342 Kulturbetrieb,2,2 342 Kulturbetrieb 35 VHS 1, 1, 35 VHS 352 Mediathek 1, 1,,7,7 3,4 352 Mediathek 4 Sozialverwaltung 2, 1,5 1, 4,5 4 Sozialverwaltung 48 Ortsbehörde,25,25 48 Ortsbehörde 439 Bürgerschaftliches Engagement,15, Bürgerschaftliches Engagement 461 JUKS 1,,5 1, 1,,65,1 4, JUKS 4642 Kiga Eckenhof 1, 7,68,75,5 9, Kiga Eckenhof 4643 Kiga Seilerwegle 1, 3,5 1,2,3 5, Kiga Seilerwegle 4645 Kiga Don Bosco 1,,5 3,,9,4 5, Kiga Don Bosco 4647 Kinderkrippe Eckenhof 2,55 2, Kinderkrippe Eckenhof 4648 Kiga Industriegebiet 1, 1, 9,6 11, Kiga Industriegebiet 498 Frauenbeirat,2,2 498 Frauenbeirat 5611 Sport- und Festhalle Sulgen,35, Sport- und Turnhallen 5613 Turn- und Festhalle TB,5,6 1, Turn- und Festhalle TB 62 Tiefbauverwaltung,5 1, 2, 2, 1, 6,5 62 Tiefbauverwaltung 61 Planung und Hochbau,5 1, 1, 3, 3,,5 1, 1, 61 Planung und Hochbau 613 Bauverwaltung 2, 1, 1,,5 4,5 613 Bauverwaltung 75 Bestattungswesen 1, 4, 5, 75 Bestattungswesen 771 Bauhof 1, 3, 7, 5,6 1,3 13,13 2, 1, 43,3 771 Bauhof 7711 Bauhof Waldmössingen 1, 1, 2,,2 4, Bauhof Waldmössingen 79 Fremdenverkehr BGA,5,5 79 Fremdenverkehr BGA 794 Fremdenverkehr T'bronn 1, 1, 794 Fremdenverkehr T'bronn 855 Forstwirtschaft 1, 1, 855 Forstwirtschaft Summe 1,,5 1, 2, 1, 2,5 1, 2, 4, 6,25 1, 9, 21,35 1,5 28,1 9,6 25,88 32,5 1, 21,83 7,85 2,85 3,2 7, 3,95 1,9 199,31 Summe Hhst. Bezeichnung S 17 S S 13ü S S S S S S Wald 5 4 S 3 3 2ü 2 1 Gesamt HHst. Bezeichnung
9 Stellenplan 214 Teil D Ehrenbeamte, Beschäftigte in der Probe- und Ausbildungszeit (nachrichtlich) 1. Ehrenbeamte Bezeichnung Aufwandsentschädigung Zahl Vorgesehen im Jahr 214 Beschäftigt am Ortsvorsteher TB nach der Satzung ehrenamtliche Entschädigung insgesamt Erläuterungen 2. Nachwuchskräfte und informatorisch Beschäftigte Bezeichnung Art der Vergütung Zahl Vorgesehen im Jahr 214 Beschäftigt am Referendare Anwärterbezüge Dienstanfänger Anwärterbezüge 2 2 Assistentenanwärter Anwärterbezüge Dienstanfänger Unterhaltsbeihilfe Lehrlinge Ausbildungsvergütung Praktikanten fester Satz insgesamt Erläuterungen
10 Stellenplan 214 Gesamt Zahl der Stellen Zahl der am darunter Stellen besetzte Stellen gesamt m. Zulage Ausgesondert Sonderschlüssel Leerstelle Beamte 29,5 24, ,7 Beschäftigte 199,31 184,6 18,97 Summe 228,81 212,6 23,67 Sondervermögen mit Sonderrechnung Beamte ,5 Insgesamt 231,81 26,5 215,6 25,
11 Stellenplan 214 Aufteilung der Personalkosten Nr. Besoldungsgruppe Umfang Teil/UA Aufteilung Anteile 1. Beamte 1.1 A % 3 3 % 4 3 % 55 1 % 2. Angestellte 2.1 EGr. 8 TVöD % 3 35 % % % 55 5 % % 2.2 EGr. 6 TVöD % % % 35 23,2 % 221 5,8 % 2.3 EGr. 6 TVöD % 27 3 % % 2.4 EGr. 6 TVöD % 25 7,5 % 131 7,5 % ,5 % % 751 2,5 % 3. Arbeiter 3.1 EGr. 1 TVöD 19,5/ % % % % 3.2 EGr. 2ü TVöD 24,72/ % % %
12 Berechnung nach der Stellenobergrenzenverordnung für 214 Die Berechnung der Stellenobergrenzenverordnung erfolgt nach der mit Wirkung vom in Kraft getretenen Stellenobergrenzenverordnung (StOGVO), die folgende zulässige Stellen vorsieht: Stellen im höheren Dienst. Stellen im gehobenen Dienst Anzahl lt. Stellenplan zulässige Stellen nach 4 Nr. 1 u. Nr. 2 3 % in A 9 m. D. 3 % in A 13 g. D. 4 tatsächliche Stellen im Stellenplan 21,5 6,5 1 6 Abs. 1 Nr. 4 StOGVO In den Gemeinden dürfen die in 4 geregelten Stellenobergrenzen (s. o.) nach Maßgabe sachgerechter Bewertung überschritten werden. Dabei sind in Gemeinden mit mindestens 2. Einwohnern im höheren Dienst höchstens Ämter bis Besoldungsgruppe A 15 zulässig. Für die Große Kreisstadt Schramberg können nach 5 StOGVO unter Hinzurechnung der hälftigen Einwohnerzahl der Verwaltungsgemeinschaft für den Stellenplan 213 insg Einwohner (Stand ) zugrunde gelegt werden. Nach 6 Abs. 1 S. 3 StOGVO können in Gemeinden und Landkreisen Stellen im mittleren Dienst ohne Begrenzung in Anspruch genommen werden
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