Prekarisierung und (Über-)Lebensstrategien

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1 Prekarisierung und (Über-)Lebensstrategien Projektbericht für die Hochschuljubiläumsstiftung der Stadt Wien Autorinnen: Mag.ª Doris Bammer Mag.ª Petra Völkerer Mag.ª Petra Ziegler Consulting: Mag.ª Christa Markom Wien, Juli 2008

2 Inhaltsverzeichnis Abstract Begriffliche Bestimmung Charakteristika atypischer Beschäftigung Prekäre Beschäftigung Bevölkerung und Erwerbstätigkeit in Österreich ein kurzer Überblick Demographie Erwerbstätige in Österreich Atypische Beschäftigung in Österreich Teilzeitbeschäftigung Geringfügige Beschäftigung Zeitarbeit und Arbeitskräfteüberlassung Freie Dienstnehmer/innen Neue Selbständige Zusammenfassung Typologie neuer Erwerbsformen Interview-Fallstudien Ergebnisse der Interviews Berufliche Laufbahn Auswirkungen durch die Beschäftigungssituation Copingstrategien Perspektiven und Wünsche Zuordnung der Interviewten nach Typologien und Zonen Zusammenfassung Kurze Zusammenfassung der Ergebnisse und Ausblick Literatur Anhang Interview-Sample Erhebungsblatt Interviewleitfaden Tabellenverzeichnis

3 Abstract Die Begriffe Prekarisierung Prekarität Prekariat wurden in den letzten Jahren häufig verwendet, oft ohne eine Unterscheidung zwischen den Begriffen vorzunehmen oder sich mit ihrer spezifischen Bedeutung auseinanderzusetzen. Prekarisierung steht für einen sozialen Prozess, der durch die Erosion des Normalarbeitsverhältnisses auf alle Erwerbstätigen zurückwirkt. Die permanente Gefährdung der materiellen Existenz durch nicht Existenz sichernde Entlohnung und fehlende soziale Absicherung sowie die damit einhergehende Unmöglichkeit jeglicher längerfristigen Lebensplanung sind vor allem für die Beteiligten ein entscheidender Aspekt der Prekarisierung. Gerade diese persönliche Betroffenheit untersucht das Forschungsprojekt Prekarisierung und (Über-)Lebensstrategien, gefördert von der Hochschuljubiläumsstiftung der Stadt Wien. Einerseits wurden Daten zu (prekärer) Beschäftigung in Österreich erhoben, andererseits Auswirkungen von prekären Beschäftigungsverhältnissen auf die Erwerbstätigkeit sowie auf die Lebensgestaltung und persönliche Überlebensstrategien aufgezeigt. Hierfür wurden neben einer Literaturstudie und einer Sekundärdatenanalyse qualitative Interviews mit prekär Beschäftigten aus dem Raum Wien geführt. Im Rahmen des Forschungsprojekts wurde ein aktueller Überblick über Beschäftigungsverhältnisse in Österreich präsentiert sowie neue Erkenntnisse über die Probleme von Prekarisierung im Hinblick auf persönliche Lebensqualität und Lebensplanungen gewonnen. Das Projekt wurde von Februar bis Juli 2008 durchgeführt. Ausgewählte Ergebnisse der Studie wurden bei der Konferenz momentum08 am 26. September 2008 in Hallstatt präsentiert. Die Präsentation wird im Netzwerk 3 Gerechtigkeit und Sozialpolitik im Rahmen von Track 9 Armutsbekämpfung stattfinden. Weitere Ergebnisse werden bei der Konferenz Prekarisierung. Veränderungen in der Arbeitwelt am 2. Dezember 2008 in Wien vorgestellt. 3

4 1. Begriffliche Bestimmung Wie es häufig bei der Einführung und Verbreitung von neuen Begriffen passiert, hat auch die Verbreitung des Begriffsfelds Prekarität Prekarisierung Prekariat 1 in den letzten Jahren beträchtliche Verwirrung entstehen lassen. Durch Bitten erlangt, auf Widerruf gewährt war schon im römischen Recht das precarium als auf Bitte hin erfolgende Einräumung eines Rechts, das keinen Rechtsanspruch begründet. Prekarität lässt sich vor allem als Unsicherheit der sozialen Existenz von Menschen durch Widerruflichkeit des Erwerbs definieren. Die Veränderungen am Arbeitsmarkt stehen im Mittelpunkt der Auseinandersetzung mit Prekarisierung. Die Diskussion dreht sich seit den 1980er Jahren um das Ende des sogenannten Normalarbeitsverhältnisses, das als Norm angesehen wird, jedoch in historischer und globaler Sicht nie die Norm war. Das Normalarbeitsverhältnis beschreibt die Position des dauerhaft, Vollzeit beschäftigten, mit umfangreichen sozialen Rechten ausgestatteten, häufig gewerkschaftlich organisierten, weißen, männlichen Arbeitnehmers. Es war auf Länder des Nordens für den Zeitraum von den 1950er bis zu den 1980er Jahren beschränkt. Doch selbst in diesen Regionen hatte es nicht uneingeschränkte Gültigkeit, da vor allem Frauen, Migranten/innen und Saisonarbeiter/innen sowie Asylwerber/innen davon ausgeschlossen waren. 2 In den 1980er und 1990er Jahren stieg die Arbeitslosigkeit in einer zwar nur gering wachsenden aber dennoch prosperierenden Wirtschaft, wobei sich zusätzlich eine Sockelarbeitslosigkeit aufbaute, die selbst in Zeiten konjunkturellen Aufschwungs kaum zurückging. 3 Prekäre Erwerbstätigkeit unterschreitet gültige Einkommens-, Schutz- und Sozialversicherungsstandards, die in der Gesellschaft als Maßstab formuliert und mehrheitlich anerkannt werden. Prekarisierung als sozialer Prozess, der durch die Erosion des Normalarbeitsverhältnisses auf alle Erwerbstätigen zurückwirkt und damit kein Phänomen an den Rändern der Arbeitsgesellschaft ist, erreicht mittlerweile auch Arbeitsverhältnisse, die bisher gut abgesichert waren. Die permanente Gefährdung der materiellen Existenz durch eine nicht Existenz sichernde Entlohnung und die damit einhergehende Unmöglichkeit jeglicher längerfristigen Lebensplanung, sind entscheidende Aspekte der Prekarisierung. 4 1 Siehe dazu auch: Klaus Dörre: Precarity the Causes and Effects of Insecure Employment, online unter: ( ), Gerry Rodgers: Precarious Work in Western Europe: The State of Debate. In: Gerry and Janine Rodgers (ed.): Precarious Jobs in Labour Market Regulation: The Growth of Atypical Employment in Western Europe (ILO, Geneva 1989), 1-16, 3 2 Dirk Hauer: Umkämpfte Normalität. Prekarisierung und die Neudefinition proletarischer Produktionsbedingungen. In: Roland Klautke, Brigitte Öehrlein (Hg.): Prekarität Neoliberalismus Deregulierung. (Hamburg 2007), 30-42, 30f. 3 Martin Kronauer: Integration und Ausschluss. Neue Formen der sozialen Ungleichheit. In: Pascale Gazareth, Anne Juhasz, Chantal Magnin (Hg.): Neue soziale Ungleichheit in der Arbeitswelt (Konstanz 2007), 45-58, 45f. 4 Ulrich Brinkmann, Klaus Dörre, Silke Röbenack, Klaus Krämer, Frederic Speidel: Prekäre Arbeit. Ursachen, Ausmaß, soziale Folgen und subjektive Verarbeitungsformen unsicherer Beschäftigungsverhältnisse (Friedrich-Ebert-Stiftung, Bonn 2006), 17f. 4

5 Candeias beschreibt Prekarisierung als Prozesse, die a) Arbeitsverhältnisse oder Formen der abhängigen Selbständigkeit ohne Existenz sicherndes Einkommen hervorbringen, b) mit Tätigkeiten verbunden sind, denen bestimmte Kriterien qualifizierter Arbeit abgesprochen werden mit entsprechend geringer oder mangelnder gesellschaftlicher Anerkennung, c) die zu tendenzieller Ausgliederung aus betrieblichen bzw. kooperativen Strukturen, zu raum-zeitlicher Isolierung und Zerstörung von Sozialkontakten führen, d) mit einem tendenziell geringen (arbeitsund staatsbürgerlichen) rechtlichen Status verbunden sind, und e) geringe oder keine Ansprüche auf Sozialleistungen zur Folge haben (Lohnersatzleistungen, Krankenversicherung oder Rente) 5. Weiters nennt er die Erosion öffentlicher Dienstleistungen, die mit der sozialen und individuellen Reproduktion verbunden sind, sowie die fehlende längerfristige Planungssicherheit für den eigenen Lebensentwurf und damit eine massive Verunsicherung bzw. Schwächung der individuellen und kollektiven Handlungsfähigkeit. 6 Prekarisierung ist aber auch dadurch gekennzeichnet, dass all diese Ebenen in unterschiedlichem Ausmaß auftreten können und damit differenzierte Bedürfnisse und Handlungsmöglichkeiten hervorbringen Charakteristika atypischer Beschäftigung Im Gegensatz zu Normalarbeitsverhältnissen, die vor allem durch Vollzeitbeschäftigung und soziale Absicherung gekennzeichnet sind, weisen atypische Beschäftigungsformen spezielle Charakteristika auf, die in unterschiedlicher Zusammensetzung und Intensität auftreten können: - zeitlich befristete Arbeitseinsätze, - geringeres oder höheres Stundenausmaß, - ungewöhnliche Lage der Arbeitszeit, - diskontinuierlicher Arbeitseinsatz, - permanent außerbetrieblicher Arbeitseinsatz, - Trennung von Vertragspartner/in und Leistungsnehmer/in, - fehlende soziale (Ab-)Sicherung, - Grauzone zwischen selbständiger und abhängiger Erwerbstätigkeit 7. 5 Mario Candeias: Handlungsfähigkeit durch Widerspruchsorientierung. Kritik der Analysen von und Politiken gegen Prekarisierung. In: Klautke, Öehrlein: Prekarität Neoliberalismus Deregulierung, 43-61, 44 6 ebenda 7 Elisabeth Holzinger: Atypische Beschäftigung in Österreich. Trends und Handlungsoptionen vor dem Hintergrund internationaler Entwicklungen. AMS Report 19, (Wien 2001), 7; Ulrike Mühlberger: Neue Formen der Beschäftigung. Arbeitsflexibilisierung durch atypische Beschäftigung in Österreich (Wien 2000), 31 5

6 Abweichungen zum Normalarbeitsverhältnis ergeben sich hinsichtlich (Arbeits-)Zeit, (Arbeits-)Ort, Arbeitsvertrag und rechtlicher Stellung oder der Unmöglichkeit einer eindeutigen Zuordnung zur Arbeitgeber/innen- oder Arbeitnehmer/innenseite. Je stärker atypische und flexible Arbeitszeiten und Beschäftigungsformen vom Normalarbeitszeitverhältnis abweichen, desto größer sind die Auswirkungen auf den sozialversicherungsrechtlichen Schutz. Wichtige Kriterien sind dabei der Umfang der vertraglichen und tatsächlich entgoltenen Wochenarbeitszeit, die Kontinuität der Beschäftigung, die Dauer der Beschäftigung sowie der arbeitsvertragliche und rechtliche Status der Erwerbstätigkeit Prekäre Beschäftigung Tabelle 1 Auswirkungen Kriterien prekärer Beschäftigung Existenzielle Sicherheit Geringes Einkommen Mangelnde soziale Absicherung Unkalkulierbare Beschäftigungsstabilität Ökonomische Abhängigkeit (vom/von der Auftraggeber/in) Zeitautonomie Permanenter Zeitdruck bzw. zeitweise Unterbeschäftigung Notwendigkeit ständiger Verfügbarkeit Vermischung von Arbeitsplatz und Privatbereich Mangelnde Vereinbarkeit von Familie und Beruf Möglichkeit der persönlichen Einflussnahme Keine Wahlfreiheit Keine berufliche Perspektive Geringe Karrieremöglichkeiten Geringe inhaltliche und organisatorische Autonomie während der Arbeit Möglichkeit der kollektiven Einflussnahme Mangelnde betriebliche Mitbestimmungsmöglichkeiten Geringe betriebliche Integration (keine Teilhabe an Privilegien der Stammbelegschaft) Ungenügende Interessensvertretung Desolidarisierung unter den Beschäftigten Quelle: SORA: Atypische Beschäftigung Merkmale und Typen von Prekarität. Endbericht (Wien 2002), 38, sowie: Eva Angerler, Claudia Kral-Bast: Typische Atypische (Wien 1998); Gerhard Gstöttner-Hofer, Erwin Kaiser, Sepp Wall-Strasser, Wolfgang Greif: Die neuen Arbeitsverhältnisse: Grauzonen abhängiger Erwerbsarbeit. In: Gerhard Gstöttner-Hofer, Erwin Kaiser, Sepp Wall-Strasser, Wolfgang Greif (Hg.): Was ist morgen noch normal? Gewerkschaften und atypische Arbeitsverhältnisse (Wien 1997), 13-36; Gerry Rodgers, Janine Rodgers (ed.): Precarious Jobs in Labour Market Regulation. The Growth of Atypical Employment in Europe (Geneva 1989) Diese in Tabelle 1 dargestellten Kriterien haben unterschiedliches Gewicht, d.h. einzelne Kriterien schaffen jedenfalls eine prekäre Situation, manche hingegen nur in Kombination mit anderen Kriterien. Die einzelnen Kriterien hängen je nach Berufsform stark miteinander zusammen. Das Ausmaß der Prekarität kann nur vor dem Hintergrund des biographischen Kontextes erfasst und eingeschätzt werden; strukturelle und sozioökonomische Faktoren wie Geschlecht, 8 Berndt Keller (Hg.): Atypische Beschäftigung: Flexibilisierung und soziale Risiken (Berlin 2007) 6

7 Qualifikationsniveau, Alter, Familiensituation und Staatsbürgerschaft müssen in die Analyse einbezogen werden. Umso mehr Risikofaktoren zusammentreffen, desto größer die Gefahr von prekärer Beschäftigung. Manche Faktoren haben dabei mehr Gewicht als andere: Geringes Einkommen, mangelnde soziale Absicherung oder unkalkulierbare Beschäftigungsstabilität zählen z.b. zu den gewichtigeren Kriterien, wohingegen geringe Karriereaussichten nur wenig direkte Auswirkung auf das Ausmaß der Prekarität haben. 9 Als zentrale Ressourcen zur Vermeidung von prekärer Beschäftigung gelten hoher Bildungsgrad, männliches Geschlecht und Inländer/innenstatus. Lebensgeschichtlicher Kontext, struktureller Hintergrund und sozioökonomischer Status haben außerdem Auswirkungen auf das Ausmaß der Prekarität. Wichtig bei der Untersuchung atypischer Beschäftigter ist, auch die Freiwilligkeit bei der Wahl der aktuellen Beschäftigungsform zu berücksichtigen. Ein Übereinstimmen der Beschäftigungssituation mit den eigenen Präferenzen ist relevant für die Einstellung zu Vor- und Nachteilen von atypischer Beschäftigung. Oft sind atypisch Beschäftigte auch in mehreren Unternehmen tätig, daher ist wichtig klar zu spezifizieren, welcher Unternehmenskontext gemeint ist SORA: Atypische Beschäftigung Merkmale und Typen von Prekarität. Endbericht (Wien 2002), Dominik Hecker, Nathalie Galais, Klaus Moser: Atypische Erwerbsverläufe und wahrgenommene Fehlbelastungen (Dortmund, Berlin, Dresden 2006), 53 7

8 2. Bevölkerung und Erwerbstätigkeit in Österreich ein kurzer Überblick Um ihre zunehmende Bedeutung und aus ihr resultierende Veränderungen der atypischen bzw. prekären Beschäftigung für die Gesellschaft zu begreifen, benötigt es zunächst einer kurzen Darstellung des gesamten österreichischen Arbeitsmarkts Demographie In Österreich lebten im Jahr 2007 über 8,3 Millionen Menschen. Die 7 Millionen Marke wurde Anfang der 1950er Jahre erreicht, die 8 Millionen Grenze im Jahr Laut Bevölkerungsprognosen dürften bis zum Jahr ,5 Millionen Menschen in Österreich leben. Wien stellt mit 1,66 Millionen Einwohnern/innen die bevölkerungsmäßig stärkste Gemeinde in Österreich dar. Ein Fünftel der österreichischen Bevölkerung lebt in Wien. 11 Tabelle 2 Demographische Entwicklung Bevölkerung am nach zusammengefasstem Geburtsland, Geschlecht und Altersgruppen Nach Altersgruppen Geburtsland Insgesamt 0 bis 5 Jahre 6 bis 14 Jahre 15 bis 24 Jahre 25 bis 49 Jahre 50 bis 64 Jahre 65 Jahre und älter Insgesamt Insgesamt Österreich Ausland Nach Zugehörigkeit zur EU EU-Staaten Nicht-EU Männer Zusammen Österreich Ausland Nach Zugehörigkeit zur EU EU-Staaten Nicht-EU Frauen Zusammen Österreich Ausland Nach Zugehörigkeit zur EU EU-Staaten Nicht-EU Quelle: Statistik Austria, Statistik Austria (Hg.): Österreich. Zahlen, Daten, Fakten (Wien 2007), 12 8

9 Von den 8,3 Millionen Einwohnern/innen sind 1,3 Millionen Kinder im Alter unter 15 Jahren und damit im Vorschul- oder Pflichtschulalter. 5,6 Millionen zählen zur erwerbsfähigen Bevölkerung zwischen 15 und 64 Jahren. 1,4 Millionen sind 65 Jahre oder älter und somit im Pensionsalter. Zwei Drittel der österreichischen Bevölkerung stehen somit im erwerbsfähigen Alter, jeweils rund ein Sechstel ist im Vorschul- oder Pflichtschulalter bzw. im Pensionsalter. Aufgrund des Geburtenrückgangs sinken Zahl und Anteil der unter 15-Jährigen, wohingegen die ältere Bevölkerung künftig an Gewicht zulegen wird. 12 Die Bevölkerungszahl in Österreich wächst fast ausschließlich aufgrund der Zuwanderung, da jährlich deutlich mehr Menschen nach Österreich zuziehen als das Land verlassen. Die Bilanz aus Geburten und Sterbefällen war in den letzten Jahren durchwegs ausgeglichen und trug nicht zum Bevölkerungszuwachs bei lebten Ausländer/innen in Österreich, das entspricht 10% an der Gesamtbevölkerung lag dieser Wert noch bei 3,8%, mit der starken Zuwanderung um 1991 stieg dieser Anteil deutlich an. Mit Personen oder 36,8% bilden Personen aus dem ehemaligen Jugoslawien (ohne Slowenien) den größten Prozentsatz. Die zweitgrößte Personengruppe bilden mittlerweile deutsche Staatsangehörige mit 13,8% noch vor den türkischen Staatsbürgern/innen mit 13,2% Erwerbstätige in Österreich Das Arbeitskräftepotential 14 beträgt im ersten Quartal ,2 Millionen Menschen davon ist mit rund 3,5 Millionen die überwältigende Mehrheit unselbständig beschäftigt. 15 Aus Tabelle 3 wird ersichtlich, dass im Februar 2008 etwas mehr Männer als Frauen in einem unselbständigen Dienstverhältnis beschäftigt waren. Diese Zahl gibt jedoch noch keine Auskunft über das Ausmaß der unselbständigen Beschäftigung, ob bspw. Vollzeit oder Teilzeit gearbeitet wird, und falls Teilzeit, wie viele Stunden. Wie in Kapitel 3.1. aus Tabelle 5 zur Teilzeitbeschäftigung ersichtlich wird, ist diese in Österreich ausgesprochen ungleich verteilt und betrifft mit über 40% aller Frauen hauptsächlich die weibliche Erwerbsbevölkerung; im Gegensatz dazu sind lediglich sieben Prozent der unselbständig beschäftigten Männer davon betroffen. Somit lassen sich aus den aktuellen Daten zu unselbständiger Beschäftigung in Österreich zwar Aussagen über die Personenanzahl mit Ansprüchen aus der Sozialversicherung treffen, aber keine über die Existenzsicherung, die wesentlich auf dem jeweiligen Beschäftigungsverhältnis basiert. 12 Statistik Austria: Österreich 2007, ebenda Zum Arbeitskräftepotential zählt man alle Personen, die in einer Volkswirtschaft dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Dazu gehören alle Erwerbstätigen und alle Arbeitslosen. 15 Statistik Austria: Mikrozensus Arbeitskräfteerhebung 1. Quartal 2008, Schnellbericht, 5 9

10 Tabelle 3 Unselbständig Beschäftigte, Stand 1. Quartal 2008 (in 1.000) Männer Bundesland Wert Frauen Bundesland Wert Burgenland 61,2 Burgenland 53,5 Kärnten 115,4 Kärnten 99,9 Niederösterreich 350,6 Niederösterreich 304,4 Oberösterreich 328,1 Oberösterreich 275,5 Salzburg 118,4 Salzburg 112,3 Steiermark 264,3 Steiermark 228,6 Tirol 156,3 Tirol 142 Vorarlberg 85,9 Vorarlberg 75,4 Wien 356,1 Wien 333 Männer gesamt 1.836,3 Frauen gesamt 1.624,6 Österreich gesamt 3.461,0 Quelle: Statistik Austria: Mikrozensus Arbeitskräfteerhebung 1. Quartal 2008, Schnellbericht Tab G2 10

11 3. Atypische Beschäftigung in Österreich Atypische Beschäftigung muss nicht in prekärer Beschäftigung resultieren, doch kann atypische Beschäftigung aufgrund von verschiedenen Indikatoren zu prekärer Beschäftigung führen (siehe Kapitel 1.1. und 1.2.). Vorab sollen die unterschiedlichen Ausprägungen von neuen Erwerbsformen vorgestellt und ihre Entwicklung anhand von statistischen Daten für Österreich präsentiert werden. Die statistischen Daten setzen sich vor allem aus den administrativen Registerdaten des Hauptverbands der österreichischen Sozialversicherungsträger zusammen, die alle unselbständigen und selbständigen Beschäftigungsverhältnisse erfassen 16. Über Voll- und Teilzeitbeschäftigung geben diese Daten allerdings keine Auskunft; dafür werden Daten aus der von Statistik Austria erhobenen Arbeitskräfteerhebung (kurz: AKE) herangezogen, die mit Hilfe einer repräsentativen Fragebogenerhebung erstellt werden. Es werden jeweils die zum Zeitpunkt der Erhebung aktuellsten Daten dargestellt. Aufgrund der unterschiedlichen Aktualität der Hauptverbands- bzw. Statistik Austria Daten kann es hier zu unterschiedlichen Darstellungszeiträumen kommen, wie etwa Daten für das Jahr 2007 bzw. Monatsdaten Februar, März Tabelle 4 Ausgewählte Gruppen atypisch Erwerbstätiger, Februar 2008 Insgesamt Veränderung Vorjahr absolut in % Geringfügig Beschäftigte ,2 Freie Dienstverträge ,5 Geringfügig freie Dienstverträge ,3 Neue Selbständige ,1 Männer Veränderung Vorjahr absolut in % Geringfügig Beschäftigte ,2 Freie Dienstverträge ,5 Geringfügig freie Dienstverträge ,0 Neue Selbständige ,5 Frauen Veränderung Vorjahr absolut in % Geringfügig Beschäftigte ,8 Freie Dienstverträge ,4 Geringfügig freie Dienstverträge ,9 Neue Selbständige ,4 Quelle: Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger; März Daten zu den selbständig Beschäftigten stammen von der Sozialversicherungsanstalt der Gewerblichen Wirtschaft und der Sozialversicherungsanstalt der Bauern. 11

12 3.1. Teilzeitbeschäftigung Teilzeitarbeit gilt als die am besten abgesicherte Form von atypischer Beschäftigung und wird deshalb in manchen Darstellungen nicht als solche bewertet. So wird Teilzeitarbeit vom Hauptverband der Sozialversicherungsträger nicht als atypische Arbeit angesehen und scheint daher in der angeführten Tabelle 4, die auf Daten des Hauptverbands basiert, nicht auf. Teilzeitbeschäftigung unterschreitet die in Österreich kollektivvertraglich vereinbarte Wochenarbeitszeit von 40 bzw. 38½ Stunden. 17 Arbeitsrechtlich sind Teilzeitbeschäftigte Vollzeitbeschäftigten gleichgestellt und unterliegen der Sozialversicherungspflicht Probleme ergeben sich hier vor allem bei kurzer Teilzeit, besonders in Verbindung mit niedrigen Einkommen, 20 weil anteilsmäßig in die gesetzliche Sozialversicherung eingezahlt wird, wodurch Existenz sichernde Pensionen oder Arbeitslosengeldzahlungen nicht gewährleistet werden können, zumal die Ersatzrate von 55% für Arbeitslose in Österreich generell zu den niedrigsten in Europa zählt. Sonderformen der Teilzeit sind Alters- und Elternteilzeit. Im ersten Fall sollen ältere Mitarbeiter/innen ihre Arbeitszeit reduzieren können, ohne dabei auf Pensions- und Arbeitslosenansprüche, sowie auf Leistungen aus der Krankenkasse verzichten zu müssen. Die Elternteilzeit wurde 2004 eingeführt und steht jenen Beschäftigten mit Kindern unter 7 Jahren offen, die in einem Betrieb mit mehr als 20 Beschäftigten eine dreijährige Beschäftigungsdauer aufweisen. Sie sind besonders vor Kündigung und Entlassung geschützt. 21 Tabelle 5 Teilzeitbeschäftigung in Österreich, 1. Quartal 2008 TEILZEIT nach Stunden VOLLZEIT nach Stunden gesamt bis ab Männer Frauen Insgesamt Quelle: Statistik Austria: Mikrozensus Arbeitskräfteerhebung 1. Quartal 2008, Schnellbericht Tab B20 Im 1. Quartal 2008 stieg laut Arbeitskräfteerhebung, d.h. Mikrozensus-Befragung, die Zahl der unselbstständig Vollzeitbeschäftigten auf , jene der unselbstständig Teilzeitbeschäftigten auf , jeweils berechnet nach dem Labour-Force-Konzept und den Angaben 17 Nur in wenigen Ausnahmen weichen Kollektivverträge von dieser Arbeitszeit ab, siehe bspw. Taxifahrer/innen und Sicherheitswachpersonal. 18 siehe dazu: Emmerich Tálos (Hg.): Atypische Beschäftigung. Internationale Trends und sozialstaatliche Regelungen (Wien 1999) 19 Seit haben Teilzeitbeschäftigte, die Mehrarbeit leisten, einen Anspruch auf einen gesetzlichen Mehrarbeitszuschlag von 25%, bei Vollzeitbeschäftigten beträgt der Zuschlag allerdings 50% 20 vgl. Gabriele Michalitsch: Welcher Teil werlcher Zeit, welcher Arbeit? Teilzeitarbeit im Kontext neoliberaler Transformation. In: Andreas Exner, Judith Sauer, Pia Lichtblau, Nora Hangel, Veronika Schweiger, Stefan Schneider (Hg.): Losarbeiten arbeitslos? Globalisierungskritik und die Krise der Arbeitsgesellschaft (Wien 2005), Andreas Riesenfelder: Zufriedenheit, Einkommenssituation und Berufsperspektive Neuer Beschäftigungsformen. In: Kristina Hametner (Red.): Wien in Zahlen 2007: Beschäftigung. Die neue Vielfalt in der Arbeitswelt: Neue und klassische Erwerbsformen im Vergleich (Wien 2007), 21-31, 21 12

13 auf die Frage nach Vorliegen von Teilzeit 22. Höher liegt die Zahl der Teilzeitbeschäftigten, wenn man diese als Personen mit einer wöchentlichen Normalarbeitszeit bis 35 Stunden definiert: demnach sind es oder 23,3% Teilzeitbeschäftigte. 23 Damit befindet sich Österreich laut Statistik Austria unter den europäischen Staaten mit den höchsten Teilzeitquoten. 24 In Österreich kann für die letzten 40 Jahre eine deutlich zunehmende Erwerbsbeteiligung der Frauen festgestellt werden. Laut Statistik Austria waren % der 15- bis 64-jährigen Frauen erwerbstätig oder arbeitslos, 2006 waren es bereits 67% 25 - und das trotz verlängerter Ausbildungsphase und deutlich früherem Ausscheiden der Frauen aus dem Erwerbsleben. Damit nähert sich die Erwerbsquote der Frauen tendenziell jener der Männer an. Ein Teil dieses Anstiegs geht auf die deutliche Ausweitung der Teilzeitbeschäftigung zurück, die mittlerweile bei 42% liegt. Zum Vergleich: Bei den Männern beträgt die Teilzeitquote 6,7%. Doch auch wenn die Frauenerwerbstätigkeit kontinuierlich zunahm, bedeutet dies aufgrund der stark steigenden Teilzeitquoten nicht gleichzeitig, dass sich auch das Arbeitsvolumen der Frauen erhöht hat. So berechnete die Arbeiterkammer Wien, dass in den Jahren 1995 bis 2004 zwar die Beschäftigungsquote von Frauen weiterhin zunahm, das Arbeitsvolumen, d.h. die insgesamt geleisteten Arbeitsstunden, hingegen zurückging Geringfügige Beschäftigung Geringfügige Beschäftigung ist arbeitsrechtlich anderen unselbständigen Erwerbsformen gleichgestellt. 27 Sozialrechtlich ergeben sich aber einige Unterschiede; so sind geringfügig Beschäftigte aus der Vollversicherung ausgeschlossen und lediglich unfallversichert. Seit 1998 können sie im Rahmen einer freiwilligen Selbstversicherung eine Kranken- und Pensionsversicherung abschließen. Diese Selbstversicherung kostet im Jahr ,25 pro Monat; der maximale Verdienst aus einer geringfügigen Beschäftigung darf 349,01 nicht überschreiten. 28 Bestehen mehrere geringfügige Beschäftigungsverhältnisse nebeneinander und wird dabei die Geringfügigkeitsgrenze überschritten, fällt der/die Arbeitnehmer/in automatisch in die Pflichtversicherung der Kranken- und Pensionsversicherung. 22 Hier kann es zu Mehrfachnennungen kommen, wenn Personen mehr als einer Teilzeitbeschäftigung nachgehen. 23 Statistik Austria: Mikrozensus Arbeitskräfteerhebung 1. Quartal 2008, Schnellbericht Tab B20 24 Statistik Austria: Frauen und Männer in Österreich. Analysen zur Geschlechterdifferenz, (Zugriff am 30. Juni 2008) 25 ebenda 26 Arbeiterkammer Wien (Hg.): AK Frauenbericht Arbeit Chancen - Geld (Wien 2006), bis auf Personen, die weniger als 8 Stunden pro Woche arbeiten: Für diese gilt eine Kündigungsfrist von 14 Tagen. 28 Help.gv.at: Geringfügige Beschäftigte, (Zugriff am 20. Februar 2008) 13

14 Tabelle 6 Geringfügig Beschäftigte in Österreich, Männer Frauen Insgesamt Quelle: eigene Abfrage, Die geringfügige Beschäftigung nimmt im hier präsentierten Zeitverlauf stetig zu, wobei zu beachten ist, dass deutlich mehr Frauen geringfügig beschäftigt sind als Männer. Dies lässt sich damit erklären, dass Frauen vor allem in Phasen (intensiver) Kinderbetreuung geringfügig arbeiten. Abgesehen davon sind vor allem junge Personen geringfügig beschäftigt, die sich neben der Ausbildung etwas dazuverdienen. Ein ebenfalls wachsender Kreis von Personen in geringfügiger Beschäftigung sind Pensionisten/innen, die aufgrund niedriger Pensionsansprüche die Geringfügigkeit als Möglichkeit eines Zuverdiensts ohne Risiko des Verlusts etwaiger Ansprüche nutzen. 29 Tabelle 7 Geringfügig Beschäftigte, Stand Februar 2008 Bundesland Wert Bundesland Wert Männer Burgenland Frauen Burgenland Kärnten Kärnten Niederösterreich Niederösterreich Oberösterreich Oberösterreich Salzburg Salzburg Steiermark Steiermark Tirol Tirol Vorarlberg Vorarlberg Wien Wien Männer gesamt Frauen gesamt Österreich gesamt Quelle: eigene Abfrage inkl. eigener Berechnungen, Die geringfügige Beschäftigung in Österreich bleibt auch im Jahr 2008 weiblich dominiert. Von den etwa Personen, die einer geringfügigen Beschäftigung nachgehen, sind zwei Drittel Frauen. Auffällig ist hier einmal mehr die Sonderstellung Wiens: Einerseits aufgrund der mit beinahe Personen insgesamt hohen Anzahl von geringfügig Beschäftigten, andererseits aufgrund der erstaunlich hohen Zahl von Männern von rund , der in der Bundeshauptstadt beinahe 70% der Zahl der Frauen (35.000) in geringfügiger Beschäftigung erreicht. 29 Josef Schmee: Entwicklung von atypischen Beschäftigungsformen in Österreich. In: die arbeit: monatsmagazin des GLB, online unter: (Zugriff am 18. Juli 2008) 14

15 3.3. Zeitarbeit und Arbeitskräfteüberlassung Zeitarbeit bzw. Arbeitskraftüberlassung liegt vor, wenn ein/e Arbeitgeber/in eine Arbeitskraft beschäftigt, diese jedoch nicht direkt für das eigene Unternehmen nutzt, sondern einem/r Dritten auf Dauer gegen Entgelt zur Verfügung stellt. Seit 2002 besteht ein Kollektivvertrag für das Gewerbe zur Arbeitskräfteüberlassung, in dem ein Mindestlohn basierend auf dem Kollektivvertrag für die Metallbranche festgelegt wurde. 30 Leiharbeit wird vor allem in Industrie und Gewerbe geleistet; der Frauenanteil ist im Gegensatz zu den anderen Formen atypischer Beschäftigung relativ gering. Tabelle 8 Arbeitskräfteüberlassung 2007 Bundesland Männer Frauen Arbeiter/innen Angestellte insgesamt Burgenland Kärnten Niederösterreich Oberösterreich Salzburg Steiermark Tirol Vorarlberg Wien Österreich Quelle: In Österreich werden insgesamt Personen als Leiharbeiter/innen beschäftigt. Ein auffallend geringer Anteil von einem Sechstel der mittels Arbeitskräfteüberlassung Tätigen ist als Angestellte beschäftigt. Auch der eher geringe Anteil von Frauen in Leiharbeit ist auffällig: Nur etwa Frauen finden sich unter den in Österreich beschäftigten Leiharbeitern/innen. Dies entspricht einem Anteil von 23%. Wie aus Tabelle 8 weiters ersichtlich wird, werden mit Personen in Oberösterreich die meisten Leiharbeiter/innen beschäftigt. Dies liegt an der Konzentration von Industrie im Großraum Linz, der einen Gutteil der Arbeitskräfteüberlassungen für Oberösterreich ausmacht. 30 Riesenfelder: Neue Beschäftigungsformen, 22 15

16 Tabelle 9 Arbeitskräfteüberlassung Wien, Februar 2008 Weibl. Arbeiterinnen Weibl. Angestellte Frauen gesamt Männer gesamt Wien gesamt davon Arbeiter/innen davon Angestellte Quelle: AMS- eigene Abfrage, Tabelle 9 zeigt den Anteil von Frauen und Männern in der Arbeitskräfteüberlassung in Wien im Detail. Insgesamt sind Personen in Wien über eine Arbeitskräfteüberlassung beschäftigt. Mit weiblichen Leiharbeiterinnen liegt der Frauenanteil in dieser Form atypischer Beschäftigung jedoch deutlich unter dem der Männer mit Personen. Im Gegensatz zu Männern in der Arbeitskräfteüberlassung ist mit Personen ein Großteil der Frauen jedoch als überlassene Angestellte tätig und der bedeutend geringere Anteil, Frauen, als Arbeiterinnen. Bei den Männern ergibt sich ein völlig anderes Bild: Arbeiter stehen Angestellten gegenüber Freie Dienstnehmer/innen Freien Dienstnehmern/innen steht es frei, wann und wo sie ihre Leistungen erbringen. Im Gegensatz zum Werkvertrag liegt ein Dauerschuldverhältnis vor. Die Betriebsmittel werden jedoch vom/von der Arbeitgeber/in bereitgestellt und die Bezahlung erfolgt nach Arbeitsdauer, nicht nach Werk. In Abgrenzung zu den unselbstständig Beschäftigten sind freie Dienstnehmer/innen nicht weisungsgebunden und persönliche Abhängigkeit vom/von der Arbeitgeber/in ist nur im geringen bis gar keinem Ausmaß vorhanden. Freie Dienstnehmer/innen haben keinen Anspruch auf Kranken-, Weihnachts- oder Urlaubsgeld 31 ; seit 1. Januar 2008 unterliegen freie Dienstnehmer/innen, deren Einkommen die Geringfügigkeitsgrenze überschreitet, der Arbeitslosenversicherungspflicht und der Insolvenz-Entgeltsicherung. Seither haben sie einen Anspruch auf Arbeitslosengeld und Insolvenz-Ausfallgeld sowie Krankengeld ab dem vierten Tag der Arbeitsunfähigkeit. Freie Dienstnehmer/innen müssen selbst für die Versteuerung ihres Einkommens beim Finanzamt sorgen. Tabelle 10 Freie Dienstverträge, Zeitreihen von 2000 bis 2007 (Absolutzahlen) Männer Frauen Österreich Quelle: eigene Abfrage inkl. eigener Berechnungen, Emmerich Tálos: Atypische Beschäftigung in Österreich. In: Tálos: Atypische Beschäftigung, ,

17 Freie Dienstverträge gibt es seit Im Zeitverlauf kann beobachtet werden, dass 2006 der vorläufige Höhepunkt erreicht wurde und seither die Anzahl der freien Dienstnehmer/innen zurückgeht. Interessant ist auch, dass der Frauenanteil an freien Dienstverträgen 2005 erstmals jenen der Männer übertrifft. Tabelle 11 Freie Dienstverträge, Stand Februar 2008 Bundesland Wert Männer Burgenland 161 Frauen Burgenland 127 Kärnten 424 Kärnten 446 Niederösterreich Niederösterreich Oberösterreich Oberösterreich Salzburg 637 Salzburg 668 Steiermark Steiermark Tirol 799 Tirol 897 Vorarlberg 115 Vorarlberg 219 Wien Wien Männer gesamt Frauen gesamt Österreich gesamt Quelle: eigene Abfrage inkl. eigener Berechnungen, Wie Tabelle 11 zeigt, liegt der Frauenanteil an den freien Dienstverträgen in allen Bundesländern außer in Wien und dem Burgenland über jenem der Männer. Das bedeutet auch, dass sich der im Zeitenverlauf (Tabelle 10) abzeichnende Trend der Zunahme des Frauenanteils an den freien Dienstverträgen zu Beginn des Jahres 2008 weiter fortsetzt Neue Selbständige Neue Selbständige wurden 1997 in die Versicherungspflicht des Gewerblichen Sozialversicherungsgesetzes eingegliedert und fassen alle unternehmerischen Tätigkeiten zusammen, die ohne Gewerbeberechtigung ausgeübt werden. Neue Selbständige arbeiten auf Werkvertragsbasis; ein Werkvertrag liegt dann vor, wenn jemand die Herstellung eines Werks gegen Entgelt übernimmt. Beim Werkvertrag ist die Erbringung des Werks bzw. das Ergebnis der Dienstleistung entscheidend. Geschuldet wird das Werk - die konkrete Leistung oder ein bestimmter Erfolg. Werkvertragnehmer/innen sind nicht an den/die Arbeitgeber/in gebunden und gehen der Erstellung des Werks zu beliebigen Zeiten und an beliebigen Orten nach. Neue Selbständige befinden sich oft in einer Grauzone zwischen selbständiger und abhängiger 17

18 Erwerbstätigkeit. Gerade bei neuen Selbständigen mit nur einem/r Auftraggeber/in besteht ein großes Abhängigkeitsverhältnis und von selbständiger Arbeit kann oft nicht mehr die Rede sein. Tabelle 12 Neue Selbständige in Wien, Männer Frauen Wien Quelle: Gerlinde Haydn: Neue Selbständige in Wien. Eine quantitative Untersuchung. In: MA05: Wien in Zahlen 2007: Beschäftigung, 33-43, 36 Seit 1998 sind neue Selbständige in die Gewerbliche Sozialversicherung einbezogen. Abhängig von der Höhe des Einkommens (ab einem Jahresbruttogehalt von 6.453,36) besteht eine Pflichtversicherung zur Kranken-, Unfalls- und Pensionsversicherung. 32 Neue Selbständige haben keinen Anspruch auf Krankengeld, ab 1. Januar 2009 wird es ein opting-in in die Arbeitslosenversicherung geben. Tabelle 13 Selbständig Beschäftigte, Stand Dezember 2007 Geschlecht Status Wert +/-Vorjahr (abs) +/-Vorjahr (in %) Männer Landwirte ,1 Selbständige i.e. Sinn ,7 Frauen Landwirte ,8 Selbständige i.e. Sinn ,6 Österreich gesamt Quelle: Versicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft, Abfrage Bei den selbständig Erwerbstätigen zeigt sich bei den Männern eine Reduktion bei den Landwirten um -1,1% gegenüber den Vorjahr, bei den Frauen sinkt der Anteil im Vergleichszeitraum sogar um 3,8%. Bei den Selbständigen im engeren Sinn 33 zeichnet sich hingegen sowohl bei den Männern (+1,7%) als auch bei den Frauen (+2,6%) eine Zunahme im Vergleich zum Vorjahr ab. 32 Marcel Fink, Andreas Riesenfelder, Emmerich Tálos, Petra Wetzel: Neue Selbständige in Österreich (Wien 2006), Unter Selbständige im engeren Sinn werden jene Selbständige gefasst, die Beschäftigte anstellen, also keine sogenannten Ich-AGs bzw. neuen Selbständigen /Werkvertragsnehmer/innen. 18

19 3.6. Zusammenfassung Wie die vorangegangenen Kapitel gezeigt haben, gibt es in Österreich eine Vielzahl von Vertragsformen, die unterschiedlichste Implikationen auf die arbeits- und sozialversicherungsrechtliche Absicherung der Beschäftigten haben. Tabelle 14 bietet einen Überblick über die wichtigsten Aspekte der verschiedenen Formen a/typischer Beschäftigung. Tabelle 14 Art des Schuldverhältnisses Vertragsinhalt Rechtliche Grundlagen Überblick über die unterschiedlichen Vertragsformen Dienstnehmer/in Freie/r Dienstnehmer/in Neue Selbständige = Dienstvertrag = freier Dienstvertrag = Werkvertrag Dauerschuldverhältnis Dauerschuldverhältnis Zielschuldverhältnis Dienstnehmer/in schuldet sein/ihr Bemühen Arbeitsrecht, Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz (AVRAG), Kollektivverträge Freie/r Dienstnehmer/in verpflichtet sich auf bestimmte Zeit gegen Entgelt bestimmte Dienstleistungen zu erbringen. Allgemein Bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) Leistungserbringung Erfolgt persönlich Erfolgt im Wesentlichen persönlich, nach Vereinbarung Vertretung möglich Weisungsgebundenheit ( disziplinäre Abhängigkeit ) Ja Wesentlich geringer als beim/bei der Dienstnehmer/in, nur sachliche Weisung möglich Werkvertragnehmer/in verpflichtet sich zur Erstellung eines Werkes bzw. Erbringung einer Dienstleistung gegen Entgelt. Er/sie schuldet das Ergebnis. Allgemein Bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) Keine persönliche Arbeitspflicht, Vertretung möglich Arbeitszeiten Vorgegeben Im Wesentlichen frei Frei einteilbar einteilbar Arbeitsort Vorgegeben Frei wählbar Frei wählbar Betriebsmittel Stellt der/die Arbeitgeber/in zur Verfügung Stellt im Wesentlichen der/die Auftraggeber/in zur Verfügung Stellt der/die Auftragnehmer/in selbst zur Verfügung Auslagenersatz (=anfallende Kosten) Bezahlung Wirtschaftliche Abhängigkeit Erfolgsrisiko Übernimmt der/die Arbeitgeber/in Mindestgehalt nach Kollektivvertrag bzw. Mindestlohntarif Ja, regelmäßigen Anspruch auf Leistung hat nur der/die Arbeitgeber/in. Verantwortung für Erfolg oder Misserfolg trägt der/die Arbeitgeber/in. Übernimmt entweder der/die Auftraggeber/in oder der/die Auftragnehmer/in Nach Vereinbarung mit dem/der Auftragnehmer/in Nein, es sind mehrere Auftraggeber/innen vorhanden. Liegt bei dem/ der Auftraggeber/in Nein Übernimmt der/die Auftragnehmer/in Nach Vereinbarung mit dem/der Auftragnehmer/in Nein, es sind mehrere Auftraggeber/innen vorhanden. Liegt bei dem/der Auftragnehmer/in Konkurrenzklausel Ja Nein Nein Haftung Übernimmt der/die Arbeitgeber/in, es gilt das Dienstnehmerhaftpflichtgesetz (DNHG) Übernimmt der/die Arbeitgeber/in, es gilt das Dienstnehmerhaftpflichtgesetz (DNHG) Übernimmt der/die Auftragnehmer/in Sozialversicherung Geringfügige Beschäftigung Allgemeines Sozialversicherungsgesetz (ASVG) Allgemeines Sozialversicherungsgesetz (ASVG) Echter oder freier Dienstvertrag, für den monatlich nicht mehr als 349,01 brutto bzw. täglich 26,80 (Stand 2008) bezahlt wird. Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz (GSVG) Einkommenssteuer Lohnsteuer Einkommenssteuer Einkommenssteuer Umsatzsteuer Nein Ja Ja Quelle: GPA djp: Leitfaden durch den Paragraphendschungel (Wien 2007), 9f. 19

20 In der Sekundärdatenanalyse wurde deutlich, dass eine steigende Anzahl von Personen von atypischen Beschäftigungsverhältnissen betroffen ist. Besonders für Frauen ist es aufgrund ihres hohen Anteils an den Atypischen (Tabelle 4) und vor allem auch Teilzeitbeschäftigten (Tabelle 5), sowie ihren durchschnittlich niedrigeren (Teilzeit-)Einkommen 34 besonders schwierig, ein finanzielles Auskommen zu finden. Prekarisierung trifft sie also im besonders hohen Ausmaß. Tabelle 15 Armutsgefährdung in prekären Beschäftigungsformen, 2005 Gesamt (=100%) Armutsgefährdung In In % In In % Insgesamt Unregelmäßig beschäftigt Teilzeit < 12 h Bruttomonatseinkommen < Euro 74 1 (12) (16) Quelle: Statistik Austria, EU-SILC 2005, Abfrage: Juli 2008 Teilzeit <12h, Bruttomonatseinkommen < Euro (bei Vollzeiterwerbstätigkeit) beziehen sich auf die aktuelle Erwerbstätigkeit, unregelmäßig beschäftigt bedeutet im vergangenen Jahr weniger als 10 Monate beschäftigt oder aktuell Werk-/Dienstvertragsnehmer/in Auch Männer sind im zunehmenden Maße von atypischer Beschäftigung betroffen. Vor allem in der Arbeitskräfteüberlassung ist der Großteil der Leiharbeiter/innen männlich. (Tabelle 8 und 9). Aber selbst in bisher von Frauen dominierten Formen der Atypisierung (geringfügige Beschäftigung) nimmt der Männeranteil im Verhältnis zu (Tabelle 6). In diesem Zusammenhang kann die beginnende Feminisierung der Beschäftigung in Österreich diskutiert werden. Der Ausdruck kennzeichnet den tief greifenden Umbruch der Arbeitswelt und bezeichnet die Angleichung männlicher Erwerbsbiografien an bislang mehrheitlich für Frauen typische Beschäftigungsformen, wie geringfügige Arbeit, befristete Arbeitsverträge, Unterbezahlung etc. 34 Vgl. Verdienststrukturerhebung 2006, online unter: (Abfrage 13. Juli 2008) 20

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