JAHRESBERICHT UND GEPRÜFTER ABSCHLUSS. Für das am 30. September 2014 abgelaufene Geschäftsjahr

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1 Global Funds Ireland Public Limited Company (Eine Kapitalinvestmentgesellschaft mit variablem Kapital und getrennter Haftung zwischen den Teilfonds in Form eines Umbrella-Fonds) JAHRESBERICHT UND GEPRÜFTER ABSCHLUSS Für das am 30. September 2014 abgelaufene Geschäftsjahr Nicht alle Teilfonds der Global Funds Ireland plc wurden in Deutschland und in Österreich zum öffentlichen Vertrieb angezeigt. Anteile der folgenden Teilfonds dürfen in Deutschland und in Österreich nicht öffentlich vertrieben werden: UK 100 Fund Italy 30 Fund Hong Kong China Fund Switzerland Fund

2 Global Funds Ireland plc Inhaltsverzeichnis Allgemeine Informationen 4-5 Anlagepolitik und Beschreibung des Fonds 6-7 Bericht des Anlageverwalters 8-12 Bericht des Verwaltungsrats Bericht des Prüfungsausschusses 28 Weitere Informationen 29 Bericht der Verwahrstelle an die Anteilinhaber 30 Bericht des unabhängigen Wirtschaftsprüfers an die Anteilinhaber Wertpapierbestand Bilanz zum 30. September Bilanz zum 30. September Gewinn- und Verlustrechnung zum 30. September Gewinn- und Verlustrechnung zum 30. September Veränderungen des den Inhabern gewinnberechtigter rückkaufbarer Anteile zuzurechnenden Nettovermögens zum 30. September Veränderungen des den Inhabern gewinnberechtigter rückkaufbarer Anteile zuzurechnenden Nettovermögens zum 30. September Anmerkungen zum Abschluss US Equity ETFs Seiten EQQQ NASDAQ-100 UCITS ETF Wertpapierbestand 33 Aufstellung der Veränderungen in der Zusammensetzung des Portfolios US 1000 UCITS ETF Wertpapierbestand 36 Aufstellung der Veränderungen in der Zusammensetzung des Portfolios Dynamic US Market UCITS ETF Wertpapierbestand 53 Aufstellung der Veränderungen in der Zusammensetzung des Portfolios Intelligent Access ETFs Global Clean Energy UCITS ETF Wertpapierbestand 56 Aufstellung der Veränderungen in der Zusammensetzung des Portfolios Global Listed Private Equity UCITS ETF Wertpapierbestand 59 Aufstellung der Veränderungen in der Zusammensetzung des Portfolios Global Water UCITS ETF Wertpapierbestand 61 Aufstellung der Veränderungen in der Zusammensetzung des Portfolios Global Agriculture UCITS ETF Wertpapierbestand 63 Aufstellung der Veränderungen in der Zusammensetzung des Portfolios Middle East North Africa UCITS ETF* Wertpapierbestand N/A Aufstellung der Veränderungen in der Zusammensetzung * Der Fonds wurde am 1. April 2014 aufgelöst. des Portfolios

3 Global Funds Ireland plc Inhaltsverzeichnis (Fortsetzung) Global ETFs Developed 1000 UCITS ETF Wertpapierbestand 65 Aufstellung der Veränderungen in der Zusammensetzung des Portfolios Europe Mid-Small UCITS ETF Wertpapierbestand 81 Aufstellung der Veränderungen in der Zusammensetzung des Portfolios All-World 3000 UCITS ETF Wertpapierbestand 91 Aufstellung der Veränderungen in der Zusammensetzung des Portfolios Emerging Markets UCITS ETF Wertpapierbestand 110 Aufstellung der Veränderungen in der Zusammensetzung des Portfolios Asia Pacific Ex-Japan UCITS ETF Wertpapierbestand 116 Aufstellung der Veränderungen in der Zusammensetzung des Portfolios Europe UCITS ETF Wertpapierbestand 120 Aufstellung der Veränderungen in der Zusammensetzung des Portfolios Country Specified ETFs UK 100 UCITS ETF Wertpapierbestand 128 Aufstellung der Veränderungen in der Zusammensetzung des Portfolios Italy 30 UCITS ETF Wertpapierbestand 131 Aufstellung der Veränderungen in der Zusammensetzung des Portfolios Switzerland UCITS ETF Wertpapierbestand 132 Aufstellung der Veränderungen in der Zusammensetzung des Portfolios Hong Kong China UCITS ETF Wertpapierbestand 133 Aufstellung der Veränderungen in der Zusammensetzung des Portfolios Fixed Income ETFs EuroMTS Cash 3 Months UCITS ETF Wertpapierbestand 134 Aufstellung der Veränderungen in der Zusammensetzung des Portfolios 211 Zusätzliche Informationen 212 3

4 Global Funds Ireland plc Allgemeine Informationen Global Funds Ireland plc (die Gesellschaft ) wurde am 5. Februar 2002 nach irischem Recht als offene Investmentgesellschaft mit variablem Kapital ( OEIC ) und getrennter Haftung zwischen den Teilfonds in Form einer Aktiengesellschaft (Public Limited Company) gemäß den Companies Acts von 1963 bis 2013, Registernummer und den European Communities (Undertakings for Collective Investment in Transferable Securities) Regulations von 2011 (in der aktuellen Fassung) gegründet. Zum 30. September 2014 waren achtzehn Fonds der Gesellschaft errichtet (jeweils ein Fonds und zusammen die Fonds ). Der Middle East North Africa UCITS ETF wurde am 1. April 2014 aufgelöst. Die Liste der aktuellen Fonds lautet: US Equity ETFs EQQQ NASDAQ-100 UCITS ETF* US 1000 UCITS ETF* Dynamic US Market UCITS ETF* Intelligent Access ETFs Global Clean Energy UCITS ETF* Global Listed Private Equity UCITS ETF* Global Water UCITS ETF* Global Agriculture UCITS ETF* Global ETFs Developed 1000 UCITS ETF* Europe Mid-Small UCITS ETF* All-World 3000 UCITS ETF* Emerging Markets UCITS ETF* Asia Pacific Ex-Japan UCITS ETF* Europe UCITS ETF* Country Specified ETFs UK 100 UCITS ETF* Italy 30 UCITS ETF* Switzerland UCITS ETF* Hong Kong China UCITS ETF* Fixed Income ETFs EuroMTS Cash 3 Months UCITS ETF* * Die Namen der Fonds haben sich geändert, weitere Informationen finden Sie in Anmerkung 19 zum Abschluss. 4

5 Verwaltungsratsmitglieder: Adrian Waters (Ire)* Brian Collins (Ire)* Global Funds Ireland plc Allgemeine Informationen (Fortsetzung) Cormac O Sullivan (Ire)** Dublin 2 Douglas J. Sharp (Kanadier)** John Rowland (Brite)** - bestellt am 22. Januar 2014 Karen Dunn Kelley (Amerikanerin)** - bestellt am 17. Februar 2014 Leslie Schmidt (Amerikanerin)** *Unabhängiges, nichtgeschäftsführendes Verwaltungsratsmitglied **Nichtgeschäftsführendes Verwaltungsratsmitglied Anlageverwalter: Invesco Capital Management LLC Eingetragener Geschäftssitz: George s Quay House 43 Townsend Street Irland Fondsmanager: Invesco Global Asset Management Limited George s Quay House 43 Townsend Street Dublin 2 Irland 3500 Lacey Road Guild House Suite 700 Downers Grove Illinois Verwaltungs-, Register- und Transferstelle: BNY Mellon Fund Services (Ireland) Limited Guild Street Vereinigte Staaten Dublin 1 International Financial Services Centre Irland Unabhängiger Wirtschaftsprüfer: Verwahrstelle: PricewaterhouseCoopers One Spencer Dock North Wall Quay Dublin 1 BNY Mellon Trust Company (Ireland) Limited Guild House Guild Street Irland Dublin 1 Company Secretary^: Invesco Asset Management Limited Perpetual Park Perpetual Park Drive International Financial Services Centre Irland Rechtsberater der Gesellschaft: William Fry Fitzwilton House Wilton Place Henley-on-Thames Dublin 2 Oxfordshire RG9 1HH Vereinigtes Königreich Irland Computershare-Untertransferstelle: Computershare Investor Services (Ireland) Limited Heron House Corrig Road Sandyford Industrial Estate Dublin 18 Irland ^ Mit Wirkung vom 1. Februar 2014 hat sich die Adresse des Secretary von 30 Finsbury Square, London, EL2A, 1AG England geändert. 5

6 Anlagestrategie für das Jahr Global Funds Ireland plc Anlagepolitik und Beschreibung des Fonds EQQQ NASDAQ-100 UCITS ETF Anlageziel des Fonds ist die Erzielung von Anlageergebnissen, die vor Kosten grundsätzlich der Preis- und Ertragsentwicklung des NASDAQ100 Index ( der Index ) in US-Dollar entsprechen. Zu diesem Zweck werden sämtliche im Index vertretenen Werte grundsätzlich unter Nachbildung der entsprechenden Gewichtung im Index gemäß den jeweiligen Anlagebeschränkungen im Verkaufsprospekt des Fonds gehalten. US 1000 UCITS ETF Anlageziel des Fonds ist die Erzielung von Anlageergebnissen, die vor Kosten der Preis- und Ertragsentwicklung des US 1000 Index ( der Index ) in US-Dollar entsprechen. Zu diesem Zweck werden sämtliche im Index vertretenen Werte möglichst unter Nachbildung der entsprechenden Gewichtung im Index gemäß den jeweiligen Anlagebeschränkungen im Verkaufsprospekt des Fonds gehalten. Dynamic US Market UCITS ETF Anlageziel des Fonds ist die Erzielung von Anlageergebnissen, die vor Kosten der Preis- und Ertragsentwicklung des Dynamic Market Intellidex Index ( der Index ) in US-Dollar entsprechen. Zu diesem Zweck werden sämtliche im Index vertretenen Werte möglichst unter Nachbildung der entsprechenden Gewichtung im Index gemäß den jeweiligen Anlagebeschränkungen im Verkaufsprospekt des Fonds gehalten. Global Clean Energy UCITS ETF Anlageziel des Fonds ist die Erzielung von Anlageergebnissen, die vor Kosten der Preis- und Ertragsentwicklung des Wilderhill New Energy Global Innovation Index ( der Index ) in Euro entsprechen. Zu diesem Zweck werden sämtliche im Index vertretenen Werte möglichst unter Nachbildung der entsprechenden Gewichtung im Index gemäß den jeweiligen Anlagebeschränkungen im Verkaufsprospekt des Fonds gehalten. Global Listed Private Equity UCITS ETF Anlageziel des Fonds ist die Erzielung von Anlageergebnissen, die vor Kosten grundsätzlich der Preis- und Ertragsentwicklung des Red Rocks Global Listed Private Equity Index (UCITs Index) ( der Index ) in Euro entsprechen. Zu diesem Zweck werden sämtliche im Index vertretenen Werte möglichst unter Nachbildung der entsprechenden Gewichtung im Index gemäß den jeweiligen Anlagebeschränkungen im Verkaufsprospekt des Fonds gehalten. Global Water UCITS ETF Anlageziel des Fonds ist die Erzielung von Anlageergebnissen, die vor Kosten der Preis- und Ertragsentwicklung des Blended - NASDAQ Global Water Index ( der Index ) in Euro entsprechen. Zu diesem Zweck werden sämtliche im Index vertretenen Werte möglichst unter Nachbildung der entsprechenden Gewichtung im Index gemäß den jeweiligen Anlagebeschränkungen im Verkaufsprospekt des Fonds gehalten. Zuvor wurde der Fonds unter dem Namen Palisades Global Water Fund geführt. Global Agriculture UCITS ETF Anlageziel des Fonds ist die Erzielung von Anlageergebnissen für Anleger, die vor Kosten der Preis- und Ertragsentwicklung des NASDAQ OMX Global Agriculture Index ( der Index ) in US-Dollar entsprechen. Zu diesem Zweck werden sämtliche im Index vertretenen Werte möglichst unter Nachbildung der entsprechenden Gewichtung im Index gemäß den jeweiligen Anlagebeschränkungen im Verkaufsprospekt des Fonds gehalten. Middle East North Africa UCITS ETF Anlageziel des Fonds war die Erzielung von Anlageergebnissen für Anleger, die vor Kosten der Preis- und Ertragsentwicklung des NASDAQ OMX MENA Index ( der Index ) in US-Dollar entsprechen. Zu diesem Zweck werden Finanzderivate ( FDIs ), insbesondere Total Return Swaps, gehalten. Der Fonds wurde mit Wirkung zum 1. April 2014 geschlossen. Developed 1000 UCITS ETF Anlageziel des Fonds ist die Erzielung von Anlageergebnissen, die vor Kosten der Preis- und Ertragsentwicklung des Developed 1000 Index ( der Index ) in Euro entsprechen. Zu diesem Zweck werden sämtliche im Index vertretenen Werte möglichst unter Nachbildung der entsprechenden Gewichtung im Index gemäß den jeweiligen Anlagebeschränkungen im Verkaufsprospekt des Fonds gehalten. Europe Mid-Small UCITS ETF Anlageziel des Fonds ist die Erzielung von Anlageergebnissen, die vor Kosten der Preis- und Ertragsentwicklung des Developed Europe Mid- Small Index ( der Index ) in Euro entsprechen. Zu diesem Zweck werden sämtliche im Index vertretenen Werte möglichst unter Nachbildung der entsprechenden Gewichtung im Index gemäß den jeweiligen Anlagebeschränkungen im Verkaufsprospekt des Fonds gehalten. All-World 3000 UCITS ETF Anlageziel des RAFI All-World 3000 UCITS ETF ist die Erzielung von Anlageergebnissen, die vor Kosten der Preis- und Ertragsentwicklung des Blended - All-World 3000 Net Index Total Return in US-Dollar entsprechen. Um dieses Anlageziel zu erreichen, verwendet der Anlageverwalter bis zum 31. März 2014 vornehmlich die Methode der synthetischen Nachbildung aus allen Indexnachbildungsstrategien. Der RAFI All-World 3000 UCITS ETF wird vor allem durch den Einsatz von FDIs, insbesondere Total Return Swaps, ein Engagement gegenüber dem Index erzielen. Ab dem 1. April 2014 wird der Anlageverwalter die Methode der vollständigen physischen Nachbildung als einzige Indexnachbildungsstrategie verwenden. Hierbei wird der RAFI All-World 3000 UCITS ETF, soweit wie möglich und praktikabel, sämtliche im Index vertretenen Werte unter Nachbildung der entsprechenden Gewichtung im Index unter Vorbehalt seiner Anlagebeschränkungen halten. Emerging Markets UCITS ETF Anlageziel des RAFI Emerging Markets UCITS ETF ist die Erzielung von Anlageergebnissen, die vor Kosten der Preis- und Ertragsentwicklung des Blended - Emerging Markets Net Index Total Return in US-Dollar entsprechen. Um dieses Anlageziel zu erreichen, verwendet der Anlageverwalter bis zum 31. März 2014 vornehmlich die Methode der synthetischen Nachbildung aus allen Indexnachbildungsstrategien. Der RAFI Emerging Markets UCITS ETF wird vor allem durch den Einsatz von FDIs, insbesondere Total Return Swaps, ein Engagement gegenüber dem Index erzielen. Ab dem 1. April 2014 wird der Anlageverwalter die Methode der vollständigen physischen Nachbildung als einzige Indexabbildungsstrategie verwenden. Hierbei wird der RAFI Emerging Markets UCITS ETF, soweit wie möglich und praktikabel, sämtliche im Index vertretenen Werte unter Nachbildung der entsprechenden Gewichtung im Index unter Vorbehalt seiner Anlagebeschränkungen halten. Der Anlageverwalter wird sich bemühen, die Indexbestandteile nachzubilden, und wird zu diesem Zweck ein Engagement bzw. eine Beteiligung in Höhe von bis zu 20 Nettoinventarwerts des RAFI Emerging Markets UCITS ETF an Aktien eines einzigen Emittenten halten, wobei die Obergrenze bei außergewöhnlichen Marktbedingungen für einen einzelnen Emittenten auf 35 % angehoben werden kann. 6

7 Anlagestrategie für das Jahr (Fortsetzung) Global Funds Ireland plc Anlagepolitik und Beschreibung des Fonds (Fortsetzung) Asia Pacific Ex-Japan UCITS ETF Anlageziel des Fonds ist die Erzielung von Anlageergebnissen, die vor Kosten der Preis- und Ertragsentwicklung des Blended - Asia Pacific ex- Japan Index ( der Index ) in US-Dollar entsprechen. Zu diesem Zweck werden sämtliche im Index vertretenen Werte möglichst unter Nachbildung der entsprechenden Gewichtung im Index gemäß den jeweiligen Anlagebeschränkungen im Verkaufsprospekt des Fonds gehalten. Europe UCITS ETF Anlageziel des Fonds ist die Erzielung von Anlageergebnissen, die vor Kosten der Preis- und Ertragsentwicklung des Europe Index ( der Index ) in Euro entsprechen. Zu diesem Zweck werden sämtliche im Index vertretenen Werte möglichst unter Nachbildung der entsprechenden Gewichtung im Index gemäß den jeweiligen Anlagebeschränkungen im Verkaufsprospekt des Fonds gehalten. UK 100 UCITS ETF Anlageziel des Fonds ist die Erzielung von Anlageergebnissen, die vor Kosten der Preis- und Ertragsentwicklung des UK 100 Index ( der Index ) in Pfund Sterling entsprechen. Zu diesem Zweck werden sämtliche im Index vertretenen Werte möglichst unter Nachbildung der entsprechenden Gewichtung im Index gemäß den jeweiligen Anlagebeschränkungen im Verkaufsprospekt des Fonds gehalten. Italy 30 UCITS ETF Anlageziel des Fonds ist die Erzielung von Anlageergebnissen, die vor Kosten der Preis- und Ertragsentwicklung des Italy 30 Index ( der Index ) in Euro entsprechen. Zu diesem Zweck werden sämtliche im Index vertretenen Werte möglichst unter Nachbildung der entsprechenden Gewichtung im Index gemäß den jeweiligen Anlagebeschränkungen im Verkaufsprospekt des Fonds gehalten. Switzerland UCITS ETF Anlageziel des Fonds ist die Erzielung von Anlageergebnissen, die vor Kosten der Preis- und Ertragsentwicklung des Blended - Switzerland Index ( der Index ) in Schweizer Franken entsprechen. Zu diesem Zweck werden sämtliche im Index vertretenen Werte möglichst unter Nachbildung der entsprechenden Gewichtung im Index gemäß den jeweiligen Anlagebeschränkungen im Verkaufsprospekt des Fonds gehalten. Hong Kong China UCITS ETF Anlageziel des Fonds ist die Erzielung von Anlageergebnissen, die vor Kosten der Preis- und Ertragsentwicklung des Blended - Hong Kong China Index ( der Index ) in US-Dollar entsprechen. Zu diesem Zweck werden sämtliche im Index vertretenen Werte möglichst unter Nachbildung der entsprechenden Gewichtung im Index gemäß den jeweiligen Anlagebeschränkungen im Verkaufsprospekt des Fonds gehalten. EuroMTS Cash 3 Months UCITS ETF Anlageziel des Fonds ist die Erzielung von Anlageergebnissen, die vor Kosten der Preis- und Ertragsentwicklung des EuroMTS Government Bill Index ( der Index ) in Euro entsprechen. Zu diesem Zweck wird ein Portfolio aus Wertpapieren gehalten, das aus Wertpapieren besteht, die Komponenten des Index sind. 7

8 Global Funds Ireland plc Bericht des Anlageverwalters Wertentwicklungsanalyse Wertentwicklung des Index gegen die des Fonds bis 30. September 2014 Name des Fonds Währung Nettoinventarwert Seit Jahresbeginn bis heute 1. Januar 2014 bis 30. September Jahr 5 Jahre 1. Oktober 2013 bis 30. September Oktober 2009 bis 30. September 2014 EQQQ NASDAQ-100 UCITS ETF ,43 % 26,90 % 19,50 % Nasdaq100 Index 13,83 % 27,52 % 20,01 % Veränderung -0,40 % -0,62 % -0,51 % US 1000 UCITS ETF ,87 % 17,94 % 14,92 % US 1000 Index 6,97 % 18,03 % 14,98 % Veränderung -0,10 % -0,09 % -0,06 % Dynamic US Market UCITS ETF ,48 % 19,00 % 15,60 % Dynamic Market Intellidex Index 6,32 % 20,34 % 17,01 % Veränderung -0,84 % -1,34 % -1,41 % Global Clean Energy UCITS ETF ,34 % 21,02 % -1,88 % Wilderhill New Energy Global Innovation Index - 17,99 % 23,14 % -0,51 % Veränderung -1,65 % -2,12 % -1,37 % Global Listed Private Equity UCITS ETF ,90 % 10,95 % 14,20 % Red Rocks Global Listed Private Equity Index - 4,54 % 12,97 % 16,19 % Veränderung -1,64 % -2,02 % -1,99 % Global Water UCITS ETF ,68 % 16,98 % 9,40 % Blended - NASDAQ Global Water Index - 9,86 % 17,98 % 10,38 % Veränderung -1,18 % -1,00 % -0,98 % Global Agriculture UCITS ETF ,85 % 4,85 % 5,65 % NASDAQ OMX Global Agriculture Index (UCITs Index) -0,17 % 5,42 % 6,95 % Veränderung -0,68 % 0,57 % -1,30 % Developed 1000 UCITS ETF ,17 % 19,40 % 11,79 % Developed 1000 Index - 12,49 % 19,57 % 12,20 % Veränderung -0,32 % -0,17 % -0,41 % Europe Mid-Small UCITS ETF ,28 % 11,57 % 11,23 % Developed Europe Mid-Small Index - 3,66 % 12,21 % 12,08 % Veränderung -0,38 % -0,64 % -0,85 % 8

9 Wertentwicklungsanalyse (Fortsetzung) Global Funds Ireland plc Bericht des Anlageverwalters (Fortsetzung) Wertentwicklung des Index gegen die des Fonds bis 30. September 2014 (Fortsetzung) Name des Fonds Währung Nettoinventarwert Seit Jahresbeginn bis heute 1. Januar 2014 bis 30. September Jahr 5 Jahre 1. Oktober 2013 bis 30. September Oktober 2009 bis 30. September 2014 All-World 3000 UCITS ETF ,16 % 10,47 % N/A Blended - All World 3000 Index 2,99 % 10,72 % N/A Veränderung 0,17 % -0,25 % N/A Emerging Markets UCITS ETF ,85 % 1,49 % N/A Blended - Emerging Market 1,89 % 1,87 % N/A Veränderung -0,04 % -0,38 % N/A Asia Pacific Ex-Japan UCITS ETF ,28 % -0,71 % N/A Blended - Asia Pacific ex Japan Index -0,38 % 0,15 % N/A Veränderung -0,90 % -0,86 % N/A Europe UCITS ETF ,63 % 15,49 % 7,20 % Europe Index - 7,97 % 15,99 % 7,40 % Veränderung -0,34 % -0,50 % -0,20 % UK 100 UCITS ETF GBP ,80 % 4,97 % 7,45 % UK 100 Index - GBP -0,31 % 5,63 % 8,10 % Veränderung -0,49 % -0,66 % -0,65 % Italy 30 UCITS ETF ,50 % 33,29 % -0,79 % Developed 30 Index - 19,81 % 33,85 % -0,61 % Veränderung -0,31 % -0,56 % -0,18 % Switzerland UCITS ETF CHF ,51 % 12,94 % N/A Blended - Switzerland Index - CHF 9,34 % 12,97 % N/A Veränderung 0,17 % -0,03 % N/A Hong Kong China UCITS ETF ,22 % 4,88 % N/A Blended - Hong Kong China 6,12 % 6,39 % N/A Veränderung -0,90 % -1,51 % N/A EuroMTS Cash 3 Months UCITS ETF ,11 % 0,13 % 0,51 % EuroMTS Government Bills Index - 0,23 % 0,30 % 0,69 % Veränderung -0,12 % -0,17 % -0,18 % Tracking Error-Analyse Erwartete Spannen für die Fonds In der nachstehenden Tabelle sind Levels für Tracking Error-Spannen bei den vom Anlageverwalter genutzten, gegenwärtig in Europa börsennotierten Produkten angegeben. Der Anlageverwalter wird die Mindest- und Höchstwerte für jeden Fonds regelmäßig überprüfen, um sicherzustellen, dass sie noch angemessen sind, sowie eine alternative Messtechnik nutzen, um die Genauigkeit von Abweichungen zu messen. Die Spannen sind identisch mit denen der an US-Börsen notierten Powershares Fonds. 9

10 Tracking Error-Analyse (Fortsetzung) Erwartete Spannen für die Fonds (Fortsetzung) Global Funds Ireland plc Bericht des Anlageverwalters (Fortsetzung) Die nachstehende Tabelle enthält die den jeweiligen Fonds entsprechende Tracking Error-Analyse für Zeiträume von einem Jahr, zwei Jahren und drei Jahren bis zum 30. September Ticker Name des Fonds Strategie 1 Jahr 2 Jahre 3 Jahre Tracking-Error- Spanne EQQQ EQQQ NASDAQ-100 UCITS ETF US Large Cap Equity 0,07 % 0,06 % 0,06 % 0,03 %- 0,20 % PSRF US 1000 UCITS ETF US Large Cap Equity 0,16 % 0,18 % 0,17 % 0,03 %- 0,20 % PSWC Dynamic US Market UCITS ETF US Large Cap Equity 0,09 % 0,14 % 0,18 % 0,03 %- 0,20 % PSBW Global Clean Energy UCITS ETF Natural Resources 0,65 % 0,76 % 0,81 % 0,06 %- 1,00 % PSSP Global Listed Private Equity UCITS ETF Sector Equity 0,42 % 0,42 % 0,43 % 0,03 %- 0,90 % PSHO Global Water UCITS ETF Natural Resources 0,88 % 0,74 % 0,77 % 0,06 %- 1,00 % PSGA Global Agriculture UCITS ETF Natural Resources 0,48 % 0,37 % 0,38 % 0,06 %- 1,00 % PSRD Developed 1000 UCITS ETF Non-US Developed Equity 0,41 % 0,40 % 0,39 % 0,10 %- 1,00 % PSES Europe Mid-Small UCITS ETF Non-US Developed Equity 0,17 % 0,25 % 0,28 % 0,10 %- 1,00 % PSDU All-World 3000 UCITS ETF* Non-US Developed Equity 0,43 % 0,37 % 0,35 % 0,10 %- 1,00 % PSDE Emerging Markets UCITS ETF* Emerging Markets Equity 0,85 % 0,65 % 0,57 % 0,10 %- 2,00 % PSDD Asia Pacific Ex-Japan UCITS ETF* Asian Equity 0,37 % 0,42 % 0,43 % 0,10 %- 1,25 % PSRE Europe UCITS ETF Non-US Developed Equity 0,18 % 0,29 % 0,51 % 0,10 %- 1,00 % PSRU UK 100 UCITS ETF Non-US Developed Equity 0,14 % 0,18 % 0,17 % 0,10 %- 1,00 % PTI Italy 30 UCITS ETF Non-US Developed Equity 0,44 % 0,52 % 0,64 % 0,10 %- 1,00 % PDI Switzerland UCITS ETF* Non-US Developed Equity 0,37 % 0,41 % 0,43 % 0,10 %- 1,00 % PSDJ Hong Kong China UCITS ETF* Asian Equity 0,62 % 0,46 % 0,49 % 0,10 %- 1,25 % PEU EuroMTS Cash 3 Months UCITS ETF Non-US Bond 0,03 % 0,04 % 0,16 % 0,10 %- 1,00 % Tracking-Abweichung ist definiert als die Differenz zwischen der Rendite des Portfolios und der Rendite des Index. Diese Differenzen sind auf den Seiten 8-9 aufgeführt. Tracking Error ist definiert als Standardabweichung der monatlichen Differenzen zwischen den Portfolio- und Benchmarkrenditen in einem festgelegten Zeitraum (seit Jahresbeginn bis heute, ein Jahr, drei Jahre, seit Auflegung des Fonds usw.). Diese sind vorstehend aufgeführt. Gründe für Tracking Error ETFs sind, wie Indexfonds, dazu konzipiert, ein spezielles Marktsegment, Anlagethema oder eine stark beachtete Benchmark abzubilden. Da sie passiv verwaltet werden, sollte der Tracking Error bei einem ETF theoretisch gering oder nicht existent sein. Tracking Errors bei ETFs können unter anderem die folgenden Gründe haben: Bestände/Größe des Fonds, aufsichtsrechtliche Gründe/Einschränkungen, Cashflows und Gebührenlevels. Die größte Herausforderung für unsere Fonds besteht aufgrund ihrer Größe tendenziell im Cash Management, und angesichts der Schwerpunkte einiger Fonds sowie der begrenzten Liquidität bestimmter Wertpapiere ist ein moderater Tracking Error unvermeidbar. Der Bericht verwendet Daten bezüglich der Wertentwicklungsdifferenz zwischen Fonds und Index, die mindestens 12 Monate umfassen, um einen akkuraten Tracking Error-Wert für die Fonds zu erhalten. Tracking Error-Ausnahme Unter der Leitung des Verwaltungsrats der Gesellschaft haben wir eine Tracking Error-Analyse auf der Grundlage vierteljährlicher Daten durchgeführt, bei der die angegebenen Tracking Error-Spannen als Referenz herangezogen wurden. Der Anlageverwalter wird die Mindest- und Höchstwerte für jeden Fonds regelmäßig überprüfen, um sicherzustellen, dass sie noch angemessen sind, sowie alternative Messtechniken nutzen, um die Genauigkeit von Abweichungen zu messen. Korrelationsanalyse Korrelation bezeichnet das Verhältnis zwischen zwei oder mehr Variablen mit einem zwischen 1 und -1 liegenden Wert. Korrelation ist der Grad, um den sich diese Varianten beobachtbar zueinander bewegen: Sofern sie sich in die gleiche Richtung bewegen, ist die Korrelation positiv; bewegen sie sich in gegensätzliche Richtungen, handelt es sich um eine negative Korrelation. Ein Wert von 1 zeigt an, dass die Werte vollkommen korreliert sind, während ein Wert von -1 bedeutet, dass sie genau gegensätzlich zueinander sind. Der berechnete Wert liegt meist innerhalb dieses Bereichs und zeigt den Grad des linearen Zusammenhangs zwischen den Variablen an. Je näher der Koeffizient entweder bei 1 oder -1 liegt, desto höher oder niedriger ist die Korrelation zwischen den Variablen (in vorliegendem Fall zwischen Fonds und Index). Die nachstehende Tabelle zeigt die Korrelation zwischen jedem der in Irland ansässigen Fonds und ihren jeweiligen Basiswerten. Eine Datenbasis von mindestens einem Jahr ist von Vorteil, um eine Korrelationsanalyse für die Fonds durchzuführen. Um entsprechende Zahlen für ein Jahr sowie für die Zeit seit der Auflegung der Fonds zu ermitteln, wurden für die Analyse monatlich erhobene Daten verwendet. 10

11 Tracking Error-Analyse (Fortsetzung) Global Funds Ireland plc Bericht des Anlageverwalters (Fortsetzung) Die nachstehende Tabelle enthält die Korrelationsanalyse der jeweiligen Fonds. 30. September 2014 Ticker Name des Fonds Ausgegebene Anteile Währung Korrelation 1 Jahr EQQQ EQQQ NASDAQ-100 UCITS ETF ,000 PSRF US 1000 UCITS ETF ,000 PSWC Dynamic US Market UCITS ETF ,000 PSBW Global Clean Energy UCITS ETF ,999 PSSP Global Listed Private Equity UCITS ETF ,999 PSHO Global Water UCITS ETF ,996 PSGA Global Agriculture UCITS ETF ,999 PSRD Developed 1000 UCITS ETF ,998 PSES Europe Mid-Small UCITS ETF ,000 PSDU All-World 3000 UCITS ETF ,999 PSDE Emerging Markets UCITS ETF ,999 PSDD Asia Pacific Ex-Japan UCITS ETF ,000 PSRE Europe UCITS ETF ,000 PSRU UK 100 UCITS ETF GBP 1,000 PTI Italy 30 UCITS ETF ,000 PDI Switzerland UCITS ETF CHF 0,998 PSDJ Hong Kong China UCITS ETF ,999 PEU EuroMTS Cash 3 Months UCITS ETF ,897* * Eine Korrelation des PEU von über 10 % ist im Wesentlichen verbunden mit einer Optimierung des Portfolios gegenüber einer vollständigen Nachbildung und zusätzlichen Aufwendungen in Bezug auf eine wöchentliche Neugewichtung, bei der eine Woche vor Fälligkeit Wertpapiere entfernt werden. Ausblick Kommentar zu US-Aktien: Die Lage der US-Wirtschaft blieb im Geschäftsjahr zum 30. September 2014 gut, aber nicht ausgezeichnet. Ein langsames aber stetes Wachstum, das durch historisch niedrige Zinssätze gestützt wurde, bot den US-Aktienmärkten während des Berichtszeitraums allgemeinen Auftrieb. Das Geschäftsjahr begann mit erneutem Optimismus, nachdem deutlich geworden war, dass eine zweiwöchige Teilstillegung der Bundesregierung (Shutdown) die Wirtschaft nicht aus der Bahn geworfen hatte. Anzeichen auf eine konjunkturelle Verbesserung löste Ende 2013 eine Rally am US-Aktienmarkt aus, obwohl die US-Notenbank im Dezember ankündigte, Anfang 2014 mit einer Reduzierung ihres Anleihekaufprogramms beginnen zu wollen. In den ersten Monaten des Jahres 2014 verstärkte sich die Volatilität am US-Aktienmarkt, da sich Anleger allmählich Sorgen machten, die Aktienkurse seien womöglich zu schnell zu stark angestiegen. Ein ungewöhnlich kalter Winter hatte negative Auswirkungen auf Verbraucher, und die US-Wirtschaft verzeichnete im ersten Quartal einen Rückgang, bevor sie sich im zweiten Quartal wieder deutlich erholte. Die Unternehmensgewinne erwiesen sich über das Geschäftsjahr hinweg zwar als allgemein widerstandsfähig, was vor allem einer starken Rentabilität in zahlreichen Sektoren zu verdanken war. Anleger sorgten sich jedoch über politische Entwicklungen in der Ukraine und Anzeichen einer konjunkturellen Schwäche in China. Gegen Ende des Berichtszeitraums erhöhte sich die Marktvolatilität aufgrund des starken Einbruchs der globalen Ölpreise. Hinzu kamen Anzeichen auf eine wirtschaftliche Stagnation in Europa und Sorgen über die ersten Ebolafälle in den USA. Kommentar zu den globalen/internationalen Märkten: Die globalen Aktienmärkte konnten während des Geschäftsjahres zum 30. September 2014 allgemein zulegen. Dies war vor allem Anzeichen auf eine Zunahme des Wirtschaftswachstums zu verdanken. Ermöglicht wurde diese Entwicklung vornehmlich durch die lockere Geldpolitik der Zentralbanken zahlreicher Industrieländer. Das Jahr 2014 begann zwar mit einer optimistischen Stimmung, die weltweiten Aktienmärkte verzeichneten jedoch zu verschiedenen Zeitpunkten Rückschläge als Reaktion auf ökonomische und geopolitische Bedenken. Hierzu zählten Sorgen über potenziell negative Auswirkungen der Reduzierung des Anleihekaufprogramms der US-Notenbank ab Anfang 2014, ein Ausfall argentinischer Staatsanleihen und Bedenken bezüglich der Lage im Bankensektor der Eurozone. Zudem gaben die globalen Aktienmärkte nach, als geopolitische Spannungen in der Ukraine und dem Nahen Osten den Ausblick für das globale Wachstum eintrübten. Fortgeschrittene Wirtschaftsräume wie Großbritannien und die USA verzeichneten eine moderate Erholung. Diese fiel stärker aus als in Europa, wo die einsetzende Wiederbelebung der Wirtschaft ins Stocken geraten ist. Eine lockerere Geldpolitik in der Eurozone könnte für die dortigen Aktienmärkte positiv sein, und wir haben Anzeichen auf eine Erholung der Gewinnlage beobachten können. Derweil hielt die Bank of Japan an ihrer Festlegung auf außerordentliche monetäre Anreize fest. Die Konsumausgaben sind in Japan schon seit längerer Zeit schwach und Einzelhandelsumsätze und Haushaltsausgaben erhöhten sich während des Berichtszeitraums nur sehr allmählich. Eine verbesserte Gewinnlage bei Unternehmen lieferte jedoch ein ermutigendes Signal. An den Schwellenmärkten fiel die Entwicklung der Aktienmärkte uneinheitlich aus. China sah sich auch weiterhin Problemen ausgesetzt und hatte hart damit zu kämpfen, strukturelle Reformen mit dem Wunsch der Wahrung eines ausreichenden Wachstums in Einklang zu bringen. Derweil verzeichneten zahlreiche andere asiatische Länder, darunter Indien, Indonesien und die Philippinen, starke Zugewinne. 11

12 Global Funds Ireland plc Bericht des Anlageverwalters (Fortsetzung) Ausblick (Fortsetzung) Kommentar zum Rentenmarkt (Fortsetzung): Das Geschäftsjahr begann mit Unsicherheit über die zukünftige Politik der US-Notenbank (Fed), insbesondere bezüglich ihres Programms der quantitativen Lockerung. Dies war der Hauptauslöser für die Volatilität am Rentenmarkt, die sich während des gesamten vierten Quartals 2013 fortsetzte. Ende Dezember durchbrach die Rendite auf 10-jährige Staatsanleihen erstmals seit mehr als zwei Jahren die Marke von 3 %. Im ersten Halbjahr 2014 erzielten die Rentenmärkte eine allgemein positive Entwicklung. Sie verstärkten sich angesichts des allgemeinen Renditerückgangs aufgrund neuerlicher Sorgen um das konjunkturelle Wachstum in den USA im Nachgang der unerwartet harten Witterungsbedingungen im ersten Quartal Auch die zunehmenden Spannungen in Osteuropa und im Nahen Osten, die unter Anlegern eine Flucht hin zu sicheren Anlagen auslösten, sorgten für einen Anstieg der Nachfrage und eine Verringerung der Renditen. Die Rendite auf 10-jährige Staatsanleihen fiel bis Ende Juni auf 2,5 %. Die Reduzierung der über Anleihekäufe vorgenommenen quantitativen Lockerungsmaßnahmen der Fed von 85 Mrd. pro Monat im Januar bis auf 35 Mrd. pro Monat bis Ende Juni hatte hierauf keinen Einfluss. Derweil führten verbesserte Wirtschaftsdaten, Anreizmaßnahmen von Zentralbanken und die Suche nach Renditen unter Anlegern zu einer Rally an kreditbezogenen Märkten, beispielsweise bei Schwellenmarktschuldtiteln und bei hochverzinslichen Unternehmensanleihen. Gemessen an den jeweiligen Barclays-Indizes fielen die Zugewinne dieser beiden Marktsektoren während des Berichtszeitraums etwa doppelt so hoch aus wie die des globalen Markts für Investment Grade-Titel. Während eines Großteils des Jahres unterstützten die günstige Angebots-Nachfragedynamik und solide Fundamentaldaten für Kreditwerte das Risk-on -Umfeld. Allerdings verzeichneten diese Märkte gegen Ende des Berichtszeitraums eine erhebliche Volatilität. Gegen Ende des Berichtszeitraums wandten sich Anleger trotz einer schwächeren wirtschaftlichen Aktivität und eskalierender geopolitischer Sorgen einmal mehr Kreditrisiken zu. Zusammenfassung Die Fonds werden weiterhin in enger Ausrichtung auf die ihnen zugrunde liegenden Indizes verwaltet. Minimale bis moderate Tracking Error-Levels können bei Fonds mit besonders geringem Anlagevermögen sowie bei den Fonds, bei denen Kontoeröffnungen problematisch sind (in Ländern wie China, Indien oder Russland), bestehen bleiben. Mit wachsendem Anlagevermögen werden Korrelation und Tracking Error im Vergleich zu den den Fonds zugrunde liegenden Indizes vermindert. Zum 30. September 2014 betrug das gesamte verwaltete Vermögen für alle Fonds 1,711 Millionen bzw. 1,354 Millionen. Invesco Capital Management LLC Datum: 15. Oktober

13 Global Funds Ireland plc Bericht des Verwaltungsrats Der Verwaltungsrat legt seinen Jahresbericht zusammen mit dem geprüften Abschluss vor. Verantwortlichkeiten des Verwaltungsrats Nach irischem Gesellschaftsrecht ist der Verwaltungsrat verpflichtet, für jede Rechnungsperiode einen Rechnungsabschluss vorzulegen, der ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild von der Lage der Gesellschaft und dem Unternehmensgewinn oder -verlust für diesen Berichtszeitraum vermittelt. Bei der Erstellung dieser Abschlüsse sind die Verwaltungsratsmitglieder verpflichtet: geeignete Bilanzierungsgrundsätze auszuwählen und diese konsequent anzuwenden; Beurteilungen und Schätzungen mit angemessener Sorgfalt und Vorsicht vorzunehmen; und bei der Erstellung des Abschlusses davon auszugehen, dass die Gesellschaft fortbestehen wird, sofern es nicht unbillig ist, davon auszugehen, dass die Gesellschaft ihre Geschäfte fortführt. Der Verwaltungsrat bestätigt, dass er bei der Erstellung des Abschlusses die oben aufgeführten Anforderungen in Übereinstimmung mit dem geltenden irischen Recht und den in Irland allgemein anerkannten Bilanzierungsrichtlinien ( irische GAAP ) erfüllt hat. Des Weiteren bestätigt der Verwaltungsrat, dass der Jahresbericht zusammen mit dem geprüften Abschluss (der Jahresabschluss ) gemäß den Grundsätzen des UK Corporate Governance Code (der UK Code ) von 2012 in seiner Gesamtheit ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes, angemessenes und verständliches Bild vermittelt und Anteilinhabern jene Informationen bietet, die sie benötigen, um die Leistung, das Geschäftsmodell und die Strategie der Gesellschaft beurteilen zu können. Die geschäftlichen Aktivitäten der Gesellschaft, zusammen mit den Faktoren, die wahrscheinlich Einfluss auf die zukünftige Entwicklung, die Wertentwicklung und die Lage haben, sind im Bericht des Anlageverwalters beschrieben. Die Finanzlage der Gesellschaft ist im Abschluss auf den Seiten 135 bis 158 beschrieben. Des Weiteren beschreibt der Bericht des Anlageverwalters die Ziele jedes Fonds und den Ausblick für die Fonds. Die Gesellschaft hat beträchtliches verwaltetes Vermögen mit minimalen bis moderaten Tracking Error-Werten. Aus diesem Grund glauben die Verwaltungsratsmitglieder, dass die Gesellschaft gut aufgestellt ist, um ihr Geschäft erfolgreich zu managen, ungeachtet der derzeitigen ungewissen gesamtwirtschaftlichen Prognose. Die Verwaltungsratsmitglieder haben die nachvollziehbare Erwartung, dass die Gesellschaft über die geeigneten Mittel verfügt, um auch in naher Zukunft weiterhin operativ tätig sein zu können. Daher wenden sie beim Erstellen des Jahresabschlusses weiterhin die Bilanzierung mit Fortführungswerten an. Der Verwaltungsrat ist für die ordnungsgemäße Buchführung verantwortlich, die jederzeit mit angemessener Genauigkeit die finanzielle Lage der Gesellschaft wiedergibt. Zudem ist es seine Aufgabe sicherzustellen, dass die Abschlüsse gemäß den in Irland allgemein anerkannten Bilanzierungsgrundsätzen, den Companies Acts von 1963 bis 2013 und den Bestimmungen der Europäischen Gemeinschaft (Organismen für gemeinsame Anlagen in übertragbaren Wertpapieren) von 2011 (in aktueller Fassung) erstellt werden. Der Verwaltungsrat ist auch für die Sicherung der Vermögenswerte der Gesellschaft verantwortlich und somit auch für die Ergreifung angemessener Maßnahmen zur Vermeidung und Aufdeckung von Betrugsfällen und anderen Unregelmäßigkeiten. Die Gesellschaft hat Invesco Global Asset Management Limited (der Fondsmanager ) zum Fondsmanager der Gesellschaft ernannt, der wiederum bestimmte Pflichten an den Anlageverwalter Invesco Capital Management LLC (der Anlageverwalter ) und die Verwaltungsstelle BNY Mellon Fund Services (Ireland) Limited (die Verwaltungsstelle ) delegiert hat. Die Gesellschaft hat BNY Mellon Trust Company (Ireland) Limited (die Verwahrstelle ) als Verwahrstelle für die Vermögenswerte der Gesellschaft bestellt. Die vom Verwaltungsrat ergriffenen Maßnahmen zur Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Buchführung umfassen die Anwendung von geeigneten Systemen und Verfahren sowie die Einstellung von kompetentem Personal. Die Geschäftsbücher werden im Büro der Verwaltungsstelle im Guild House, Guild Street, International Financial Services Centre, Dublin 1, aufbewahrt. Stellungnahme zur Corporate Governance Allgemeine Grundsätze und Einhaltung Der Verwaltungsrat hat sich zur Einhaltung der höchsten Corporate-Governance-Standards verpflichtet und muss den Anteilinhabern Rechenschaft abgeben über die Führung der Angelegenheiten der Gesellschaft. Die Gesellschaft erfüllt sämtliche Anforderungen des von der Irish Funds Industry Association veröffentlichten freiwilligen Corporate Governance Code (der IFIA-Code ) für irische Organismen für gemeinsame Anlagen. Der IFIA-Code ist auf der Internetseite abrufbar. Nach den Offenlegungs- und Transparenzvorschriften der UK Listing Authority müssen Gesellschaften mit einem Premium-Listing im Vereinigten Königreich offenlegen, wie sie die Grundsätze des UK-Codes angewendet und diesen eingehalten haben. Der UK-Code ist auf der Internetseite abrufbar. Die Gesellschaft erfüllt die maßgeblichen Bestimmungen des UK-Codes, mit Ausnahme der unten beschriebenen: (i) (ii) (iii) (iv) (v) (vi) (vii) (viii) (ix) Bestellung und Aufgaben des Chief Executive; Nominierung eines leitenden, unabhängigen Verwaltungsratsmitglieds; Vergütung von geschäftsführenden Verwaltungsratsmitgliedern; Einsetzung eines Nominierungsausschusses; Einsetzung eines Vergütungsausschusses; Entsendung von mindestens drei unabhängigen, nichtgeschäftsführenden Verwaltungsratsmitgliedern in den Prüfungsausschuss; Bestellung von mehrheitlich unabhängigen, nichtgeschäftsführenden Verwaltungsratsmitgliedern in den Verwaltungsrat; Bestellung eines unabhängigen, nichtgeschäftsführenden Verwaltungsratsmitglieds als Vorsitzenden; und Einsetzung einer internen Prüfungsfunktion. Der Verwaltungsrat ist nicht der Ansicht, dass diese Bestimmungen für die Gesellschaft gelten, da sie eine extern verwaltete Investmentgesellschaft ohne Mitarbeiter ist und im Zusammenhang mit (ix) oben nach Ansicht der Verwaltungsgesellschaft über eine interne Prüfungsfunktion verfügt. 13

14 Global Funds Ireland plc Bericht des Verwaltungsrats (Fortsetzung) Stellungnahme zur Corporate Governance (Fortsetzung) Zusammensetzung des Verwaltungsrats Hinsichtlich der Zusammensetzung des Verwaltungsrats geben IFIA- und der UK-Code unterschiedliche Empfehlungen ab. Der UK-Code schreibt vor, dass die Mehrheit des Verwaltungsrats aus unabhängigen, nichtgeschäftsführenden Verwaltungsratsmitgliedern besteht, von denen einer den Vorsitz führen sollte. Laut IFIA-Code muss die Mehrheit des Verwaltungsrats aus nichtgeschäftsführenden Verwaltungsratsmitgliedern bestehen, von denen mindestens einer ein unabhängiges, nichtgeschäftsführendes Verwaltungsratsmitglied ist. Der IFIA-Code schreibt nicht vor, dass der Vorsitzende unabhängig ist. Der Verwaltungsrat hat beschlossen, sich diesbezüglich nach dem IFIA-Code zu richten, da dieser speziell für Organismen für gemeinsame Anlagen entwickelt wurde. Der Verwaltungsrat hat sieben Mitglieder, die alle nichtgeschäftsführende Mitglieder sind und von denen zwei als unabhängig anzusehen sind. Drei Verwaltungsratsmitglieder sind in Irland ansässig (einschließlich der beiden unabhängigen, nichtgeschäftsführenden Verwaltungsratsmitglieder) und können daher nach billigem Ermessen an kurzfristig anberaumten Treffen mit der Irischen Zentralbank teilnehmen, wenn dies erforderlich ist. Die Verwaltungsratsmitglieder verfügen in den Bereichen Finanz-, Betriebs- und Anlageverwaltung über Fähigkeiten und Erfahrungen, die für die Leitung und Kontrolle der Gesellschaft relevant sind. Nähere Einzelheiten zur Kompetenz und Erfahrung der Verwaltungsratsmitglieder finden Sie in den biographischen Angaben auf den Seiten 17 und 18. Leslie Schmidt ist seit ihrer Berufung in den Verwaltungsrat am 18. November 2011 Vorsitzende der Gesellschaft. Obwohl sie als Angestellte von Invesco nicht als unabhängig gilt, hat sie bewiesen, dass sie objektive Entscheidungen treffen kann. Der Verwaltungsrat ist der Ansicht, dass Frau Schmidt den Verwaltungsrat gut leitet und sicherstellt, dass kritische Gespräche geführt werden und Dritte effektiv und angemessen in Anspruch genommen werden. Desgleichen unterstützt sie eine effektive Kommunikation zwischen den Verwaltungsratsmitgliedern. Aus diesen Gründen hat die Gesellschaft beschlossen, auf die Frage, ob der Vorsitzende ein unabhängiges geschäftsführendes Verwaltungsratsmitglied sein sollte, den IFIA-Code und nicht den UK-Code anzuwenden. Der Vorsitzende tagt regelmäßig mit den unabhängigen nichtgeschäftsführenden Verwaltungsratsmitgliedern ohne Mitwirkung der anderen nichtgeschäftsführenden Verwaltungsratsmitglieder oder der Fondsverwaltung. Unabhängigkeit der Verwaltungsratsmitglieder Der Verwaltungsrat hat die Unabhängigkeit von Brian Collins und Adrian Waters untersucht und nicht nur festgestellt, dass die im IFIA- sowie im UK-Code festgelegten Unabhängigkeitskriterien erfüllt sind, sondern hat sich auch überzeugt, dass diese beiden Verwaltungsratsmitglieder durch ihre Handlungen für die Gesellschaft zeigen, dass sie unabhängig bleiben. In ihrer Eigenschaft als Verwaltungsgesellschaft ist die Beziehung zwischen dem Verwaltungsrat und dem Fondsmanager solcherart, dass der Verwaltungsrat es nicht für notwendig hält, ein leitendes unabhängiges Verwaltungsratsmitglied neben dem Vorsitzenden zu nominieren. Haben Anteilinhaber Bedenken, die nicht über die normalen Wege wie dem Vorsitzenden, Fondsmanager oder Company Secretary beseitigt werden konnten oder für die eine solche Vorgehensweise unangemessen wäre, stehen ihnen alle Verwaltungsratsmitglieder zur Verfügung. Aufgaben der Verwaltungsratsmitglieder Der Verwaltungsrat hat Sorge dafür zu tragen, dass alle Verwaltungsratsmitglieder der Gesellschaft hinreichend Zeit widmen, um ihre Aufgaben sachgerecht wahrnehmen zu können. Im Rahmen des Auswahl- und Berufungsverfahrens erhalten mögliche Verwaltungsratsmitglieder eine Einschätzung des voraussichtlichen Zeitaufwands (einschließlich einer Schätzung des erforderlichen Zeitaufwands für zusätzliche oder außerplanmäßige Angelegenheiten), der für die Wahrnehmung ihrer Funktion erforderlich sein wird. Mögliche Verwaltungsratsmitglieder müssen bestätigen, dass sie hinreichend Zeit haben werden, um ihrer Position in jeder Hinsicht gerecht zu werden. Darüber hinaus müssen sie Auskunft über alle weiteren wesentlichen Verpflichtungen geben, die ihnen obliegen. Nach ihrer Bestellung in den Verwaltungsrat müssen die Verwaltungsratsmitglieder etwaige Änderungen in Bezug auf ihre wesentlichen Verpflichtungen zum jeweiligen Zeitpunkt ihres Entstehens angeben. Im Rahmen der Leistungsbeurteilung der Verwaltungsratsmitglieder für das Jahr 2014 haben diese bestätigt, dass sie weiterhin genügend zeitlichen Einsatz leisten werden, um die Aufgaben eines Verwaltungsratsmitglieds der Gesellschaft wahrzunehmen. Angaben zu den wesentlichen Verpflichtungen der Verwaltungsratsmitglieder finden Sie in den jeweiligen Biographien auf den Seiten 17 und 18. Bestellung, Wiederwahl und Amtszeit der Verwaltungsratsmitglieder Der Verwaltungsrat ist verantwortlich für die Überprüfung der Größe, Struktur und Zusammensetzung des Verwaltungsrats sowie für etwaige Veränderungen oder Bestellungen neuer Mitglieder. Der Verwaltungsrat hat ein formales, klar strukturiertes und transparentes Verfahren für die Auswahl und Bestellung eines neuen Verwaltungsratsmitglieds formuliert. Der Verwaltungsrat kann eine externe Beratungsagentur hinzuziehen, um mögliche Kandidaten zu identifizieren. Bisher war der Verwaltungsrat jedoch selbst in der Lage, anhand seines eigenen Auswahlverfahrens die Kandidaten mit der höchsten Eignung für das Amt des Verwaltungsrats zu identifizieren. Er hat es daher nicht für notwendig gehalten, eine externe Beratungsagentur zu beauftragen. Bestellungen von Verwaltungsratsmitgliedern bedürfen der Zustimmung der Irischen Zentralbank. Die Verwaltungsratsmitglieder haben keinen Dienstvertrag mit der Gesellschaft geschlossen. Die Bedingungen für die Bestellung der Verwaltungsratsmitglieder sind in den Bestellungsurkunden enthalten, die am eingetragenen Sitz der Gesellschaft zur Einsicht bereit stehen und bei der Hauptversammlung ( HV ) zur Verfügung stehen werden. Der UK-Code sieht vor, dass jedes Verwaltungsratsmitglied mindestens jeweils drei Jahre nach der Bestellung bzw. der letzten Wiederbestellung auf einer HV sein Amt niederlegt und sich dann zur Neuwahl stellen kann. Verwaltungsratsmitglieder, die länger als neun Jahre einen Sitz im Verwaltungsrat haben, müssen jährlich wiedergewählt werden. Karen Dunn Kelley wurde am 17. Februar 2014 zum Verwaltungsratsmitglied ernannt und wird sich daher bei der diesjährigen HV zur Wahl stellen. Cormac O Sullivan und Brian Collins werden sich auf der diesjährigen HV zur Wiederwahl stellen. Der Verwaltungsrat bestätigt Frau Dunn Kelley, Herrn O Sullivan und Herrn Collins weiterhin Erfolge und Einsatz in ihren jeweiligen Positionen und empfiehlt, dass die Anteilinhaber der Beschlussfassung ihrer Wiederwahl zustimmen. Änderungen des Verwaltungsrats Seit Veröffentlichung des Jahresberichts für das Geschäftsjahr zum 30. September 2013 hat es diverse Änderungen des Verwaltungsrats gegeben. 14

15 Global Funds Ireland plc Bericht des Verwaltungsrats (Fortsetzung) Stellungnahme zur Corporate Governance (Fortsetzung) Anfang 2014 freute sich der Verwaltungsrat, die Aufnahme von John Rowland (am 22. Januar 2014 bestellt) und Karen Dunn Kelley (am 17. Februar 2014 bestellt) in den Verwaltungsrat bekanntzugeben. John und Karen wurden in den Verwaltungsrat aufgenommen, um die Ausgewogenheit der Kompetenzen, Kenntnisse und Erfahrungen des Verwaltungsrats zu erhöhen (biographische Angaben finden Sie auf den Seiten 17 und 18). Im September 2014 informierte Brian Collins den Verwaltungsrat von seiner Absicht, Mitte des Jahres 2015 von seiner Position als Mitglied des Verwaltungsrats der Gesellschaft zurücktreten zu wollen. Brian Collins war seit 2011 Mitglied des Verwaltungsrats und hat als nichtgeschäftsführendes Verwaltungsratsmitglied ein gutes Urteilsvermögen an den Tag gelegt und von den Ansichten des Fondsmanagers unabhängige Entscheidungen getroffen. Im Oktober 2014 gab Herr Rowland seine Absicht bekannt, sich vorzeitig bei Invesco pensionieren zu lassen. Daher informierte er den Verwaltungsrat über seine Absicht, auch aus dem Verwaltungsrat der Gesellschaft auszuscheiden. Es wird erwartet, dass Herr Rowland Anfang 2015 aus dem Verwaltungsrat ausscheiden wird. Sowohl Brian als auch John haben während ihrer Zeit als Verwaltungsratsmitglieder äußerst wertvolle Beiträge geleistet, und der Verwaltungsrat wünscht ihnen für ihre Pensionierung alles Gute. Um einen reibungslosen Übergang zu gewährleisten arbeiten sie bei der Auswahl und Bestellung ihrer jeweiligen Nachfolger eng mit dem Verwaltungsrat zusammen. Vielfalt im Verwaltungsrat Der Verwaltungsrat hält Vielfalt im Hinblick auf die Zusammenstellung seiner Mitglieder für vorteilhaft und versucht daher sicherzustellen, dass Größe, Struktur und Zusammensetzung des Verwaltungsrats, einschließlich Kompetenzen, Kenntnisse, Erfahrung und Vielfalt (einschließlich des Geschlechts) für eine wirkungsvolle Leitung und Kontrolle der Gesellschaft hinreichend breit gefächert sind. Der Verwaltungsrat unterliegt jedoch auch der Maßgabe, jene Kandidaten zu Verwaltungsratsmitgliedern der Gesellschaft zu bestellen, welche die höchste Qualifikation besitzen. Er hat daher noch keine messbaren Ziele im Hinblick auf diese Unternehmenspolitik formuliert. Der Verwaltungsrat umfasst sieben nichtgeschäftsführende Verwaltungsratsmitglieder, von denen zwei Frauen sind. Der Frauenanteil beträgt damit 28,5 %. Vorstand Die Gesellschaft ist eine extern verwaltete Investmentgesellschaft ohne Mitarbeiter. Daher hält der Verwaltungsrat die Einsetzung eines Vorstands für nicht angemessen. Der Company Secretary Der Verwaltungsrat hat direkten Zugang zu den Beratungs- und sonstigen Leistungen des Company Secretary von Invesco Asset Management Limited, der verantwortlich dafür ist, dass die Vorgaben des Verwaltungsrats und des Ausschusses befolgt und die geltenden Rechtsnormen und Vorschriften eingehalten werden. Der Company Secretary ist dem Verwaltungsrat ferner für die rechtzeitige Vorlage von Informationen und Berichten verantwortlich sowie für die Einhaltung der für die Gesellschaft vorgeschriebenen gesetzlichen Anforderungen. Außerdem fällt es in den Verantwortungsbereich des Company Secretary, den Verwaltungsrat durch den Vorsitzenden über alle Governance-Angelegenheiten zu informieren. Hauptversammlung (HV) Die Einladung zur HV der Gesellschaft, die am 20. März 2015 abzuhalten ist, wird den Anteilinhabern rechtzeitig zugesendet. Der Verwaltungsrat empfiehlt allen Anteilinhabern nachdrücklich, dieser Beschlussfassung durch Rückgabe ihrer ausgefüllten Stimmzettel zuzustimmen. Nachstehend erhalten Sie einen Überblick der aktuellen Tagesordnungspunkte für die nächste HV der Gesellschaft: Ordentliche Beschlüsse Beschluss 1 betrifft die Entgegenahme dieses Jahresabschlusses durch die Anteilinhaber; Beschluss 2 betrifft die Wiederwahl der Wirtschaftsprüfer und Bevollmächtigung der Verwaltungsratsmitglieder, die Vergütung der Wirtschaftsprüfer zu bestimmen. PricewaterhouseCoopers hat sich bereit erklärt, sein Amt bis zum Abschluss der nächsten Hauptversammlung der Gesellschaft weiter auszuüben; Beschluss 3 betrifft die Bestellung von Karen Dunn Kelley zum Verwaltungsratsmitglied der Gesellschaft; Beschluss 4 betrifft die Wiederwahl von Cormac O Sullivan zum Verwaltungsratsmitglied der Gesellschaft und Beschluss 5 betrifft die Wiederwahl von Brian Collins zum Verwaltungsratsmitglied der Gesellschaft, auch wenn er das Alter von 65 überschritten hat. Sonderbeschluss Beschluss 6 sieht eine Änderung der Satzung vor. Nähere Informationen dazu werden in der Einladung zur HV bekanntgegeben. Die Satzung wird aktualisiert, um sicherzustellen, dass alle jüngsten Änderungen am irischen Gesellschaftsrecht in dieser berücksichtigt sind. Eine dieser Änderungen betrifft die Eliminierung der Anforderung, dass ein Verwaltungsratsmitglied bei Erreichen des Alters von 65 Jahren aus dem Verwaltungsrat zurücktritt. Die Forderung bezüglich der Altersgrenze wurde 2008 aus dem irischen Gesellschaftsrecht entfernt, und die Satzung der Gesellschaft hätte bei der 2009 abgehaltenen HV aktualisiert werden sollen, um diese Änderung zu berücksichtigen. Dies wurde jedoch übersehen. Brian Collins wurde 2011 im Alter von 66 Jahren in den Verwaltungsrat berufen. Der Verwaltungsrat ist davon überzeugt, dass Herr Collins seit seiner Berufung de facto Vorstandsmitglied ist, in jeder Hinsicht das Amt eines Verwaltungsrats ausgeübt hat und dass seine Handlungen rechtskräftig sind, auch wenn er seit seiner Berufung das Alter von 65 Jahren überschritten hat. Die Einladung zur HV wird ausführlichere Informationen zu jedem Beschluss (einschließlich weiterer Tagesordnungspunkte, die der Verwaltungsrat möglicherweise zur Beratung durch die Anteilinhaber auf der HV vorschlägt und billigt) enthalten. Vergütung der Verwaltungsratsmitglieder Da vereinbart wurde, dass ein separater Vergütungsausschuss für eine Gesellschaft dieser Größe und Art nicht angemessen ist, prüft der Verwaltungsrat in seiner Gesamtheit die Vergütung der Verwaltungsratsmitglieder. Da die Gesellschaft keine geschäftsführenden Verwaltungsratsmitglieder hat, sind die Bestimmungen des UK-Codes für die Vergütung von geschäftsführenden Verwaltungsratsmitgliedern nicht anwendbar. Die Verwaltungsratsmitglieder lassen sich bei der Festlegung der Höhe der Aufwandsentschädigung der Verwaltungsratsmitglieder vom Company Secretary beraten. Der Verwaltungsrat hat sich zum Ziel gesetzt, dass die nichtgeschäftsführenden Verwaltungsratsmitglieder eine faire und angemessene Vergütung in Abhängigkeit vom zeitlichen Einsatz und der Verantwortung der Verwaltungsratsmitglieder erhalten. Die Honorare, die im Geschäftsjahr zum 30. September 2014 an die Verwaltungsratsmitglieder gezahlt wurden, sind unter Anmerkung 12 des Jahresabschlusses ausgewiesen. 15

16 Global Funds Ireland plc Bericht des Verwaltungsrats (Fortsetzung) Stellungnahme zur Corporate Governance (Fortsetzung) Interessenkonflikte Ein Verwaltungsratsmitglied muss Situationen vermeiden, in denen er oder sie Interessen hat, die mit denen der Gesellschaft im Konflikt stehen. Ein Verwaltungsratsmitglied, das die mögliche Entstehung eines Konflikts für ihn oder sie sieht, muss bei allen Angelegenheiten, die dem Verwaltungsrat zur Beratung vorgelegt werden, dem Verwaltungsrat einen solchen Konflikt offenlegen, bevor der Verwaltungsrat die Angelegenheit behandelt. Die Verwaltungsratsmitglieder sind bevollmächtigt, mögliche Interessenskonflikte zu genehmigen. Erstens kann die jeweilige Entscheidung nur von Verwaltungsratsmitgliedern getroffen werden, die kein Interesse an der Angelegenheit haben, und zweitens müssen die Verwaltungsratsmitglieder bei der Entscheidung so handeln, dass hierdurch nach Treu und Glauben der größtmögliche Erfolg für die Gesellschaft herbeigeführt wird. Die Verwaltungsratsmitglieder haben der Gesellschaft alle potenziellen Interessenskonflikte offen gelegt. Weiterbildung der Verwaltungsratsmitglieder Vor der Bestellung wird jedes Verwaltungsratsmitglied über seine Verantwortlichkeiten umfassend in Kenntnis gesetzt und fortlaufend während seiner Amtszeit über Themen der Branche oder der aufsichtsrechtlichen Entwicklungen informiert. Es gibt ein Einführungsprogramm für neu bestellte Verwaltungsratsmitglieder vom Fondsmanager und Verwaltungsrat. Ferner wurden Vorkehrungen getroffen, mit denen laufende Fortbildungsanforderungen der Verwaltungsratsmitglieder adressiert werden; hierzu gehören regelmäßige Informationen zu Produktentwicklungsvorschlägen oder gesetzlichen oder rechtlichen Änderungen, die die Gesellschaft betreffen könnten, u. a. von Abschlussprüfern, Anlagestrategen, Trustees und Rechtsberatern. Leistungsbeurteilung des Verwaltungsrats und der Verwaltungsratsmitglieder Der IFIA- und der UK-Code schreiben vor, dass der Verwaltungsrat sich zur jährlichen Prüfung der Gesamtleistung des Verwaltungsrats und der einzelnen Verwaltungsratsmitglieder verpflichtet, wobei mindestens alle drei Jahre eine Prüfung anhand formal dokumentierter Vorgaben stattfindet. Der Verwaltungsrat hat im September 2014 seine erste dokumentierte formelle Prüfung durchgeführt. Der Verwaltungsrat hat die verschiedenen Beurteilungsmethoden erörtert und sich für eine Kombination aus Fragebögen und Interviews entschieden. Es wurden umfangreiche Fragebögen erarbeitet, um die Effektivität von Bereichen wie Unternehmensleitung (einschließlich spezifischer Fragen zum Vorsitzenden), Corporate Governance, Unabhängigkeit der Verwaltungsratsmitglieder, Unterstützung durch die Kontrollfunktionen des Anlageverwalters (z. B. Rechtsabteilung, Compliance, Innenrevision und unabhängige risikobezogene, aufsichtsrechtliche und gesetzliche Compliance), Finanzreporting und Beziehungen zwischen dem Prüfungsausschuss und dem Verwaltungsrat sowie zwischen dem Prüfungsausschuss und externen Abschlussprüfern zu beurteilen Im Anschluss an die Fragebögen wurden zur Vertiefung persönliche Gespräche zwischen dem Vorsitzenden und den einzelnen Verwaltungsratsmitgliedern geführt, um Angelegenheiten zu besprechen, die vom Fragebogen nicht voll erfasst wurden, sowie übergreifende Probleme bzw. Bedenken oder Schwächen und Stärken der einzelnen Verwaltungsratsmitglieder bzw. des Verwaltungsrats oder des Prüfungsausschusses insgesamt. Die Prüfung der Leistung des Vorsitzenden wurde vom nichtgeschäftsführenden Verwaltungsratsmitglied Brian Collins durchgeführt. Auf Basis der Ergebnisse des Beurteilungsprozesses kam der Verwaltungsrat gemeinschaftlich zu dem Schluss, dass der Verwaltungsrat, der Prüfungsausschuss und die einzelnen Verwaltungsratsmitglieder, einschließlich des Vorsitzenden, weiterhin effektiv handeln und dass sich die Verwaltungsratsmitglieder in ihrer Position engagieren. Einige wenige Verbesserungsbereiche wurden identifiziert. Es wurden entsprechende Maßnahmenpläne umgesetzt, um diese Verbesserungen zu erzielen. Verantwortung des Verwaltungsrats Der Verwaltungsrat ist für die übergreifende Leitung und Planung der Gesellschaft verantwortlich und behält sich daher die Entscheidungsbefugnis vor für Angelegenheiten wie die Überprüfung und Verabschiedung von Abschlüssen, die Festlegung mittel- und langfristiger Ziele, die Überprüfung der Leistungen des Fondsmanagers, die organisatorische Struktur, Kapitalbedarf und Verpflichtungen zur Umsetzung der strategischen Ziele der Gesellschaft. Zur Erfüllung dieser Aufgaben tritt der Verwaltungsrat mindestens vierteljährlich zusammen, um die betrieblichen Abläufe der Gesellschaft zu überprüfen, Angelegenheiten von strategischer Bedeutung zu erörtern und Berichte des Fondsmanagers, der Verwaltungsstelle und der Verwahrstelle entgegenzunehmen. Ein Verwaltungsratsmitglied oder der Company Secretary kann auf Verlangen eines Verwaltungsratsmitglieds jedoch jederzeit eine Sitzung der Verwaltungsratsmittglieder einberufen. Weitere außerplanmäßige Sitzungen werden nach Bedarf einberufen. Dem Verwaltungsrat sind Informationen zeitnah und in einer zur Erfüllung seiner Aufgaben geeigneten Form und Qualität mitzuteilen. Weiter erteilt der Verwaltungsrat seine Zustimmung zum Verkaufsprospekt, zu Rundschreiben an Anteilinhaber, Angaben zur Börsennotierung und anderen einschlägigen rechtlichen Dokumenten. Eine förmliche Aufstellung der Fragen, die ausdrücklich dem Verwaltungsrat zur Entscheidung vorbehalten sind, wurde erstellt. Falls erforderlich, können die Verwaltungsratsmitglieder auch auf den Rat und die Dienste des Company Secretary, des externen Rechtsberaters und Ressourcen des Anlageverwalters zurückgreifen. Sofern erforderlich, können der Verwaltungsrat und einzelne Verwaltungsratsmitglieder zur Unterstützung bei der Erfüllung ihrer Aufgaben unabhängigen fachlichen Rat auf Kosten der Gesellschaft einholen. Ein Verwaltungsratsmitglied, das aus seinem Amt ausscheidet, ist gegebenenfalls verpflichtet, gegenüber dem Verwaltungsrat und der Irischen Zentralbank zu bestätigen, dass sein Ausscheiden nicht mit Streitigkeiten mit oder Ansprüchen gegen die Gesellschaft im Zusammenhang steht. Zudem kann ein Verwaltungsratsmitglied Bedenken hinsichtlich der Führung der Geschäfte der Gesellschaft oder eines geplanten Vorgehens schriftlich gegenüber dem Vorsitzenden zur Weitergabe an den Verwaltungsrat formulieren, oder alternativ in einem förmlichen Sitzungsprotokoll des Verwaltungsrats festhalten lassen. Entscheidungen auf einer Versammlung der Verwaltungsratsmitglieder werden mit einer Mehrheit der Stimmen gefasst. Im Fall einer Stimmengleichheit hat der Vorsitzende eine zweite, entscheidende Stimme. Der Verwaltungsrat ist grundsätzlich beschlussfähig, wenn zwei Verwaltungsratsmitglieder bei einer Versammlung der Verwaltungsratsmitglieder anwesend sind, sofern die Mehrheit der anwesenden Verwaltungsratsmitglieder nicht im Vereinigten Königreich ansässig ist; ist letztere Anforderung nicht erfüllt, so ist die Beschlussfähigkeit des Verwaltungsrats auch dann gegeben, wenn über die Besetzung freier Posten im Verwaltungsrat oder die Einberufung von Hauptversammlungen der Gesellschaft entschieden werden soll, nicht aber für andere Zwecke. Während des gesamten Jahres bestand der erforderliche Versicherungsschutz für Verwaltungsratsmitglieder und Organe der Gesellschaft. 16

17 Global Funds Ireland plc Bericht des Verwaltungsrats (Fortsetzung) Stellungnahme zur Corporate Governance (Fortsetzung) Anwesenheitsnachweis Verwaltungsrat Geschäftsjahr zum 30. September 2014 Prüfungsausschuss Geschäftsjahr zum 30. September 2014 Verwaltungsrat Geschäftsjahr zum 30. September 2013 Anzahl der abgehaltenen Versammlungen Adrian Waters (Vorsitzender des Prüfungsausschusses) Brian Collins Cormac O Sullivan 10 n.a. 6 n.a. Douglas J. Sharp 7 n.a. 2 n.a. John Rowland bestellt am 22. Januar n.a. n.a. n.a. Prüfungsausschuss Geschäftsjahr zum 30. September 2013 Karen Dunn Kelley -bestellt am 17. Februar 2014 Leslie Schmidt (Vorsitzende des Verwaltungsrats) 3 n.a. n.a. n.a. 10 n.a. 6 n.a. Ferner nahmen die Verwaltungsratsmitglieder an einer Reihe Ad-hoc-Sitzungen und Schulungseinheiten teil, wenn dies zwischen den planmäßigen Sitzungen erforderlich war. Biographie der Verwaltungsratsmitglieder Adrian Waters Unabhängiges nichtgeschäftsführendes Verwaltungsratsmitglied/Vorsitzender des Prüfungsausschusses Adrian Waters (Ire), in Irland ansässig, ist Fellow des Institute of Chartered Accountants in Irelandund vom Institute of Directors. Er ist ein Chartered Director vom britischen Institute of Directors und auf Risikomanagement und Governance spezialisiert. Er verfügt über mehr als 25 Jahre Berufserfahrung in der Investmentfondsbranche. Er ist Verwaltungsratsmitglied verschiedener anderer Investmentfonds. Von 1993 bis 2001 hatte er verschiedene Führungspositionen bei The BISYS Group, Inc. (nun Teil der Citi-Gruppe) inne, unter anderem war er als Chief Executive Officer von BISYS Fund Services (Ireland) Limited und zum Schluss aus London als Senior Vice President Europe für BISYS Investment Services tätig. Von 1989 bis 1993 arbeitete er für die Investment Services Group von PricewaterhouseCoopers in New York und davor für Oliver Freaney and Company, einem Wirtschaftsprüfer (Chartered Accountants), in Dublin. Herr Waters hat einen Bachelor of Commerce und ein Post Graduate Diploma in Corporate Governance des University College Dublin, die er 1985 bzw erhielt. Außerdem erhielt er von der Stem Business School der New York University 2013 einen Master of Science im Risikomanagement. Herr Waters wurde mit Wirkung vom 8. August 2007 zum Verwaltungsratsmitglied ernannt. Brian Collins Unabhängiges nichtgeschäftsführendes Verwaltungsratsmitglied/Mitglied des Prüfungsausschusses Brian Collins (irischer Staatsbürger) hatte in den 14 Jahren bis zum Jahr 1986 verschiedene Positionen im Bereich Corporate Banking der Bank of Ireland inne, wo er vorwiegend mit der Betreuung großer nationaler und internationaler Unternehmen betraut war gründete er die Niederlassung der Bank of Ireland in Hongkong, wo er sechs Jahre lang seinen Wohnsitz hatte wurde er zum Managing Director der Bank of Ireland International Finance ernannt wurde er Managing Director des Bereichs Securities Services der Bank of Ireland Securities, dem für Verwahrstellen- und Fondsverwaltungsleistungen zuständigen Teil der Bank of Ireland. Dort war er für Kundenvermögen von über 120 Milliarden verantwortlich. Herr Collins ist ein ehemaliger Vorsitzender der Dublin Funds Industry Association und Vorsitzender des An Taoiseach s Fund Industry Committee. Herr Collins ist Mitglied des Institute of Bankers in Irland und verfügt über einen Abschluss des Trinity College, Dublin, in Betriebswirtschaftslehre. Herr Collins hat andere nicht-exekutive Verwaltungsratsmandate inne, vorwiegend im Bereich der Fondsverwaltung. Herr Collins wurde mit Wirkung vom 18. November 2011 zum Verwaltungsratsmitglied ernannt und wird Mitte 2015 aus dem Verwaltungsrat ausscheiden. Cormac O Sullivan Nichtgeschäftsführendes Verwaltungsratsmitglied Cormac O Sullivan (Ire) ist Leiter des Program Management Office (Europe), Teil einer globalen Gruppe, die der Invesco-Organisation Beratungsleistungen und Unterstützung im Projektmanagement bietet. Herr O Sullivan kam im Jahr 2000 zu Invesco und hat verschiedene leitende Funktionen bekleidet wurde er zum Leiter der Niederlassung Dublin bestellt, wo er für die effektive Beaufsichtigung und Koordination von Risiken, Kontrollen und Kommunikation der Niederlassung zuständig ist. Er ist Vorsitzender mehrerer EMEA-Verwaltungsausschüsse und Mitglied der EMEA Operations Management Group. Herr O Sullivan ist Verwaltungsratsmitglied der irischen Verwaltungsgesellschaft Invesco Global Asset Management Company Limited sowie der luxemburgischen Verwaltungsgesellschaft Invesco Management S.A. Er ist außerdem Verwaltungsratsmitglied von mehreren durch Invesco beworbenen Fonds. Bevor er 2000 zu Invesco kam, arbeitete Herr O Sullivan in einer Reihe von progressiven Positionen in der Einheit für Informationstechnologie bei der Bank of Ireland. Herr O Sullivan ist Mitglied des Institute of Bankers in Irland. Herr O Sullivan wurde mit Wirkung vom 18. November 2011 zum Verwaltungsratsmitglied ernannt. 17

18 Global Funds Ireland plc Bericht des Verwaltungsrats (Fortsetzung) Stellungnahme zur Corporate Governance (Fortsetzung) Biographie der Verwaltungsratsmitglieder (Fortsetzung) Douglas J. Sharp Nichtgeschäftsführendes Verwaltungsratsmitglied Herr Sharp ist Head of Cross-Border Retail and EMEA Strategy. Douglas J. Sharp erfüllt seit März 2013 die Position des Head of Cross Border Retail and EMEA Strategy bei Invesco. In dieser Funktion ist er verantwortlich für die Strategie und Betreuung des länderübergreifenden Privatkundengeschäfts. Zu seinem Verantwortungsbereich gehören Vertrieb, Marketing und Produktentwicklung in ganz Kontinentaleuropa und im Nahen und Mittleren Osten. Des Weiteren ist Herr Sharp verantwortlich für das ETF-Geschäft, einschließlich der Vertriebs-, Produkt- und Kapitalmarktaktivitäten, in der EMEA-Region. Er ist Mitglied des EMEA-Exekutivausschusses und Vorsitzender der Cross-Border Distribution Management Group. Zudem arbeitet er mit dem Führungsteam der EMEA-Region zusammen, um Geschäftsstrategien und Planungen sowie wichtige strategische Initiativen anzuleiten. Vor dieser Position war er von Januar 2010 bis August 2012 Leiter des Bereichs Strategy and Business Planning bei Invesco. In dieser Eigenschaft war er für den globalen Strategieplanungsprozess verantwortlich. Zu seinem Aufgabenbereich gehörte auch die Identifizierung, Prioritisierung und, in einigen Fällen, die Ausführung strategischer Initiativen für Invesco. Des Weiteren war er im Rahmen dieser Position an verschiedenen Aktivitäten im Zusammenhang mit Akquisitionen beteiligt. Von Januar 2008 bis Januar 2010 füllte Sharp die Position des leitenden Verwaltungsbeauftragten bei Invesco Institutional aus. Im Rahmen dieser Tätigkeit arbeitete er eng mit der Geschäftsführung zusammen, um seine Investment- und Vertriebsfähigkeiten im institutionellen Kundengeschäft in den USA und weltweit zu optimieren. Bevor Herr Sharp zu Invesco kam, war er bei McKinsey & Co., einem Strategieberatungsunternehmen, tätig. Dort betreute er von August 2005 bis Januar 2009 Kunden aus dem Finanzdienstleistungs-, Energie- und Logistiksektor. Er erlangte den Abschluss eines MBA an der Tuck School of Business des Dartmouth Colleges, einen Masters-Abschluss der Georgia State University, und einen BA in Volkswirtschaftslehre der McGill University. Er ist lizenzierter CPA (Certified Public Accountant) im US-Bundesstaat Georgia. Herr Sharp wurde mit Wirkung vom 16. Mai 2013 zum Verwaltungsratsmitglied ernannt. John Rowland Nichtgeschäftsführendes Verwaltungsratsmitglied John Rowland (Brite) ist Managing Director mit Verantwortung für die weltweiten Investment Operations-Teams von Invesco. In der Vergangenheit hatte er bei Invesco unter anderem die Positionen European Chief Operating Officer und Global Head of Information Technology inne. Er trat im April 2002 bei Invesco ein. Seine Erfahrungen in der Fondsmanagementbranche umfassen 20 Jahre, in denen er in mehreren Firmen an verschiedenen Orten tätig war. Vor seinem Eintritt bei Invesco war er Globaler Leiter des IT-Bereichs von AXA Investment Managers mit Standort zuerst in Paris und dann in London. Davor leitete er den IT-Bereich bei National Mutual Funds Management, Melbourne, Australien. Herr Rowland wurde mit Wirkung vom 22. Januar 2014 zum Verwaltungsratsmitglied ernannt und wird Anfang 2015 aus dem Verwaltungsrat ausscheiden. Karen Dunn Kelley Nichtgeschäftsführendes Verwaltungsratsmitglied Karen Dunn Kelley (Amerikanerin) ist Senior Managing Director und CEO bei Invesco Fixed Income. Sie ist für das Rentengeschäft, den Aktienhandel und die Anlageverwaltung von Invesco verantwortlich. Sie ist ebenfalls Co-Vorsitzende des Investors Forum, Mitglied des Worldwide Institutional Strategy Committee von Invesco, President und Principal Executive Officer von Short-Term Investments Trust und AIM Treasurer s Series Trust (Invesco Treasurer s Series Trust), und sie sitzt in den Verwaltungsräten der Short-Term Investments Company (Global Series) plc, der Invesco Global Management Limited und der Invesco Mortgage Capital Inc. Frau Dunn Kelley kam 1989 als Money Market Portfolio Manager zu Invesco und wurde 1992 zum Chief Money Market und Government Officer bestellt war sie für die Errichtung der Short-Term Investments Co. (Global Series) plc Portfolios verantwortlich. Im April 2007 wurde sie zum CEO des neu zusammengelegten Renten- und Cash-Management-Teams von Invesco bestellt. Frau Dunn Kelley ist seit 1982 im Investmentgeschäft tätig. Sie begann ihre Laufbahn bei Drexel Burnham Lambert im Bereich Fixed Income High Grade Retail wurde sie zum Vice President und Assistant Manager befördert wechselte Frau Dunn Kelley zu Federated Investors (Pittsburgh), wo sie insbesondere in der Anlageverwaltung des Fixed Income-Bereichs tätig war. Frau Dunn Kelley hat einen Bachelor of Science-Abschluss (Magna cum Laude) vom College of Commerce and Finance der Villanova University. Frau Dunn Kelley wurde mit Wirkung vom 17. Februar 2014 zum Verwaltungsratsmitglied ernannt. Leslie Schmidt Vorsitzende des Verwaltungsrats/Nichtgeschäftsführendes Verwaltungsratsmitglied Leslie Schmidt (US-Amerikanerin), Certified Public Accountant (CPA), ist President und CEO der Invesco National Trust Company. Sie ist ebenso Senior Vice President der Invesco Advisers Inc., einer in den Vereinigten Staaten registrierten Tochtergesellschaft der Invesco Ltd. für Anlageberatung. Seit 1992 hatte Frau Schmidt verschiedene Positionen und Kompetenzen bei Invesco Ltd. und deren verschiedenen Tochtergesellschaften für Beratung und Vertrieb an verschiedenen Standorten inne. Sie ist außerdem Verwaltungsratsmitglied bei mehreren mit Invesco verbundenen Fonds/Gesellschaften, wie unter anderem Invesco Management S.A, Invesco Funds SICAV, Short-Term Investment Company (Global Series) plc, Invesco Global Asset Management Limited, Invesco India (Mauritius) Ltd und Invesco National Trust Company. Bevor sie zu Invesco kam, füllte Frau Schmidt sieben Jahre lang eine Reihe von fortschreitenden Positionen in der Wirtschaftsprüfung vorwiegend im Bereich der Investmentdienstleistungen bei KPMG Peat Marwick aus. Frau Schmidt ist Wirtschaftsprüferin und Mitglied des American Institute of Certified Public Accountants. Sie ist Chairman von Global Funds Ireland plc und andere bedeutsame Engagements erfuhren im Laufe des Geschäftsjahres zum 30. September 2013 keine Veränderung. Frau Schmidt wurde mit Wirkung vom 18. November 2011 zum Verwaltungsratsmitglied ernannt. 18

19 Global Funds Ireland plc Bericht des Verwaltungsrats (Fortsetzung) Stellungnahme zur Corporate Governance (Fortsetzung) Interne Kontroll- und Risikomanagementsysteme Es obliegt dem Verwaltungsrat, sicherzustellen, dass die Gesellschaft ein zuverlässiges System interner Kontrollen pflegt, mit denen die Anlagen der Gesellschafter und das Vermögen der Gesellschaft geschützt werden. Die Führung der Geschäfte und Verwaltung der Gesellschaft wird an den Fondsmanager, Anlageverwalter, die Verwaltungsstelle und Verwahrstelle übertragen. Sie verfügen alle über eigene interne Kontrollsysteme und der Verwaltungsrat und der Prüfungsausschuss erhalten regelmäßig Berichte von deren internen Prüfungs- und Compliance-Teams. Auf Grundlage dieser Berichte kann, soweit erforderlich, die Wirksamkeit des internen Kontrollsystems der Gesellschaft geprüft werden. Der Verwaltungsrat ist zudem verantwortlich für die Gewährleistung der Zuverlässigkeit von zu geschäftlichen Zwecken verwendeten oder veröffentlichten Finanzinformationen und für regelmäßige Kontrollen der Einhaltung der für den Betrieb der Gesellschaft maßgeblichen Bestimmungen. Der Verwaltungsrat wird dabei vom Prüfungsausschuss unterstützt; gemeinsam überwachen sie fortlaufend die Effektivität der internen Kontrollsysteme, um für die Gesellschaft bedeutsame Risiken zu erkennen, zu beurteilen und in geeigneter Weise zu reagieren. Im Rahmen dieses Prozesses existieren besondere Vorgehensweisen zur Erkennung und Beurteilung von Mängeln oder Schwachstellen. Für den Fall, dass eine Situation vom Verwaltungsrat als bedeutsam eingestuft wird, existieren bestimmte Verfahren, mit denen sichergestellt werden soll, dass geeignete Maßnahmen zur Beseitigung der Schwachstellen getroffen werden. Dem Verwaltungsrat sind keine bedeutsamen Mängel oder Schwachstellen bei den internen Kontrollen bekannt, die im Berichtszeitraum aufgetreten wären. Der Verwaltungsrat prüft auf seinen planmäßigen Sitzungen die Finanzberichte und Ertragsentwicklung. Fondsmanager, Investmentmanager, Verwaltungsstelle und Verwahrstelle haben eigene interne Kontrollsysteme eingerichtet, und der Verwaltungsrat und der Prüfungsausschuss erhalten regelmäßig Berichte von den internen Prüfungs- und unabhängigen Risiko- und Compliance-Teams. Die Gesellschaft benötigt daher keine eigenen internen Prüfverfahren, da die Geschäftsführung und Verwaltung der Gesellschaft insgesamt an Fondsmanager, Anlageverwalter, Verwaltungsstelle und Verwahrstelle übertragen sind. Dem Verwaltungsrat ist bewusst, dass diese Kontrollsysteme eher zur Vorsorge gegen Risiken geeignet sind und keinen völligen Ausschluss des Risikos einer Nichterreichung der Fondsziele erreichen können, dass sie einen angemessenen, aber keinen vollständigen Schutz vor wesentlichen Falschangaben oder Verlusten darstellen und dass ihre Wirksamkeit von der operativen Kontrollen der Dienstleister abhängt. Die Gesellschaft hat keine Mitarbeiter und daher auch keine Richtlinien hinsichtlich der Weitergabe von Informationen. Allerdings verfügt der Fondsmanager über Richtlinien hinsichtlich der Weitergabe von Informationen, nach denen Mitarbeiter vertrauliche Hinweise auf mögliches Fehlverhalten in Zusammenhang mit Finanzberichten oder anderen Fragen von potenzieller Bedeutung für die Gesellschaft geben können. Während des am 30. September 2014 endenden Geschäftsjahres war der Verwaltungsrat für die Prüfung und Feststellung des Jahresabschlusses verantwortlich, wie in der Stellungnahme zu den Verantwortlichkeiten des Verwaltungsrats angegeben. Es ist eine gesetzliche Anforderung, dass der Jahresabschluss von einer oder mehreren Personen geprüft wird, die nach den Irish Companies Acts zur Prüfung von Abschlüssen berechtigt sind, und in diesem Zusammenhang beruft der Verwaltungsrat im Namen der Gesellschaft den Prüfer. Die Jahresabschlüsse der Gesellschaft werden von der Verwaltungsstelle erstellt, vom Fondsmanager geprüft und danach dem Prüfungsausschuss zur Kenntnisnahme vorgelegt, bevor der Prüfungsausschuss dem Verwaltungsrat seine Empfehlung mitteilt. Der Prüfungsausschuss unterstützt den Verwaltungsrat bei den Bemühungen um die ordnungsgemäße Führung der entsprechenden Unterlagen, um ihm dadurch bei der Erstellung der Jahresabschlüsse behilflich zu sein. Als Teil des Prüfverfahrens erhält der Prüfungsausschuss Präsentationen von zuständigen Stellen, insbesondere zu irischen Rechnungslegungsstandards und den daraus folgenden Konsequenzen für die Jahresabschlüsse, sowie Berichte und Meldungen zum Prüfverfahren. Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses untersteht unmittelbar dem Verwaltungsrat und stellt die Erkenntnisse des Prüfungsausschusses bei zum Zwecke der Feststellung der Jahresabschlüsse abgehaltenen Sitzungen des Verwaltungsrats vor. Nach Feststellung der Abschlüsse durch den Verwaltungsrat werden die Jahresabschlüsse bei der Irischen Zentralbank, der Irish Stock Exchange, der UK Listing Authority, der deutschen Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA), der französischen Finanzmarktaufsicht (AMF), der italienischen Commissione Nazionale per le Società la Borsa (CONSOB) und der niederländischen Finanzaufsicht (AFM) eingereicht. Beziehungen zu den Anteilinhabern Der Verwaltungsrat misst den Beziehungen zu den Anteilinhabern große Bedeutung zu. Ein unmittelbarer Kontakt zu Anteilinhabern wird für gewöhnlich über den Fondsmanager hergestellt, der dann den Verwaltungsratsmitgliedern Bericht erstattet. Üblicherweise verschaffen sich die Verwaltungsratsmitglieder auf diesem Weg einen Eindruck von den Ansichten der Hauptanteilinhaber. Die Verwaltungsratsmitglieder stehen jedoch stets zur Verfügung, um Anliegen und Ansichten der Anteilinhaber zu besprechen. Die Gesellschaft kommuniziert mit den Gesellschaftern auch durch Jahres- und Halbjahresberichte, durch die den Anteilinhabern ein umfassendes Verständnis der Tätigkeit der Gesellschaft und ihrer Ergebnisse zur Verfügung gestellt werden soll. Diese Informationen werden ergänzt durch die tägliche Berechnung des NIW der Anteile der Gesellschaft, der an der Londoner Börse veröffentlicht wird, sowie Factsheets und weitere Unterlagen und Nachrichten, die auf der Webseite der Gesellschaft unter zur Verfügung stehen. Allen Anteilinhabern wird empfohlen, an der HV teilzunehmen, um die angegebenen Tagesordnungspunkte zu besprechen und ihre Stimmrechte auszuüben. Die Gesellschaft gibt das Ergebnis der bei Hauptversammlungen gefassten Beschlüsse bekannt, stellt jedoch nicht alle Einzelheiten der Abstimmung auf ihrer Internetseite zur Verfügung. Wollen Anteilinhaber vor einer HV Fragen einreichen, werden sie gebeten, diese auf der Rückseite ihrer Vollmachtskarte zu formulieren, über die Website der Gesellschaft einzustellen oder schriftlich an den Company Secretary an die auf Seite 5 genannte Anschrift zu richten. Versammlungen der Anteilinhaber und mit den Anteilen verbundene Rechte Die Einberufung und Leitung von Versammlungen der Anteilinhaber werden durch die Satzung der Gesellschaft und die Irish Companies Acts bestimmt. Auch wenn die Verwaltungsratsmitglieder jederzeit eine außerordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft einberufen können, sind die Verwaltungsratsmitglieder dazu verpflichtet, die erste HV der Gesellschaft innerhalb von achtzehn Monaten nach dem Tag der Gründung einzuberufen. Jede nachfolgende HV muss innerhalb von fünfzehn Monaten nach dem Tag der letzten HV einberufen werden, vorausgesetzt, dass eine HV einmal jährlich innerhalb von sechs Monaten nach Ende des Geschäftsjahres der Gesellschaft abgehalten wird. Anteilinhaber, die nicht weniger als ein Zehntel des eingezahlten Grundkapitals der Gesellschaft repräsentieren, können von den Mitgliedern des Verwaltungsrats die Einberufung einer Versammlung der Anteilinhaber verlangen. Mindestens einundzwanzig Werktage vor jeder HV und jeder Versammlung, die zur Freigabe eines besonderen Beschlusses einberufen wurde, muss den Anteilinhabern eine Mitteilung darüber zugehen und vierzehn Werktage im Fall jeder anderen Hauptversammlung, es sei denn, dass die Abschlussprüfer und alle teilnahme- und stimmberechtigten Anteilinhaber der Gesellschaft einer kürzeren Frist zur Mitteilung zustimmen. Der Vorsitzende stellt sicher, dass der Vorsitzende des Prüfungsausschusses zur Beantwortung von Fragen auf der HV zur Verfügung steht und alle Verwaltungsratsmitglieder teilnehmen. 19

20 Global Funds Ireland plc Bericht des Verwaltungsrats (Fortsetzung) Stellungnahme zur Corporate Governance (Fortsetzung) Zwei Anteilinhaber bilden entweder persönlich oder durch einen bestimmten Stellvertreter eine beschlussfähige Anzahl bei einer Hauptversammlung. Das Grundkapital der Gesellschaft ist in verschiedene Anteilklassen unterteilt und die Irish Companies Acts und die Satzung sehen vor, dass für die Beschlussfähigkeit bei einer Hauptversammlung zur Prüfung jeder Änderung der mit Anteilklassen verbundenen Rechte zwei oder mehr Anteilinhaber versammelt sein müssen, die persönlich oder durch einen Vertreter repräsentiert sind und durch einen Vertreter mindestens ein Drittel der ausgegebenen Anteile der betreffenden Anteilklasse halten oder vertreten. Jedem Inhaber von gewinnberechtigten und nicht-gewinnberechtigten Anteilen, der persönlich oder durch einen Vertreter repräsentiert ist und durch Handzeichen abstimmt, wird eine Stimme gewährt. Bei einer schriftlichen Abstimmung wird jedem Inhaber von gewinnberechtigten Anteilen, der persönlich oder durch einen Vertreter repräsentiert ist, eine Stimme hinsichtlich aller von diesem gehaltenen nicht-stimmberechtigten Anteile gewährt. Bei jeder Hauptversammlung wird über einen bei der Versammlung abzustimmenden Beschluss per Handzeichen entschieden, es sei denn, dass vor oder bis zur Erklärung des Ergebnisses der Abstimmung bei Handzeichen eine schriftliche Abstimmung durch den Vorsitzenden der Hauptversammlung verlangt wird, oder durch mindestens fünf anwesende und bei der Versammlung stimmberechtigte Anteilinhaber, oder durch jeden oder mehrere Anteilinhaber von gewinnberechtigten Anteilen, die persönlich oder durch einen Vertreter repräsentiert sind, mindestens ein Zehntel der ausgegebenen Anteile vertreten und bei der Versammlung stimmberechtigt sind. Anteilinhaber können darüber entscheiden einen ordentlichen Beschluss oder einen Sonderbeschluss auf der Versammlung der Anteilinhaber zu genehmigen. Anderenfalls wird ein schriftlicher Beschluss, der durch alle Anteilinhaber unterzeichnet ist, die zu der Zeit teilnahmeberechtigt sind und auf der Hauptversammlung über einen solchen Beschluss entscheiden können, für alle Zwecke wirksam und gültig, so als ob der Beschluss auf einer ordnungsgemäß einberufenen und abgehaltenen Hauptversammlung der Gesellschaft gefasst worden wäre, und kann aus mehreren Dokumenten in der Form bestehen, dass sie durch einen oder mehrere Anteilinhaber unterzeichnet sind. Ein ordentlicher Beschluss der Gesellschaft (oder der Anteilinhaber einer bestimmten Anteilklasse) erfordert eine einfache Mehrheit der Stimmen der persönlich oder durch einen Vertreter repräsentierten Anteilinhaber bei der Versammlung, bei welcher der Beschluss eingebracht wird. Ein Sonderbeschluss der Gesellschaft (oder der Anteilinhaber einer bestimmten Anteilklasse) erfordert eine Mehrheit von nicht weniger als drei Viertel der Stimmen der persönlich oder durch einen Vertreter repräsentierten Anteilinhaber und eine Abstimmung auf der Hauptversammlung, wenn ein Sonderbeschluss gefasst werden soll, der einen Beschluss zur Änderung der Satzung beinhaltet. Rückblick und zukünftige Entwicklungen Die Gesellschaft ist als Umbrella-Fonds konzipiert und kann einen oder mehrere Fonds umfassen. Die Gesellschaft kann zu jedem Zeitpunkt neue Anteilklassen für einen Fonds sowie neue Fonds auflegen. Jeder neue Fonds bedarf der vorherigen Zustimmung der Zentralbank und die Einführung einer neuen Anteilklasse muss der Irischen Zentralbank im Voraus angezeigt werden. Eine Prüfung der Marktaktivitäten und -strategie der Fonds ist im Abschnitt Anlagepolitik und Beschreibung des Fonds auf den Seiten 6 bis 7 enthalten. Die Strategie, mit der die Gesellschaft im Zeitverlauf Wertzuwächse erzielen will, wird jeweils in den Anlagezielen der einzelnen Fonds erläutert. Als Exchange Traded Funds (ETFs) dürfte der Wert der Fonds sich an der Entwicklung der jeweiligen Börsen orientieren. Der Fonds hat Verfahren zur Minimierung der Tracking Errors eingerichtet, wie im Bericht des Anlageverwalters auf den Seiten 8 bis 12 beschrieben. Jede Änderung der in den ergänzenden Verkaufsprospekten der Fonds aufgeführten Anlageziele (wie im oben genannten Bericht des Anlageverwalters zusammengefasst) muss zuvor von den Anteilinhabern dieses Fonds genehmigt werden. Anlageziel Weitere Informationen zu den Anlagezielen finden Sie im Abschnitt Anlagepolitik und Beschreibung des Fonds auf den Seiten 6 und 7. Ziele und Strategien des Risikomanagements Eine Anlage in die Gesellschaft bringt gewisse Risiken mit sich, einschließlich, jedoch nicht darauf beschränkt, der in Anmerkung 14 zu diesem Abschluss aufgeführten Risiken. Ergebnisse und Ausschüttungen Die Ergebnisse und Ausschüttungen des Berichtsjahres sind in der Gewinn- und Verlustrechnung dargelegt. Die Gesellschaft kann für jede ihrer Anteilklassen der Fonds der Gesellschaft, die als ausschüttende Anteilklassen strukturiert sind, Ausschüttungen beschließen und auszahlen. Oktober 2014 (Ausschüttung nach Ende des Geschäftsjahres) Ankündigungsdatum: 19. September 2014 Ex-Dividende-Tag: 2. Oktober 2014 Stichtag: 6. Oktober 2014 Zahlungsdatum: 31. Oktober 2014 Name des Fonds Ausschüttung je Anteil Barbetrag der Ausschüttung EQQQ NASDAQ-100 UCITS ETF 0, US 1000 UCITS ETF 0, Dynamic US Market UCITS ETF 0, Global Clean Energy UCITS ETF 0, Global Listed Private Equity UCITS ETF 0, Global Water UCITS ETF 0,

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