JAHRESBERICHT UND GEPRÜFTER ABSCHLUSS Für das am 30. September 2013 abgelaufene Geschäftsjahr
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1 Global s Ireland plc (eine Kapitalinvestmentgesellschaft mit variablem Kapital und getrennter Haftung zwischen den Teilfonds in Form eines Umbrella-Fonds) JAHRESBERICHT UND GEPRÜFTER ABSCHLUSS Für das am 30. September 2013 abgelaufene Geschäftsjahr Nicht alle Teilfonds der Global s Ireland plc wurden in Deutschland zum öffentlichen Vertrieb angezeigt. Anteile der folgenden Teilfonds dürfen in Deutschland nicht öffentlich vertrieben werden: UK 100 Italy 30 Hong Kong China All-World 3000 Switzerland
2 Global s Ireland plc Inhaltsverzeichnis Allgemeine Informationen 4-5 Anlagepolitik und Beschreibung des Fonds 6-7 Bericht des Anlageverwalters 8-12 Bericht des Verwaltungsrats Bericht des Prüfungsausschusses Weitere Informationen 28 Bericht der Depotbank an die Anteilinhaber 29 Bericht des unabhängigen Wirtschaftsprüfers an die Anteilinhaber 30 Wertpapierbestand Bilanz zum 30. September Bilanz zum 30. September Gewinn- und Verlustrechnung zum 30. September Gewinn- und Verlustrechnung zum 30. September Veränderungen des den Inhabern gewinnberechtigter, rückkaufbarer Anteile zuzurechnenden Nettovermögens zum 30. September Veränderungen des den Inhabern gewinnberechtigter, rückkaufbarer Anteile zuzurechnenden Nettovermögens zum 30. September Anmerkungen zum Abschluss US Equity ETFs Seiten EQQQ Wertpapierbestand 31 Aufstellung der Veränderungen in der Zusammensetzung des Portfolios US 1000 Wertpapierbestand 34 Aufstellung der Veränderungen in der Zusammensetzung des Portfolios Dynamic US Market Wertpapierbestand 51 Aufstellung der Veränderungen in der Zusammensetzung des Portfolios Intelligent Access ETFs Global Clean Energy Wertpapierbestand 54 Aufstellung der Veränderungen in der Zusammensetzung des Portfolios Global Listed Private Equity Wertpapierbestand 57 Aufstellung der Veränderungen in der Zusammensetzung des Portfolios NASDAQ OMX Global Water Wertpapierbestand 59 Aufstellung der Veränderungen in der Zusammensetzung des Portfolios Global Agriculture NASDAQ OMX Wertpapierbestand 61 Aufstellung der Veränderungen in der Zusammensetzung des Portfolios Middle East North Africa NASDAQ OMX Wertpapierbestand 63 Aufstellung der Veränderungen in der Zusammensetzung des Portfolios
3 Global s Ireland plc Inhaltsverzeichnis (Fortsetzung) Global ETFs Developed 1000 Wertpapierbestand 64 Aufstellung der Veränderungen in der Zusammensetzung des Portfolios Developed Europe Mid- Small Wertpapierbestand 79 Aufstellung der Veränderungen in der Zusammensetzung des Portfolios All-World 3000 Wertpapierbestand 89 Aufstellung der Veränderungen in der Zusammensetzung des Portfolios Emerging Markets Wertpapierbestand 90 Aufstellung der Veränderungen in der Zusammensetzung des Portfolios Asia Pacific Ex-Japan Wertpapierbestand 91 Aufstellung der Veränderungen in der Zusammensetzung des Portfolios Country Specified ETFs Europe Wertpapierbestand 95 Aufstellung der Veränderungen in der Zusammensetzung des Portfolios UK 100 Wertpapierbestand 104 Aufstellung der Veränderungen in der Zusammensetzung des Portfolios Italy 30 Wertpapierbestand 107 Aufstellung der Veränderungen in der Zusammensetzung des Portfolios Switzerland Wertpapierbestand 108 Aufstellung der Veränderungen in der Zusammensetzung des Portfolios Hong Kong China Wertpapierbestand 109 Aufstellung der Veränderungen in der Zusammensetzung des Portfolios Fixed Income ETFs EuroMTS Cash 3 Months Wertpapierbestand 111 Aufstellung der Veränderungen in der Zusammensetzung des Portfolios 186 Common Investment Cash Pool 112 Zusätzliche Informationen
4 Global s Ireland plc Allgemeine Informationen Global s Ireland plc (die Gesellschaft ) wurde am 5. Februar 2002 nach den in Irland geltenden Gesetzen als offene Investmentgesellschaft mit variablem Kapital ( OEIC ) und getrennter Haftung zwischen den Teilfonds in Form einer Aktiengesellschaft (Public Limited Company) gemäß den Companies Acts von 1963 bis 2013, Registernummer und den Bestimmungen der Europäischen Gemeinschaft (Organismen für gemeinsame Anlagen in übertragbaren Wertpapieren) von 2011 (in der aktuellen Fassung) gegründet. Zum 30. September 2013 waren neunzehn Fonds der Gesellschaft errichtet (jeweils ein Fonds und zusammen die Fonds ). Die Liste der aktuellen Fonds lautet: US Equity ETFs EQQQ US 1000 Dynamic US Market Intelligent Access ETFs Global Clean Energy Global Listed Private Equity NASDAQ OMX Global Water Global Agriculture NASDAQ OMX Middle East North Africa NASDAQ OMX Global ETFs Developed 1000 Developed Europe Mid-Small All-World 3000 Emerging Markets Asia Pacific Ex-Japan Country Specified ETFs Europe UK 100 Italy 30 Switzerland Hong Kong China Fixed Income ETFs EuroMTS Cash 3 Months 4
5 Verwaltungsratsmitglieder: Benjamin T. Fulton (Amerikaner) zum 30. April 2013 zurückgetreten Adrian Waters (Ire)* Global s Ireland plc Allgemeine Informationen (Fortsetzung) Leslie Schmidt (Amerikanerin)** Dublin 2 Brian Collins (Ire)* Cormac O Sullivan (Ire)** Douglas J. Sharp (Kanadier)** zum 16. Mai 2013 ernannt *Unabhängiges, nichtgeschäftsführendes Verwaltungsratsmitglied **Unabhängiges, nichtgeschäftsführendes Verwaltungsratsmitglied Eingetragener Geschäftssitz: 1st Floor, George s Quay House 43 Townsend Street Irland Fondsmanager: Invesco Global Asset Management Limited 1 st Floor, Georges s Quay House, 43 Townsend Street Dublin 2, Irland Anlageverwalter^: Verwaltungs-, Register- und Transferstelle: Invesco Capital Management LLC BNY Mellon Services (Ireland) Limited 3500 Lacey Road Guild House Downers Grove Guild Street Illinois International Financial Services Centre Vereinigte Staaten Dublin 1 Unabhängiger Wirtschaftsprüfer: Depotbank: PricewaterhouseCoopers BNY Mellon Trust Company (Ireland) Limited One Spencer Dock Guild House North Wall Quay Guild Street Dublin 1 International Financial Services Centre Irland Dublin 1 Irland Rechtsberater in Großbritannien: Rechtsberater in Irland: Clifford Chance Limited Liability Partnership William Fry 10 Upper Bank Street Fitzwilton House, Wilton Place London Dublin 2 E14 5JJ Irland England Secretary: Invesco Asset Management Limited 30 Finsbury Square London EC2A 1AG England ^ Mit Wirkung zum 15. Juli 2013 hat der Anlageverwalter seinen Geschäftssitz von 301 West Roosevelt Road, Wheaton, Illinois 60187, Vereinigte Staaten in die oben genannte Anschrift geändert. 5
6 Anlagestrategie für das Jahr Global s Ireland plc Anlagepolitik und Beschreibung des Fonds EQQQ Anlageziel des Fonds ist die Erzielung von Anlageergebnissen, die vor Kosten grundsätzlich der Preis- und Ertragsentwicklung des NASDAQ 100 Index ( der Index ) in US-Dollar entsprechen. Zu diesem Zweck werden sämtliche im Index vertretenen Werte unter Nachbildung der entsprechenden Gewichtung im Index gemäß den jeweiligen Anlagebeschränkungen im Prospekt des Fonds gehalten. US 1000 Anlageziel des Fonds ist die Erzielung von Anlageergebnissen, die vor Kosten der Preis- und Ertragsentwicklung des US 1000 Index ( der Index ) in US-Dollar entsprechen. Zu diesem Zweck werden sämtliche im Index vertretenen Werte unter Nachbildung der entsprechenden Gewichtung im Index gemäß den jeweiligen Anlagebeschränkungen im Prospekt des Fonds gehalten. Dynamic US Market Anlageziel des Fonds ist die Erzielung von Anlageergebnissen, die vor Kosten der Preis- und Ertragsentwicklung des Dynamic Market Intellidex ( der Index ) in US-Dollar entsprechen. Zu diesem Zweck werden sämtliche im Index vertretenen Werte unter Nachbildung der entsprechenden Gewichtung im Index gemäß den jeweiligen Anlagebeschränkungen im Prospekt des Fonds gehalten. Global Clean Energy Anlageziel des Fonds ist die Erzielung von Anlageergebnissen, die vor Kosten der Preis- und Ertragsentwicklung des WilderHill New Energy Global Innovation Index ( der Index ) in Euro entsprechen. Zu diesem Zweck werden sämtliche im Index vertretenen Werte unter Nachbildung der entsprechenden Gewichtung im Index gemäß den jeweiligen Anlagebeschränkungen im Prospekt des Fonds gehalten. Global Listed Private Equity Anlageziel des Fonds ist die Erzielung von Anlageergebnissen, die vor Kosten grundsätzlich der Preis- und Ertragsentwicklung des Global Listed Private Equity Index ( der Index ) in Euro entsprechen. Zu diesem Zweck werden sämtliche im Index vertretenen Werte unter Nachbildung der entsprechenden Gewichtung im Index gemäß den jeweiligen Anlagebeschränkungen im Prospekt des Fonds gehalten. NASDAQ OMX Global Water (vormals Palisades Global Water ) Anlageziel des Fonds ist die Erzielung von Anlageergebnissen, die vor Kosten der Preis- und Ertragsentwicklung des NASDAQ OMX Global Water Index ( der Index ) in Euro entsprechen. Zu diesem Zweck werden sämtliche im Index vertretenen Werte unter Nachbildung der entsprechenden Gewichtung im Index gemäß den jeweiligen Anlagebeschränkungen im Prospekt des Fonds gehalten. Vorher wurde der Fonds unter dem Namen Palisades Global Water geführt, doch der Name wurde am 1. März 2012 geändert. Global Agriculture NASDAQ OMX Anlageziel des Fonds ist die Erzielung von Anlageergebnissen für Anleger, die vor Kosten der Preis- und Ertragsentwicklung des NASDAQ OMX Global Agriculture Index ( der Index ) in US-Dollar entsprechen. Zu diesem Zweck werden sämtliche im Index vertretenen Werte unter Nachbildung der entsprechenden Gewichtung im Index gemäß den jeweiligen Anlagebeschränkungen im Prospekt des Fonds gehalten. Middle East North Africa NASDAQ OMX Anlageziel des Middle East North Africa ist die Erzielung von Anlageergebnissen für Anleger, die vor Kosten der Preis- und Ertragsentwicklung des NASDAQ OMX Middle East North Africa Index ( der Index ) in US-Dollar entsprechen. Zu diesem Zweck werden Finanzderivate ( FDIs ), insbesondere Total Return Swaps, gehalten. Developed 1000 Anlageziel des Fonds ist die Erzielung von Anlageergebnissen, die vor Kosten der Preis- und Ertragsentwicklung des Developed 1000 Index ( der Index ) in Euro entsprechen. Zu diesem Zweck werden sämtliche im Index vertretenen Werte unter Nachbildung der entsprechenden Gewichtung im Index gemäß den jeweiligen Anlagebeschränkungen im Prospekt des Fonds gehalten. Developed Europe Mid-Small Anlageziel des Fonds ist die Erzielung von Anlageergebnissen, die vor Kosten der Preis- und Ertragsentwicklung des Developed Europe Mid- Small Index ( der Index ) in Euro entsprechen. Zu diesem Zweck werden sämtliche im Index vertretenen Werte unter Nachbildung der entsprechenden Gewichtung im Index gemäß den jeweiligen Anlagebeschränkungen im Prospekt des Fonds gehalten. All-World 3000 Anlageziel des Fonds ist die Erzielung von Anlageergebnissen, die vor Kosten der Preis- und Ertragsentwicklung des All-World 3000 Index ( der Index ) in US-Dollar entsprechen. Zu diesem Zweck werden FDIs, insbesondere Total Return Swaps gehalten. Emerging Markets Anlageziel des Fonds ist die Erzielung von Anlageergebnissen, die vor Kosten der Preis- und Ertragsentwicklung des Emerging Markets Index ( der Index ) in US-Dollar entsprechen. Zu diesem Zweck werden FDIs, insbesondere Total Return Swaps gehalten. Asia Pacific Ex-Japan Anlageziel des Fonds ist die Erzielung von Anlageergebnissen, die vor Kosten der Preis- und Ertragsentwicklung des Asia Pacific ex-japan Index ( der Index ) in US-Dollar entsprechen. Zu diesem Zweck werden sämtliche im Index vertretenen Werte unter Nachbildung der entsprechenden Gewichtung im Index gemäß den jeweiligen Anlagebeschränkungen im Prospekt des Fonds gehalten. Europe Anlageziel des Fonds ist die Erzielung von Anlageergebnissen, die vor Kosten der Preis- und Ertragsentwicklung des Europe Index ( der Index ) in Euro entsprechen. Zu diesem Zweck werden sämtliche im Index vertretenen Werte unter Nachbildung der entsprechenden Gewichtung im Index gemäß den jeweiligen Anlagebeschränkungen im Prospekt des Fonds gehalten. 6
7 Anlagestrategie für das Jahr (Fortsetzung) Global s Ireland plc Anlagepolitik und Beschreibung des Fonds (Fortsetzung) UK 100 Anlageziel des Fonds ist die Erzielung von Anlageergebnissen, die vor Kosten der Preis- und Ertragsentwicklung des UK 100 Index ( der Index ) in Pfund Sterling entsprechen. Zu diesem Zweck werden sämtliche im Index vertretenen Werte unter Nachbildung der entsprechenden Gewichtung im Index gemäß den jeweiligen Anlagebeschränkungen im Prospekt des Fonds gehalten. Italy 30 Anlageziel des Fonds ist die Erzielung von Anlageergebnissen, die vor Kosten der Preis- und Ertragsentwicklung des Italy 30 Index ( der Index ) in Euro entsprechen. Zu diesem Zweck werden sämtliche im Index vertretenen Werte unter Nachbildung der entsprechenden Gewichtung im Index gemäß den jeweiligen Anlagebeschränkungen im Prospekt des Fonds gehalten. Switzerland Anlageziel des Fonds ist die Erzielung von Anlageergebnissen, die vor Kosten der Preis- und Ertragsentwicklung des Switzerland Index ( der Index ) in Schweizer Franken entsprechen. Zu diesem Zweck werden sämtliche im Index vertretenen Werte unter Nachbildung der entsprechenden Gewichtung im Index gemäß den jeweiligen Anlagebeschränkungen im Prospekt des Fonds gehalten. Hong Kong China Anlageziel des Fonds ist die Erzielung von Anlageergebnissen für Anleger, die vor Kosten der Preis- und Ertragsentwicklung des Hong Kong China Index ( der Index ) in US-Dollar entsprechen. Zu diesem Zweck werden sämtliche im Index vertretenen Werte unter Nachbildung der entsprechenden Gewichtung im Index gemäß den jeweiligen Anlagebeschränkungen im Prospekt des Fonds gehalten. EuroMTS Cash 3 Months Anlageziel des EuroMTS Cash 3 Months ist die Erzielung von Anlageergebnissen für Anleger, die vor Kosten der Preis- und Ertragsentwicklung des EuroMTS Government Bill Index ( der Index ) in Euro entsprechen. Zu diesem Zweck wird ein Portfolio aus Wertpapieren gehalten, das aus Wertpapieren besteht, die Komponenten des Index sind. 7
8 Global s Ireland plc Bericht des Anlageverwalters Wertentwicklungsanalyse Wertentwicklung des Index gegen die des Fonds bis 30. September 2013 Name des Fonds Währung Auflegungsdatum Nettoinventarwert Seit Jahresbeginn bis heute 1. Januar 2013 bis 30. September Jahr 5 Jahre 1. Oktober 2012 bis 30. September Oktober 2008 bis 30. September 2013 EQQQ USD 2. Dez ,77 % 16,10 % 15,77 % Nasdaq100 Index 22,22 % 16,71 % 16,22 % Veränderung -0,45 % -0,61 % -0,45 % US 1000 USD 12. Nov ,04 % 24,42 % 12,44 % US 1000 Index 22,74 % 25,44 % 13,20 % Veränderung -0,70 % -1,02 % -0,76 % Dynamic US Market USD 12. Nov ,16 % 26,58 % 9,11 % Dynamic Market Intellidex Index 25,28 % 28,35 % 10,45 % Veränderung -1,12 % -1,77 % -1,34 % Global Clean Energy 12. Nov ,63 % 42,57 % -8,97 % Wilderhill New Energy Global Innovation Index - 42,65 % 43,29 % -7,23 % Veränderung -0,02 % -0,72 % -1,74 % Global Listed Private Equity 19. Nov ,30 % 27,42 % 4,88 % Red Rock Global Listed Private Equity Index - 23,16 % 29,87 % 7,15 % Veränderung -1,86 % -2,45 % -2,27 % NASDAQ OMX Global Water 19. Nov ,89 % 16,62 % 6,99 % Blended - NASDAQ Global Water Index - 16,60 % 18,67 % 8,00 % Veränderung -1,71 % -2,05 % -1,01 % Global Agriculture NASDAQ OMX USD 15. Sep ,01 % -4,17 % N/A NASDAQ OMX Global Agriculture Index (UCITs -5,18 % -3,07 % 7,24 % Index) Veränderung -0,83 % -1,10 % N/A Middle East North Africa NASDAQ USD 29. Jan ,67 % 10,49 % N/A OMX NASDAQ OMX MENA Index 16,28 % 12,49 % -4,27 % Veränderung -1,61 % -2,00 % N/A Developed Dez ,00 % 18,57 % 9,22 % Developed 1000 Index - 16,78 % 19,65 % 10,06 % Veränderung -0,78 % -1,08 % -0,84 % Developed Europe Mid- 3. Dez ,80 % 27,18 % 11,21 % Small Developed Europe Mid-Small Index - 21,00 % 28,69 % 12,75 % Veränderung -1,20 % -1,51 % -1,54 % 8
9 Wertentwicklungsanalyse (Fortsetzung) Global s Ireland plc Bericht des Anlageverwalters (Fortsetzung) Wertentwicklung des Index gegen die des Fonds bis 30. September 2013 (Fortsetzung) Name des Fonds Währung Auflegungsdatum Nettoinventarwert Seit Jahresbeginn bis heute 1. Januar 2013 bis 30. September Jahr 5 Jahre 1. Oktober 2012 bis 30. September Oktober 2008 bis 30. September 2013 All World 3000 USD 01. Feb. 2010* ,13 % 21,47 % N/A Blended - All World 3000 Index 17,74 % 23,62 % N/A Veränderung -1,61 % -2,15 % N/A Emerging Market USD 01. Feb. 2010* ,79 % -3,78 % N/A Blended - Emerging Market -6,79 % -2,45 % N/A Veränderung -0,99 % -1,33 % N/A Asia Pacific ex Japan USD 01. Feb. 2010* ,57 % 9,02 % N/A Blended - Asia Pacific ex Japan Index 3,45 % 10,11 % N/A Veränderung -0,87 % -1,08 % N/A Europe 19. Nov ,07 % 21,04 % 6,18 % Europe Index - 16,08 % 22,31 % 7,12 % Veränderung -1,01 % -1,27 % -0,94 % UK 100 GBP 3. Dez ,56 % 19,85 % 9,87 % UK 100 Index - GBP 15,06 % 20,63 % 10,36 % Veränderung -0,50 % -0,78 % -0,48 % Italy Dez ,63 % 16,93 % -5,00 % Developed 30 Index - 9,35 % 17,89 % -4,12 % Veränderung -0,71 % -0,95 % -0,87 % Switzerland CHF 01. Feb. 2010* ,22 % 25,84 % N/A Blended - Swiss Index - CHF 20,45 % 27,32 % N/A Veränderung -1,22 % -1,48 % N/A Hong Kong China USD 01. Feb. 2010* ,62 % 8,43 % N/A Blended - Hong Kong China 3,30 % 9,33 % N/A Veränderung -0,67 % -0,90 % N/A EuroMTS Cash 3 Month 10. Okt ,15 % 0,31 % N/A EuroMTS Government Bills Index - 0,29 % 0,47 % 1,01 % Veränderung -0,14 % -0,16 % N/A Tracking Error-Analyse Annehmbare Spannen für den Fonds In der nachstehenden Tabelle sind angemessene Levels für Tracking Error-Spannen bei den gegenwärtig in Europa börsennotierten Produkten angegeben, die der Anlageverwalter einsetzt. Der Anlageverwalter wird die Mindest- und Höchstwerte für jeden Fonds regelmäßig überprüfen, um sicherzustellen, dass sie noch angemessen sind, sowie alternative Messtechniken nutzen, um die Genauigkeit von Abweichungen zu messen. Die Spannen sind identisch mit denen der an US-Börsen notierten Power Shares Fonds. 9
10 Tracking Error-Analyse (Fortsetzung) Global s Ireland plc Bericht des Anlageverwalters (Fortsetzung) Angemessene Spannen für den Fonds (Fortsetzung) Die nachstehende Tabelle enthält die den jeweiligen Fonds entsprechende Tracking Error-Analyse für Zeiträume von einem Jahr, zwei Jahren und drei Jahren bis zum 30. September Ticker Name des Fonds Strategie 1 Jahr 2 Jahre 3 Jahre Ibbotson Tracking-Error- Spanne EQQQ EQQQ US Large Cap Equity 0,06 % 0,05 % 0,05 % 0,03 % - 0,20 % PSWC Dynamic US Market US Large Cap Equity 0,17 % 0,21 % 0,20 % 0,03 % - 0,20 % PSRF US 1000 US Large Cap Equity 0,17 % 0,17 % 0,15 % 0,03 % - 0,20 % PSBW Global Clean Energy Natural Resources 0,82 % 0,88 % 0,90 % 0,06 % - 1,00 % PSRE Europe Non-US Developed Equity 0,38 % 0,63 % 0,53 % 0,10 % - 1,00 % PSDE Emerging Markets* Emerging Markets Equity 0,31 % 0,32 % 0,43 % 0,10 % - 2,00 % PSHO NASDAQ OMX Global Water** Natural Resources 0,48 % 0,73 % 0,71 % 0,06 % - 1,00 % PSDD Dynamic Asia Pacific ex Japan* Asian Equity 0,48 % 0,45 % 0,41 % 0,10 % - 1,25 % PSSP Global Listed Private Equity Sector Equity 0,45 % 0,39 % 0,43 % 0,03 % - 0,90 % PSRD Developed 1000 Non-US Developed Equity 0,39 % 0,37 % 0,49 % 0,10 % - 1,00 % PSES Dev Europe Mid-Small Non-US Developed Equity 0,31 % 0,30 % 0,30 % 0,10 % - 1,00 % PSRU UK 100 Non-US Developed Equity 0,21 % 0,19 % 0,22 % 0,10 % - 1,00 % PSDU All World 3000* Non-US Developed Equity 0,14 % 0,24 % 0,59 % 0,10 % - 1,00 % PTI Italy 30 Non-US Developed Equity 0,63 % 0,71 % 0,61 % 0,10 % - 1,00 % PDI Switzerland* Non-US Developed Equity 0,40 % 0,40 % 0,62 % 0,10 % - 1,00 % PSGA Global Agriculture Natural Resources 0,18 % 0,30 % 0,32 % 0,06 % - 1,00 % PSDJ Hong Kong China* Asian Equity 0,16 % 0,33 % 0,71 % 0,10 % - 1,25 % PSMN MENA Emerging Markets Equity 0,23 % 0,32 % 0,90 % 0,10 % - 2,00 % PEU EuroMTS Cash 3 Months Non-US Bond 0,05 % 0,20 % 0,17 % 1,00 % - 2,00 % * Wechsel der zugrundeliegenden Indizes für diese fünf Fonds am 1. Februar 2010 Aufgrund dieses Wechsels wurden alle Wertentwicklungszahlen in unserer internen Berichterstattung zurückgesetzt und ebenfalls für diese fünf Fonds ab dem 1. Februar 2010 für die Zukunft berechnet. ** Der NASDAQ OMX Global Water stellte im März 2012 auf einen anderen Index um. Wertentwicklungsdifferenz ist definiert als die Differenz zwischen der Rendite eines Portfolios und der eines Index. Diese Differenzen sind auf den Seiten 8-9 aufgeführt. Tracking Error ist definiert als Standardabweichung der monatlichen Differenzen zwischen den Portfolio- und Benchmarkrenditen in einem festgelegten Zeitraum (seit Jahresbeginn bis heute, ein Jahr, drei Jahre, seit der Auflegung des Fonds usw.). Diese sind auf Seite aufgeführt. Gründe für Tracking Error ETFs sind, wie Indexfonds, dazu konzipiert, ein spezielles Marktsegment, Anlagethema oder eine stark beachtete Benchmark abzubilden. Da sie passiv verwaltet werden, sollte der Tracking Error bei einem ETF theoretisch gering oder nicht existent sein. Tracking Errors bei ETFs können unter anderem die folgenden Gründe haben: Bestände/Größe des Fonds, aufsichtsrechtliche Gründe/Einschränkungen, Cashflows und Gebühren. Die größte Herausforderung für unsere Fonds besteht aufgrund ihrer Größe tendenziell im Cash Management, und angesichts der Schwerpunkte einiger Fonds sowie der begrenzten Liquidität bestimmter Wertpapiere ist ein moderater Tracking Error unvermeidbar. Der Bericht verwendet Daten bezüglich der Wertentwicklungsdifferenz zwischen Fonds und Index, die mindestens 12 Monate umfassen, um einen akkuraten Tracking Error-Wert für die Fonds zu erhalten. Tracking Error-Ausnahmen Unter der Leitung des Verwaltungsrats der Gesellschaft haben wir eine Tracking Error-Analyse auf der Grundlage vierteljährlicher Daten durchgeführt, bei der die Tracking Error-Spannen als Referenz herangezogen wurden. Der Anlageverwalter wird die Mindest- und Höchstwerte für jeden Fonds regelmäßig überprüfen, um sicherzustellen, dass sie noch angemessen sind, sowie alternative Messtechniken nutzen, um die Genauigkeit von Abweichungen zu messen. 10
11 Global s Ireland plc Bericht des Anlageverwalters (Fortsetzung) Tracking Error-Ausnahmen (Fortsetzung) Der Dynamic US Market weist einen Tracking Error-Zeitraum von zwei Jahren auf. Im Jahr 2013 wurde der Standard für US-Fonds mit hoher Marktkapitalisierung von 0,35 % auf 0,20 % geändert. Bislang haben wir diesen Fonds innerhalb dieser Spanne gehalten. Wird zum Ende des Geschäftsjahres allerdings der neue Standard zugrunde gelegt, liegen wir leicht außerhalb dieser Spanne. Verschiedene Faktoren, wie beispielsweise Handelskosten, Verwaltungsgebühren und Wertrückgänge infolge von Rebalancing-Maßnahmen, spielen bei der Berechnung des Tracking Errors eine Rolle. In diesem Fall stellt jedoch die Quellensteuer den größten Einflussfaktor für die Fonds dar. Derzeit werden die Auswirkungen der Quellenbesteuerung von Ausschüttungen in unseren Indizes nicht ausgewiesen, während unsere Fonds diese Kosten zu tragen haben. Wir sind gerade dabei, diese Umstellung auf den Ausweis nach Abzug der Quellensteuern bei unseren Indexanbietern zu erwirken, wodurch sich die Wertentwicklungsdifferenz und der Tracking Error reduzieren dürften. Darüber hinaus wurde der Tracking Error sogar vor der Umstellung auf die neuen Indizes reduziert und liegt nicht mehr außerhalb der Spanne. Korrelationsanalyse Korrelation bezeichnet das Verhältnis zwischen zwei oder mehr Variablen mit einem zwischen 1 und -1 liegenden Wert. Korrelation ist der Grad, um den sich diese Varianten beobachtbar zueinander bewegen: Sofern sie sich in die gleiche Richtung bewegen, ist die Korrelation positiv; bewegen sie sich in gegensätzliche Richtungen, handelt es sich um eine negative Korrelation. Ein Wert von 1 zeigt an, dass die Werte vollkommen korreliert sind, während ein Wert von -1 bedeutet, dass sie genau gegensätzlich zueinander sind. Der berechnete Wert liegt meist irgendwo dazwischen und zeigt den Grad des linearen Zusammenhangs zwischen den Variablen an. Je näher der Koeffizient entweder an 1 oder -1 ist, desto höher oder niedriger ist die Korrelation zwischen den Variablen (in vorliegendem Fall der Fonds und der Index). Die nachstehende Tabelle enthält eine Abbildung der Korrelation zwischen jedem der in Irland ansässigen Fonds verglichen mit ihren jeweiligen Basiswerten. Eine Datenbasis von mindestens einem Jahr ist von Vorteil, wenn man eine Korrelationsanalyse für die Fonds durchführen möchte. Um entsprechende Zahlen für ein Jahr sowie für die Zeit seit der Auflegung der Fonds zu ermitteln, wurden für die Analyse monatlich erhobene Daten verwendet. Zusätzliche Informationen EQQQ monatliche Daten von Dezember 2002 bis heute Sonstige Fonds monatliche Daten seit der Auflegung des Fonds bis heute Die nachstehende Tabelle enthält die den jeweiligen Fonds entsprechende Korrelationsanalyse für den Zeitraum bis zum 30. September September 2013 Ticker Name Ausgegebene Anteile Währung Korrelation 1 Jahr EQQQ EQQQ USD 1 PSRF US USD 1 PSWC Dynamic US Market USD 1 PSBW Global Clean Energy ,999 PSSP Global Listed Private Equity ,999 PSHO NASDAQ OMX Global Water ,999 PSGA Global Agriculture NASDAQ OMX USD 1 PSMN Middle East North Africa NASDAQ OMX USD 1 PSRD Developed ,999 PSES Dev Europe Mid-Small ,999 PSDU All World USD 1 PSDE Emerging Markets USD 1 PSDD Dynamic Asia Pacific ex Japan USD 0,999 PSRE Europe PSRU UK GBP 1 PTI Italy PDI Switzerland CHF 0,999 PSDJ Hong/Kong China USD 1 PEU EuroMTS Cash 3 Months ,926 11
12 Global s Ireland plc Bericht des Anlageverwalters (Fortsetzung) Ausblick Die Fonds werden weiterhin in enger Ausrichtung auf die ihnen zugrundeliegenden Indizes verwaltet. Minimale bis moderate Tracking Error-Levels können bei Fonds mit besonders geringem Anlagevermögen, sowie bei den Fonds, bei denen Kontoeröffnungen problematisch sind (in Ländern wie China, Indien oder Russland), bestehen bleiben. Wenn das Anlagevermögen wächst, werden Korrelation und Tracking Error im Vergleich zu den den Fonds zugrundeliegenden Indizes vermindert. Zum 30. September 2013 betrug das gesamte verwaltete Vermögen für alle Fonds USD 1.558,2 Millionen oder 1.151,1 Millionen. Seit Jahresbeginn bis heute verzeichneten der EQQQ und der EuroMTS Cash 3 Months erhebliche Zuflüsse von USD 132,6 Millionen bzw. USD 49,5 Millionen. Acht weitere Fonds verzeichneten Zuflüsse und sechs Fonds verzeichneten Nettoabflüsse. Invesco Capital Management LLC Datum: 14. Oktober
13 Global s Ireland plc Jahresbericht und Geprüfter Abschluss Bericht des Verwaltungsrats Der Verwaltungsrat legt seinen Jahresbericht zusammen mit dem geprüften Abschluss vor. Verantwortlichkeiten des Verwaltungsrats Nach irischem Gesellschaftsrecht ist der Verwaltungsrat verpflichtet, für jede Rechnungsperiode einen Rechnungsabschluss vorzulegen, der ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild von der Lage der Gesellschaft und dem Unternehmensgewinn oder -verlust für diesen Berichtszeitraum vermittelt. Bei der Erstellung dieser Abschlüsse sind die Verwaltungsratsmitglieder verpflichtet: geeignete Bilanzierungsgrundsätze auszuwählen und diese konsequent anzuwenden; Beurteilungen und Schätzungen mit angemessener Sorgfalt und Vorsicht vorzunehmen; und bei der Erstellung des Abschlusses davon auszugehen, dass die Gesellschaft fortbestehen wird, sofern es nicht unbillig ist, davon auszugehen, dass die Gesellschaft ihre Geschäfte fortführt. Der Verwaltungsrat bestätigt, dass er bei der Erstellung des Abschlusses die o. g. Anforderungen erfüllt hat. Des Weiteren bestätigt der Verwaltungsrat, dass der Jahresbericht zusammen mit dem geprüften Abschluss (der Jahresabschluss ) gemäß den Grundsätzen des UK Corporate Governance Code (der UK Code ) in seiner Gesamtheit ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes, angemessenes und verständliches Bild vermittelt und Anteilinhabern jene Informationen bietet, die sie benötigen, um die Leistung, das Geschäftsmodell und die Strategie der Gesellschaft beurteilen zu können. Die geschäftlichen Aktivitäten der Gesellschaft, zusammen mit den Faktoren, die wahrscheinlich Einfluss auf die zukünftige Entwicklung, die Wertentwicklung und die Lage haben, sind im Bericht des Anlageverwalters beschrieben. Die Finanzlage der Gesellschaft ist im Abschluss auf den Seiten 113 bis 128 beschrieben. Des Weiteren beschreibt der Bericht des Anlageverwalters die Ziele jedes Fonds und den Ausblick für die Fonds. Die Gesellschaft hat beträchtliches verwaltetes Vermögen mit minimalen bis moderaten Tracking Error-Werten. Aus diesem Grund glauben die Verwaltungsratsmitglieder, dass die Gesellschaft gut aufgestellt ist, um ihr Geschäft erfolgreich zu managen, ungeachtet der derzeitigen ungewissen gesamtwirtschaftlichen Prognose. Die Verwaltungsratsmitglieder haben die nachvollziehbare Erwartung, dass die Gesellschaft über die geeigneten Mittel verfügt, um auch in naher Zukunft weiterhin operativ tätig sein zu können. Daher gehen sie bei der Vorbereitung des Jahresabschlusses weiterhin von den Fortführungswerten nach der Bilanzierung aus. Der Verwaltungsrat ist für die ordnungsgemäße Buchführung verantwortlich, die jederzeit mit angemessener Genauigkeit die finanzielle Lage der Gesellschaft wiedergibt. Zudem ist es seine Aufgabe sicherzustellen, dass die Abschlüsse gemäß den in Irland allgemein anerkannten Bilanzierungsgrundsätzen, den Companies Acts 1963 bis 2013 und den Bestimmungen der Europäischen Gemeinschaft (Organismen für gemeinsame Anlagen in übertragbaren Wertpapieren) von 2011 (in aktueller Fassung) erstellt werden. Der Verwaltungsrat ist auch für die Sicherung der Vermögenswerte der Gesellschaft verantwortlich und somit auch für die Ergreifung angemessener Maßnahmen zur Vermeidung und Aufdeckung von Betrugsfällen und anderen Unregelmäßigkeiten. Die Gesellschaft hat Invesco Global Asset Management Limited (der Fondsmanager ) zum Fondsmanager der Gesellschaft ernannt, der wiederum bestimmte Pflichten an den Anlageverwalter Invesco Capital Management LLC (der Anlageverwalter ) und die Verwaltungsstelle BNY Mellon Services (Ireland) Limited (die Verwaltungsstelle ) delegiert hat. Die Gesellschaft hat BNY Mellon Trust Company (Ireland) Limited (die Depotbank ) als Depotbank für die Vermögenswerte der Gesellschaft bestellt. Die vom Verwaltungsrat ergriffenen Maßnahmen zur Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Buchführung umfassen die Anwendung von geeigneten Systemen und Verfahren sowie die Einstellung von kompetentem Personal. Die Geschäftsbücher werden im Büro der Verwaltungsstelle im Guild House, Guild Street, International Financial Services Centre, Dublin 1, aufbewahrt. Stellungnahme zur Corporate Governance Allgemeine Grundsätze und Einhaltung Der Verwaltungsrat hat sich zur Einhaltung der höchsten Corporate-Governance-Standards verpflichtet und muss den Anteilinhabern Rechenschaft abgeben über die Führung der Angelegenheiten der Gesellschaft. Im Dezember 2011 veröffentlichte die Irish s Industry Association einen freiwilligen Corporate Governance Code (der IFIA-Code ) für irische Organismen für gemeinsame Anlagen, auf den bestehenden Corporate-Governance-Grundsätzen im Rahmen der Rechtsnormen basiert, dazu jedoch einige erhebliche Änderungen enthält und zusätzlich schwerpunktmäßig auf bestimmte Bereiche abstellt wie die Unabhängigkeit der Verwaltungsratsmitglieder, Interessenkonflikte, Überprüfung der Leistungen des Verwaltungsrats, Fortbildung der Verwaltungsratsmitglieder, zeitliches Engagement der Verwaltungsratsmitglieder und Teilnahme an anberaumten Verwaltungsratssitzungen. Der IFIA-Code trat am 1. Januar 2012 mit einer Übergangszeit bis zum 1. Januar 2013 in Kraft. Nach einer Prüfung des IFIA-Codes wurden diverse Corporate-Governance- Grundsätze umgesetzt, mit denen sichergestellt werden soll, dass die Gesellschaft bis zum 1. Januar 2013 alle Anforderungen des IFIA-Codes erfüllt. Der IFIA- Code ist auf der Internetseite abrufbar. Nach den Offenlegungs- und Transparenzvorschriften der UK Listing Authority müssen Gesellschaften mit einem Premium-Listing im Vereinigten Königreich offenlegen, wie sie die Grundsätze des UK-Codes angewendet und diesen eingehalten haben. Die Bestimmungen des vom Financial Reporting Council in der Fassung vom September 2012 ausgegebenen UK-Code waren im gesamten Berichtszeitraum anwendbar. Der UK-Code ist auf der Internetseite abrufbar. Die Gesellschaft erfüllt die maßgeblichen Bestimmungen des UK-Codes, mit Ausnahme der unten beschriebenen: (i) (ii) (iii) (iv) (v) (vi) (ix) Bestellung und zu den Aufgaben des Chief Executive; Bestellung und Funktion eines leitenden, unabhängigen Verwaltungsratsmitglieds; Vergütung von geschäftsführenden Verwaltungsratsmitgliedern; Einsetzung eines Nominierungsausschusses; Einsetzung eines Vergütungsausschusses; Entsendung von mindestens drei unabhängigen, nichtgeschäftsführenden Verwaltungsratsmitgliedern in den Prüfungsausschuss; Bestellung von mehrheitlich unabhängigen, nichtgeschäftsführenden Verwaltungsratsmitgliedern in den Verwaltungsrat; 13
14 Global s Ireland plc Bericht des Verwaltungsrats (Fortsetzung) Stellungnahme zur Corporate Governance (Fortsetzung) Allgemeine Grundsätze und Einhaltung (Fortsetzung) (x) (xi) Bestellung eines unabhängigen, nichtgeschäftsführenden Verwaltungsratsmitglieds als Vorsitzenden; und Einsetzung einer internen Prüfungsfunktion Der Verwaltungsrat ist nicht der Ansicht, dass diese Bestimmungen für die Gesellschaft gelten, da sie eine extern verwaltete Investmentgesellschaft ohne Mitarbeiter ist und im Zusammenhang mit (xi) oben, nach Ansicht der Verwaltungsgesellschaft über eine interne Prüfungsfunktion verfügt. Zusammensetzung des Verwaltungsrats Hinsichtlich der Zusammensetzung des Verwaltungsrats geben IFIA- und der UK-Code unterschiedliche Empfehlungen ab. Der UK-Code schreibt vor, dass die Mehrheit des Verwaltungsrats aus unabhängigen, nichtgeschäftsführenden Verwaltungsratsmitgliedern besteht, von denen einer den Vorsitz führen sollte. Laut IFIA-Code muss die Mehrheit des Verwaltungsrats aus nichtgeschäftsführenden Verwaltungsratsmitgliedern bestehen, von denen mindestens einer ein unabhängiges, nichtgeschäftsführendes Verwaltungsratsmitglied ist. Der IFIA-Code schreibt nicht vor, dass der Vorsitzende unabhängig ist. Der Verwaltungsrat hat beschlossen, sich diesbezüglich nach dem IFIA-Code zu richten, da dieser speziell für Organismen für gemeinsame Anlagen entwickelt wurde. Der Verwaltungsrat hat fünf Mitglieder, die alle nichtgeschäftsführende Mitglieder sind und von denen zwei als unabhängig anzusehen sind. Drei Verwaltungsratsmitglieder sind in Irland ansässig (einschließlich der beiden unabhängigen, nichtgeschäftsführenden Verwaltungsratsmitglieder) und können daher nach billigem Ermessen an kurzfristig anberaumten Treffen mit der Irischen Zentralbank teilnehmen, wenn dies erforderlich ist. Die Verwaltungsratsmitglieder verfügen in den Bereichen Finanz- und Anlageverwaltung über Fähigkeiten und Erfahrungen, die für die Leitung und Kontrolle der Gesellschaft relevant sind. Nähere Einzelheiten zur Kompetenz und Erfahrung der Verwaltungsratsmitglieder finden Sie in den biographischen Angaben auf den Seiten 17 bis 18. Leslie Schmidt ist seit ihrer Berufung in den Verwaltungsrat am 18. November 2011 Vorsitzende der Gesellschaft. Obwohl sie als Angestellte von Invesco nicht als unabhängig betrachtet wird, hat sie bewiesen, dass sie objektive Entscheidungen treffen kann. Der Verwaltungsrat ist der Ansicht, dass Frau Schmidt den Verwaltungsrat gut leitet und sicherstellt, dass kritische Gespräche geführt werden und Dritte effektiv und angemessen in Anspruch genommen werden. Desgleichen unterstützt sie eine effektive Kommunikation zwischen den Verwaltungsratsmitgliedern. Aus diesen Gründen hat die Gesellschaft beschlossen, auf die Frage, ob der Vorsitzende ein unabhängiges geschäftsführendes Verwaltungsratsmitglied sein sollte, den IFIA-Code und nicht den UK-Code anzuwenden. Der Vorsitzende tagt regelmäßig mit den unabhängigen nichtgeschäftsführenden Verwaltungsratsmitgliedern ohne Mitwirkung der anderen nichtgeschäftsführenden Verwaltungsratsmitglieder oder der Fondsverwaltung. In diesem Geschäftsjahr hat der Verwaltungsrat nicht ohne Mitwirkung des Vorsitzenden getagt, beabsichtigt jedoch, dies im Rahmen des formalen, für das Jahr 2014 vorgeschriebenen Prüfungen der Gesamtleistung des Verwaltungsrats zu tun (weitere Informationen zur Prüfung der Gesamtleistung des Verwaltungsrats und der einzelnen Verwaltungsratsmitglieder finden Sie auf Seite 16). Unabhängigkeit der Verwaltungsratsmitglieder Der Verwaltungsrat hat die Unabhängigkeit von Brian Collins und Adrian Waters untersucht und nicht nur festgestellt, dass die im IFIA- und im UK Code festgelegten Unabhängigkeitskriterien erfüllt sind, sondern hat sich auch überzeugt, dass diese beiden Verwaltungsratsmitglieder durch ihre Handlungen für die Gesellschaft zeigen, dass sie unabhängig bleiben. In ihrer Eigenschaft als Verwaltungsgesellschaft ist die Beziehung zwischen dem Verwaltungsrat und dem Fondsmanager solcherart, dass der Verwaltungsrat es nicht für notwendig hält, ein leitendes unabhängiges Verwaltungsratsmitglied neben dem Vorsitzenden zu identifizieren. Haben Anteilinhaber Bedenken, die nicht über die normalen Wege, wie Vorsitzender, Fondsmanager oder Company Secretary beseitigt werden konnten oder für die eine solche Vorgehensweise unangemessen wäre, stehen ihnen alle Verwaltungsratsmitglieder zur Verfügung. Aufgaben der Verwaltungsratsmitglieder Der Verwaltungsrat hat Sorge dafür zu tragen, dass alle Verwaltungsratsmitglieder der Gesellschaft hinreichend Zeit widmen, um ihre Aufgaben sachgerecht wahrnehmen zu können. Im Rahmen des Auswahl- und Berufungsverfahrens erhalten potentielle Verwaltungsratsmitglieder eine Einschätzung des voraussichtlichen Zeitaufwands (einschließlich einer Schätzung des erforderlichen Zeitaufwands für zusätzliche oder außerplanmäßige Angelegenheiten), der für die Wahrnehmung ihrer Funktion erforderlich sein wird. Potentielle Verwaltungsratsmitglieder müssen bestätigen, dass sie hinreichend Zeit haben, um ihrer Position in jeder Hinsicht gerecht zu werden. Darüber hinaus müssen sie Auskunft über alle weiteren wesentlichen Verpflichtungen geben, die ihnen obliegen. Nach ihrer Bestellung in den Verwaltungsrat müssen die Verwaltungsratsmitglieder etwaige Änderungen in Bezug auf ihre wesentlichen Verpflichtungen zum jeweiligen Zeitpunkt ihres Entstehens angeben. Im Rahmen der jährlichen Leistungsbewertung der Verwaltungsratsmitglieder wird von diesen eine Bestätigung verlangt, dass sie auch weiterhin genügend zeitlichen Einsatz leisten werden, um die Aufgaben eines Verwaltungsratsmitglieds der Gesellschaft wahrzunehmen. Angaben zu den wesentlichen Verpflichtungen der Verwaltungsratsmitglieder finden Sie in den jeweiligen Biographien auf den Seiten 17 bis 18. Bestellung, Wiederwahl und Amtszeit der Verwaltungsratsmitglieder Der Verwaltungsrat ist verantwortlich für die Überprüfung der Größe, Struktur und Zusammensetzung des Verwaltungsrats sowie für etwaige Veränderungen oder Bestellungen neuer Mitglieder. Der Verwaltungsrat hält Vielfalt im Hinblick auf die Zusammenstellung seiner Mitglieder für vorteilhaft und versucht daher sicherzustellen, dass Größe, Struktur und Zusammensetzung des Verwaltungsrats, einschließlich Kompetenzen, Kenntnisse, Erfahrung und Vielfalt (einschließlich des Geschlechts) für eine wirkungsvolle Leitung und Kontrolle der Gesellschaft hinreichend breit gefächert sind. Der Verwaltungsrat unterliegt jedoch auch der Maßgabe, jene Kandidaten zu Verwaltungsratsmitgliedern der Gesellschaft zu bestellen, welche die höchste Qualifikation besitzen. Er hat daher noch keine messbaren Ziele im Hinblick auf diese Unternehmenspolitik formuliert. Der Verwaltungsrat hat ein formales, klar strukturiertes und transparentes Verfahren für die Auswahl und Bestellung eines neuen Verwaltungsratsmitglieds formuliert. Der Verwaltungsrat kann eine externe Beratungsagentur hinzuziehen, um mögliche Kandidaten zu identifizieren. Bisher war der Verwaltungsrat jedoch selbst in der Lage, anhand seines eigenen Auswahlverfahrens die Kandidaten mit der höchsten Eignung für das Amt des Verwaltungsrats zu identifizieren. Er hat es daher nicht für notwendig gehalten, eine externe Beratungsagentur zu beauftragen. Bestellungen von Verwaltungsratsmitgliedern bedürfen der Zustimmung der Irischen Zentralbank. 14
15 Global s Ireland plc Bericht des Verwaltungsrats (Fortsetzung) Stellungnahme zur Corporate Governance (Fortsetzung) Bestellung, Wiederwahl und Amtszeit der Verwaltungsratsmitglieder (Fortsetzung) Benjamin T. Fulton ist am 30. April 2013 aus dem Verwaltungsrat ausgeschieden. Seine Kenntnisse und Erfahrung, die er mit der Strategie und Verwaltung von Invescos länderübergreifendem Privatkundengeschäft hatte, haben im Verwaltungsrat eine Lücke hinterlassen. Der Verwaltungsrat hat Doug Sharp, Head of Cross-Border Retail and EMEA Strategy bei Invesco, für den besten Kandidaten für die Position des Verwaltungsratsmitglieds befunden und ihn nach sorgfältiger Prüfung mit Wirkung zum 16. Mai 2013 zum Verwaltungsratsmitglied der Gesellschaft bestellt. Der Verwaltungsrat stellte außerdem fest, dass im Hinblick auf die Überwachung der Anlagetätigkeit Erfahrungslücken beim Verwaltungsrat bestanden. Der Verwaltungsrat hat John Rowland, Managing Director des Bereichs Investment Operations bei Invesco, für den besten Kandidaten für die Position des Verwaltungsratsmitglieds befunden und ihn nach sorgfältiger Prüfung mit Wirkung zum Wirkung zum 22. Januar 2014 zum Verwaltungsratsmitglied der Gesellschaft bestellt. Da Herr Sharp und Herr Rowland nach der letzten Hauptversammlung vom Verwaltungsrat Mitgliedern ernannt wurden, werden sie sich gemäß den Bestimmungen der Gesellschaftssatzung auf der diesjährigen Hauptversammlung zur Wahl stellen. Nach Ansicht des Verwaltungsrats werden beide mit Ihrer beachtlichen Erfahrung einen wertvollen Beitrag zum Verwaltungsrat leisten. Der Verwaltungsrat empfiehlt daher, dass die Anteilinhaber bei den Beschlussfassungen auf der HV ihrer Wahl zustimmen. Die Verwaltungsratsmitglieder haben keinen Dienstvertrag mit der Gesellschaft geschlossen. Die Bedingungen für die Bestellung der Verwaltungsratsmitglieder sind in den Bestellungsurkunden enthalten, die am eingetragenen Sitz der Gesellschaft zur Einsicht bereit stehen und bei der Hauptversammlung ( HV ) zur Verfügung stehen werden. Der UK-Code sieht vor, dass jedes Verwaltungsratsmitglied mindestens jeweils drei Jahre nach der Bestellung bzw. der letzten Wiederbestellung auf einer HV sein Amt niederlegt und sich dann zur Neuwahl stellen kann. Verwaltungsratsmitglieder, die länger als neun Jahre einen Sitz im Verwaltungsrat haben, müssen jährlich wiedergewählt werden. Leslie Schmidt wird sich auf der diesjährigen HV zur Wiederwahl stellen. Der Verwaltungsrat bestätigt Frau Schmidt weiterhin Erfolge und Einsatz in ihrer Position und empfiehlt, dass die Anteilinhaber der Beschlussfassung ihrer Wiederwahl zustimmen. Vorstand Die Gesellschaft ist eine extern verwaltete Investmentgesellschaft ohne Mitarbeiter. Daher hält der Verwaltungsrat die Einsetzung eines Vorstands für nicht angemessen. Der Secretary Der Verwaltungsrat hat direkten Zugang zu den Beratungs- und sonstigen Leistungen des Company Secretary Invesco Asset Management Limited, der verantwortlich dafür ist, dass die Vorgaben des Verwaltungsrats und des Ausschusses befolgt und die geltenden Rechtsnormen und Vorschriften eingehalten werden. Der Company Secretary ist dem Verwaltungsrat ferner für die rechtzeitige Vorlage von Informationen und Berichten verantwortlich sowie für die Einhaltung der für die Gesellschaft vorgeschriebenen gesetzlichen Anforderungen. Außerdem fällt es in den Verantwortungsbereich des Company Secretary, den Verwaltungsrat durch den Vorsitzenden über alle Governance-Angelegenheiten zu informieren. Hauptversammlung (HV) Die Einladung zur HV der Gesellschaft, die am 28. Februar 2014 abzuhalten ist, wird den Anteilinhabern rechtzeitig zugesendet. Der Verwaltungsrat empfielt allen Anteilinhabern dringend, dieser Beschlussfassung durch Rückgabe ihrer ausgefüllten Stimmzettel zuzustimmen. Nachstehend erhalten Sie einen Überblick der aktuellen Tagesordnungspunkte für die nächste HV der Gesellschaft: Ordentliche Beschlüsse Beschluss 1 betrifft die Entgegenahme dieses Jahresabschlusses durch die Anteilinhaber; Beschluss 2 betrifft die Wiederwahl des Wirtschaftsprüfers und Bevollmächtigung der Verwaltungsratsmitglieder, die Vergütung des Wirtschaftsprüfers zu bestimmen. PricewaterhouseCoopers hat sich bereit erklärt, sein Amt bis zum Abschluss der nächsten Hauptversammlung der Gesellschaft weiter auszuüben; Beschluss 3 betrifft die Wahl von Doug Sharp zum Verwaltungsratsmitglied der Gesellschaft; und Beschluss 4 betrifft die Wahl von John Rowland zum Verwaltungsratsmitglied der Gesellschaft; Beschluss 5 betrifft die Wiederwahl von Leslie Schmidt zum Verwaltungsratsmitglied der Gesellschaft; Sonderbeschluss Beschluss 6 sieht eine Änderung der Satzung vor. Nähere Informationen dazu werden in der Einladung zur HV bekanntgegeben. Die Einladung zur HV wird ausführlichere Informationen zu jedem Beschluss (einschließlich weiterer Tagesordnungspunkte, die der Verwaltungsrat möglicherweise zur Beratung durch die Anteilinhaber auf der HV vorschlägt und billigt) enthalten. Vergütung der Verwaltungsratsmitglieder Da vereinbart wurde, dass ein separater Vergütungsausschuss für eine Gesellschaft dieser Größe und Art nicht angemessen ist, prüft der Verwaltungsrat in seiner Gesamtheit die Vergütung der Verwaltungsratsmitglieder. Da die Gesellschaft keine geschäftsführenden Verwaltungsratsmitglieder hat, sind die Bestimmungen des UK-Codes für die Vergütung von geschäftsführenden Verwaltungsratsmitgliedern nicht anwendbar. Die Verwaltungsratsmitglieder lassen sich bei der Festlegung der Höhe der Aufwandsentschädigung der Verwaltungsratsmitglieder vom Company Secretary beraten. Der Verwaltungsrat hat sich zum Ziel gesetzt, dass die nichtgeschäftsführenden Verwaltungsratsmitglieder eine faire und angemessene Vergütung in Abhängigkeit vom zeitlichen Einsatz und der Verantwortung der Verwaltungsratsmitglieder erhalten. Die Honorare, die im Geschäftsjahr zum 30. September 2013 an die Verwaltungsratsmitglieder gezahlt wurden, sind unter Anmerkung 12 des Jahresabschlusses auf Seite146 ausgewiesen. Interessenkonflikte Ein Verwaltungsratsmitglied muss Situationen vermeiden, in denen er oder sie Interessen hat, die mit denen der Gesellschaft im Konflikt stehen. Ein Verwaltungsratsmitglied, das die mögliche Entstehung eines Konflikts für ihn oder sie sieht, muss bei allen Angelegenheiten, die dem Verwaltungsrat zur Beratung vorgelegt werden, dem Verwaltungsrat einen solchen Konflikt offenlegen, bevor der Verwaltungsrat die Angelegenheit behandelt. Die Verwaltungsratsmitglieder sind bevollmächtigt, mögliche Interessenskonflikte zu genehmigen. Erstens kann die jeweilige Entscheidung nur von Verwaltungsratsmitgliedern getroffen werden, die kein Interesse an der Angelegenheit haben, und zweitens müssen die Verwaltungsratsmitglieder bei der Entscheidung so handeln, dass hierdurch nach Treu und Glauben der größtmögliche Erfolg für die Gesellschaft herbeigeführt wird. 15
16 Global s Ireland plc Bericht des Verwaltungsrats (Fortsetzung) Stellungnahme zur Corporate Governance (Fortsetzung) Interessenkonflikte (Fortsetzung) Die Verwaltungsratsmitglieder haben der Gesellschaft alle potenziellen Interessenskonflikte offen gelegt. Weiterbildung der Verwaltungsratsmitglieder Vor der Bestellung wird jedes Verwaltungsratsmitglied über seine Verantwortlichkeiten umfassend in Kenntnis gesetzt und fortlaufend während seiner Amtszeit über Themen der Branche oder der aufsichtsrechtlichen Entwicklungen informiert. Es gibt ein Einführungsprogramm für neu bestellte Verwaltungsratsmitglieder vom Fondsmanager und Verwaltungsrat. Ferner wurden Vorkehrungen getroffen, mit denen laufende Fortbildungsanforderungen der Verwaltungsratsmitglieder adressiert werden; hierzu gehören regelmäßige Informationen zu Produktentwicklungsvorschlägen oder gesetzlichen oder rechtlichen Änderungen, die die Gesellschaft betreffen könnten, u. a. von den Abschlussprüfern, Anlagestrategen, Trustees und Rechtsberatern. Prüfung der Leistung des Verwaltungsrats und der Verwaltungsratsmitglieder Der IFIA- und der UK-Code schreiben vor, dass der Verwaltungsrat sich zur jährlichen Prüfung der Gesamtleistung des Verwaltungsrats und der einzelnen Verwaltungsratsmitglieder verpflichtet, wobei mindestens alle drei Jahre eine Prüfung anhand formal dokumentierter Vorgaben stattfindet. Der Verwaltungsrat möchte seine erste Prüfung anhand dokumentierter Vorgaben im Geschäftsjahr zum 30. September 2014 durchführen und wird in seinem Jahresabschluss 2014 eine Zusammenfassung der Ergebnisse vorlegen. Da Adrian Waters seit seiner Wahl durch die Anteilinhaber mehr als sechs Jahre als Verwaltungsratsmitglied tätig gewesen sein wird, ist für das Jahr 2014 eine besondere Prüfung seiner Gesamtleistung geplant. Im Jahr 2013 hat sich der Verwaltungsrat anlässlich einer Sitzung des Verwaltungsrats der Aufgabe gewidmet, eine formlose Prüfung seiner eigenen Gesamtleistung und der seiner einzelnen Mitglieder vorzunehmen. Im Rahmen dieses Verfahrens hat der Verwaltungsrat die Größe, Struktur und Zusammensetzung des Verwaltungsrats, einschließlich Kompetenzen, Kenntnisse, Erfahrung und Vielfalt (einschließlich des Geschlechts) überprüft. Aus dieser Prüfung ergab sich, dass einige Lücken in Bezug auf Wissensstand, Fähigkeiten und Erfahrung im Verwaltungsrat bestehen und dass ein Auswahl- und Berufungsverfahren eingeleitet werden sollte, um zusätzliche Verwaltungsratsmitglieder zu berufen, die diese Lücken füllen können. Dieser Prozess begann mit der Bestellung von Doug Sharp am 16. Mai Er soll die Lücke schließen, die durch den Rücktritt von Benjamin T. Fulton in Bezug auf Kenntnisse und Erfahrung mit der Strategie und der Verwaltung des länderübergreifenden Privatkundengeschäfts von Invesco entstanden ist. Der Prozess wird mit der Bestellung von John Rowland zum 22. Januar 2014 fortgesetzt. Er soll die Erfahrungslücke schließen, die in Bezug auf die Überwachung der Anlagetätigkeit besteht. Verantwortung des Verwaltungsrats Der Verwaltungsrat ist für die übergreifende Leitung und Planung der Gesellschaft verantwortlich und behält sich daher die Entscheidungsbefugnis vor für Angelegenheiten wie die Überprüfung und Verabschiedung von Abschlüssen, die Festlegung mittel- und langfristiger Ziele, die Überprüfung der Leistungen des Fondsmanagers, die organisatorische Struktur, Kapitalbedarf und Verpflichtungen zur Umsetzung der strategischen Ziele der Gesellschaft. Zur Erfüllung dieser Aufgaben tritt der Verwaltungsrat vierteljährlich zusammen, um die betrieblichen Abläufe der Gesellschaft zu überprüfen, Angelegenheiten von strategischer Bedeutung zu erörtern und Berichte der Verwaltungsstelle, der Depotbank und des Fondsmanagers entgegenzunehmen. Ein Verwaltungsratsmitglied oder der Company Secretary jedoch kann auf Verlangen eines Verwaltungsratsmitglieds jederzeit eine Sitzung der Verwaltungsratsmittglieder einberufen. Weitere außerplanmäßige Sitzungen werden nach Bedarf einberufen. Dem Verwaltungsrat sind Informationen zeitnah und in einer zur Erfüllung seiner Aufgaben geeigneten Form und Qualität mitzuteilen. Weiter erteilt der Verwaltungsrat seine Zustimmung zum Prospekt, zu Rundschreiben an Anteilinhaber, Angaben zur Börsennotierung und anderen einschlägigen rechtlichen Dokumenten. Eine förmliche Aufstellung der Fragen, die ausdrücklich dem Verwaltungsrat zur Entscheidung vorbehalten sind, wurde erstellt. Falls erforderlich, können die Verwaltungsratsmitglieder auch auf den Rat und die Dienste des Company Secretary, des externen Rechtsberaters und Ressourcen des Anlageverwalters zurückgreifen. Sofern erforderlich, können der Verwaltungsrat und einzelne Verwaltungsratsmitglieder zur Unterstützung bei der Erfüllung ihrer Aufgaben unabhängigen fachlichen Rat auf Kosten der Gesellschaft einholen. Ein Verwaltungsratsmitglied, das aus seinem Amt ausscheidet, ist gegebenenfalls verpflichtet, gegenüber dem Verwaltungsrat und der Irischen Zentralbank zu bestätigen, dass sein Ausscheiden nicht mit Streitigkeiten mit oder Ansprüchen gegen die Gesellschaft im Zusammenhang steht. Zudem kann ein Verwaltungsratsmitglied Bedenken hinsichtlich der Führung der Geschäfte der Gesellschaft oder eines geplanten Vorgehens schriftlich gegenüber dem Vorsitzenden zur Weitergabe an den Verwaltungsrat formulieren, oder alternativ in einem förmlichen Sitzungsprotokoll des Verwaltungsrats festhalten lassen. Entscheidungen auf einer Versammlung der Verwaltungsratsmitglieder werden mit einer Mehrheit der Stimmen gefasst. Im Fall einer Stimmengleichheit hat der Vorsitzende eine zweite, entscheidende Stimme. Der Verwaltungsrat ist grundsätzlich beschlussfähig, wenn zwei Verwaltungsratsmitglieder bei einer Versammlung der Verwaltungsratsmitglieder anwesend sind; wobei der Verwaltungsrat allerdings nur dann beschlussfähig ist, wenn die Mehrheit der anwesenden Verwaltungsratsmitglieder nicht im Vereinigten Königreich ansässig ist (in diesem Fall ist Beschlussfähigkeit des Verwaltungsrats für eine Entscheidung über die Besetzung freier Posten im Verwaltungsrat oder die Einberufung von Hauptversammlungen der Gesellschaft gegeben, nicht aber für andere Zwecke). Während des gesamten Jahres bestand der erforderliche Versicherungsschutz für Verwaltungsratsmitglieder und Organe der Gesellschaft (D&O Versicherung). Anwesenheitsnachweis Verwaltungsrat Geschäftsjahr zum 30. September 2013 Prüfungsausschuss Geschäftsjahr zum 30. September 2013 Verwaltungsrat Geschäftsjahr zum 30. September 2012 Anzahl der abgehaltenen Versammlungen 3 6* 1 Benjamin T. Fulton zum 30. April 2013 zurückgetreten Leslie Schmidt (Vorsitzende des Verwaltungsrats) 3 n.a. 5 n.a. 6 n.a. 3 n.a. Brian Collins Prüfungsausschuss Geschäftsjahr zum 30. September 2012 Adrian Waters (Vorsitzender des Prüfungsausschusses)
17 Global s Ireland plc Bericht des Verwaltungsrats (Fortsetzung) Stellungnahme zur Corporate Governance (Fortsetzung) Anwesenheitsnachweis (Fortsetzung) Verwaltungsrat Geschäftsjahr zum 30. September 2013 Prüfungsausschuss Geschäftsjahr zum 30. September 2013 Verwaltungsrat Geschäftsjahr zum 30. September 2012 Cormac O Sullivan 6 n.a. 5 n.a. Douglas J. Sharp zum 16. Mai 2013 ernannt 2 n.a. n.a. n.a. John Rowland zum 22. Januar 2014 ernannt n.a. n.a. n.a. n.a. Prüfungsausschuss Geschäftsjahr zum 30. September 2012 Ferner nahmen die Verwaltungsratsmitglieder an einer Reihe Ad-hoc-Sitzungen und Schulungseinheiten teil, wenn dies zwischen den planmäßigen Sitzungen erforderlich war. Biographien der Verwaltungsratsmitglieder Brian Collins Unabhängiges, nichtgeschäftsführendes Verwaltungsratsmitglied / Mitglied des Prüfungsausschusses Herr Collins ist irischer Staatsbürger und kam 1972 zur Bank of Ireland (Corporate Banking), wo er verschiedene Management-Positionen innehatte. Von 1986 bis 1992 war Herr Collins General Manager und Managing Director des Hongkonger Geschäfts der Bank of Ireland mit Zuständigkeit hauptsächlich für das Finanzwesen, Unternehmens- und Handelsfinanzierung, bevor er 1992 zum Managing Director der Bank of Ireland International Finance ernannt wurde, eine Stellung, die er bis 1996 innehatte. Von 1996 bis Juli 2004 war Herr Collins Managing Director des Bereichs Wertpapierdienstleistungen der Bank of Ireland und verantwortlich für Kundenvermögen in Höhe von über 120 Milliarden und Mitglied des Group Operating Risk Committee der Bank of Ireland. Herr Collins war ehemals Vorsitzender der Dublin s Industry Association und Vorsitzender des An Taoiseach s Industry Committee. Herr Collins ist Mitglied des Institute of Bankers in Irland. Herr Collins hat andere nicht-exekutive Verwaltungsratsmandate inne, vorwiegend im Bereich der Fondsverwaltung. Herr Collins wurde mit Wirkung zum 18. November 2011 zum Verwaltungsratsmitglied ernannt. Cormac O Sullivan Nichtgeschäftsführendes Verwaltungsratsmitglied Herr O Sullivan ist irischer Staatsbürger und Leiter von Invesco Ireland. Zudem ist er Verwaltungsratsmitglied bei einer Reihe von durch Invesco geförderten Fonds. Herr O Sullivan ist Mitglied des Invesco Global Product Committee, das für die fortlaufende Entwicklung der Invesco Global Product Range verantwortlich ist. Herr O Sullivan kam im Jahr 2000 zu Invesco und füllte seitdem verschiedene Positionen aus, einschließlich der Einsetzung eines internen Teams für die Übernahme von Projektmanagement- und Beratungsaufgaben innerhalb der gesamten Organisation. Bevor er zu Invesco kam, arbeitete Herr O Sullivan in einer Reihe von fortschreitenden Positionen in der Einheit für Informationstechnologie bei der Bank of Ireland. Herr O Sullivan ist Mitglied des Institute of Bankers in Irland. Herr O Sullivan wurde mit Wirkung zum 18. November 2011 zum Verwaltungsratsmitglied ernannt. Leslie Schmidt Vorsitzende des Verwaltungsrats/ Nichtgeschäftsführendes Verwaltungsratsmitglied Frau Schmidt ist US-Amerikanerin und President und CEO der Invesco National Trust Company. Sie ist ebenso Senior Vice President der Invesco Advisers Inc., einer in den Vereinigten Staaten registrierten Tochtergesellschaft der Invesco Ltd. für Anlageberatung. Seit 1992 hatte Frau Schmidt verschiedene Positionen und Kompetenzen bei Invesco Ltd. und deren verschiedenen Tochtergesellschaften für Beratung und Vertrieb an verschiedenen Standorten inne. Sie ist außerdem Verwaltungsratsmitglied bei mehreren mit Invesco verbundenen Fonds/Gesellschaften, wie unter anderem Invesco Management S.A, Invesco s SICAV, Short-Term Investment Company (Global Series) plc, Invesco Global Asset Management Limited, Invesco India (Mauritius) Ltd und Invesco National Trust Company. Bevor sie zu Invesco kam, füllte Frau Schmidt sieben Jahre lang eine Reihe von fortschreitenden Positionen in der Wirtschaftsprüfung vorwiegend im Bereich der Investmentdienstleistungen bei KPMG Peat Marwick aus. Frau Schmidt ist Wirtschaftsprüferin und Mitglied des American Institute of Certified Public Accountants. Sie ist Chairman von Global s Ireland plc und andere bedeutsame Engagements erfuhren im Laufe des Geschäftsjahres zum 30. September 2013 keine Veränderung. Frau Schmidt wurde mit Wirkung zum 18. November 2011 zum Verwaltungsratsmitglied ernannt. Benjamin T. Fulton Nichtgeschäftsführendes Verwaltungsratsmitglied Herr Fulton ist US-amerikanischer Staatsbürger und kann mehr als 20 Jahre Berufserfahrung in der Finanzbranche vorweisen und hat sich auf die Entwicklung und das Management neuer Produkte spezialisiert. Momentan ist er Managing Director und Head of Global ETFs bei Capital Management LLC. Vor seiner Tätigkeit bei dem Promoter war er leitender Angestellter von Clermont Consulting, einem Beratungsunternehmen mit Schwerpunkt auf der Schaffung und Entwicklung von Investmentprodukten für Privatanleger. Herr Fulton war President und Gründungspartner des Finanzdienstleisters Claymore Securities. In seiner Funktion als President zeichnete er für die Entwicklung und das Produktmanagement des gesamten Produktportfolios der Firma verantwortlich, das geschlossene Fonds, Publikumsfonds, Unit Investment Trusts, strukturierte Anlagen und Hedge Fonds einschloss. Vor der Gründung von Claymore Securities war er Managing Director of Structured Investments bei Nuveen Investments. Zu seinen Aufgaben zählten die Produktentwicklung und das Produktmanagement für die Bereiche Structured Investments und International bei Nuveen. Während seiner Unternehmenszugehörigkeit entwickelte sich die vormals auf Kommunalanleihen ausgerichtete Produktpalette zu einem breit gefächerten Portfolio aus Aktienprodukten. Vor seiner Tätigkeit bei Nuveen Investments war Herr Fulton Senior Vice President des Bereichs Product Development bei Nike Securities L.P. Seine Aufgabe bestand u. a. in der Erweiterung der Unit Investment Trust-Produktpalette von Nike. Er war auch als Finanzberater für Thomson McKinnon und Bear Stearns tätig. Fulton erwarb 1984 den Abschluss eines Bachelors in Business Administration der Taylor University. Herr Fulton ist mit Wirkung zum 30. April 2013 aus dem Verwaltungsrat ausgeschieden. 17
18 Global s Ireland plc Bericht des Verwaltungsrats (Fortsetzung) Stellungnahme zur Corporate Governance (Fortsetzung) Biographie der Verwaltungsratsmitglieder (Fortsetzung) Adrian Waters Unabhängiges, nichtgeschäftsführendes Verwaltungsratsmitglied / Vorsitzender des Prüfungsausschusses Herr Waters hat seinen Wohnsitz in Irland und ist Angehöriger der Gemeinschaft irischer Wirtschaftsprüfer (Institute of Chartered Accountants in Ireland) sowie des Institutes of Directors. Er ist ein Chartered Director (UK Institute of Directors) und hat sich auf die Bereiche Risikomanagement und Governance spezialisiert. Er verfügt über mehr als 20 Jahre Berufserfahrung in der Fondsbranche. Er ist Verwaltungsratsmitglied von mehreren anderen Investmentfonds. Von 1993 bis 2001 hatte er verschiedene Führungspositionen bei The BISYS Group, Inc. (nun Teil der Citi-Gruppe) inne, unter anderem war er als Chief Executive Officer von BISYS Services (Ireland) Limited und zum Schluss aus London als Senior Vice President Europe für BISYS Investment Services tätig. Von 1989 bis 1993 arbeitete er für die Investment Services Group von PricewaterhouseCoopers in New York und davor für Oliver Freaney and Company, einem Wirtschaftsprüfer (Chartered Accountants), in Dublin. Herr Waters hat einen Bachelor of Commerce und ein Post Graduate Diploma in Corporate Governance des University College Dublin, die er 1985 bzw erhielt. Zusätzlich hat er im Jahre 2013 den Abschluss eines Master of Science im Bereich Risikomanagement bei der Stern Business School der New York University erhalten. Herr Waters wurde mit Wirkung zum 8. August 2007 zum Verwaltungsratsmitglied ernannt. Doug Sharp Nichtgeschäftsführendes Verwaltungsratsmitglied Herr Sharp ist Head of Cross-Border Retail and EMEA Strategy. Douglas J. Sharp erfüllt seit März 2013 die Position des Head of Cross Border Retail and EMEA Strategy bei Invesco. In dieser Funktion ist er für die Strategie und Betreuung des länderübergreifenden Privatkundengeschäfts verantwortlich, einschließlich des Vertriebs, Marketings und der Produktentwicklung in ganz Kontinentaleuropa und im Nahen und Mittleren Osten. Des Weiteren ist Herr Sharp verantwortlich für das ETF-Geschäft, einschließlich der Vertriebs-, Produkt- und Kapitalmarktaktivitäten in der EMEA-Region. Er ist Mitglied des EMEA-Exekutivausschusses und Vorsitzender der Cross-Border Distribution Management Group. Zudem arbeitet er mit dem Führungsteam der EMEA- Region zusammen, um Geschäftsstrategien und Planungen sowie wichtige strategische Initiativen anzuleiten. Vor dieser Position war er von Januar 2010 bis August 2012 Leiter des Bereichs Strategy and Business Planning bei Invesco. In dieser Eigenschaft war er für den globalen Strategieplanungsprozess verantwortlich. Zu seinem Aufgabenbereich gehörte auch die Identifizierung, das Priorisieren und, in einigen Fällen, die Ausführung strategischer Initiativen für Invesco. Des Weiteren war er im Rahmen dieser Position an verschiedenen Aktivitäten im Zusammenhang mit Akquisitionen beteiligt. Von Januar 2008 bis Januar 2010 füllte Sharp die Position des leitenden Verwaltungsbeauftragten bei Invesco Institutional aus. Im Rahmen dieser Tätigkeit arbeitete er eng mit der Geschäftsführung zusammen, um die Effektivität der Investment- und Vertriebsmöglichkeiten im institutionellen Kundengeschäft sowohl in den USA als auch weltweit zu optimieren. Bevor Herr Sharp zu Invesco kam, war er bei McKinsey & Co., einem Strategieberatungsunternehmen, tätig. Dort betreute er von August 2005 bis Januar 2008 Kunden aus dem Finanzdienstleistungs-, Energie- und Logistiksektor. Er erlangte den Abschluss eines MBA an der Tuck School of Business des Dartmouth Colleges, einen Masters-Abschluss der Georgia State University, und einen BA in Volkswirtschaftslehre der McGill University. Er ist lizenzierter CPA (Certified Public Accountant) im US-Bundesstaat Georgia. Herr Sharp wurde mit Wirkung zum 16. Mai 2013 zum Verwaltungsratsmitglied ernannt. John Rowland Nichtgeschäftsführendes Verwaltungsratsmitglied John Rowland ist Managing Director mit Verantwortung für die weltweiten Investment Operations-Teams von Invesco. Er ist außerdem Mitglied des EMEA- Exekutivausschusses. In der Vergangenheit hatte er bei Invesco unter anderem die Positionen des European Chief Operating Officer und des Global Head of Information Technology inne. Er trat im April 2002 bei Invesco ein. Seine Erfahrungen in der Fondsmanagementbranche umfassen 20 Jahre, in denen er in mehreren Firmen an verschiedenen Orten tätig war. Vor seinem Eintritt bei Invesco war er Global Head des IT-Bereichs von AXA Investment Managers mit Standort zuerst in Paris und dann in London. Davor leitete er den IT-Bereich bei National Mutual s Management, Melbourne, Australien. Herr Rowland wurde mit Wirkung zum 22. Januar 2014 zum Verwaltungsratsmitglied ernannt. Interne Kontroll- und Risikomanagementsysteme Es obliegt dem Verwaltungsrat, sicherzustellen, dass die Gesellschaft ein zuverlässiges System interner Kontrollen pflegt, mit denen die Anlagen der Gesellschafter und das Vermögen der Gesellschaft geschützt werden. Die Führung der Geschäfte und Verwaltung der Gesellschaft wird an den Fondsmanager, Anlageverwalter, die Verwaltungsstelle und Depotbank übertragen. Sie verfügen alle über eigene interne Kontrollsysteme und der Verwaltungsrat und der Prüfungsausschuss erhalten regelmäßig Berichte von deren internen Prüfungs- und Compliance-Teams. Auf Grundlage dieser Berichte kann, soweit erforderlich, die Wirksamkeit des internen Kontrollsystems der Gesellschaft geprüft werden.der Verwaltungsrat ist zudem verantwortlich für die Gewährleistung der Zuverlässigkeit von zu geschäftlichen Zwecken verwendeten oder veröffentlichten Finanzinformationen und für regelmäßige Kontrollen der Einhaltung der für den Betrieb der Gesellschaft maßgeblichen Bestimmungen. Der Verwaltungsrat wird dabei vom Prüfungsausschuss unterstützt; gemeinsam überwachen sie fortlaufend die Effektivität der internen Kontrollsysteme, um für die Gesellschaft bedeutsame Risiken zu erkennen, zu beurteilen und in geeigneter Weise zu reagieren. Im Rahmen dieses Prozesses existieren besondere Vorgehensweisen zur Erkennung und Beurteilung von Mängeln oder Schwachstellen. Für den Fall, dass eine Situation vom Verwaltungsrat als bedeutsam eingestuft wird, existieren bestimmte Verfahren, mit denen sichergestellt werden soll, dass geeignete Maßnahmen zur Beseitigung der Schwachstellen getroffen werden. Dem Verwaltungsrat sind keine bedeutsamen Mängel oder Schwachstellen bei den internen Kontrollen bekannt, die im Berichtszeitraum aufgetreten wären. Der Verwaltungsrat prüft auf seinen planmäßigen Sitzungen die Finanzberichte und Ertragsentwicklung. Fondsmanager, Investmentmanager, Verwaltungsstelle und Depotbank haben eigene interne Kontrollsysteme eingerichtet, und der Verwaltungsrat und der Prüfungsausschuss erhalten regelmäßig Berichte von den internen Prüfungs- und unabhängigen Risiko- und Compliance-Teams. Die Gesellschaft benötigt daher keine eigenen internen Prüfverfahren, da die Geschäftsführung und Verwaltung der Gesellschaft insgesamt an Fondsmanager, Anlageverwalter, Verwaltungsstelle und Depotbank übertragen sind. Dem Verwaltungsrat ist bewusst, dass diese Kontrollsysteme eher zur Vorsorge gegen Risiken geeignet sind und keinen völligen Ausschluss des Risikos einer Nichterreichung der Fondsziele erreichen können, dass sie einen angemessenen, aber keinen vollständigen Schutz vor wesentlichen Falschangaben oder Verlusten darstellen und dass ihre Wirksamkeit von der operativen Kontrollen der Dienstleister abhängt. 18
19 Global s Ireland plc Bericht des Verwaltungsrats (Fortsetzung) Stellungnahme zur Corporate Governance (Fortsetzung) Interne Kontroll- und Risikomanagementsysteme (Fortsetzung) Die Gesellschaft hat keine Mitarbeiter und daher auch keine Richtlinien hinsichtlich der Weitergabe von Informationen. Allerdings verfügt der Fondsmanager über Richtlinien hinsichtlich der Weitergabe von Informationen, nach denen Mitarbeiter vertrauliche Hinweise auf mögliches Fehlverhalten in Zusammenhang mit Finanzberichten oder anderen Fragen von potenzieller Bedeutung für die Gesellschaft geben können. Während des am 30. September 2013 endenden Geschäftsjahres war der Verwaltungsrat für die Prüfung und Feststellung des Jahresabschlusses verantwortlich, wie in der Stellungnahme zu den Verantwortlichkeiten des Verwaltungsrats angegeben. Es ist eine gesetzliche Anforderung, dass der Jahresabschluss von einer oder mehreren Personen geprüft wird, die nach den Irish Companies Acts zur Prüfung von Abschlüssen berechtigt sind, und in diesem Zusammenhang beruft der Verwaltungsrat im Namen der Gesellschaft den Prüfer. Die Jahresabschlüsse der Gesellschaft werden von der Verwaltungsstelle erstellt, von dem Fondsmanager geprüft und danach dem Prüfungsausschuss zur Kenntnisnahme vorgelegt, bevor der Prüfungsausschuss dem Verwaltungsrat seine Empfehlung mitteilt. Der Prüfungsausschuss unterstützt den Verwaltungsrat bei den Bemühungen um die ordnungsgemäße Führung der entsprechenden Unterlagen, um ihm dadurch bei der Erstellung der Jahresabschlüsse behilflich zu sein. Als Teil des Prüfverfahrens erhält der Prüfungsausschuss Präsentationen von zuständigen Stellen, insbesondere zu irischen Rechnungslegungsstandards und den daraus folgenden Konsequenzen für die Jahresabschlüsse, sowie Berichte und Meldungen zum Prüfverfahren. Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses untersteht unmittelbar dem Verwaltungsrat und stellt die Erkenntnisse des Prüfungsausschusses bei zum Zwecke der Feststellung der Jahresabschlüsse abgehaltenen Sitzungen des Verwaltungsrats vor. Nach Feststellung der Abschlüsse durch den Verwaltungsrat werden die Jahresabschlüsse bei der Irischen Zentralbank, der Irish Stock Exchange, der UK Listing Authority, der deutschen Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA), der französischen Finanzmarktaufsicht (AMF), der italienischen Commissione Nazionale per le Società e la Borsa (CONSOB) und der niederländischen Finanzaufsicht (AFM) eingereicht. Beziehungen zu den Anteilinhabern Der Verwaltungsrat misst den Beziehungen zu den Anteilinhabern große Bedeutung zu. Ein unmittelbarer Kontakt zu Anteilinhabern wird für gewöhnlich über den Fondsmanager hergestellt, der dann den Verwaltungsratsmitgliedern Bericht erstattet. Üblicherweise verschaffen sich die Verwaltungsratsmitglieder auf diesem Weg einen Eindruck von den Ansichten der Hauptanteilinhaber. Die Verwaltungsratsmitglieder stehen jedoch stets zur Verfügung, um Anliegen und Ansichten der Anteilinhaber zu besprechen. Die Gesellschaft kommuniziert mit den Gesellschaftern durch Jahres- und Halbjahresberichte, durch die den Anteilinhabern ein umfassendes Verständnis der Tätigkeit der Gesellschaft und ihrer Ergebnisse zur Verfügung gestellt werden soll. Diese Informationen werden ergänzt durch die tägliche Berechnung des Nettoinventarwerts der Anteile der Gesellschaft, der an der Londoner Börse veröffentlicht wird, sowie Factsheets und weitere Unterlagen und Nachrichten, die auf der Webseite der Gesellschaft unter zur Verfügung stehen. Allen Anteilinhabern wird empfohlen, an der HV teilzunehmen, um die angegebenen Tagesordnungspunkte zu besprechen und ihre Stimmrechte auszuüben. Die Gesellschaft gibt das Ergebnis der bei Hauptversammlungen gefassten Beschlüsse bekannt, stellt jedoch nicht alle Einzelheiten der Abstimmung auf ihrer Internetseite zur Verfügung. Wollen Anteilinhaber vor einer HV Fragen einreichen, werden sie gebeten, diese auf der Rückseite ihrer Vollmachtskarte zu formulieren, über die Website der Gesellschaft einzustellen oder schriftlich an den Secretary an die auf Seite 5 genannte Anschrift zu richten. Versammlungen der Anteilinhaber und mit den Anteilen verbundene Rechte Die Einberufung und Leitung von Versammlungen der Anteilinhaber werden durch die Satzung der Gesellschaft und die Irish Companies Acts bestimmt. Auch wenn die Verwaltungsratsmitglieder jederzeit eine außerordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft einberufen können, sind die Verwaltungsratsmitglieder dazu verpflichtet, die erste HV der Gesellschaft innerhalb von achtzehn Monaten nach dem Tag der Gründung einzuberufen. Jede nachfolgende HV muss innerhalb von fünfzehn Monaten nach dem Tag der letzten HV einberufen werden, vorausgesetzt, dass eine HV einmal jährlich innerhalb von sechs Monaten nach Ende des Geschäftsjahres der Gesellschaft abgehalten wird. Anteilinhaber, die nicht weniger als ein Zehntel des eingezahlten Grundkapitals der Gesellschaft repräsentieren, können von den Mitgliedern des Verwaltungsrats die Einberufung einer Versammlung der Anteilinhaber verlangen. Mindestens einundzwanzig Werktage vor jeder HV und jeder Versammlung, die zur Freigabe eines besonderen Beschlusses einberufen wurde, muss den Anteilinhabern eine Mitteilung darüber zugehen und vierzehn Werktage im Fall jeder anderen Hauptversammlung, es sei denn, dass die Abschlussprüfer und alle teilnahme- und stimmberechtigten Anteilinhaber der Gesellschaft einer kürzeren Frist zur Mitteilung zustimmen. Der Vorsitzende stellt sicher, dass der Vorsitzende des Prüfungsausschusses zur Beantwortung von Fragen auf der HV zur Verfügung steht und alle Verwaltungsratsmitglieder teilnehmen. Zwei Anteilinhaber bilden entweder persönlich oder durch einen bestimmten Stellvertreter eine beschlussfähige Anzahl bei einer Hauptversammlung. Das Grundkapital der Gesellschaft ist in verschiedene Anteilklassen unterteilt und die Irish Companies Acts und die Satzung sehen vor, dass für die Beschlussfähigkeit bei einer Hauptversammlung zur Prüfung jeder Änderung der mit Anteilklassen verbundenen Rechte zwei oder mehr Anteilinhaber versammelt sein müssen, die persönlich oder durch einen Vertreter repräsentiert sind und durch einen Vertreter mindestens ein Drittel der ausgegebenen Anteile der betreffenden Anteilklasse halten oder vertreten. Jedem Inhaber von gewinnberechtigten und nicht-gewinnberechtigten Anteilen, der persönlich oder durch einen Vertreter repräsentiert ist und durch Handzeichen abstimmt, wird eine Stimme gewährt. Bei einer schriftlichen Abstimmung wird jedem Inhaber von gewinnberechtigten Anteilen, der persönlich oder durch einen Vertreter repräsentiert ist, eine Stimme hinsichtlich aller von diesem gehaltenen nicht-stimmberechtigten Anteile gewährt. Bei jeder Hauptversammlung wird über einen bei der Versammlung abzustimmenden Beschluss per Handzeichen entschieden, es sei denn, dass vor oder bis zur Erklärung des Ergebnisses der Abstimmung bei Handzeichen eine schriftliche Abstimmung durch den Vorsitzenden der Hauptversammlung verlangt wird, oder durch mindestens fünf anwesende und bei der Versammlung stimmberechtigte Anteilinhaber, oder durch jeden oder mehrere Anteilinhaber von gewinnberechtigten Anteilen, die persönlich oder durch einen Vertreter repräsentiert sind, mindestens ein Zehntel der ausgegebenen Anteile vertreten und bei der Versammlung stimmberechtigt sind. Anteilinhaber können darüber entscheiden einen ordentlichen Beschluss oder einen Sonderbeschluss auf der Versammlung der Anteilinhaber zu genehmigen. Anderenfalls wird ein schriftlicher Beschluss, der durch alle Anteilinhaber unterzeichnet ist, die zu der Zeit teilnahmeberechtigt sind und auf der Hauptversammlung über einen solchen Beschluss entscheiden können, für alle Zwecke wirksam und gültig, so als ob der Beschluss auf einer ordnungsgemäß einberufenen und abgehaltenen Hauptversammlung der Gesellschaft gefasst worden wäre, und kann aus mehreren Dokumenten in der Form bestehen, dass sie durch einen oder mehrere Anteilinhaber unterzeichnet sind. Ein ordentlicher Beschluss der Gesellschaft (oder der Anteilinhaber einer bestimmten Anteilklasse) erfordert eine einfache Mehrheit der Stimmen der persönlich oder durch einen Vertreter repräsentierten Anteilinhaber bei der Versammlung, bei welcher der Beschluss eingebracht wird. 19
20 Global s Ireland plc Bericht des Verwaltungsrats (Fortsetzung) Stellungnahme zur Corporate Governance (Fortsetzung) Versammlungen der Anteilinhaber und mit den Anteilen verbundene Rechte (Fortsetzung) Ein Sonderbeschluss der Gesellschaft (oder der Anteilinhaber einer bestimmten Anteilklasse) erfordert eine Mehrheit von nicht weniger als drei Viertel der Stimmen der persönlich oder durch einen Vertreter repräsentierten Anteilinhaber und eine Abstimmung auf der Hauptversammlung, wenn ein Sonderbeschluss gefasst werden soll, der einen Beschluss zur Änderung der Satzung beinhaltet. Rückblick und zukünftige Entwicklungen Die Gesellschaft ist als Umbrella-Fonds konzipiert und kann einen oder mehrere Fonds umfassen. Die Gesellschaft kann zu jedem Zeitpunkt neue Anteilklassen für einen Fonds sowie neue Fonds auflegen. Jeder neue Fonds bedarf der vorherigen Zustimmung der Zentralbank und die Einführung einer neuen Anteilklasse muss der Irischen Zentralbank im Voraus angezeigt werden. Eine Prüfung der Marktaktivitäten und -strategie der Fonds ist im Abschnitt Anlagepolitik und Beschreibung des Fonds auf den Seiten 6 bis 7 enthalten. Die Strategie, mit der die Gesellschaft im Zeitverlauf Wertzuwächse erzielen will, wird jeweils in den Anlagezielen der einzelnen Fonds erläutert. Als Exchange Traded s (ETFs) dürfte der Wert der Fonds sich an der Entwicklung der jeweiligen Börsen orientieren. Der Fonds hat Verfahren zur Minimierung der Tracking Errors eingerichtet, wie im Bericht des Anlageverwalters auf den Seiten 8 bis 12 beschrieben. Jede Änderung der in den ergänzenden Prospekten der Fonds aufgeführten Anlageziele (wie im oben genannten Bericht des Anlageverwalters zusammengefasst) muss zuvor von den Anteilinhabern dieses Fonds genehmigt werden. Anlageziel Weitere Informationen zu den Anlagezielen finden Sie im Abschnitt Anlagepolitik und Beschreibung des Fonds auf den Seiten 6 und 7. Ziele und Strategien des Risikomanagements Eine Anlage in die Gesellschaft bringt gewisse Risiken mit sich, einschließlich, jedoch nicht darauf beschränkt, der in Anmerkung 14 zu diesem Abschluss aufgeführten Risiken. Ergebnisse und Ausschüttungen Die Ergebnisse und Ausschüttungen des Berichtsjahres sind in der Gewinn- und Verlustrechnung auf den Seiten 121 bis 124 dargelegt. Die Gesellschaft kann für jede ihrer Anteilklassen der Fonds der Gesellschaft, die als ausschüttende Anteilklassen strukturiert sind, Ausschüttungen beschließen und auszahlen. Oktober 2013 (Ausschüttungen nach Ende des Geschäftsjahres) Ankündigungsdatum: 20. September 2013 Ex-Dividende-Tag: 2. Oktober 2013 Stichtag: 4. Oktober 2013 Zahlungsdatum: 31. Oktober 2013 Name des Fonds Ausschüttung je Anteil Barbetrag der Ausschüttung EQQQ USD 0,2102 USD US 1000 USD 0,0486 USD Dynamic US Market USD 0,0159 USD Global Clean Energy 0, Global Listed Private Equity 0, NASDAQ OMX Global Water 0, Global Agriculture NASDAQ OMX USD 0,0485 USD Developed , Developed Europe Mid-Small 0, All World 3000 USD 0,0361 USD Emerging Markets USD 0,0808 USD Asia Pacific Ex-Japan USD 0,0346 USD Europe 0, UK 100 GBP 0,1074 GBP Italy 30 0, Hong Kong/China USD 0,0631 USD
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